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Sachgebiet: Versicherungen

1203 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 5290
ImmobilienImmobilien
Ausgleich zwischen Gebäude- und Mieter-Haftpflicht

LG Hamburg, Urteil vom 29.04.2011 - 322 O 53/09

1. Der Ausgleichsanspruch des Gebäude-Feuerversicherers des Vermieters gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters setzt einen den Mieter verpflichtenden Haftpflichtfall voraus. Daran fehlt es, wenn sich nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung ausschließen lässt, dass die Brandursache außerhalb der Verantwortungssphäre des Mieters gelegen hat. Verbleibende Zweifel gehen auch nach anwendbaren mietrechtlichen Beweislastregeln des § 538 BGB zu Lasten Vermieters.

2. Der Ausschluss für unter das RVA der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche in Nr. 4.2 BBR steht dem Ausgleichsanspruch entsprechend den Grundsätzen der Doppelvers. nicht entgegen.

3. Lässt sich insbes. in Fällen der der Beschädigung oder Vernichtung der Mietsache durch Brand nicht ausschließen, dass der Schadeneintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, weil nicht ausgeschlossen ist, dass ein Dritter die Ursache gesetzt hat, für den keine der beiden Seiten einzustehen hat, so bleibt es bei der Beweislast des Vermieters.

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IBRRS 2011, 5231
VersicherungenVersicherungen
Versicherung von Geldtransporten

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 173/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5215
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus "Valorenversicherung"

BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 40/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5189
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verschulden der Versicherung ist Versichertem zurechenbar!

AG Aachen, Urteil vom 27.04.2011 - 119 C 91/10

1. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und deren Unterrichtung entlasten einen Kläger nicht davon, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen.

2. Ein Kläger muss sich nachlässiges Verhalten seiner Rechtsschutzversicherung zurechnen lassen.

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IBRRS 2011, 5160
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kürzung des Nebenkostenanteils für die Gebäudeversicherung

AG Aachen, Urteil vom 10.08.2011 - 109 C 128/09

Ein Vermieter ist nicht berechtigt, zulasten des letztlich die Versicherungssumme zahlenden Mieters jedwelchen Versicherungsvertrag abzuschließen. Übersteigt die Prämie für die Gebäudeversicherung vergleichbare Angebote um 70 %, ist der Mieter zur Kürzung der Nebenkostenabrechnung berechtigt.

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IBRRS 2011, 5128
VersicherungenVersicherungen
Restentschädigung für Hausratsversicherung nach Einbruch

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11

1. Zum notwendigen Inhalt einer Stehlgutliste.*)

2. Bei einer verspäteten Vorlage einer Stehlgutliste kann sich der Versicherer, der eine Schadensmeldung zu einem Zeitpunkt bekommt, in welchem der Versicherungsnehmer dieser Obliegenheit noch nachzukommen vermag, nicht auf eine teilweise Leistungsfreiheit berufen, wenn er entgegen § 28 Abs. 4 S. 2 VVG es unterlassen hat, den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit hinzuweisen. *)

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IBRRS 2011, 5108
VersicherungenVersicherungen
Klausel in Altersvorsorge "Rürup-Rentenversicherungen"

BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - IV ZR 255/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5104
VersicherungenVersicherungen
Versicherung von Geldtransporten

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 16/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5065
VersicherungenVersicherungen
Amtshaftung-Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis bei Haftplfichtversich.

OLG Celle, Urteil vom 09.07.2003 - 3 U 39/03

Teilt der Rechtsanwalt seinem wegen Anwaltsverschuldens Regressansprüche geltend machenden Auftraggeber mit, dass er seine Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall in Kenntnis gesetzt hat, so liegt darin kein Anerkenntnis gem. § 208 BGB a.F., das die Primärverjährung des § 51b Alt. 1 BRAO unterbricht.

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IBRRS 2011, 5005
VersicherungenVersicherungen
VersicherungsR-Obliegenheit zur Rechtsverteidigung bzgl.Betriebshaftpflichtvers.

OLG München, Urteil vom 04.12.1992 - 23 U 7144/91

Beruft sich der Versicherungsnehmer als Verkäufer trotz Unwirksamkeit einer formularmäßigen Abbedingung der Rügepflichten nach §§ HGB § 377, HGB § 378 HGB gegenüber dem Käufer gleichwohl nicht auf einen Ausschluß der Mängelrechte nach diesen Vorschriften, führt dies nicht zwangsläufig zum Verlust des Versicherungsschutzes aus einer Betriebshaftpflichtversicherung.*)

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IBRRS 2011, 4997
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht-Verstoß gg. Anerkenntnisverbot durch Haftpflichtanspruch

OLG Köln, Urteil vom 28.10.2005 - 9 U 146/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4900
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht-Fehlgeschlagene einseitige Verlängerung der Verjährungsfrist

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.1999 - 22 U 218/98

1. Wenn der Geschädigte, nachdem der Haftpflichtversicherer des Schädigers die Regulierung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche abgelehnt hat, diesem schriftlich mitteilt, er werde den Ausgang des von einem anderen Geschädigten eingeleiteten Klageverfahrens abwarten, kommt allein durch das Schweigen des Haftpflichtversicherers auf diese Mitteilung kein die Verjährung hemmendes Stillhalteabkommen zu Stande.*)

2. Allein aus Regulierungsverhandlungen des Haftpflichtversicherers des Schädigers nach Ablauf der Verjährungsfrist kann kein Verzicht auf die Verjährungseinrede hergeleitet werden; der dazu erforderliche Verzichtswille setzt voraus, dass der Haftpflichtversicherer sich bewusst ist oder jedenfalls damit rechnet, dass Verjährung eingetreten ist.*)

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IBRRS 2011, 4888
VersicherungenVersicherungen
Ausgleichsanspruch bei unterlassener Anzeige

BGH, Urteil vom 21.11.1953 - VI ZR 82/52

§ 5 SHaftpflG findet auf den Ausgleichsanspruch des § 17 KrfzG (jetzt StVG) jedenfalls dann keine Anwendung, wenn die Gesamtschuldner dem Geschädigten ohne Verschulden haften.*)

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IBRRS 2011, 4856
VersicherungenVersicherungen
Vorsätzlich herbeigeführter Schaden

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 15/10

Sind vom Versicherungsschutz Schäden ausgenommen, die vom Versicherten einer Geld- und Werttransportversicherung vorsätzlich herbeigeführt werden, beeinträchtigt eine lediglich fahrlässige oder grob fahrlässige Verursachung eines Schadens den zu gewährenden Versicherungsschutz nicht.*)

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IBRRS 2011, 4692
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Sind Reparaturarbeiten vertragliche Erfüllungsleistungen?

BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - IV ZR 170/10

1. Was unter einer vom Versicherungsschutz ausgenommenen vertraglichen Erfüllungsleistung zu verstehen ist, muss anhand des Interesses am unmittelbaren Leistungsgegenstand bestimmt werden, wie es in den den Versicherungsnehmer bindenden Verträgen seinen Niederschlag findet.

2. Die von einem ARGE-Partner vorgenommene Reparatur einer von einem Nachunternehmer beschädigten Bohrpfahlwand ist eine solche Erfüllungsleistung.

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IBRRS 2011, 4563
VersicherungenVersicherungen
Inhalt und Tragweite eines „Anerkenntnisses”

BGH, Urteil vom 24.03.1976 - IV ZR 222/74

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4555
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Bauherrenhaftpflicht: Versicherungsschutz für Extremwetter?

OLG Schleswig, Urteil vom 16.09.2011 - 14 U 129/10

1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss.*)

2. Will ein Versicherungsnehmer Versicherungsschutz betreffend das Bauherrenhaftpflichtrisiko bei einem Umbau insbesondere für den Fall, dass trotz ordnungsgemäßer Abplanung durch Extremwetterlagen Regenwasser eindringt und entspricht dem der Versicherungsausschluss in § 2 Nr. 4 b ABN 2008 (keine Entschädigung für Schäden durch jahreszeitbedingt normale Witterungseinflüsse), erwartet der durchschnittliche Versicherungsnehmer von vornherein nicht, dass dieser Ausschluss durch weitere einbezogene Zusatzbedingungen für Altbauten wieder aufgehoben wird, auch wenn dort der Ausschluss nicht noch einmal gesondert aufgeführt wird.*)

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IBRRS 2011, 4421
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Sanktionsregelung für Obliegenheitsverletzungen

BGH, Urteil vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10

1. Die Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 Satz 1 bis Satz 3 VGB 88) ist unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat. Der Versicherer kann deshalb bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kein Leistungskürzungsrecht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG geltend machen.*)

2. Auf die Verletzung gesetzlicher Obliegenheiten (hier: grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles gemäß § 81 Abs. 2 VVG) kann sich der Versicherer weiterhin berufen.*)

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IBRRS 2011, 4400
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Haftungsanerkenntnis trotz Klageabweisung

BGH, Urteil vom 14.07.1981 - VI ZR 304/79

1. Die Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer hindert das Gericht im Haftungsprozeß gegen den Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht daran, dessen Ersatzpflicht aufgrund eines von ihm ohne Einwilligung seines Versicherers gegebenen deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zu bejahen.*)

2. Zur Beurteilung eines angeblich an der Unfallstelle vom “Schädiger” abgegebenen Schuldbekenntnisses als deklaratorisches Schuldanerkenntnis, wenn damit gerechnet werden muß, daß der Unfall von den Beteiligten vorgetäuscht worden ist, um den Haftpflichtversicherer zur Deckung zu veranlassen.*)

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IBRRS 2011, 4358
VersicherungenVersicherungen
Sonstiges Zivilrecht-Unterbrechung der Verjährung bei SE-Zahlung auf Anforderung

BGH, Urteil vom 29.10.1985 - VI ZR 56/84

Leisten der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer dem Verletzten auf dessen Anforderungen wiederholt vorbehaltlos Ersatz auf einzelne Schadensgruppen (Heilungskosten, Erwerbsschaden, Mehrbedarf) seines Personenschadens, so unterbricht das in den Zahlungen liegende tatsächliche Anerkenntnis in der Regel jeweils die Verjährung des dem Verletzten insgesamt zustehenden Schadensersatzsanspruchs.*)

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IBRRS 2011, 4310
VersicherungenVersicherungen
Haftung des WEG-Verwalters für Informationspflichtverletzung

LG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2010 - 318 T 12/08

Es ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst, für Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum zu sorgen. Verpflichtung des Verwalters ist es nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer zu unterrichten und eine Entscheidung der Eigentümer herbeizuführen. Verletzt der Verwalter seine Prüfungs-, Kontroll-, Überwachungs- und Hinweispflichten, haftet er gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. einzelnen Wohnungseigentümern für den dadurch eingetretenen Schaden aus Verletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 280 BGB).

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IBRRS 2011, 4276
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ungeklärte Brandursache: Mieter trägt Beweislast und Schaden!

OLG Köln, Urteil vom 06.09.2011 - 9 U 40/11

Ist unstreitig bzw. vom Vermieter nachgewiesen, dass ein Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist, so trifft den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu vertretenden Pflichtenverstoßes mit der Folge seiner Beweisfälligkeit bei Unaufklärbarkeit der Brandursache*)

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IBRRS 2011, 4238
VersicherungenVersicherungen
Strafverfahren und Brandreden als Brandstiftungsindizien

BGH, Urteil vom 14.11.1989 - X ZR 116/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4187
SachverständigeSachverständige
Wann ist ein Gutachten zweckmäßig ?

AG Heidenheim, Urteil vom 03.05.2011 - 3 C 329/11

1. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens zählen zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen, auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist, wobei auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen ist.

2. Die Einholung eines Gutachtens ist nicht unzweckmäßig, nur weil die Abrechnung auf Basis der Reparaturrechnung betrieben wird. Bei einem großen Schaden kann es dem Geschädigten nicht verwehrt werden, die erforderlichen Reparaturkosten auf einer gesicherten Basis feststellen zu lassen, bevor ein Reparaturauftrag erteilt wird oder der Geschädigte sich doch entschließt, das Fahrzeug unrepariert zu lassen.

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IBRRS 2011, 4158
VersicherungenVersicherungen
Sonstiges Zivilrecht - Werbung mit "kostenloser" Reparatur: Keine Vergütung!

AG Meiningen, Urteil vom 18.02.2010 - 11 C 651/09

Wenn ein Unternehmer mit der Aussage "Kostenlose Steinschlagbeseitigung oder Reparatur" wirbt und dann von seinem Kunden Geld fordert, muss er vor Durchführung der Reparatur alle Eventualitäten geklärt haben. Er muss geklärt haben, ob der Teilkaskoversicherer die Schadensbeseitigung übernimmt oder nicht. Ist eine solche Klärung nicht erfolgt, besteht kein Werklohnanspruch gegen den Kunden.

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IBRRS 2011, 4072
VersicherungenVersicherungen
Zivilrecht - Verjährungshemmung durch Verhandlungen

BGH, Urteil vom 30.06.1998 - VI ZR 260/97

Die Fortsetzung von Verhandlungen wird erst dann verweigert im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB, wenn ein Abbruch der Verhandlungen klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht wird.*)

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IBRRS 2011, 4071
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht- Sonderfall der Verjährungshemmung des § 852 Abs. 2 BGB

BGH, Urteil vom 30.06.1998 - VI ZR 357/96

Die Verjährungshemmung des § 852 Abs. 2 BGB wirkt für einen abtrennbaren Teil eines Anspruchs ausnahmsweise dann nicht, wenn die Parteien nur über einen anderen Teil verhandelt haben.*)

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IBRRS 2011, 3936
VersicherungenVersicherungen
Teilungsabkommen zwischen Haftpflicht- & Unfallversicherung

BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - VI ZR 337/10

Wenn in einem zwischen einem Haftpflichtversicherer und einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossenen Teilungsabkommen auf die "Prüfung des Rechtsübergangs" bzw. den Einwand der mangelnden Übergangsfähigkeit verzichtet wird, erstreckt sich dieser Verzicht grundsätzlich auf das Fehlen der für den Regress vorausgesetzten Kongruenz zwischen einzelnen Schadenspositionen und den Versicherungsleistungen sowie auf das Eingreifen des Familienprivilegs. Von der Prüfung des Übergangs des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist die Prüfung der Haftungsfrage zu trennen.*)

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IBRRS 2011, 3903
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Unklare Obliegenheitsklausel

OLG Celle, Urteil vom 29.09.2011 - 8 U 146/11

Der 8. Zivilsenat des OLG Celle hat drei Rechtschutzversicherern untersagt, in ihren Allgemeinen Bedingungen folgende Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung der Verträge auf diese zu berufen:

"Sie haben ... alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."

Diese Klausel widerspricht dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer der Bestimmung des § 17 (5) c) cc) ARB nicht entnehmen kann, was von ihm konkret verlangt wird und er deshalb auch nicht zu erkennen vermag, wann er gegen seine Obliegenheiten verstößt und dadurch seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährdet.*)

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IBRRS 2011, 3902
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Unklare Obliegenheitsklausel

OLG Celle, Urteil vom 29.09.2011 - 8 U 145/11

Der 8. Zivilsenat des OLG Celle hat drei Rechtschutzversicherern untersagt, in ihren Allgemeinen Bedingungen folgende Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung der Verträge auf diese zu berufen:

"Sie haben ... alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."

Diese Klausel widerspricht dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer der Bestimmung des § 17 (5) c) cc) ARB nicht entnehmen kann, was von ihm konkret verlangt wird und er deshalb auch nicht zu erkennen vermag, wann er gegen seine Obliegenheiten verstößt und dadurch seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährdet.*)

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IBRRS 2011, 3820
VersicherungenVersicherungen
Krankentagegeld aus Unfallversicherung

BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 95/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3806
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mitmieter: Einer versichert - alle versichert!

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2011 - 3 U 137/10

1. Unterhält nur einer vom mehreren Mitmietern eine Rechtsschutzversicherung, sind auch die übrigen Mitmieter mitversichert, so dass die Rechtsschutzversicherung die allen Mietern entstehenden Kosten eines Mietrechtsstreits zu übernehmen hat.

2. Zu den unter die Deckung fallenden Kosten gehören auch die Mehrvertretungszuschläge nach VV Nr. 1008 RVG.

3. Verstirbt ein mitversicherter Mitmieter, so erstreckt sich die Deckungspflicht auch auf die bei Vertretung der Erbengemeinschaft neu entstehenden Mehrvertretungsgebühren.

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IBRRS 2011, 3732
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 131/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3726
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Küche verschwindet beim Sanierer: Kein Versicherungsfall!

OLG Bremen, Urteil vom 26.09.2011 - 3 U 48/10

1. Beauftragt der Versicherungsnehmer zur Beseitigung eines Brandschadens einen bestimmten Brandsanierer und überlässt diesem zur Durchführung der Arbeiten eine Einbauküche, so stellt deren etwaiges "Verschwinden" beim Brandsanierer mangels der Verwirklichung einer typischen Brandgefahr kein Abhandenkommen infolge eines Brandes im Sinne des § 4 Nr. 1 VGB 2004 und damit keinen Versicherungsfall dar.*)

2. Ebenso wenig haftet der Wohngebäudeversicherer aus §§ 280, 249 ff BGB, aus §§ 280, 249 ff i.V.m. § 278 BGB oder aus § 831 BGB für dieses etwaige "Verschwinden". Das gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beauftragung des Brandsanierers nachdrücklich empfohlen oder sogar auf die Beauftragung gedrängt hat, sofern keine Gründe bekannt waren, die gegen die Empfehlung sprachen.*)

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IBRRS 2011, 3671
VersicherungenVersicherungen
Heizkesseltransporter stößt gegen Brücke: Haftet Polizei?

OLG Koblenz, Urteil vom 29.08.2011 - 12 U 1473/09

Die Begleitung eines Schwertransportes durch die Polizei ist im Hinblick auf den Transporteur und das Transportgut nicht drittschützender Natur.

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IBRRS 2011, 3664
ImmobilienImmobilien
Was ist eine Bodenplatte?

AG Worms, Urteil vom 15.01.2010 - 2 C 217/09

Mit dem Begriff "Bodenplatte" ist der Gebäudeabschluss nach unten zur Abgrenzung gegen das Erdreich zu verstehen. Eine Bodenplatte besteht üblicherweise aus Beton. Der nachträglich eingebrachte Betonboden im Keller des Gebäudes ist nichts anderes als eine Bodenplatte, die das Gebäude nach unten gegen das Erdreich abschließen soll.

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IBRRS 2011, 3507
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt an Bauherren-GbR beteiligt: Versicherungsschutz?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.12.2010 - 12 U 99/09

Die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten wird von der Leistung frei, wenn der Architekt maßgeblich an der Bauherren-GbR beteiligt ist.

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IBRRS 2011, 3499
VersicherungenVersicherungen
Verflechtung Architekt/Bauherr: Kein Versicherungsschutz!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.10.2010 - 12 U 99/09

1. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine nach außen hin bestehende beschränkte Rechtssubjektivität gegeben. Daher sind nicht die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter Zuordnungssubjekte für die Rechte und Pflichten, die die Gesellschaft betreffen, sondern die Gesamthand selbst als ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt ist Trägerin dieser Rechte und Pflichten

2. Erbringen die Gesellschafter einer GbR Architektenleistungen, ist deren Ersatzinteresse mitversichert mit der Folge, dass Regressmöglichkeiten des Versicherers der GbR gegen die Gesellschafter gemäß § 67 VVG a. F. nicht bestehen.

3. Angesichts der rechtlichen Struktur einer GbR als nicht handlungsfähiger Personengesellschaft ist für den Versicherer bei Abschluss des Versicherungsvertrages erkennbar, dass die GbR ihre Architektentätigkeit nicht selbst erbringt, sondern nur über ihre Gesellschafter erbringen lassen kann. Das versicherte Risiko erhöht sich dadurch für den Versicherer nicht.

4. Diese innergesellschaftliche Interessenlage erfordert den Einschluss der Gesellschafter in die Architektenhaftpflichtversicherung. Im Fall einer falschen Planung durch die Gesellschafter kann sich der Versicherer deshalb nach Begleichung eines Haftpflichtschadens nicht an die Gesellschafter als Schadensverursacher wenden, da diese nicht „Dritte“, sondern (Mit-)Versicherte sind.

5. Ist der Architekt wirtschaftlich mit dem Bauherrn verflochten, wird die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten im Schadensfall von der Leistung frei.

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IBRRS 2011, 3470
VersicherungenVersicherungen
Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 75/09

1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.*)

2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 3467
VersicherungenVersicherungen
Erstversicherer und Rückversicherer: Saldierung & Insolvenz

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 177/09

1. Die zwischen Erstversicherer und Rückversicherer in einem proportionalen Rückversicherungsvertrag vereinbarte quartalsweise Saldierung ihrer wechselseitigen Forderungen im Sinne eines Periodenkontokorrentvertrages wird vom Vollstreckungsverbot des § 77 Abs. 2 VAG nicht erfasst.*)

2. Im Falle der Insolvenz des Erstversicherers ist die Aufrechnung des Rückversicherers mit rückständigen Prämienforderungen gegen vor der Insolvenzeröffnung entstandene Forderungen des Erstversicherers weder aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 77 Abs. 2 VAG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung noch des § 394 Satz 1 BGB unzulässig.*)

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IBRRS 2011, 3464
VersicherungenVersicherungen
Unfallversicherung: HWS-Schleudertrauma

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 216/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3315
VersicherungenVersicherungen
Unlauteres Verhalten eines Regulierungsbeauftragten?

OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.2011 - 6 U 70/10

Hält der Regulierungsbeauftragte einer Schadensversicherung die Schadensbeseitigungsarbeiten einer von dem Versicherungsnehmer bereits beauftragten Firma nicht für fachgerecht und fordert er den Versicherungsnehmer unter der Ankündigung, die Mehrkosten dieser Arbeiten würden nicht übernommen, zur Einstellung dieser vermeintlich nicht fachgerechten Arbeiten auf, liegt darin noch keine unlautere Wettbewerbshandlung.*)

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IBRRS 2011, 3272
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung: Veruntreuung durch Sozien

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 43/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3234
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie ist über Verlust des Versicherungsschutzes zu belehren?

BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09

1. Folgende Belehrung genügt den Anforderungen der so genannten Relevanzrechtsprechung: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen."*)

2. Ob eine ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt werden muss, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)

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IBRRS 2011, 3231
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Was ist ein "Erdfall"?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10

"Erdfall" als "naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen" ist nicht gegeben, wenn der Bodenuntergrund sich infolge Austrocknung senkt.*)

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IBRRS 2011, 3215
VersicherungenVersicherungen
Versicherung bei Verlust von Transportgut

BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 91/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3200
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 291/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3196
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 209/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3177
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 238/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3159
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Vom Bergbau ausgehende Emissionen sind keine Bergbauschäden

BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10

Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für "Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.*)

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