Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Versicherungen

1203 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 2437
VersicherungenVersicherungen
Ausschluss vorvertraglicher Versicherungsfälle

LG München I, Urteil vom 17.04.2008 - 12 O 24819/07

1. Zur Wirksamkeit des Ausschlusses vorvertraglicher Versicherungsfälle einer Rechtsschutzversicherung bei lückenloser Kette verschiedener Rechtsschutzversicherungen.

2. Zur Wirksamkeit einer Nachmeldefrist bei einer Rechtsschutzversicherung und der unverschuldeten Versäumung der Frist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2394
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Grundsätze der Anwaltshaftung auf Versicherungsmakler?

OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2009 - 18 U 118/08

Überträgt ein Versicherungsnehmer die Überprüfung und Verwaltung seiner Versicherungen (hier: Hausratversicherung) nacheinander verschiedenen Versicherungsmaklern, haften die Versicherungsmakler bei Eintritt von Schäden, die eigentlich dem Versicherungsschutz unterliegen sollten, dem Versicherungsnehmer grundsätzlich als Gesamtschuldner.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2364
VersicherungenVersicherungen
Ausschluss von Schadensersatzanspr. des Sozialvers.trägers

BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

Der Sozialversicherungsträger, der es schuldhaft versäumt hat, auf ihn übergegangene reisevertragliche Schadensersatzansprüche innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, ist auch dann mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, wenn der Reisende bei ihm verbliebene Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2353
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintritt des Käufers in den Gebäudeversicherungsvertrag

BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07

§ 69 VVG a.F. steht einer Vereinbarung nicht entgegen, nach der der Käufer eines Grundstücks bereits vor der Eintragung im Grundbuch in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag - zunächst neben diesem - eintritt und dadurch einen vom Verhalten des Verkäufers unabhängigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz erwirbt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2347
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Abschluss und Umlage einer Terrorversicherung

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2009 - 2 U 54/09

Bei einer Terrorversicherung, welche vorrangig die Gebäudesubstanz versichert, handelt es sich um eine Sachversicherung. Der Umstand, dass im Rahmen der Terrorversicherung zusätzlich auch ein Betriebsunterbrechungsschaden mitversichert ist, steht der Beurteilung als Sachversicherung nicht entgegen. Der Abschluss einer Terrorversicherung ist jedenfalls dann mit dem von dem Vermieter zu wahrenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu vereinbaren mit der Folge der Umlagefähigkeit der zu leistenden Prämien auf die Mieter, wenn Art und Lage des Mietobjekts die Annahme einer gewissen Grundgefährdung für einen Terroranschlag objektiv rechtfertigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2263
VersicherungenVersicherungen
Versicherung

BGH, Urteil vom 13.05.2009 - IV ZR 211/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2233
VersicherungenVersicherungen
Versicherung

BGH, Urteil vom 20.05.2009 - IV ZR 274/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2153
VersicherungenVersicherungen
Beratung umfasst etwaige zukünftige Rechtsänderung nicht

BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - III ZR 231/08

Der Versicherungsmakler, der sich einem privat krankenversicherten Kunden gegenüber verpflichtet hatte, die Zweckmäßigkeit seines Versicherungsschutzes und die Prämiengestaltung zu überprüfen, war im Jahr 2002 noch nicht gehalten, bei seiner Prüfung eine etwaige künftige Rechtsänderung zu berücksichtigen, durch die Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens übertragbar wurden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2152
VersicherungenVersicherungen
Auszahlung trotz gefälschter Kündigungserklärung

BGH, Urteil vom 20.05.2009 - IV ZR 16/08

Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen Namen unterzeichnet, darf der Versicherer grundsätzlich mit befreiender Wirkung an die bezeichnete Zahlstelle leisten, selbst wenn die Unterschrift unter der Kündigungserklärung - wie sich später herausstellt - gefälscht war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2049
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pächter einer Speisegaststätte: Schutzpflichtverletzung

LG Köln, Urteil vom 16.04.2009 - 2 O 343/06

Zur Schutzpflichtverletzung eines Pächters einer Speisegaststätte bei Brand.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1998
VersicherungenVersicherungen
Zusätzliche Altersvorsorge des Ehegattenterhaltspflichtigen

BGH, Urteil vom 27.05.2009 - XII ZR 111/08

1. Auch der Unterhaltspflichtige darf grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Ehegattenunterhalt mit einem Betrag bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens zu berücksichtigen ist. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nicht darauf an, ob bereits während der Ehezeit Beiträge für eine solche Altersvorsorge gezahlt wurden.*)

2. Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. § 1578 b BGB beschränkt sich allerdings nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität (im Anschluss an das Senatsurteil BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1963
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 19.05.2009 - IX ZR 137/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1554
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grob fahrlässig herbeigeführter Frostschaden

OLG Köln, Urteil vom 06.05.2008 - 9 U 110/07

Kommt es zu einem Wasseraustritt, weil der Versicherungsnehmer – obwohl er die Möglichkeit dazu hat – die Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen in einer leerstehenden Halle nicht abgesperrt und entleert hat, so ist der Versicherungsfall durch Wasseraustritt grob fahrlässig herbeigeführt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1509
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietschäden: Regressansprüche des Gebäudeversicherer?

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2007 - 10 U 1111/03

Zu der Frage des Ausgleichs zwischen Gebäude-und Haftpflichtversicherung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch den haftpflichtigen Wohnungsmieter.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1421
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Haftpflichtversicherung - Freigabe d. Deckungsanspruchs durch Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 02.04.2009 - IX ZR 23/08

1. Zur Freigabe des Deckungsanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer durch den Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Haftpflichtschuldners.*)

2. Das Abtretungsverbot steht einer Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der Insolvenzmasse des Haftpflichtschuldners nicht entgegen.*)

3. Die Masse haftet absonderungsberechtigten Gläubigern, die auf ihr Recht nicht verzichtet haben, auch dann nur in Höhe des bei der abgesonderten Befriedigung erlittenen Ausfalls, wenn der Insolvenzverwalter den mit dem Absonderungsrecht belasteten Gegenstand aus der Masse freigegeben hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1369
ImmobilienImmobilien
Regressverzicht gg. Mieter bei Kfz-Haftpflichtversicherung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.08.2008 - 4 U 1393/08

Der Regressverzicht des Gebäudeversicherers bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Gebäude durch den Mieter erstreckt sich nicht auf den Direktanspruch gegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Mieters.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1354
VersicherungenVersicherungen
Deckungsprozess: Bindungswirkung eines Versäumnisurteils

OLG Celle, Urteil vom 30.04.2009 - 8 U 11/09

1. Wird in einem Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart, dass der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann, sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sich im Übrigen nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung richtet, so kommt ein Versicherungsschutz in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten ein Darlehen gewährt hat, dieses nicht zurückgezahlt wird, und der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Darlehensnehmer von vorneherein nicht zur Rückzahlung in der Lage und/oder willens war (Eingehungsbetrug gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB).*)

2. Zur Bindungswirkung und Voraussetzungsidentität bei einem Versäumnisurteil für den späteren Deckungsprozess in einem solchen Fall.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1300
VersicherungenVersicherungen
Verwertung von Kundendaten nach Ende des Vertreterverhältnisses?

BGH, Urteil vom 05.11.2008 - I ZR 28/06

Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1238
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rechtsschutzversicherung: Mietvertragliche Streitigkeit?

LG Köln, Urteil vom 04.03.2009 - 20 O 412/08

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB stellen eine mietvertragliche Streitigkeit im Sinne der Rechtsschutzversicherung dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1203
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintrittspflicht bei Gebäudeschaden durch "Erdfall"

OLG Jena, Urteil vom 11.03.2009 - 4 U 107/07

1. Ein Gebäudeversicherer haftet auch für solche Schäden an dem versicherten Objekt, die nachweislich nicht auf einer unmittelbaren Einwirkung eines in dem Versicherungsvertrag genannten Elementarereignisses (hier Erdfall) beruhen, wenn das die Haftung des Versicherers begrenzende Unmittelbarkeitserfordernis nicht vertraglich vereinbart wurde.*)

2. Der Versicherungsfall – hier Gebäudeschaden – tritt nicht schon mit der Bildung des Elementarereignisses (Erdfall) selbst ein, sondern erst mit dem hierdurch an dem versicherten Objekt verursachten Gebäudeschaden. Ausgehend vom Sinn und Zweck der Schadensversicherung (gegen Elementarschäden) ist unter dem Ereignis, dessen Eintritt notwendige Bedingung der Leistungspflicht des Versicherers ist, stets der Beginn der schädigenden Einwirkung auf die versicherte Sache zu sehen und nicht schon der Beginn des Elementarereignisses selbst. Manifestiert sich danach der – schon vor Abschluss der Schadensversicherung – aufgetretene Erdfall erst während der Vertragslaufzeit in dem versicherten Objekt und führt erst dann zu einem Gebäudeschaden, hat der Versicherer auch für diesen Schaden einzustehen.*)

3. Bei einem – wie hier – sich progressiv entwickelnden Erdfall ändert sich nichts an der Einstandspflicht des Versicherers, wenn sich in den Vertragsbedingungen kein Hinweis darauf findet, dass der Erdfall sich als „plötzliches Ereignis“, also quasi als unmittelbar eintretender Einsturz des Erdbodens darstellen müsste.

In den hier einschlägigen Bedingungen (SV-ELW 2002 der Versicherung) findet sich keine Einschränkung auf einen solchen „plötzlichen“ und unmittelbaren Zusammenhang zwischen der versicherten Gefahr „Erdfall“ und dem Gebäudeschaden. Aus § 2 SV-ELW 2002 ergibt sich – für die Leistungspflicht des Versicherers – lediglich, dass die versicherte Sache durch einen Erdfall beschädigt wird. Das bedeutet aber für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen, dass Ersatz auch dann geleistet wird, wenn sich der Erdfall – d. h. der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen – progredient, also über einen längerfristigen Zeitraum entwickelt hatte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1163
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Betriebshaftpflichtversicherung und Eigentumsverletzung

OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008 - 9 U 144/07

Zu der Frage, wann Bearbeitungsschäden im Rahmen von Bauarbeiten wieder bis zu einem bestimmten Betrag in den Versicherungsschutz aufgenommen sind, obwohl § 6 Ziffer 8 lit. b AVB 94 zur Anwendung kommt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1162
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Regressanspruch des Gebäude- gegen Haftpflichtversicherer

OLG München, Urteil vom 18.02.2009 - 20 U 4595/08

Nur wenn der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte und nicht etwa durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, steht dem Gebäudeversicherer steht nach den Grundsätzen der Doppelversicherung analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1064
VersicherungenVersicherungen
Kann Versicherung Arztwissen zugerechnet werden?

BGH, Urteil vom 11.02.2009 - IV ZR 26/06

Dem Versicherer ist das Wissen des mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragten Arztes nur insoweit zuzurechnen, als dieser es durch den Antragsteller im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" erlangt hat (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620). Eine weitergehende Zurechnung von Wissen, das sich für den Arzt aus früheren Untersuchungen oder Behandlungen ergeben hat, kommt nicht in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1059
VersicherungenVersicherungen
Verhältnis der Kfz-Versicherungsfälle Diebstahl und Brand

BGH, Urteil vom 11.02.2009 - IV ZR 156/08

Zum Verhältnis der Versicherungsfälle Diebstahl und Brand in der Kraftfahrzeugversicherung (Fortführung der Senatsurteile vom 31. Oktober 1984 - IVa ZR 33/83 -VersR 1985, 78 und 19. Dezember 1984 - IVa ZR 159/82 - VersR 1985, 330).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0991
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beseitigung von Grundankern als Erfüllungsschaden?

KG, Urteil vom 19.08.2008 - 6 U 67/07

1. Bei den Kosten für die Beseitigung von Grundankern einer Baugrubenwand, die im Nachbargrundstück im Bereich einer geplanten unterirdischen S-Bahn-Trasse gesetzt wurden, handelt es sich um einen von der Betriebshaftpflichtversicherung des Tiefbauunternehmers nicht umfassten Erfüllungsschaden und nicht um einen Mangelfolgeschaden, wenn nach dem Inhalt des Tiefbauvertrages das Einbringen der Anker gestattet war und lediglich keine Anker im Trassenbereich verbleiben durften, tatsächlich dort jedoch Anker verblieben, zum Teil weil sie in einem falschen Winkel eingebracht wurden, zum Teil wegen Nichtfunktionierens der Sprengvorrichtungen der planmäßig im Bereich der Trasse eingebrachten Anker.*)

2. Die Beseitigung der Anker stellt dann die Beseitigung des Sachschadens an den Teilen des Nachbargrundstücks dar, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung durch das Tiefbauunternehmen gewesen sind, so dass auch der Risikoausschluss der Bearbeitungsschäden greift.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0545
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mietausfallschaden in der Feuerversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - 4 U 13/03

1. Der Mietausfall-Schaden ist in einer Wohngebäudeversicherung nur für den Fall versichert, dass der Mieter infolge des Versicherungsfalls berechtigt war, die Mietzahlung ganz oder teilweise zu verweigern. Sofern der die Nutzbarkeit der Mietwohnung beeinträchtigende Schaden vom Mieter selbst schuldhaft verursacht worden ist, bleibt der Mieter zur Mietzahlung aber weiterhin verpflichtet.

2. Lässt ein Elternteil sein fünf- bis sechsjähriges Kind unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück, wo es leicht an zahlreich in der Wohnung herumliegenden Feuerzeuge herankommt, und zündet das Kind hierdurch die Wohnung an, handelt der Elternteil schuldhaft im o.a. Sinne.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0378
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - IV ZR 9/08

1. Der Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt auch, wenn es um die Frage geht, ob eine Bestimmung überhaupt einen Risikoausschluss enthält oder einen im Bedingungswerk an anderer Stelle enthaltenen oder einen gesetzlichen Risikoausschluss (wie § 61 VVG a.F.) zum Nachteil des Versicherungsnehmers erweitert.*)

2. Eine Klausel, nach der der Versicherungsnehmer bei allen Handlungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seines Geschäftszweiges wahrzunehmen hat, ist als solche nicht als Erweiterung der Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. schon bei leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles zu verstehen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 -VersR 1972, 85).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0255
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2008 - 10 U 24/08

1. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess gegen den Mieter die Darlegungs- und Beweislast für eine Leistungsfreiheit nach § 61 VVG.*)

2. Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit in Bezug auf einen Brandschaden, der durch ein fehlerhaft angebrachtes Elektrokabel unter dem Büro des Marktleiters eines Lebensmittelsupermarktes verursacht worden ist.*)

3. Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs‑ oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.*)

4. Weder die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache noch allein verwandtschaftliche (Ehegatte, Kinder) oder allein vertragliche Beziehungen, kraft derer der Dritte die Obhut über das versicherte Risiko ausübt (z. B. Miet‑, Arbeits‑, oder Geschäftsbesorgungsverträge), reichen aus, um ein Repräsentantenverhältnis anzunehmen.*)

5. Hat der Versicherungsnehmer die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einem Dritten übertragen, ist dieser insoweit sein Repräsentant.*)

6. Sind die Voraussetzungen des § 61 VVG a.F. nicht gegeben, erfasst der Regressverzicht des Gebäudeversicherers auch einen übergegangenen Anspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Anzeigepflicht.*)

7. Der Mieter hat - abgesehen von den Fällen einer (akuten) Gesundheitsgefährdung - grundsätzlich keinen Anspruch auf Anpassung veralteter technischer Anlagen an neuere Standards.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0183
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gebäudeversicherung: Mietausfall nur für vermietete Wohnung

OLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2008 - 16 U 10/08

Bei der Gebäudeversicherung wird nach § 3 Nr. 1 a) VGB 2002 nur der Mietausfall für Wohnungen ersetzt, die zur Zeit des Versicherungsfalls tatsächlich vermietet sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0112
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung des Bauherrenregressanspruchs für Schäden Dritter

OLG Zweibrücken, Urteil vom 04.12.2008 - 4 U 137/07

Regressansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer für Schadensersatzansprüche Dritter ergeben sich nicht aus Gewährleistungsrecht, sondern aus allgemeinem Leistungsstörungsrecht gemäß § 241 Abs. 2, § 280 BGB oder dem Gesamtschuldnerausgleich gemäß § 426 Abs. 1 BGB und verjähren gemäß §§ 195, 199 BGB in drei Jahren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0102
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftungsbegrenzung auf „versicherbare Schäden“

OLG Braunschweig, Urteil vom 08.11.2007 - 8 U 158/05

Eine Haftungsbegrenzung auf "versicherbare Schäden" im Rahmen eines Einheitsarchitektenvertrags benachteiligt den Bauherrn nach Treu und Glauben, da der durchschnittliche Vertragspartner nicht erkennen kann, welche Schäden konkret unter die Haftungsbegrenzung fallen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0098
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Verwendung von Gasbrenner zu Bauarbeiten: Grob fahrlässig?

OLG Schleswig, Urteil vom 09.10.2008 - 16 U 39/07

Leistungsausschluss aufgrund grober Fahrlässigkeit nach § 61 VVG a.F. bei der Verwendung eines Gasbrenners zu Bauarbeiten im privaten Bereich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0097
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ansprüche aus der Rohbaufeuerversicherung

OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2008 - 16 U 22/08

1. Zur Gefahrerhöhung in der Rohbaufeuerversicherung.*)

2. Zur Prozessführungsbefugnis in der Gebäudeversicherung bei Beschlagnahme des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren.*)




IBRRS 2009, 0066
ProzessualesProzessuales
Verletztenrente aus der Unfallversicherung

BGH, Urteil vom 02.12.2008 - VI ZR 312/07

1. Die Verletztenrente aus der Unfallversicherung vermindert infolge der Kongruenz mit dem Erwerbsschaden des Verletzten den Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit geleisteter Lohnfortzahlungen.*)

2. Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers dem Grunde nach festgestellt worden ist, umfasst nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdienstausfallschaden eingetreten ist.*)

3. Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, so liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die auch dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB n.F.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0040
ImmobilienImmobilien
Versicherungsort = Postanschrift?

LG Dortmund, Urteil vom 15.05.2008 - 2 O 211/07

Der Versicherungsort ist nicht zwangsläufig mit der im Versicherungsschein in Bezug genommenen Postanschrift gleichzusetzen; er kann auch ein im selben Eigentum stehendes Flurstück mit umfassen, welches an das mit einer Postanschrift versehene bebaute Flurstück angrenzt, wenn die grundbuchliche Trennung aus der Örtlichkeitnicht erkennbar ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0032
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berufshaftpflichtversicherung

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2008 - 7 U 89/08

1. Die Beschränkung des Deckungsschutzes in der Berufshaftpflichtversicherung auf Schäden, die spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages gemeldet werden, ist als vertragliche Risikobegrenzung wirksam.*)

2. Versäumt der Versicherungsnehmer diese Frist, kann der Versicherer Deckungsschutz nicht versagen, wenn den Versicherungsnehmer nachweislich kein Verschulden an der Versäumung der Frist trifft.*)

3. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsnehmer bis zum Ablauf der Frist Kenntnis vom Versicherungsfall erlangt hat, ist der Beweis fehlenden Verschuldens nicht geführt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0007
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnhausversicherung: Auslegung v. Obliegenheitspflichten

OLG Jena, Urteil vom 10.09.2008 - 4 U 637/07

1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind regelmäßig so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss.*)

2. Das gilt auch für sog. Sicherheitsvorschriften im Rahmen eines Wohngebäudeversicherungsvertrags, die bei schuldhafter Nichtbeachtung als vertragliche Obliegenheitsverletzungen zu einem Haftungsausschluss des Versicherers im (versicherten) Schadensfall führen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2008

IBRRS 2008, 4228
VersicherungenVersicherungen
Risikobegrenzungsklausel

BGH, Urteil vom 29.10.2008 - IV ZR 128/07

1. Die Prozesskosten für eine Drittschuldner-Einziehungsklage fallen nicht unter die Risikobegrenzungsklausel des § 2 Abs. 3 Buchst. b ARB 75.*)

2. Der Ausschluss einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ansprüchen Dritter, die vom Versicherungsnehmer im eigenen Namen geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 2 Buchst. c ARB 75), erfasst seinem Sinn und Zweck nach die Einziehungsklage des Pfändungspfandgläubigers gegen den Drittschuldner nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 4214
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 293/05

Die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ist dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt; darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 3892
VersicherungenVersicherungen
Erstattung von Anwaltskosten durch Rechtsschutzversicherung

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07

1. Die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S. von § 14 (3) Satz 1 ARB 75 (entsprechend für § 4 (1) Satz 1 c ARB 94) richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen.*)

2. Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil enthalten, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt.*)

3. Auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit und Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptungen kommt es nicht an.*)

4. Nach diesen Grundsätzen kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, wenn ein unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird, einen Rechtsschutzfall auslösen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 3888
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftpflichtschutz für Beseitigung v. Planungsmängel?

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 277/05

In der Architektenhaftpflichtversicherung kommt es für die Frage, ob es sich bei den Kosten für die Beseitigung von Planungsmängeln um eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung handelt, nicht darauf an, ob nach den fehlerhaften Plänen bereits gebaut worden ist und wie der Anspruch des Auftraggebers gegen den Architekten werkvertragsrechtlich einzuordnen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 3276
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beweislast für Ausgleichsanspruch

OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2008 - 9 U 73/08

1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt auch, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt. In diesem Fall steht aber dem Gebäudeversicherer gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich zu.

2. Der Versicherer, der einen anderen Versicherer auf Ausgleich in Anspruch nimmt, hat im Hinblick auf Bestehen und Umfang des Anspruchs die Beweislast. Die besonderen Beweisregeln aus dem Mietrecht (§ 538 BGB) gelten im Verhältnis der Versicherer untereinander nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 3254
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Frostschäden in einem nicht genutzten Gebäude

LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2008 - 2 O 292/05

Werden während der kalten Jahreszeit die Heizungen in einem nicht genutzten Gebäude abgeschaltet und lediglich Heizlüfter aufgestellt, so verstößt dies gegen die Sicherheitsvorschriften zur Frostvorsorge.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 3027
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZR 71/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2988
ImmobilienImmobilien
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 53/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2942
VersicherungenVersicherungen
Auslegung & Anpassung v. umfassender Abfindungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 296/07

Zur möglichen Auslegung und Anpassung einer umfassenden Abfindungsvereinbarung, wenn sich der Geschädigte und der Haftpflichtversicherer des Schädigers gemeinsam über die Höhe eines Rechnungspostens (hier: von der Berufsgenossenschaft zu zahlende Verletztenrente) geirrt haben, es sich um einen Irrtum von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite handelt und der Rechnungsposten den Inhalt der Abfindungsvereinbarung maßgeblich beeinflusst hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2936
VersicherungenVersicherungen
Auslegung eines Teilungsabkommens

BGH, Urteil vom 01.10.2008 - IV ZR 285/06

Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2864
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragliche Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag

OLG Jena, Urteil vom 19.09.2008 - 4 U 978/06

1. Der Versicherungsvertrag nach dem VVG (=Versicherungsvertragsgesetz) enthält einen grundlegenden Unterschied zu dem sonstigen Vertragstypus des Allgemeinen Schuldrechts des BGB. Aus dem Gesamtgefüge der §§ 61 ff VVG a.F. ergibt sich, dass vertragliche Obliegenheiten grundsätzlich nur den Versicherungsnehmer, nicht aber den Versicherer treffen.*)

2. Mit der in §§ 62, 63 VVG a.F. normierten Rettungsobliegenheit – diese gelten für den gesamten Bereich der Schadensversicherung – wird der Versicherungsnehmer angehalten, die Entwicklung des Schadens nicht sich selbst zu über-lassen, sondern um seine Abwendung und, wenn dies nicht (mehr) möglich ist, um seine Eindämmung bemüht zu sein.*)

3. Im Rahmen des § 62 VVG a.F. ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Weisungen zu erteilen, wie der Schaden abgewendet oder gemindert werden kann. Der Versicherer hat (nur) ein Weisungsrecht, aber keine Weisungspflicht. Erteilt er dem Versicherungsnehmer Weisungen, können (nur) schuldhaft fehlerhafte Weisungen einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen, wenn der – durch die fehlerhafte Weisung – entstandene Schaden die sonst geschuldete Versicherungsleistung übersteigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2838
ImmobilienImmobilien
Stehlgutliste

BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV ZR 317/05

Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer, der den Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt hat, auf die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei hinzuweisen und darüber zu belehren, dass er bei Verletzung dieser Obliegenheit den Versicherungsschutz verlieren kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2574
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Haftung des Mieters gegenüber Vermieter bei Glätteunfall?

OLG Oldenburg, Urteil vom 18.12.2007 - 9 U 45/07

Mieter, der über die Nebenkosten die Haftpflichtversicherung für das gemietete Gebäude finanziert, haftet dem Vermieter bei einem Regress wegen eines Glätteunfalls nur bei vorsätzlicher Verursachung.*)

Dokument öffnen Volltext