Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1203 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 2471BGH, Urteil vom 15.07.2008 - VI ZR 212/07
1. Bewerfen sich Schüler an einer ca. 100 m von der Schule entfernten Bushaltestelle mit Schneebällen, so kann dieses Verhalten schulbezogen sein, so dass ein Übergang von Forderungen des Geschädigten auf den Unfallversicherungsträger ausscheidet.*)
2. § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB VII ordnet an, dass sich das Verschulden lediglich auf den die Haftung begründenden Tatbestand, nicht aber auf die konkreten Schadensfolgen beziehen muss. Vorsätzliches Handeln im Sinne des § 110 Abs. 1 SGB VII setzt Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges voraus.*)
VolltextIBRRS 2008, 2375
BGH, Urteil vom 17.06.2008 - VI ZR 257/06
Die Haftungsprivilegierung im Sinne des § 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII gilt auch gegenüber dem geschädigten versicherten Unternehmer, der freiwillig oder kraft Satzung versichert ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2362
BGH, Urteil vom 01.07.2008 - VI ZR 188/07
Kommt es in Deutschland zu einem Unfall, der darauf beruht, dass sich von einem Auflieger mit dänischem Kennzeichen ein Teil löst, und hat der belgische Haftpflichtversicherer der den Auflieger ziehenden Sattelzugmaschine mit luxemburgischen Kennzeichen die im System der Grünen Karte regulierten Ansprüche der bei dem Unfall Geschädigten ausgeglichen, so besteht kein Ausgleichsanspruch des belgischen Versicherers gegen das Deutsche Büro Grüne Karte.*)
VolltextIBRRS 2008, 2331
OLG Schleswig, Urteil vom 17.01.2008 - 11 U 27/07
1. Die verspätete oder unvollständige Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsanwalt zu einem Schadensersatz verpflichten.*)
2. Die Frage, wie eine Rechtsschutzversicherung nach § 18 ARB 94 bei rechtzeitiger und vollständiger Deckungsanfrage entschieden hätte, hat das Regressgericht - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nach der hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten oder erhobenen Klage zu beurteilen, und zwar entsprechend den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen.*)
3. Die Vereinbarung eines Stichentscheides nach § 17 Abs. 2 ARB 75 muss rechtzeitig im Prozess vorgetragen werden.*)
4. Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens kann durch die Nichtbeachtung früherer und späterer Belehrungen des Rechtsanwaltes widerlegt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2320
BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)
VolltextIBRRS 2008, 2310
BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 108/06
Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1536) ist auf Seiten des Gebäudeversicherers lediglich der vom Regressverzicht erfasste Haftpflichtschaden zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2294
BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 313/06
Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat gegen den Versicherer keinen Anspruch auf Ersatz der an einem anderen, in seinem Eigentum stehenden Fahrzeug entstandenen Schäden, wenn eine mitversicherte Person diese Schäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 2228
BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 87/07
Eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinsamen Fahrradabstellraum befand, beschreibt eine Risikobegrenzung.*)
VolltextIBRRS 2008, 2207
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 7 U 202/06
Zeigt der Versicherungsnehmer einen Verlust dem Hausratversicherer nicht unverzüglich an, kann dies zur vollständigen Leistungsfreiheit führen.
VolltextIBRRS 2008, 2206
OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2008 - 9 U 148/07
Wenn der Versicherer die Wohnung für mehrere Stunden ohne Verriegelung der Haustür verlässt, führt er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei.
VolltextIBRRS 2008, 2058
BGH, Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06
1. Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber seinem Lebensversicherer, ein Dritter sei für die Todesfallleistung bezugsberechtigt, beinhaltet bezogen auf das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Dritten regelmäßig den konkludenten Auftrag, dem Dritten nach Eintritt des Versicherungsfalles das Zuwendungsangebot des Versicherungsnehmers zu überbringen.*)
2. Ob der Dritte die Versicherungsleistung im Verhältnis zu den Erben des Versicherungsnehmers behalten darf, beantwortet grundsätzlich allein des Valutaverhältnis (Fortführung von BGHZ 157, 79, 82 f. und der Senatsurteile vom 25. April 1975 IV ZR 63/74 VersR 1975, 706 unter 1 a; 1. April 1987 IVa ZR 26/86 VersR 1987, 659 unter 2).*)
3. Erlangt der Dritte nach dem Tode des Versicherungsnehmers Kenntnis von seiner Bezugsberechtigung und fordert er deshalb vom Versicherer die Todesfallleistung, so wird ihm ein Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers nicht schon dadurch übermittelt, dass der Versicherer Unterlagen zur Prüfung des Sachverhalts (hier die Übersendung des Versicherungsscheins und einer Sterbeurkunde) anfordert.*)
4. Zur Auslegung einer an den Versicherer gerichteten Erklärung, nach deren Wortlaut die Erben des Versicherungsnehmers allein die im Deckungsverhältnis eingeräumte Bezugsberechtigung des Dritten anfechten.*)
5. § 120 BGB ist nicht anzuwenden, wenn der dem Boten erteilte Auftrag vor Übermittlung der Erklärung an den Empfänger wirksam widerrufen wurde.*)
VolltextIBRRS 2008, 1806
LG Köln, Urteil vom 03.04.2008 - 24 O 315/07
1. Der Versicherungsnehmer hat in einem leerstehenden Gebäude die Leitungen abzustellen oder das Gebäude genügend zu kontrollieren.
2. Kommt es wegen eines Verstoßes gegen diese Pflichten zu einem Leitungswasserschaden, so wird der Gebäudeversicherer von der Leistung frei.
VolltextIBRRS 2008, 1763
OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 80/07
1. Im Einzelfall kann nach sachverständiger Beratung aus dem im Sendebericht eines Faxes enthaltenen „OK“ - Vermerk bezüglich der erfolgreichen Übermittlung auf einen Zugang des Faxes beim Empfänger geschlossen werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass der „OK“- Vermerk trotz einer möglichen Fehlerquote von 10 - 15 % bei den übertragenen Pixel-Punkten erfolgt, da die Wahrscheinlichkeit, dass vollständige, für das Verständnis des Textes relevante Textzeilen fehlen, äußerst gering ist.*)
2. Kommt ein Fax mit unvollständigem Inhalt beim Versicherer an, kann er aber den Absender erkennen, so ist er nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer hierauf hinzuweisen.*)
3. Für den Zugang eines Faxes genügt es, wenn die gesendeten Signale im Empfangsgerät empfangen bzw. gespeichert werden. Auf den Ausdruck des Faxes sowie die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an.*)
VolltextIBRRS 2008, 1735
BGH, Urteil vom 06.05.2008 - VI ZR 200/05
Nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO kann der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 1705
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 77/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 1660
VerfGH Belgien, Urteil vom 12.07.2007 - 100/2007
Die gesetzliche Verpflichtung von Architekten als einziger Berufsgruppe im Baugewerbe, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, begründet die Gefahr, bei gesamtschuldnerischer Haftung mehr als andere Berufsgruppen haftbar gemacht zu werden. Für diesen Behandlungsunterschied besteht keine objektive und vernünftige Rechtfertigung.
VolltextIBRRS 2008, 1611
BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 227/06
Zur Abgrenzung positiver Kenntnis des Versicherungsfalles vom bloßen Kennenmüssen im Rahmen einer den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheit, bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer den Schaden anzuzeigen (hier § 20 Ziff. 1 lit. a und lit. e VGB 88).*)
VolltextIBRRS 2008, 1526
BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 241/04
Die Bestimmung "Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11 Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2008, 1520
BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 270/06
Zu den Anforderungen an die Feststellung eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Versicherungsagent und Versicherungsnehmer und an die Evidenz eines Missbrauchs der dem Agenten vom Versicherer eingeräumten Vollmacht bei Entgegennahme eines Versicherungsantrags.*)
VolltextIBRRS 2008, 1401
LG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2008 - 11 O 248/03
Die Lagerung umfangreicher Materialien des Polstereibetriebes des Versicherungsnehmers in einem Wohngebäude ist eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG a.F..
VolltextIBRRS 2008, 1331
BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 123/06
1. Der Streitwert der auf Feststellung des Fortbestandes des Gebäudeversicherungsvertrags gerichteten Klage bestimmt sich einheitlich nach dem 3,5-fachen Betrag der Jahresprämie.
2. Bei Teilerledigung der Hauptsache ergibt sich der Streitwert aus der Summe der verbliebenen Hauptsache und den für den erledigten Teil angefallenen, im Wege einer Differenzrechnung zu ermittelnden Kosten.
VolltextIBRRS 2008, 1209
BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 119/06
Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei Anbahnung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Angaben über Rückenbeschwerden).*)
VolltextIBRRS 2008, 1193
OLG Köln, Beschluss vom 25.01.2008 - 20 U 177/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.
VolltextIBRRS 2008, 1191
LG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 24 O 18/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.
VolltextIBRRS 2008, 1190
OLG Köln, Beschluss vom 05.03.2008 - 20 U 177/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.
VolltextIBRRS 2008, 1185
OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2007 - 12 U 195/07
Hat ein Gläubiger Schadensersatzforderungen gegen den Gemeinschuldner, die durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, so bleibt der Insolvenzverwalter diesem gegenüber auch nach Freigabe des gegen den Haftpflichtversicherer bestehenden Deckungsanspruchs passiv legitimiert.*)
VolltextIBRRS 2008, 1127
BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 219/06
1. Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versicherungsvertrages vom ununterbrochenen Vorhandensein eines festen Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB).*)
2. Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitsuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.*)
VolltextIBRRS 2008, 1094
BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 89/07
1. In der Kaskoversicherung, die von einer Personengesellschaft für ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Fahrzeug genommen wird, sind Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern es ist dies die rechtlich verselbständigte Gesamthand (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 9. März 1964 - II ZR 216/61 - WM 1964, 592).*)
2. Es ist jedoch regelmäßig das Sachersatzinteresse der Gesellschafter als mitversichert anzusehen, die gesellschaftsintern dazu berufen sind, das versicherte Fahrzeug zu nutzen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1013
BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZR 31/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0986
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 30/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0985
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 209/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0984
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 94/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0979
BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 48/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0977
BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 129/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0951
BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 116/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0949
BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0924
KG, Urteil vom 22.02.2008 - 6 U 133/07
1. Auch bei einem Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 536a Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme "auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" i.S.v. § 1 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), für die der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat.*)
2. Bei einer Haftung nach § 536a BGB besteht die Entlastungsmöglichkeit nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB dahingehend, dass eine Ersatzpflicht des Grundstückbesitzers nicht eintritt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, nicht.*)
3. Zur Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers trotz objektiver Obliegenheitsverletzungen des Grundstückbesitzers.*)
IBRRS 2008, 0904
BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 144/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0903
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 178/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0900
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 122/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0899
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 40/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0839
BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 271/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0834
BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 48/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0831
BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0830
BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 271/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0828
BGH, Beschluss vom 23.01.2008 - IV ZR 284/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0800
BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 70/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0737
OLG Köln, Urteil vom 22.05.2007 - 9 U 30/06
1. Der Versicherungsnehmer muss seine Gebäudeversicherung vor Vertragsabschluss darüber informieren, dass für ein Grundstück nur eine befristete Baugenehmigung vorliegt. Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
2. Der Versicherungsnehmer kommt seiner Anzeigepflicht nicht schon dadurch nach, dass er dem Versicherer mit dem Antrag ein Expose überreicht, das einen Lageplan mit mehreren Stempeln umfasst, von denen einer eine Befristung der Baugenehmigung auf einen schon überholten Termin zum Ausdruck bringt.
VolltextIBRRS 2008, 0736
BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 43/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0610
BGH, Urteil vom 19.09.2007 - IV ZR 136/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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