Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1214 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2008, 3892
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07
1. Die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S. von § 14 (3) Satz 1 ARB 75 (entsprechend für § 4 (1) Satz 1 c ARB 94) richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen.*)
2. Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil enthalten, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt.*)
3. Auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit und Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptungen kommt es nicht an.*)
4. Nach diesen Grundsätzen kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, wenn ein unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird, einen Rechtsschutzfall auslösen.*)

IBRRS 2008, 3888

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 277/05
In der Architektenhaftpflichtversicherung kommt es für die Frage, ob es sich bei den Kosten für die Beseitigung von Planungsmängeln um eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung handelt, nicht darauf an, ob nach den fehlerhaften Plänen bereits gebaut worden ist und wie der Anspruch des Auftraggebers gegen den Architekten werkvertragsrechtlich einzuordnen ist.*)

IBRRS 2008, 3276

OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2008 - 9 U 73/08
1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt auch, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt. In diesem Fall steht aber dem Gebäudeversicherer gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich zu.
2. Der Versicherer, der einen anderen Versicherer auf Ausgleich in Anspruch nimmt, hat im Hinblick auf Bestehen und Umfang des Anspruchs die Beweislast. Die besonderen Beweisregeln aus dem Mietrecht (§ 538 BGB) gelten im Verhältnis der Versicherer untereinander nicht.

IBRRS 2008, 3254

LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2008 - 2 O 292/05
Werden während der kalten Jahreszeit die Heizungen in einem nicht genutzten Gebäude abgeschaltet und lediglich Heizlüfter aufgestellt, so verstößt dies gegen die Sicherheitsvorschriften zur Frostvorsorge.

IBRRS 2008, 3027

BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZR 71/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 2988

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 53/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 2942

BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 296/07
Zur möglichen Auslegung und Anpassung einer umfassenden Abfindungsvereinbarung, wenn sich der Geschädigte und der Haftpflichtversicherer des Schädigers gemeinsam über die Höhe eines Rechnungspostens (hier: von der Berufsgenossenschaft zu zahlende Verletztenrente) geirrt haben, es sich um einen Irrtum von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite handelt und der Rechnungsposten den Inhalt der Abfindungsvereinbarung maßgeblich beeinflusst hat.*)

IBRRS 2008, 2936

BGH, Urteil vom 01.10.2008 - IV ZR 285/06
Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens.*)

IBRRS 2008, 2864

OLG Jena, Urteil vom 19.09.2008 - 4 U 978/06
1. Der Versicherungsvertrag nach dem VVG (=Versicherungsvertragsgesetz) enthält einen grundlegenden Unterschied zu dem sonstigen Vertragstypus des Allgemeinen Schuldrechts des BGB. Aus dem Gesamtgefüge der §§ 61 ff VVG a.F. ergibt sich, dass vertragliche Obliegenheiten grundsätzlich nur den Versicherungsnehmer, nicht aber den Versicherer treffen.*)
2. Mit der in §§ 62, 63 VVG a.F. normierten Rettungsobliegenheit – diese gelten für den gesamten Bereich der Schadensversicherung – wird der Versicherungsnehmer angehalten, die Entwicklung des Schadens nicht sich selbst zu über-lassen, sondern um seine Abwendung und, wenn dies nicht (mehr) möglich ist, um seine Eindämmung bemüht zu sein.*)
3. Im Rahmen des § 62 VVG a.F. ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Weisungen zu erteilen, wie der Schaden abgewendet oder gemindert werden kann. Der Versicherer hat (nur) ein Weisungsrecht, aber keine Weisungspflicht. Erteilt er dem Versicherungsnehmer Weisungen, können (nur) schuldhaft fehlerhafte Weisungen einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen, wenn der – durch die fehlerhafte Weisung – entstandene Schaden die sonst geschuldete Versicherungsleistung übersteigt.*)

IBRRS 2008, 2838

BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV ZR 317/05
Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer, der den Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt hat, auf die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei hinzuweisen und darüber zu belehren, dass er bei Verletzung dieser Obliegenheit den Versicherungsschutz verlieren kann.*)

IBRRS 2008, 2574

OLG Oldenburg, Urteil vom 18.12.2007 - 9 U 45/07
Mieter, der über die Nebenkosten die Haftpflichtversicherung für das gemietete Gebäude finanziert, haftet dem Vermieter bei einem Regress wegen eines Glätteunfalls nur bei vorsätzlicher Verursachung.*)

IBRRS 2008, 2471

BGH, Urteil vom 15.07.2008 - VI ZR 212/07
1. Bewerfen sich Schüler an einer ca. 100 m von der Schule entfernten Bushaltestelle mit Schneebällen, so kann dieses Verhalten schulbezogen sein, so dass ein Übergang von Forderungen des Geschädigten auf den Unfallversicherungsträger ausscheidet.*)
2. § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB VII ordnet an, dass sich das Verschulden lediglich auf den die Haftung begründenden Tatbestand, nicht aber auf die konkreten Schadensfolgen beziehen muss. Vorsätzliches Handeln im Sinne des § 110 Abs. 1 SGB VII setzt Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges voraus.*)

IBRRS 2008, 2375

BGH, Urteil vom 17.06.2008 - VI ZR 257/06
Die Haftungsprivilegierung im Sinne des § 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII gilt auch gegenüber dem geschädigten versicherten Unternehmer, der freiwillig oder kraft Satzung versichert ist.*)

IBRRS 2008, 2362

BGH, Urteil vom 01.07.2008 - VI ZR 188/07
Kommt es in Deutschland zu einem Unfall, der darauf beruht, dass sich von einem Auflieger mit dänischem Kennzeichen ein Teil löst, und hat der belgische Haftpflichtversicherer der den Auflieger ziehenden Sattelzugmaschine mit luxemburgischen Kennzeichen die im System der Grünen Karte regulierten Ansprüche der bei dem Unfall Geschädigten ausgeglichen, so besteht kein Ausgleichsanspruch des belgischen Versicherers gegen das Deutsche Büro Grüne Karte.*)

IBRRS 2008, 2331

OLG Schleswig, Urteil vom 17.01.2008 - 11 U 27/07
1. Die verspätete oder unvollständige Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsanwalt zu einem Schadensersatz verpflichten.*)
2. Die Frage, wie eine Rechtsschutzversicherung nach § 18 ARB 94 bei rechtzeitiger und vollständiger Deckungsanfrage entschieden hätte, hat das Regressgericht - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nach der hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten oder erhobenen Klage zu beurteilen, und zwar entsprechend den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen.*)
3. Die Vereinbarung eines Stichentscheides nach § 17 Abs. 2 ARB 75 muss rechtzeitig im Prozess vorgetragen werden.*)
4. Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens kann durch die Nichtbeachtung früherer und späterer Belehrungen des Rechtsanwaltes widerlegt werden.*)

IBRRS 2008, 2320

BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)

IBRRS 2008, 2310

BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 108/06
Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1536) ist auf Seiten des Gebäudeversicherers lediglich der vom Regressverzicht erfasste Haftpflichtschaden zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2008, 2294

BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 313/06
Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat gegen den Versicherer keinen Anspruch auf Ersatz der an einem anderen, in seinem Eigentum stehenden Fahrzeug entstandenen Schäden, wenn eine mitversicherte Person diese Schäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht hat.*)

IBRRS 2008, 2228

BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 87/07
Eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinsamen Fahrradabstellraum befand, beschreibt eine Risikobegrenzung.*)

IBRRS 2008, 2207

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 7 U 202/06
Zeigt der Versicherungsnehmer einen Verlust dem Hausratversicherer nicht unverzüglich an, kann dies zur vollständigen Leistungsfreiheit führen.

IBRRS 2008, 2206

OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2008 - 9 U 148/07
Wenn der Versicherer die Wohnung für mehrere Stunden ohne Verriegelung der Haustür verlässt, führt er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei.

IBRRS 2008, 2058

BGH, Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06
1. Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber seinem Lebensversicherer, ein Dritter sei für die Todesfallleistung bezugsberechtigt, beinhaltet bezogen auf das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Dritten regelmäßig den konkludenten Auftrag, dem Dritten nach Eintritt des Versicherungsfalles das Zuwendungsangebot des Versicherungsnehmers zu überbringen.*)
2. Ob der Dritte die Versicherungsleistung im Verhältnis zu den Erben des Versicherungsnehmers behalten darf, beantwortet grundsätzlich allein des Valutaverhältnis (Fortführung von BGHZ 157, 79, 82 f. und der Senatsurteile vom 25. April 1975 IV ZR 63/74 VersR 1975, 706 unter 1 a; 1. April 1987 IVa ZR 26/86 VersR 1987, 659 unter 2).*)
3. Erlangt der Dritte nach dem Tode des Versicherungsnehmers Kenntnis von seiner Bezugsberechtigung und fordert er deshalb vom Versicherer die Todesfallleistung, so wird ihm ein Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers nicht schon dadurch übermittelt, dass der Versicherer Unterlagen zur Prüfung des Sachverhalts (hier die Übersendung des Versicherungsscheins und einer Sterbeurkunde) anfordert.*)
4. Zur Auslegung einer an den Versicherer gerichteten Erklärung, nach deren Wortlaut die Erben des Versicherungsnehmers allein die im Deckungsverhältnis eingeräumte Bezugsberechtigung des Dritten anfechten.*)
5. § 120 BGB ist nicht anzuwenden, wenn der dem Boten erteilte Auftrag vor Übermittlung der Erklärung an den Empfänger wirksam widerrufen wurde.*)

IBRRS 2008, 1806

LG Köln, Urteil vom 03.04.2008 - 24 O 315/07
1. Der Versicherungsnehmer hat in einem leerstehenden Gebäude die Leitungen abzustellen oder das Gebäude genügend zu kontrollieren.
2. Kommt es wegen eines Verstoßes gegen diese Pflichten zu einem Leitungswasserschaden, so wird der Gebäudeversicherer von der Leistung frei.

IBRRS 2008, 1763

OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 80/07
1. Im Einzelfall kann nach sachverständiger Beratung aus dem im Sendebericht eines Faxes enthaltenen „OK“ - Vermerk bezüglich der erfolgreichen Übermittlung auf einen Zugang des Faxes beim Empfänger geschlossen werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass der „OK“- Vermerk trotz einer möglichen Fehlerquote von 10 - 15 % bei den übertragenen Pixel-Punkten erfolgt, da die Wahrscheinlichkeit, dass vollständige, für das Verständnis des Textes relevante Textzeilen fehlen, äußerst gering ist.*)
2. Kommt ein Fax mit unvollständigem Inhalt beim Versicherer an, kann er aber den Absender erkennen, so ist er nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer hierauf hinzuweisen.*)
3. Für den Zugang eines Faxes genügt es, wenn die gesendeten Signale im Empfangsgerät empfangen bzw. gespeichert werden. Auf den Ausdruck des Faxes sowie die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an.*)

IBRRS 2008, 1735

BGH, Urteil vom 06.05.2008 - VI ZR 200/05
Nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO kann der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates hat.*)

IBRRS 2008, 1705

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 77/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 1660

VerfGH Belgien, Urteil vom 12.07.2007 - 100/2007
Die gesetzliche Verpflichtung von Architekten als einziger Berufsgruppe im Baugewerbe, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, begründet die Gefahr, bei gesamtschuldnerischer Haftung mehr als andere Berufsgruppen haftbar gemacht zu werden. Für diesen Behandlungsunterschied besteht keine objektive und vernünftige Rechtfertigung.

IBRRS 2008, 1611

BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 227/06
Zur Abgrenzung positiver Kenntnis des Versicherungsfalles vom bloßen Kennenmüssen im Rahmen einer den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheit, bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer den Schaden anzuzeigen (hier § 20 Ziff. 1 lit. a und lit. e VGB 88).*)

IBRRS 2008, 1526

BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 241/04
Die Bestimmung "Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11 Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

IBRRS 2008, 1520

BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 270/06
Zu den Anforderungen an die Feststellung eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Versicherungsagent und Versicherungsnehmer und an die Evidenz eines Missbrauchs der dem Agenten vom Versicherer eingeräumten Vollmacht bei Entgegennahme eines Versicherungsantrags.*)

IBRRS 2008, 1401

LG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2008 - 11 O 248/03
Die Lagerung umfangreicher Materialien des Polstereibetriebes des Versicherungsnehmers in einem Wohngebäude ist eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG a.F..

IBRRS 2008, 1331

BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 123/06
1. Der Streitwert der auf Feststellung des Fortbestandes des Gebäudeversicherungsvertrags gerichteten Klage bestimmt sich einheitlich nach dem 3,5-fachen Betrag der Jahresprämie.
2. Bei Teilerledigung der Hauptsache ergibt sich der Streitwert aus der Summe der verbliebenen Hauptsache und den für den erledigten Teil angefallenen, im Wege einer Differenzrechnung zu ermittelnden Kosten.

IBRRS 2008, 1209

BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 119/06
Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei Anbahnung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Angaben über Rückenbeschwerden).*)

IBRRS 2008, 1193

OLG Köln, Beschluss vom 25.01.2008 - 20 U 177/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.

IBRRS 2008, 1191

LG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 24 O 18/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.

IBRRS 2008, 1190

OLG Köln, Beschluss vom 05.03.2008 - 20 U 177/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.

IBRRS 2008, 1185

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2007 - 12 U 195/07
Hat ein Gläubiger Schadensersatzforderungen gegen den Gemeinschuldner, die durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, so bleibt der Insolvenzverwalter diesem gegenüber auch nach Freigabe des gegen den Haftpflichtversicherer bestehenden Deckungsanspruchs passiv legitimiert.*)

IBRRS 2008, 1127

BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 219/06
1. Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versicherungsvertrages vom ununterbrochenen Vorhandensein eines festen Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB).*)
2. Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitsuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.*)

IBRRS 2008, 1094

BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 89/07
1. In der Kaskoversicherung, die von einer Personengesellschaft für ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Fahrzeug genommen wird, sind Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern es ist dies die rechtlich verselbständigte Gesamthand (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 9. März 1964 - II ZR 216/61 - WM 1964, 592).*)
2. Es ist jedoch regelmäßig das Sachersatzinteresse der Gesellschafter als mitversichert anzusehen, die gesellschaftsintern dazu berufen sind, das versicherte Fahrzeug zu nutzen.*)

IBRRS 2008, 1013

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZR 31/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0986

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 30/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0985

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 209/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0984

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 94/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0979

BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 48/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0977

BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 129/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0951

BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 116/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0949

BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0924

KG, Urteil vom 22.02.2008 - 6 U 133/07
1. Auch bei einem Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 536a Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme "auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" i.S.v. § 1 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), für die der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat.*)
2. Bei einer Haftung nach § 536a BGB besteht die Entlastungsmöglichkeit nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB dahingehend, dass eine Ersatzpflicht des Grundstückbesitzers nicht eintritt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, nicht.*)
3. Zur Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers trotz objektiver Obliegenheitsverletzungen des Grundstückbesitzers.*)
IBRRS 2008, 0904

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 144/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0903

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 178/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
