Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1213 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0899
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 40/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0839

BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 271/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0834

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 48/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0831

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0830

BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 271/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0828

BGH, Beschluss vom 23.01.2008 - IV ZR 284/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0800

BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 70/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0737

OLG Köln, Urteil vom 22.05.2007 - 9 U 30/06
1. Der Versicherungsnehmer muss seine Gebäudeversicherung vor Vertragsabschluss darüber informieren, dass für ein Grundstück nur eine befristete Baugenehmigung vorliegt. Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
2. Der Versicherungsnehmer kommt seiner Anzeigepflicht nicht schon dadurch nach, dass er dem Versicherer mit dem Antrag ein Expose überreicht, das einen Lageplan mit mehreren Stempeln umfasst, von denen einer eine Befristung der Baugenehmigung auf einen schon überholten Termin zum Ausdruck bringt.

IBRRS 2008, 0736

BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 43/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0610

BGH, Urteil vom 19.09.2007 - IV ZR 136/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0607

BGH, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 70/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0569

BGH, Urteil vom 15.01.2008 - VI ZR 131/07
Wird im Verkehrsunfallprozess gegen den Haftpflichtversicherer und den Versicherungsnehmer die Berufungssumme nicht erreicht und lässt das Amtsgericht die Berufung gegen sein aus sachlichen Gründen klageabweisendes Urteil gegen den Haftpflichtversicherer nicht zu, hat die Rechtskraftwirkung des § 3 Nr. 8 PflVG zur Folge, dass im Rahmen einer nur im Verhältnis zum beklagten Versicherungsnehmer zugelassenen Berufung eine erneute Überprüfung der Haftungsfrage ausgeschlossen ist. Auf die Frage, ob der Klage gegen den beklagten Versicherungsnehmer ein Schlichtungsverfahren im Sinne der §§ 10, 11 GüSchlG NRW hätte vorausgehen müssen, kommt es unter diesen Umständen nicht an.*)

IBRRS 2008, 0533

OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2007 - 20 U 54/07
Will der Versicherungsnehmer seine bisherige Wohnung aufgeben, ist aber seine neue Wohnung noch nicht bezogen, so können sich Gegenstände auch dann - im Sinne von § 8 Nr. 1 VHB 2000 - "vorübergehend" außerhalb der versicherten Wohnung befinden, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr beabsichtigt, die Gegenstände in die alte, aufzugebende Wohnung zurückzubringen, wohl aber beabsichtigt, diese in die neue Wohnung zu bringen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Gegenständen des täglichen Bedarfs.*)

IBRRS 2008, 0530

OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 15 W 420/06
1. Die für die Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Gebäudeversicherung ist eine Fremdversicherung, soweit sie das Sondereigentum der einzelnen Miteigentümer umfasst.*)
2. Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmerin die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gegenüber dem Versicherer auch in Ansehung des Sondereigentums an sich, so hat sie die Bindungen aus einem gesetzlichen Treuhandverhältnis zu dem einzelnen Miteigentümer zu berücksichtigen, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diesem der zustehende Entschädigungsbetrag tatsächlich zufließt.*)
3. Eine Pflichtverletzung des Verwalters aus dem gesetzlichen Treuhandverhältnis muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 278 BGB zurechnen lassen.*)

IBRRS 2008, 0430

BGH, Beschluss vom 16.05.2007 - IV ZR 101/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0303

KG, Gerichtlicher Hinweis vom 22.12.2006 - 6 U 164/06
1. Die in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure und beratenden Ingenieuren (BBR) enthaltene Klausel "IV. Mitversicherte Personen, Beauftragung freier Mitarbeiten sowie selbstständiger Büros; mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht […] 4. aus der Beauftragung selbstständiger Architektur-/Ingenieurbüros, sofern hierfür ein Betrag aus der an diese Büros gezahlten Honorarsumme entrichtet wird, die persönliche gesetzliche Haftpflicht dieser Büros und deren Inhaber-/Mitarbeiter ist nicht versichert" führt dazu, dass Versicherungsschutz für Fehler von beauftragten selbstständigen Büros und deren Mitarbeiter nur dann besteht, wenn hierfür eine gesonderte Prämie gezahlt wird.
2. Die Klausel ist weder überraschend, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.

IBRRS 2008, 0232

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 47/07
Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.*)

IBRRS 2008, 0178

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 130/06
1. Die Frage, ob der Versicherer Änderungen seiner Krankenversicherungsbedingungen auf dem Weg des § 178g Abs. 3 VVG wirksam in die bestehenden Verträge einbezogen hat, kann in analoger Anwendung von § 1 UKlaG im Verbandsklageverfahren überprüft werden (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - IV ZR 307/01 - VersR 2002, 1498 unter 1 b).*)
2. Wenn eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung von der Rechtsprechung in einer dem Verwender ungünstigen Weise ausgelegt wird, liegt allein deshalb keine Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens im Sinne von § 178g Abs. 3 VVG vor.*)

IBRRS 2008, 0130

BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - IV ZB 19/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 0104

LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 - 9 O 145/07
Der Versicherer kann sich nicht auf den Ablauf der fünfjährigen Nachhaftungsfrist berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Verschulden nach Fristablauf eine Inanspruchnahme anzeigt.

Online seit 2007
IBRRS 2007, 4976
OLG Rostock, Beschluss vom 30.10.2007 - 6 U 121/07
Der Ausschlusstatbestand des "nicht bezugsfertigen Gebäudes" gegen Sturmschäden in der Gebäudeversicherung (§ 9 Nr. 3a VGB 88) ist eng dahin auszulegen, dass zur Bezugsfertigkeit von einer "abgedichteten Außenhaut" ausgegangen werden muss, also die Außenwände, Dach, Fenster und Türen restlos geschlossen sind; hingegen ist die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen nicht gefordert.*)

IBRRS 2007, 4972

LG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2007 - 11 O 205/06
1. Belässt ein Versicherungsnehmer das Schlafzimmerfenster in Kippstellung, als er aus dem Haus ging, und lässt das Fenster über 10 Stunden unbeobachtet, so hat er objektiv in besonders hohem Maß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verstoßen.
2. Bei der Beurteilung des pflichtwidrigen Verhaltens ist auch zu berücksichtigen, ob das Eindringen durch das in Kippstellung belassene Fenster deshalb besonders leicht, weil es sich um ein zweiflügeliges Fenster handelte. Denn der Täter musste so nicht um den Rahmen herum auf den Griff des gekippten rechten Flügels zugreifen, sondern konnte den Schließmechanismus des linken Flügels betätigen, indem er durch den aufgrund der Kippstellung bestehenden Spalt hindurch griff und den Griff des linken Flügels in waagerechte Position brachte.

IBRRS 2007, 4971

OLG München, Urteil vom 09.11.2007 - 25 U 3056/07
Ist ein vom Versicherungsnehmer für einen Einbruchdiebstahl benannter Zeuge wegen Widersprüchen nicht glaubwürdig, kann der Beweis eines Einbruchdiebstahls nicht als geführt angesehen werden.

IBRRS 2007, 4951

LG Berlin, Urteil vom 20.11.2007 - 53 O 126/06
1. Der Architekt kann im Honorarprozess seinem Haftpflichtversicherer den Streit verkünden, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einwendet.
2. In diesem Fall ist der Streitbeitritt der Haftpflichtversicherung jedenfalls dann zulässig, wenn zwischen dem Architekten und seiner Haftpflichtversicherung Streit über den Umfang der Deckungsverpflichtung besteht.

IBRRS 2007, 4889

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 252/06
Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam.*)

IBRRS 2007, 4820

BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 138/04
Bei einem multimodalen Transport unter Einschluss einer Seestrecke endet diese spätestens mit dem Beginn der Verladung des Gutes auf das Beförderungsmittel, mit dem der nachfolgende Landtransport durchgeführt werden soll (Ergänzung zu BGHZ 164, 394).*)

IBRRS 2007, 4645

BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - IV ZR 228/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4613

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG und den Mindestrückkaufswert sind auch auf die fondsgebundene Lebensversicherung anzuwenden.*)

IBRRS 2007, 4594

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.06.2006 - 10 U 1585/05
1. Zur Erfüllung der Obliegenheiten betreffend Rohrbruch in der Leitungswasserversicherung; VN muss ggfls. für Herstellung einer geeigneten Absperrvorrichtung sorgen.*)
2. Lauf der Kündigungsfrist nicht ab Schadenmeldung bei Agent, sondern ab Kenntnis des Sachbearbeiters.*)

IBRRS 2007, 4593

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2007 - 14 W 238/07
Die vorprozessualen Privatgutachterkosten einer Versicherung sind nicht prozessbezogen und daher nicht erstattungsfähig, wenn das Gutachten lediglich der Prüfung der vertraglichen Einstandspflicht diente. Ein Indiz für die fehlende Prozessbezogenheit kann der erhebliche zeitliche Abstand zwischen Gutachten und Prozessbeginn sein.

IBRRS 2007, 4519

OLG München, Urteil vom 12.10.2006 - 14 U 789/05
1. Die auf 14°C eingestellte Heizung eines nicht bewohnten Hauses muss bei Außentemperaturen von bis zu -14°C täglich überprüft werden.
2. Der Eigentümer darf sich nicht darauf verlassen, dass er vom Nachbarn von einem Ausfall der Heizung sofort unterrichtet werden würde, weil die Heizung mit der des Nachbarhauses verbunden ist.

IBRRS 2007, 4421

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.06.2006 - 3 U 48/05
Der Rechtsschutzversicherer muss sich bei der Deckungszusage das Leistungsverweigerungsrecht gem. § 4 Abs. 2 a ARB 75 nicht vorbehalten, wenn er die Einwände der Gegenpartei zwar kannte, aber nicht erkennen konnte, ob die Einwände Erfolg haben würden, weil der zugrunde liegende Sachverhalt noch streitig war. In einem solchen Fall darf der Rechtsschutzversicherer sich zunächst auf die Richtigkeit der Sachdarstellung seines Versicherungsnehmers verlassen.*)

IBRRS 2007, 4404

BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 19/05
1. Erteilt der auf Zahlung in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers dem Geschädigten rechtliche Hinweise, die die Honorarzahlung des Geschädigten an den von ihm mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen betreffen, liegt darin keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.*)
2. Die fehlende Kenntnis der Rechtsprechung zur Erstattung von Sachverständigenkosten macht den Unfallgeschädigten nicht zu einer geschäftlich unerfahrenen Person i.S. von § 4 Nr. 2 UWG.*)

IBRRS 2007, 4213

BGH, Urteil vom 15.02.2006 - IV ZR 209/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4081

LG München I, Urteil vom 29.03.2007 - 30 S 19856/06
Begehrt ein Vermieter Rechtsschutz für eine Klage gegen Mieter auf Duldung baugenehmigungspflichtiger Baumaßnahmen, so ist die sog. Bauklausel nicht anwendbar, weil es insofern an einem Bezug zu dem spezifischen Baurisiko fehlt.

IBRRS 2007, 4005

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - IV ZR 129/06
Von der Regelung des § 1 Abs. 3 MB/KT 94 wird die Ausübung jedweder auch geringfügiger Tätigkeiten erfasst, die dem Berufsfeld des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind (hier: Akquisitionstätigkeiten eines selbständigen Architekten).*)

IBRRS 2007, 3973

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - IV ZR 258/03
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG sind auch auf den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit anzuwenden.*)

IBRRS 2007, 3892

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2007 - 4 U 104/06
Ist der Ablauf der Verjährungsfrist wegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs durch vor dem 1. Januar 2002 erfolgte Verhandlungen und Teilzahlungen der hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherung zugleich gehemmt und unterbrochen worden, läuft die neue Verjährungsfrist erst vom Ende der Verjährung an. Daran hat sich durch das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nichts geändert.*)

IBRRS 2007, 3850

OLG Bamberg, Beschluss vom 02.03.2007 - 1 U 15/07
1. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist der Anspruch auf eine Versicherungsleistung wegen eines Leitungswasserschadens nicht beschränkt auf den Fall eines schadensträchtigen Wasseraustritts aus einem der Versorgung des versicherten Gebäudes dienenden wasserführenden System.*)
2. Auch dann, wenn ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist, ist ein Leitungswasserschaden nicht dem Grundstück, sondern dem jeweils betroffenen Gebäude zuzurechnen und von dem jeweiligen Gebäudeversicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu ersetzen. Dies gilt auch für die Mehrverbrauchskosten infolge bestimmungswidrigen Wasseraustritts, die dem Versicherungsnehmer vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.*)

IBRRS 2007, 3809

BGH, Urteil vom 11.07.2007 - IV ZR 332/05
1. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadensanzeige einen Umstand verschweigt, den der Versicherer bereits positiv kennt.*)
2. Hat der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrages über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, so kennt er diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten (Fortführung des Senatsurteils vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter 2 a; Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481).*)

IBRRS 2007, 3718

BGH, Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 110/06
Zur Auslegung eines Teilungsabkommens.*)

IBRRS 2007, 3716

BGH, Urteil vom 04.07.2007 - IV ZR 31/06
Zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG durch eine Feststellungsklage, die sich gegen die Wirksamkeit einer vom Versicherer erklärten Arglistanfechtung als alleinigem Grund der Leistungsablehnung richtet.*)

IBRRS 2007, 3692

LG Dortmund, Urteil vom 28.06.2007 - 2 O 97/07
Der Ausschluss nach § 4 Abs. 1 d aa ARB-HRV 94 umfasst das Erwerbsrisiko schlechthin; die Verwirklichung eines typischen Baurisikos ist nicht erforderlich.

IBRRS 2007, 3642

BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - IV ZR 24/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3445

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - III ZR 269/06
Der Versicherungsmakler ist zur Beratung und Betreuung seines Kunden in Bezug auf den zu vermittelnden Versicherungsvertrag verpflichtet. Über den Inhalt des vorgelagerten Maklervertrags muss er dagegen auch bei der Vermittlung eines Lebensversicherungsvertrags mit Nettopolice nur ausnahmsweise aufklären.*)

IBRRS 2007, 3342

BGH, Urteil vom 18.10.2006 - XII ZR 184/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3322

KG, Urteil vom 17.01.2006 - 6 U 275/04
1. Auch nach Abtretung des Deckungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter an den Geschädigten hat dieser keinen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers.
2. Der geschädigte Dritte kann den Haftpflichtversicherer des Schädigers jedoch auf Feststellung dahingehend in Anspruch nehmen, dass dieser Deckungsschutz zu gewähren hat.

IBRRS 2007, 3310

AG Hannover, Urteil vom 04.04.2007 - 545 C 15574/06
Zur Frage der Rechtsschutzdeckung für Anwaltshaftungsansprüche aus einem Bauprozess.

IBRRS 2007, 3284

AG Bonn, Urteil vom 18.01.2007 - 4 C 294/06
Ein außerhalb des Gebäudes befindlicher Wasserzulauf muss ebenso überprüft werden, wie ein Zulauf zu einer im Gebäude befindlichen Wasch- oder Spülmaschine. Auch ein Offenlassen des Zulaufs am äußeren Gebäude birgt und ermöglicht die Gefahr eines Wasserschadens am und im versicherten Gebäude. Auch bei einem im Freien befindlichen Wasseranschluss ist mit dem Abspringen des unter Druck stehenden Schlauches und damit mit einer Überschwemmung zu rechnen, die Wasser durch Tür oder Gemäuer in das Gebäude eindringen lässt.

IBRRS 2007, 3283

LG Bonn, Urteil vom 21.11.2006 - 10 O 203/06
1. Eine Beheizung ist dann ausreichend und genügend häufig kontrolliert, wenn sie geeignet ist, das Einfrieren der wasserführenden Anlagen zu verhindern. Grundsätzlich sind an die Kontrollpflichten strenge Anforderungen zu stellen. Eine Kontrolle hat so häufig zu erfolgen, dass selbst nach einem Komplettausfall der Heizungsanlage nach der letzten Kontrolle das Einfrieren der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen und das Eintreten eines Frostschadens auszuschließen ist.
2. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus und bei einer niedrigen Einstellung der Heizung auf «Frosthüter» ist während einer lang anhaltenden Frostperiode eine tägliche Kontrolle erforderlich. Denn bei der ohnehin geringen Laufleistung der Heizung war mit einem besonders schnellen Auskühlen des Hauses bei Komplettausfall der Heizung zu rechnen.
