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Sachgebiet: Versicherungen

1203 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 1563
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutzversicherung bei Änderung der Wohnungsnutzung

OLG Koblenz, Urteil vom 27.07.2012 - 10 U 103/12

VN behält Rechtsschutzdeckung als Eigentümer seiner selbstgenutzten Wohnung, auch wenn er diese nur noch ab und zu benutzt und überwiegend bei seiner Lebensgefährtin wohnt. Auf den "Lebensmittelpunkt" kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2013, 1545
VersicherungenVersicherungen
Fiktive Reparaturkosten: Mehrwertsteuer wird abgezogen!

BGH, Urteil vom 19.02.2013 - VI ZR 220/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1538
VersicherungenVersicherungen
Kann man eine abgetretene Schadenersatzforderung einziehen?

BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 8/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1312
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten für Überprüfung des Gegengutachtens erstattungsfähig!

AG Heinsberg, Urteil vom 11.07.2012 - 18 C 84/12

Verweigert die Haftpflichtversicherung den Ausgleich der durch Privatgutachten festgestellten Schäden unter Hinweis auf ein "Gegengutachten" oder eine Stellungnahme, ist es dem Geschädigten zuzumuten, diese dem ursprünglichen Gutachter zur Überprüfung vorzulegen. Die entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, auch wenn Sie die Kosten für das ursprüngliche Gutachten übersteigen.

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IBRRS 2013, 1270
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Es gibt auch gesetzliche verhüllte Obliegenheiten!

BGH, Urteil vom 18.05.2011 - IV ZR 165/09

§ 132 Abs. 1 VVG a.F. ist als verhüllte Obliegenheit, nicht als objektiver Risikoausschluss einzuordnen.*)

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IBRRS 2013, 1087
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Begrenzung des Bauherrnrisikos in Privat-Haftpflicht

OLG Bamberg, Urteil vom 21.02.2013 - 1 U 146/12

1. In Bezug auf die mit einem Bauvorhaben verbundenen Risiken stellt der Umfang des Bauvorhabens ein objektives Bewertungskriterium dar.*)

2. Die in den Versicherungsbedingungen einer Privat-Haftpflichtversicherung zur Begrenzung des versicherten Bauherrnrisikos festgelegte - maximale - Bausumme dient somit nicht der Bestimmung des dem Bauherrn voraussichtlich entstehenden Kostenaufwands, sondern soll die Grundlage für eine möglichst zuverlässige Einschätzung der Höchstgrenze des Deckungsschutzes liefern.*)

3. In die versicherte Bausumme sind hierbei auch die mit einer Baumaßnahme verbundenen Arbeitsleistungen einzurechnen, selbst wenn sie, wie im Fall von Eigenleistungen, keine Kosten im Sinn eines Finanzierungsaufwandes verursachen (Anschluss an OLG Düsseldorf ZfSch 2009, 456).*)

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IBRRS 2013, 0775
VersicherungenVersicherungen
Unterjährige Zahlungsweise ist keine Kreditgewährung!

BGH, Urteil vom 06.02.2013 - IV ZR 230/12

1. Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs.*)

2. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Versicherungsnehmer nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zunächst eine Jahresprämie angeboten und ihm dann davon abweichend die Möglichkeit eingeräumt wird, eine unterjährige Zahlungsweise zu wählen oder ob von vornherein eine unterjährige Zahlungsperiode vorgesehen ist.*)

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IBRRS 2013, 0644
VersicherungenVersicherungen
Hinweispflicht der Versicherung

BGH, Urteil vom 16.01.2013 - IV ZR 94/11

1. Unter Geltung des § 207 Abs. 2 Satz 2 VVG hat der Versicherungsnehmer ebenso wie nach der früheren Regelung des § 178n Abs. 2 Satz 2 VVG den Nachweis zu erbringen, dass die versicherte Person von der Kündigung Kenntnis erlangt hat. Damit übereinstimmende Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)

2. Der Versicherer ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass eine von diesem erklärte Kündigung mangels Nachweises der Kenntnis der versicherten Person unwirksam ist.*)

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IBRRS 2013, 0633
VersicherungenVersicherungen
Versicherungssumme herabgesetzt: Belehrungspflicht!

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2013 - 12 U 121/12

Zum Umfang der Belehrungspflicht bei nachträglicher Herabsetzung der Versicherungssumme in einer Geschäftsversicherung.*)

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IBRRS 2013, 0475
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Versicherung: Wann haftet der Mieter über den Selbstbehalt hinaus?

OLG Naumburg, Urteil vom 30.08.2012 - 1 U 26/12

Ist bei der Vermietung einer Sache deren Versicherung durch den Vermieter vereinbart, so muss im vom Mieter verursachten Schadensfall der Vermieter ihn in jedem Fall so stellen, als gäbe es diese Versicherung. Der Mieter haftet daher analog § 61 VVG a. F. nur dann über den vereinbarten Selbstbehalt hinaus, wenn er den Schadensfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführte. Wird der Mieter so behandelt, als werde er von der Versicherung in Regress genommen, so trägt der Vermieter die Beweislast für das grob fahrlässige Herbeiführen des Schadens.*)

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IBRRS 2013, 0471
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Wie ist über Folgen unzureichender Auskünfte zu belehren?

BGH, Urteil vom 09.01.2013 - IV ZR 197/11

1. Dem Erfordernis einer gesonderten Mitteilung in Textform i.S. von § 28 Abs. 4 VVG genügt es, wenn der Versicherer die Belehrung des Versicherungsnehmers in einen Schadenmeldungsfragebogen oder ein sonstiges Schreiben aufnimmt, in welchem dem Versicherungsnehmer Fragen zur Aufklärung des Versicherungsfalls gestellt werden.*)

2. In diesen Fällen muss sich die Belehrung durch ihre Platzierung und drucktechnische Gestaltung vom übrigen Text derart abheben, dass sie für den Versicherungsnehmer nicht zu übersehen ist.*)

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IBRRS 2013, 0383
VersicherungenVersicherungen
Welche Maßnahmen gehören zur privaten Vermögensverwaltung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 21.01.2013 - 8 U 1537/12

1. Der in § 23 (1) ARB 2002 zugesagte Rechtsschutz für Selbständige für den privaten Bereich umfasst einen Rechtsstreit, den der Versicherungsnehmer über Mängel an einer Photovoltaikanlage gegen den Ersteller der Anlage führt, wenn es sich bei der Anschaffung und dem Betrieb der Anlage um eine Maßnahme der privaten Vermögensverwaltung des Versicherungsnehmers handelt. Die Annahme einer solchen Maßnahme ist auch dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen seines Handelsgewerbes Kunden bei Investitionen in Photovoltaikanlagen umfassend betreut.*)

2. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem zu diesem Zweck angepachteten Dach einer in fremdem Eigentum stehenden Scheune fällt nicht unter den sogenannten Baurisikoausschluss in § 3 Abs. 1 d) ARB 2002.*)

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IBRRS 2013, 0364
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Untervermietung: Wann muss Rechtsschutzversicherung zahlen?

LG Berlin, Urteil vom 28.11.2012 - 23 S 22/12

1. Eine Untervermietung führt nicht zur Einschränkung der Deckungsverpflichtung der Rechtsschutzversicherung.

2. Der relevante Verstoß nach § 14 Abs. 3 Satz 1 ARB 1975 im Falle einer Eigenbedarfskündigung liegt im Ausspruch der Kündigung.

3. Die Deckungspflicht für die erstinstanzliche Vertretung in einem Räumungsrechtsstreit entfällt nicht dadurch, dass der Vermieter eine Kündigung nachschiebt, für die aufgrund Vorvertraglichkeit kein Versicherungsschutz besteht.

4. Auch der Mehrwert eines Räumungsvergleichs z. B. durch die Vereinbarung einer Abfindungszahlung wird von der Deckungspflicht der (Prozesskosten-)Rechtsschutzversicherung umfasst.

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IBRRS 2013, 0301
VersicherungenVersicherungen
Kostenzugeständnis eines Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 19.12.2012 - IV ZR 213/11

Ein für das Eingreifen von § 5 Abs. 3b ARB 94 erforderliches Kostenzugeständnis des Versicherungsnehmers liegt nicht vor, wenn im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung Kostenaufhebung vereinbart wird und ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner nicht bestand (Fortführung von Senatsurteil vom 25. Mai 2011 IV ZR 59/09).*)

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IBRRS 2013, 0256
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vollkaskoähnliche Haftungsbefreiung auch bei grober Fahrlässigkeit?

LG München I, Urteil vom 13.07.2012 - 12 O 21256/11

Der Kfz-Vermieter kann sich auf grobe Fahrlässigkeit trotz entsprechender Haftungsregelung in seinen AGB nicht berufen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die marktüblichen Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherer eine solche Haftung nicht mehr vorsahen.*)

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IBRRS 2013, 0132
VersicherungenVersicherungen
Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach Unfall

BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11

Kommt der Versicherungsnehmer, der sich nach einem Verkehrsunfall erlaubt vom Unfallort entfernt hat, seiner Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nicht rechtzeitig nach, informiert er jedoch statt dessen seinen Versicherer zu einem Zeitpunkt, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwehren können, so begründet allein die unterlassene Erfüllung der Pflicht nach § 142 Abs. 2 StGB keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (Fortführung von Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 IV ZR 71/99, VersR 2000, 222).*)

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IBRRS 2013, 0013
VersicherungenVersicherungen
Gebäudeversicherung: Regressanspruch gegen Zwangsverwalter?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.07.2012 - 12 O 438/12

Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung, der die anteiligen Prämien für eine bestehende Gebäudeversicherung entrichtet, ist im Hinblick auf Schäden am Gemeinschaftseigentum oder am Sondereigentum anderer Eigentümer nicht "Dritter" im Sinne von § 86 Abs. 1 S. 1 VVG.*)

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4632
BauvertragBauvertrag
Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

OLG Celle, Urteil vom 13.12.2007 - 8 U 66/07

Der Anscheinsbeweis kann auch dann eingreifen, wenn die Schweißarbeiten zwar nicht in demselben Raum, in dem der Brand dann ausgebrochen ist, sondern in darüber liegenden Räumen, dort aber an einer Stelle ausgeführt worden sind, an der Schmelzgut oder Schweißteile durch Rohre oder andere Öffnungen zu der späteren Brandstelle herabfallen können. Auch hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs muss der Brand nicht zwingend noch während der Arbeiten ausbrechen. Es kann vielmehr genügen, wenn nach Schweißarbeiten in der Nähe von Holzbalken erst in der darauffolgenden Nacht ein Feuer ausbricht.

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IBRRS 2012, 4569
VersicherungenVersicherungen
AGB-Klauselkontrolle bei fondsgebundener Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - IV ZR 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4472
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Flämmarbeiten: Dachdecker muss Dachbeschaffenheit untersuchen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2012 - 21 U 74/10

1. Bei Dachdeckerarbeiten unter Verwendung von Heißbitumen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr aufgrund der Beschaffenheit des Daches (hier: papierkaschierter, leicht entflammbarer Dämmstoff) besteht, hat der Dachdecker besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Er muss die Beschaffenheit des gesamten Daches untersuchen und dafür Sorge tragen, dass keine heißen Bitumentropfen auf den leicht entflammbaren Dämmstoff tropfen können. Unterlässt er dies und kommt es bei den Arbeiten zu einem Brand, ist der Dachdecker zum Schadenersatz verpflichtet.

2. Hat der Hauseigentümer keine Kenntnis von der Dachbeschaffenheit, muss er sich vor Vergabe von gefährlichen Arbeiten diese Kenntnis verschaffen, um gegebenenfalls Vorkehrungen gegen drohende Schäden treffen zu können. Kommt er dem nicht nach, trifft ihn im Schadensfall ein Mitverschulden.




IBRRS 2012, 4183
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bruch eine Treppenstufe: Sichtprüfung allein nicht ausreichend!

OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2012 - 6 U 16/12

1. Eine Ablösung von Gebäudeteilen i. S. d. § 836 Abs. 1 BGB kann auch dann vorliegen, wenn die Stufe einer auf den Dachboden führenden Treppe beim Betreten bricht.*)

2. Wird eine Treppenstufe im Rahmen ihrer zulässigen Belastbarkeit betreten und bricht sodann, streitet der Anscheinsbeweis für fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung. Der Hausbesitzer kann sich nicht erfolgreich mit dem Hinweis entlasten, weitergehende Maßnahmen als Sichtprüfungen seien nicht zumutbar und bei einer bloßen Sichtprüfung hätte ein Schaden an der Holzstufe nicht erkannt werden können.*)

3. Das Zivilgericht muss einen Rechtsstreit nicht nach § 108 Abs. 2 S. 1 SGB VII aussetzen, um die Entscheidung über das Vorliegen eines Versicherungsfalls und das Eingreifen der Haftungsbeschränkung nach §§ 104 ff SGB VII herbeizuführen, wenn keine greifbaren Anhaltspunkte für die Haftungsbeschränkung vorliegen.*)

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IBRRS 2012, 4040
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Frostbedingter Wasserschaden: Leistungskürzung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.10.2012 - 11 U 172/11

1. Bei Schadensfällen, die seit dem 01. Januar 2009 eingetretenen sind und die die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten betreffen, die mittels Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) vertraglich im Rahmen so genannter Altverträgen vereinbart wurden, welche mit dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht mehr in Einklang stehen, ist ein Rückgriff auf die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 2 VVG nicht ohne Weiteres möglich. Eine derartige Lösung von Konflikten zwischen Alt-AVB und VVG-Neufassung wird auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung verworfen.

2. Die Versicherer wurden vom Gesetzgeber aufgefordert, mittels einer Mitteilung der geänderten Versicherungsbedingungen in Textform unter Kenntlichmachung der Unterschiede den jeweiligen Versicherungsnehmer über die neue Rechtslage zu informieren. Ein Informationsblatt "Wichtige Hinweise zur Anwendung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auf Ihren Vertrag/Ihre Verträge", das nur abstrakt und nicht einzelfallbezogen auf Änderungen hinweist, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

3. Es ist grob fahrlässig seitens des Versicherungsnehmers, in der kalten Jahreszeit die wasserführenden Anlagen und Einrichtungen - wenigstens die Zuleitungen zur Dusche und zu anderen Sanitäranlagen - nicht abzusperren und zu entleeren. Entsteht dadurch ein frostbedingter Wasserschaden, dann steht dem Versicherer die Leistungskürzungsmöglichkeit nach § 81 Abs. 2 VVG zur Verfügung.

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IBRRS 2012, 4023
VersicherungenVersicherungen
Betriebshaftpflicht: Beratungspflichten des Maklers?

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.10.2012 - 11 U 90/10

1. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter des Versicherungsnehmers und daher zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in Bezug auf den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet.

2. Dabei hat der Makler von sich aus das Risiko des Kunden zu untersuchen, die tatsächlichen Umstände zu prüfen und den Kunden unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Ergebnisse zu unterrichten.

3. Der Versicherungsmakler hat den Kunden schließlich auf das Fehlen von Versicherungsschutz hinzuweisen.

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IBRRS 2012, 3869
VersicherungenVersicherungen
Gebäudeversicherung: Bordellbetrieb ist Gefahrerhöhung!

BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZR 150/11

1. Von einer Gefahrerhöhung kann nur dann gesprochen werden, wenn nachträglich eine Gefahrenlage eingetreten ist, bei welcher der Versicherer den in Frage stehenden Versicherungsvertrag entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte. Es kommt nicht auf einzelne Gefahrumstände an, sondern darauf, wie sich die Gefahrenlage im Ganzen seit der Antragstellung entwickelt hat. Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen.

2. Eine geänderte Gebäudenutzung kann eine Gefahrerhöhung darstellen.

3. Die Änderung der gewerblichen Nutzung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Bordell ist anzeigepflichtig. Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus.

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IBRRS 2012, 5090
VersicherungenVersicherungen
Anerkannter Betrag grob unbillig: Keine Bindungswirkung zu Lasten der Versicherung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.02.2012 - 3 U 307/10

Ein Anerkenntnis nach Verweigerung des Deckungsschutzes bindet die Versicherung z. B. dann nicht, wenn dabei der Anerkennende in Betrugsabsicht gehandelt hat. Dem ist der Fall gleichzustellen, dass der anerkannte Betrag grob unbillig ist und den Versicherer in sachlich nicht gerechtfertigter Weise belastet, so dass zu dessen Lasten eine Bindungswirkung nicht zumutbar ist.

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IBRRS 2012, 3833
VersicherungenVersicherungen
Tarifwechsel bei privater Krankenversicherung

BGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 28/12

Macht der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung von seinem Recht Gebrauch, innerhalb eines bestehenden Versicherungsverhältnisses von dem bisherigen Tarif ("Herkunftstarif") mit einem absoluten jährlichen Selbstbehalt in einen neuen Tarif ("Zieltarif") mit behandlungsbezogenem Selbstbehalt zu wechseln, kann der Versicherer gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 VVG einen Leistungsausschluss nur verlangen, soweit der behandlungsbezogene Selbstbehalt den absoluten Selbstbehalt nicht ausschöpft. Der kumulative Ansatz sowohl des absoluten als auch des behandlungsbezogenen Selbstbehalts ist unzulässig.*)

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IBRRS 2012, 3816
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus Haftpflichtversicherung

BGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 171/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3720
VersicherungenVersicherungen
Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages

BGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 258/11

Die vom Versicherungsnehmer erklärte Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages, der eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, wird erst im Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises der Anschlussversicherung beim bisherigen Versicherer wirksam. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim bisherigen Versicherer kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2012, 3681
VersicherungenVersicherungen
Höhe des Schmerzengeldanspruchs bei Fahrradkollision

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2012 - 2 U 691/11

Kommt es im Begegnungsverkehr zweier Radfahrerinnen zu einer Kollision bei leichtem Verschulden der Unfallgegnerin, die bei der Geschädigten zu einem Bruch der körperfernen Speiche links und Bruch des Griffelfortsatzes an der kör-perfernen Elle links führt sowie Diagnose eines Morbus-Sudeck als weitere Unfallfolge mit krankenhausärztlichen Behandlung sowie einer dreieinhalbwöchigen Behandlung in einer Schmerzklinik, ist ein Schmerzensgeld von 6.500,00 Euro unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sowie der Dauer, Art und Schwere der Verletzung durchaus angemessen.*)

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IBRRS 2012, 3679
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch Betrug durch Architekten unterfällt Ausschlussklausel!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 12 U 99/12

Die Ausschlussklausel für Neubauvorhaben in Rechtschutzversicherungen (ARB 2002 § 3 Abs. 1 b) bb)) findet auch auf deliktische Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Betrugs Anwendung.

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IBRRS 2012, 3405
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berechnung des Verdienstausfalls nach Unfall

LG Hannover, Urteil vom 28.08.2012 - 14 O 341/06

1. Zum Verdienstausfall eines am Berufsanfang stehenden selbständigen Architekten oder Ingenieurs.*)

2. Für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Architekten oder Ingenieurs sind die Leistungsbilder der HOAI ohne Weiteres kein Maßstab, um feststellen zu können, welche beruflichen Tätigkeiten der betroffene Bauingenieur tatsächlich zu erfüllen hat.

Denn was ein Architekt oder Ingenieur vertraglich schuldet und damit als Auftragnehmer jeweils zu leisten hat, ergibt sich aus den geschlossenen Verträgen, in der Regel also aus dem Recht des Werkvertrags. Die HOAI enthält keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen.*)

3. Für die Berechnung des Verdienstausfalls eines Architekten oder Ingenieurs kommt es nicht darauf an, wie hoch der durchschnittliche Verdienst in der betr. Berufsgruppe in Deutschland war. Maßgeblich ist der konkrete Verdienstausfall in dem Büro des verletzen Architekten oder Ingenieurs.*)

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IBRRS 2012, 3366
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schwammschadenklausel erfasst nicht nur Echten Hausschwamm!

BGH, Urteil vom 27.06.2012 - IV ZR 212/10

Die in Nr. 6.2 i.V.m. Nr. 6.2.5 WGB F 01/03 enthaltene Schwammschadenklausel, wonach "Schäden durch Schwamm" vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, beinhaltet keine Beschränkung dahingehend, dass hierdurch nur der Echte Hausschwamm augenommen sein soll; vielmehr werden hierdurch sämtliche holzzerstörenden Pilze erfasst, mithin auch der Braune Kellerschwamm.

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IBRRS 2012, 3348
VersicherungenVersicherungen
Hinweispflicht des Unfallhaftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 85/10

Ein Unfallhaftpflichtversicherer ist regelmäßig nicht gehindert, einen Unfallgegner, der ein Ersatzfahrzeug bei einem örtlichen Autovermieter angemietet hat oder anmieten möchte, auf das preisgünstigere Angebot eines mit ihm zusammenarbeitenden überörtlich tätigen Autovermieters hinzuweisen.*)

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IBRRS 2012, 3316
VersicherungenVersicherungen
Heizung im Winter stillgelegt: Wer zahlt für Frostschäden?

OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2012 - 20 U 144/11

Legt der Versicherungsnehmer die Heizung in einem leer stehenden Gebäude über einen längeren Zeitraum im Winter vollständig still, ohne die Wasserleitung abzusperren oder zu entleeren und kommt es infolgedessen zu Frostaufbrüchen und Wasserschäden, handelt er grob fahrlässig, so das eine Leistungsreduzierung auf Null zulässig ist.

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IBRRS 2012, 3263
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Versicherungsschutz für falschen Bautenstandsbericht!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.08.2012 - 4 W 734/12

1. Haftet ein Architekt dem Erwerber wegen eines dem Bauträger erteilten falschen Bautenstandsberichts, kann die Berufshaftpflichtversicherung die Deckung verweigern, wenn der Architekt bei der Erteilung des Bautenstandsberichts bewusst pflichtwidrig gehandelt hat.

2. Ist der Bautenschutzbericht offensichtlich falsch, ergibt sich die bewusste Pflichtwidrigkeit des Architekten gerade daraus, dass Bautenstandsberichte nach ihrem Sinn und Zweck zur Fälligstellung von Zahlungsverpflichtungen Dritter bestimmt sind und Beweiskraft gegenüber den Erwerbern und deren finanzierendem Kreditinstitut haben sollen.

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IBRRS 2012, 3231
VersicherungenVersicherungen
Rechtsstreit verglichen: Zahlt Rechtsschutzversicherung?

OLG Jena, Beschluss vom 19.07.2012 - 4 U 107/12

1. Nach § 5 Abs. 3 b) ARB 94 ist ein Rechtsschutzversicherer - trotz Deckungszusage - nur für die Kosten (der Rechtswahrnehmung seines Versicherungsnehmers) einstandspflichtig, wie sie im Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entstanden sind. Diese Frage ist im Deckungsprozess zu klären. Dabei ist diese Vertragsklausel, soweit sie eine Einschränkung der umfassenden Deckungszusage rechtfertigen soll, unter Berücksichtigung des Interesses des Versicherungsnehmers an einen ihn befriedigenden Prozessausgang (des Vorprozesses) eng auszulegen.*)

2. Die Klausel schließt auch nicht die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung des (Vor)Prozesses aus. Verzichtet der Versicherungsnehmer - im Vorprozess - auf einen höheren Anspruchsbetrag und übernimmt er bei einer vergleichsweisen Erledigung zudem einen unverhältnismäßigen Kostenbetrag, kommt es allein darauf an, ob er dies - in Würdigung des Gesamtergebnisses (des Vorprozesses) - zu Lasten der Rechtsschutzversicherung übernommen hat in der Annahme, diese (höheren) Kosten würden dann von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.*)

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IBRRS 2012, 3216
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
AGB-Kontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen

BGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10

1. Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen Rentenversicherung.*)

2. Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. und dem so genannten Stornoabzug in § 176 Abs. 4 VVG a.F. differenzieren, sind wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)

3. Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 Euro nicht erstattet werden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 3126
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Versicherungsnehmer insolvent: Was macht der Geschädigte?

OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12

Wird der Versicherungsnehmer insolvent, ist eine Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen den Betriebshaftpflichtversicherer mit dem Ziel zulässig, das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis zu klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährung droht.*)

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IBRRS 2012, 3091
VersicherungenVersicherungen
VVG oder VVG a.F. anwendbar? Wen trifft die Beweislast?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - 5 U 11/11

Ist offen, ob der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 oder danach eingetreten ist, und beruft sich der Versicherer für seine Ansicht, es sei das VVG a. F. anzuwenden, auf § 1 Abs. 2 EGVVG, so hat er zu beweisen, dass der Versicherungsfall vor dem 01.01.2009 eingetreten ist.*)

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IBRRS 2012, 3081
VersicherungenVersicherungen
Tauwasser vom Dach ist keine Überschwemmung!

LG Dortmund, Urteil vom 04.07.2012 - 2 O 452/11

Eine Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW ist nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf dem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden in dem Gebäude verursacht.*)

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IBRRS 2012, 2999
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 151/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2905
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 122/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2899
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 286/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2897
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 271/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2895
VersicherungenVersicherungen
Erfüllungsansprüche gegen Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11

1. Zu Erfüllungsansprüchen bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung ("Wealthmaster Noble"), wenn nach dem Versicherungsschein vorbehaltlos regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages vorgesehen sind und die in Bezug genommenen Policenbedingungen einschränkende Regelungen für die Einlösung von Anteilen auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers vorsehen.*)

2. Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, so ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kläger bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind.*)

3. Wird eine Lebensversicherung unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem ausschließlich über rechtlich selbständige Vermittler und von diesen eingesetzte Untervermittler vertrieben (Strukturvertrieb), so sind diese Vermittler im Rahmen der geschuldeten Aufklärung im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; dieser muss sich ihr Verhalten und ihre Erklärungen insoweit zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2012, 2878
VersicherungenVersicherungen
Stornogefahrmitteilung bei Versicherungsverträgen

BGH, Urteil vom 28.06.2012 - VII ZR 130/11

1. Im Fall der Stornoabwehr notleidender Versicherungsverträge mittels Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsvertreter genügt das Versicherungsunternehmen seiner Nachbearbeitungspflicht nicht, wenn es den Versicherungsvertreter nicht unverzüglich auf die Gefahr einer Stornierung hinweist.*)

2. Dem Versicherungsunternehmen ist gestattet, sich in angemessener Zeit eine gewisse Klarheit zu verschaffen, ob Anhaltspunkte für eine Vertragsgefährdung vorliegen, und die Entscheidung zu treffen, ob es eigene Nachbearbeitungsmaßnahmen ergreift oder sich darauf beschränkt, dem Versicherungsvertreter die sich abzeichnende Stornogefahr mitzuteilen.*)

3. Die bloße Versendung einer Stornogefahrmitteilung an den Nachfolger des ausgeschiedenen Versicherungsvertreters ist keine ausreichende Maßnahme der Stornogefahrabwehr.*)

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IBRRS 2012, 2842
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Regress bei einem angestellten Architekten!

LG Krefeld, Urteil vom 14.01.2010 - 3 O 14/07

1. Ist der Schadensverursacher Angestellter - und damit Betriebsangehöriger im Sinne des VVG - des versicherten Architekten, so fällt auch er unter den Versicherungsschutz und kann nicht als Dritter gemäß § 67 Abs. 1 VVg a.F. in Anspruch genommen werden.

2. Auch ein Anspruch aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers scheidet aus, da eine Haftung des angestellten Schadensverursachers nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs ausgeschlossen ist, sofern der Schädiger nicht vorsätzlich handelte.

3. Zur Abgrenzung zwischen angestelltem Architekten und freiem Mitarbeiter.

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IBRRS 2012, 2763
ImmobilienImmobilien
Niederschlagswasseransammlung im Gebäude: Überschwemmung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.10.2011 - 5 U 160/11

Läuft Regenwasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller gelegene Garage und von dort aus in angrenzende Räume, so handelt es sich nicht um eine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung.*)

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IBRRS 2012, 2750
VersicherungenVersicherungen
Rechtsschutz: Photovoltaikanlage ist bauliche Anlage!

OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2012 - 20 U 5/12

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Hauses ist eine sonstige bauliche Anlage im Sinne von § 3 Abs. 1 b) bb) ARB 2005. Für eine Klage gegen den Lieferanten wegen etwaiger Mängel besteht deshalb kein Versicherungsschutz.

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IBRRS 2012, 2733
VersicherungenVersicherungen
Mietausfallversicherung: Wann zahlt der Versicherer nicht?

OLG Bremen, Beschluss vom 03.07.2012 - 3 W 14/12

Die in Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) enthaltene Regelung, dass zum versicherten Mietausfall auch der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen gehört, die der Versicherungsnehmer selbst ständig bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind (vgl. z.B. § 4 Nr. 1 lit. b VGB 2001), ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der Versicherungsnehmer die Räume unentgeltlich Dritten (z.B. Verwandten oder Freunden) überlassen hat.*)

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