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Sachgebiet: Versicherungen

1203 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 2713
VersicherungenVersicherungen
Krankentagegeldversicherung

BGH, Urteil vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11

Bei einer Krankentagegeldversicherung kann sich der Versicherer nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit beigezogen hat, sondern rückschauend auf alle Untersuchungsergebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus der Sicht ex ante den Eintritt von Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers begründen.*)

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IBRRS 2012, 2618
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Versicherung - Architektenhaftpflicht: Falsche Angaben zum Umsatz sanktionslos!

BGH, Urteil vom 30.05.2012 - IV ZR 87/11

Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 2590
ImmobilienImmobilien
Vermutungen zur Brandursache: Keine arglistige Täuschung!

OLG Jena, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 302/11

1. Eine arglistige Täuschung nach, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, setzt eine (eindeutige) Täuschung des Versicherers zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums (über die Schadensursache) durch den Versicherungsnehmer voraus, also ein vorsätzliches und bewusstes Verhalten, dass geeignet ist, auf den Willen des Versicherers zur Schadensregulierung einzuwirken.*)

Hieran fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer - im Zuge seiner Einvernahme durch die ermittelnden Polizeibeamten und in Bezug auf die Geltendmachung der Versicherungs-leistung (aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brand) - lediglich verschiedene (denkbare) Schadensursachen benennt, es sich mithin erkennbar nur um Vermutungen zur Brandursache im Sinne von "Verdachtsäußerungen" handelte.*)

2. Beruft sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer, obliegt dem Versicherer die volle Beweislast hierfür in objektiver Hinsicht und für ein qualifiziertes Verschulden des Versicherungsnehmers.*)

Fehlt es in diesem Zusammenhang an zureichenden bewiesenen Fakten, fehlt es mithin an einer eindeutigen und konkreten Feststellung der Schadensursache (des Brandes) im Sinne eines verwertbaren Eliminationsverfahrens, bleibt für die Anwendbarkeit des vertraglichen Versicherungsausschlusses nach den einschlägigen VGB (88) oder einer Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. kein Raum.*)

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IBRRS 2012, 2547
VersicherungenVersicherungen
Geschlechtsumwandlung und Krankenversicherung

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - IV ZR 1/11

Die Geschlechtsumwandlung eines ursprünglich männlichen Versicherungsnehmers berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person abweichend vom vertraglich vereinbarten Männertarif in den Frauentarif einzustufen.*)

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IBRRS 2012, 2477
VersicherungenVersicherungen
Vermittler trägt Wohnfläche falsch ein: Unterversicherung?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2011 - 5 U 60/11

Ein Versicherer darf sich auf eine Unterversicherung nicht berufen, wenn sein Vermittler zusammen mit dem Versicherungsnehmer das dem Vermittler bekannten Anwesen besichtigt und die Wohnflächen der einzelnen Stockwerke in den Antrag aufnimmt, dabei aber übereinstimmend vergessen wird, einen Anbau zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2012, 2460
VersicherungenVersicherungen
Haus- und Grundhaftpflichtversicherung vs. Haftpflicht

OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2012 - 20 U 120/11

1. Gefahren, die sich unabhängig von der Verletzung von sich aus dem Eigentum an einem Gebäude ergebenden Verkehrssicherungspflichten verwirklichen und deshalb nur in einem zufälligen oder gelegentlichen Zusammenhang mit dem Haus- oder Grundbesitz stehen, fallen nicht unter die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung, sondern in die Privathaftpflichtversicherung. Verletzt ein Gebäudeeigentümer bei Abschlagen von Fliesen durch Unachtsamkeit einen Dritten, verstößt er dadurch nicht gegen solche Sorgfaltspflichten, die ihn gerade als Eigentümerin des Gebäudes treffen.*)

2. Im vorweggenommenen Deckungsprozess ist ausschließlich die Frage des Versicherungsschutzes zu klären; eine Entscheidung über den eigentlichen Haftpflichtanspruch ergeht nicht. Für eine Beweisaufnahme über den Grund des Anspruchs ist hier grundsätzlich kein Raum.*)

3. Der Streitwert eines Deckungsprozesses in der Haftpflichtversicherung bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des von dem geschädigten Dritten gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachten Anspruchs. Erhebt der Versicherungsnehmer in einem vorweggenommenen Deckungsprozess eine positive Feststellungsklage, ist ein Abschlag von 20 % zu machen.*)

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IBRRS 2012, 2286
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Umbauvorhaben: Versicherungsmakler muss umfassend beraten!

OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2012 - 18 U 141/06

Ein für ein Umbauvorhaben umfassend beauftragter Versicherungsmakler hat die Versicherungssumme einer bestehenden Gebäudeversicherung bei der Erstellung der Deckungsanalyse zu überprüfen, wenn die Gebäudeversicherung die Substanz des Altbaus weiterhin absichern soll. Erteilt der Auftraggeber keine ausreichenden Informationen zu der bestehenden Gebäudeversicherung und kann ihn der Makler deswegen nicht umfassend beraten, hat der Makler auf diesen Umstand hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, kommt eine Haftung des Maklers in Betracht, wenn der Altbau unterversichert ist und die vom Auftraggeber im Schadensfall zu beanspruchenden Versicherungsleistungen die tatsächlichen Wiederherstellungkosten nicht abdecken.*)

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IBRRS 2012, 2195
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Angaben falsch: Versicherung muss nicht zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 07.02.2012 - 9 U 61/11

1. Der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht (AFB 2008 Abschnitt B § 16 Nr. 2 Satz 1).

2. Arglist verlangt bewusstes Einwirken auf die Entscheidung des Versicherers durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Ausreichend für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, die Regulierung zu beschleunigen oder ganz allgemein in arglistiger Weise auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen.

3. Im Arglistfalle ist wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise eine Belehrung nicht erforderlich.

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IBRRS 2012, 2124
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus englischer Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 193/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2119
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus englischer Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 147/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2115
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage des Geschädigten gegen den Versicherer?

LG Hannover, Urteil vom 17.11.2011 - 8 O 221/10

Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers kann der geschädigte Dritte im Wege der Feststellungsklage gegen den Betriebshaftpflichtversicherer das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährungseintritt droht.

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IBRRS 2012, 2074
VersicherungenVersicherungen
Nutzungsausfall bei Schiffsversicherung

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 283/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2025
VersicherungenVersicherungen
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

BGH, Urteil vom 04.04.2012 - IV ZR 125/11

Eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) fällt unter den Bestandsschutz für Altversicherungsverträge nach § 193 Abs. 3 Satz 3 VVG und genügt den Anforderungen an die Versicherungspflicht.*)

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IBRRS 2012, 1993
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherung nutzt Lichtbilder aus Gutachten: Schadensersatz!

AG Köln, Urteil vom 10.01.2012 - 264 C 313/10

1. Übersendet der Sachverständige der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Gutachten mit Restwertermittlung und Lichtbildern vom unfallgeschädigten Fahrzeug, ist ohne ausdrückliche Regelung davon auszugehen, dass dies lediglich dem Zweck dient, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten der gegnerischen Versicherung gegenüber zu untermauern.

2. Nutzt die gegnerische Versicherung ohne vorherige Genehmigung Lichtbilder aus dem Sachverständigengutachten zur Restwertermittlung im Internet, ist sie dem Sachverständigen zum

Schadensersatz verpflichtet; dabei erscheint eine Lizenzgebühr von 5 Euro pro Bild der Höhe nach als angemessen.

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IBRRS 2012, 1966
VersicherungenVersicherungen
Muss Versicherung Auskunft über Stornoabzug erteilen?

LG München, Urteil vom 17.03.2011 - 12 O 9709/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1855
VersicherungenVersicherungen
EuGH-Vorlage zu zeitlicher Widerspruchsbeschränkung

BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - IV ZR 76/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1813
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Versicherungswechsel: Versicherungsnehmer trägt Beweislast!

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 - 8 U 213/11

Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, nicht im Sinne von § 286 ZPO nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungswasserschaden eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Beweisnot des Versicherungsnehmers kann weder prozessrechtlich noch materiellrechtlich überwunden werden.*)

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IBRRS 2012, 1716
VersicherungenVersicherungen
Verjährung bei Unkenntnis vom Schadensfall

BGH, Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 9/11

Eine die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Lauf setzende grob fahrlässige Unkenntnis ist in Regressfällen nicht schon dann gegeben, wenn die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der Versicherung des Geschädigten bei arbeitsteiliger Organisation keine Initiativen zur Aufklärung des Schadensgeschehens entfalten und deshalb der Schadensfall den Mitarbeitern der Regressabteilung nicht bekannt geworden ist.*)

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IBRRS 2012, 1447
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
U-Bahn-Bau: Sind Wassereinbrüche unvorhersehbare Schäden?

OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 3953/10

1. Die Obliegenheitsverletzung im Rahmen der Prüfung von Rettungskosten gemäß § 62 Abs. 2 VVG a.F. kann durchaus eine Rolle spielen, da hierfür eine gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus kommt auch eine Beweislastumkehr in einzelnen Bereichen in Betracht, in denen regulär der Beklagte (hier: Versicherungsunternehmen) beweisbelastet wäre, sofern die verspätete Schadensmeldung als Beweisvereitelung gewertet werden kann.

2. Wassereinbrüche können "unvorhergesehen eintretende Schäden" im Sinne von Versicherungsbedingungen sein. Voraussetzung dafür ist, dass nach diesen Bestimmungen als "unvorhergesehen" solche Beschädigungen oder Zerstörungen erfasst werden, die ohne grobe Fahrlässigkeit nicht rechtzeitig vorhergesehen wurden.




IBRRS 2012, 1302
VersicherungenVersicherungen
"Verflechtung" zwischen Makler und Versicherer

BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 213/11

Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (hier: Lebensversicherer), wenn der - mit der Konzernmutter des Versicherers langfristig kooperierende - Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers allgemein mit seinem Firmennamen versieht und die so gekennzeichneten Produkte besonders bewirbt.*)

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IBRRS 2012, 1298
VersicherungenVersicherungen
Personenschaden bei Schulunfall

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - III ZR 191/11

Zum Begriff des Personenschadens, zur vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls und zur Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung in § 104 Abs. 1 SGB VII bei Schulunfällen.*)

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IBRRS 2012, 1280
VersicherungenVersicherungen
Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung

BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 287/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1274
VersicherungenVersicherungen
Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F.

BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 223/10

Die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. kann seit dem Inkrafttreten des neuen VVG am 1. Januar 2008 nicht mehr wirksam gesetzt werden.*)

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IBRRS 2012, 1253
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermeidung von Schimmelbildung durch Mieter ist zumutbar!

LG Freiburg, Urteil vom 05.01.2010 - 3 S 232/09

Für den Mieter ist die Vermeidung von Schimmelbildung durch entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten zumutbar. Auch kann jener nicht davon ausgehen, dass die Wärmedämmung eines Altbaus dem Standard eines modernisierten Hauses entspricht.

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IBRRS 2012, 4762
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Ist die Bauleistungsversicherung eine Vollkaskoversicherung für Bauleistungen?

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2012 - 8 U 205/11

Schimmelbefall nach einem Einbau von fertigkonstruierten Bädern in eine Hotelanlage stellt eine nicht versicherte sonstige Mangelhaftigkeit der Bauleistung dar.

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IBRRS 2012, 1129
VersicherungenVersicherungen
Gebühr für Versicherungsvermittlung

BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1060
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Stromausfall auf der Baustelle: Absehbares Risiko!

OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2011 - 20 U 41/11

1. Fällt bei einem schweren Unwetter eine Pumpenanlage aus, die Oberflächenwasser unterhalb des Geländeniveaus abpumpen soll und nur über Baustrom gesichert ist und kommt es dadurch zu einem Wassereinbruch in einer nahezu fertig gestellten Turnhalle, dann hätten die eingetretenen Schäden mit dem erforderlichen Fachwissen vorausgesehen werden können (§ 2 Nr. 1 ABN 2008). Der Versicherer ist in diesem Fall zu einer Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zu 50% berechtigt.*)

2. Redundante Anlagen zur Wasserhaltung i.S.d. § 2 Nr. 4 lit. d ABN 2008 sind nur solange einsatzbereit zu halten, wie eine Baugrube besteht. Eine nahezu fertig gestellte Turnhalle, deren Eingangs- und Hallenbereich unterhalb des übrigen Geländeniveaus liegt, wird von dieser Klausel nicht erfasst.*)

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen von der Möglichkeit der Schadensschätzung gem. § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden kann.*)

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IBRRS 2012, 1021
VersicherungenVersicherungen
Nach 2007 keine Frist gemäß § 12 Abs. 3 VVG a.F. mehr!

BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 2/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 0851
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sturmschäden an Gartenmauer unterfallen nicht Gebäudeversicherung

OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2011 - 10 U 148/11

1. Eine Grundstücksmauer fällt nicht unter den Schutz der Gebäudeversicherung.

2. Der Hauseigentümer hat somit die Schäden an einer solchen Mauer nach einem Sturm selbst zu tragen.

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IBRRS 2012, 0849
ImmobilienImmobilien
Gebäudeversicherung: Entschädigung für Einbauküche

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011 - 5 U 71/11

1. Entschädigung für eine durch einen Elementarschaden zerstörte, serienmäßig gefertigte, in einer Möbelfundgrube erworbene Einbauküche kann auf der Grundlage einer Gebäudeversicherung nicht verlangt werden.*)

2. Bittet der Versicherungsnehmer darum, ein "Objekt komplett auf die neue Eigentümerstruktur" umzustellen, so ist das kein Anlass, ihn über den Abschluss einer eigenen Hausratversicherung zu beraten.*)

3. Sagt der Versicherer die Erstattung der "Kosten für Hotel" im Schadenfall zu, so sind damit fiktive Kosten nicht gemeint.*)

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IBRRS 2012, 0774
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt nicht auf Eigentum ab

BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 140/09

§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.*)

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IBRRS 2012, 0737
VersicherungenVersicherungen
Arglistanfechtung eines Versicherungsvertrages

BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - IV ZR 5/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 0694
VersicherungenVersicherungen
Leistung aus Unfallversicherung

BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 142/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 0660
VersicherungenVersicherungen
Ersatz von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert?

BGH, Urteil vom 15.11.2011 - VI ZR 30/11

1. Zu den Voraussetzungen für den Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert.*)

2. Weichen die durchgeführten selbst vorgenommenen Reparaturarbeiten an einem Unfallwagen von den Vorgaben des Sachverständigengutachtens ab, so ist ein Anspruch auf Ersatz der über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehenden Reparaturkosten zu verneinen.

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IBRRS 2012, 0578
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Leistungsversagung bei Obliegenheitsverletzung

BGH, Urteil vom 11.01.2012 - IV ZR 251/10

Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Fortführung von Senatsurteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037).*)

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IBRRS 2012, 0567
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter zahlt anteilige Versicherungskosten: Haftungsbeschränkung?

LG Berlin, Urteil vom 09.11.2010 - 65 S 111/10

1. Der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die anteiligen Versicherungskosten des Vermieters zu zahlen, ist auch dann die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu entnehmen, wenn der Vermieter die Versicherung tatsächlich nicht abgeschlossen hat und dem Mieter dies nicht bekannt ist.

2. Ist ein Schaden durch leichte Fahrlässigkeit des Mieters oder seines Erfüllungsgehilfen eingetreten, der mangels Abschlusses der (in den umlagefähigen Betriebskosten enthaltenen) Versicherung nicht versichert ist, kann der Vermieter hierfür keinen Ersatz vom Mieter verlangen.

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IBRRS 2012, 0533
VersicherungenVersicherungen
Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages

BGH, Urteil vom 07.12.2011 - IV ZR 105/11

1. § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus.*)

2. In diesem Fall wird weder die Krankheitskostenversicherung mit dem bisherigen Versicherer im Basistarif (§ 12 Abs. 1a VAG) fortgesetzt, noch steht dem Versicherungsnehmer gegen diesen ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages zu.*)

3. Im Bereich der Pflegepflichtversicherung ist jede außerordentliche Kündigung des Versicherers ausgeschlossen (§ 110 Abs. 4 SGB XI)*)

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IBRRS 2012, 0487
ProzessualesProzessuales
RA-Kostenerstattung bei Verzug des Haftpflichversicherers?

BGH, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 274/10

Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.*)

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IBRRS 2012, 0353
VersicherungenVersicherungen
Privatrechtsschutz für Betrieber einer Photovoltaikanlage?

AG Schwandorf, Urteil vom 02.11.2011 - 2 C 587/11

Der Betreiber einer Photovoltalkanlage ist Lieferant von Strom. Insoweit verkauft er eine Ware. Diese Tätigkeit ist daher nicht der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen.

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IBRRS 2012, 0340
VersicherungenVersicherungen
Katzenjagd mit Feuerwerkskörpern: Kein Versicherungsschutz!

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2011 - 4 W 12/11

Wer in einem Wohnhaus Feuerwerkskörper zündet, diese in einen Kellerraum mit Holzmöbeln und leicht entzündbaren Kleidungsstücken wirft, um eine Katze zu vertreiben, und den Kellerraum erst 5 bis 10 Minuten später kontrolliert, handelt grob fahrlässig im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG und kann im Schadensfall keinen Ersatz von der Versicherung verlangen.*)

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IBRRS 2012, 0199
VersicherungenVersicherungen
Haftungsausschluss einer Transportversicherung

BGH, Beschluss vom 21.12.2011 - I ZR 144/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 0172
VersicherungenVersicherungen
Kein Versicherungsbetrug wegen Kognitionspflichtverstoßes!

BGH, Urteil vom 21.09.2011 - 1 StR 95/11

1. Keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsmissbrauch aufgrund einer Verletzung der Kognitionspflicht durch die Strafkammer.

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IBRRS 2012, 0165
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Zuschlag entgangen: Versicherungsmakler haftet!

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2011 - 10 U 724/11

Der Versicherungsmakler haftet auf Schadensersatz, wenn er bei Vermittlung einer für eine Ausschreibung erforderlichen Bauwesenversicherung es versäumt, diese entsprechend den ihm mitgeteilten Ausschreibungsbedingungen auszugestalten, so dass dem Versicherungsnehmer der ansonsten zu erwartende Zuschlag entgeht.*)

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IBRRS 2012, 0114
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unfallmanipulation: Verfahrensbeteiligung des Versicherers

BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - VI ZR 201/10

Beim Verdacht einer Unfallmanipulation darf der neben seinem Versicherungsnehmer verklagte Haftpflichtversicherer im Prozess sowohl als Streitgenosse als auch als Streithelfer nach §§ 61, 69 ZPO seine eigenen Interessen wahrnehmen.*)

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IBRRS 2012, 0076
ImmobilienImmobilien
Grundstückseigentümer fällt 3 Bäume: Wird Haftpflicht frei?

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 115/10

1. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Privathaftpflichtversicherung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Januar 1996 IV ZR 86/95, VersR 1996, 495 unter II 2 a; vom 25. Juni 1997 IV ZR 269/96, BGHZ 136, 142, 146 f.; vom 10. März 2004 IV ZR 169/03, VersR 2004, 591 unter 3 a).*)

2. Allein das Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages ist keine solche Beschäftigung.*)

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IBRRS 2012, 0057
VersicherungenVersicherungen
Ausgleich eines Versicherungsvertreters

BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

1. Der Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters, der vor dem 5. August 2009 entstanden ist, bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 HGB aF. Eine europarechtskonforme Auslegung des § 89b Abs. 1 HGB aF im Hinblick auf die Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist für diesen Bereich nicht geboten.*)

2. Die von den Spitzenverbänden der Versicherungswirtschaft und des Versicherungsaußendienstes vereinbarten "Grundsätze-Sach", "Grundsätze-Leben", "Grundsätze-Kranken" und "Grundsätze-Bauspar" können als Grundlage für die richterliche Schätzung eines Mindestausgleichsbetrags dienen.*)

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Online seit 2011

IBRRS 2011, 5365
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus "Valorenversicherung"

BGH, Beschluss vom 23.11.2011 - IV ZR 40/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5345
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus "Valorenversicherung"

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 251/08

1. Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages zur Geldentsorgung es ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I IV ZR 117/09, VersR 2011, 918).*)

2. Ist ein Versicherungsvertrag von allen Mitversicherern angefochten, besteht keine Bindung an eine vertragliche Verpflichtung, Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer entsprechend seiner Beteiligungsquote geltend zu machen.*)

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IBRRS 2011, 5341
ProzessualesProzessuales
Beweislast bei Unfallversicherer

BGH, Urteil vom 23.11.2011 - IV ZR 70/11

Der Unfallversicherer hat den Vollbeweis i.S. von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO dafür zu erbringen, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen (hier dem Tod des Versicherungsnehmers) zu mindestens 25% mitgewirkt haben.*)

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IBRRS 2011, 5332
VersicherungenVersicherungen
Versicherung von Geldtransporten

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 172/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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