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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Werkvertragsrecht

385 Entscheidungen insgesamt

Online seit 29. Oktober

IBRRS 2024, 3131
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Kein Aufmaß möglich: Wie ist prüfbar abzurechnen?

BGH, Beschluss vom 26.09.2024 - I ZR 161/23

Kann der Auftragnehmer die von ihm erbrachten Leistung nicht durch ein Aufmaß ermitteln, genügt er seiner Verpflichtung zur prüfbaren Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung ermöglichen (vgl. BGH, IBR 2004, 488).

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Online seit 17. Oktober

IBRRS 2024, 2982
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Muss der Unternehmer ein nutzloses Bauwerk zurückbauen?

OLG Naumburg, Urteil vom 16.05.2024 - 2 U 79/23

1. Ist ein von einem hierauf spezialisierten Unternehmen zur Brauchwassergewinnung errichteter Brunnen funktionsuntauglich, weil er stark salzhaltiges Wasser fördert, so sind Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz nach § 634 Nr. 4, §§ 636, 280, 281 BGB auch ohne Aufforderung zur Mängelbeseitigung begründet.*)

2. In Abhängigkeit vom konkreten Vertragsinhalt stellt das Fortbestehen des nutzlosen Bauwerks unter Umständen keinen Schaden dar, so dass keine Verpflichtung zum Rückbau besteht.*)

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Online seit 7. Oktober

IBRRS 2024, 2928
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag über Montage einer Einbauküche ist Bauvertrag!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.06.2024 - 5 U 38/23

1. Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung liegt beim Einbau einer Küche für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines neu errichteten Wohnhauses ein Bauvertrag vor.

2. Eine formularmäßige Skontoklausel, nach der der gesamte Zahlbetrag "fällig bis zum Tage der Lieferung und Rechnungsstellung" sein soll, ist wegen unzulässiger Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts des Kunden unwirksam.

3. Erklärt eine Skontoklausel die Rechnungsstellung als maßgeblich für die Fälligkeit, benachteiligt dies den Kunden ebenfalls unangemessen.

4. Die zeitliche Einschränkung der Zahlung "am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung" benachteiligt den Kunden unangemessen, da hierdurch die Notwendigkeit einer Mahnung entfällt. Dies gilt unabhängig davon, dass eine Bar- oder Sofortzahlung dem Kunden auch nicht zumutbar ist, wobei sich die faktische Einschränkung der Zahlungsmethode sowohl als eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB darstellt als auch - selbst bei Individualabreden - nach § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB unwirksam ist.

5. Die Vereinbarung der Zahlung eines "Skontobetrags", der mehr als 20% des "Küchengesamtpreises" ausmacht, ist als Vertragsstrafe zu werten und aufgrund dieses Umfangs unwirksam.

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Online seit 2. Oktober

IBRRS 2024, 2908
BauhaftungBauhaftung
Expertenhaftung eines NU für Schäden am Eigentum eines Dritten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.09.2024 - 9 U 58/22

1. Derjenige, der selbst dazu berufen ist, eine Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, unterfällt nicht deren persönlichen Schutzbereich.*)

2. Bei einer durch Unterlassen oder einer lediglich mittelbar herbeigeführten Rechtsgutsverletzung hängt die Haftung des Schädigers nach § 823 Abs. 1 BGB von einer Abwägung der Interessenlage ab. Hierbei ist in besonderem Maße auf die konkreten Verantwortungsbereiche der Beteiligten abzustellen, wenn die Garantenstellung aus einer rechtlichen Sonderbeziehung hergeleitet werden soll.*)

3. Zur Frage einer Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten für ihre Behauptung, ein unfallursächlicher Materialriss in einer Kesselumwälzpumpe habe schon zum Zeitpunkt einer Materialprüfung vorgelegen.*)

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Online seit 24. September

IBRRS 2024, 2832
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Werkverträge kommen ohne Details aus!

OLG Celle, Urteil vom 04.04.2024 - 2 U 34/23

1. Ein wirksamer Werkertrag setzt eine Einigung über die sog. essentialia negotii (wesentliche Bestandteile des Rechtsgeschäfts) voraus, wofür es ausreicht, dass die beiderseits geschuldeten Leistungen bestimmt oder zumindest eindeutig bestimmbar sind. Dabei verlangt die Bestimmbarkeit ein deutlich geringeres Maß an Genauigkeit.

2. Auch wenn der konkrete Leistungsumfang nicht im Detail niedergelegt ist, ist die Leistung hinreichend bestimmt, wenn sich aus dem Vertrag die für einen Werkvertrag prägenden wechselseitigen Hauptleistungspflichten der Parteien ergeben. Eine (detaillierte) Leistungsbeschreibung stellt dann lediglich eine weitergehende Konkretisierung der vereinbarten Leistungspflichten dar.

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Online seit 18. September

IBRRS 2024, 2777
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Nachträglicher Einbau eines Batteriespeichers unterliegt Kaufvertragsrecht!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.08.2024 - 2 U 75/23

Ein auf den nachträglichen Einbau eines zu liefernden Batteriespeichers gerichteter Vertrag stellt im Regelfall einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und keinen Werkvertrag dar.*)

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Online seit 6. September

IBRRS 2024, 2697
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Gebäudereinigungsvertrag ist Werkvertrag!

OLG Hamm, Urteil vom 19.04.2024 - 12 U 9/23

1. Bei einem Gebäudereinigungsvertrag handelt es sich regelmäßig um einen Werkvertrag und nicht um einen Dienstvertrag, denn der Unternehmer schuldet die Sauberkeit von Räumen mit von ihm auszusuchendem Personal, ohne dabei den Weisungen des Auftraggebers zu unterliegen. Zu den vertragsgemäßen Hauptleistungspflichten gehört typischerweise die Herstellung des Reinigungserfolgs, nicht hingegen die Erbringung einer vertraglich vereinbarten Stundenzahl.

2. Sieht der Vertrag die Vorlage bestimmter Arbeits- und Leistungsnachweise als Fälligkeitsvoraussetzung für einen Vergütungsanspruch vor, wird diese Regelung von den Parteien stillschweigend abbedungen, wenn die Zahlungen vom Auftraggeber nach der gelebten Praxis geleistet werden, ohne dass sich dieser auf die Nichtvorlage der Nachweise beruft.

3. Sieht der Vertrag vor, dass der Unternehmer den Erfolg der Reinigungsarbeiten in Eigenkontrolle zu prüfen hat, ist das Erfordernis einer Abnahme abbedungen.

4. Unabhängig davon, ob die Reinigungsleistung nach ihrer Eigenart ein "flüchtiges Gewerk" darstellt, ist dem Auftraggeber eine Mängelbeseitigungsaufforderung grundsätzlich möglich und angesichts der heutigen Kommunikationstechnologie auch zumutbar. Ob der Unternehmer genügend "Springer" zur Durchführung der Nachbesserung im Einsatz hat, ist irrelevant, da die Nichtdurchführung auf Grund unzureichender Personaldecke allein zur Fruchtlosigkeit der Mängelbeseitigungsaufforderung führen würde, was wiederum das Minderungsrecht der Beklagten eröffnen würde.

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Online seit 2. August

IBRRS 2024, 2358
WerkvertragWerkvertrag
Unternehmer bezahlt Mitarbeiter „schwarz“: Vertrag mit Besteller nichtig?

LG Lübeck, Urteil vom 25.07.2024 - 14 S 109/22

1. Ein Vertrag über die Reinigung von (Ferien-)Wohnungen ist als Werkvertrag zu qualifizieren.

2. Die Vergütung ist grundsätzlich bei der Abnahme des Werks zu entrichten und damit fällig. An die Stelle der Abnahme tritt die Vollendung des Werks, wenn nach der Beschaffenheit des Werks die Abnahme ausgeschlossen ist.

3. Verpflichtet sich der Unternehmer dazu, Reinigungsleistungen gemäß einer vom Besteller zu erstellenden Reinigungsliste über eine unbestimmte Anzahl von Ferienwohnungen zu erbringen, ist die Leistung grundsätzlich nicht abnahmebedürftig. Die werkvertraglichen Mängelrechte sind anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat (Anschluss an BGH, IBR 2013, 646).

4. Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Vollendung seiner Leistung. Vollendung liegt vor, wenn eine vollständige Fertigstellung der Werkleistung gegeben ist. Hierfür muss der Unternehmer grundsätzlich alle geschuldeten Leistungen erbracht haben. Verbleibende Mängel schließen eine Vollendung nicht aus.

5. Will der Besteller Gewährleistungsrechte geltend machen, muss er substantiiert darlegen, dass ein Mangel an dem von dem Unternehmer fertiggestellten Werk besteht. Dabei kann es ausreichen, wenn der Besteller auf konkrete Symptome hinweist.

6. Ein Werkvertrag ist nicht deshalb nichtig, weil der Unternehmer seine Mitarbeiter "schwarz" bezahlt.

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Online seit 1. August

IBRRS 2024, 2370
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Konkludente Risikoübernahme schließt Rücktritt aus!

BGH, Urteil vom 25.06.2024 - X ZR 97/23

1. Eine Verantwortlichkeit des Gläubigers i.S.v. § 323 Abs. 6 Fall 1 BGB und § 326 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 BGB kann auch dann anzunehmen sein, wenn die Auslegung des Vertrags ergibt, dass der Gläubiger nach der vertraglichen Gestaltung das Risiko eines bestimmten Leistungshindernisses ausdrücklich oder konkludent übernommen hat und sich dieses Leistungshindernis verwirklicht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - IX ZR 17/22, Rn. 9, IBRRS 2023, 0744; Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10, IBRRS 2011, 0528 = IMRRS 2011, 0387; Urteil vom 11.11.2010 - III ZR 57/10, IBRRS 2011, 4053 = IMRRS 2011, 2885; Urteil vom 18.10.2001 - III ZR 265/00, IBRRS 2001, 0195 = IMRRS 2001, 0083).*)

2. Die stillschweigende Übernahme eines Risikos kommt insbesondere in Betracht, wenn dieses schon bei Vertragsschluss bestanden hat und nur eine Vertragspartei in der Lage war, es abzuschätzen, oder wenn seine Verwirklichung von persönlichen Verhältnissen eines Vertragspartners abhängt, die der andere Teil nicht beeinflussen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18.10.2001 - III ZR 265/00, IBRRS 2001, 0195 = IMRRS 2001, 0083; Urteil vom 11.11.2010 - III ZR 57/10, IBRRS 2011, 4053 = IMRRS 2011, 2885).*)

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Online seit Juli

IBRRS 2024, 2103
WerkvertragWerkvertrag
Einmal gemindert, immer gemindert?

OLG Köln, Urteil vom 24.11.2023 - 6 U 76/23

1. Der Besteller kann bei Werkmängeln alternativ entweder mindern oder das Vertragsverhältnis beenden. Es steht außer Frage, dass er wegen eines anderen, z. B. später auftretenden Mangels, erneut mindern kann.

2. Verschärft sich nach Ausspruch der Minderung die Schlechtleistung noch weiter, stehen dem Besteller erneut Gewährleistungsrechte zu. Die Ausübung des Minderungsrechts schließt weder eine weitere Minderung noch den Rücktritt aus.

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Online seit Juni

IBRRS 2024, 1985
WerkvertragWerkvertrag
Nur die völlig unbrauchbare Dienstleistung muss nicht bezahlt werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2024 - 3 U 193/19

1. Der Vergütungsanspruch beim Dienstvertrag entsteht anders als beim Werkvertrag nicht durch den Eintritt eines Leistungserfolgs, sondern bei fortlaufend geschuldeten Diensten allein mit Ablauf des Zeitabschnitts, für den jeweils die Vergütung geschuldet ist.

2. Das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung. Der Vergütungsanspruch kann daher nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung gemindert werden oder ganz entfallen.

3. Zum Ausgleich für die fehlende Gewährleistung hat der Dienstherr das Recht schon auf die Ausführung der Dienstleistung durch die Erteilung von konkreten Weisungen Einfluss zu nehmen und den Dienstvertrag notfalls zu kündigen.

4. Ein Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen (teilweiser) Nichterfüllung des Beratungsvertrags besteht nur im Ausnahmefall, wenn die Schlechtleistung wegen völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung einer Nichtleistung gleichsteht.

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IBRRS 2024, 1854
WerkvertragWerkvertrag
Pflicht zum Abruf von Einzelaufträgen bei Rahmenvereinbarung?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.03.2024 - 2-31 O 587/23

Der Auftraggeber einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Werkleistungen ist jedenfalls dann nicht zum Abruf von Einzelaufträgen verpflichtet, wenn die Rahmenvereinbarung eine Regelung enthält, nach der eine solche Verpflichtung ausdrücklich nicht besteht.

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IBRRS 2024, 1833
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Es kann nur teurer werden: Preisanpassungsklausel wirksam?

OLG Bremen, Urteil vom 01.04.2022 - 2 U 40/21

Eine Preisanpassungsklausel in einem Wartungsvertrag, nach der sich die Erhöhung des Leistungsentgelts an dem Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte und dem Tarifindex für Arbeitnehmer des Deutschen Statistischen Bundesamts orientiert, kann bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB standhalten, auch wenn für den (nicht zu erwartenden) Fall des Absinkens der Indices eine Preisanpassung nicht vorgesehen ist.*)

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IBRRS 2024, 1781
WerkvertragWerkvertrag
Speicherkapazität zu gering: Besteller kann zurücktreten!

LG Detmold, Urteil vom 15.05.2024 - 1 O 5/24

1. Ein Batteriespeicher, der statt der vereinbarten Speicherkapazität von 10,00 kWh lediglich eine Speicherkapazität von nur ca. 7,00 kWh aufweist, ist mangelhaft.

2. Erbringt der Unternehmer die Leistung nicht vertragsgemäß, kann der Besteller von dem (Werk-)Vertrag zurücktreten, wenn er dem Unternehmer zuvor eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

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IBRRS 2024, 1737
BauvertragBauvertrag
Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Mindermengen!

LG Wiesbaden, Urteil vom 20.06.2023 - 9 O 314/21

1. Eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage wegen einer Mengenunterschreitung scheidet aus, wenn sich die Mindermengen noch innerhalb des Rahmens einer zumutbaren Abweichung bewegen (hier bejaht).

2. Unzumutbar ist für die benachteiligte Partei ein Festhalten am unveränderten Vertrag immer dann, wenn eine am hypothetischen Parteiwillen orientierte Auslegung zu einer anderen Vertragsregelung führt. Entscheidend dafür ist die Risikozuweisung, die sich an der vertraglichen und gesetzlichen Risikoverteilung, der Vorhersehbarkeit und der Zurechenbarkeit der eingetretenen Störung orientiert.

3. Die Unzumutbarkeitsschwelle wird dadurch erhöht, dass die eingetretenen Störungen für beide Parteien vorhersehbar waren und diese entsprechende Vorsorge hatten treffen können.

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Online seit Mai

IBRRS 2024, 1696
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensberechnung bei Errichtung eines Zauns auf dem Nachbargrundstück?

OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2024 - 5 U 134/23

1. Errichtet ein Werkunternehmer infolge eines Planungsfehlers einen Zaun teilweise auf dem Nachbargrundstück, kann der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Werkmangels jedenfalls dann nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten berechnet werden, wenn ein (befürchteter) Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach nachbarrechtlichen Vorschriften zeitlich ausgeschlossen ist.*)

2. Der Schaden kann nach dem Wert der Teile des Zauns geschätzt werden, die wesentlicher Bestandteil des Nachbargrundstücks werden.*)

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IBRRS 2024, 1592
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Kein Nutzungsausfall bei verspäteter Küchenmontage!

LG Lübeck, Urteil vom 20.02.2024 - 10 O 91/23

1. Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung.

2. Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht richtet sich (gerade bei einer Einbauküche) danach, ob bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt auf der Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum und Besitz (dann Kaufrecht) oder auf der Montageleistung (dann Werkvertragsrecht) liegt.

3. Berechnet der Küchenbauer (Verkäufer) für die Montage lediglich eine Pauschale i.H.v. 5% des vereinbarten Gesamtpreises, stellt die Montageleistung im Vergleich zum Erwerb der Möbel und Elektrogeräte eine lediglich untergeordnete Leistung dar.

4. Eine vom Verkäufer vorformulierte Vertragsklausel, wonach der vollständige (Rest-)Kaufpreis bereits vor der Montage in bar zu bezahlen ist, benachteiligt den Käufer unangemessen und ist unwirksam.

5. Der Verlust der Nutzungsmöglichkeit an einer noch nicht gelieferten Küche stellt keinen Vermögensschaden dar. Vom Verlust eines Gebrauchsvorteils kann nur gesprochen werden, wenn die Sache bereits existiert, dem Nutzungsberechtigten aber vorenthalten wird (wie LG Kassel, IBR 1991, 381; entgegen LG Tübingen, Urteil vom 05.01.1989 - 1 S 145/88, IBRRS 1989, 0717).

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IBRRS 2024, 1590
WerkvertragWerkvertrag
Kein Werklohn, kein Werkvertrag!

LG Aachen, Urteil vom 22.02.2023 - 10 O 411/22

1. Werkvertragsrecht ist nur anwendbar, wenn sich der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Soll der Unternehmer unentgeltlich tätig werden, ist der Vertrag nicht als Werkvertrag, sondern als Schenkung des errichteten Werks oder als Auftrag zu qualifizieren.

2. Für die Frage der Entgeltlichkeit ist allein das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien maßgeblich. Eine Vergütung durch Dritte vermag an der Unentgeltlichkeit selbst dann nichts zu ändern, wenn sie vor Auftragsausführung erfolgt.

3. Bei einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter werden gegenüber Dritten lediglich Obhutspflichten begründet, ohne dem Dritten gleichzeitig den Anspruch auf die vertragliche Hauptleistung zuzuwenden.

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IBRRS 2024, 1418
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Hamburg, Urteil vom 28.10.2022 - 1 U 39/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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Online seit April

IBRRS 2024, 1217
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Störung der Geschäftsgrundlage: Rücktritt oder Vertragsanpassung?

BGH, Urteil vom 18.01.2024 - VII ZR 142/22

Zur ergänzenden Vertragsauslegung (hier: Rücktrittsrecht) eines im Zusammenhang mit einem Mietvertrag abgeschlossenen Bewirtungsvertrags.*)

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IBRRS 2024, 0921
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Mehrere Reparaturwege möglich: Unternehmer trifft Hinweispflicht!

LG Gießen, Urteil vom 01.03.2023 - 1 S 148/21

1. Der Besteller eines Reparaturauftrags hat in der Regel ein erkennbares Interesse daran, bei zwei als technisch gleichwertig einzustufenden Reparaturwegen den jeweils günstigeren bzw. weniger zeitaufwändigen auszuwählen (vgl. BGH, IBR 2017, 683).

2. Bestehen mehrere technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeiten, trifft den Werkunternehmer die (Neben-)Pflicht, dies dem Besteller mitzuteilen. Das Unterlassen stellt sich als ersatzpflichtige Pflichtverletzung dar, die im Ergebnis durch die Zahlung von Schadensersatz auszugleichen ist.

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Online seit März

IBRRS 2024, 0829
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertrag über Dokumentation von Baumängeln ist Werkvertrag!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2022 - 29 U 108/20

1. Ein Vertrag über die Dokumentation von Baumängeln und deren monetärer Bewertung ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Das gilt auch dann, wenn es im Angebot heißt, dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung finden.

2. Die Erklärung des Auftraggebers "Hau ab! Ich bin fertig mit Dir!", kann als fristlose Kündigung verstanden werden. Für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung ist aber nicht nur die Kündigungserklärung erforderlich, sondern auch das Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrunds.

3. Haben die Parteien eines Werkvertrags vereinbart, dass der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, kann eine aus wichtigem Grund erklärte Kündigung nicht in eine sog. freie Kündigung umgedeutet werden, wenn kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.

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IBRRS 2024, 0771
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Kauf-/Werklieferungsvertrag oder Werkvertrag?

LG Saarbrücken, Urteil vom 29.09.2022 - 10 S 21/21

1. Für die Abgrenzung von Kauf- und Werklieferungsverträgen einerseits und Werkverträgen andererseits ist maßgeblich, auf welcher der Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.

2. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz, liegt ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag vor. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags dagegen nicht auf dem Warenumsatz, sondern schuldet der Unternehmer die Herstellung eines funktionstauglichen Werks, ist ein Werkvertrag anzunehmen.

3. Ein Vertrag über die Übertragung des Eigentums und des Besitzes an einem Sattel, der aus verschiedenen Fertigprodukten auf Maß individuell angepasst wurde, ist ein Kaufvertrag.

4. Eine Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Allein der Umstand, dass die Verkäufer nach Gefahrübergang Änderungen an der Kaufsache vorgenommen hat, belegt nicht, dass sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war, wenn es üblich ist, dass nach Fertigung weitere Termine zur sog. Feinabstimmung erfolgen.

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IBRRS 2024, 0460
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Hamm, Beschluss vom 23.01.2023 - 25 U 57/22

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit Februar

IBRRS 2024, 0539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage: Mängel verjähren in fünf Jahren!

OLG Schleswig, Urteil vom 01.02.2023 - 12 U 63/20

Auf einen (Werk-)Vertrag über die Aufstellung einer fest mit dem Dach verbunden Photovoltaikanlage findet die fünfjährige Verjährungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken Anwendung (vgl. BGH, IBR 2019, 203).

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IBRRS 2024, 0640
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Schadensursache in Unternehmersphäre: Unternehmer muss sich entlasten!

OLG Celle, Urteil vom 07.02.2024 - 14 U 113/23

1. Bei einem Vertrag über die Reinigung eines Kraftstofftanks besteht eine Schutzpflicht des reinigenden Fachunternehmens, die Rechtsgüter des Auftraggebers vor Beschädigungen beim Reinigungsvorgang zu bewahren. Es handelt sich dabei um einen Unterfall einer Verkehrssicherungspflicht als vertraglicher Nebenpflicht.*)

2. Der Auftragnehmer genügt grundsätzlich seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn die von ihm übernommenen Arbeiten den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.*)

3a. Die Beweislast für die objektive Pflichtverletzung, für den eingetretenen Schaden und für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden trägt zwar im Grundsatz der Gläubiger. Etwas Anderes kann allerdings dann gelten, wenn als Schadensursache nur solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Schuldners in Betracht kommen. Steht demnach fest, dass als Schadensursache nur eine solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Schuldners in Betracht kommt, muss dieser sich nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten.*)

3b. Diese Beweislastverteilung gilt auch bei einer Schadensersatzhaftung, wenn die genaue Ursache nicht aufgeklärt werden kann.*)

4a. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1112 Teil 1) zu Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten (Beurteilung und Schutzmaßnahmen) können zur Beurteilung der Sicherheit der durchgeführten Arbeiten herangezogen werden.*)

4b. Die technischen Regelungen zum Betriebsschutz geben im Anwendungsbereich als Zusammenfassung die für den Umgang mit Explosionsgefahren geltenden anerkannten Regeln der Technik und den Stand der geforderten Schutz- und Gefahrenbeurteilungsmaßnahmen wieder und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen geeignet.*)

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IBRRS 2024, 0459
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Mängelansprüche ohne ordnungsgemäße Mängelanzeige!

OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2022 - 2 U 63/18

1. Der Auftraggeber kann keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn er den behaupteten Mangel nicht ordnungsgemäß anzeigt. Der Mangel muss zumindest hinsichtlich seines äußeren objektiven Erscheinungsbildes so genau beschrieben werden, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei ersehen kann, was im Einzelnen beanstandet bzw. welche Abhilfe von ihm verlangt wird.

2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt im VOB/B-Vertrag eine fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung voraus.

3. Eine individualvertraglich vereinbarte Verjährungsfrist für Mängelansprüche gilt nicht für den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln.

4. Dem umfassend mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten oder Ingenieur obliegt im Rahmen seiner Betreuungsaufgaben nicht nur die Wahrung der Auftraggeberrechte gegenüber dem Bauunternehmer, sondern auch und zunächst die objektive Klärung von Mangelursachen, selbst wenn zu diesen eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler gehören.

5. Die dem Architekten bzw. Ingenieur vom Bauherrn eingeräumte Vertrauensstellung gebietet es, diesem im Laufe der Mängelursachenprüfung auch Mängel des eigenen Werks zu offenbaren, so dass der Bauherr seine Auftraggeberrechte auch gegen den Bauüberwacher rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung wahrnehmen kann.

6. Ist die sog. Sekundärhaftung begründet, so führt sie dazu, dass sich der Architekt bzw. Ingenieur nicht auf die Einrede der Verjährung des gegen ihn gerichteten Gewährleistungsanspruchs berufen darf.




Online seit 2023

IBRRS 2023, 3160
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Wer Schneidbrenner einsetzt, muss Vorsichtsmaßnahmen gegen Brand treffen!

OLG Schleswig, Urteil vom 27.10.2022 - 11 U 23/20

1. Wird ein Unternehmer mit der Demontage einer Siebanlage beauftragt, hat er die Zerlegungsarbeiten mittels Schneidbrennern so durchzuführen, dass Brände vermieden werden.

2. Beim Einsatz von Schneidbrennern sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Die Bereitstellung von Feuerlöschern reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn bei der Durchführung der Arbeiten solche Teile der Anlage in Brand geraten können, die nicht ungehindert zugänglich sind.

3. Zur Schadensberechnung bei der Beschädigung einer gebrauchten Maschine.

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IBRRS 2023, 3038
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Mängel sind zu beseitigen, koste es, was es wolle!

OLG Jena, Urteil vom 11.07.2023 - 7 U 328/20

1. Der Besteller eines Werks hat das Recht, einen Werkmangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn er dem Unternehmer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist.

2. Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unverhältnismäßigkeit in diesem Sinn ist in aller Regel nur dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.

3. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung wegen hoher Kosten der Mängelbeseitigung nicht verweigern.

4. Die von einem Besteller vorformulierte Klausel, wonach die Gewährleistungsfrist für Mängel fünf statt zwei Jahre beträgt, benachteiligt den Unternehmer nicht unangemessen, wenn ein Werk herzustellen ist, bei dem Mängel häufig vorkommen und erfahrungsgemäß oft erst später als fünf Jahre nach der Abnahme auftreten.

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IBRRS 2023, 3110
WerkvertragWerkvertrag
Komplettheitsklausel bei Detail-Pauschalvertrag ist unwirksam!

LG Hagen, Urteil vom 06.09.2023 - 21 O 75/20

1. Eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB) des Gerüstbauers liegt in einer Komplettheitsklausel bei einem Detailpauschalvertrag, wenn diese nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für mehrere Verträge formulierte Klausel vom Auftraggeber gestellt wird und das Leistungsverzeichnis mit Positionen zu Gerüstmengen- und Vorhaltezeiten vom Auftraggeber stammt.*)

2. Es liegt kein den Auftraggeber bindender Vergleich über die Vergütungsansprüche vor, wenn eine Kürzung der Schlussrechnung zwischen dem Architekten und dem Unternehmer besprochen wird und der Unternehmer die vom Architekten vorgenommenen Kürzungen akzeptiert. Auch führt diese Prüfung nicht zu einem der Auftraggeberin zurechenbaren Anerkenntnis der Vergütungsansprüche. Es kann allerdings ein qualifiziertes Bestreiten der Auftstellmengen und -zeiten von dem Auftraggeber erwartet werden. Wenn ein Architekt eine Rechnungsprüfung durchgeführt hat, liegen nämlich tatsächliche Wahrnehmungen des Architekten vor, zu denen sich der Auftraggeber beim Architekten erkundigen kann.*)

3. Mengenänderungen machen nur dann eine Preisanpassung im Rahmen von § 2 Abs. 3 VOB/B erforderlich, wenn eine der Vertragsparteien diese geltend macht. Die Klage des Unternehmers ist daher schlüssig, wenn er nach den ursprünglichen Vertragspreisen abrechnet und auch der Auftraggeber keine Preisanpassung verlangt.*)

4. Soweit es bei einem Gerüstbauvertrag überhaupt einer Abnahme bedarf, ist diese für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs entbehrlich, wenn ein reiner Abrechnungsstreit vorliegt und der Auftraggeber keine Nacherfüllung mehr verlangt.*)

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IBRRS 2023, 3016
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Dachreinigung und -beschichtung ≠ Bauwerksarbeiten!

OLG Naumburg, Urteil vom 01.12.2022 - 4 U 30/22

Wird der Auftragnehmer mit Dachreinigungs- und -beschichtungsarbeiten (hier: Schließung von Poren zwecks Verzögerung weiterer Erosion und der Unterdrückung von Bewuchs) beauftragt, kommt dies einer Erneuerung des Daches nicht gleich. Derart konservierende und optische, nicht erneuernde Maßnahmen sind keine Bauwerksarbeiten, so dass Mängelansprüche des Auftraggebers der (nur) zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen.

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IBRRS 2023, 2938
WerkvertragWerkvertrag
Abnahme verweigert: Werklohn wird fällig!

LG Hannover, Urteil vom 05.05.2023 - 17 O 120/21

1. Einen fachkundigen Besteller muss der Unternehmer nicht darauf hinweisen, dass sich das Werk nur für die gewöhnliche Verwendung eignet.

2. Weigert sich der Besteller, das fertig gestellte Werk wegen behaupteter wesentlicher Mängel abzunehmen, ist darin eine endgültige Verweigerung der Abnahme zu sehen, sodass es einer Abnahme für die Fälligkeit der Vergütung nicht bedarf.

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IBRRS 2023, 2866
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Schadensersatz lässt sich nicht ohne Weiteres "durchstellen"!

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2023 - 7 U 90/22

1. Eine Vereinbarung über die Absicherung eines Schwer- und Großraumtransports mit einem Begleitfahrzeug stellt einen Werk- und keinen Frachtvertrag dar.

2. Macht der Besteller eines Werkvertrags Schadensersatzansprüche gegen den Unternehmer mit der Behauptung geltend, er (der Besteller) habe aufgrund einer Vertragsverletzung des Unternehmers Schadensersatz an einen Dritten leisten müssen, muss er darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er gegenüber dem Dritten zum Schadensersatz verpflichtet war.

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IBRRS 2023, 2640
WerkvertragWerkvertrag
Unklarheiten über das Bestehen eines Werklohnanspruches

LG Leipzig, Urteil vom 30.06.2022 - 04 HK O 985/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 2629
WerkvertragWerkvertrag
NZB

LG Berlin, Beschluss vom 21.09.2023 - 19 O 140/21 (2)

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2023, 2511
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Ladenbauvertrag ist Werkvertrag!

OLG Dresden, Urteil vom 24.02.2023 - 22 U 1499/22

1. Die Abgrenzung zwischen einem Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und einem Werkvertrag ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung anhand des Schwerpunkts der Leistung vorzunehmen, wobei vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstands, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen ist.

2. Liegt der wirtschaftliche Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung nicht auf der Montage, sondern in der Eigentumsverschaffung der einzelnen Bauteile, was anhand der Vergütung für die Bauteile im Verhältnis zum Gesamtpreis bei mehr als 75% der zu erbringenden Zahlung der Fall ist, liegt ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung vor.

3. Auch wenn das Verhältnis der Montagekosten zum Gesamtpreis für einen Kaufvertrag spricht, kann ein Werkvertrag vorliegen, wenn der Besteller keine konkret benannten Möbel und Einrichtungsgegenstände von einem bestimmten Hersteller bestellt, sondern die Herstellung einer Ladeneinrichtung anhand von Mustermappen erfolgt.

4. In der Ingebrauchnahme und anschließenden Nutzung einer Werkleistung durch den Besteller kann eine konkludente Abnahme liegen. Dabei kann jedoch die erste feststellbare Nutzungshandlung allein noch nicht als Abnahme gewertet werden. Vielmehr ist eine gewisse Nutzungsdauer erforderlich.

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IBRRS 2023, 2309
WerkvertragWerkvertrag
Mängelbeseitigung auf Stundenlohnbasis: Besteller muss Stundenlohnzettel vorlegen!

OLG Bremen, Urteil vom 29.01.2021 - 4 U 1/20

1. Wird der Unternehmer damit beauftragt, in verschiedenen Räumen (hier: einer Yacht) eine Bodenausgleichsmasse einzubringen, die mit dem darunter liegenden Boden eine feste Verbindung eingehen soll, und kommt es zu Ablösungen, gehören zu einer hinreichend bestimmten Aufforderung zur Mängelbeseitigung neben einer Bezeichnung des Mangelsymptoms auch Angaben dazu, in welchen konkreten Räumen sich der Mangel bezeigt hat.

2. Der Besteller muss dem Unternehmer keine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.

3. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Unternehmer insbesondere durch seine Erklärungen und sein Verhalten eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird und es somit ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Aufforderung zur Leistung umstimmen lässt.

4. Hat der Besteller die Mängel im Wege der Ersatzvornahme beseitigen lassen, muss er die erstattungsfähigen Aufwendungen nachvollziehbar zusammenzustellen und erforderlichenfalls zu erläutern.

5. Lässt der Besteller mangelhafte Leistungen auf Stundenlohnbasis nachbessern, gehört zu einer hinreichenden Abrechnung regelmäßig die Vorlage der Stundenzettel mit einer Aufschlüsselung des Aufwands.

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IBRRS 2023, 2244
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Werkvertrag wird frei gekündigt: Welche Aufwendungen sind erspart?

BGH, Urteil vom 01.08.2023 - X ZR 118/22

1. Erspart i.S.v. § 648 Satz 2 BGB sind diejenigen Aufwendungen, die der Unternehmer ohne die Kündigung gehabt hätte und die er infolge der Kündigung nicht mehr tätigen muss (Bestätigung von BGH, IBR 2016, 332).*)

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer die in Rede stehenden Aufwendungen in seine Preiskalkulation einbezogen und ob er die Kalkulation gegenüber dem Besteller offengelegt hat.*)

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IBRRS 2023, 1970
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht belehrter Verbraucher bekommt das Dach kostenlos neu eingedeckt!

OLG München, Beschluss vom 19.04.2021 - 28 U 7274/20 Bau

1. Ein Verbraucherbauvertrag liegt nur vor, wenn erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude vorgenommen werden. Weder die Instandsetzung oder Renovierung ohne erhebliche Umbauarbeiten noch die vollständige Neueindeckung eines Daches fallen hierunter.

2. Ein Verbraucher-Bauherr kann einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkvertrag über Dachdeckerarbeiten innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen, wenn die erteilte Widerrufsbelehrung unwirksam ist.

3. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, schuldet er keinen Wertersatz, wenn er den Vertrag widerruft und eine Rückgewähr der Leistung nicht möglich ist.

4. Dachziegel sind wesentliche Bestandteile eines Gebäudes und somit wesentliche Grundstücksbestandteile. Mit der Verlegung geht das Eigentum an den Dachziegeln auf den Grundstückseigentümer über.

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IBRRS 2023, 2014
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BauhaftungBauhaftung
Baugeldgläubiger muss Empfang, Eigenschaft und Höhe des Baugelds beweisen!

OLG Rostock, Urteil vom 21.01.2022 - 5 U 236/20

1. Empfänger von Baugeld ist jede Person, die für das Versprechen einer Leistung im Zusammenhang mit der Herstellung eines (um-)Baus eine Vergütung erhält und andere Unternehmer aufgrund eines Werk-, Dienst- oder Kaufvertrags an der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung beteiligt.

2. Es genügt, wenn sich das Versprechen der Leistung nur auf einzelne Teile des (Um-)Baus bezieht. In diesem Fall ist der (Nach-)Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, die erhaltene Vergütung zugunsten der von ihm einbezogenen "anderen Unternehmer" zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, wie viele (Nach-)Unternehmer vor dem Baugeldempfänger in einer Leistungskette tätig waren.

3. Ein Generalunternehmer wird hinsichtlich des Teils der ihm als Vergütung gezahlten Beträge, der bei wirtschaftlicher Betrachtung den ihm nachgeordneten Unternehmen gebührt, einem Treuhänder angenähert. Ist der Generalunternehmer eine juristische Person, haftet im Falle eines Verschuldens auch sein gesetzlicher Vertreter.

4. Die Darlegungs- und Beweislast für den Schaden, der dadurch entsteht, dass Baugeld zweckentfremdet wurde, trägt der Baugeldgläubiger. Er ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, in welcher Höhe der Baugeldempfänger tatsächlich Baugeld erhalten hat.

5. Der Baugeldgläubiger genügt seiner Darlegungslast durch den Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugeldgläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre. Die Beweislast des Baugeldgläubigers erstreckt sich daher auf den Empfang, die Eigenschaft sowie die Höhe des empfangenen Baugelds.

6. Der Baugeldempfänger hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung zu führen.

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IBRRS 2023, 2177
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Montage einer Einbauküche: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 26.07.2023 - 7 U 4188/21

1. Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag (gerade auch bei einer Einbauküche) erfolgt danach, ob bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt auf der Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum und Besitz (dann Kaufrecht) oder auf der Montageleistung (dann Werkvertragsrecht) liegt.

2. Beträgt der Anteil der Vergütung für die Montageleistung 7,2% des vereinbarten Gesamtpreises, stellt die Montage im Vergleich zum Erwerb der Möbel und Elektrogeräte nur eine untergeordnete Leistung dar, so dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung finden.

3. ...

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IBRRS 2023, 2139
WerkvertragWerkvertrag
Falsches Aktenzeichen

OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2022 - 24 U 178/15

Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Az und das Datum lauten korrekt:

OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2020 - 24 U 178/16

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IBRRS 2023, 2109
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Besteller muss Werk zur Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen!

LG Ravensburg, Urteil vom 03.07.2023 - 5 O 101/22

1. Ob eine undichte Ventildeckeldichtung einen Mangel i.S.d. § 633 BGB am eingebauten Austauschmotor begründet oder nur einen Verschleiß darstellt, der keine Gewährleistungsrechte begründet, hängt davon ab, welche Laufleistung das Fahrzeug zwischen Reparatur und Auftreten der Ölundichtigkeit zurückgelegt hat.*)

2. Der Besteller einer Pkw-Reparatur kann dem Werklohnanspruch des Unternehmers dann den Anspruch zur Nachbesserung nicht einredeweise entgegenhalten, wenn er dem Unternehmer das Fahrzeug zur Reparatur nicht zur Verfügung stellt.*)

3. Es gehört zu den Obliegenheiten des Bestellers, dem nacherfüllungsbereiten Unternehmer das Werk zum Zweck der Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen.*)

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IBRRS 2023, 1957
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausgleichszahlung ist kein Vorschuss!

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2021 - 2 U 1877/20

Ein Rückforderungsanspruch des Auftragnehmers in Höhe des nicht zweckentsprechend verbrauchten Vorschusses zur Mängelbeseitigung setzt voraus, dass sich die Zahlung des Auftragnehmers auch tatsächlich als solche auf einen Mängelbeseitigungsvorschuss darstellt. Diese Voraussetzung erfüllt eine Zahlung des Auftragnehmers an ein wegen Planungsmängeln zum Schadensersatz verpflichtetes Ingenieurbüro im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs nicht.

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IBRRS 2023, 1889
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Indizien sprechen für Schwarzarbeit: Leugnen allein hilft nicht!

LG Potsdam, Urteil vom 16.05.2023 - 6 O 341/21

1. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrags, dass der Besteller den Werklohn "schwarz" zahlt, ist der Vertrag nichtig. Das gilt auch dann, wenn die Schwarzgeldabrede erst nach Vertragsschluss erfolgt.

2. Sprechen schwerwiegende Indizien für eine Schwarzgeldabrede, gibt dies Anlass dazu, einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft bzw. wenn beide Parteien die Vereinbarung von Schwarzarbeit lediglich leugnen.

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IBRRS 2023, 1646
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Erdaushub mit Fremdstoffen eingebracht: Kein Schadensersatz ohne Fristsetzung!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.01.2022 - 7 U 34/20

1. Vereinbaren ein Bauunternehmer und ein Landwirt, dass der Bauunternehmer dazu berechtigt und verpflichtet ist, Erdaushub (Mutterboden) von einer Baustelle in ein Ackergrundstück des Landwirts einzubringen, liegt kein Mangelfolgeschaden vor, wenn der eingebrachte Aushub Fremdstoffe (Gestein) enthält und das Ackergrundstück deshalb landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist.

2. Ein deliktischer Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung fremden Eigentums scheidet aus, wenn sich der Mangelunwert der mangelhaften Vertragsleistung mit dem erlittenen Schaden am Eigentum deckt, also Stoffgleichheit vorliegt.

3. Schadensersatz statt der Leistung kann grundsätzlich nur verlangt werden, wenn der Gläubiger (hier: der Landwirt) dem Schuldner (hier: dem Bauunternehmer) nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.

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IBRRS 2023, 1815
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
Freie Kündigung eines Werklieferungsvertrags: Unternehmer muss Kalkulation offenlegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.06.2023 - 4 W 13/23

1. Ein Vertrag über die Herstellung bedruckter Kissenbezüge, die über Pappaufsteller gezogen werden können, ist ein Werklieferungsvertrag.

2. Ein Werklieferungsvertrag kann vom Besteller jederzeit "frei" gekündigt werden. Der Unternehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendung und anderweitigen Erwerbs zu verlangen.

3. Betreffend die Ersparnisse ist die Unternehmer sekundär darlegungsbelastet, weil der Besteller insoweit mangels Kenntnis der Betriebsinterna des Unternehmers nicht zu weiterem Vortrag in der Lage ist. Es bedarf daher näherer Darlegungen hinsichtlich der bei der Berechnung der Vergütung zu Grunde gelegten Kalkulation.

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IBRRS 2023, 1550
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Beschränkungen durch Corona-SchutzVO: Leistung wird nicht unmöglich!

BGH, Urteil vom 27.04.2023 - VII ZR 144/22

1. Verpflichtet sich eine Fotografin zur fotografischen Begleitung einer kirchlichen Hochzeit und der sich anschließenden Feier, wird die geschuldete Leistung nicht deshalb unmöglich, weil die vom Brautpaar mit 104 Gästen geplante Hochzeit und Feier aufgrund der Beschränkungen durch eine Corona-Schutzverordnung in diesem Umfang nicht durchgeführt werden kann und deshalb verlegt wird.*)

2. Zu einer ergänzenden Vertragsauslegung bei pandemiebedingter Verlegung einer Hochzeit und Hochzeitsfeier.*)




IBRRS 2023, 1425
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widerruf kann Verbraucher von jeglicher Vergütungspflicht entbinden!

EuGH, Urteil vom 17.05.2023 - Rs. C-97/22

Art. 14 Abs. 4 a i und Art. 14 Abs. 5 Richtlinie 2011/83/EU sind dahin auszulegen, dass sie einen Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreien, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags erbracht wurden, wenn ihm der betreffende Unternehmer die Informationen gem. Art. 14 Abs. 4 a i Richtlinie 2011/83/EU nicht übermittelt hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt hat.*)

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IBRRS 2023, 1089
WerkvertragWerkvertrag
Schiebetor mangelhaft: Rücktritt trotz Nutzung möglich!

LG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2022 - 6 O 65/18

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines freitragenden Aluminiumschiebetors mit einer Länge von 14 m und einer Höhe von 2 m nebst Haltepfosten, dessen Einbau u. a. das Ausgraben des Fundaments, das Betonieren von zwei Haltepfosten unter Einsatz von 5 m³ Beton sowie die Entsorgung von ca. 5 m³ Erdaushub umfasst, ist ein Werkvertrag.

2. Das Rücktrittsrecht nach Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetors ist nicht wegen mangelnder Vertragstreue ausgeschlossen, indem der Besteller nach dem Erkennen der von ihm geltend gemachten Mängel das Tor weiter im Handbetrieb genutzt hat.*)

3. Eine Wertersatzpflicht entfällt ausnahmsweise, wenn die Verschlechterung des Schiebetors im Handbetrieb während des Motordefekts auf der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der empfangenen Leistung beruht.*)

4. Zur Berechnung der Gebrauchsvorteile (§ 287 ZPO - mit Recherchen im Internet) bei fünfjähriger, in seiner Funktion wesentlich eingeschränkter Nutzung eines Schiebetors.*)

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