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Sachgebiet: Werkvertragsrecht

402 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 3445
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
Vertrag über Einbau eines Kurventreppenlifts ist Werklieferungsvertrag!

OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2020 - 6 U 300/19

Ein Vertrag über die Lieferung eines individuell angefertigten Treppenlifts ist als Werklieferungsvertrag zu qualifizieren, auf den die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden.

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IBRRS 2020, 3271
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftrag zur Fehlersuche: Werklohn auch für erfolglose Leistungen!

OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2020 - 12 U 177/19

1. Ist der Unternehmer im Rahmen eines Werkvertrags über eine Fahrzeugreparatur auch mit der Fehlersuche beauftragt, sind auch die Leistungsteile zu vergüten, die nicht unmittelbar zum Erfolg der Reparatur führen.*)

2. Der Unternehmer hat bei der Fehlersuche in Anwendung der anerkannten Regeln der Technik zunächst die wahrscheinlichsten und für den Besteller günstigsten Fehlerursachen zu überprüfen.*)

3. Es obliegt dem Besteller im Rahmen von § 280 Abs.1 BGB darzulegen und nachzuweisen, dass der Unternehmer diese Vorgehensweise und damit die Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung verletzt hat.*)

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IBRRS 2020, 3071
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Widerrufsrecht bei individuell hergestellter Einbauküche

EuGH, Urteil vom 21.10.2020 - Rs. C-529/19

Art. 16 c Richtlinie 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass die Ausnahme vom dort geregelten Widerrufsrecht einem Verbraucher, der außerhalb von Geschäftsräumen einen Kaufvertrag über eine Ware geschlossen hat, die nach seinen Spezifikationen herzustellen ist, unabhängig davon entgegengehalten werden kann, ob der Unternehmer mit deren Herstellung begonnen hat oder nicht.*)

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IBRRS 2020, 3033
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wann kann der Werklohn auf Null gemindert werden?

OLG Köln, Urteil vom 19.06.2020 - 20 U 287/19

1. Ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Werklohns wegen Mängeln setzt u. a. voraus, dass der Besteller den Rücktritt entweder ausdrücklich oder konkludent erklärt hat.

2. Ein Anspruch auf Minderung des Werklohns auf Null setzt voraus, dass die Leistung - isoliert betrachtet - mangelhaft und für sich genommen wertlos ist.

3. Sind die als Nebenfolge der Ausführung erlittenen Schäden mit der Zuerkennung von Schadensersatz abgegolten, verhält sich der Unternehmer nicht treuwidrig, wenn er eine Rückerstattung des gezahlten Werklohns verweigert.

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IBRRS 2020, 2743
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Mangelhafte Anlage bestellt: Keine Kündigung wegen dieses Mangels!

OLG Celle, Urteil vom 25.10.2018 - 5 U 146/15

Der Auftraggeber eines Werkvertrags verhält sich treuwidrig, wenn er zunächst "sehenden Auges" eine nicht 100-prozentig vertragsgerechte Anlage bestellt, um dann bei weit fortgeschrittenem Leistungsstand eine Kündigung aus wichtigem Grund hierauf stützen zu wollen.

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IBRRS 2020, 2707
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Hausmeisterservice unterliegt Werkvertragsrecht!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2020 - 1 U 111/19

1. Ein als Dauerschuldverhältnis ausgestalteter "Reinigungs- und Dienstleistungsvertrag" ist als gemischter Vertrag dem Recht desjenigen Vertragstyps zu unterstellen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäfts liegt.*)

2. Stehen die werkvertraglichen Elemente deutlich im Vordergrund und geben sie dem Vertrag sein maßgebliches Gepräge, dann ist der geschlossene Vertrag einschließlich eines vereinbarten Hausmeisterservice insgesamt nach Werkvertragsrecht zu behandeln.*)

3. Einigen sich die Parteien nachträglich aufgrund einer mündlichen Absprache darauf, dass die Bewässerung einer neu angepflanzten Thujenhecke als zusätzliche Leistung im Rahmen des Hausmeisterservice mitübernommen werden soll, kann eine verständige Auslegung dieser Vereinbarung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien und der Einzelfallumstände dazu führen, dass diese Zusatzaufgabe - ebenso wie die sonstigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag - nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist.*)

4. Haben die Parteien in einem solchen Fall über die Art und Weise der Ausführung sowie den Umfang der geschuldeten Bewässerungsleistung keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, ist unter Berücksichtigung von Zweck und Funktion sowie der Natur der vereinbarten Leistung als Vertragssoll eine Bewässerung in einer Weise und in einem Umfang geschuldet, die ein Vertrocknen der Pflanzen verhindert.*)

5. Weicht die tatsächliche Bewässerungsleistung von dem so geschuldeten Vertragssoll ab, dann ist sie mangelhaft i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB und kann Ansprüche nach dem werkvertraglichen Gewährleistungsrecht auslösen.*)

6. Wirken sich sowohl eine mangelhafte Anpflanzung als auch eine unzureichende Bewässerung auf eine neu angepflanzte Thujenhecke in der Weise aus, das binnen weniger Wochen ein Großteil der Pflanzen vertrocknet und ausgetauscht werden muss und hätten beide "Mängel" für sich allein ausgereicht, um den ganzen Schaden herbeizuführen, können für die Kausalitätsbetrachtung die Grundsätze zur "Doppelkausalität" eingreifen.*)

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IBRRS 2020, 2704
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auch ein "Sonderbau" muss funktionstauglich sein!

OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2020 - 28 U 65/19

1. Bei einem Vertrag über die Herstellung und Lieferung eines "Verkaufsfahrzeugs Sonderbau", einer neuen beweglichen Sache, kommt es wegen des Gleichlaufs von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB und § 633 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB auf die rechtliche Einordnung des Vertrages - Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag - in Bezug auf die Frage der Mangelhaftigkeit nicht entscheidend an.*)

2. Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Personenkraftwagen/Anhänger grundsätzlich dann, wenn er keine technischen Mängel aufweist, die die Zulassung zum Straßenverkehr hindern oder die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder beeinträchtigen.*)

3. Sowohl bei einem "Standardverkaufsanhänger" als auch bei einem "Sonderbau" muss konstruktiv ausgeschlossen sein, dass sich während der Fahrt die Verkaufsklappe öffnet.*)

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IBRRS 2020, 2620
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertrag über die Anbringung einer Markise kann widerrufen werden!

LG Flensburg, Urteil vom 12.06.2020 - 2 O 233/19

1. Bei einem Vertrag über eine Markise, die eine einem Wintergarten ähnliche Situation herbeiführen sollte, handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung, sondern um einen Werkvertrag.*)

2. Ist für einen Werkvertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen wurde und bei dem es sich nicht um einen Verbraucherbauvertrag handelt, keine Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB erfolgt, so kann dieser unabhängig von den Gründen, aus denen der Verbraucher sich von dem Vertrag lösen will, innerhalb der Frist des § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB widerrufen werden.*)

3. Dem Unternehmer steht im Fall des Widerrufs weder ein Anspruch auf Wertersatz noch auf Rückgabe des verbauten Materials zu.*)

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IBRRS 2020, 2547
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Werklohn ist „bei der Abnahme“, nicht „nach der Übergabe“ zu zahlen!

KG, Urteil vom 18.08.2020 - 21 U 1036/20

1. Ein Werkunternehmer ist nur soweit zur Vorleistung verpflichtet, wie es sich aus der Natur des jeweiligen Vertrags ergibt. Ist er mit der Herstellung eines übergabefähigen Werks beauftragt, so schuldet er dessen Übergabe im Zweifel nicht als Vorleistung, sondern nur Zug um Zug gegen Zahlung seiner Vergütung.*)

2. Ist ein Werkunternehmer mit der Bestandsaufnahme oder der Begutachtung eines Bauvorhabens beauftragt, hat er seine Dokumentation bzw. sein Gutachten nur Zug um Zug gegen seine Vergütung dem Besteller zu übergeben.*)

3. Ist der Unternehmer zu dieser Übergabe wegen eines Streits um seine Vergütung nicht bereit, kann sie der Besteller jedenfalls in begründeten Einzelfällen im Wege einer einstweiligen Verfügung erzwingen.*)

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IBRRS 2020, 2277
BauvertragBauvertrag
Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt: Kein Anspruch mehr auf Restvergütung!

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2018 - 24 U 36/17

1. Nimmt der Auftraggeber die im Wesentlichen mangelfreie Leistung beanstandungsfrei in Benutzung, wird sie nach Ablauf einer angemessenen Prüf- und Bewertungsfrist schlüssig abgenommen.

2. Schließen die Parteien eines Bauvertrags eine Vereinbarung, wonach sie sich darüber einig sind, dass die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggeber vollständig erfüllt sind, geht ein etwaiger Restvergütungsanspruch des Auftragnehmers unter.

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IBRRS 2020, 1515
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übernahmeverträge vorgelegt: "Fachgerechte Entsorgung" nachgewiesen!

OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 6 U 2699/19

1. Im Hinblick auf die Fälligkeit des Werklohns aus einem Entsorgungsvertrag kommt es auf die Abnahme gem. § 641 BGB an, nicht auf die Vollendung gem. § 646 BGB.

2. Übernahmeverträge sind geeignet, den Nachweis der "fachgerechten Entsorgung" von Erdstoffen Z1.2 zu führen, wenn sie Name/Anschrift des Abfallerzeugers/-besitzers, Abfallstelle, Abfallort/-schlüssel, Name/Anschrift des Transporteurs und Entsorgungsanlage/Verwertungsort dokumentieren.

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IBRRS 2020, 1890
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Bestattungsvertrag ist Werkvertrag!

AG Brandenburg, Urteil vom 22.06.2020 - 34 C 76/19

1. Ein Bestattungsvertrag stellt einen Werkvertrag (§ 631 ff. BGB) mit einzelnen, andersartigen Nebenleistungen aus dem Bereich des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB), der Geschäftsbesorgung (§§ 662 ff. BGB) und des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) dar.*)

2. Das Bestattungsunternehmen kann grundsätzlich die Erstattung der Kosten für die "Überführung zur Kühlzelle" und für die "Kühlzellenbenutzung" als Vergütung von einem Auftraggeber verlangen.*)

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IBRRS 2020, 1558
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vorunternehmerleistung unzureichend: Aufforderung zur Mängelbeseitigung wirkungslos?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019 - 8 U 185/16

1. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Außen-Plattformlifts findet Werkvertragsrecht Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Lift einer Serienproduktion entstammt und als standardisierte Ware bezeichnet werden kann.

2. Ein Außen-Plattformlift ist mangelhaft, wenn einzelne Teile keinen ausreichenden Korrosionsschutz aufweisen und infolgedessen frühzeitig korrodieren.

3. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist wirkungslos, wenn der Auftraggeber diejenigen Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die die Herstellung einer mangelfreien Leistung des Auftragnehmers ermöglichen. Das gilt nicht, wenn die nachträgliche Erbringung einer fachgerechten Vorunternehmerleistung keine Voraussetzung dafür ist, dass der Auftragnehmer die vorhandenen Mängel seiner Leistung beseitigen kann.

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IBRRS 2020, 1101
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Inanspruchnahme einer befristeten Bürgschaft: Gesicherter Anspruch muss fällig sein!

OLG München, Beschluss vom 06.08.2019 - 27 U 302/19 Bau

Die Inanspruchnahme einer zeitlich befristeten Bürgschaft setzt voraus, dass der verbürgte Anspruch innerhalb der Frist fällig geworden ist.

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IBRRS 2020, 1168
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
VOB/B kann auch für Anlagenbauverträge verwendet werden!

OLG München, Urteil vom 10.12.2019 - 28 U 1575/17 Bau

1. Ein Vertrag über die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage stellt einen Werkvertrag dar.

2. Die VOB/B kann nicht nur in einen Bauvertrag, sondern auch in einen Werklieferungs- und einen Anlagenbauvertrag als Vertragsbestandteil einbezogen werden.

3. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist regelmäßig als sog. freie Kündigung des Auftraggebers auszulegen bzw. dahin umzudeuten.




IBRRS 2020, 0894
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Welche Prüfungs- und Hinweispflichten bestehen bei einem Reparaturauftrag?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2019 - 21 U 43/18

1. Dem Werkunternehmer, der Reparaturarbeiten durchführt, obliegen neben der Pflicht zur mangelfreien Durchführung der Reparaturarbeiten werkvertraglichen Prüf- und Hinweispflichten. Diese betreffen in erster Linie sein eigenes Werk oder fehlerhafte Vorarbeiten und Schäden, die dazu führen, dass das eigene Werk nicht zur sachgerechten Beseitigung der aufgetretenen Schäden führen kann.*)

2. Allerdings begründen die allgemeinen Grundsätze der vertraglichen Kooperations- und Treuepflicht darüber hinaus die Pflicht des Werkunternehmers, den Auftraggeber auf Unzulänglichkeiten von Teilen des Fahrzeugs hinzuweisen, die er im Rahmen des Reparaturauftrags ganz oder teilweise aus- und wieder einzubauen hat, und deren Mängel nach Fertigstellung der Werkleistungen einerseits nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden können und andererseits erkennbar zu einem künftigen Schaden des Fahrzeugs führen werden.*)

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IBRRS 2020, 0647
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Nicht jeder (Wartungs-)Fehler rächt sich!

OLG Bamberg, Beschluss vom 08.11.2018 - 1 U 80/18

Die Haftung eines Nachunternehmers für einen Wasserschaden aufgrund eines Wartungsfehlers setzt voraus, dass der Fehler für den Schaden ursächlich geworden ist. Daran fehlt es, wenn der Hauptunternehmer den Fehler des Nachunternehmers im Rahmen eines weiteren Wartungstermins nicht bemerkt hat, obwohl er ihn hätte bemerken müssen.

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IBRRS 2020, 0646
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Nicht jeder (Wartungs-)Fehler rächt sich!

OLG Bamberg, Beschluss vom 20.09.2018 - 1 U 80/18

Die Haftung eines Nachunternehmers für einen Wasserschaden aufgrund eines Wartungsfehlers setzt voraus, dass der Fehler für den Schaden ursächlich geworden ist. Daran fehlt es, wenn der Hauptunternehmer den Fehler des Nachunternehmers im Rahmen eines weiteren Wartungstermins nicht bemerkt hat, obwohl er ihn hätte bemerken müssen.

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IBRRS 2020, 0559
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?

OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2018 - 7 U 21/18

1. Wird ein Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen (hier: dem Bau von Möbeln) beauftragt, hat er Anspruch auf Zahlung des üblichen Werklohns, wenn die Parteien keine Vergütungsvereinbarung getroffen haben.

2. Es ist Sache des Unternehmers, die angemessene und übliche Vergütung für seine Werkleistung (hier: durch Erteilung einer Rechnung) zu bestimmen.

3. Hat der Unternehmer die angemessene und übliche Vergütung bestimmt, steht dem Besteller der Einwand zu, die Höhe des geforderten Werklohns stehe außer Verhältnis zur Qualität und Quantität der Werkleistung.

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IBRRS 2020, 0558
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?

OLG Celle, Beschluss vom 12.03.2018 - 7 U 21/18

1. Wird ein Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen (hier: dem Bau von Möbeln) beauftragt, hat er Anspruch auf Zahlung des üblichen Werklohns, wenn die Parteien keine Vergütungsvereinbarung getroffen haben.

2. Es ist Sache des Unternehmers, die angemessene und übliche Vergütung (hier: durch Erteilung einer Rechnung) für seine Werkleistung zu bestimmen.

3. Hat der Unternehmer die angemessene und übliche Vergütung bestimmt, steht dem Besteller der Einwand zu, die Höhe des geforderten Werklohns stehe außer Verhältnis zur Qualität und Quantität der Werkleistung.

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IBRRS 2020, 0483
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wer bestellt, der muss auch bezahlen!

KG, Urteil vom 23.06.2017 - 7 U 142/15

1. Auch elektronisch (hier: per E-Mail) übermittelte Erklärungen stellen beachtliche Willenserklärung dar und sind insoweit der Auslegung fähig.

2. Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste.

3. Will der Auftraggeber die Auftragserteilung anfechten, muss er zwar nicht das Wort "Anfechtung" verwenden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr reicht es hierfür jedoch nicht aus, wenn er lediglich erklärt, eine Sache oder ein Werk nicht bestellt zu haben.

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IBRRS 2020, 0217
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber kann Teilleistungen vorzeitig abnehmen!

OLG München, Urteil vom 15.01.2020 - 20 U 1051/19 Bau

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Fertighauses auf dem Grundstück des Auftraggebers ist als (Bau-)Werkvertrag einzuordnen, wenn der Auftragnehmer sich nicht nur zur Übereignung von Fertigelementen verpflichtet hat, sondern auch zur Herstellung bzw. Errichtung des Bauwerks.

2. Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des vereinbarten Werklohns ist die Anerkennung des Werks als in der Hauptsache vertragsgemäß verbunden mit dessen körperlicher Entgegennahme.

3. Soweit vertraglich vereinbart, ist auch eine Teilabnahme möglich. Darüber hinaus steht es dem Auftraggeber frei, solche Teile des Werks vor Fertigstellung des Gesamtwerks abzunehmen, die sich bei natürlicher Betrachtungsweise abtrennen lassen und insoweit eine sinnvolle selbstständige Einheit darstellen.

4. Mit der Unterzeichnung eines "Schlussabnahme-Hausübergabe-Protokolls" nach Lieferung und Aufbau des Fertighauses werden jedenfalls solche Zusatzleistungen nicht abgenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fertiggestellt waren.

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IBRRS 2020, 0037
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vorsicht vor Änderungen im Auftragsschreiben!

OLG München, Beschluss vom 17.08.2018 - 18 U 4070/17

1. Eine Einschränkung des Leistungsumfangs im Angebotsschreiben des Unternehmers wird hinfällig, wenn der Besteller in seinem Auftragsschreiben den Leistungsumfang erweitert und der Unternehmer widerspruchslos mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2. Auch bei einem komplexen Projekt (hier: der Entwicklung und Herstellung eines neuartigen Lastentransportfahrzeugs) ist eine Frist von drei Wochen zur Nacherfüllung ausreichend. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht (mehr).

3. Eine gesetzte Nacherfüllungsfrist stellt eine Selbstbindung des Bestellers dar, sich bis zum Ablauf der Frist für die Entgegennahme der Leistung bereitzuhalten. Der Fristablauf hindert ihn nicht daran, eine verfristete Nacherfüllung des Unternehmers anzunehmen.

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IBRRS 2020, 0038
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vorsicht vor Änderungen im Auftragsschreiben!

OLG München, Beschluss vom 02.10.2018 - 18 U 4070/17

1. Eine Einschränkung des Leistungsumfangs im Angebotsschreiben des Unternehmers wird hinfällig, wenn der Besteller in seinem Auftragsschreiben den Leistungsumfang erweitert und der Unternehmer widerspruchslos mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2. Auch bei einem komplexen Projekt (hier: der Entwicklung und Herstellung eines neuartigen Lastentransportfahrzeugs) ist eine Frist von drei Wochen zur Nacherfüllung ausreichend. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht (mehr).

3. Eine gesetzte Nacherfüllungsfrist stellt eine Selbstbindung des Bestellers dar, sich bis zum Ablauf der Frist für die Entgegennahme der Leistung bereitzuhalten. Der Fristablauf hindert ihn nicht daran, eine verfristete Nacherfüllung des Unternehmers anzunehmen.

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 3925
BauhaftungBauhaftung
Bauherr verletzt sich: Kein Schadensersatz ohne nachgewiesene Pflichtverletzung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2018 - 23 U 140/16

Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer Schadensersatz wegen einer Verletzung durch einen Stromschlag, den er an einem nicht abgedeckten Durchlauferhitzer erlitten hat, muss er darlegen und beweisen, dass der Unfall auf eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Lassen sich die Einzelheiten des Unfallgeschehens nicht aufklären, geht das zu Lasten des Auftraggebers.

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IBRRS 2019, 3702
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wartung einer Heizungsanlage: Dienst- oder Werkvertrag?

LG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2019 - 6 O 25/18

1. Zur Wartung einer Heizungsanlage mit integraler Solaranlage als Werkvertrag.*)

2. Schäden an den Solarkollektoren infolge fehlerhafter Wartung können einen Folgeschaden darstellen, der durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden kann, weshalb bei Selbstvornahme statt eines Kostenvorschusses nur Schadensersatz verlangt werden kann.*)

3. Zur Schadensberechnung mit einem Vorteilsausgleich als Abzug „neu für alt“.*)

4. Zum Feststellungsinteresse wegen Mehrkosten.*)

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IBRRS 2019, 3181
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Man muss es nicht übertreiben ...

LG Bonn, Urteil vom 12.02.2019 - 8 S 143/18

1. Derjenige, der eine Gefahrenlage (hier: durch den Betrieb einer Waschstraße) schafft, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

2. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Anlagenbetreiber für notwendig und ausreichend halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren.

3. Nicht jeder abstrakten Gefahr kann vorbeugend begegnet werden. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist nicht erreichbar. Es muss daher nicht für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden. Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden.

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IBRRS 2019, 3393
WerkvertragWerkvertrag
Haftung bei Pflichtverletzung im Rahmen von Prüfauftrag auf Schadstoffbelastung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2019 - 3 U 194/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 3392
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Haftung bei Pflichtverletzung im Rahmen von Prüfauftrag auf Schadstoffbelastung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2019 - 3 U 194/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 3391
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Ersatzvornahme nach Kündigung: Wann verjährt der Anspruch auf Mehrkostenerstattung?

BGH, Urteil vom 10.10.2019 - VII ZR 1/19

Kündigt der Besteller einen als Dauerschuldverhältnis angelegten und als Werkvertrag einzustufenden Reinigungsvertrag außerordentlich u. a. wegen Mängeln der vom Unternehmer erbrachten Reinigungsleistungen und verlangt er sodann Ersatz des Schadens in Form der ihm aus der Beauftragung von Drittunternehmen entstandenen Mehrkosten aufgrund der drittseitigen Erbringung der ursprünglich vom Erstunternehmer übernommenen Reinigungsleistungen während der restlichen Vertragslaufzeit, so ist die Verjährungsregelung gem. § 634a BGB bezüglich dieses Schadensersatzanspruchs, auch soweit die Kündigung auf Mängel der erbrachten Reinigungsleistungen gestützt wird, nicht anwendbar; insoweit gilt vielmehr die Verjährungsregelung gem. §§ 195, 199 BGB.*)

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IBRRS 2019, 2732
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Warten heißt nicht inspizieren!

KG, Urteil vom 25.06.2019 - 7 U 150/18

1. Wird der Auftragnehmer mit einer als "Wartungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung mit der Erbringung der im Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Ausrüstungen in Gebäuden der VDMA 24186 beschriebenen Leistungen beauftragt, schuldet er lediglich Wartungsarbeiten, nicht aber Inspektionsleistungen nach VDMA 24176 und DIN 31051.

2. Wird der Auftragnehmer auf der Grundlage von zwei selbstständigen Verträge mit dem Bau- und der Wartung haustechnischer Anlagen und Geräte beauftragt, verjähren Mängelansprüche des Auftraggebers wegen Bau- und Wartungsmängeln ebenfalls selbstständig.

3. Einem Unternehmer muss der Text der VOB/B nicht übergeben werden, um wirksam in den Vertrag einbezogen zu werden.

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IBRRS 2019, 2678
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wer Reparaturen ohne Auftrag ausführt, macht dem Besteller ein Geschenk!

AG Charlottenburg, Urteil vom 23.08.2019 - 209 C 5/19

1. Der Unternehmer ist für das Zustandekommen eines Werk(statt)vertrags beweispflichtig. Die Beweislast ändert sich nicht dadurch, dass der Besteller die Forderung des Unternehmers begleicht, um dessen Werkunternehmerpfandrecht abzulösen.

2. Führt der Unternehmer ohne Auftrag Leistungen aus, erfolgen hierauf geleistete Zahlungen des Bestellers ohne Rechtsgrund und sind nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen vom Unternehmer Zug um Zug gegen Rückgabe des Geleisteten herauszugeben.

3. Handelt es sich bei dem Besteller allerdings um einen Verbraucher, sind bereicherungsrechtliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher ausgeschlossen, was faktisch zu einer Schenkung des Unternehmers an den Verbraucher führt.

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IBRRS 2019, 2645
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Ausdünstungen von Einbaumöbeln sind ein Werkmangel!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2019 - 21 U 96/18

1. Der Besteller hat gegen den mit der Herstellung und dem Einbau von Arbeitszimmermöbeln beauftragten Unternehmer einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB, wenn die Möbel nach einem Zeitraum von über drei Monaten nach dem Einbau noch so starke Ausdünstungen verursachen, dass diese deutlich wahrnehmbar sind und zu Reizungen von Augen, Schleimhäuten und Atemwegen führen.*)

2. Für die Sollbeschaffenheit des Werks kann nicht allein darauf abgestellt werden, ob in der untersuchten Raumluft Werte festgestellt wurden, bei denen nach den geltenden Richtlinien von einer Gesundheitsgefahr auszugehen wäre. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Ausdünstungen negativ wahrnehmbar sind und die Nutzbarkeit der hergestellten Möbel beeinträchtigen.*)

3. Der Beweis der Mangelhaftigkeit der Werkleistung wegen von den Möbeln ausgehender Belastungen kann auch durch Vernehmung von Zeugen erbracht werden.*)

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IBRRS 2019, 2245
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftraggeber nicht in Verzug gesetzt: Kein Anspruch auf Entschädigung!

OLG München, Urteil vom 25.10.2018 - 23 U 73/18

1. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Entschädigung aus § 642 BGB zu, wenn er den Auftraggeber nicht dadurch in Annahmeverzug setzt, dass er dem Auftraggeber seine Leistung (erfolglos) wie vereinbart anbietet.

2. Die aus wichtigem Grund erklärte Kündigung des Auftraggebers kann nicht in eine sog. freie Kündigung umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage nicht anzunehmen ist, dass dies erkennbar dem Willen des Auftraggebers entspricht (BGH, IBR 2002, 300).

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IBRRS 2019, 1441
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistungen teilweise nicht erbracht: Minderung setzt Fristsetzung voraus!

OLG Köln, Urteil vom 11.10.2017 - 16 U 48/16

1. Die Abnahme der Werkleistung kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent, d. h. durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers, erklärt werden.

2. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt. Erforderlich ist ein tatsächliches Verhalten, das geeignet ist, den Abnahmewillen gegenüber dem Auftragnehmer eindeutig und schlüssig zum Ausdruck zu bringen. Ob eine konkludente Abnahme vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls.

3. Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nach Bezug des fertiggestellten Bauwerks keine Mängel der Architektenleistungen rügt.

4. Die Minderung der Vergütung wegen teilweise nicht erbrachter Architektenleistungen ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber eine Frist zur Nachholung der nicht erbrachten Leistungen gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung entbehrlich war.




IBRRS 2019, 1394
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftragnehmer beruft sich auf Unwirksamkeit: Auftraggeber kann zurücktreten!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2018 - 10 U 1164/17

1. Die allgemeinen Rücktrittsvorschriften werden durch das Werkvertragsrecht nicht verdrängt, soweit es nicht um einen Werkmangel geht. Der Auftraggeber kann deshalb von einem Werkvertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht erbringt und ihm der Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.

2. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sich der Auftragnehmer auf die Unwirksamkeit des Vertrags beruft und dadurch zu erkennen gibt, nicht mehr zur Leistung bereit zu sein.

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IBRRS 2019, 1143
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftragnehmer beruft sich auf Unwirksamkeit: Auftraggeber kann sofort zurücktreten!

OLG Dresden, Beschluss vom 31.05.2018 - 10 U 1164/17

1. Die allgemeinen Rücktrittsvorschriften werden durch das Werkvertragsrecht nicht verdrängt, soweit es nicht um einen Werkmangel geht. Der Auftraggeber kann deshalb von einem Werkvertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht erbringt und ihm der Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.

2. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sich der Auftragnehmer auf die Unwirksamkeit des Vertrags beruft und dadurch zu erkennen gibt, nicht mehr zur Leistung bereit zu sein.

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IBRRS 2019, 1536
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BauvertragBauvertrag
Werkvertrag wirksam widerrufen: Keine Vergütung!

LG Coburg, Urteil vom 09.08.2018 - 21 O 175/18

Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Werkvertrag kann widerrufen werden.

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IBRRS 2019, 1558
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftragnehmer muss ihm anvertraute Gegenstände gegen Diebstahl schützen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.11.2017 - 9 U 22/17

1. Im Werkvertragsrecht trifft den Auftragnehmer die Nebenpflicht, die ihm vom Auftraggeber anvertrauten Gegenstände gegen Diebstahl zu sichern.

2. Lagert der Auftragnehmer die ihm übergebenen Gegenstände auf seinem Betriebsgrundstück, verletzt er seine Obhutspflicht, wenn das Grundstück lediglich mit einem einfachen Maschendrahtzaun abgesichert ist.

3. Der Auftraggeber muss nicht ständig annahmebereit sein. Ein Annahmeverzug tritt nur bei einem tatsächlichen Angebot und rechtzeitiger Vorankündigung durch den Auftragnehmer ein.

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IBRRS 2019, 1277
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer zugibt, dass er zahlen muss, der muss auch zahlen!

KG, Urteil vom 10.06.2016 - 7 U 117/15

1. Räumt der Auftraggeber ein, dass dem Auftragnehmer unstreitig Zahlungsansprüche aus verschiedenen Bauverträgen zustehen, kann darin ein deklaratorisches (bestätigendes) oder ein tatsächliches Anerkenntnis liegen.

2. Bei einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis wird der Anspruch ganz oder teilweise dem Streit entzogen und endgültig festgelegt, so dass dem Auftraggeber Einwendungen gegen seine Schuld abgeschnitten werden.

3. Das tatsächliche Anerkenntnis setzt voraus, dass der Auftraggeber mit seinem Verhalten das Bewusstsein vom Bestehen der Schuld unzweideutig zum Ausdruck bringt, um seine Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und den Auftragnehmer dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder ihm den Beweis zu erleichtern. Es enthält keine materiell-rechtliche Regelung für das Schuldverhältnis, sondern bewirkt als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" eine Umkehrung der Beweislast.

4. Enthält ein Dokument ein Anerkenntnis über das Bestehen einer Verbindlichkeit, trifft bei Unklarheiten über den Bestand der anerkannten Schuld die Feststellungslast denjenigen, der sich zu ihr bekannt hat.

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IBRRS 2019, 1296
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ProzessualesProzessuales
AN verklagt AG auf Werklohn: Aussetzung der Klage des NU gegen den AN?

OLG Köln, Beschluss vom 20.03.2019 - 16 W 11/19

Die Werklohnklage des Subunternehmers gegen den Hauptunternehmer kann nicht allein deswegen nach § 148 ZPO ausgesetzt werden, weil die Erbringung der Werkleistung in dem Prozess über den Werklohn des Hauptunternehmers gegen den Bauherrn ebenfalls bestritten ist. Eine die Aussetzung ermöglichende Bindung kann allerdings über eine Interventionswirkung (§§ 68, 74 Abs. 3) entstehen, wenn der Hauptunternehmer gegenüber dem Subunternehmer den Streit verkündet.*)

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IBRRS 2019, 1148
WerkvertragWerkvertrag
Anspruch auf üblichen Werklohn oder geringere Pauschalvergütung?

OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2018 - 13 U 39/18

1. Verlangt der Unternehmer die übliche Vergütung verlangt, muss er beweisen, dass eine vom Besteller behauptete Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht getroffen worden ist. Gelingt ihm das nicht, steht ihm nur der geringere Werklohn zu, der sich aus der behaupteten Preisvereinbarung ergibt.

2. Um den Unternehmer nicht in unüberwindbare Beweisnot zu bringen, sind hohe Anforderungen an die Darlegungslast des Bestellers zu stellen. Behauptet der Besteller eine bestimmte Vergütungsabrede, muss er diese Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe der Vergütung substantiiert darlegen.

3. Sache des Unternehmers ist es dann, die geltend gemachten Umstände zu widerlegen, die für die behauptete Vereinbarung sprechen könnten. An diese Beweisführung sind keine zu strengen Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2019, 1146
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WerkvertragWerkvertrag
Anspruch auf üblichen Werklohn oder geringere Pauschalvergütung?

OLG Celle, Beschluss vom 19.07.2018 - 13 U 39/18

1. Verlangt der Unternehmer die übliche Vergütung, muss er beweisen, dass eine vom Besteller behauptete Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht getroffen worden ist. Gelingt ihm das nicht, steht ihm nur der geringere Werklohn zu, der sich aus der behaupteten Preisvereinbarung ergibt.

2. Um den Unternehmer nicht in unüberwindbare Beweisnot zu bringen, sind hohe Anforderungen an die Darlegungslast des Bestellers zu stellen. Behauptet der Besteller eine bestimmte Vergütungsabrede, muss er diese Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe der Vergütung substantiiert darlegen.

3. Sache des Unternehmers ist es dann, die geltend gemachten Umstände zu widerlegen, die für die behauptete Vereinbarung sprechen könnten. An diese Beweisführung sind keine zu strengen Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2019, 1074
AGBAGB
Für Werkvertrag kann Verbraucherwiderruf nicht ausgeschlossen werden!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.02.2019 - 7 O 5463/18

1. Ein Vertrag zur Lieferung und Montage eines Treppenlifts ist ein Werkvertrag.

2. Ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist ausweislich des Wortlauts "Verträge zur Lieferung von Waren" nur für die Kaufverträge gem. §§ 433 ff. BGB sowie Werklieferungsverträge gem. § 650 BGB ausgeschlossen. Auf Werkverträge ist § 312g Abs. 2 Nr. 1 deshalb nicht anwendbar.

3. Für Werkverträge nach § 631 ff. BGB gilt § 357 Abs. 8 BGB, der gerade keinen Ausschluss des Widerrufsrechts vorsieht.

4. Die AGB-Klausel "Mehrfache Nachbesserung ist zulässig", verstößt gegen das Transparenzgebot, da unklar bleibt, bis zu welchem Zeitpunkt eine mehrfache Nachbesserung erfolgen kann.

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IBRRS 2019, 1048
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wie steuert man Kreativprozesse?

KG, Urteil vom 19.03.2019 - 21 U 80/18

1. Gegenstand eines Werkvertrags kann eine gestalterische oder künstlerische Leistung sein. Das Leistungssoll eines solchen Vertrags ist bei Auftragserteilung oftmals noch unbestimmt und im Verlauf der Vertragsdurchführung näher zu konkretisieren.*)

2. Welche Vertragspartei hierzu im Wege der Leistungsbestimmung berechtigt ist und wie diese Befugnis auszuüben ist, ist durch Vertragsauslegung zu klären.*)

3. Vorbehaltlich eines etwaigen Gestaltungsspielraums des Unternehmers ist es grundsätzlich der Besteller, der zur näheren Konkretisierung der Leistung berechtigt ist. Die Leistungsbestimmung stellt dann zugleich seine Mitwirkungsobliegenheit dar.*)

4. Die Konkretisierung des Leistungssolls kann schrittweise und auf mehreren Stufen des Werkprozesses erforderlich sein.*)

5. Ist das Bestimmungsrecht ausgeübt und leistet der Unternehmer entsprechend, darf der Besteller das Werk nicht aus diesem Grund als nicht abnahmereif ablehnen.*)

6. Der Besteller darf die Ausübung seines Bestimmungsrechts auf einer Stufe des Werkprozesses nur dann einseitig wieder revidieren, wenn ihm außerdem ein Recht zur Leistungsänderung zusteht. Ein solches Recht zur Leistungsänderung kann auch durch vertragliche Vereinbarung begründet werden.*)

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IBRRS 2019, 0737
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Entwurf nicht vorgelegt: Besteller kann zurücktreten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.02.2019 - 10 U 103/18

Der Besteller eines Grabsteins kann gem. § 323 Abs. 4 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Unternehmer erfolglos eine angemessene Frist gesetzt hat, absprachegemäß einen Entwurf für die Gestaltung vorzulegen oder sich zu einer Besprechung der Gestaltung bereit zu erklären.*)

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IBRRS 2019, 0734
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Schadensersatz für mangelbedingte Folgeschäden erfordert keine Fristsetzung!

BGH, Urteil vom 07.02.2019 - VII ZR 63/18

1. Mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB kann Ersatz für Schäden verlangt werden, die aufgrund eines Werkmangels entstanden sind und durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden können. Hiervon erfasst sind mangelbedingte Folgeschäden, die an anderen Rechtsgütern des Bestellers oder an dessen Vermögen eintreten (Fortführung von BGH, Urteile vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17 Rn. 58, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201 = IBRRS 2018, 0964, und vom 16.02.2017 - VII ZR 242/13 Rn. 23, BauR 2017, 1061 = NZBau 2017, 555 = IBRRS 2017, 0878).*)

2. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB tritt an die Stelle der geschuldeten Werkleistung. Sein Anwendungsbereich bestimmt sich nach der Reichweite der Nacherfüllung. Da die Nacherfüllung gemäß § 634 Nr. 1, § 635 BGB auf Herstellung des geschuldeten Werks gerichtet ist, bestimmt dieses die Reichweite der Nacherfüllung. Die geschuldete Werkleistung ist dabei im Wege der Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Die Nacherfüllung erfasst danach die Beseitigung der Mängel des geschuldeten Werks, die auf einer im Zeitpunkt der Abnahme vorhandenen vertragswidrigen Beschaffenheit des Werks beruhen.*)

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IBRRS 2019, 0657
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Erwartungen werden nicht erfüllt: Auftragnehmer kann keine Preisanpassung verlangen!

OLG Schleswig, Urteil vom 08.02.2019 - 1 U 30/18

1. Einseitige Erwartungen (hier: dass der in einem Rahmenvertrag angebotene Stundensatz nur für Wartungsarbeiten gilt) werden nur dann zur Geschäftsgrundlage eines Bauvertrags, wenn sie in den gemeinschaftlichen Geschäftswillen beider Parteien aufgenommen worden sind.

2. Weder durch die Entgegennahme eines Angebots noch durch den Umstand, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen seine Annahmen mitgeteilt hat, werden einseitige Erwartungen zur Geschäftsgrundlage.

3. Ansprüche wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage bestehen nur dann, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

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IBRRS 2019, 0701
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Höhe der Vergütung streitig: Auftraggeber muss übliche Vergütung zahlen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019 - 7 U 251/14

1. Kann der Auftragnehmer die von ihm behauptete Vergütungsabrede nicht beweisen, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

2. Die Höhe der üblichen Vergütung kann das Gericht im Wege der Schätzung ermitteln, soweit die vollständige Aufklärung aller maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die in keinem Verhältnis zu der Bedeutung der Forderung stehen.

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IBRRS 2019, 0655
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Mängelverdacht unbegründet: Besteller muss Kosten der Fehlersuche tragen!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.01.2019 - 2-16 S 121/18

Bei unbegründetem Mängelverdacht kann eine Haftung des Bestellers für die Kosten der Fehleraufsuche auf § 684 BGB gestützt werden.*)

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