Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
402 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1991
IBRRS 1991, 0003
LG Stuttgart, Urteil vom 10.10.1990 - 13 S 146/90
1. Die Entschädigung gemäß § 642 Abs. 2 BGB ist an der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung zu orientieren, abzüglich der vom Unternehmer ersparten Aufwendungen.
2. Die angemessene Entschädigung ist nach § 287 ZPO vom Gericht zu schätzen.
3. Wird für eine Transportleistung bei einer Einsatzzeit der Fahrzeuge von 21 Stunden als Vergütung ein Betrag von 6.200 DM vereinbart (= 98,41 DM pro Stunde und Fahrzeug) und stehen die Fahrzeuge aufgrund eines Annahmeverzugs des Bestellers still, hat der Unternehmer Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 98,41 Euro je Stunde und Fahrzeug, abzüglich der (anteiligen) Kosten des Unternehmers für Kraftstoff und Reifenabnutzung.

Online seit 1985
IBRRS 1985, 0002
OLG Hamburg, Urteil vom 09.08.1985 - 11 U 209/84
1. Ein Steuerungsprogramm für eine Getränkeausmischanlage ist abnahmefähig.
2. Eine Abnahme durch Inbetriebnahme setzt mindestens ein zufriedenstellendes Ergebnis der Inbetriebnahme voraus (hier verneint).
