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Sachgebiet: Wohnraummiete

4630 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 2471
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung bei Ausschluss im notariellen Kaufvertrag

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.11.2020 - 12 C 1523/20

Die notarielle Vereinbarung über den Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung steht einer Kündigung wegen Eigenbedarfs entgegen.

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IBRRS 2022, 2755
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Instandhaltungsabzug auch bei Austausch alter, aber mangelfreier Bauteile

LG Berlin, Urteil vom 17.05.2022 - 63 S 199/21

Werden im Zuge der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 555b BGB Erhaltungsmaßnahmen i.S.d. § 555a Abs. 1 BGB miterledigt, ist bei der im Rahmen des § 556f Satz 2 BGB erforderlichen Bestimmung des wesentlichen Bauaufwands ein (zeitanteiliger) Abzug der angefallenen Kosten insoweit vorzunehmen, als Bauteile oder Einrichtungen der Wohnung, die zwar noch nicht mangelhaft, aber bereits über einen erheblichen Anteil ihrer Lebensdauer (ab)genutzt sind, durch solche von besserer Qualität ersetzt werden (sog. modernisierende Instandsetzung; im Anschluss an BGH, Urteil vom 17.06.2020 - VIII ZR 81/19, IMRRS 2020, 0928).

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IBRRS 2022, 2672
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs für eine Pflegeperson?

AG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2020 - 36 C 495/20

1. Gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.*)

2. Dem Erlangungswunsch des Vermieters sind allerdings zur Wahrung berechtigter Belange des Mieters Grenzen gesetzt. Die Gerichte dürfen den Eigennutzungswunsch des Vermieters daraufhin nachprüfen, ob dieser Wunsch ernsthaft verfolgt wird, ob er von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen ist.*)

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IBRRS 2022, 2658
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Umgehung des § 566 BGB durch Vorschieben eines Dritten

LG Lübeck, Urteil vom 10.03.2022 - 14 S 84/21

§ 566 BGB ist - über die bisher vom BGH festgestellten Konstellationen hinausgehend - auch dann analog anwendbar, wenn der Vermieter selbst eine vertragliche Gesamtkonstruktion geschaffen hat, die ihn wirtschaftlich in die Position eines Eigentümers gebracht hat, und nur formal diese Eigentümerstellung auf eine Dritte übertragen wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Treuhandvertrag ersichtlich darauf abzielt, ihn wirtschaftlich so zu stellen, als wäre er Eigentümer - und er eben so auch gegenüber den Mietern auftritt.*)

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IBRRS 2022, 2719
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug

AG Hamburg, Urteil vom 29.07.2022 - 48 C 331/21

Ein Annahmeverzug nach § 293 BGB schließt einen Rücknahmewillen und damit auch eine anspruchsbegründende Vorenthaltung für die Zeit seiner Dauer aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2002 - 24 U 133/01, BeckRS 2002, 30262132).

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IBRRS 2022, 2470
WohnraummieteWohnraummiete
Wegfall des Eigenbedarfs muss Vermieter substanziiert begründen

LG Bonn, Urteil vom 01.10.2020 - 6 S 9/20

Entsprechend der Entscheidung des BGH, IMR 2017, 260, trifft den Vermieter bei Eigenbedarf, der tatsächlich nicht umgesetzt wird, eine sekundäre Darlegungslast zum nachträglichen Wegfall des Bedarfs, d. h. der Vermieter muss substanziiert und plausibel darlegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Bedarf nachträglich entfallen ist. An diese Darlegungen sind strenge Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2022, 2723
WohnraummieteWohnraummiete
Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt?

AG Hamburg, Urteil vom 29.07.2022 - 48 C 277/20

Die ortsübliche Vergleichsmiete darf im Prozess nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung (§ 286 ZPO) hinreichenden Weise ermittelt haben (BGH vom 16.06.2010 - VIII ZR 99/09, Rz. 9, IMRRS 2010, 1887; vgl. BVerfGE 37, 132, 143).

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IBRRS 2022, 2718
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
§ 545 BGB kann auch per AGB ausgeschlossen werden

OLG Dresden, Urteil vom 10.08.2022 - 5 U 743/22

1. Der Ausschluss von § 545 BGB ist nicht nur individualvertraglich, sondern auch formularvertraglich wirksam möglich.*)

2. Es ist unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 545 BGB möglich, dass die Parteien nach Beendigung eines Mietverhältnisses konkludent ein neues Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit auf der Grundlage des beendeten Mietverhältnisses begründen, wenn sich nämlich im Einzelfall feststellen lässt, dass dies dem zum Ausdruck gekommenen übereinstimmenden Willen der Parteien und deren Interesse entspricht. Eine solche konkludente Einigung wird in der Rechtsprechung regelmäßig dann angenommen, wenn das Mietverhältnis nach dessen Beendigung für einen längeren Zeitraum weiterhin "gelebt" wurde, also widerspruchslos zum einen dem Mieter die Räume überlassen wurden und zum anderen vom Vermieter die Miete entgegengenommen wurde, sowie die Annahme eines (fortbestehenden) Vertragsverhältnisses der Interessenlage der Parteien entsprach. Die Zahlung des der Miete entsprechenden Entgeltes allein genügt dafür nicht, weil der bisherige Mieter nach dem Ende des Mietverhältnisses diesen Betrag als Nutzungsentschädigung gemäß § 546a Abs. 1 BGB schuldet, wenn er das Mietobjekt entgegen § 546 Abs. 1 BGB nicht zurückgibt.*)

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IBRRS 2022, 2715
WohnraummieteWohnraummiete
Haftung für Wohnungsbrand bei fehlender Installation von Rauchmeldern durch Vermieter

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 18.11.2020 - 405 C 360/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2670
MietrechtMietrecht
Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf für eine Pflegeperson

LG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2020 - 13 S 125/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2668
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gesetzlich erforderliche Modernisierung darf Miete nicht erhöhen!

LG Bonn, Beschluss vom 28.01.2021 - 6 S 78/20

Nach der Rechtsprechung obliegt dem Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe der umlagefähigen Kosten, so dass es auch seine Sache ist, darzulegen und zu beweisen, dass die der Mieterhöhung zu Grunde gelegten Kosten nicht teilweise auf die Erhaltung dienenden Maßnahmen (§ 555a Abs. 1 BGB) entfallen sind.*)

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IBRRS 2022, 1214
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Mietobjekt in mangelfreiem Zustand belassen

AG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2021 - 37 C 1506/19

Der Mieter ist berechtigt, von dem Vermieter die Überlassung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu verlangen. Er ist darüber hinaus berechtigt, während der Mietzeit die Erhaltung der Mietsache in einem Zustand ohne Sachmängel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB zu verlangen.

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IBRRS 2022, 2666
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung an Touristen

LG Berlin, Urteil vom 15.09.2020 - 63 S 309/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2468
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Auszug drohen schwere Gesundheitsschäden: Mieter darf bleiben

AG Konstanz, Urteil vom 11.03.2020 - 9 C 127/19

In bestimmten Fällen, nämlich wenn der gesundheitliche Zustand des Mie­ters einen Umzug nicht zulässt oder im Fall eines Woh­nungswechsels zumindest die Gefahr einer erheblichen Ver­schlechterung der gesundheitlichen Situation des (schwer) erkrankten Mieters besteht, ist allein dies gegebenenfalls ein Härtegrund i.S.v. § 574a BGB.*)

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IBRRS 2022, 2664
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Formelle Anforderungen an Mieterhöhung nach Modernisierung?

BGH, Urteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 337/21

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21, IBRRS 2022, 2526 = IMRRS 2022, 1052).*)

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IBRRS 2022, 2657
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung wegen Verkleinerung des Fahrradkellers

LG Köln, Urteil vom 29.01.2020 - 9 S 80/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2656
WohnraummieteWohnraummiete
Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.01.2020 - 2-11 S 232/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2469
WohnraummieteWohnraummiete
Was bedeutet "ortsübliche Vergleichsmiete"?

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.12.2020 - 206 C 98/19

1. Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete i.S.v. § 558 Abs. 2 BGB handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.*)

2. Die Auslegung des Begriffs der ortsüblichen Vergleichsmiete in § 558 Abs. 2 BGB ergibt, dass mit den ortsüblichen Entgelten nicht auf einen punktuellen Wert innerhalb des Mietenspektrums abgestellt wird, sondern auf eine durch die Streubreite der üblichen Mietentgelte bestimmte Rahmengröße.*)

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IBRRS 2022, 1840
WohnraummieteWohnraummiete
Ein Mieter zieht aus 2er-WG aus: Muss der Vermieter die Untervermietung erlauben?

AG München, Urteil vom 17.06.2021 - 425 C 3385/21

1. Mieten zwei Mieter eine Wohnung an, haften sie für die Miete gesamtschuldnerisch. Allein durch den Auszugs eines Mieters entfällt nicht der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich des anderen Mieters.

2. Dementsprechend haben sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Auszug des anderen Mieters nicht verschlechtert, eine Untermieterlaubnis muss der Vermieter deshalb nicht erteilen.

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IBRRS 2022, 2321
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist "nachhaltig"?

LG Berlin, Urteil vom 02.03.2021 - 67 S 108/19

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit hat lediglich eine zeitliche Komponente dahingehend, dass die Einsparung nicht nur vorübergehend bestehen darf.*)

2. Der Begriff der Nachhaltigkeit ist zeitlich, nicht quantitativ zu verstehen.*)

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IBRRS 2022, 2324
WohnraummieteWohnraummiete
Hausverwalter muss Auskunft über Vermieter geben

LG Berlin, Beschluss vom 04.05.2021 - 66 S 157/20

Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hat der Mieter Anspruch auf Auskunft über seinen ihm bislang unbekannten Vermieter gegen dessen Hausverwalter, jedenfalls wenn ein Rechtsstreit ansteht. Dass der Mieter über eine Grundbucheinsicht dinglich Berechtigte am Grundstück in Erfahrung bringen könnte, ist unbehilflich, weil darüber eine bloß schuldrechtliche Vermietungsbefugnis nicht abgedeckt wird.*)

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IBRRS 2022, 2519
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung bei abweichender Wohnungsgröße von 10%

AG Paderborn, Urteil vom 23.09.2020 - 58a C 111/19

Eine Minderung der Gebrauchstauglichkeit kann auch in einer vom Mietvertrag abweichenden Wohnungsgröße gesehen werden. Von einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit ist auszugehen, wenn die Flächendifferenz nicht unerheblich ist, was bei einer Flächenabweichung von über 10% angenommen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an ob die Wohnung leer oder möbliert vermietet wurde.*)

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IBRRS 2022, 1877
WohnraummieteWohnraummiete
Bad ohne Heizung ist nicht vollwertig!

AG Münster, Urteil vom 01.07.2021 - 8 C 645/21

Ein Bad, dem eine Heizung und eine Lüftung fehlen, erfüllt nicht die Anforderungen an ein vollwertiges Bad.

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IBRRS 2022, 1785
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist in Nebenkostenabrechnung umlegbar?

AG Paderborn, Urteil vom 12.05.2021 - 55 C 316/20

1. Eine Gebühr für die Nutzung der Satellitenanlage ist nicht umlegbar.

2. Auch "Ablesekosten" sowie "Instandhaltung/Wartung" sind nicht umlegbar, zumal nicht klar ist, worum es sich hierbei handeln soll.

3. Für die Umlage der Hausmeisterkosten ist nachzuweisen, welche Leistungen mit welchem Zeitaufwand erbracht worden sein sollen und nach welcher Berechnungsgrundlage diese ermittelt wurden.

4. Eine fristlose Kündigung wegen Unterbrechung des Satellitenanschlusses bedarf einer vorherigen Fristsetzung zur Abhilfe.

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IBRRS 2022, 2507
MietrechtMietrecht
Verzug bei Geschäftsunfähigkeit im Mietrecht

AG Paderborn, Urteil vom 14.10.2020 - 50 C 69/19

1. Ist ein Betreuer bestellt muss sich der Geschäftsunfähige die Mietrückstände zuzurechnen (§§ 1896, 1902 BGB).*)

2. Der Verzug ist spätestens mit der Bestellung der (vorläufigen) Betreuerin eingetreten.*)

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IBRRS 2022, 2465
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Instandhaltung und Modernisierung: Wie muss Mieterhöhungsverlangen aussehen?

LG Bonn, Urteil vom 07.10.2021 - 6 S 96/20

1. An die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Vielmehr genügt es, wenn der Mieter den Grund der Mieterhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann.

2. Bei baulichen Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie muss der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.

3. Wenn mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart werden, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden.

4. Auch die geschätzten fiktiven Kosten für zukünftig fällig werdende Erhaltungsmaßnahmen sind von den Modernisierungskosten abzuziehen.

5. Die Schätzung fiktiver zukünftiger Erhaltungsmaßnahmen hat sich an der üblichen Lebensdauer der fraglichen Gegenstände sowie an der bereits eingetretenen Abnutzung der Gegenstände zu orientieren.

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IBRRS 2022, 2553
WohnraummieteWohnraummiete
Vergleichsmiete mit Berliner Mietspiegel 2019 bestimmen?

LG Berlin, Beschluss vom 16.08.2022 - 67 S 107/22

1. Dem Gericht steht es frei, die Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des für eine richterliche Schätzung geeigneten Berliner Mietspiegels 2019 zu bestimmen.

2. Für die zutreffende Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2019 ist es unerheblich, dass diesem ein Bezugszeitraum von lediglich vier Jahren zu Grunde liegt.

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IBRRS 2022, 2534
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse: Falsche Auskunft über Vormiete ist fehlender Auskunft gleichgestellt

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 04.08.2022 - 21 C 269/21

1. Der Vermieter erfüllt seine vorvertragliche Informationsobliegenheit gem. § 556g Abs. 1a Nr. 1 BGB bei Mietverträgen, die zwischen dem 1.1.2019 und 31.3.2020 über eine Wohnung in einer Gemeinde, die in eine Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgenommen wurde, nur die Angabe der exakt richtigen Vormiete.

2. Entspricht die angegebene Vormiete nicht der rechtlich maßgeblichen Vormiete, so wird der Vermieter so behandelt, als ob er gar keine Angaben gemacht hätte.

3. Das bedeutet, er kann sich frühstens zwei Jahre nach der nachgeholten richtigen Mitteilung der Vormiete auf diese berufen.

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IBRRS 2022, 2533
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhungserklärung erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken

BGH, Urteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 339/21

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21, IMRRS 2022, 1052).*)

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IBRRS 2022, 2526
WohnraummieteWohnraummiete
Modernisierungsmieterhöhung: Keine Aufgliederung der Gesamtkosten nach Gewerken

BGH, Urteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21

1. Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formellen Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie - im Hinblick auf die Angabe der entstandenen Kosten - die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist.*)

2. Das gilt nicht nur, wenn es sich bei der betreffenden Maßnahme um eine reine Modernisierungsmaßnahme handelt, sondern auch dann, wenn eine sogenannte modernisierende Instandsetzung durchgeführt wurde und der Vermieter sich deshalb nach Maßgabe des § 559 Abs. 2 BGB einen - in der Erhöhungserklärung (zumindest durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags) auszuweisenden - Instandsetzungsanteil anrechnen lassen muss (im Anschluss an Senatsurteil, IMR 2015, 98; Senatsbeschluss, IMR 2018, 500).*)

3. Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich auch dann nicht erforderlich, wenn umfangreiche und entsprechend kostenträchtige bauliche Veränderungen oder Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden.*)




IBRRS 2022, 2493
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Mietkaution in Aktienform zurückgeben

AG Köln, Urteil vom 19.07.2022 - 203 C 199/21

1. Hat das Vermieter-Unternehmen das Recht, die Mietkaution in eigenen Aktien anzulegen, so muss es nach Vertragsende diese Aktien an den Mieter herausgeben.

2. Sieht der entsprechende Vertrag vor, dass das Unternehmen die Wahl hat, ob es die Aktien oder deren Nominalbetrag auszahlt, so ist diese Regelung unwirksam, denn Erträge aus der Mietsicherheit stehen unabhängig von der gewählten Anlageform dem Mieter zu, somit auch Dividenden und Kursgewinne.

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IBRRS 2022, 2461
WohnraummieteWohnraummiete

BGH, Beschluss vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2372
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an Mieterhöhung aufgrund Gutachten

LG Itzehoe, Urteil vom 01.06.2022 - 9 S 57/21

Der Begründungspflicht ist grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird. Der Mieter muss in die Lage versetzt werden, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachgehen zu können und dieses zumindest ansatzweise selbst zu überprüfen. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen. Er muss aber nicht mitteilen, auf welchem Weg er die tatsächlichen Grundlagen für die Angaben im Gutachten gewonnen hat.

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IBRRS 2022, 1893
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Mietwucher keine Gestattung der Untervermietung

LG Berlin, Urteil vom 26.04.2022 - 65 S 221/21

1. Als berechtigtes Interesse zur Untervermietung ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung im Einklang steht.

2. Verstößt der Mieter bei der Untervermietung gegen bindendes Mietpreisrecht (hier: Mietenbegrenzungsverordnung Berlin), so steht die begehrte Untervermieterlaubnis nicht im Einklang mit der geltende Rechtsordnung und ist zu versagen.

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IBRRS 2022, 2348
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Richter darf Mietspiegel als Schätzgrundlage heranziehen

LG Berlin, Urteil vom 20.07.2022 - 66 S 47/22

Ein Tatrichter ist befugt (wenn auch nicht verpflichtet), einen Mietspiegel als Grundlage einer Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen, wenn dieser den Voraussetzungen nach § 558c Abs. 1 BGB entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2021 - VIII ZR 22/20, IMRRS 2021, 0668).

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IBRRS 2022, 2250
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen zulässig?

AG Hamburg, Urteil vom 27.06.2022 - 49 C 13/22

1. Eine Betriebskostennachforderung von 11,52 Euro rechtfertigt keine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen um 45,40 Euro.

2. Die Vertragsparteien können wirksam auch formularvertraglich ein beiderseitiges Anpassungsrecht der Betriebskostenhöhe durch zugangsbedürftige Erklärung bei Kostenänderungen aufgrund von geänderten Bezugspreisen vereinbaren.

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IBRRS 2022, 1929
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung für Büronutzung?

AG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2021 - 34 C 1880/21

1. In den Fällen, in denen der Vermieter die Wohnung ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken nutzen möchte, ist eine größere Nähe zu dem Tatbestand einer Verwertungskündigung gegeben, da ein Mieter allein aus geschäftlich motivierten Gründen von seinem räumlichen Lebensmittelpunkt verdrängt werden soll. In diesem Fall müssen weitere Umstände gegeben sein, um den Vermieterinteressen den Vorzug geben zu können.

2. Für eine Zweckentfremdung durch gewerbliche Nutzung kommt es nicht darauf an, ob die Räume baulich umgestaltet werden. Es reicht vielmehr aus, wenn die dem Schutz des Zweckentfremdungsverbots unterliegenden Räume tatsächlich zu gewerblichen und beruflichen Zwecken genutzt werden.

3. Einem Vermieter, der Wohnraum für freiberufliche Zwecke nutzen will, ist diese Nutzung rechtlich unmöglich, wenn die erforderliche Zweckentfremdungsgenehmigung nicht vorliegt. Er kann sich nicht auf ein berechtigtes Interesse, auf gegenwärtig beachtliche Gründe berufen.

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IBRRS 2022, 2160
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zusammenfassung zweier Immobilien zu einer Wirtschaftseinheit?

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 07.07.2022 - 210 C 230/20

1. Sofern vertragliche Abreden dem nicht entgegenstehen, ist der Vermieter preisfreien Wohnraums bei der Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten regelmäßig berechtigt, mehrere von ihm verwaltete und der Wohnnutzung dienende zusammenhängende Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dies gilt auch dann, wenn nur hinsichtlich einzelner Betriebskosten ein unabweisbares technisches Bedürfnis für eine gebäudeübergreifende Abrechnung besteht.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn an einem Gebäude überall Balkone vorhanden sind, beim anderen aber nur vereinzelt, wenn nur eines der Gebäude Parkflächen hat und nur eines Grünflächen besitzt und wenn in dem einen Gebäude zwei Wohnung je Etage liegen, im anderen aber nur eine viel größere Wohnung je Etage.

3. Der Mieter hat Anspruch auf Einsichtnahme in die Original-Abrechnungsunterlagen.

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IBRRS 2022, 2003
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Was sind Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache?

AG Hannover, Urteil vom 20.10.2021 - 512 C 4547/21

Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache durch nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts sind in erster Linie alle baulichen Veränderungen, die den objektiven Gebrauchs- und Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Rahmen ihres Zwecks erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Bewertung ist ein objektiver Maßstab zu Grunde zu legen. Der Maßstab orientiert sich nicht an der Wertung des derzeitigen Mieters, sondern allein an der Verkehrsanschauung.

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IBRRS 2022, 2030
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse greift nicht bei Neuvermietung nach Modernisierung

AG Kreuzberg, Urteil vom 09.02.2022 - 10 C 46/21

1. Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leistungssystem und Elektrik).

2. Bei einer substanziierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Mieter unbeachtlich.

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IBRRS 2022, 2101
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Grenzen der Eigenbedarfskündigung

AG Lübeck, Urteil vom 01.02.2022 - 33 C 1544/21

1. Muss die Vermieterin aufgrund der Trennung vom Lebensgefährten aus dem zuvor gemeinsam bewohnten Haus ausziehen, besteht grundsätzlich ein berechtigtes Interesse in die in ihrem Eigentum stehende und an den Mieter vermietete Wohnung selbst einzuziehen.

2. Vier kleine Kinder, Leistungsbezug über das Jobcenter und erhebliche Sprachbarrieren können bei ernsthaften Bemühungen um eine Ersatzwohnung seitens des Mieters aber einen Härtegrund darstellen.

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IBRRS 2022, 1949
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 10.02.2022 - 21 C 280/20

1. Ein Mietspiegel darf als einfacher Mietspiegel i.S.d. § 558c Abs. 1 BGB in die Überzeugungsbildung des Gerichts über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen.

2. Aus der Systematik zu dem weiteren Negativ-Merkmal "Bad ohne separate Dusche (...)" ergibt sich, dass das Fehlen einer separaten Dusche nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden kann.

3. Die auf eigene Kosten des Mieters angeschaffte Einrichtung bleibt grundsätzlich und auf Dauer unberücksichtigt.

4. Der Vermieter muss nicht proportional zur Anzahl der Bewohner/Mietparteien und unabhängig vom konkreten Bedarf eine bestimmte Zahl von Fahrradabstellplätzen vorhalten.

5. Behebbare Mängel bleiben im Rahmen der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete außer Ansatz.

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IBRRS 2022, 2249
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Keine Wohnungsbesichtigung vorab - keine Mängel!

LG Lübeck, Urteil vom 07.07.2022 - 14 S 23/21

1. Einem Mieter, der vor Mietvertragsschluss die Wohnung nicht besichtigt, ist bezüglich später gerügter Mängel grob fahrlässige Unkenntnis zu unterstellen, weshalb ihm weder ein Recht zur Anfechtung des Mietvertrags noch ein Minderungsrecht zusteht.

2. Es besteht keine allgemeine Verpflichtung des Vermieters, ungünstige - bei der Besichtigung erkennbare - Eigenschaften des Mietobjekts ungefragt offenzulegen.

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IBRRS 2022, 1823
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Anspruch auf Mieterwechsel bei einer Wohngemeinschaft

LG München I, Beschluss vom 17.02.2022 - 14 S 15283/21

Schließt ein Vermieter bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft mietvertraglich ein Wechselrecht der Mitglieder der Wohngemeinschaft nicht ausdrücklich aus, haben die bisherigen Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und Aufnahme des neuen Mitglieds. Der Vermieter kann im Einzelfall analog § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB einen ungeeigneten Mieter ablehnen.

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IBRRS 2022, 2032
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Kündigungsschutz gilt auch nach Weiterveräußerung

LG Berlin, Urteil vom 08.02.2022 - 63 S 146/20

Enthält der ursprüngliche Mietvertrag die Regelung, dass nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden kann, gilt dies auch für den Grundstückserwerber im Falle der Kündigung wegen Eigenbedarfs.

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IBRRS 2022, 2182
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Mieter nicht räumungsfähig: Fortsetzung des Mietverhältnisses

LG Heilbronn, Urteil vom 07.04.2022 - 3 S 22/21

Liegt eine Räumungsunfähigkeit des Mieters vor und ist in der Zukunft eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu erwarten, kann das Mietverhältnis ausnahmsweise gem. § 574a Abs. 2 Satz 2 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden.

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IBRRS 2022, 1441
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Neues Mietverhältnis oder Fortsetzung des alten mit neuen Mietern?

AG Hamburg, Urteil vom 29.04.2022 - 48 C 481/19

1. Scheiden aus einer Wohngemeinschaft auf Mieterseite Parteien aus und/oder treten neue hinzu, so kommt es für die Frage, ob es aus diesem Anlass zu einer Beendigung des ursprünglichen Mietvertrags und einer Begründung eines neuen Mietverhältnisses gekommen ist, auf die Umstände des Einzelfalls an.

2. Für die Neubegründung eines rechtlich eigenständigen Mietverhältnisses spricht, wenn die Parteien eine eigenständige Vertragsurkunde errichten, die sich in wesentlichen Punkten von den Bestimmungen des ursprünglichen Vertrags unterscheidet, und dem Abschluss des neuen Vertrags eine Kündigung des ursprünglichen Mietvertrags vorangegangen ist.

3. Begibt sich der Vermieter trotz Beendigung des Mietverhältnisses freiwillig der Möglichkeit, nach Vertragsende die unmittelbare Sachherrschaft an der Mietsache zu erlangen (hier durch unmittelbare Weitervermietung), so muss der Vermieter sich so behandeln lassen, als ob er die Mietsache zurückerhalten und damit die Verjährung des § 548 Abs. 1 BGB zu laufen begonnen hätte (fingierter Rückerhalt).

4. Im Falle eines fingierten Rückerhalts ist als Beginn der Verjährung der Zeitpunkt anzusehen, zu dem es dem Vermieter zum Zwecke der Haftungsabgrenzung zwischen den Mietverhältnissen oblegen hätte und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, die Mietsache auf etwaige Mängel zu untersuchen.

5. Die Grundsätze fingierten Rückerhalts mit dadurch ausgelöstem Verjährungsbeginn sind auch dann anzuwenden, wenn bei Neubegründung eines Mietverhältnisses auf der Seite der Mietergemeinschaft (Wohngemeinschaft) nur einzelne Parteien ausscheiden und neu hinzutreten.

6. Die Klausel "Die Schönheitsreparaturen umfassen ... das Lackieren ... der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von Innen und ...." ist unwirksam, da sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, dass die Fenster nur von innen lackiert werden müssen.

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IBRRS 2022, 1262
ProzessualesProzessuales
Rechtsschutzbedürfnis bei Klage auf Auskunft zur Überschreitung der Mietpeisbremse

LG Berlin, Urteil vom 08.02.2022 - 63 S 7/21

Für eine Klage auf Auskunft zur Überschreitung der Mietpeisbremse wegen höherer Vormiete, Modernisierungsmaßnahmen oder Neubau besteht jedenfalls bei nach dem 31.12.2018 abgeschlossenen Mietverträgen kein Rechtsschutzbedürfnis.

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IBRRS 2022, 1879
ProzessualesProzessuales
Auch bei Klageänderung sind die Streitwerte zu addieren

LG Stendal, Beschluss vom 14.07.2021 - 25 T 86/21

Eine Addition gem. § 39 GKG hat auch bei nacheinander verfolgten Streitgegenständen zu erfolgen.

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IBRRS 2022, 2228
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Berlin: 10 Jahre Kündigungssperre nach Umwandlung in Wohnungseigentum ist wirksam

BGH, Urteil vom 22.06.2022 - VIII ZR 356/20

1. Die vom Land Berlin erlassene "Verordnung im Sinne des § 577a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung" (Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13.08.2013, GVBl. S. 488), welche die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum i.S.d. § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt, ist wirksam.*)

2. Eine die Kündigungssperrfrist des § 577a Abs. 1, 2 BGB auslösende Veräußerung des Wohnungseigentums an einen Erwerber liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Miteigentumsanteil an einen bisherigen (vermietenden) Miteigentümer übertragen wird (Fortführung des Senatsbeschlusses [Rechtsentscheid] vom 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94, IBR 1995, 76 = BGHZ 126, 357, 364).*)

3. Ist in der Person eines von mehreren Mietern einer Wohnung der Kündigungsschutz aus § 577a Abs. 1, 2 BGB bereits angelegt, war also diesem Mitmieter die Wohnung zum Zeitpunkt der Bildung des Wohnungseigentums schon überlassen, und wird das Mietverhältnis nach dessen Ableben mit dem überlebenden Mitmieter gem. § 563a Abs. 1 BGB fortgesetzt, tritt dieser (auch) bezüglich des Kündigungsschutzes an die Stelle des Verstorbenen und kann sich - nach der (erstmaligen) Veräußerung des Wohnungseigentums - gegenüber einer Eigenbedarfsbeziehungsweise Verwertungskündigung des Erwerbers auf die - hier zehnjährige - Kündigungssperrfrist aus § 577a Abs. 1, 2 BGB berufen (Fortführung des Senatsurteils vom 09.07.2003 - VIII ZR 26/03, IMRRS 2003, 1104 = NJW 2003, 3265 unter II 2 [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB a.F.]).*)