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Sachgebiet: Wohnraummiete

4632 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 1278
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Zahlungsverzugs

AG Greifswald, Urteil vom 31.07.2020 - 45 C 348/17

Ein Kündigungsgrund eines Mietobjekts ist gegeben, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Kündigung mit der Zahlung eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate übersteigt.

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IBRRS 2022, 0967
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ausrichtung eines Balkons zur Straßenseite hin kann wohnwertmindernd sein

AG Hamburg, Urteil vom 24.02.2022 - 48 C 240/20

Ist die Nutzung eines Balkons aufgrund der Belegenheit zur Straßenseite hin und des dort herrschenden Lärms erheblich eingeschränkt, so ist dies wohnwertmindernd zu berücksichtigen.

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IBRRS 2022, 1164
WohnraummieteWohnraummiete
Verringerung des Lichteinfalls durch eine Modernisierung ist Mietmangel

AG Schöneberg, Urteil vom 11.02.2021 - 13 C 129/20

Die Verminderung des Lichteinfalls in eine Wohnung durch eine Modernisierung stellt eine Minderung der Tauglichkeit dar.

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IBRRS 2022, 1260
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anmietung für Bruder ist unzulässig

LG Berlin, Beschluss vom 24.02.2022 - 65 S 202/21

1. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, einem Dritten den Gebrauch der Mietsache zu überlassen, wobei die Gebrauchsüberlassung dem Wortlaut der Regelung nach nicht auf einer Weiter- oder Untervermietung beruhen muss, sondern jede Überlassung erfasst, sei es unter Einräumung eines eigenständigen Besitzrechtes oder der Beschränkung auf eine Mitbenutzung.

2. Der Mieter kann vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zu überlassen, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse daran entsteht.

3. Das ist zu verneinen, wenn die Mieterin die Wohnung von Anfang an nur anmietete, um sie ausschließlich ihrem Bruder zu Verfügung zu stellen.

4. Zwar kann eine - nahezu - vollständige Überlassung der Wohnung einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an einen Dritten begründen. Voraussetzung ist dann jedoch eine zeitliche Begrenzung bzw. die Rückkehrabsicht des Mieters in die Mietwohnung.

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IBRRS 2022, 1172
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Berliner Mietspiegel 2021 ist unbeachtlich!

AG Spandau, Urteil vom 10.01.2022 - 6 C 395/21

Der Berliner Mietspiegel 2021 ist weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel. Dementsprechend kann ein Mieterhöhungsverlangen nicht auf den Berliner Mietspiegel 2021 gestützt werden.

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IBRRS 2022, 1254
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung aus wichtigem Grund bei Brandverursachung durch schuldunfähigen Mieter?

LG München I, Urteil vom 12.02.2021 - 14 S 10193/20

1. Der Umstand, dass sich der Mieter zum Zeitpunkt eines von ihm verursachten Brands in einem schuldunfähigen Zustand befand bzw. nicht verschuldensfähig war, steht der Annahme eines wichtigen Grunds nicht entgegen. Denn das Verschulden ist im Rahmen von § 543 Abs. 2 und 1 BGB lediglich als Abwägungskriterium heranzuziehen, stellt also keine zwingende Voraussetzung für die Bejahung einer materiell-rechtlich wirksamen Kündigung dar.

2. Beruht die fristlose Kündigung auf § 543 Abs. 2 BGB, lassen die in § 543 Abs. 2 BGB geregelten Kündigungsgründe eine Berücksichtigung von persönlichen Umständen und Zumutbarkeitserwägungen grundsätzlich nicht zu, so dass gesundheitliche Beeinträchtigungen des Mieters durch die Kündigung und deren mögliche Folgen grundsätzlich unbeachtlich sind.

3. Leidet der Mieter an einer schwer wiegenden psychiatrischen Erkrankung, die mit einer nicht zu vernachlässigenden Suizidgefahr einhergeht, so ist auch bei einer schwer wiegenden zur Kündigung berechtigten Pflichtverletzung bei der Bemessung der Räumungsfrist die Zeit zu berücksichtigen, die der Mieter voraussichtlich benötigt, um sich auf den anstehenden Umzug - auch durch eine vorbereitende therapeutische Behandlungen - einstellen zu können.

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IBRRS 2022, 1242
StrafrechtStrafrecht
Zu hohe Miete führt zu Bußgeld und Abführung des Mehrerlöses

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2021 - 941 OWi 916 Js 8645/20

1. Für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "Ausnutzens" der Marktsituation und deren Ursächlichkeit für die Vereinbarkeit des Entgelts ist die Frage der Höhe der Miete im Vergleich zu anderen, gleichartigen Objekten von Bedeutung. Beim "Ausnutzen" muss zwischen der Mangellage und der Vereinbarung der überhöhten Miete ein Kausalzusammenhang bestehen.

2. In diesem Zusammenhang kann als Indiz auch herangezogen werden, ob und inwieweit der objektive Nutzungswert der Räume von dem für diese gezahlten Mietzins abweicht.

3. An einem Ausnutzen fehlt es erst dann, wenn der Mieter unabhängig von der Lage auf dem Wohnungsmarkt bereit ist, eine gegenüber vergleichbaren Objekten - möglicherweise deutlich - höhere Miete für eine bestimmte Wohnung zu zahlen.

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IBRRS 2022, 0940
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Eigenbedarfs: Ist die Erklärung der Kündigung an alle Mieter immer erforderlich?

AG Emmendingen, Urteil vom 10.11.2021 - 7 C 80/21

1. Eine Kündigung an einen Mieter, mit dem das Mietverhältnis durch Aufhebungsvertrag beendet wurde, ist nicht erforderlich, auch wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung noch nicht beendet war.

2. Es genügt für einen ernsthaft verfolgten Nutzungswunsch, wenn der Vermieter die Wohnung selbst beziehen möchte, um näher als bisher bei seinen betagten Eltern wohnen zu können.

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IBRRS 2022, 1268
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Klage auf Auskunft nach § 556g Abs. 3 BGB?

BGH, Urteil vom 23.03.2022 - VIII ZR 133/20

1. Mit dem Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses als Einschränkung des durch Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich abgesicherten Justizgewährleistungsanspruchs soll (lediglich) verhindert werden, dass die Gerichte als Teil der Staatsgewalt unnütz oder gar unlauter bemüht werden oder ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele ausgenutzt wird (im Anschluss an BGH, Urteile vom 05.12.1975 - I ZR 122/74, GRUR 1976, 256 unter II; vom 14.03.1978 - VI ZR 68/76, NJW 1978, 2031 unter II 2 a; jeweils m.w.N.). Nur ausnahmsweise können deshalb bei Leistungsklagen besondere Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25.10.2012 - III ZR 266/11, Rz. 51, IMRRS 2012, 3420 = BGHZ 195, 174; vom 22.08.2018 - VIII ZR 99/17, Rz. 10, IMRRS 2018, 1063 = NJW-RR 2018, 1285).*)

2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der - gestützt auf die Vorschrift des § 556g Abs. 3 BGB - die Erteilung von Auskunft über die für die Zulässigkeit der zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarten Miete maßgeblichen Tatsachen nach den Vorschriften über die sog. Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) begehrt wird, kann nicht mit dem materiell-rechtlichen Gesichtspunkt verneint werden, auf die verlangten Auskünfte zu den Ausnahmetatbeständen der §§ 556e und 556f BGB komme es nicht an, weil der Vermieter sich zur Rechtfertigung der vereinbarten Miete lediglich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufe und andere Gründe für die Zulässigkeit der Miethöhe nicht geltend mache. Die Berechtigung des geltend gemachten materiellen Klagebegehrens ist von der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für die Klage abzugrenzen; sie ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage.*)

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IBRRS 2022, 0171
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Eigenbedarfs und Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses mit erhöhter Miete geht nicht!

LG Freiburg, Beschluss vom 06.06.2020 - 9 S 5/20

1. Macht ein Vermieter Eigenbedarf geltend und bietet er zugleich dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu einer erhöhten Miete an, besteht keine ernsthafte Nutzungsabsicht.

2. Beruht die Kündigung auch auf anderen Gründen als dem Eigenbedarf, hier Wirtschaftlichkeitserwägungen, müssen diese Gründe gem. § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB im Kündigungsschreiben dargestellt werden, soweit sie nicht nachträglich entstanden sind.

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IBRRS 2022, 1192
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zutrittsverweigerung führt zur Kündigung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.12.2021 - 2-17 O 8/21

1. Steht der Eingangsbereich eines Geschäftslokals im Mitbesitz von Mieter und Vermieter, stellt die Zutrittsverweigerung des Mieters gegenüber dem Vermieter einen wichtigen Kündigungsgrund dar (§ 543 Abs. 1 BGB).

2. Je länger der Zeitraum bis zum regulären Ende der Mietzeit dauert, desto eher ist Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung (§ 543 Abs. 1 Satz 2 BGB) anzunehmen.

3. Fristsetzung/Abmahnung entfallen, wenn der Mieter Klageabweisung beantragt.

4. Mit Vollmacht versehene Prozesskündigung ist wirksam (seit BGH, Urteil vom 06.11.1996 - XII ZR 60/95, IMRRS 2007, 2556).

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IBRRS 2022, 1105
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wärmebrücken sind kein Mangel: Keine Instandsetzungspflicht des Vermieters für Schimmelbildung

AG Emmendingen, Urteil vom 24.02.2021 - 7 C 120/20

1. Wärmebrücken in einer Mietwohnung sind ohne Beschaffenheitsvereinbarung kein Mangel, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Vorschriften in Einklang steht.

2. Es besteht keine Instandsetzungspflicht des Vermieters für eine Schimmelbildung, die nicht nachgewiesen in seinen Verantwortungsbereich fällt und der Mieter mit einem vertragsgerechten Heiz- und Lüftungsverhalten die Schadenfreiheit der Wohnung selbst erreichen kann.

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IBRRS 2022, 1230
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erhöhter Bestandsschutz kann wirksam vereinbart werden und gilt auch gegenüber einem Käufer

LG Berlin, Beschluss vom 27.10.2021 - 65 S 125/21

1. Bei einem Kauf geht der Mietvertrag inklusive sämtlicher Allgemeiner Vertragsbestimmungen auf den Käufer über.

2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann geregelt werden, dass der Vermieter nur in besonderen Ausnahmefällen kündigen kann, wenn "wichtige berechtigte Interessen eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen.". Die Regelung gewährt dem Mieter einen erhöhten Bestandsschutz.

3. Die - hinter der vertraglichen Vereinbarung zurückbleibende - gesetzliche Regelung in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass der Vermieter ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, die Wohnung selbst zu nutzen. Der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, reicht nicht aus; hinzutreten muss u. a. ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht.

4. Der Auszug eines von mehreren Mietern allein gibt dem Vermieter kein Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses und begründet auch kein berechtigtes Interesse daran.

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IBRRS 2022, 0966
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Zahlungsverzugs

AG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 - 48 C 304/21

1. Eine fortdauernde Zahlungsunpünktlichkeit kann als Ausdruck mangelnder Zahlungswilligkeit und -fähigkeit geeignet sein, die vertragliche Vertrauensgrundlage schwer zu erschüttern. Erforderlich ist, dass die Zahlungsunpünktlichkeit einen längeren Zeitraum umfasst.

2. Dabei kommt wegen der Warnfunktion einer Abmahnung dem Verhalten des Mieters nach deren Erhalt hervorgehobene Bedeutung zu. Insbesondere nach fortdauernd unpünktlichen Mietzahlungen muss das Verhalten des Mieters nach einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung geeignet sein, das Vertrauen des Vermieters in eine pünktliche Zahlungsweise wiederherzustellen.

3. Wenn die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden soll, muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Darüber hinaus ist notwendig, dass das signierte elektronische Dokument mit der Signatur in den Empfangsbereich des Adressaten gelangt.

4. Bei Einreichung eines mit gültiger Signatur des Absenders versehenen Schriftsatzes bei Gericht und Übermittlung dieses Schriftsatzes durch das Gericht an einen dritten Empfänger wird die elektronische Form im Verhältnis zwischen Absender und Empfänger nicht eingehalten. Denn die Legitimationswirkung der Absendersignatur besteht nur gegenüber dem Gericht.




IBRRS 2022, 1229
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Flächenunterschreitung von mehr als 10% ist immer ein Mangel!

LG Hamburg, Urteil vom 31.03.2022 - 333 S 15/21

Der Zusatz "ca." lässt zwar erkennen, dass Toleranzen hingenommen werden sollen. Auch für solche Toleranzen ist jedoch die Grenze dort zu ziehen, wo die Unerheblichkeit einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB) endet. Diese Grenze ist im Interesse der Praktikabilität und der Rechtssicherheit bei 10% anzusetzen; eine zusätzliche Toleranz ist dann nicht mehr gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 133/03, IMRRS 2004, 0479; IMR 2010, 213).

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IBRRS 2022, 1173
WohnraummieteWohnraummiete
Unter der Mietpreisbremse zulässige Miete

AG Charlottenburg, Urteil vom 25.01.2022 - 206 C 306/21

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 1198
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

LG Freiburg, Beschluss vom 25.02.2022 - 9 S 70/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0874
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WohnraummieteWohnraummiete
Formelle Anforderungen an Betriebskostenabrechnung

AG Hamburg, Urteil vom 03.03.2022 - 48 C 320/20

1. Maßgeblich für die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ist deren Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit für den Mieter. Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist.

2. Die Abrechnungsposition "Hausstrom" ist formell unwirksam, da die Abrechnungsposition für den Mieter nicht prüfbar ist, weil sie nicht erkennen lässt, auf welche Verbrauchsstelle(n) die umgelegten Stromkosten entfallen.

3. Geht es um die Abrechnung für Wohnraum, ist daher die Differenzierung nach den Kostenarten des in § 2 BetrKV enthaltenen Betriebskostenkatalogs erforderlich, wobei die nach ihrem Entstehungsgrund gleichartigen Kosten summenmäßig zusammengefasst werden dürfen. Eine Zusammenfassung der in verschiedenen Ziffern des Betriebskostenkatalogs genannten Kostenpositionen ist hingegen unzulässig.

4. (Unentgeltliche) Leistungen eines Dritten sind einer Eigenleistung des Vermieters nicht gleichzusetzen.




IBRRS 2022, 1149
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Voreilige Fahrradentsorgung: Vermieter haftet für seine Hausverwaltung

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.02.2022 - 20 C 206/21

1. Kündigt der Vermieter per Aushang an, an einem bestimmten Termin nicht beschriftete Fahrräder zu entsorgen, und geschieht dies nicht, so muss der Vermieter bei einer späteren Entsorgung diese erneut erst per Aushang oder Anschreiben an die Mieter ankündigen.

2. Den Vermieter trifft mit seiner Inbesitznahme von Hausrat des Mieters zugleich eine Obhutspflicht, die einer Entsorgung grundsätzlich entgegensteht.

3. Der Vermieter hat nicht nur Sorge dafür zu tragen, dass an den in Besitz genommenen Gegenständen während der Dauer seiner Obhut oder der anschließenden Einlagerung keine Beschädigungen oder Verluste eintreten. Es obliegt ihm auch, ein aussagekräftiges Verzeichnis der Gegenstände aufzustellen und deren Wert schätzen zu lassen.

4. Mit der eigenmächtigen Inbesitznahme von Hausrat des Mieters, wozu auch ein von Mieter im Hof abgestelltes Fahrrad gehört, ist der Vermieter dem Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

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IBRRS 2022, 1168
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nicht jedes Interesse berechtigt zur Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung

LG Berlin, Urteil vom 17.03.2022 - 67 S 286/21

Nicht jedes mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang stehende wirtschaftliche Interesse des Mieters ist geeignet, ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1 BGB an der teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache zu begründen.*)

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IBRRS 2022, 1167
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Abrechnung der Heizkosten: Keine pauschale Verteilung auf die einzelnen Mieter

AG Gütersloh, Urteil vom 08.10.2021 - 10 C 798/19

1. Ein Verteilungsschlüssel in den Betriebskostenabrechnungen, der die Heizkosten pauschal zu jeweils ein Drittel auf die drei Nutzungseinheiten verteilt, verstößt gegen die Heizkostenverordnung.

2. Zwar wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass die Geltendmachung des Kürzungsrecht wegen Treuwidrigkeit unwirksam sei, wenn sich alle Nutzer einer Abrechnungseinheit zu Beginn einer Abrechnungsperiode ausdrücklich mit der verordnungswidrigen Kostenverteilung einverstanden erklärt haben, etwa aus Kostengründen. Um eine Umgehung der Heizkostenverordnung zu verhindern, sind hier strenge Maßstäbe sowohl in Hinblick auf die Gründe (objektiv nachvollziehbar) und den zeitlichen Umfang (einmalig) anzusetzen.

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IBRRS 2022, 1143
WohnraummieteWohnraummiete
Zahlung rückständiger Mieten

AG Münster, Urteil vom 09.08.2021 - 28 C 726/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 1138
WohnraummieteWohnraummiete
Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz

AG Hamburg, Urteil vom 25.03.2022 - 48 C 483/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 1130
WohnraummieteWohnraummiete
Gilt Recht auf Untervermietung nicht immer?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.08.2021 - 7 C 44/20

1. Dem Anspruch des Mieters auf Untervermietungserlaubnis steht nicht entgegen, dass er das zur Untervermietung berechtigende Interesse selbst herbeigeführt hat.

2. Dem Anspruch auf Untervermietung steht nicht entgegen, dass der Mieter zunächst die gesamte Wohnung untervermietet hat, sofern der Untermietvertrag später nur auf einen Teil der Wohnung umgeschrieben wird.

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IBRRS 2022, 0975
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wie ist eine Wohnung in einem Mietspiegel einzuordnen?

AG Hamburg, Urteil vom 16.12.2021 - 48 C 261/20

1. Die in einem Mietspiegel enthaltenen Werte sind regelmäßig auf eine Weise zu konkretisieren, die im Einklang mit den im Mietspiegel enthaltenen Erörterungen steht.

2. Wie eine konkrete Wohnung innerhalb der angegebenen Spanne eines Mietspiegels einzuordnen ist, hängt davon ab, inwieweit sie sich hinsichtlich bestimmter Kriterien von einer normalen Wohnung mit Standardausstattung qualitativ absetzt. In Abwesenheit solcher Kriterien greift der Mittelwert.

3. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um eine Neuvermietung oder um ein Erhöhungsverlangen handelt.

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IBRRS 2022, 0970
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Modernisierungsmieterhöhung: Wie sind die Kosten für den Einbau eines Aufzugs zu verteilen?

AG Hamburg, Urteil vom 27.01.2022 - 48 C 115/21

1. Eine Modernisierungsmaßnahme liegt mit dem Einbau eines Aufzugs vor.

2. Bei Modernisierungsmaßnahmen, die mehrere Wohnungen betreffen, sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen. Dem Vermieter steht insoweit ein Ermessen zu.

3. Es begegnet keinen Bedenken, die Kosten für den Einbau eines Aufzugs ab dem 1. OG nach dem Verhältnis der tatsächlichen Wohnfläche der einzelnen Wohnung zur Gesamtfläche zu verteilen.

4. Es ist nicht zwingend, dass bei einem Einbau eines Aufzugs die Bewohner der oberen Geschosse stärker belastet werden.

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IBRRS 2022, 0976
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Widerspruch gegen Vertragsverlängerung schon vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich

AG Hamburg, Urteil vom 25.11.2021 - 48 C 113/21

1. Der Vermieter kann seinen Widerspruch gegen eine Vertragsverlängerung auch schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zum Ausdruck bringen.

2. Insbesondere bei der Bewertung vorfristiger Erklärungen kommt es darauf an, dass nach den Gesamtumständen für den Mieter der eindeutige Wille des Vermieters erkennbar wird, dass eine Fortsetzung nicht gewünscht ist (BGH, IMR 2010, 318). Nach der Rechtsprechung des BGH ist dies im Fall eines im Kündigungsschreiben enthaltenen ausdrücklichen Widerspruchs regelmäßig der Fall.

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IBRRS 2022, 1029
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
„Quotenabgeltungsklauseln“ auch als Individualvereinbarung unzulässig!

LG Berlin, Urteil vom 15.03.2022 - 67 S 240/21

1. Wohnraummietrechtliche "Quotenabgeltungsklauseln" sind - nicht anders als die Vereinbarung einer "Verwaltungskostenpauschale" oder die Kostenumlage von Kleinreparaturen - auch als Individualvereinbarung gem. § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.*)

2. Im Wohnraummietrecht ist es möglich, Betriebskosten, nicht aber Verwaltungs- oder Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten auf den Mieter abzuwälzen (st. Rspr., vgl. nur BGH, IMR 2019, 93).

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IBRRS 2022, 0983
WohnraummieteWohnraummiete
Räumung und Herausgabe einer Wohnung

AG Hamburg, Urteil vom 16.12.2020 - 49 C 209/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0969
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung

LG Kassel, Beschluss vom 16.02.2022 - 1 T 427/21

Die Abrechnung von Betriebskosten bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten muss regelmäßig als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - die Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen enthalten (st. Rspr; BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 194/14, IMRRS 2015, 1525; NJW 2010, 3363 = NZM 2010, 784 = WuM 2010, 627 Rz. 10; IMR 2009, 37; IMR 2008, 221; NJW 2008, 2258 = NZM 2008, 477 Rz. 15; jeweils m.w.N.).

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IBRRS 2022, 0960
WohnraummieteWohnraummiete
Verwertungskündigung einer Genossenschaftswohnung möglich?

LG Itzehoe, Urteil vom 24.08.2021 - 9 S 8/21

1. Bei einer auf Sanierung oder Umgestaltung des vermieteten Gebäudes gerichteten Verwertungskündigung muss der Vermieter in formeller Hinsicht lediglich mitteilen, aus welchen Gründen er die vorhandene Bausubstanz nicht für erhaltenswert hält und welche baulichen Maßnahmen er stattdessen plant, wobei er deren Umfang genau beschreiben muss.

2. Für die formellen Voraussetzungen der Kündigung ist es ohne Belang, ob die Kündigungsschreiben mitgeteilten Kündigungsgründe tatsächlich zutreffend sind.

3. Eine wirtschaftliche Verwertung kann auch dadurch geschehen, dass ein auf dem Grundstück stehendes Gebäude mit der Mietwohnung abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird, der veräußert oder vermietet werden soll.

4. Das Vorliegen einer Baugenehmigung ist für den Ausspruch einer Verwertungskündigung nicht erforderlich; es genügt, wenn das beabsichtigte Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.

5. Angemessen ist eine Verwertung, wenn sie vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen entspricht. Das ist bereits dann der Fall, wenn sie von der Rechtsordnung gebilligt wird und sie im Übrigen nicht als rechtsmissbräuchlich erscheint.

6. Die Mitwirkungspflicht eines Genossenschaftsmitglieds kann so weit gehen, dass eine Berufung des Mitglieds auf einen Kündigungsausschluss als treuwidrig erscheint.

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IBRRS 2022, 0959
WohnraummieteWohnraummiete
Verwertungskündigung einer Genossenschaftswohnung möglich?

AG Pinneberg, Urteil vom 15.01.2021 - 84 C 115/17

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 1008
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Hat Messie Anspruch auf Nennung des "Verräters"?

BGH, Urteil vom 22.02.2022 - VI ZR 14/21

Zur Beschränkung des Auskunftsrechts über die Herkunft von Daten gem. Art. 15 Abs. 1 Halbs. 2 g DS-GVO durch datenschutzrechtlich geschützte Interessen Dritter.*)




IBRRS 2022, 0968
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Feuchteflecken und muffiger Geruch rechtfertigen 5% Mietminderung

AG Hamburg, Urteil vom 24.02.2022 - 48 C 242/20

1. Der Mieter kann erwarten, dass Wände und Deckenbereiche frei von deutlich wahrnehmbaren Feuchteflecken sind.

2. Der Mieter kann erwarten, dass in den Wohnräumen nicht dauerhaft ein unangenehmer, muffiger Geruch herrscht, der bei objektivierender Betrachtung das Wohlbefinden beeinträchtigt.

3. Eine Renovierungsklausel greift nicht für solche nachteiligen dekorativen Zustände ein, die in keinem Zusammenhang mit dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache stehen und auch sonst nicht der Verantwortung des Mieters zuzuordnen sind.

4. Zwar ist bei optischen Mängeln nicht ohne Weiteres von der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle auszugehen, weil die äußere Erscheinung der Mietsache in der Regel deren vertragsmäßigen Gebrauch kaum beeinträchtigt. Bei der rechtlichen Beurteilung dürfen die Umstände des Einzelfalles indes nicht unberücksichtigt bleiben.

5. Insoweit ist hier zu berücksichtigen, dass es sich um eine Wohnung im gehobenen Preissegment handelt, bei der der Mieter berechtigterweise hohe Ansprüche an den dekorativen Gesamtzustand stellen darf. Des Weiteren wird der optische Mangel hier begleitet von einem unangenehmen Geruch, der nicht nur die Repräsentativität der Wohnung beeinträchtigt, sondern auch den tatsächlichen Gebrauch des betroffenen Zimmers selbst.

6. In seinem solchen Fall ist eine Minderung der Bruttomonatsmiete um 5% angemessen.

7. Liegt die Mangelanzeige mehr als fünf Jahre zurück und ist keine Instandsetzung erfolgt, so ist das zusätzliche Leistungsverweigerungsrecht rückwirkend entfallen.

8. Mit dem Wegfall des Zurückbehaltungsrechts werden die gesamten zunächst zu Recht einbehaltenen Beträge grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig.

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IBRRS 2022, 0991
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ohne Vorenthaltung keine Nutzungsentschädigung

LG Berlin, Beschluss vom 22.03.2022 - 67 T 13/22

Voraussetzung für einen Anspruch aus § 546a BGB ist, dass die Mietsache dem Vermieter vorenthalten wird. Die Mietsache wird jedoch nicht vorenthalten, wenn der Vermieter das Fehlen des erforderlichen Rücknahmewillens bekundet, etwa dadurch, dass er die angebotene Rückgabe ablehnt oder zu erkennen gibt, dass er das Mietverhältnis als nicht beendet ansieht.

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IBRRS 2022, 0979
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Drogenlagerung genügt für fristlose Kündigung!

AG Hamburg, Urteil vom 23.03.2021 - 43b C 168/20

Für eine fristlose Kündigung ist es ausreichend, dass der Mieter die Wohnung als Lagerort für die Drogenvorräte nutzt. Es kommt nicht darauf an, ob er in der Wohnung Drogenkäufer oder -lieferanten empfangen hat.

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IBRRS 2022, 0978
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WohnraummieteWohnraummiete
Freiwillige Reparaturen bekommt der Mieter nicht ersetzt!

AG Hamburg, Urteil vom 13.08.2021 - 46 C 101/19

1. Ist in einem Mietvertrag ein Vorauszahlungsbetrag für Betriebskosten eingetragen, aber in der Zeile für Heizkosten anstelle eines Vorauszahlungsbetrags "###" eingetragen und darunter vermerkt "rechnen die Mieter direkt mit dem Energieversorgungsunternehmen ab", spricht dies dem Wortlaut nach sowie nach systematischer Auslegung dafür, dass nach der Parteivereinbarung Heizkosten nicht umgelegt werden sollten.*)

2. Erklärt der Mieter in einem Schreiben gegenüber dem Vermieter, Reparaturkosten aus Kulanz zu übernehmen, obwohl er dazu laut mietvertraglicher Regelung nicht verpflichtet sei, steht der Rückforderung einer geleisteten Zahlung § 814 BGB entgegen, da der Mieter zum Ausdruck gebracht hat, die Rechtslage geprüft und trotz erkannter fehlender Verpflichtung gezahlt zu haben.

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IBRRS 2022, 0973
RechtsanwälteRechtsanwälte
Abgrenzung Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr

BGH, Urteil vom 19.01.2022 - VIII ZR 220/21

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IBRRS 2022, 0896
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Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist wirksam

AG Lichtenberg, Urteil vom 05.11.2021 - 10 C 53/21

1. Die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin vom 28.04.2015, die zum 01.06.2015 in Kraft trat, ist wirksam.

2. Die Verordnungsbegründung ist in hinreichender Weise und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung am 01.06.2015 veröffentlicht worden, indem sie als Drucksache auf der Internetseite des Berliner Abgeordnetenhauses veröffentlicht wurde.

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IBRRS 2022, 0866
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Lockdown: Sanitätshäuser haben keinen Anspruch auf Vertragsanpassung

LG Berlin, Urteil vom 22.10.2021 - 39 O 238/21

1. Da Sanitätshäuser nie von einer Schließung aufgrund der Corona-Pandemie betroffen waren, können diese regelmäßig keine Vertragsanpassung oder gar Kündigung des Vertrags verlangen.

2. Wegen Umsatzeinbußen kommt eine Vertragsanpassung allenfalls in Betracht, wenn sie existenzbedrohende Konsequenzen für den Mieter haben.

3. Nur weil sich der Vermieter weigert, Verhandlungen über eine Vertragsanpassung aufzunehmen, steht dem Mieter kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. Im Zweifel muss der Mieter die Vertragsanpassung gerichtlich durchsetzen.

4. Die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebs- und Offenhaltungspflicht inkl. einer Vertragsstrafe bei einem Verstoß hiergegen ist grundsätzlich nicht als eine i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten.

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IBRRS 2022, 0957
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Kurzarbeit rechtfertigt nicht den vollständigen Einbehalt der Miete

LG Hanau, Beschluss vom 11.01.2021 - 2 S 105/20

Ein Einkommensrückgang durch Kurzarbeit rechtfertigt in keiner Weise den Einbehalt der vollständigen Miete.

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IBRRS 2022, 0955
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Verpflichtung zur Abgabe einer Übernahmeerklärung im einstweiligen Rechtsschutz

LSG Bayern, Beschluss vom 26.01.2021 - L 16 AS 7/21 B ER

1. Nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 8 S. 1 SGB II können „Schulden“ übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt und erforderlich ist. Unter „Schulden“ fallen Mietschulden, zudem aber auch Schulden, die im Mietverhältnis gründen. Deshalb sind auch solche Verbindlichkeiten umfasst, die der Leistungsberechtigte eingegangen ist, um eine drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern.

2. Nach § 22 Abs. 8 SGB II übernahmefähig sind auch die Neuverbindlichkeiten, die nach dem Tod des Mieters von der gem. § 563 Abs. 2 BGB in das Mietverhältnis eingetretenen Person zu tragen sind.

3. Die Verpflichtung im einstweiligen Rechtsschutz zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme von Mietschulden innerhalb der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB kann ausreichend sein, um die Wirkung des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB herbeizuführen.

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IBRRS 2022, 0953
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Verpflichtung zur Befriedigung von Mietschulden im Wege der einstweiligen Anordn

SG Landshut, Beschluss vom 05.01.2021 - S 5 AS 541/20 ER

1. Drohende Wohnungslosigkeit bedeutet den drohenden Verlust der bewohnten, kostenangemessenen Wohnung bei fehlender Möglichkeit, ebenfalls angemessenen Ersatzwohnraum zu erhalten.

2. Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 8 SGB II erfüllt, verbleibt dem Antragsgegner bei Ausübung seines Ermessens kein Spielraum.

3. § 563 Abs. 2 S. 1 BGB gewährt eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne selbst Mietvertragspartei zu sein, besonderen Schutz, der den bisherigen Lebensmittelpunkt der Hausgenossen des Mieters sichert.

4. Die Verpflichtung des Antragsgegners zur darlehensweisen Übernahme von Mietschulden vorbehaltlich des Ausgangs des zivilrechtlichen Verfahrens die Wohnungskündigung betreffend beansprucht den Antragsgegner nur in dem Maße, wie das zur Verhinderung von Obdachlosigkeit auch tatsächlich erforderlich wird.

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IBRRS 2022, 0903
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Subjektive Absichten der Urkundsbeteiligten

AG Charlottenburg, Urteil vom 07.05.2021 - 73 C 58/20

(Fehl)Vorstellungen oder subjektive Absichten der Urkundsbeteiligten, die im Grundbuchinhalt keinen Niederschlag gefunden haben, können bei der Auslegung - aber auch im Zusammenhang des § 10 II WEG - keine Berücksichtigung finden.

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IBRRS 2022, 0898
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Kann Vermieter die Mietstruktur einfach umstellen?

AG Spandau, Urteil vom 13.12.2021 - 6 C 296/21

1. Eine Formularklausel im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, die Mietstruktur durch einseitige Erklärung von einer Betriebskostenpauschale auf Betriebskostenvorauszahlungen umzustellen, ist unwirksam.

2. Die widerspruchslose Zahlung von Betriebskostennachforderungen durch den Mieter stellt keine Zustimmung zu einer Änderung der Mietstruktur dar.

3. Ohne Zustimmung des Mieters kann der Vermieter nur unter den in § 556a Abs. 2 Satz 1 BGB genannten Voraussetzungen von einer Bruttomiete oder einer Betriebskostenpauschale abweichen, nämlich dann, wenn er Betriebskosten zukünftig nach Verbrauch oder Verursachung abrechnen und umlegen will.

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IBRRS 2022, 0865
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Mietkaution sichert nicht Schaden am Gemeinschaftseigentum

AG München, Urteil vom 26.03.2021 - 414 C 22283/20

Da nach § 9a Abs. 2 WEG nur die rechtsfähige Eigentümergemeinschaft einen Schadensersatzanspruch wegen einer Beschädigung des Gemeinschaftseigentums geltend machen kann, geht die Aufrechnung des Vermieters wegen eines derartigen Anspruchs gegen das Verlangen auf Rückgabe der Mietkaution ins Leere.

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IBRRS 2022, 0734
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Keine Kündigung ohne Zweckentfremdungsgenehmigung für Abriss

AG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2021 - 35 C 303/21

1. Der Vermieter, der für seine Verwertung des Grundstücks zunächst einen Abriss des Gebäudes beabsichtigt, den er - wie hier - ohne behördliche Genehmigung nicht vornehmen darf, kann sich - solange er nicht über die Zweckentfremdungsgenehmigung verfügt, die ihm die Realisierung seiner Absicht erst erlauben würde - nicht auf gegenwärtig beachtliche Gründe berufen.

2. Wenn die erforderliche Zweckentfremdungsgenehmigung bei Ausspruch der Kündigung nicht vorlag, ist die Kündigung unwirksam.

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IBRRS 2021, 3834
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Auslegung Betriebskostenklausel: Obacht vor Markierungen!

AG Freiburg, Urteil vom 19.05.2021 - 11 C 290/19

1. Sind in einem Formularmietvertrag sämtliche Betriebskosten enumerativ aufgezählt, aber nur einige Betriebskostenarten individuell gekennzeichnet, so sind nur Letztere umlagefähig. Eine Auslegung, dass sich diese Kennzeichnung nur auf die Erhebung von Vorauszahlungen beziehe, kommt nicht in Betracht.

2. Auch die jahrelange vorbehaltlose Zahlung der nicht gekennzeichneten Betriebskostenarten führt nicht zu einer stillschweigenden Änderung der Betriebskostenvereinbarung dahingehend, dass alle Betriebskosten umlagefähig sind.

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IBRRS 2022, 0836
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Installation von Rauchwarnmeldern muss Mieter dulden

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 29.01.2020 - 531 C 310/19

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 0801
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Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Nutzung als Zweitwohnung?

LG Freiburg, Urteil vom 01.07.2021 - 3 S 89/20

Ein in der im Zeitpunkt der Kündigung geltenden Satzung einer Wohnungsgenossenschaft verankertes Zweitwohnungsverbot in Verbindung mit der genossenschaftlichen Treuepflicht kann die Berechtigung zur Kündigung des Nutzungsverhältnisses wegen überwiegendem berechtigtem Interesse der Genossenschaft gem. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen Nutzung einer Zweitwohnung durch den Genossen begründen.*)

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