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Sachgebiet: Wohnraummiete

4632 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 0802
WohnraummieteWohnraummiete
Zweifel an Eigenbedarf gehen zu Lasten des Vermieters

LG Itzehoe, Beschluss vom 12.02.2021 - 9 S 39/20

Trägt der Vermieter für den von ihm geltend gemachten Eigenbedarf die Beweislast, so müssen letzte Zweifel zu seinen Lasten gehen.

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IBRRS 2022, 0800
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wasserschaden im Bad rechtfertigt Minderung um 40%

AG Paderborn, Urteil vom 29.06.2021 - 54 C 20/21

1. Für einen Wasserschaden im Bad, der dazu geführt hat, dass mehrere Wände, unter anderem auch die zum Schlafzimmer, durchfeuchtet wurden und Schimmel auftat, ist eine Minderung i.H.v. 40% angemessen.

2. Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für die Entleerung der Behälter der Trocknungsgeräte kann sich aus § 536a Abs. 1 BGB ergeben (hier verneint).




IBRRS 2022, 0803
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Belegeinsicht verweigert: Übersicht der Rechte des Mieters

BGH, Beschluss vom 26.10.2021 - VIII ZR 150/20

1. Mieter können in einem laufenden Mietverhältnis die Rückzahlung der auf die vereinbarten Nebenkosten geleisteten Abschlagszahlungen nicht verlangen, wenn der Vermieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu Unrecht verweigert.

2. Die Mieter sind insoweit auch bei einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung durch ein aus § 242 BGB folgendes (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen geschützt, solange ihnen eine berechtigterweise begehrte Belegeinsicht nicht gewährt worden ist.

3. Überdies können Mieter ihren Anspruch auf Vorlage der Belege einklagen, sofern der Vermieter die Belegeinsicht zu Unrecht verweigert.

4. Die vorgenannten Grundsätze über das Belegeinsichtsrecht gelten auch für preisgebundenen und öffentlich geförderten Wohnraum.

5. Die beschriebenen Grundsätze gelten auch für die Rückforderung vom Mieter entrichteter Nachzahlungen auf die Betriebskosten.

6. In einem laufenden Mietverhältnis kann der Mieter nicht die Rückerstattung von Abschlagszahlungen auf die vereinbarten Betriebskosten verlangen, wenn der Vermieter die Betriebskosten nicht rechtzeitig abrechnet. Dies gilt erst Recht, wenn der Vermieter Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu Unrecht verweigert.




IBRRS 2022, 0795
WohnraummieteWohnraummiete
Bestehen von Rückzahlungsansprüchen hinsichtlich überzahlter Mieten

LG München I, Beschluss vom 23.12.2021 - 14 S 10254/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3836
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Angabe der Gesamtkosten der einzelnen Modernisierungsmaßnahmen nicht ausreichend

LG Berlin, Urteil vom 16.02.2021 - 63 S 41/20

1. Die Wirksamkeit der auf einer Modernisierung beruhenden Mieterhöhungserklärung setzt voraus, dass die entstandenen Modernisierungskosten zur Berechnung der Mieterhöhung dem Mieter so erläutert werden, dass diesem eine überschlägige Überprüfung des verlangten Mehrbetrags ohne besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung und ohne Einsicht in die Belege möglich ist.

2. Bei der parallelen Durchführung mehrerer Modernisierungsmaßnahmen sind in der Mieterhöhungserklärung neben der Angabe der Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen auch die Kosten der einzelnen hierzu beitragenden Gewerke erforderlich.

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IBRRS 2022, 0737
WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung ohne Kompensationszuschlag?

LG Berlin, Beschluss vom 15.07.2021 - 64 S 45/21

Dem Vermieter ist eine kompensationslose Erteilung der Untervermietungserlaubnis i.S.d. § 553 Abs. 2 BGB regelmäßig nicht zuzumuten, wenn er es dem Mieter durch die Gewährung der Untervermietungserlaubnis ermöglichen soll, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen.

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IBRRS 2022, 0762
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2022 - L 11 AS 578/20

1. Aus der Direktzahlung der Miete an den Vermieter (§ 22 Abs. 7 SGB II) ergeben sich grundsätzlich keine einklagbaren Ansprüche des Vermieters.*)

2. Der Vermieter hat keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf Angabe eines konkreten Verwendungszwecks der Überweisung bei einer Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 SGB II.*)

3. Die Klage eines Vermieters gegen das Jobcenter auf Direktzahlung der Miete eines Grundsicherungsempfängers ist gerichtskostenpflichtig (§ 197a SGG).*)




IBRRS 2022, 0732
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gebäude mit mehreren Wohneinheiten: Anforderungen an Betriebskostenabrechnung?

AG Münster, Urteil vom 23.06.2021 - 7 C 3079/19

In die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.

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IBRRS 2022, 0724
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Ablehnung im Vollstreckungsverfahren nach zuvor abgeschlossenem Vergleich

AG Freiburg, Beschluss vom 25.02.2022 - 2 C 1651/21

1. Schließt eine Partei in der mündlichen Verhandlung einen Vergleich und rügt die Befangenheit des Richters aufgrund der Verfahrensführung in dieser Verhandlung erst im Vollstreckungsverfahren, kann sie sich darauf gem. § 43 ZPO nicht mehr berufen.

2. Die Formulierung eines Vergleichs fällt in erster Linie in den Verantwortungsbereich der Parteien. Eine Ablehnung des Richters mit dem Vortrag, eine Regelung im Vergleich sei unklar bzw. werde nun möglicherweise zum Nachteil einer Partei ausgelegt, begründet in der Sache keine Besorgnis der Befangenheit.

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IBRRS 2021, 3815
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung muss nur gegenüber einem Mieter erklärt werden

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.08.2021 - 33 C 100/21

1. Mit Eintritt des Erbfalls sind alle Erben in das bisher mit dem Erblasser bestehende Mietverhältnis auf Mieterseite eingetreten.

2. Er reicht, die Kündigung gegenüber einem von mehreren Mieter zu erklären.

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IBRRS 2022, 0703
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fortbestehen des gekündigten Gewerbemietvertrags?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2022 - 3 U 25/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0656
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verhinderung der Mängelbeseitigung durch den Mieter: Zeitpunkt des Ausschlusses

LG Freiburg, Urteil vom 23.02.2022 - 9 S 15/21

1. Übernimmt ein Mieter die Terminkoordination mit Handwerkern und meldet sich nach einem gescheiterten Termin trotz der Zusage, einen neuen Termin vorzuschlagen, nicht mehr, verhindert er mutwillig die Mängelbeseitigung.

2. Sein Minderungsrecht gem. § 536 Abs. 1 BGB verliert er ab dem Zeitpunkt der voraussichtlich erfolgten Mängelbeseitigung.

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IBRRS 2022, 0707
ProzessualesProzessuales
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch

AG Schwäbisch Gmünd, Beschluss vom 11.10.2021 - 2 C 533/21

Auf eine tatsächliche Befangenheit des Richters oder seine Selbsteinschätzung kommt es nicht an, weil sich seine tatsächliche innere Befindlichkeit einer Feststellung entzieht. Erforderlich ist, dass auf Grund der äußeren, objektiv feststellbaren Umstände in der Person des Ablehnenden der Eindruck erzeugt werden kann, dass die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters besteht.

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IBRRS 2022, 0696
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Lockdown: Keine Gewinne - keine Vertragsanpassung!

AG Köln, Urteil vom 10.02.2022 - 221 C 248/21

Keine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB bei einem gewerblichen Mietvertrag, wenn der Mieter bereits vor der Corona-Pandemie mit seinem Betrieb keine Gewinne erzielt hat.*)

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IBRRS 2022, 0632
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Anspruch auf Mietrückzahlung wegen Verstoßes gegen das MietenWoG!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 01.09.2021 - 15 C 5144/19

1. Das MietenWoG Berlin ist verfassungswidrig und mithin von Anfang an nichtig und unwirksam.

2. Dementsprechend war eine Klage auf Mietrückzahlung wegen Verstoßes gegen das MietenWoG Berlin von Anfang an unbegründet. Durch die Erklärung des Gesetzes für verfassungswidrig ist kein erledigendes Ereignis eingetreten. Es liegt kein Fall vom Wechsel einer wirksamen Rechtslage zu einer anderen neuen wirksamen Rechtslage vor.

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IBRRS 2022, 0636
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter verwehrt Bezirksschornsteinfeger Zugang zur Wohnung: Kündigung!

LG Hannover, Beschluss vom 10.04.2021 - 17 T 15/21

Indem der Mieter das Prüfen des Rauchmelders verhindert, gefährdet er das Mietobjekt, das gesamte Wohnhaus und seine Bewohner. Dies dürfte eine schwer wiegende Vertragsverletzung darstellen, die die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses notwendig macht.

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IBRRS 2022, 0622
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraum- und Stellplatzmietvertrag bilden nicht immer eine Einheit

BGH, Beschluss vom 14.12.2021 - VIII ZR 95/20

1. Bei einem schriftlichen Wohnraummietvertrag und einem separat hiervon abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbstständigkeit beider Vereinbarungen.

2. Es bedarf der Widerlegung dieser Vermutung durch besondere Umstände des Einzelfalls, die die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage oder den Stellplatz nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen.

3. Zwar mag die Tatsache, dass der Stellplatz sich auf demselben Grundstück befindet wie die vermietete Wohnung, regelmäßig die Annahme rechtfertigen, dass dessen Vermietung nach dem Willen der Parteien in den Wohnraummietvertrag einbezogen sein soll. Zwingend ist dies indes jedenfalls dann nicht, wenn es andere Umstände gibt, die die tatsächliche Vermutung für zwei separate Verträge bekräftigen.

4. Solche Umstände können darin gesehen werden, dass der Stellplatzmietvertrag an keiner Stelle auf den Wohnraummietvertrag Bezug nimmt und nicht unter denselben Voraussetzungen wie dieser ordentlich gekündigt werden kann.

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IBRRS 2022, 0534
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann liegt eine die Kündigung ausschließende Härte vor?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 11.08.2021 - 10 C 3/19

1. Das hohe Lebensalter eines Mieters kann in Verbindung mit weiteren Umständen - im Einzelfall auch der auf einer langen Mietdauer beruhenden tiefen Verwurzelung des Mieters in seiner Umgebung - bei der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung, mithin unter Berücksichtigung der sich aus diesen Faktoren konkret für den betroffenen Mieter ergebenden Folgen eines erzwungenen Wohnungswechsels, eine Härte begründen.

2. Insbesondere kann eine Härte zu bejahen sein, wenn zu den genannten Umständen (hohes Lebensalter, Verwurzelung aufgrund langer Mietdauer) etwa Erkrankungen des Mieters hinzukommen, aufgrund derer im Falle seines Herauslösens aus der Wohnumgebung eine Verschlechterung seines gesundheitlichen Zustands zu erwarten steht.

3. Lässt der gesundheitliche Zustand des Mieters einen Umzug nicht zu oder besteht im Falle eines Wohnungswechsels zumindest die ernsthafte Gefahr einer erheblichen Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des (schwer) erkrankten Mieters, kann sogar allein dies einen Härtegrund darstellen.

4. Eine langjährige Mietdauer lässt für sich genommen noch nicht auf eine tiefe soziale Verwurzelung des Mieters am Ort der Mietsache schließen.

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IBRRS 2022, 0631
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Wohnnutzung möglich: Kündigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

AG Saarbrücken, Urteil vom 17.11.2021 - 36 C 195/21

1. Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags ist unter den Voraussetzungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 3 BGB möglich.

2. Sind beide Parteien bei Vertragsschluss von der Nutzbarkeit zu Wohnzwecken ausgegangen, stellt sich dies im Nachhinein jedoch als falsch heraus, kann das Mietverhältnis nach § 313 BGB gekündigt werden.

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IBRRS 2022, 0603
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein negatives Feststellungsinteresse bei vorbehaltenen oder auf die Aufrechnung beschränkten Ansprüchen

LG Lüneburg, Urteil vom 09.02.2022 - 6 S 27/21

1. Ein negatives Feststellungsinteresse liegt nicht vor, wenn der Vermieter über die Kaution hinausgehende Ansprüche beziffert und sich die Geltendmachung der über die Kaution hinausgehenden Ansprüche vorbehält, da dies für ein Berühmen eines Anspruchs nicht ausreicht.

2. Ein negatives Feststellungsinteresse liegt nicht vor, wenn der Beklagte zum Ausdruck bringt, dass Schadensersatzforderungen ausschließlich im Rahmen der Aufrechnung geltend gemacht werden.

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IBRRS 2022, 0107
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Privates Studentenwohnheim: Keine vorzeitige Kündigung durch den Mieter

AG Kehl, Urteil vom 04.01.2022 - 4 C 158/21

Liegen die Voraussetzungen eines Studentenwohnheims gem. § 549 Abs. 3 BGB vor, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung; weder wegen eines krankheitsbedingten Abbruchs des Studiums noch wegen eines pandemie-bedingten Wegfalls von Präsenzveranstaltungen an der Hochschule.

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IBRRS 2022, 0592
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
"Berliner Mietendeckel": Mietzins-Einbehalt rechtfertigt nicht automatisch Kündigung

LG Berlin, Urteil vom 08.02.2022 - 67 S 298/21

1. Für den Mieter nicht erkenn- oder beherrschbare Pflichtverstöße seines Erfüllungsgehilfen mindern das Gewicht der ihm zugerechneten und zum Gegenstand einer ordentlichen Kündigung erhobenen Pflichtverletzung deutlich (hier: Zurechnung des Verhaltens einer Betreuerin mit dem Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten").*)

2. Es geht kündigungsrechtlich zu Lasten des Vermieters, wenn er den Mieter ohne vorherige Zahlungsaufforderung durch den umgehenden Ausspruch einer Zahlungsverzugskündigung "ins Messer laufen lässt", obwohl er erkennen musste, dass der Zahlungsrückstand nicht auf der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Mieters beruht, sondern auf einem geringfügigen Versehen oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen.*)

3. Der Verzug des Mieters mit im Vertrauen auf die Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln einbehaltenen Mietanteilen ist abhängig von den sonstigen Umständen des Einzelfalls geeignet, die Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen. Dabei kommt der Pflichtverletzung des Mieters das für eine ordentliche Kündigung erforderliche Gewicht aber jedenfalls solange nicht zu, wie der Vermieter dem Mieter gegenüber nicht seine eigenen rechtlichen oder tatsächlichen Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des BVerfG vom 25.03.2021 zur Verfassungswidrigkeit des MietenWoG Bln ausdrücklich oder zumindest konkludent - etwa durch den Ausspruch einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung - kundgetan hat.*)

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IBRRS 2022, 0540
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wucher-Miete führt zu deliktsrechtlichem Schadensersatz

LG Berlin, Urteil vom 19.01.2022 - 66 S 3/21

1. Bei Vereinbarung einer Miete, die erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (hier mehr als 200%) ist grundsätzlich die deliktsrechtliche Haftungsgrundlage gem. § 823 Abs. 2, § 556d ff. BGB erfüllt. Etwas anderes gilt erst, wenn der Vermieter konkrete Umstände vorträgt und beweist, die den gewählten Vertragsinhalt ausnahmsweise nicht als Folge eines zumindest fahrlässig begangenen Rechtsverstoßes erscheinen lassen.

2. Haftet der Vermieter für einen Verstoß gegen die Vorschriften der Mietpreisbremse nach den §§ 823 Abs. 2, 556d ff. BGB, ist ein im Mietvertrag vorgesehenes Abtretungsverbot unwirksam, weil es dafür an einem schützenswerten Interesse des Vermieters fehlt. Der Mieter ist nicht gehindert, einen Rechtsdienstleister einzuschalten und diesem auch Ansprüche zur Durchsetzung gegen den Vermieter abzutreten.

3. Die Haftung auf Schadensersatz nach einem schuldhaften Verstoß gegen die Mietpreisbremse schließt Rechtsverfolgungskosten auch dann ein, wenn diese durch die Einschaltung eines Rechtsdienstleisters ausgelöst werden, der eine andere Vergütung beanspruchen kann, als sie ein eingeschalteter Rechtsanwalt abrechnen könnte. Die Vermeidung einer insgesamt höheren Kostenlast, als sie bei ausschließlich anwaltlicher Vertretung des Mieters entstünde, kann vom Vermieter selbst gesteuert werden und ist sein eigenes Risiko.

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IBRRS 2022, 0535
WohnraummieteWohnraummiete
Berliner Mietenbegrenzungsverordnung 2015 ist wirksam

BGH, Urteil vom 19.01.2022 - VIII ZR 123/21

1. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28.04.2015 (GVBl. 2015 S. 101) ist nicht wegen einer unzureichenden Veröffentlichung der Begründung unwirksam. Die Verordnungsbegründung ist in hinreichender Weise und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung am 01.06.2015 veröffentlicht worden (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19, IMR 2020, 312, sowie des Senatsbeschlusses vom 27.05.2020 - VIII ZR 292/19, Rz. 6 ff., IMRRS 2020, 1554 = WuM 2020, 488).*)

2. Nimmt ein registrierter Inkassodienstleister im Rahmen der von ihm für den Mieter einer Wohnung gem. § 556d Abs. 2 BGB erhobenen Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB) den Vermieter nicht nur auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete in Anspruch, sondern fordert er den Vermieter zusätzlich dazu auf, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen, ist diese Aufforderung nicht als eine - einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. nicht gestattete - Maßnahme der Anspruchsabwehr anzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, IMR 2020, 78; Anschluss an Senatsurteile vom 27.05.2020 - VIII ZR 31/19, Rz. 26 ff., IMRRS 2020, 0855 = WuM 2020, 645; VIII ZR 121/19, Rn. 27 ff.; VIII ZR 128/19, Rn. 27 ff., IMRRS 2020, 0939, und VIII ZR 129/19, Rz. 27 ff., IMRRS 2020, 0852 = ZIP 2020, 1619).*)

3. Beauftragt ein Verbraucher (hier: Wohnungsmieter) einen Inkassodienstleister im elektronischen Rechtsverkehr mit einer Beitreibung einer möglicherweise bestehenden Forderung gegen seinen Vermieter (hier: Rückerstattung zu viel gezahlter Miete verbunden mit der Aufforderung, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen) und ist das vereinbarte Entgelt nur unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich ausschließlich im Erfolgsfall, geschuldet und besteht lediglich darin, dass der Beitreibende an dem möglichen Erfolg einer Forderungsrealisierung beteiligt wird, steht dem Zustandekommen des Vertrags gem. § 312j Abs. 4 BGB ausnahmsweise nicht entgegen, dass die von dem Inkassodienstleister auf seiner Internet-Seite verwendete Schaltfläche "Mietsenkung beauftragen" nicht mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden Formulierung beschriftet ist.*)

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IBRRS 2022, 0501
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gehört die Terrasse zu einer vermieteten Wohnung?

AG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2021 - 40b C 42/21

1. Die Erhaltungspflicht des Vermieters gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist allgemein auf die Erhaltung der Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand, nicht aber auf die Ausführung spezifischer, vom Mieter gewünschter Arbeiten gerichtet.

2. Kann eine im Mietvertrag nicht explizit genannte Terrasse nur über eine Tür der Mietwohnung betreten werden, spricht dies für eine Mitvermietung dieser Terrasse, ebenso, dass der Vermieter die Nutzung durch den Mieter jahrelang unbeanstandet duldet.

3. Dies gilt erst recht, wenn sich der Vermieter in einem früheren Mieterhöhungsverlangen auf diese Terrasse als wohnwerterhöhend berufen hat und er den Mieter darauf hinweist, dass dieser für die Pflege der Terrasse verantwortlich sei.

4. In Ermangelung vertraglicher Regelungen zum geschuldeten Zustand der Terrasse richtet sich die Verpflichtung der Vermieters allgemein darauf, die Terrasse in einem solchen Zustand zu erhalten, der einen vertragsgemäßen Gebrauch ohne wesentliche Störungen oder Gefährdungen erlaubt. Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Terrasse gehört es insbesondere, diese gefahrlos begehen zu können sowie dort Gartenmöbel aufstellen und diese bestimmungsgemäß nutzen zu können.

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IBRRS 2022, 0398
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

AG Köpenick, Urteil vom 05.05.2021 - 10 C 46/20

Es ist noch als zulässige Inkassodienstleistung anzusehen, wenn Ansprüche aus der Mietpreisbremse - auch auf Auskunftserteilung - treuhänderisch an den Rechtsdienstleister abgetreten werden und dieser die Forderungen auf dem Boden eines Erfolgshonorars im eigenen Namen gegen den Vermieter geltend macht.

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IBRRS 2021, 3450
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Anspruch des Energieversorgers gegen den Eigentümer eines vermieteten Grundstücks

LG Amberg, Urteil vom 06.09.2021 - 22 O 828/20

Der Energieversorgungsvertrag kommt regelmäßig mit dem zu Stande, der die tatsächliche Verfügungsgewalt am Übergabepunkt ausübt. Dies ist regelmäßig der Mieter oder Pächter, dem die tatsächliche Verfügungsgewalt vertraglich eingeräumt ist, unabhängig davon, ob dies dem Energieversorger bekannt ist oder nicht.

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IBRRS 2022, 0173
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wohnungen müssen langfristig vermietet werden

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2021 - 14 B 521/21

1. Eine Vermietung zu anderen als Wohnzwecken und damit eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn die Wohnungen nur an Personen vermietet werden, die nur an kurzer Anmietung interessiert sind und keine dauerhafte Wohnnutzung anstreben.

2. Räumlichkeiten, deren dauerndes Bewohnen wegen erheblicher Immissionsbelastungen unzulässig oder unzumutbar ist, sind zweckentfremdungsrechtlich kein Wohnraum. Jedoch ist ein die Bewohnbarkeit ausschließender Mangel unbeachtlich, wenn er nicht auf Dauer besteht. Letzteres ist hinsichtlich der Immissionen einer benachbarten Großbaustelle - etwa im Gegensatz zu Straßenverkehrslärm - der Fall.

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IBRRS 2022, 0106
WohnraummieteWohnraummiete
Widerruf einer Genehmigung zur Hundehaltung

LG Berlin, Urteil vom 09.09.2020 - 65 S 255/19

1. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter auf den Fortbestand einer einmal erteilten Erlaubnis zur Hundehaltung vertrauen darf. Eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach eine Erlaubnis jederzeit widerrufen werden darf, verstößt gegen § 307 BGB.

2. Die Erlaubnis darf widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, (auch) ohne dass es eines vertraglichen Widerrufsbehaltes bedarf.

3. Ist die Tierhaltung nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch nach § 535 Abs. 1 in Verbindung mit den Regelungen des Mietvertrags und der darauf beruhenden Zustimmung des Vermieters gedeckt, so kann Letzterer den Mieter nach einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch nehmen, sofern der Mieter den vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt.

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IBRRS 2022, 0435
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen: Bedarf es einer Aufschlüsselung in Untergewerke?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.11.2021 - 2-11 S 8/21

1. Für die formelle Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung genügt es, wenn die abtrennbaren baulichen Hauptmaßnahmen, die Gegenstand der Mieterhöhung sind, in der Mieterhöhungserklärung getrennt angegeben und hierfür jeweils die Gesamtkosten angegeben werden. Es bedarf keiner weiteren Untergliederung dieser baulichen Hauptmaßnahmen.

2. Die Beifügung von Rechnungsbelegen ist für die formelle Wirksamkeit der Modernisierungsmieterhöhung unerheblich. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch auf Einsicht in die Rechnungsbelege.

3. Für die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens genügt, dass der ersparte Instandsetzungsaufwand durch eine Quote angegeben wird. Eine Vergleichsberechnung ist nicht erforderlich.

4. Bei der Schätzung hinsichtlich des Instandsetzungsanteils sind auch fiktiv ersparte Instandsetzungskosten zu berücksichtigen.

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IBRRS 2022, 0444
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
65 km sind für Belegeinsicht zu weit!

AG Höxter, Urteil vom 13.10.2021 - 10 C 154/21

Eine Belegeinsicht des Mieters in den Räumlichkeiten des Vermieters ist unzumutbar, wenn die Räumlichkeiten 65 km von der Wohnung des Mieters entfernt sind.*)

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IBRRS 2022, 0429
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskosten: Ohne Wärmemengenzähler wird gekürzt!

BGH, Urteil vom 12.01.2022 - VIII ZR 151/20

Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt.*)

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IBRRS 2022, 0410
WohnraummieteWohnraummiete
Kostenbeschwerde gegen Streitwerfestsetzung

LG Kiel, Beschluss vom 20.07.2021 - 1 T 77/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0093
WohnraummieteWohnraummiete
Wer zu spät baut, den bestraft das Leben!

LG Berlin, Beschluss vom 15.07.2021 - 67 S 95/21

Liegen zwischen dem in der Modernisierungsankündigung genannten Termin für den voraussichtlichen Baubeginn und dem tatsächlichen Baubeginn mehr als 16 Monate, so ist die Modernisierungsankündigung hinfällig. Es bedarf einer neuen Ankündigung.

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IBRRS 2022, 0092
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wer zu spät modernisiert, den bestraft das Leben!

LG Berlin, Beschluss vom 02.09.2021 - 67 S 95/21

1. Liegen zwischen dem in der Modernisierungsankündigung genannten Termin für den voraussichtlichen Baubeginn und dem tatsächlichen Baubeginn mehr als 16 Monate, so ist die Modernisierungsankündigung hinfällig. Es bedarf einer neuen Ankündigung.

2. Für die Bestimmung dieser Verzögerung kommt es nicht auf den ersten Spatenstich an, sondern der Beginn der Arbeiten, die angekündigt wurden und den Mieter selbst betreffen, ist entscheidend.

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IBRRS 2022, 0395
WohnraummieteWohnraummiete
Antrag auf Schadensersatz für Feuchte - und Wasserschäden

AG Neumünster, Urteil vom 06.12.2018 - 36 C 608/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0203
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Sog. "Nest-Modell" als Eigenbedarf?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 24.11.2021 - 9 C 278/20

Die Durchführung eines sog. "Nest-Modells" ist ein ernsthafter, vernünftiger und nachvollziehbarer Grund i.S.d. § 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB.

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IBRRS 2021, 3501
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Beweislastverteilung bei Wasserschäden im Keller eines vermieteten Hauses

LG Kiel, Urteil vom 29.10.2021 - 1 S 11/19

1. Ist streitig, ob vermietete Räume infolge des Mietgebrauchs beschädigt worden sind, trägt grundsätzlich der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt; eine in seinem eigenen Verantwortungsbereich fallende Schadensursache muss der Vermieter ausräumen.

2. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters oder des Mieters haben, muss der Vermieter zunächst sämtliche Ursachen ausräumen, die aus seinem Gefahrenbereich herrühren könnten. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen.

3. Die Schadensursache ist vom Mieter auszuräumen. Es obliegt dem Mieter, die seinem Bereich zuzuordnenden Ursachen gegebenenfalls auch frühzeitig zu untersuchen und entsprechend vorzutragen. Hat der Mieter schon in erster Instanz zutreffend erkannt, dass es auch auf die in seinem Verantwortungsbereich zuzuordnenden möglichen Ursachen zum Wasserschaden entscheidend ankommt, ist jedenfalls vollständig vorzutragen und vollständig Beweis anzubieten.

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IBRRS 2022, 0334
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BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VIII ZR 51/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0199
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Knapp 1.340 Euro sind genug zum Leben!

LG Berlin, Beschluss vom 28.12.2021 - 67 S 279/21

Ein alleinstehender Mieter kann sich gegenüber einer auf die - energetische - Modernisierung der Mietsache gestützten Erhöhung des Mietzinses nicht mit Erfolg auf den Einwand einer nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Härte nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB berufen, wenn ihm zur Bestreitung seines sonstigen allgemeinen Lebensbedarfs nach Abzug der Mietbelastung noch 1.339,34 Euro im Monat und damit weit mehr als die Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens zur Verfügung stehen.*)

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IBRRS 2022, 0180
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Erklärungspflicht des Mieters nach einer ordentlichen Kündigung?

LG Rostock, Beschluss vom 18.01.2022 - 1 T 157/21

1. Ein Schuldner ist im Allgemeinen vor Fälligkeit nicht verpflichtet, sich zu seiner Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zu äußern. Vielmehr gibt der Schuldner nur und erst dann Anlass zur Klageerhebung, wenn er aktiv ein Verhalten an den Tag legt, das aus der Sicht eines objektiven vernünftigen Betrachters an der Erfüllungsbereitschaft zweifeln lässt.

2. Der Vermieter hat jedenfalls bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist keinen Erklärungsanspruch gegen den Mieter bzgl. der Kündigung. Denn bis zum Ablauf der Frist können dem Mieter Widerspruchsgründe erwachsen und er muss sich nicht voreilig seiner diesbezüglichen Ansprüche durch ein vorprozessuales Anerkenntnis begeben.

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IBRRS 2022, 0188
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Belegeinsichtsrecht des Mieters: Vorzulegen sind regelmäßig die Originalbelege

BGH, Urteil vom 15.12.2021 - VIII ZR 66/20

1. Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen.*)

2. In Ausnahmefällen kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) allerdings in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet. Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.*)

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IBRRS 2021, 2062
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ProzessualesProzessuales
Kostentragung bei Erledigung im Räumungsverfahren

LG Schweinfurt, Beschluss vom 21.06.2021 - 11 T 61/21

1. Ein allgemeiner Grundsatz, wonach die Kosten stets der Partei aufzuerlegen sind, die sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt, ist nicht anzuerkennen.

2. Die Erfüllung einer Räumungs- und Herausgabeverpflichtung ist nicht mit der Erfüllung einer Geldforderung gleichzusetzen.

3. Aus der Rückgabe einer Wohnung können keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob der ausziehende Mieter vom Bestehen des Räumungsanspruchs bzw. der Wirksamkeit der Kündigung des Mietvertrags ausgeht.

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IBRRS 2022, 0157
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Einbruchdiebstahl hat fristlose Kündigung ohne Abmahnung zur Folge

LG Freiburg, Beschluss vom 18.05.2021 - 3 T 40/21

Begeht ein Mieter in einer betreuten Seniorenwohnanlage einen Einbruchdiebstahl, so ist eine fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 1 BGB ohne vorherige Abmahnung zulässig. § 314 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Für die Rechtsverteidigung gegen die Kündigung ist Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten zu versagen.

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IBRRS 2022, 0110
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Kein Rücknahmewille - keine Nutzungsentschädigung

LG Berlin, Urteil vom 15.07.2021 - 65 S 1/21

Die Zahlung der Nutzungsentschädigung soll Druck auf den Mieter ausüben, die Mietsache zurückzugeben; sie erleichtert dem Vermieter die Verfolgung seines Rückgabeanspruchs. Dessen bedarf er aber nicht, wenn der Vermieter - aus welchen Gründen auch immer - die Rückgabe gar nicht verlangt, ihm also ein Rücknahmewille fehlt.

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IBRRS 2022, 0151
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Kinder haben nach 22 Uhr gefälligst ruhig zu sein!

LG Berlin, Beschluss vom 30.07.2021 - 65 S 104/21

1. Der Vermieter kann nach Abmahnungen ein Wohnraummietverhältnis zumindest wirksam ordentlich kündigen, wenn der Mieter in seiner Wohnung insbesondere während der Ruhezeit nach 22 Uhr Lärm u. a. durch Kinder nicht unterbindet bzw. verursacht und selbst gegen die Hausordnung verstößt, wodurch die direkten Nachbarmieter des Hauses erheblich beeinträchtigt werden. Das Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm ist nicht grenzenlos.*)

2. Die unterlassene, aber gebotene Hinzuziehung eines Dolmetschers kann nicht mehr gerügt werden, wenn die Prozessparteien anschließend noch in erster Instanz rügelos verhandelt haben.*)

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IBRRS 2022, 0114
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Eigenbedarf: Nur vages "Seniorenstudium" ist kein Kündigungsgrund

LG Berlin, Urteil vom 29.06.2021 - 65 S 344/20

1. Gemessen am Maßstab des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB fehlt es an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswillens bei einer nur vagen oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgten Nutzungsabsicht. Der Nutzungswunsch muss vielmehr in einem zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung stehen und sich so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung besteht; sog. Vorratskündigungen sind unzulässig.

2. An einem solchen Nutzungswillen fehlt es, wenn der Vermieter angibt, keinerlei konkrete Erkundigungen über die Anforderungen und Bedingungen bzw. die Möglichkeiten einer Fächerbelegung als Neben- oder Gasthörer bzw. zur Aufnahme eines "Seniorenstudiums" eingeholt zu haben.

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IBRRS 2022, 0112
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Wegfall des Zurückbehaltungsrechts nach Mangelbeseitigung

LG Berlin, Urteil vom 27.05.2021 - 65 S 19/21

Das Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB entfällt, wenn der Mangel (inzwischen) beseitigt wurde. Anders verhält es sich bereits, wenn der Vermieter behauptet, der Mangel der Mietsache sei schon beseitigt oder er werde beseitigt sein; in diesen Fällen kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände an, ob das Zurückbehaltungsrecht noch dem Zweck dienen kann, Druck auf den Vermieter auszuüben.

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IBRRS 2022, 0099
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Schönheitsreparaturen: Müssen Türen weiß oder gebeizt und geölt sein?

LG Berlin, Urteil vom 06.07.2021 - 65 S 292/20

1. Will der Vermieter eine Abweichung vom Üblichen, so ist er gehalten, dies dem Mieter zumindest mitzuteilen. Ohne einen solchen Hinweis darf der Mieter von der allgemein üblichen ästhetischen Erwartungshaltung potenzieller Mieterkreise ausgehen.

2. Steht fest, dass Altbautüren üblicherweise mit einem weißen Farbanstrich versehen werden, darf der Mieter die übernommene Schönheitsreparaturverpflichtung mangels abweichender Vorgaben dahin verstehen, dass die Rahmen und Türen - wie allgemein üblich - weiß zu streichen sind. Eine vom Standard abweichende Verpflichtung hätte der Vermieter somit klar zum Ausdruck bringen müssen.

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IBRRS 2022, 0056
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MietrechtMietrecht
Preisbindung ist offenzulegen!

LG Berlin, Urteil vom 03.06.2021 - 65 S 172/20

1. Ob Wohnraum der Preisbindung unterliegt, ist üblicherweise ein Umstand, der sich der Kenntnis des Mieters entzieht. Dem Vermieter ist es regelmäßig versagt, sich zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des Mieters auf eine nicht offen gelegte Preisbindung oder - im umgekehrten Fall - ihr Fehlen zu berufen.*)

2. Die Parteien eines Wohnraummietvertrags können das einseitige Mieterhöhungsrecht des Vermieters nach § 10 WoBindG wirksam ausschließen.*)

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