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Sachgebiet: Wohnraummiete

4632 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 2274
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
19-jährige braucht keine 120 qm große Vierzimmerwohnung!

LG Berlin, Urteil vom 20.01.2021 - 64 S 50/20

1. Der bloße Wille des Eigentümers und Vermieters, eine Wohnung zukünftig selbst zu nutzen oder sie einer Bedarfsperson zur Nutzung zu überlassen, reicht zur Begründung eines nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB beachtlichen Eigenbedarfs und ein "Benötigen" der Wohnung nicht aus; vielmehr muss der Wille des Vermieters von vernünftigen und rechtlich billigenswerten Erwägungen getragen werden.

2. Ein auf einen weit überhöhten Wohnbedarf gestütztes Eigenbedarfsbegehren kann eine Mietvertragskündigung nicht tragen.

3. Da eine sog. "Vorratskündigung" die Beendung eines Wohnungsmietverhältnisses nicht rechtfertigen kann, ist nur der konkret mitgeteilte Bedarf der Bedarfsperson zu Grunde zu legen, der die Wohnung nach der Kündigungserklärung - jedenfalls zunächst - alleine zur Gründung eines Haushalts zur Verfügung stehen soll.

3. Auf die Übertragung der Eigentumsanteile an einem Grundstück von einem auf den anderen Mit-Vermieter findet § 566 BGB weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.

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IBRRS 2021, 2431
WohnraummieteWohnraummiete
Gebrauchsüberlassung bei Mietermehrheit: Nicht bei allen Mietern muss berechtigtes Interesse vorliegen

LG Berlin, Urteil vom 22.07.2021 - 67 S 59/21

Der Anspruch einer Mietermehrheit auf Erteilung der Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten setzt nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht voraus, dass das dafür erforderliche berechtigte Interesse bei sämtlichen Mietern vorliegt. Es reicht aus, dass es lediglich in der Person eines von mehreren Mietern gegeben ist.*)

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IBRRS 2021, 2430
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung muss auf vernüftigen Erwägungen ruhen

AG Bonn, Urteil vom 08.06.2021 - 206 C 42/21

Der bloße Wille des Eigentümers und Vermieters, eine Wohnung zukünftig selbst zu nutzen oder sie einer Bedarfsperson zur Nutzung zu überlassen, reicht zur Begründung eines nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB beachtlichen Eigenbedarfs und ein "Benötigen" der Wohnung nicht aus; vielmehr muss der Wille des Vermieters von vernünftigen und rechtlich billigenswerten Erwägungen getragen werden.

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IBRRS 2021, 2402
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen?

BGH, Urteil vom 07.07.2021 - VIII ZR 52/20

1. Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Allgemeinen nicht befugt, den Schuldner einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen - auf Leistung an die Gesellschaft - in Anspruch zu nehmen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 10.01.1963 - II ZR 95/61, BGHZ 39, 14, 15 f.; vom 18.11.1999 - IX ZR 153/98, unter I, IBRRS 1999, 0810 = NJW 2000, 734; vom 19.06.2008 - III ZR 46/06, Rz. 34, IBRRS 2008, 2096 = NJW-RR 2008, 1484; vom 19.12.2017 - II ZR 255/16, Rz. 12, IBRRS 2018, 0333 = NJW-RR 2018, 288).*)

2. Zum Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei nicht (fristgerecht) erteilter Abrechnung des Vermieters (im Anschluss an Senatsurteile IMR 2007, 1092 - nur online; IMR 2006, 42; IMR 2012, 491).*)




IBRRS 2021, 2288
WohnraummieteWohnraummiete
Vertragsstrafe bei verspäteter Mangelbeseitigung: Auch kleine Mängel können teuer werden

LG Berlin, Urteil vom 23.03.2021 - 67 S 8/21

Hat der Vermieter sich unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe verpflichtet, in der Wohnung des Mieters bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Modernisierungsarbeiten - unter Ausnahme von ganz geringfügigen Mängeln - vollständig ausführen zu lassen, ist auch bei verhältnismäßig geringfügigen Mängeln, die aber den Wohnwert beeinträchtigen, die Vertragsstrafe fällig (hier: 10.000 Euro für 4 Monate).

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IBRRS 2021, 2285
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Dürfen Mietwohnungen mit Fernwärme und Wohnungen mit Zentralheizung unterschiedlich gefördert werden?

OVG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 22.03.2021 - 14 A 1131/18

1. Es ist unter Gleichheitsgesichtspunkten zulässig, den Bau von Mietwohnungen, die mit Fernwärme beliefert werden, mit der Maßgabe einer geringeren Bewilligungsmiete zu fördern als den Bau von Mietwohnungen mit einer vom Vermieter betriebenen Zentralheizung.*)

2. Das Land darf die in sein Ermessen gestellten Bedingungen der Wohnraumförderung für die Zukunft ändern, ohne abgeschlossene Förderungen an diese Änderungen anzupassen.*)

3. Zum Vertrauensschutz und zum Ermessen bei der Rücknahme gemischter Verwaltungsakte.*)

4. Zur Rücknahmefrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG-NW.*)

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IBRRS 2021, 2326
WohnraummieteWohnraummiete
Wann wird Rückzahlung der Kaution fällig?

AG Hamburg, Urteil vom 07.01.2021 - 40a C 106/19

1. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird erst fällig, wenn Abrechnungsreife eingetreten ist. Das ist der Fall, wenn der Vermieter eine nach den Umständen des Einzelfalls angemessene Zeit zur Prüfung und Entscheidung hatte, ob und inwieweit er die Kaution für eigene Forderungen aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung in Anspruch nehmen will. Eine starre Frist besteht hierfür nicht.

2. Die Vereinbarung einer angeblich frühzeitigen Rückzahlung der Kaution hat der Mieter zu beweisen.

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IBRRS 2021, 2377
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Welchen Formalien muss ein Antrag auf teilweise Gebrauchsüberlassung genügen?

LG Berlin, Beschluss vom 15.07.2021 - 67 S 87/21

1. Ein auf die teilweise Gebrauchsüberlassung der Mietsache gerichteter Antrag des Mieters genügt nur dann den Anforderungen des § 553 BGB, wenn er auch Angaben zum räumlichen Überlassungskonzept des Mieters enthält.*)

2. Das Genehmigungsgesuch des Mieters löst frühestens dann einen Erlaubnisanspruch - und einen auf der unterlassenen Erlaubnis beruhenden Schadensersatzanspruch des Mieters - aus, wenn sich aus seinem Antrag ausdrücklich oder jedenfalls konkludent ergibt, dass keine vollständige Überlassung der Mietsache, sondern lediglich eine im Einklang mit § 553 Abs. 1 BGB stehende Vermietung eines konkret zu bezeichnenden "Teils des Wohnraums" beabsichtigt ist.*)

3. Ein Anspruch auf Erlaubniserteilung scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Mieter in seiner Anfrage schon nicht die Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung eines bloßen "Teils der Mietsache", sondern zur räumlich nicht näher beschränkten "Untervermietung" verlangt. Nichts anderes gilt im Falle der abstrakten Beschränkung der Anfrage auf die Überlassung eines bloßen Teils der Mietsache, wenn dieser nicht konkret und nachvollziehbar bezeichnet wird, obwohl die Möglichkeit zur lediglich teilweisen Überlassung wegen der Raumanzahl oder des Schnitts der Mietsache fernliegt oder sogar als ausgeschlossen erscheint.*)

4. Eine auf § 242 BGB beruhende Verpflichtung des Vermieters, den Mieter auf dessen sich aus § 553 BGB ergebende Formalpflichten zur Erwirkung einer Überlassungserlaubnis hinzuweisen, besteht nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Verweigerung der Erlaubniserteilung gegenüber dem Mieter nicht mit dem unzureichenden Inhalt der Anfrage begründet, sondern mit einer anderen Begründung verweigert hat.*)

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IBRRS 2021, 2372
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Legionellen sind Mietmangel!

LG Berlin, Urteil vom 17.06.2021 - 67 S 17/21

1. Ein Mangel der Mietsache liegt vor, wenn die Trinkwasserversorgungsanlage der Mietsache von Legionellen befallen ist und dadurch der technische Maßnahmewert nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV (100 KbE/100 ml) überschritten wird. Ausreichend ist bereits die sich aus dem Überschreiten des Maßnahmewerts ergebende Besorgnis legionellenbedingter Gesundheitsgefahren für den Mieter.*)

2. Die zur Begründung des Mangels hinreichende Gefahrbesorgnis entfällt nicht, bevor der Mieter wegen der von ihm zu besorgenden Gesundheitsgefahren nachvollziehbar entwarnt worden ist.*)

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IBRRS 2021, 2207
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ausgleich für Mietzahlungen bei einer Liebesbeziehung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2021 - 13 UF 83/19

1. Ob es sich bei einem Anerkenntnis um ein abstraktes Schuldanerkenntnis oder lediglich um ein - im BGB nicht geregeltes - deklaratorisches Anerkenntnis handelt, ist im jeweiligen Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln. Dabei sind neben dem Wortlaut und dem situativen Zusammenhang des erklärten Anerkenntnisses vor allem der mit dem Anerkenntnis verfolgte Zweck, die Interessenlage und die allgemeine Verkehrsauffassung zu berücksichtigen.

2. Haben Mieter einen Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, findet im Innenverhältnis im Grundsatz ein hälftiger Ausgleich statt. Zwar kann sich auch "aus der Natur der Sache" etwas anderes ergeben. Alleine dass nur ein Partner einer Liebesbeziehung in der gemieteten Wohnung lebte, genügt aber dann nich, wenn regelmäßige Zahlungen geleistet wurden und regelmäßige Treffen ausschließlich in der angemieteten Wohnung stattgefunden haben.

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IBRRS 2021, 2287
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann erlischt Mietzahlungsanspruch?

LG Koblenz, Urteil vom 16.02.2021 - 6 S 188/20

Das Erlöschen des Mietzinsanspruchs nach § 537 Abs. 2 BGB setzt nicht nur eine Gebrauchsüberlassung an Dritte, sondern zusätzlich voraus, dass der Vermieter dadurch außer Stande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren.

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IBRRS 2021, 2353
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Corona-bedingte Schließung rechtfertigt Anpassung des Pachtzinses

LG Krefeld, Urteil vom 14.07.2021 - 2 O 58/21

1. Die durch eine landesrechtliche Corona-Schutzverordnung verfügten Verbote der Beherbergung von Privatreisenden und der Öffnung eines Restaurantbetrieb in einem Hotel stellen in der Regel keinen Pachtmangel dar; die damit verbundene Nichtnutzbarkeit des Pachtobjekts fällt in das Verwendungsrisiko des Pächters.*)

2. Das Verbot der Beherbergung von Privatreisenden und das durch die Corona Pandemie bedingte Ausbleiben von Geschäftsreisenden in einem Hotel stellen aber eine schwer wiegende Störung der Geschäftsgrundlage dar, die selbst bei nicht vollständigem Ausbleiben von Umsätzen eine Anpassung des Pachtzines (mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Betriebskosten) auf die Hälfte rechtfertigen. Eine Existenzgefährdung des Pächters ist nicht erforderlich, entscheidend ist vielmehr das Maß der Störung der Vertragsangemessenheit und Vertragsgerechtigkeit.*)

3. Staatliche Unterstützungsleistungen für den Pächter oder ähnliche Ersatzleistungen sind allenfalls in Ausnahmefällen zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2021, 2308
WohnraummieteWohnraummiete
Mietinteressent versetzt Wohnung in bewohnbaren Zustand: Ersatz der Renovierungskosten?

KG, Beschluss vom 05.11.2020 - 8 U 129/19

Durch die Äußerung "Sie können gerne machen, was Sie wollen, solange es mich kein Geld kostet" wird gegenüber einem Mietinteressenten deutlich zum Ausdruck gebracht, einen etwaigen Auftrag zur Sanierung der Wohnung nicht in Geld vergüten zu wollen.

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IBRRS 2021, 2324
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Soll Wohnraummietrecht gelten, dann gilt es auch!

LG Berlin, Urteil vom 05.01.2021 - 63 S 19/20

1. Der "vorübergehende Gebrauch der Mietsache" i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt die zeitliche Begrenzung der Nutzungsabsicht der Mietsache bei Vertragsschluss voraus, nicht - wie bei einer Zweitwohnung - die dauerhafte temporäre Nutzung.

2. Erfolgt die Vermietung laut Mietvertrag als "Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken" und verweist der Mietvertrag auf die Kündigungsgründe sowie -fristen im Wohnraummietrecht, so sind die Regelungen des Wohnraummietrechts anzuwenden.

3. Das Unterlassen von Schönheitsreparaturen stellt ebenfalls keine zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung dar.

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IBRRS 2021, 2316
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebsbedarf zur Erweiterung einer Kindertagestätte ist Kündigungsgrund

LG Hamburg, Urteil vom 12.02.2021 - 307 S 16/20

1. Ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses kann vorliegen, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (vor allem eine Gemeinde) die von ihr vermietete Wohnung zur Umsetzung von Aufgaben benötigt, an deren Erfüllung ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht.

2. Die Nutzung der Räumlichkeiten für die Erweiterung einer Kindertagesstätte stellt ein solches gewichtiges öffentliches Interesse dar.

3. In einem solchen Fall ist es auch nicht zwingend erforderlich, dass die Zweckentfremdungsgenehmigung bereits zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegt, es genügt vielmehr, dass der Vermieter die Ernsthaftigkeit und Umsetzbarkeit seiner Absicht, die Kindertagesstätte zu erweitern, hinreichend darlegen kann.

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IBRRS 2021, 2278
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zahlung unter Vorbehalt: § 814 BGB greift nicht

LG Berlin, Beschluss vom 20.07.2020 - 65 S 112/20

Die Anwendung des § 814 BGB ist selbst bei Kenntnis des Leistenden vom Fehlen der Verpflichtung ausgeschlossen, wenn dieser sich die Rückforderung vorbehalten hat; selbst dann, wenn der Leistende "um des lieben Friedens willen leistet" oder unter Druck leistet (vgl. MüKoBGB/Schwab, 7. Aufl., BGB § 814 Rz. 9, m.w.N.).

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IBRRS 2021, 2269
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auch Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot muss fristgerecht moniert werden!

LG Berlin, Beschluss vom 15.06.2021 - 67 S 61/21

Der Mieter hat einen Verstoß gegen das betriebskostenrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot bis zum Ablauf der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB geltend zu machen. Andernfalls unterfällt er gem. § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB dem Einwendungsausschluss, es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.*)

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IBRRS 2021, 2268
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung samt Einbauten weitervermietet: Schadensersatz gegen den scheidenden Mieter?

LG Berlin, Beschluss vom 21.06.2021 - 64 S 219/20

Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, so steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den scheidenden Wohnungsmieter nicht ohne weiteres Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu. Ein Interesse des Vermieters, die Einbauten bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer zu nutzen, gegenüber dem scheidenden Mieter aber die Kosten ihrer erst dann beabsichtigten Entfernung als Schaden zu liquidieren, wäre nicht schützenswert (Fortführung von BGH, IMR 2014, 231).*)

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IBRRS 2021, 2232
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Treuwidrigkeit des Nutzungswunsches muss Mieter beweisen

AG Aachen, Urteil vom 20.05.2021 - 121 C 109/19

1. Für die Treuwidrigkeit des Nutzungswunsches bzw. die Missbräuchlichkeit trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast, da der an sich vom Vermieter darzulegende und zu beweisende Eigenbedarf dann wegfällt bzw. dieser sich nicht darauf berufen darf (vgl. BeckOGK/Geib, 01.04.2021, BGB § 573 Rz. 102; MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl., BGB § 573 Rz. 102; LG Gießen, Urteil vom 23.02.1994 - 1 S 441/93 NJW-RR 1994, 910; a. A. Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl., BGB § 573 Rz. 72).

2. Eine Depression und Lungenerkrankungen sowie die Äußerung, bei einem Umzug einen Suizid in Erwägung zu ziehen, reichen nicht aus, um einen Härtefalle nach § 574 Abs. 1 BGB zu begründen.

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IBRRS 2021, 2143
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Berechtigt Störung des Hausfriedens zur fristlosen Kündigung?

AG Paderborn, Urteil vom 03.03.2021 - 55 C 281/20

1. Einer nachfolgenden Kündigung kann nicht jede Abmahnung zu Grunde gelegt werden. Einerseits muss sich die Abmahnung zumindest auf eine ähnliche Vertragsverletzung beziehen, die Gegenstand der Kündigung sein soll, zudem muss die Abmahnung eines identischen kontinuierlichen Verhaltens in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung stehen.

2. Lautes Herumschreien um 23 Uhr im Treppenhaus stellt keine schwer wiegende Vertragsverletzung, die zur endgültigen Zerstörung der Vertrauensgrundlage des Vertrags führt, dar.

3. Mieter haben sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden. Erforderlich ist, dass ein Mieter die Pflicht zur Rücksichtnahme, sich so zu verhalten, dass andere Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, schwer wiegend verletzt.

4. Eine nachhaltige - also schwer wiegende - Störung des Hausfriedens ist bei lediglich einmaligen und vereinzelten Vorfällen sowie Störungen, die dem Bagatellbereich zuzuordnen sind, zu verneinen.

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IBRRS 2021, 2142
WohnraummieteWohnraummiete
Welches Baualter hat eine modernisierte Wohnung?

LG Berlin, Urteil vom 30.07.2020 - 65 S 69/20

1. Die Beschaffenheit der Wohnung wird durch das Alter (Bezugsfertigkeit/Baualter) definiert, wobei die Wohnung grundsätzlich in das Baualter und/oder das Jahr der Bezugsfertigkeit einzuordnen ist, in der das Gebäude erstellt wurde. Modernisierte Wohnungen werden grundsätzlich in das ursprüngliche Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes eingeordnet.

2. Im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den objektiven Wohnwert der dem Mieter vom Vermieter zur Verfügung gestellten Wohnung an; eine vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellte, sondern auf Kosten des Mieters auf eigene Kosten angeschaffte Einrichtung bleibt grundsätzlich und auf Dauer unberücksichtigt.

3. Behebbare Mängel bleiben im Rahmen der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete außer Ansatz.

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IBRRS 2021, 2139
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unberechtigte Eigenbedarfskündigung: Umfang des Schadensersatzes

AG Steinfurt, Urteil vom 14.01.2021 - 21 C 444/20

1. Ein Vermieter, der unter Vorspiegelung eines Eigenbedarfs an der Mietsache das Dauerschuldverhältnis kündigt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

2. Wird der behauptete Wille, die Mietsache an einen Angehörigen zu überlassen, nicht in die Tat umgesetzt, trägt der Vermieter aufgrund des mangelnden Vollzugs der Überlassung die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, dass der Eigenbedarf in dem maßgeblichen Zeitpunkt bestanden hat. An diese Darlegung sind hohe Anforderungen zu stellen.

3. Der Kausalzusammenhang wird durch ein auf eigener Willensentscheidung beruhendes Verhalten des Mieters dann nicht unterbrochen, wenn dieses Verhalten durch die Kündigung herausgefordert ist und deshalb keine ungewöhnliche, sondern eine unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien naheliegende Reaktion darstellt.

4. Der Anspruch entfällt nur ausnahmsweise dann, wenn feststeht, dass der Mieter im Zeitpunkt der Aufhebungsvereinbarung oder später entschlossen war, die Wohnung in jedem Fall, unabhängig von dem geltend gemachten Eigenbedarf zu räumen.

5. Dem Mieter steht Ersatz des Differenzmietschadens zu, der durch die Anmietung einer gleichwertigen, jedoch teureren Wohnung entsteht. Ihm steht aber nur der erhöhte Quadratmeterpreis für die Größe der alten Wohnung zu.

6. Für die Dauer des zu leistenden Differenzschadens ist ein Rückgriff auf § 9 ZPO angemessen, wonach von einem Zeitraum von 3,5 Jahren auszugehen ist.

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IBRRS 2021, 2137
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WohnraummieteWohnraummiete
Besichtigung des Schimmelbefalls verweigert: Keine Mietminderung mehr!

LG Berlin, Urteil vom 22.10.2020 - 65 S 185/19

1. Das Minderungsrecht geht verloren, wenn Mieter die Besichtigung des angezeigten Schimmelbefalls verweigert haben.*)

2. Eine Bescheinigung einer Fachärztin für Innere Medizin mit der schlichten Feststellung, dass das Asthma bronchiale, an dem die Mieterin Leide, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Schimmelbefall im Badezimmer und auf die Asbestbodenplatten zurückzuführen" sei, genügt nicht als Kausalitätsnachweis.*)

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IBRRS 2021, 1912
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wiederholte Beleidigung als "fette Sau" und "fettes Schwein" rechtfertigt fristlose Kündigung

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 28.10.2020 - 41 C 961/19

Erhebliche Beleidigungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung und machen eine vorherige Abmahnung entbehrlich.

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IBRRS 2021, 2136
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete aus abgetretenem Recht

LG Berlin, Urteil vom 30.03.2021 - 65 S 241/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 1913
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
"Verjährungsfalle" auch bei Betriebskostenabrechnungen nicht unbeachtlich!

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 02.12.2020 - 41 C 1012/19

Nachzahlungsforderungen aus einer Nebenkostenabrechnung unterliegen (ebenfalls) der Regelverjährung von drei Jahren.

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IBRRS 2021, 2053
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Dienstwohnungen besteht keine Eile zur Abrechnung der Betriebskosten

VG München, Urteil vom 23.03.2021 - 5 K 18.994

1. Die Zuweisung einer Dienstwohnung stellt einen Sachbezug dar.

2. Bei § 7 Abs. 6 Satz 3 DWV (Dienstwohnungsverordnung) handelt es sich - im Gegensatz zu § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 - nicht um eine Ausschlussfrist, so dass die Betriebskosten auch nach über einem Jahr abgerechnet werden können.

3. Eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 BGB kommt nicht in Betracht.

4. Sind Kaltwasserzähler zwar vorhanden, konnten diese aber nicht abgelesen werden, so können die Kosten für Wasser und Abwasser ausnahmsweise im Verhältnis der Wohnfläche abgerechnet werden.

5. Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage gehören u. a. die Kosten des Betriebsstroms. Dazu gehört der gesamte Strom, der zum Betrieb der Zentralheizung erforderlich ist, also der Strom für die Beleuchtung des Heizraums sowie für den Betrieb der Pumpen und Brenner.

6. Ist ein Zwischenzähler vorhanden, so sind die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung entsprechend des gemessenen Verbrauchs anzusetzen. Fehlt ein Zwischenzähler, so ist eine Schätzung zulässig. In der Literatur werden Schätzwerte zwischen 4% und 10% vorgeschlagen.

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IBRRS 2021, 2092
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Welcher Zeitpunkt ist für die Ermittlung der Vergleichsmiete maßgebend?

BGH, Urteil vom 26.05.2021 - VIII ZR 93/20

1. Unterliegt ein Berufungsurteil der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde, müssen sich die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung aus dem Urteil oder - im Falle des § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO - aus dem Sitzungsprotokoll einschließlich der im Urteil oder im Sitzungsprotokoll enthaltenen Bezugnahmen so erschließen, dass eine revisionsrechtliche Nachprüfung stattfinden kann. Weiter muss das Berufungsurteil in diesem Fall erkennen lassen, von welchem Sach- und Streitstand das Gericht ausgegangen ist und welche Berufungsanträge die Parteien zumindest sinngemäß gestellt haben (im Anschluss an Senatsurteile vom 19.07.2017 - VIII ZR 3/17, Rz. 7 f., IMRRS 2017, 1154 = NZM 2017, 732; vom 18.10.2017 - VIII ZR 242/16, Rz. 4, IMRRS 2017, 1778 = DAR 2018, 78; jeweils m.w.N.).*)

2. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Vorliegen eines Mietspiegels (im Anschluss an Senatsurteile vom 18.11.2020, IMR 2021, 56; vom 28.04.2021 - VIII ZR 22/20, unter II 2 b aa, IMRRS 2021, 0668, zur Veröffentlichung bestimmt).*)

3. Dem sachverständig beratenen Tatrichter stehen, wenn sich nach der stets erforderlichen Berücksichtigung von Qualitätsunterschieden in den Wohnwertmerkmalen der zum Vergleich herangezogenen Wohnungen noch eine breite Marktstreuung der Vergleichsmieten ergibt, verschiedene Ansätze für die Ermittlung der Einzelvergleichsmiete zur Verfügung, deren Auswahl in seinem revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessen steht (im Anschluss an Senatsurteil vom 28.04.2021 - VIII ZR 22/20, unter II 2 b cc (2) (d) (aa), a.a.O., m.w.N.).*)

4. Maßgebend für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zeitpunkt, zu dem das Erhöhungsverlangen dem Mieter zugeht und nicht der - hier vom Berufungsgericht zu Grunde gelegte Zeitpunkt, ab dem der Mieter die erhöhte Miete gegebenenfalls schuldet. Die nach § 558 Abs. 2 BGB a.F. maßgebliche Vierjahresfrist erstreckt sich demnach vom Zugang des Erhöhungsverlangens an vier Jahre zurück (Bestätigung der Senatsurteile vom 29.02.2012, IMR 2021, 177; und vom 28.04.2021 - VIII ZR 22/20, unter II 2 b bb, a.a.O.).*)

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IBRRS 2021, 2100
WohnraummieteWohnraummiete
Formelle Anforderungen an Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

AG Münster, Urteil vom 20.05.2021 - 8 C 2208/20

Nach § 559b Abs. 1 BGB muss das Mieterhöhungsverlangen zur seiner formellen Wirksamkeit eine nachvollziehbare Berechnung des Erhöhungsbetrags und eine hinreichende Erläuterung des angegebenen Verteilungsschlüssels sowie nachvollziehbare Angaben zu den abgesetzten Kostenanteilen für Instandsetzung enthalten.

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IBRRS 2021, 2073
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist eine Indexmiete wirksam vereinbart?

BGH, Urteil vom 26.05.2021 - VIII ZR 42/20

Zur Frage der wirksamen Vereinbarung einer Indexmiete (§ 557b Abs. 1 BGB) und der Geltendmachung einer hierauf gestützten Mietänderung (§ 557b Abs. 3 BGB; im Anschluss an Senatsurteil, IMR 2018, 45).*)

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IBRRS 2021, 2064
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Alter und tiefe Verwurzelung schützen doch vor Eigenbedarfskündigung

LG Berlin, Urteil vom 25.05.2021 - 67 S 345/18

1. Die kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses kann den Mieter in seiner durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde verletzen, wenn er sich in einem hohen Lebensalter befindet, tief am Ort der Mietsache verwurzelt ist und für ihn keine konkrete und realisierbare Chance mehr besteht, seine private Existenz aufgrund einer autonomen Entscheidung anderen Ortes unter Erhalt der an seinem bisherigen Wohnort vorhandenen Wurzeln erneut und auf Dauer wieder aufzubauen.*)

2. Verletzen die Kündigungsfolgen den Mieter in seiner Menschenwürde, kann eine Interessenabwägung nach § 574 Abs. 1 BGB allenfalls dann zu Gunsten des Vermieters ausfallen, wenn sein Erlangungsinteresse besonders drängend ist. Die Vermeidung gewöhnlicher Komfort- und wirschaftlicher Nachteile reicht dafür nicht aus.*)

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IBRRS 2021, 2063
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WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss zunächst rückständige Miete selbst einfordern

AG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2021 - 35 C 998/21

1. Die Kosten der ersten Geltendmachung rückständiger Miete durch einen Rechtsanwalt gegenüber dem kalendarisch in Verzug geratenen Mieter stellen grundsätzlich keine erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten dar (§ 249 Abs. 1 BGB).*)

2. Beauftragt der Gläubiger routinemäßig und ohne sachlichen Grund verschiedene Rechtsanwaltskanzleien mit der außergerichtlichen und der gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche, so verstößt er gegen das Schadensminderungsgebot (§ 254 BGB) und muss eine Kürzung seiner Ansprüche hinnehmen.*)

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IBRRS 2021, 2052
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WohnraummieteWohnraummiete
Bei mehreren Modernisierungsarbeiten sind die Gesamtkosten aufzuteilen

AG Münster, Urteil vom 19.04.2021 - 28 C 2287/20

1. Für die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangen genügt es, wenn der Mieter den Grund der Mieterhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann (vgl. Börstinghaus in: Blank/Börstinghaus, Kommentar zum Mietrecht, 6. Aufl., § 559b BGB, Rz. 11). Welchen Umfang die Erläuterung durch den Vermieter haben muss, hängt wiederum davon ab, wie umfangreich die durchgeführten Modernisierungsarbeiten waren. Sofern der Mieter darüber hinaus weitere Informationen begehrt, steht ihm ein umfassendes Belegeinsichtsrecht zu.

2. Werden mehrere Modernisierungsarbeiten zugleich durchgeführt, so sind die Gesamtkosten auf die verschiedenen Maßnahmen aufzuteilen (vgl. Börstinghaus in: Blank/Börstinghaus, Kommentar zum Mietrecht, 6. Aufl., § 559b BGB, Rz. 7).

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IBRRS 2021, 2020
WohnraummieteWohnraummiete
Ungenehmigte Monteursunterkunft

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2021 - 2 B 1866/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2019
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WohnraummieteWohnraummiete
Formelle Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen?

LG Bonn, Urteil vom 27.05.2021 - 6 S 154/20

1. Es sind an die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Vielmehr genügt es, wenn der Mieter den Grund der Mieterhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann (vgl. BGH, IMR 2018, 500).

2. Der Mieterhöhungserklärung müssen keine Belege beigefügt werden. Der Mieter hat vielmehr nur ein Recht auf Einsichtnahme am Sitz des Vermieters (vgl. Dickersbach, in: Erman, BGB, 16. Aufl., § 559b, Rz. 12 m.w.N.).

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IBRRS 2021, 2007
WohnraummieteWohnraummiete
Wie wird der Räumungsanspruch gegen unbekannte Erben durchgesetzt?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021 - 3 W 35/21

1. Auf Antrag des Vermieters ist, gem. § 1961 BGB, ein Nachlasspfleger zur Durchsetzung des Räumungsanspruchs gegen die unbekannten Erben des verstorbenen Mieters zu bestellen, unabhängig davon, ob sogleich der Anspruch gerichtlich durchgesetzt wird oder zunächst außergerichtliche Einigungsversuche erfolgen sollen.

2. Liegen die Voraussetzungen des § 1961 BGB vor, ist zwingend ein Nachlasspfleger zu bestellen , unabhängig davon, ob sicherungsbedürftiger Nachlass existiert oder der Nachlass aller Voraussicht nach dürftig ist.

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IBRRS 2021, 2006
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auf der Suche nach Ersatzwohnraum

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.06.2021 - 3 W 56/21

1. Die Entscheidungen über die Bewilligung einer Räumungsfrist und über deren Länge stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

2. Macht der Schuldner geltend, es sei ihm nicht möglich, bis zur voraussichtlichen Zwangsräumung durch den Gläubiger eine angemessene Ersatzwohnung zu finden, muss der Schuldner grundsätzlich substanziiert darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass er seine Obliegenheiten zur Ersatzwohnraumsuche erfüllt hat.

3. Eine solche Obliegenheit besteht für den Schuldner spätestens dann, wenn er bei Anwendung objektiver Maßstäbe erkennen kann, dass seine Klageverteidigung im Räumungsverfahren nicht erfolgversprechend ist.

4. Trotz Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass innerhalb eines Zeitraumes von fünf Monaten ein Ersatzwohnraum gefunden werden kann.




IBRRS 2021, 1691
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Verdacht auf illegale Hundehaltung begründet Besichtigungsrecht

AG Alsfeld, Urteil vom 18.12.2020 - 30 C 73/20

1. Ein Mieter ist auch ohne besondere vertragliche Absprache verpflichtet, den Vermieter zwecks Besichtigung oder zwecks Durchführung notwendiger Arbeiten in die Wohnung zu lassen.

2. Voraussetzung eines Besichtigungs- und Betretungsrechts ist dabei stets das Vorliegen eines konkreten sachlichen Grunds.

3. Ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich, so muss diese grundsätzlich ausdrücklich erteilt werden.

4. Ergeben sich konkrete Anhaltspunkte für eine unzulässige Tierhaltung und damit vertragswidrige Nutzung des Mietobjekts, besteht ein Besichtigungsrecht, denn erst nach Besichtigung des Mietobjekts können alle abwägungsrelevanten Umstände - wie Zustand des Mietobjekts insbesondere vor dem Hintergrund der Tierhaltung, Größe, Art und Verhalten der Tiere - festgestellt werden.

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IBRRS 2021, 1378
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Abtretungsverbot für mietvertragliche Ansprüche per AGB?

AG Schöneberg, Urteil vom 13.04.2021 - 16 C 246/20

1. Ist in einem Mietvertrag ein Abtretungsverbot für vertragliche Ansprüche vereinbart, kann der Mieter mögliche Rückzahlungsansprüche wegen zu viel gezahlter Miete nicht an einen Legal-Tech-Anbieter abtreten.

2. Ein solches Abtretungsverbot begegnet auch keinen Wirksamkeitsbedenken. Denn dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht verwehrt bleiben, durch die Vereinbarung eines Verbots der Abtretungsmöglichkeit die Vertragsabwicklung übersichtlich zu gestalten und damit zu verhindern, dass ihm eine im Voraus nicht überschaubare Vielzahl von Gläubigern entgegentritt.

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IBRRS 2021, 1689
WohnraummieteWohnraummiete
Muss dem Mieter ein defekter Spülkasten auffallen?

LG Hanau, Beschluss vom 30.12.2020 - 2 S 123/19

1. Es ist kaum vorstellbar ist, dass ein massiver, durch einen defekten Spülkasten der Toilette verursachter Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit, das der Mieter einer Wohnung dem Vermieter aufgrund seiner Obhutspflicht schuldet, über mehrere Monate hinweg unerkannt bleibt.

2. Auch der häufig ortsabwesende Mieter einer Wohnung schuldet eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietsache.

3. Der Vermieter ist im Fall eines erhöhten Wasserverbrauchs nicht ohne Weiteres zur Kontrolle der Wasserleitungen des Hauses verpflichtet, die im Übrigen einen Defekt am Spülkasten gar nicht zwingend umfassen würde.

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IBRRS 2021, 1376
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Ein Vermieter mehrerer Wohnungen ist nicht automatisch Unternehmer!

AG Schweinfurt, Urteil vom 19.04.2021 - 10 C 841/20

1. Allein der Umstand, dass der Vermieter Eigentümer von sechs Mietwohnungen ist, begründet noch keine Unternehmereigenschaft.

2. Die Eigenschaft als Unternehmer ist ausgeschlossen, wenn nur das eigene Vermögen verwaltet wird.

3. Neben dem Zahlungsverlangen betreffend die erhöhte Miete ist auch das Feststellungsinteresse zu bejahen, dass das Mieterhöhungsverlangen wirksam ist.

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IBRRS 2021, 0223
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Negative Wohnflächenabweichung: Ein bloßer Verdacht schadet nicht!

AG Schweinfurt, Urteil vom 11.11.2020 - 2 C 235/20

Der Rückforderungsausschluss des § 814 BGB setzt positive Kenntnis des fehlenden Rechtsgrunds voraus. Der bloße Verdacht reicht hierfür regelmäßig nicht aus.

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IBRRS 2021, 1869
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Formelle Anforderungen an Nebenkostenabrechnung bei mehreren Wohngebäuden

AG Köln, Urteil vom 27.05.2021 - 201 C 9/21

1. Da die für die verschiedenen Positionen einer Betriebskostenabrechnung angesetzten Einzelbeträge in Bezug auf den Abrechnungssaldo lediglich als Rechnungsposten anzusehen sind und der Saldo in diesem Sinne eine einheitliche Forderung darstellt, kann diese auch in Teilbeträgen geltend gemacht werden.

2. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält.

3. In die Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und die Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.

3. Zu diesen Mindestanforderungen gehören bei aus mehreren Gebäuden gebildeten Abrechnungseinheiten Informationen, aus welchen Gebäuden sich die der Abrechnung zu Grunde gelegte Abrechnungseinheit zusammensetzt, nicht.

4. Nur ausreichend konkrete Einwände sind fristwahrend und können im späteren Prozess berücksichtigt werden.

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IBRRS 2021, 1940
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WohnraummieteWohnraummiete
Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete

AG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021 - 31 C 51/20

Im Falle einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter besteht ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung in Höhe der "Marktmiete", d. h. derjenigen Miete, die im Falle einer Neuvermietung erzielt werden kann. Die konkrete Höhe dieser "Marktmiete" kann im Zweifel durch das Gericht auch im Wege einer Schätzung auf der Grundlage eines Zuschlags von 10% zu den Werten des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden (§ 546a BGB).*)

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IBRRS 2021, 1872
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfte aus der Vermietung eines Hausboots

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2021 - 11 K 3321/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 1801
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WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

AG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2021 - 31 C 295/19

1. Der Mieter ist für die Erfüllung seiner Miet-Zahlungsverbindlichkeiten beweispflichtig.

2. Die Fälligkeit einer Nachzahlung setzt nur den fristgerechten Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung voraus.

3. Als Mindestangaben in einer Betriebskostenabrechnung sind nur eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilungsschlüssels, die - nachvollziehbare und verständliche - Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters erforderlich.

4. Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es ...

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IBRRS 2021, 1536
WohnraummieteWohnraummiete
Unklare Vertragsklauseln gehen zu Lasten des Vermieters

LG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 316 T 44/20

1. Bei einer Mietminderung bemisst sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung.

2. Der Klausel "Zu den Schönheitsreparaturen gehören: ..., das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen ..." lässt sich nicht eindeutig entnehmen, dass auch die Fenster nur innen zu streichen sind, so dass sie unwirksam ist.

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IBRRS 2021, 1806
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sicherungsanordnung hinsichtlich Miete bzw. Nutzungsentschädigung?

LG Lübeck, Beschluss vom 04.05.2021 - 7 T 178/21

1. Es dürfen durch eine Anordnung nach § 283a Abs. 1 Satz 1 ZPO nur Geldforderungen gesichert werden, die selbst Streitgegenstand der Zahlungsklage sind und die nach Eintritt der Rechtshängigkeit bis zum Erlass der Sicherungsanordnung fällig geworden sind.*)

2. Wird zunächst nur eine Räumungsklage erhoben und später erst eine Zahlungsklage, können nur diejenigen Geldforderungen gesichert werden, die nach Rechtshängigkeit der zuletzt erhobenen Klage fällig geworden sind.*)

3. Eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren nach § 283a ZPO findet wegen seines Eilcharakters nicht statt.*)

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IBRRS 2021, 1805
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nutzung einer Wohnung im Rahmen eines faktischen Mietverhältnisses: Amtsgericht ist zuständig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2021 - 1 AR 15/21

1. Ein Verweisungsbeschluss ist nur dann nicht verbindlich, wenn er auf Willkür beruht. Hierfür genügt es nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist. Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt.

2. Die Regelung des § 23 Nr. 2a GVG ist weit auszulegen und erfasst auch Ansprüche aufgrund der Nutzung einer Wohnung im Rahmen eines faktischen Mietverhältnisses.

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IBRRS 2021, 1803
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WohnraummieteWohnraummiete
Erwerber einer Werkdienstwohnung muss Mietvergünstigung nicht beibehalten!

AG München, Urteil vom 11.05.2021 - 473 C 4975/20

1. Wenn der Vermieter eine Werkmietwohnung zu einer Vergunstmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete an einen Arbeitnehmer vermietet, so kann dies eine Pflicht des Vermieters begründen, die Mietermäßigung als Sozialleistung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses beizubehalten.

2. Auf einen Erwerber der Werkmietwohnung geht diese Pflicht jedoch nicht über.

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