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Sachgebiet: Wohnraummiete

4631 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 1470
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert einer Klage auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung?

OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2019 - 30 W 5/19

1. Bei einer Klage auf künftige Leistung, der der mietrechtliche Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 546a Abs. 1 BGB wegen nicht rechtzeitiger Räumung und Herausgabe zu Grunde liegt, bestimmt sich der Gebührenstreitwert nach § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO.*)

2. Maßgeblich für die Bemessung des Gebührenstreitwerts ist danach der unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Prozess- und Vollstreckungsdauer zu schätzende Zeitraum bis zum Vollzug der Räumung, wobei insoweit die jeweiligen Gegebenheiten des Bezirks zu berücksichtigen sind.*)

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IBRRS 2019, 1159
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann muss der Mieter Einbauten entfernen und wann nicht?

LG Bochum, Urteil vom 22.02.2019 - 10 S 26/18

1. Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechts- und somit nicht parteifähig im Sinne des § 50 ZPO.

2. Dem Vermieter steht es frei, den Erben oder die Rechtsnachfolger alternativ bzw. kumulativ in Anspruch zu nehmen.

3. Der Mieter ist bei Vertragsende grundsätzlich verpflichtet, das Mietobjekt - von der durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführten Abnutzung abgesehen (§ 538 BGB) - in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand. Weitergehende Veränderungen, zum Beispiel Einrichtungen, Aufbauten oder sonstige bauliche Maßnahmen, hat er zu beseitigen.

4. Die Rückbaupflicht besteht auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu den Änderungen gegeben hat. Mit einer solchen Zustimmung ist auch ohne besonderen Vorbehalt grundsätzlich nicht das Einverständnis verbunden, eine Änderung auf Dauer, nämlich über das Vertragsende hinaus, hinzunehmen.

5. Etwas anderes kann in Betracht kommen, bei auf Dauer angelegten, rechtmäßigen, nicht auf die speziellen Bedürfnisse bzw. den Geschmack des Mieters abgestellten Baumaßnahmen, die nur mit erheblichem Kostenaufwand beseitigt werden können und deren Entfernung das Mietobjekt in einen schlechteren Zustand zurückversetzen würde. Hier kann erwartet werden, dass der Vermieter bei Erteilung der Erlaubnis einen Entfernungsvorbehalt macht, so dass in der Zustimmung ausnahmsweise auch ein Verzicht auf den Rückbau zu sehen ist.

6. Ein Schadensersatzanspruch wegen unterlassenen Rückbaus ist auch neben der titulierten Nutzungsentschädigung gemäß § 546a Abs. 2 BGB grundsätzlich zulässig.

7. Der Erbe übernimmt eine etwaige Rückbauverpflichtung des Erblassers sowie im Falle der Nichterfüllung eine sich hieraus ergebende Schadensersatzpflicht.

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IBRRS 2019, 1134
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Eigenbedarfskündigung für Tochter der Lebensgefährtin

AG Siegburg, Urteil vom 17.10.2018 - 105 C 97/18

1. Die Tochter der Lebensgefährtin des Vermieters, die nie in der vom Vermieter bewohnten Wohnung gelebt hat, ist keine "Angehörige seines Haushalts" i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

2. Die Tochter der Lebensgefährtin des Vermieters ist auch keine "Familienangehörige" i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

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IBRRS 2019, 1434
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Berufungsgericht darf Vergleichsmiete trotz abweichenden Sachverständigengutachtens in erster Instanz auf Mietspiegel gründen

LG Berlin, Urteil vom 11.04.2019 - 67 S 21/19

1. Die Gerichte sind im Zustimmungsprozess nicht befugt, zu Lasten desjenigen, der sich auf die gesetzliche Beweiserleichterung des § 558d Abs. 3 BGB beruft, von den sich aus dem Mietspiegel ergebenden Werten - auf Grundlage eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens - abzuweichen, solange nicht die von einer Partei behauptete Qualifizierung des Mietspiegels im Rahmen einer Beweiserhebung mit negativem Beweisergebnis geklärt oder - bei unstreitiger, bewiesener oder als wahr unterstellter Qualifizierung des Mietspiegels - der Beweis des Gegenteils geführt ist, dass die im Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete der gesetzlichen Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB zuwider nicht zutreffend wiedergeben (hier: Berliner Mietspiegel 2017).*)

2. Das Berufungsgericht darf die ortsübliche Vergleichsmiete auch dann auf Grundlage eines Mietspiegels bestimmen, wenn das erstinstanzliche Gericht sie im ersten Rechtszug auf Grundlage eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ermittelt hat.*)

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IBRRS 2019, 0442
WohnraummieteWohnraummiete
Klopfgeräusche in der Heizungsanlage: 25% Mietminderung!

LG Osnabrück, Urteil vom 11.07.2018 - 1 S 317/17

1. Da die Minderung nach § 536 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes eintritt, genügt der Mieter seiner Darlegungslast schon mit der Darlegung eines konkreten Sachmangels, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt; das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung (oder einen bestimmten Minderungsbetrag) braucht er hingegen nicht vorzutragen.

2. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm ist deshalb die Vorlage eines Protokolls nicht erforderlich. Vielmehr genügt grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten.

3. Beruft sich der Mieter auf eine Minderung, muss er die Zeiträume, in denen die Heizung tatsächlich gelaufen ist und Geräusche verursacht hat, konkret benennen. Mit der Bezugnahme auf "die Heizperiode" ist es nicht getan. Da in den Monaten Oktober und April ein Heizen nicht in jedem Fall erforderlich ist, ist ein solcher Vortrag nur hinsichtlich der Monate November bis März erheblich. Nur in diesen Monaten ist auch ohne weiteren Vortrag auf jeden Fall davon auszugehen, dass geheizt wurde.

4. Die nächtliche Ruhephase hat wesentlichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Mieters. Angesichts der hoch zu bewertenden Bedürfnisse Schlaf und Erholung ist der Wohnwert erheblich beeinträchtigt, wenn die Heizungsanlage Klopfgeräusche von sich gibt - auch wenn das Klopfen nicht durchgehend erfolgt und es auch ruhige Tage und Nächte gibt. Eine Mietminderung von 25% ist deshalb angemessen.

5. Das bloße Bestehen des Leistungsverweigerungsrechts hindert (in dieser Höhe) - ohne dass es sofort ausdrücklich hätte geltend gemacht werden müssen - den Eintritt des Verzugs.

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IBRRS 2019, 1233
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Veränderung der Mietsache: Rückbau erforderlich?

AG Paderborn, Urteil vom 08.01.2019 - 51a C 78/17

1. Ein Beweis ist dann erbracht, wenn das Gericht unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme sowie den sonstigen Umständen und dem Akteninhalt von der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung derart überzeugt ist, dass vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne dass diese vollständig ausgeschlossen sind.

2. Eine Zustimmung zur Veränderung der Mietsache (etwa durch Verlegung eines anderen Bodens) bezieht sich im Allgemeinen nur auf die Vertragszeit mit der Folge einer entsprechenden Rückbauverpflichtung zum Vertragsende.

3. Etwas anderes gilt nur für Veränderungen der Mietsache, die nicht allein auf Veranlassung des Mieters vorgenommen werden, sondern die nach dem gemeinsamen Parteiwillen erst zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands dienen sollen.

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IBRRS 2019, 0955
WohnraummieteWohnraummiete
Wohngemeinschaft hat keinen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung!

AG Neukölln, Urteil vom 10.04.2018 - 4 C 17/18

1. Ein Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung setzt voraus, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung darlegt, das erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist. Es genügt nicht, wenn der Wunsch unterzuvermieten von Anfang an bestanden hat. Ebenso wenig kann der Mieter sich auf die allgemein schwierige Wohnungsmarktlage beziehen, um sein persönliches berechtigtes Interesse zu begründen.

2. Eine Wohngemeinschaft hat als solche keinen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung. Hierfür bedarf es vielmehr einer vertraglichen Vereinbarung.

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IBRRS 2019, 0979
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Wasser - wenig Miete!

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.11.2018 - 15 S 112/17

1. Zu den Anforderungen an eine hinreichende Begründung einer Eigenbedarfskündigung.

2. Das Vorhandensein einer intakten Wasserversorgung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

3. Führt der Vermieter den mangelhaften Zustand selbst herbei, ist eine Mangelanzeige durch den Mieter entbehrlich.

4. Ohne fließendes Wasser sind wesentliche Funktionsräume einer Wohnung quasi gar nicht (Badezimmer) oder nur eingeschränkt (Küche) nutzbar, was die Nutzung einer Wohnung im Ganzen mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Dementsprechend ist die Minderung der Gebrauchstauglichkeit für die Zeit der fehlenden Wasserversorgung mit 50% zu bewerten.

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IBRRS 2019, 0972
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vergrößerung einer Wohnung stellt keine Mo­dernisierungs­maßnahme dar

LG Berlin, Beschluss vom 20.12.2018 - 64 S 37/18

1. Wenn die Mietsache so verändert wird, dass etwas völlig Neues entsteht, also ihr Charakter durch weitreichende Ein- und Umbauten grundlegend verändert wird, liegt keine Modernisierung vor.

2. Die Vergrößerung einer Dreizimmerwohnung auf eine Vierzimmerwohnung und die damit einhergehende Grundrissänderung stellen eine grundlegende Umgestaltungsmaßnahme dar, die nicht als nachhaltige Erhöhung des Wohnwerts der Mietsache erfasst werden kann.

3. Die Vergrößerung einer bereits bestehenden Wohnung stellt keine Schaffung neuen Wohnraums dar.

4. Der Anbau eines Balkons stellt grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme dar, die zu einer Wohnwertverbesserung gemäß § 555b Nr. 4 BGB führt.

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IBRRS 2019, 0971
WohnraummieteWohnraummiete
Vergrößerung einer Wohnung stellt keine Mo­dernisierungs­maßnahme dar

LG Berlin, Beschluss vom 08.10.2018 - 64 S 37/18

1. Wenn die Mietsache so verändert wird, dass etwas völlig Neues entsteht, also ihr Charakter durch weitreichende Ein- und Umbauten grundlegend verändert wird, liegt keine Modernisierung vor.

2. Die Vergrößerung einer Dreizimmerwohnung auf eine Vierzimmerwohnung und die damit einhergehende Grundrissänderung stellen eine grundlegende Umgestaltungsmaßnahme dar, die nicht als nachhaltige Erhöhung des Wohnwerts der Mietsache erfasst werden kann.

3. Die Vergrößerung einer bereits bestehenden Wohnung stellt keine Schaffung neuen Wohnraums dar.

4. Der Anbau eines Balkons stellt grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme dar, die zu einer Wohnwertverbesserung gemäß § 555b Nr. 4 BGB führt.

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IBRRS 2019, 1236
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bei einer Modernisierungsmieterhöhung sind die Instandhaltungskosten auszuweisen

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.03.2019 - 10 C 63/18

1. Aus einer Modernisierungsmieterhöhung muss gem. § 559 Abs. 1, 2, § 559b BGB hervorgehen, welche finanziellen Aufwendungen die baulichen Maßnahmen zur Folge hatten. Die Modernisierungskosten müssen von den reinen Instandhaltungskosten getrennt werden.

2. Der Vermieter kann die herauszurechnenden Instandhaltungskosten auf einer fiktiven Grundlage herausrechnen. Dem Mieter steht ein Anspruch auf die Belegeinsicht in die Abrechnungsunterlagen zu.

3. Für die Feststellungsklage des Mieters auf die Feststellung der Nichtschuld der Mieterhöhung besteht kein Feststellungsinteresse.

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IBRRS 2019, 1232
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung "für sich selbst benötigt" - Kein Grund zur Eigenbedarfskündigung!

LG Hamburg, Beschluss vom 02.01.2019 - 316 S 87/18

1. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das die Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend.

2. Die Erklärung, der Vermieter benötige die Wohnung "für sich selbst", genügt diesen Anforderungen aber nicht. Denn diese Formulierung lässt ebenso offen, ob der Vermieter selber in die Wohnung einziehen möchte oder diese durch andere und welche Personen genutzt werden soll, wie auch ob eine Nutzung als Wohnung, Ferienwohnung, Büro oder gar nur als Lagerraum erfolgen soll.

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IBRRS 2019, 1188
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Berliner Mietspiegel 2015 ist keine Schätzgrundlage!

LG Berlin, Urteil vom 26.03.2019 - 63 S 230/16

1. Auch ein einfacher Mietspiegel muss zumindest anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen bei seiner Erstellung folgen. Fehlt es bereits daran bzw. sind die der Erstellung zu Grunde liegenden Daten nicht nach anerkannten festgestellten Grundsätzen ausgewertet, fehlt es nicht nur an der Repräsentativität der Schätzgrundlage, sondern auch an dessen Geeignetheit i.S.d. § 287 ZPO.

2. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist hiernach keine geeignete Schätzgrundlage, da er auf Daten beruht, die nicht nach anerkannten Grundsätzen ausgewertet worden sind.

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IBRRS 2019, 1164
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verspätungen der Bank sind dem Mieter nicht anzulasten

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 20.02.2019 - 531 C 255/18

1. Eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung fällt durch die Schonfristzahlung nicht weg.

2. Die Schonfristzahlung setzt eine vollständige Tilgung der fälligen Mieten und der aufgelaufenen Entschädigung nach § 546a BGB innerhalb der 2-Monats-Frist ab Zustellung der Räumungsklage voraus.

3. Verzögerungen der Bank bei der Überweisung der Miete können nicht dem Mieter zugerechnet werden. Die Bank ist insoweit nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.

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IBRRS 2019, 1160
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Mieterhöhung ausreichend begründen - immer!

LG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2019 - 311 S 69/18

Es mag sein, dass sich für den Vermieter die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete schwierig gestaltet oder mit einem (unwirtschaftlichen) Kostenaufwand verbunden ist, wenn der Mietenspiegel insbesondere für Wohnungen, in denen der Mieter wohnwerterhöhende Maßnahmen ergriffen hat, mangels vorhandenen Datenmaterials keine Angaben macht. Jedoch kann dieser Umstand nicht dem Mieter angelastet werden. Er verhält sich nicht treuwidrig, wenn er die Einhaltung der im Gesetz vorgegebenen Begründungsanfordernisse verlangt.

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IBRRS 2019, 1090
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergleich zu Stande gekommen, Widerruf ausgeschlossen!

AG Pforzheim, Beschluss vom 14.03.2019 - 9 C 12/19

Ein Vergleich kommt mit der Annahmeerklärung zu Stande, diese ist nicht widerruflich, da der Vergleich bereits mit der Annahmeerklärung als abgeschlossen gilt.

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IBRRS 2019, 1039
WohnraummieteWohnraummiete
Wartungsarbeiten sind keine Kleinreparatur!

AG Rheine, Urteil vom 10.10.2018 - 10 C 112/18

1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Zusendung der Belege, aus denen sich die Nebenkostenabrechnung ergibt. Vielmehr hat er lediglich ein Einsichtsrecht in die Belege.

2. Die Geltendmachung von Wartungsmaßnahmen fällt nicht unter die Inanspruchnahme eines Mieters aus Kleinreparaturregelungen.

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IBRRS 2019, 0714
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse: Jetzt wohl auch in NRW unwirksam

AG Köln, Urteil vom 15.02.2019 - 208 C 188/18

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung NRW ist formal unwirksam, da eine ausreichende Begründung für die Beurteilung Kölns als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht veröffentlicht ist.

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IBRRS 2019, 1060
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.03.2019 - 2-04 O 307/18

1. Ein etwaiger Pflichtverstoß bei der Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung begründet keine Ansprüche zu Gunsten der Mieter. Mieter können deshalb aus einer unter Umständen unwirksamen Hessischen Mietpreisbegrenzungsverordnung keine Ansprüche gegen das Land Hessen ableiten.

2. Auch durch den Erlass von untergesetzlichen Rechtsnormen (Rechtsverordnungen oder Satzungen), die gegen höherrangiges Recht verstoßen können in der Regel keine Amtshaftungsansprüche begründet werden. Denn auch der Verordnungs- oder Satzungsgeber nimmt grundsätzlich nur Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahr.

3. Der Mietpreisbegrenzungsverordnung fehlt es an dem beschränkten Kreis der Normadressaten.

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IBRRS 2019, 1057
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Minderung bei vorübergehender erhöhter Lärmbelastung

LG Berlin, Urteil vom 23.01.2019 - 65 S 170/18

1. Vorübergehend erhöhte (Bau-)Lärmbelastungen, die sich deutlich außerhalb der zeitlichen Grenzen des Landes-Immissionschutzgesetzes Berlin bewegen und (lediglich) dazu führen, dass die Fenster tagsüber geschlossen gehalten werden, rechtfertigen - bei Fehlen einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung - nicht die Annahme eines zur Mietminderung führenden Mangels der Mietsache.

2. Eine vorübergehende erhöhte Lärmbelastung stellt unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich innerhalb der in Berliner Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, weil dem Vermieter mit Vertragsschluss nicht die Haftung für jedes allgemeine (Lebens-) Risiko auferlegt wird.

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IBRRS 2019, 0956
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruchsabtretung durch Mieter unzulässig!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 23.05.2018 - 10 C 146/17

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 0980
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskosten nach Flächenanteilen: Erläuterung der Flächenwerte erforderlich?

LG Berlin, Urteil vom 30.10.2018 - 63 S 192/17

Sind Betriebskosten nach Flächenanteilen abzurechnen, ist zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung eine Erläuterung der angesetzten Flächenwerte nicht allein deswegen erforderlich, weil diese Werte für aufeinander folgende Abrechnungsjahre Unterschiede aufweisen, deren Grund für den Mieter nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Ob die angesetzten Flächenwerte zutreffen, ist vom Mieter anhand der Einsicht in den Abrechnungsunterlagen zu prüfen und gegebenenfalls einzuwenden.

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IBRRS 2019, 0978
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung wegen Großbaustelle

LG Hamburg, Urteil vom 21.12.2018 - 316 S 71/18

1. Eine - fiktive - Mietminderung wegen Baulärms kann bei nachbarrechtlichen Gebrauchsbeeinträchtigungen einen Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auslösen.

2. Eine - vorübergehende - Großbaustelle eines Nachbarn an einer direkt angrenzenden Hauswand zum bewohnten Mietshaus über mehrere Monate führt zu einer Beeinträchtigung des Mietgebrauchs, der die Erheblichkeitsschwelle des § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB überschreitet, auch wenn die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

3. Baustellenlärm ist in Großstädten nicht generell hinzunehmen.

4. § 906 BGB findet im Verhältnis der Mietvertragsparteien untereinander keine Anwendung.

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IBRRS 2019, 0977
WohnraummieteWohnraummiete
Lebensgemeinschaft ist zu Ende: Jeder kann Zustimmung zur Kündigung verlangen

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 13.09.2018 - 911 C 245/17

Vormalige Lebensgefährten können nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die regelmäßig als Kündigung der die Lebensgefährten verbindenden Innen-GbR zu sehen ist, wechselseitig die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen.

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IBRRS 2019, 0961
MietrechtMietrecht
Wohnwerterhöhende Berücksichtigung eines Fahrradabstellplatzes

LG Berlin, Beschluss vom 05.07.2018 - 66 S 35/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0948
MietrechtMietrecht
Verhaltensbedingte Kündigung führt zur Wohnungsräumung!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.02.2018 - 33 C 2300/17

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 0944
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn ihm die böse Nachbarin ...

AG Homburg, Urteil vom 09.11.2018 - 4 C 216/18

Reagiert ein Wohnungsmieter einmalig aggressiv auf ständige Vorhaltungen, Unterstellungen, Gängelungen und Nachspionieren einer Nachbarin, rechtfertigt dies keine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mieters.

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IBRRS 2019, 0941
WohnraummieteWohnraummiete
Mischmietverhältnis führt zur Räumung!

LG Berlin, Urteil vom 06.06.2018 - 65 S 255/17

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 0444
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung und Vermüllung der Wohnung

AG München, Urteil vom 08.08.2018 - 416 C 5897/18

1. Der Mieter gefährdet die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich, wenn die Wohnung unordentlich und stark vermüllt ist, von ihr eine unangenehme Geruchsbelästigung ausgeht und inzwischen auch Substanzschäden eingetreten sind.

2. Die Verursachung des extremen Geruchs in Folge der Vermüllung der streitgegenständlichen Wohnung sowie die Verursachung der Wasserschäden, die bereits die Substanz an der Wohnung unter der streitgegenständlichen Wohnung geschädigt hat, stellen eine nachhaltige und schuldhafte Störung des Hausfriedens dar.

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IBRRS 2019, 0863
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung kann nicht auf „MietpreisCheck" von immobilienscout24 gestützt werden

AG München, Urteil vom 22.03.2018 - 472 C 23258/17

1. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters erhoben wird.

2. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung mit einem formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen ist als unzulässig abzuweisen.

3. Eine Mietdatenbank i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB existiert soweit ersichtlich für die Landeshauptstadt München nicht.

4. Der "MietpreisCheck" des Internetportals www.immobilienscout24.de ist keine Mietdatenbank i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB.

5. Ein Mieter, der mit einem offensichtlich formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen konfrontiert wird, hat keinen Ersatzanspruch für seine aufgewandten Rechtsanwaltskosten.

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IBRRS 2019, 0726
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zahlunsgverzug und fast ein Wohnungsbrand: Außerordentliche Kündigung nein, ordentliche ja!

LG Itzehoe, Urteil vom 21.12.2018 - 9 S 15/18

1. Einmaliges anbrennen lassen von Essen des Nachts und die dadurch heraufbeschwörte Gefahr eines Wohnungsbrands stellen noch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.

2. Allerdings können ein einmaliges anbrennen lassen von Essen des Nachts und die dadurch heraufbeschwörte Gefahr eines Wohnungsbrands sowie ein Zahlungsverzug, der die Bruttomiete für zwei Monate erreicht und über einen Zeitraum von mehr als zwei Zahlungsterminen hinweg andauert, eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

3. Anders als die außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB verlangt die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Verschulden. Ein solches wird entsprechend § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet; der Mieter muss sich also exkulpieren.

4. Entstehen Härtegründe nach dem in § 574b Abs. 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt, ist § 574 Abs. 3 BGB mangels einer planwidrigen Regelungslücke nicht entsprechend anwendbar und es ist auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.

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IBRRS 2019, 0857
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Alter schützt vor Kündigung

LG Berlin, Urteil vom 12.03.2019 - 67 S 345/18

1. Mieter können vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

2. Der Verlust der Wohnung bedeutet für Mieter hohen Alters - unabhängig von dessen gesundheitlichen und sonstigen Folgen - eine "Härte" i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB.

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IBRRS 2019, 0501
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eine zeitlich bestimmbare Staffelmietvereinbarung ist nicht per se unwirksam!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.12.2018 - 16 C 83/18

1. Die Ausweisung der Erhöhungsbeträge einer Staffelmietvereinbarung bis zum Ende der Laufzeit ist transparent. Dies gilt insbesondere dann, wenn der prozentuale Erhöhungssatz für den Mieter mit einfachen Rechenschritten nachvollziehbar ist.

2. Der jährliche Staffelzeitraum ist bestimmbar, wenn sich aus den Umständen eine jährlich folgende Fortschreibung ermitteln lässt.

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IBRRS 2019, 0331
WohnraummieteWohnraummiete
Untermietverhältnis läuft weiter!

LG Berlin, Urteil vom 03.12.2018 - 37 O 123/18

Ein Untermietverhältnis endet regelmäßig auch dann nicht automatisch, wenn der Hauptmietvertrag seinerseits ausläuft oder durch Kündigung beendet wird.

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IBRRS 2019, 0735
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Parkettinstandsetzung und Schönheitsreparatur vertragen sich nicht!

AG Nürnberg, Urteil vom 18.01.2019 - 29 C 6568/18

1. Eine im Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel, nach welcher der Mieter das vorhandene Parkett abzuschleifen hat, ist unwirksam.

2. Die unzulässige Abwälzung der Parkettinstandsetzung führt zur Unwirksamkeit einer im Wohnraummietvertrag enthaltenen Schönheitsreparaturklausel insgesamt.

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IBRRS 2019, 0795
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse: In Baden-Württemberg jetzt endgültig unwirksam

LG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2019 - 13 S 181/18

1. Die von der Landesregierung Baden-Württemberg am 29.09.2015 erlassene Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBg-VO BW, GBl. 2015, 852) ist mangels ordnungsgemäßer Begründung formell rechtswidrig und deshalb nichtig.

2. Die formelle Rechtswidrigkeit der Verordnung ergibt sich jedenfalls daraus, dass die Begründung nicht veröffentlicht wurde.

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IBRRS 2019, 0719
WohnraummieteWohnraummiete
Mietspiegel als Vergleich zu teilweiser Mieterhöhungszulassung herangezogen!

VerfGH Berlin, Urteil vom 19.12.2018 - VerfGH 141/16

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 0717
WohnraummieteWohnraummiete
Einfacher Mietspiegel kann als Schätzgrundlage dienen

VerfGH Berlin, Beschluss vom 19.12.2018 - VerfGH 37/17

Die Rechtsansicht, wonach die Voraussetzungen, unter denen ein einfacher Mietspiegel als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO herangezogen werden kann, höchstrichterlich geklärt sei, überschreitet die Grenze zur Willkür nicht (vgl. Beschluss vom 19.12.2018 - VerfGH 122/16, IMRRS 2019, 0224).

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IBRRS 2019, 0707
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Welche Anforderungen sind an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme zu stellen?

LG Bremen, Urteil vom 21.02.2019 - 2 S 159/18

1. Ein Mieter hat vom Vermieter angekündigte energetische Modernisierungsmaßnahmen nur dann zu dulden, wenn deren Art und voraussichtlicher Umfang in einem Ankündigungsschreiben in wesentlichen Zügen beschrieben werden (§ 555c Abs. 1 Nr. 1, § 555b Nr. 1 BGB). Dazu hat der Vermieter konkrete Tatsachen darzulegen, anhand derer der Mieter das Ausmaß der Modernisierung und die behauptete Einsparung von Energie zumindest überschlägig nachvollziehen kann.*)

2. Ausreichend, aber auch erforderlich für eine plausible Darlegung eines Energieeinspareffekts ist eine gegenständliche Beschreibung des alten und neuen Zustands, die eine vergleichende Betrachtung ermöglicht. Nur so kann der Mieter entscheiden, ob die Maßnahme zumutbar ist oder eine Härte bedeutet, oder ob er von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will.*)

3. Die pauschale Angabe, dass es durch den Austausch einer Gasetagenheizung gegen eine Gaszentralheizung mit Brennwertkessel und zentraler Warmwasseraufbereitung zu einer deutlichen Einsparung von Heizenergie kommen soll, ist nicht ausreichend.*)

4. Ebenfalls nicht ausreichend ist eine Berechnung der Energieeinsparung vor und nach der Sanierung, wenn die dort angegebenen Gesamtwerte drei Mehrfamilienhäuser betreffen, wobei sich die Wohnung des betroffenen Mieters in einem dieser Häuser befindet. Es fehlt dann an einer gem. § 555c Abs. 1 Nr. 1, § 555b Nr. 1 BGB erforderlichen Bezugnahme der Berechnung auf die konkret betroffene Wohnung.*)

5. Eine unwirksame Modernisierungsankündigung kann nicht durch das Nachreichen weiterer Informationen geheilt werden, sondern nur durch eine vollständige und formgerechte neue Ankündigung.*)

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IBRRS 2019, 0610
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Wirksames Mieterhöhungsverlangen erst im Prozess: Vermieter trägt bei Zustimmung die Kosten

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 23.01.2019 - 531 C 147/18

1. Die (Außen)-GbR besitzt volle Rechtsfähigkeit.

2. Ist eine (Außen)-GbR Vermieterin, so muss diese und nicht etwa deren Gesellschafter ein Mieterhöhungsverlangen erheben.

2. Stimmt der Mieter dem im Prozess nachgeholten wirksamen Erhöhungsverlangen während der im Prozess dann laufenden Zustimmungsfrist zu, trägt der Vermieter nach § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens, da der Mieter zur Klage keine Veranlassung gegeben hat

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IBRRS 2019, 0716
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Förderzuschlag deckt zu hohe Miete auf!

LG Hamburg, Urteil vom 25.01.2019 - 307 S 75/17

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 0706
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Zuschlag auf Hauptmiete wegen beabsichtigter Untervermietung?

LG Berlin, Urteil vom 19.12.2018 - 66 S 29/18

1. Maßstab für die Auslegung der Kriterien einer "angemessenen" Mieterhöhung für die "Zumutbarkeit" der Erteilung einer Untermieterlaubnis ist stets der betroffene Hauptmietvertrag; die Gewährung eines Zuschlages kann erforderlich erscheinen, wenn das Austauschverhältnis durch Aufnahme eines Untermieters unzumutbar verschoben wird.

2. Die Kammer folgt ausdrücklich nicht der Entscheidung der Zivilkammer 18 des LG Berlin (Beschluss vom 07.07.2016 - 18 T 65/16, IMRRS 2017, 0804), wonach ein Anteil von 20% des Untermietzinses anzusetzen ist. Einzelfallabhängig erscheint stattdessen ein pauschaler Zuschlag für erhöhten Aufwand und erhöhte Sachrisiken des Vermieters von zwischen 5 Euro und 30 Euro pro aufzunehmender Person und Monat sachgerecht. Erheblich höhere Zuschläge kommen bei konkret drohenden Vermögensnachteilen in Betracht und auch dann, wenn untermietbedingte höhere Betriebskosten nicht weitergegeben werden können.

3. Prozessual ist die berechtigte Abhängigmachung der Untermieterlaubnis von einer erhöhten Miete dadurch aufzulösen, dass das Gericht einen Hinweis auf einen angemessenen Untermietzuschlag erteilt, dem der Mieter zustimmen muss, will er nicht Klageabweisung riskieren.

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IBRRS 2019, 0636
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Baukostenzuschuss in der Insolvenz des Vermieters noch wirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2018 - 4 U 17/18

Die Vereinbarung einer Vorleistung des Mieters, die der Finanzierung der Herstellung oder Instandsetzung des angemieteten Gebäudes dient (Baukostenzuschuss) und dadurch zu einer Erhöhung des Werts des Mietobjektes führt, ist in der Insolvenz des Vermieters als Vorausverfügung über die Mieten über den Zeitraum von § 110 Abs. 1 InsO hinaus wirksam, wenn die Werterhöhung der Masse zugutekommt.

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IBRRS 2019, 0698
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Indizwirkung eines einfachen Mietspiegels

BGH, Urteil vom 13.02.2019 - VIII ZR 245/17

Zur Indizwirkung eines einfachen Mietspiegels - hier Dresdner Mietspiegel 2015.*)

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IBRRS 2019, 0593
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Wachschutz als Betriebskosten?

AG Neubrandenburg, Urteil vom 21.09.2018 - 102 C 22/18

Die Kosten für den Wachschutz können auf den Wohnraummieter nicht umgelegt werden.

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IBRRS 2019, 0631
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Modernisierungsmaßnahmen sind nicht immer zulässig!

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 18.12.2018 - 210 C 456/18

1. Zu den formalen Anforderungen an eine schriftliche Ankündigung von Modernisierungsarbeiten.

2. Alleine der Umstand, dass dem Mieter von Mitarbeitern der ausführenden Firma alles mündlich erklärt worden ist, entbindet den Vermieter nicht, die entsprechende Ankündigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form durchzuführen.

3. Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter Nachtspeicheröfen installiert und diese nach Mietende in das Eigentum des Vermieters fallen, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Modernisierungsmaßnahmen bzgl. moderner Heizungsanlagen, sofern die Nachtspeicheröfen nicht gemeingefährlich sind.

4. Dauert das Mietverhältnis nur noch wenige Monate, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Modernisierungsmaßnahmen während der noch laufenden Mietzeit.

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IBRRS 2019, 0648
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Mietminderung: Nur solange der Mieter Mangelbeseitigung nicht erschwert!

AG Charlottenburg, Urteil vom 04.12.2018 - 224 C 297/18

1. Ein Ausfall der Gastherme in der Zeit von Januar bis März rechtfertigt eine Minderung der Miete um 50%.

2. Der Mieter kann sich nicht auf die Minderung berufen, wenn der Mangel bzw. die unterlassene Mangelbeseitigung auf sein Verhalten zurückzuführen ist, etwa wenn der Mieter die Beseitigung des Mangels verweigert oder mutwillig erschwert.

3. Die Tatsache, dass die Versorgung der Wohnung mit Wärme und Warmwasser gemäß dem Vorschlag des Vermieters zunächst provisorisch ermöglicht werden soll, bis eine dauerhafte Lösung für das Problem gefunden würde, berechtigt den Mieter nicht, die vorgeschlagenen Maßnahmen abzulehnen.

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IBRRS 2019, 0612
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Erheblicher Baulärm ist ein Minderungsgrund!

LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2019 - 67 S 309/18

1. Erheblicher Baulärm berechtigt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung, auch wenn er von einem Dritten verursacht ist und dem Vermieter diesem gegenüber keine Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine "Nachbarschaftsvereinbarung" geschlossen hat, die den Dritten gegenüber dem Vermieter zum Schadensersatz wegen der baubedingten Beeinträchtigungen verpflichtet.*)

2. Beeinträchtigt ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während eines längeren Zeitraums unterschiedlich intensiv, ist das Gericht gemäß § 287 ZPO befugt, die daraus erwachsenden Beeinträchtigungen für den gesamten Zeitraum einheitlich zu schätzen und mit einer ebenfalls einheitlichen Minderungsquote zu belegen. Eine derartige Schätzung ist aus Gründen der Prozessökonomie gerade bei lange andauernden Bauvorhaben und zwischen den Mietvertragsparteien streitiger Intensität der damit verbundenen Beeinträchtigungen angezeigt.*)

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IBRRS 2019, 0608
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Mieterhöhung: Zurückweisung bei fehlender Vollmacht möglich

AG Hanau, Urteil vom 22.02.2019 - 32 C 167/18

Die Regelung des § 174 BGB ist auf das Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB direkt anwendbar.*)

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IBRRS 2019, 0599
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Berliner Mietspiegel 2013 kann zur Schätzung der ortsüblichen Miete herangezogen werden!

VerfGH Berlin, Beschluss vom 19.12.2018 - VerfGH 122/16

Die Rechtsansicht, wonach die Voraussetzungen, unter denen ein einfacher Mietspiegel als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO herangezogen werden kann, höchstrichterlich geklärt seien, überschreitet die Grenze zur Willkür nicht.*)

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