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Sachgebiet: Wohnraummiete

4631 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 3840
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WohnraummieteWohnraummiete
Bis zur Abrechnung der Betriebskosten darf Vermieter Teil der Kaution einbehalten!

AG Ludwigsburg, Urteil vom 17.05.2018 - 1 C 351/18

Der Vermieter darf bis zur Abrechnung über die Betriebskosten nach Beendigung des Mietverhältnisses einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten. Welcher Betrag angemessen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. In erster Linie hat sich die Höhe des zurückzuhaltenden Betrages daran zu orientieren, wie hoch die voraussichtliche Forderung sein wird. Da die Kaution jedoch eine Sicherungsfunktion aufweist und auch unvorhersehbare Veränderungen absichern soll, ist dem Vermieter ein ausreichender Sicherheitszuschlag zuzugestehen. Voraussetzung für einen solchen Sicherheitszuschlag ist jedoch, dass es hierfür ein Bedürfnis gibt.*)

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IBRRS 2018, 3896
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Dach als Terrasse genutzt: Kündigung wirksam!

AG Pforzheim, Urteil vom 23.11.2018 - 4 C 290/18

Wird ein Blechdach, das nicht zur Mietwohnung gehört und nur über ein Fenster der Mietsache betreten werden kann, vom Mieter als Terrasse genutzt, kann dies die ordentliche Kündigung der Mietvertragsbeziehung rechtfertigen.

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IBRRS 2018, 3879
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskosten: Kein Nachforderungsanspruch bei verspäteter Abrechnung

AG Bremen, Urteil vom 23.11.2018 - 16 C 4/18

1. Kein Anspruch auf Nachzahlung einbehaltener Betriebskostenvorauszahlungen nach verfristeter Abrechnung, in Rahmen derer fälschlicherweise die Soll-Zahlungen und nicht die tatsächlich geringeren Zahlungen berücksichtigt wurden.*)

2. Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, dass im Falle der fehlerhaften Einstellung der Sollzahlungen anstelle der wegen eines Zurückbehaltungsrechts geminderten Ist-Zahlungen die einbehaltenen Beträge im Falle der nicht fristgerechten Abrechnung über die Betriebskosten nicht nachverlangt werden können.*)

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IBRRS 2018, 3893
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigungsschutzklausel bei Immobilienveräußerung begründet eigene (Schutz-)Rechte des Mieters

BGH, Urteil vom 14.11.2018 - VIII ZR 109/18

Bei der in einem Kaufvertrag des Vermieters über ein Hausgrundstück enthaltenen Vereinbarung, wonach der Mieter einer Wohnung des Hauses ein lebenslanges Wohnrecht haben und eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den in den Mietvertrag eintretenden Erwerber ausgeschlossen sein soll, handelt es sich um einen (echten) Vertrag zugunsten Dritter (hier: des Mieters) gemäß § 328 BGB. Der Mieter erwirbt hierdurch unmittelbar das Recht, auf Lebenszeit von dem Käufer die Unterlassung einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu verlangen.*)

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IBRRS 2018, 3891
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Alle Jahre wieder: Mietminderung wegen Baulärms?

LG Berlin, Beschluss vom 12.07.2018 - 67 S 105/18

Auf die Mietsache einwirkende erhebliche Bauimmissionen führen gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung der Miete. Das gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses noch keine Beeinträchtigungen bestanden haben sollten und die nachträgliche Erhöhung der Immissionslast nicht vom Vermieter, sondern von einem Dritten zu verantworten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem Vermieter gegenüber dem Veranlasser der Immissionen Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen (Fortführung Kammer, Urteil vom 16.06.2016 - 67 S 76/16, IMR 2016, 321 = NJW-RR 2016, 1162; Anschluss BGH, Urteil vom 23.04.2008 - XII ZR 62/06, IMR 2008, 270 = NJW 2008, 2497; LG Berlin, Urteil vom 07.06.2017 - 18 S 211/16, IMR 2018, 50 = WuM 2018, 25).*)

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IBRRS 2018, 3825
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Bezugsgröße für zur Kündigung berechtigenden Mietrückstand bei geminderter Miete

OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2018 - 5 U 1055/18

1. Bezugsgröße für den kündigungsrelevanten Zahlungsrückstand im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a oder b BGB ist die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete, auch wenn diese gemäß § 536 Abs. 1 BGB gemindert ist (Anschluss BGH, Urteil vom 27.09.2017 - VIII ZR 193/16, IMRRS 2017, 1466).*)

2. Für die Wirksamkeit einer in einer Klageschrift enthaltenen Kündigung kommt es gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB auf deren Zugang an.*)

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IBRRS 2018, 3812
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auf 20 Jahre alten Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam

LG Magdeburg, Urteil vom 16.10.2018 - 2 S 37/18

Ein auf den Magdeburger Mietspiegel von 1998 gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam. Denn anhand eines fast 20 Jahre alten Mietspiegels kann der Mieter nicht beurteilen, ob das Mieterhöhungsverlangen berechtigt ist.

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IBRRS 2018, 3692
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Durch Modernisierung bedingter Mangel größer als deren Einsparpotenzial: Keine Mieterhöhung!

AG Charlottenburg, Urteil vom 11.01.2018 - 202 C 374/17

1. Die §§ 555b ff. BGB sollen Maßnahmen fördern, die der Verbesserung und Modernisierung von Wohnraum dienen.

2. Von einer solchen Maßnahme kann im Bezug auf eine Dämmung nicht gesprochen werden, wenn gleichzeitig Maßnahmen ausgeführt werden, die die energetische Wirkung der Dämmung neutralisieren.

3. Eine Mieterhöhung ist dann unwirksam, wenn möglicherweise bestehende energetische Vorteile durch Nachteile für die Nutzung der Mietwohnung überwogen werden.

4. Dies ist etwa der Fall, wenn ein neues Fenster eingebaut wird, das sich nur noch einen kleinen Spalt öffnen lässt und lediglich Einsparungen in Höhe von etwa 0,5% der Gesamtmiete bewirkt. Denn der Mangel (kaum zu öffnendes Fenster) würde eine Minderung von deutlich mehr als der eingesparten 0,5% rechtfertigen.

5. Eine Mieterhöhung nach den §§ 559 ff. BGB setzt voraus, dass die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen ist.

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IBRRS 2018, 3789
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Freistaat Bayern haftet Mietern nicht wegen unwirksamer Mietpreisbremse

LG München I, Urteil vom 21.11.2018 - 15 O 19893/17

1. Der Staat kann grundsätzlich nicht für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes in Anspruch genommen werden.

2. Dementsprechend haben Mieter wegen der unwirksamen Mietpreisbremse keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Freistaat Bayern.

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IBRRS 2018, 3778
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse: Jetzt wohl auch in Baden-Württemberg unwirksam!

AG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2018 - 35 C 2110/18

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 29. September 2015 (MietBgVO BW) ist unwirksam, weil die Begründung zum einen nicht ausreicht und sie zum anderen nicht wirksam veröffentlicht wurde.

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IBRRS 2018, 3691
WohnraummieteWohnraummiete
ohne

AG Charlottenburg, Urteil vom 22.12.2017 - 233 C 389/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3746
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung wegen Baulärms: Wer muss was beweisen?

LG München I, Urteil vom 15.11.2018 - 31 S 2182/18

Der Mieter trägt die Beweislast für die tatsächliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch den Lärm vom Nachbargrundstück. Der Vermieter hingegen trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er selbst die Immissionen ohne eigene Abwehr- und Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich und ortsüblich hinzunehmen hat.

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IBRRS 2018, 3690
WohnraummieteWohnraummiete
ohne

AG Charlottenburg, Urteil vom 07.12.2017 - 210 C 286/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3243
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarf zweifelhaft: Kündigung unwirksam!

LG Berlin, Beschluss vom 19.02.2018 - 65 S 241/17

Bleiben Zweifel bzgl. des Eigenbedarfs, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.

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IBRRS 2018, 3737
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden!

BGH, Urteil vom 17.10.2018 - VIII ZR 94/17

1. Stimmt der Mieter einer Wohnung einer vom Vermieter verlangten Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete zu (§ 558a Abs. 1, § 558b Abs. 1 BGB), so steht dem Mieter ein Recht, die erklärte Zustimmung nach Maßgabe der Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen zu widerrufen (§ 312 Abs. 1, § 312c Abs. 1, § 312g Abs. 1, § 355 Abs. 1 BGB), nicht zu.*)

2. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem im Sinne von § 312c Abs. 1 Halbs. 2 BGB ist nicht schon dann zu verneinen, wenn der Unternehmer zum Abschluss des Vertrages keinen vorgefertigten Standard- oder Serienbrief verwendet, sondern ein individuelles Anschreiben.*)




IBRRS 2018, 3680
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann liegt eine gemeinsame Haushaltsführung vor?

AG Charlottenburg, Urteil vom 02.10.2018 - 224 C 207/18

1. Durch § 563 BGB wird der Bestand des Mietverhältnisses zu Gunsten derer geschützt, die mit dem Mieter als "Hausgenossen" besonders verbunden waren. Dazu gehören Personen, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führten, auch wenn es sich nicht um Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder des Verstorbenen handelt. Ziel der Regelung ist es, den privilegierten Personen die den Lebensmittelpunkt bildende Wohnung zu erhalten.

2. Das Eintrittsrecht ist an das Führen eines gemeinsamen Haushalts mit dem Verstorbenen gebunden. Die Wohnung muss der gemeinsame Lebensmittelpunkt gewesen sein. Das bloße Zusammenleben innerhalb einer Wohnung impliziert noch keine gemeinsame Haushaltsführung.

3. Eine gemeinsame Haushaltsführung setzt voraus, dass der Mieter und die weitere Person über den Aufenthalt in der Wohnung hinaus im Haushalt zusammen wirken, zusammen entscheiden und zusammen die Kosten tragen in Bezug auf die typischen Pflichten, die in einem Haushalt anfallen. Die Aufteilung der Miete und das gelegentliche gemeinsame Einnehmen von Mahlzeiten genügt nicht. Entscheidend ist das miteinander Wohnen im Sinne eines gemeinsamen Lebensmittelpunkts.

4. Die gemeinsame Haushaltsführung muss zum Zeitpunkt des Todes des Mieters bestehen.

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IBRRS 2018, 3627
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Beseitigung einer Parabolantenne

AG Frankenthal, Urteil vom 21.08.2018 - 3a C 156/18

1. In einem Mietverhältnis wird dem durch Art. 5 GG grundrechtlich geschützten Informationsbedürfnis des Mieters grundsätzlich hinreichend Rechnung getragen, wenn der Vermieter beispielsweise einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt. Dies gilt prinzipiell auch gegenüber ausländischen Mietern, wenn über den Kabelanschluss ein ausreichender Zugang zu Programmen in ihrer Sprache und aus ihrem Heimatland besteht.

2. Nichts Anderes hat auch zu gelten, wenn der Mieter ohne nennenswerte Schwierigkeiten die von ihm gewünschten Heimatsender über das Internet empfangen kann.

3. Zur Verjährung eines Beseitigungsanspruchs.

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IBRRS 2018, 3626
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Droht bei Wohnungsverlust Lebensgefahr genügt geringe Eintrittswahrscheinlichkeit

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.09.2018 - 2-11 S 46/17

1. Begründet der Mieter seinen Sozialwiderspruch gem. § 574 Abs.1 BGB damit, dass beim Wohnungsverlust schwere Gesundheitsschäden bis hin zu Lebensgefahr drohen, genügt aufgrund des hohen Ranges der betroffenen Grundrechte bereits ein geringer Grad der Eintrittswahrscheinlichkeit.

2. Denn es sind bei der Abwägung der betroffenen Grundrechte die Wertentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Deshalb gilt der Rechtsgrundsatz, dass je höher das bedrohte Rechtsgut ist, umso geringere Anforderungen an die Konkretheit seiner Gefährdung und deren Feststellung zu treffen sind.

3. In Fällen, in denen der mögliche Schaden hoch und unwiederbringlich ist, wie bei Risiken schwerer dauerhafter Gesundheitsschäden oder gar eines tödlichen Ausgangs, kann dem Gefährdeten dann nicht das Risiko einer Gefahrverwirklichung aufgebürdet werden, wenn eine verlässliche und exakte Prognose der Konkretheit der Gefahr aufgrund der Komplexität der Fragestellung unmöglich ist.

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IBRRS 2018, 3613
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ortsübliche Vergleichsmiete: Vom Mieter eingebaute Küche bleibt unberücksichtigt

BGH, Urteil vom 24.10.2018 - VIII ZR 52/18

Eine vom Mieter auf eigene (vom Vermieter auch nicht erstattete) Kosten in die Mietwohnung eingebaute (Küchen-)Einrichtung bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Dauer unberücksichtigt. Entgegenstehende Vereinbarungen der Mietvertragsparteien zum Nachteil des Mieters sind nach § 558 Abs. 6 BGB unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter dem Mieter gestattet hat, eine in der Wohnung vorhandene Einrichtung zu entfernen und durch eine auf eigene Kosten angeschaffte Einrichtung zu ersetzen (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 18.11.2015 - VIII ZR 266/14, BGHZ 208, 18 Rz. 10 ff. sowie vom 07.07.2010 - VIII ZR 315/09, IMR 2010, 411 = NZM 2010, 735 Rz. 12 ff.).*)

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IBRRS 2018, 3558
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse: Auf welches Mietverhältnis ist abzustellen?

LG Berlin, Urteil vom 18.10.2018 - 67 S 174/18

Im Rahmen des § 556e Abs. 1 BGB ist auf das zeitlich letzte vom Vermieter vor Invollzugsetzung der §§ 556d ff. BGB geschlossene Wohnraummietverhältnis abzustellen. Es steht der Anwendung des § 556e Abs. 1 BGB nicht entgegen, dass die nach den §§ 556d ff. BGB zu beurteilende Anschlussvermietung dem Wohnraummietverhältnis nicht nahtlos nachfolgt, sondern der Vermieter die Mietsache zuvor leerstehen lässt, selber nutzt oder zu anderen als Wohnzwecken vermietet.*)

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IBRRS 2018, 3557
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung: Wann ist das Mietverhältnis zerüttet?

AG Dortmund, Urteil vom 30.10.2018 - 425 C 4296/17

1. Ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt dann vor, wenn die Durchführung des Vertrags durch Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage durch das Verhalten eines Vertragsteils derart gefährdet ist, dass sie dem Kündigenden auch bei strenger Prüfung nicht mehr zuzumuten ist.*)

2. Ob der Kündigende sich selbst vertragsgemäß verhalten hat, ist nicht entscheidend.*)

3. Zum Maßstab, wann eine Zerrüttung im Mietrecht angenommen werden kann.*)

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IBRRS 2018, 3497
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anwendbarkeit von § 133 UmwG oder § 566 BGB?

LG Berlin, Urteil vom 03.08.2018 - 66 S 26/18

1. § 133 UmwG wird nicht durch § 566 BGB verdrängt.

2. Der Abschluss des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags stellt keine Veräußerung i.S.d. § 566 BGB dar.

3. Verbindlichkeiten i.S.d. § 133 UmwG sind vertragliche Ansprüche auf Erfüllung oder wegen Schlechtleistung oder Verletzung von Schutzpflichten. Darunter fallen auch Mangelbeseitigungsansprüche.

4. Bei Dauerschuldverhältnissen stellt jede aus einem vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung abgeschlossenen Dauerschuldvertrag resultierende Einzelverbindlichkeit eine Altverbindlichkeit dar.

5. Kann der Mieter die Badewanne und das WC zur Vermeidung gravierender Schäden nur eingeschränkt mit sehr sparsamem Wassergebrauch nutzen, stellt dies eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar, wenn in der Wohnung keine andere Duschmöglichkeit und kein zweites WC gegeben ist. Dies rechtfertigt eine Mietminderung i.H.v. 25%.

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IBRRS 2018, 3464
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ungerechtfertigte Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt fristlose Kündigung

AG Pforzheim, Urteil vom 19.10.2018 - 4 C 205/18

Erstattet der Mieter gegen den Vermieter eine Strafanzeige, die sich als unbegründet erweist, rechtfertigt dies die außerordentliche fristlose Kündigung der Mietvertragsbeziehung nach § 543 Abs. 1 BGB.

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IBRRS 2018, 3494
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter darf Türspion einbauen!

AG Meißen, Urteil vom 04.12.2017 - 112 C 353/17

1. Eine bauliche Veränderung der Mietsache ist dem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters verwehrt, wenn der Vermieter sie nicht zu dulden hat. Zu dulden hat der Vermieter beispielsweise geringfügige Eingriffe in die Bausubstanz, soweit sie durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt sind.

2. Der Einbau eines Türspions stellt einen solchen geringfügigen Eingriff dar.

3. Allerdings hat der Mieter nach Vertragsende die ursprüngliche Beschaffenheit der Wohnungseingangstür wiederherstellen. Gegebenenfalls muss der Mieter das Türblatt auf seine Kosten auswechseln lassen.

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IBRRS 2018, 3496
WohnraummieteWohnraummiete
Berechtigt Garage eine höhere Miete?

AG Münster, Urteil vom 04.07.2018 - 7 C 129/18

1. Wurden der Mietvertrag über eine Wohnung und der Mietvertrag über eine Garage unabhängig von einander abgeschlossen, so kann von einem einheitlichen Mietvertrag nur ausgegangen werden, wenn Wohnung und Garage auf demselben Grundstück liegen.

2. Wurde die Garage getrennt vermietet, so ist sie nicht wohnwerterhöhend zu berücksichtigen.

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IBRRS 2018, 3490
WohnraummieteWohnraummiete
Inkasso VI: Abtretung von Ansprüchen gemäß „Mietpreisbremse“ unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 28.08.2018 - 63 S 1/18

1. Die Einordnung in den Berliner Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt nicht lediglich die Anwendung eines bloßen "Rechenwerks" mittels eines computerbasierten Systems dar, sondern eine Rechtsdienstleistung, weil dazu auch eine Subsumtion der Besonderheiten der streitgegenständlichen Wohnung und deren Merkmalen unter die jeweiligen Rasterfelder des Mietspiegels und der Orientierungshilfe erforderlich ist. Eine solche Rechtsdienstleistung ist weder von einer Registrierung als Inkassodienstleister gedeckt noch als bloße Nebentätigkeit erlaubnisfrei.

2. Bei der qualifizierten Rüge nach § 556g BGB handelt es sich nicht um unselbstständige "Hilfsrechte" bzw. Nebenansprüche, sondern um eine Tatbestandsvoraussetzung.

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IBRRS 2018, 3440
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Mietbeitrittsvereinbarung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

BGH, Urteil vom 11.10.2018 - IX ZR 217/17

Der einem Gläubiger zur Zeit der Insolvenzeröffnung zustehende Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit dem Schuldner stellt eine Insolvenzforderung dar. Diese kann nur mit dem geschätzten Wert des Anspruchs zur Tabelle angemeldet werden.*)

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IBRRS 2018, 3275
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an Mietzahlung durch Hinterlegung

AG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2018 - 31 C 183/17

1. Wenn die Miet-Empfangsberechtigung des neuen Vermieters nach objektiver Betrachtungsweise zunächst noch ungewiss ist, so tritt die Wirkung der Erfüllung bereits mit der Hinterlegung beim Amtsgericht ein, wenn der Mieter die Miete unter Rücknahmeverzicht dort hinterlegt hat.

2. Wenn der Mieter die Miete wegen von ihm geltend gemachter Unsicherheit über die Person des Vermieters bei Gericht hinterlegt, hat diese Hinterlegung allerdings dann keine schuldbefreiende Wirkung mehr, wenn der Mieter bereits konkret - unter Angaben der Kontaktdaten - erfahren hat, wer der neue Vermieter ist.

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IBRRS 2018, 3423
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Übertragung der Anfangsrenovierung auf den Mieter im preisgebundenen Wohnraum?

BGH, Beschluss vom 22.08.2018 - VIII ZR 287/17

Auch im preisgebundenen Wohnraum kann die Anfangsrenovierung individualvertraglich wirksam auf den Mieter übertragen werden.

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IBRRS 2018, 3420
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraumvernichtung: Auch Nutzung als Ferienwohnung rechtfertigt Eigenbedarfskündigung

BGH, Beschluss vom 21.08.2018 - VIII ZR 186/17

1. Auch eine vom Vermieter beabsichtigte Nutzung der dem Mieter überlassenen Wohnung als Zweit- und/oder Ferienwohnung kann die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung erfüllen.

2. Es kommt insoweit entscheidend darauf an, ob nach der Würdigung der Umstände des Einzelfalls der Eigennutzungswunsch des Vermieters ernsthaft verfolgt wird und von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen ist oder ob er missbräuchlich ist.

3. Demnach ist eine Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt, wenn der Vermieter die Wohnung für sich und/oder seine Kinder lediglich 2 bis 4 Wochen im Jahr nutzen will, um Familienfeiern beiwohnen zu können. Der steigende Wohnungsbedarf in Ballungszentren und Großstädten ist hierfür irrelevant.

4. Eine Beschränkung der Zulassung der Revision muss nicht im Tenor des Urteils angeordnet sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn sie sich diesen mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt.

5. Hat das Berufungsgericht die Revision wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die nur für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Streitstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Revision auf diesen Teil des Streitstoffs beschränkt ist.

6. Zwar ist eine Beschränkung der Revision auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente unzulässig. Anerkanntermaßen hat das Berufungsgericht jedoch die Möglichkeit, die Revision nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte.

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IBRRS 2018, 3419
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietvertrag von 1966: Verzinsung der Kaution kann per AGB ausgeschlossen werden

BGH, Beschluss vom 21.08.2018 - VIII ZR 92/17

1. Ein formularmäßig vereinbarter Ausschluss der Verzinsung des Kautionsguthabens in einem im Jahr 1966 abgeschlossenen Wohnraummietvertrag hält einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand.

2. Obgleich § 551 BGB mit Wirkung seit dem 01.09.2001 grundsätzlich auch auf zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Mietverhältnisse anzuwenden ist, gilt dies nach der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 8 EGBGB nicht, wenn die Verzinsung der Kaution vor dem 01.01.1983 durch Vertrag ausgeschlossen worden ist.

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IBRRS 2018, 3411
WohnraummieteWohnraummiete
Auch Kinderlärm kann ordentliche Kündigung rechtfertigen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.08.2018 - 2-11 S 155/18

1. Auch Kinderlärm kann bei Verletzung des Rücksichtnahmegebots ein berechtigtes Interesse für eine ordentliche Kündigung begründen.

2. Es bedarf keines Lärmprotokolls. Es genügt die grundsätzliche Darlegung, welche Art von Beeinträchtigung zu welcher Tages- und Nachtzeit über welche Zeitdauer und Frequenz angefallen sind.

3. Eine abweichende Parteibewertung der vom Erstgericht erhobene Beweise reicht als Berufungsgrund (§§ 513, 529 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht aus.

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IBRRS 2018, 3242
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auch Kinderlärm kann ordentliche Kündigung rechtfertigen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.09.2018 - 2-11 S 155/18

1. Auch Kinderlärm kann bei Verletzung des Rücksichtnahmegebots ein berechtigtes Interesse für eine ordentliche Kündigung begründen.

2. Es bedarf keines Lärmprotokolls. Es genügt die grundsätzliche Darlegung, welche Art von Beeinträchtigung zu welcher Tages- und Nachtzeit über welche Zeitdauer und Frequenz angefallen sind.

3. Eine abweichende Parteibewertung der vom Erstgericht erhobene Beweise reicht als Berufungsgrund (§§ 513, 529 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht aus.

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IBRRS 2018, 3405
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Verlängerungsklausel: Auch bei Widerspruch müssen Kündigungsvoraussetzungen vorliegen

BGH, Urteil vom 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

1. Zur Geltungswirkung einer vom Vermieter hilfsweise mit einer fristlosen Kündigung verbundenen ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses in den Fällen des Zahlungsverzugs (im Anschluss an Senatsurteil vom 19.09.2018 - VIII ZR 231/17, IMR 2018, 449).*)

2. Ein nach § 564c BGB a.F. begründetes Wohnraummietverhältnis mit Verlängerungsklausel kann selbst dann, wenn im Mietvertrag vorgesehen ist, dass es sich nicht verlängert, wenn eine der Parteien rechtzeitig widerspricht, nur unter Einhaltung der Kündigungsvoraussetzungen der - gemäß Art. 229 § 3 Abs. 3 EGBGB anwendbaren - §§ 564b, 565, 565a BGB a.F. zum jährlich vereinbarten Ablauftermin beendet werden (Fortführung der Senatsurteile vom 06.04.2005 - VIII ZR 155/04, NJW 2005, 1572 unter II 2 a aa; vom 23.06.2010 - VIII ZR 230/09, NJW 2010, 3431 Rz. 19).*)

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IBRRS 2018, 3396
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kosten der Zwischenablesung trägt der Vermieter

AG Kassel, Urteil vom 08.05.2018 - 453 C 539/18

1. Bei den Kosten für die Zwischenablesung handelt es sich um nicht umlagefähige Kosten, die im Rahmen eines Nutzerwechsels als Verwaltungskosten grundsätzlich dem Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. 3 BGB zur Last fallen (Anschluss an BGH, IMR 2008, 77).

2. Eine AGB-Klausel, die diese Kosten dem Mieter auferlegt, ist unwirksam.

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IBRRS 2018, 3387
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verwertungskündigung auf Vorrat?

LG Berlin, Urteil vom 20.09.2018 - 67 S 16/18

1. Zur Unwirksamkeit einer "auf Vorrat" ausgesprochenen Verwertungskündigung nach §§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB.*)

2. Bei der im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung sind Angebote des Vermieters auf Beschaffung von Ersatzwohnraum allenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Vermieter dem Mieter im Rahmen der Kündigungserklärung ein bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderrufliches Angebot auf Anmietung vergleichbaren Ersatzwohnraums unterbreitet.*)

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IBRRS 2018, 3379
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Verwertungs- und Eigenbedarfskündigung passen nicht zusammen!

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 10.10.2018 - 531 C 159/18

1. Eine Eigenbedarfskündigung, die lediglich die Angabe zur gewünschten Selbstnutzung des Elternhauses, das Vorliegen einer körperlichen Behinderung und die futuristisch angedachte Variante, dass möglicherweise in absehbarer Zeit weitere Räume einer Pflegeperson zur Verfügung gestellt werden sollen, enthält, ist bereits formell ungenügend und nichtig/unwirksam.*)

2. Der Sinneswandel des Vermieters, der darauf beruht, dass seine frühere Verwertungskündigung in erster Instanz erfolglos war, lässt eine vor dem Urteil I. Instanz und vor dessen Rechtskraft und vor Verzicht auf die Verwertungskündigung parallel erklärte und gerichtlich verfolgte nunmehr auf Eigenbedarf gestützte Kündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen, da beide Kündigungsgründe sich denklogisch ausschließen.*)

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IBRRS 2018, 3378
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Berliner Mietspiegel: Parkplatz ist wohnwerterhöhend!

LG Berlin, Urteil vom 16.10.2018 - 67 S 150/18

Im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2017 ist ein vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Parkplatzangebot auch im Falle seiner Entgeltlichkeit wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. Das setzt allerdings eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter voraus. Von einer solchen ist nur auszugehen, wenn der Mieter zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens tatsächlich einen vom Vermieter angebotenen Parkplatz angemietet oder der Vermieter ihm zuvor erfolglos die Anmietung eines Parkplatzes angeboten hat.*)

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IBRRS 2018, 3326
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Modernisierung: Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.06.2018 - VIII ZR 121/17

1. Der Vermieter hat gem. § 559b Abs. 1 BGB a.F. in der Erhöhungserklärung darzulegen, inwiefern die durchgeführten baulichen Maßnahmen den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder eine nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser bewirken.

2. An die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Vielmehr genügt es, wenn der Mieter den Grund der Mieterhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann.

3. Wenn mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart werden, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden.

4. Sieht der Vermieter die Baumaßnahme als reine Modernisierungsmaßnahme an, obwohl tatsächlich auch Instandsetzungsmaßnahmen darin enthalten sind, ist dies lediglich eine Frage der materiellen Begründetheit der Mieterhöhung und nicht der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.

5. Bei Baumaßnahmen, für deren Beurteilung es umfangreicher technischer Darlegungen bedürfte, ist es ausreichend, wenn der Vermieter die durchgeführte bauliche Maßnahme so genau beschreibt, dass der Mieter allein anhand dessen, wenn auch unter Zuhilfenahme einer bautechnisch oder juristisch sachkundigen Person, beurteilen kann, ob die Baumaßnahme die Anforderungen des § 559 Abs. 1 BGB a.F. erfüllt.

6. Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ergibt sich daraus, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen muss, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.

7. Der Vermieter muss nicht auch noch den Wärmedurchgangskoeffizienten der Wände vor und nach Durchführung der Dämmmaßnahmen ermitteln und in der Erhöhungserklärung angeben.

8. Die Beschränkung der Revision muss nicht im Tenor des Urteils angeordnet sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn sie sich diesen mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt. Hat das Berufungsgericht die Revision wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die nur für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Streitstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Revision auf diesen Teil des Streitstoffs beschränkt ist.

9. Das Berufungsgericht kann die Revision auch nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte.

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IBRRS 2018, 3293
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AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 06.01.2016 - 711a C 262/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3279
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KG, Beschluss vom 20.08.2018 - 8 U 118/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3324
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Nachträgliche Mietminderung trotz Kenntnis des Mangels und vorbehaltloser Zahlung?

BGH, Beschluss vom 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

1. Bei einem Mangel, der sich nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit einer Mietsache auswirkt, ist die Miete nur für den betroffenen Zeitraum gemindert.

2. Der Leistungsempfänger ist darlegungs- und beweisbelastet für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 814 BGB. Erleichterungen für die Darlegung und den Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen des § 814 BGB werden dem Leistungsempfänger nicht zugebilligt.

3. Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet.

4. Geht der Mieter davon aus, dass eine Mietminderung nur mit Einverständnis des Vermieters möglich ist, und weiß er nicht, dass eine Minderung bereits kraft Gesetzes eintritt, greift § 814 BGB nicht.

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IBRRS 2018, 3277
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AG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2018 - 31 C 68/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3245
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LG Berlin, Urteil vom 09.03.2018 - 63 S 67/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3230
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Vergleichswohnungen nur innerhalb einer politischen Gemeinde!

AG Burg, Urteil vom 19.07.2018 - 3 C 181/18

Vergleichswohnungen, die für eine Mieterhöhung herangezogen werden, müssen sich in derselben Gemeinde befinden.

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IBRRS 2018, 3149
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Betriebskostenabrechnung: Kann der Mieter die Gesamtwohnfläche pauschal bestreiten?

AG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2018 - 4 C 3183/16

Ein pauschales Bestreiten der in eine Betriebskostenabrechnung eingestellten Gesamtwohnfläche durch den Mieter ist prozessual unbeachtlich.

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IBRRS 2018, 3244
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LG Berlin, Urteil vom 27.03.2018 - 63 S 163/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3311
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MietrechtMietrecht
Fristlose und ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs gleichzeitig möglich

BGH, Urteil vom 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

1. Durch § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB hat der Gesetzgeber die gesetzliche Fiktion geschaffen, dass im Falle einer rechtzeitigen Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle die zuvor durch eine wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB) bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend als nicht eingetreten gilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB entfallen damit nicht nur für die Zukunft die durch die fristlose Kündigung ausgelösten Räumungs- und Herausgabeansprüche, sondern das Mietverhältnis ist als ununterbrochen fortstehend zu behandeln.*)

2. Ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB) hilfsweise oder vorsorglich mit einer ordentlichen Kündigung (§ 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB) verknüpft, bringt bei der gebotenen Auslegung seiner Erklärungen zum Ausdruck, dass die ordentliche Kündigung in allen Fällen Wirkung entfalten soll, in denen die zunächst angestrebte sofortige Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund einer - entweder schon bei Zugang des Kündigungsschreibens gegebenen oder nachträglich gemäß § 543 Abs. 2 Satz 3 BGB (unverzügliche Aufrechnung durch den Mieter) oder gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB (Schonfristzahlung oder behördliche Verpflichtung) rückwirkend eingetretenen - Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung fehlgeschlagen ist.*)

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IBRRS 2018, 3273
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Baukostenzuschuss unterfällt § 110 InsO!

AG Dortmund, Urteil vom 09.10.2018 - 425 C 5213/18

1. Die Nutzungsentschädigung gem. § 546a BGB ist immer mindestens so hoch, wie die ursprünglich vereinbarte Miete.*)

2. Eine Minderung der Nutzungsentschädigung für vor Beendigung des Mietverhältnisses vorliegende Mängel scheidet auch dann aus, wenn der Mieter die Mietsache in Kenntnis der Mangelhaftigkeit vorbehaltlos angenommen hat.*)

3. Soweit der Mieter Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten hat, hat er diese auch als Nutzungsentschädigung zu zahlen.*)

4. Nach Abrechnungsreife besteht der Anspruch auf Zahlung der Vorauszahlungen wie bei einem bestehenden Mietverhältnis nicht mehr.*)

5. Abwohnbare Baukostenzuschüsse sind als vorausgezahlte Miete zu behandeln. Insofern ist § 110 InsO darauf anzuwenden.*)

6. Besteht der vermeintliche Baukostenzuschuss in geleisteter Schwarzarbeit, ist die Vereinbarung des Baukostenzuschusses auch deshalb nichtig.*)




IBRRS 2018, 3246
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Vermieter darf keine Kameraattrappe auf dem Mietgrundstück installieren!

LG Berlin, Beschluss vom 01.02.2018 - 67 S 305/17

1. Die Installation von Videokamera-Attrappen kann abhängig von den Umständen des Einzelfalls wegen des andauernden Überwachungsdrucks für die Bejahung eines Eingriffs in das aus Art. 2 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ausreichen, wenn nicht erkannt werden kann, ob tatsächlich eine bloße Attrappe oder - gegebenenfalls nach nicht äußerlich wahrnehmbarer technischer Veränderung - eine Kamera mit Aufzeichnung betrieben wird.*)

2. Eine dem äußeren Anschein nach funktionsfähige Kamera vermittelt dem unbefangenen Betrachter ebenso wie eine funktionstüchtige Videokamera den Eindruck, er werde überwacht. Dem Mieter ist nicht zumutbar, permanent die Gegebenheiten prüfen, um sich zu vergewissern, dass es bei der Attrappe geblieben ist.*)

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