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Sachgebiet: Wohnraummiete

4632 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1814
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Vermietung an "Medizintouristen"!

AG München, Urteil vom 19.11.2015 - 432 C 8687/15

Die regelmäßige unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an "Medizintouristen" berechtigt den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung.

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IBRRS 2016, 1810
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Leere Alternativwohnung schon vermietet: Kündigung trotzdem unwirksam?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.03.2016 - 33 C 3331/15

1. Stützt der Vermieter die Kündigung auf Eigenbedarf, ist er verpflichtet, dem Mieter eine bis zum Kündigungstermin frei werdende vergleichbare Wohnung im selben Haus anzubieten oder diese selbst zur Befriedigung seines Eigennutzungswunsches zu nutzen.

2. Ist eine vergleichbare Wohnung vor dem Ausspruch der Kündigung bereits vermietet, muss der Vermieter auch darauf hinweisen, insbesondere dann, wenn diese weiterhin leer steht und sich für den Mieter der Eindruck ergibt, der Vermieter verletze so seine Anbietpflicht.

3. Eine ohne diese Information ausgesprochene Kündigung ist nicht ausreichend begründet und damit unwirksam.

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IBRRS 2016, 1796
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Betreuer beleidigt Vermieter: 95-jährige Mieterin verliert ihre Wohnung!

LG München I, Urteil vom 20.01.2016 - 14 S 16950/15

1. Die Beleidigung eines Vermieters als "Terroristen" und "nazi-ähnlichen braunen Misthaufen" hat grundsätzlich ein so erhebliches Gewicht, dass sie geeignet ist, eine Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung jedenfalls nach Abmahnung zu begründen.*)

2. Auch eine demente und bettlägerige 95-jährige Mieterin hat sich in einem solchen Fall das Verhalten ihres mit ihr in den Räumlichkeiten wohnenden Pflegers und rechtlichen Betreuers zurechnen zu lassen.*)

3. Der Schutz des räumungsunfähigen Mieters kann im Fall einer fristlosen Kündigung nicht über die Sozialklausel der §§ 574, 574a BGB, sondern nur im Rahmen der Zwangsvollstreckung über etwaige Räumungsschutzanträge bewirkt werden.*)

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IBRRS 2016, 1792
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Übermäßiges Rauchen ist kein vertragsgemäßer Gebrauch!

LG Hannover, Urteil vom 29.02.2016 - 12 S 9/13

Das Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen iSd § 28 IV S. 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinaus gehende Instandsetzungsarbeiten erfordern.

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IBRRS 2016, 1773
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Räumung von Wohnraum: Wann muss der Besitzerwerb durch Dritte bekannt sein?

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18.04.2016 - 16 S 151/15

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntniserlangung vom Besitzerwerb eines Dritten als Voraussetzung einer einstweilige Verfügung zur Räumung von Wohnraum durch Dritte gemäß § 940 a Abs. 2 ZPO ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz.*)




IBRRS 2016, 1753
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mietspiegel "unqualifiziert": Keine Mieterhöhung!

AG Köpenick, Urteil vom 17.03.2016 - 13 C 203/15

Wird dem Mieter suggeriert, dass der Vermieter den für die Begründung der Mieterhöhung herangezogenen Mietspiegel selbst für ungeeignet hält, so ist er nicht in der Lage, aufgrund geeigneter Tatsachen die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangen zu prüfen. Das Erhöhungsverlangen ist damit unwirksam.

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IBRRS 2016, 1737
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Schönheitsreparaturen: Sog. Freizeichnungsklausel wirksam?

LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.06.2016 - 9 T 56/16

1. Eine sog. Freizeichnungsklausel ist jedenfalls isoliert betrachtet grundsätzlich wirksam und verstößt nicht gegen § 307 BGB.

2. Eine Freizeichnungsklausel ist auch dann wirksam, wenn sie gleichzeitig mit einer wirksamen Klausel zur Überbürdung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter vereinbart ist.

3. Ob eine Freizeichnungsklausel auch dann wirksam ist, wenn sie gleichzeitig mit einer unwirksam Klausel zur Überbürdung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter vereinbart ist, bleibt offen.

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IBRRS 2016, 1777
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieterhöhung: Beschwer im Zustimmungsprozess?

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZB 4/16

1. Die Beschwer einer Verurteilung zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung bemisst sich gemäß § 9 ZPO mit dem 3½ fachen des jährlichen Erhöhungsbetrags.

2. Die Ermittlung der Beschwer darf der Anwalt nicht einer Büroangestellten übertragen.

3. Die Höhe der möglichen Beschwer ist auch maßgeblich für die Frage, ob das Amtsgericht im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO das Verfahren betreiben darf.

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IBRRS 2016, 1813
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Vermieterin der "Sterbehilfe" bezichtigt: Fristlose Kündigung!

AG München, Urteil vom 19.11.2014 - 452 C 16687/14

Bezichtigt eine Mieterin die Vermieterin der "brutalen Sterbehilfe" bei einem Streit über die Wohnbedingungen, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung.

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IBRRS 2016, 1749
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Ehegatte muss in der Trennungszeit die hälftige Miete zahlen!

OLG Bremen, Beschluss vom 17.02.2016 - 4 WF 184/15

1. Nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Ehegatte und Mieter, der nach Trennung der Eheleute die volle Miete für die Ehewohnung an den Vermieter gezahlt hat, von seinem Ehegatten und Mitmieter Erstattung des hälftigen Betrages verlangen. Für eine hiervon abweichende Beteiligungsverpflichtung an der Mietzahlung und somit eine anderweitige Bestimmung i. S. d. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich darauf beruft.*)

2. Eine derartige anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass der wegen der Hälfte der Miete in Anspruch genommene Ehegatte während des verfahrensgegenständlichen Mietzeitraums an den anderen Ehegatten sowohl Trennungs- als auch Kindesunterhalt gezahlt hat, wenn bei der Unterhaltsberechnung weder die Mietzahlungen durch den Unterhaltsempfänger noch sein Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB berücksichtigt worden sind.*)

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IBRRS 2016, 1729
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Erheblicher Baulärm berechtigt zur Mietminderung!

LG Berlin, Urteil vom 16.06.2016 - 67 S 76/16

1. Auf die (Wohnraum-)Mietsache einwirkende erhebliche Bauimmissionen führen gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung des Mietzinses.*)

2. Die Minderung tritt auch dann ein, wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses noch keine Beeinträchtigungen bestanden haben sollten und die nachträgliche Erhöhung der Immissionslast nicht vom Vermieter, sondern einem Dritten zu verantworten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem Vermieter gegenüber dem Veranlasser der Immissionen Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen. Für eine ergänzende Vertragsauslegung zu Lasten des Mieters ist dabei kein Raum.*)

3. Auch wenn sich der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags keine oder falsche Vorstellungen über die künftige Entwicklung des Umfeldes gemacht hat, sind darauf beruhende spätere Gewährleistungsansprüche nicht gemäß § 536b Satz 1 oder 2 BGB wegen vorsätzlicher Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels bei Vertragsschluss ausgeschlossen. Eine entsprechende Fehlvorstellung des Mieters begründet allenfalls den Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit, der zur Anwendung des § 536b BGB nicht ausreicht. Das gilt auch dann, wenn sich zum Zeitpunkt der Anmietung neben der im Innenstadtbereich gelegenen Mietsache eine noch unbebaute Baulücke befindet.*)

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IBRRS 2016, 1728
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein "Schmerzensgeld" wegen Beleidigung per SMS!

BGH, Urteil vom 24.05.2016 - VI ZR 496/15

1. Zum Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit.*)

2. Bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit (hier: Beleidigungen per SMS) gibt es regelmäßig keinen Anspruch auf Geldentschädigung.

3. Vielmehr kann sich der Geschädigte Geugtuung wegen der Beleidigung im Wege einer Privatklage verschaffen.

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IBRRS 2016, 1713
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Vorbehaltlose Zahlung ist keine Zustimmung zur Änderung des Umlageschlüssels!

AG Saarbrücken, Urteil vom 27.06.2016 - 124 C 248/15

1. Allein der jahrelangen Zahlung der Nebenkosten durch den Mieter ist eine Erklärung dahin, mit einer Änderung der festgelegten Vereinbarung zu seinem Nachteil einverstanden zu sein, nicht zu entnehmen. Es entspricht vielmehr der Lebenserfahrung, dass der Mieter angenommen hat, die Abrechnungen seien ordnungsgemäß erstellt und er sei zu der Zahlung verpflichtet.

2. Belegt der Mieter in der Tiefgarage weder einen Stellplatz noch nutzt er sonst die Tiefgarage, kann er an den Kosten des Allgemeinstroms für die Tiefgarage nicht beteiligt werden.

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IBRRS 2016, 1708
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Veralteter Mietspiegel kann keine Mieterhöhung begründen!

AG Leipzig, Urteil vom 11.01.2016 - 162 C 6118/15

1. Benutzt der Vermieter zur Begründung des Mieterhöhungsverlangen einen veralteten Mietspiegel (hier: Leipziger Mietspiegel 2012), obwohl zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens schon seit über einem halben Jahr ein neuer Mietspiegel gültig war (hier: Leipziger Mietspiegel 2014), beginnt für den Mieter die Überlegungsfrist nicht zu laufen, weil er das Verlangen weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehen kann.

2. Eine Klage auf Mieterhöhung ist dann schon unzulässig, weil eine Frist, die nie zu laufen begonnen hat, nicht abgelaufen sein kann.

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IBRRS 2016, 1703
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Nebenkostenabrechnung: Kopierkosten trägt der Vermieter!

AG Bingen/Rhein, Urteil vom 18.01.2016 - 21 C 197/15

Versendet der Vermieter Kopien der Abrechnungsbelege, anstatt sie kostenneutral per Fax oder Email zu versenden oder dem Mieter an dessen Wohnort Einsicht in die Originalbelege zu gewähren, trägt er die dafür anfallenden Kosten selbst.

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IBRRS 2016, 1706
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Über begründungslose Behauptung wird kein Beweis erhoben!

AG Köpenick, Urteil vom 23.02.2016 - 14 C 179/15

Stützt der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen auf den Berliner Mietspiegel 2015 und lehnt diesen dann als nicht qualifiziert ab, während er gleichzeitig ein Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete fordert, muss das Gericht nicht in die Beweisaufnahme eintreten.

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IBRRS 2016, 1687
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Satellitenanlage statt Kabelfernsehen!

LG Kempten, Urteil vom 08.04.2016 - 52 S 2137/15

1. Verfügt die Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags über Hörfunk- und Fernsehempfang über Breitkabelnetz, hat der Vermieter den Fortbestand der Versorgung in dieser bestimmten Form zu gewährleisten.

2. Diese Leistungspflicht erlischt nicht nachträglich, solange die Wiederherstellung der bisherigen Versorgung technisch und rechtlich noch möglich ist.

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IBRRS 2016, 1654
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieterhöhung nach Modernisierung kann unzulässige Härte sein!

LG Berlin, Beschluss vom 26.04.2016 - 67 S 78/16

1. Eine modernisierungsbedingte Erhöhung des Mietzinses führt für einen Mieter mit besonders niedrigem Einkommen grundsätzlich zu einer nicht zu rechtfertigenden Härte, wenn die Modernisierungsmaßnahme nicht mit einem nachhaltigen und deutlichen Zuwachs an Wohnkomfort verbunden ist.*)

2. Unabhängig vom Komfortzuwachs ist bei einem Mieter mit niedrigem Einkommen eine nicht zu rechtfertigende Härte auch dann gegeben, wenn die ihm vor der Modernisierung zur Verfügung stehenden Mittel bereits absolut zu gering waren, um seine Grundbedürfnisse angemessen zu decken.*)

3. Hat der Mieter seine eine nicht zu rechtfertigende Härte begründenden wirtschaftlichen Verhältnisse - durch Vorlage geeigneter Unterlagen - substantiiert dargetan, trifft den Vermieter eine gesteigerte Bestreitenslast. Sofern der Vermieter das Vorbringen des Mieters weiterhin mit Nichtwissen bestreitet, sind die vom Mieter behaupteten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als unstreitig zu behandeln.*)

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IBRRS 2016, 1635
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter droht mit Abschneiden von Körperteilen: Fristlose Kündigung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.07.2015 - 2-11 S 117/15

1. Droht ein Mieter einem Mitmieter mit einer Straftat, wie zum Beispiel dem Abschneiden von Körperteilen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.

2. Die Kündigung muss auch nicht unmittelbar in zeitlichem Zusammenhang von der Kenntnis des Vorfalls ausgesprochen werden, der Vermieter darf sich nicht auf Informationen einer Seite verlassen, sondern muss vielmehr Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren beantragen.

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IBRRS 2016, 1628
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wohnungstür des Nachbarn eingeschlagen: Fristlose Kündigung!

LG Berlin, Beschluss vom 12.05.2016 - 67 S 110/16

Repressalien des Mieters gegenüber einem Nachbarn zur Vergeltung einer Aussage des Nachbarn im Zusammenhang mit einem von dem Vermieter geführten Räumungsrechtstreit rechtfertigen auch ohne den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2016, 1629
WohnraummieteWohnraummiete
Absenkung der Miete darf sich am Einkommen des Mieters orientieren!

LG Berlin, Beschluss vom 17.05.2016 - 67 S 115/16

Mietvertragliche Vereinbarungen, die die Höhe der Miete für preisfreien Wohnraum von den Einkommensverhältnissen des Mieters abhängig machen, sind - auch nach Beendigung einer öffentlichen Förderung - gemäß § 557 Abs. 4 BGB nur insoweit unwirksam, als sie zum Nachteil des Mieters von den §§ 557a - 560 BGB abweichen. Eine dem Mieter günstige vertragliche Regelung, die einen einkommensabhängigen Anspruch auf Absenkung der Miete begründet, ist deshalb wirksam.*)

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IBRRS 2016, 1625
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter kann zur Modernisierung verpflichtet werden!

LG Berlin, Beschluss vom 31.05.2016 - 67 S 357/15

1. Zur Auslegungsbedürftigkeit und -fähigkeit eines auf Mängelbeseitigung gerichteten Klageantrags des Mieters.*)

2. Der Vermieter kann zur instandhaltenden Modernisierung vermieteten Wohnraums verpflichtet sein, wenn dieser den für zeitgemäßes Wohnen erforderlichen Mindeststandard unterschreitet.*)

3. Wegen der zu wahrenden richterlichen Äquidistanz ist es dem Gericht im Mängelbeseitigungsprozess verwehrt, den Vermieter auf den bislang unterblieben Einwand des Überschreitens der sog. "Opfergrenze" hinzuweisen; etwas anders gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Einwendung im bisherigen Prozessvortrag zumindest im Kern angedeutet ist.*)

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IBRRS 2016, 1613
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Mietminderung?

KG, Beschluss vom 06.06.2016 - 12 W 19/16

1. Der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage des Mieters, dass der Mietzins um einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz gemindert sei, bestimmt sich gemäß §§ 48 GKG, 9 ZPO.

2. Handelt es sich nach dem für die Streitwertbemessung maßgeblichen Vortrag des Mieters um einen behebbaren Mangel und ist die Mangelbeseitigung ebenfalls ein (nicht notwendig prozessuales) Anliegen des Mieters, gilt § 9 Satz 2 ZPO.

3. Gemäß § 9 Satz 2 ZPO ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Minderung auf eine bestimmte Dauer – nämlich bis zur Mängelbeseitigung - begrenzt ist und ihr Gesamtbetrag regelmäßig unter dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag liegt. Nach dem Rechtsgedanken des § 41 Abs. 5 Satz 1 2. Alt. GKG ist im Allgemeinen von einem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung auszugehen.

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IBRRS 2016, 1603
SteuerrechtSteuerrecht
GmbH-Wohnung an Geschäftsführer vermietet: Kein Vorsteuerabzug!

BFH, Urteil vom 18.02.2016 - V R 23/15

1. Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, so scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil gemäß § 15 Abs. 2 UStG aus, wenn dieser steuerfrei vermietet wurde.*)

2. Das Recht zur Nutzung zu Wohnzwecken aufgrund des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers kann Teilentgelt für seine Arbeitsleistung darstellen.*)

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IBRRS 2016, 1600
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Wohnung unerlaubt über www.airbnb.de vermietet: Abmahnung vor Kündigung!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.12.2015 - 33 C 2762/15

1. Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an einer dauerhaften Untervermietung an einen bekannten Untermieter, wenn er durch die sie seine Wohnkosten reduzieren will. Das Interesse muss nach dem Abschluss des Mietvertrags entstehen.

2. Die gewerbliche tagesweise Untervermietung über ein Internetportal (hier: www.airbnb.de) rechtfertigt grundsätzlich die fristlose Kündigung, wenn die Vermietung ohne vorherige Erlaubnis erfolgt.

3. Der Vermieter muss jedoch zwingend vorher abmahnen, weil der Mieter im Gegensatz zu einer dauerhaften unerlaubten Untervermietung die Vermietung an Feriengäste einfach unterlassen kann.




IBRRS 2016, 1593
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieterhöhung für Einfamilienhaus kann auf Berliner Mietspiegel gestützt werden!

LG Berlin, Urteil vom 27.04.2016 - 65 S 209/15

1. Ein Mieterhöhungsverlangen muss Angaben über die Tatsachen enthalten, aus denen der Vermieter die Berechtigung der geforderten Mieterhöhung herleitet, und zwar in dem Umfang, wie der Mieter solche Angaben benötigt, um der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachgehen und diese zumindest ansatzweise überprüfen zu können.

2. Formell kann ein Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus auf den Berliner Mietspiegel 2013 gestützt werden, trotz des dort enthaltenen Zusatzes, dass Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern aus dem Geltungsbereich ausgenommen werden. Ob die Gegebenheiten tatsächlich zu einer Mieterhöhung berechtigen, ist gesondert zu beurteilen.

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IBRRS 2016, 1592
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Gut verlegter Linoleum ist ein hochwertiger Bodenbelag!

LG Berlin, Urteil vom 01.04.2016 - 63 S 259/15

1. Ist ein Linoleumboden gut (hier: mit zusätzlichen Verlegeplatten, Trittschalldämmung, vollflächiger Verklebung und verschweißten Nähten) verlegt, ist er als hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 einzustufen, selbst wenn er auf e-bay zu einem geringen Preis angeboten wird.

2. Sind in zwei von drei Zimmern Stuckdecken vorhanden, überwiegen diese und rechtfertigen eine positive Bewertung. Dabei sind nur die Wohnräume maßgeblich.

3. Selbst wenn von dem einzigen über dem Putz liegenden Abflussrohr tatsächlich Geräuschbelästigungen ausgehen, ist das für die Bewertung unbeachtlich. Der Mietspiegel setzt lediglich das objektive Vorhandensein der einzelnen Merkmale voraus, nicht jedoch, ob sich daraus eine subjektive Wohnwerterhöhung bzw. -minderung ergibt.

4. Ist eine Müllstandsfläche ordentlich und sind die Wände sind gefliest und sauber, so reicht das aus für die Annahme der Eigenschaft "gepflegt". Sie muss gerade nicht in irgendeiner Form weiter gestaltet sein.

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IBRRS 2016, 1586
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Berechnungsgrundlage für Kappungsgrenze ist bislang gezahlte Miete!

AG Waiblingen, Urteil vom 12.08.2011 - 8 C 969/11

Für die Ermittlung der Kappungsgrenze ist die bislang bezahlte Miete heranzuziehen. Miete ist hierbei der vom Mieter bezahlte Betrag ohne Betriebskostenvorauszahlungen und Betriebskostenpauschalen. Auf den gesamten Restbetrag der monatlich zu zahlenden Miete ist die Kappungsgrenze anzuwenden unabhängig davon, ob es sich um eine Inklusiv-, Teilinklusiv- oder um eine Nettomiete handelt.

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IBRRS 2016, 1561
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter muss Schönheitsreparaturen auch in unrenovierter Wohnung ausführen!

LG Berlin, Urteil vom 12.02.2016 - 63 S 106/15

Eine wirksame Schönheitsreparaturklausel setzt nicht voraus, dass eine frisch renovierte Wohnung zum Mietbeginn überlassen wurde. Soweit die vom Vormieter verursachten Gebrauchsspuren unerheblich sind, bleiben diese außer Acht.

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IBRRS 2016, 1568
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wohnen in denkmalgeschütztem Altbau: Fehlender Balkon ist wohnwertmindernd!

LG Berlin, Urteil vom 05.04.2016 - 63 S 273/15

1. Auch an denkmalgeschützten Gebäuden ist zwar ein fehlender Balkon im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 als wohnwertmindernd zu berücksichtigen, jedoch nicht ein feuchter Altbaukeller.

2. Bedarf ein rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss des Vertragsabschlusses mit Dritten, so wirkt sich sein bloßes Vorhandensein nicht wohnwerterhöhend aus.

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IBRRS 2016, 1533
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsfrist ist datumsmäßig zu bestimmen!

LG Berlin, Beschluss vom 24.03.2016 - 67 S 59/16

Eine Verlängerung der Räumungsfrist "bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens" ist nicht möglich, weil diese zur Vermeidung von Unklarheiten grundsätzlich datumsmäßig zu bestimmen ist.

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IBRRS 2016, 1565
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht bei Veräußerung eines ungeteilten Grundstücks, das aber geteilt werden soll?

BGH, Urteil vom 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

1. Ein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB analog wird bei Veräußerung eines noch ungeteilten Gesamtgrundstücks und beabsichtigter Realteilung nur dann begründet, wenn der Verkäufer als Vorkaufsverpflichteter in dem mit dem Erwerber abgeschlossenen Kaufvertrag die Verpflichtung zur Aufteilung übernommen hat. Ob dies der Fall ist, ist dem Kaufvertrag im Wege der Auslegung zu entnehmen. Weiter setzt die Entstehung eines solchen Vorkaufsrechts voraus, dass die vom Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Einzelfläche in dem Kaufvertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 96/12, IMR 2014, 99).*)

2. § 467 Satz 1 BGB sichert das Interesse des Vorkaufsberechtigten an der Ausübung seines Rechts beim Verkauf mehrerer Gegenstände, die nur zum Teil dem Vorkaufsrecht unterliegen, und schränkt damit den in § 464 Abs. 2 BGB enthaltenen Grundsatz der Vertragsidentität ein. Damit bestimmt das Vorkaufsrecht und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Kaufvertrag, welche Gegenstände der Vorkaufsberechtigte in Ausübung seines Rechts erwerben kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 17/06, IMR 2006, 130).*)

3. § 467 Satz 1 BGB ist auf den Fall des Verkaufs eines nur teilweise mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks entsprechend anzuwenden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.10.1969 - V ZR 155/66, LM § 508 BGB a.F. Nr. 1).*)

4. Der Vorkaufsverpflichtete kann jedoch gemäß § 467 Satz 2 BGB (analog) verlangen, dass der Vorkauf auf alle Gegenstände beziehungsweise auf das gesamte Grundstück erstreckt wird, wenn nach Abtrennung der vorkaufsbelasteten Gegenstände lediglich ein isoliert nicht sinnvoll nutzbarer Gegenstand verbliebe, für den sich kein adäquater Preis erzielen ließe (Fortführung von BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10, IMR 2012, 204).*)

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IBRRS 2016, 1534
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Andübeln von Wärmedämmplatten ist hinzunehmen!

LG Berlin, Beschluss vom 07.04.2016 - 63 T 2/16

Wird eine Wärmedämmung durch das Aufstellen eines Gerüstes und das Andübeln der Dämmplatten angebracht, so handelt es sich dabei um ein übliches Verfahren. Der dadurch entstehende Lärm ist hinzunehmen.

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IBRRS 2016, 1529
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mietspiegel Mönchengladbach: Teilmodernisieren ändert die Baualtersklasse!

AG Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 24.02.2016 - 15 C 328/13

1. Wird eine Wohnung anhand der Mietrichtwerttabelle der Stadt Mönchengladbach 2010 bewertet, kann ein Aufschlag gerechtfertigt sein, wenn zum Zeitpunkt der Bewertung bereits eine neue Richtwerttabelle vorliegt (hier: Mietrichtwerttabelle der Stadt Mönchengladbach 2015).

2. Wenn die von einer Durchgangsstraße ausgehenden Geräuschemissionen bereits unter dem Punkt "Lage" berücksichtigt worden ist, wird bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete kein zusätzlicher Abzug wegen Lärms vorgenommen.

3. Möglicherweise erkennbare Spuren der früheren Raumaufteilung finden keine Berücksichtigung bei der Bewertung, sofern sie kaum wahrnehmbar sind.

4. Auch eine Teilmodernisierung rechtfertigt eine Änderung der Baualtersklasse des Gebäudes, weil eine Anpassung an den Baustandard erfolgt.

5. Sind eine Badewanne und eine Dusche vorhanden, liegt eine überdurchschnittliche Ausstattung des Badezimmers im Rahmen der Mietrichtwerttabelle der Stadt Mönchengladbach vor. Handtuch- und Toilettenpapierhalter aber gehören nicht zwingend zu einer gehobenen Ausstattung. Deren Fehlen kann mit einem Abschlag in Höhe von 1,5 % berücksichtigt werden.

6. Ein überdurchschnittlich großer Balkon (hier: mehr als 10 qm) rechtfertigt einen Zuschlag. Ergeben sich durch den Schnitt aber Nutzungseinschränkungen, kann ein Abschlag von bis zu 2 % vorgenommen werden.

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IBRRS 2016, 1544
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Vermieter darf alle fünf Jahre in die Wohnung!

AG München, Urteil vom 08.01.2016 - 461 C 19626/15

Ein Vermieter kann alle fünf Jahre eine Besichtigung der Mietwohnung verlangen.

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IBRRS 2016, 1328
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Schimmelpilzbefall nicht angezeigt: Mieter muss Schadensersatz zahlen!

AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 15.03.2016 - 7 C 274/13

1. Erheblicher Schimmelpilzbefall, der seine Ursache in dem Nutzerverhalten des Mieters hat, kann einen Schadensersatzanspruch des Vermieters auch wegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen.

2. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Sachverständigenkosten hat der Mieter dem Vermieter als Schadensersatz zu ersetzen.

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IBRRS 2016, 1492
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Vorschüsse abgerechnet: Kein Anspruch auf nicht geleistete Vorauszahlungen!

LG Aachen, Urteil vom 10.03.2016 - 2 S 245/15

Der Vermieter hat nach Ablauf der Abrechnungsfrist keinen Anspruch auf nicht geleistete Vorauszahlungen, wenn er in die Betriebskostenabrechnung statt der tatsächlich geleisteten Vorschüsse die Sollvorauszahlungen einstellt, ohne dies deutlich zu machen.

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IBRRS 2016, 1493
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Heizungen muss man auch abstellen können!

LG Berlin, Urteil vom 03.05.2016 - 67 S 357/15

1. Eine vermietete Wohnung ist nur dann mangelfrei, wenn von dem Mieter während der Heizperiode zumindest in einem der Mieträume mit zumutbaren Mitteln Innentemperaturen herbeigeführt werden können, die einen angenehmen Schlaf ermöglichen.*)

2. Daran fehlt es, wenn der im Schlafraum installierte Heizkörper nebst seiner Zu- und Ableitungen während der Heizperiode auch bei Nullstellung des Thermostats in vollständig zugedrehtem Zustand bei Außentemperaturen von nicht über 18 Grad Celsius zu einer Erwärmung der Rauminnentemperatur auf über 18 Grad Celsius führt. Einen entsprechenden Mangel hat der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zu beseitigen.*)

3. Ein andere Beurteilung gebieten grundsätzlich weder die Ausstattung der Wohnung mit einer sog. "Einrohrheizung" noch deren Lage in einem Plattenbau.*)

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IBRRS 2016, 1452
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kein Kündigungsausschluss über zwei Jahre in AGB!

AG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2016 - 3 C 313/15

Ein vertraglich vereinbarter Kündigungsverzicht für zwei Jahre stellt für einen Studenten als Mieter eine unangemessene Benachteiligung dar und ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.

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IBRRS 2016, 1451
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Fehlende Briefkastenklappe ist kein Zugangshindernis!

AG Wedding, Urteil vom 17.02.2016 - 18 C 380/15

Ein Mieterhöhungsverlangen ist durch Einlegen in den Hausbriefkasten wirksam zugestellt, wenn zwar der Briefkasten defekt ist (fehlende Klappe), der Mieter den Mangel aber über ein Jahr lang hingenommen hatte.

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IBRRS 2016, 1463
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Vom Mieter restaurierte Stuckdecke rechtfertigt keine Mieterhöhung!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 18.11.2015 - 15 C 45/15

1. Der Berliner Mietspiegel 2013 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt und ist damit ein qualifizierter Mietspiegel.

2. Muss der Mieter eine Stuckdecke erst von diversen Farb- und Lackschichten befreien und so reinigen und wiederherstellen, stellt sie im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2013 kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar.

3. Es gehört zu einer gepflegten Müllstandsfläche laut Berliner Mietspiegels 2013, dass jedenfalls die Flächen, die notwendigerweise berührt werden müssen, d.h. der Mülldeckel von Oben und von Unten in dem Bereich, in dem er als Greiffläche dient, regelmäßig feucht gereinigt werden und eine Grundreinigung der gesamten Müllstandsgefäße wenigstens einmal jährlich nach der Entleerung erfolgt.

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IBRRS 2016, 1462
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Einwendungsausschluss umfasst auch zu geringe Betriebskostenvorauszahlung!

LG München I, Urteil vom 02.06.2016 - 31 S 1387/16

1. Die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 S. 5 BGB gilt auch für die in der Betriebskostenabrechnung eingestellten Vorauszahlungen. Der Saldo ist für den Mieter gem. § 556 Abs. 3 S. 6 BGB grundsätzlich auch dann verbindlich, wenn hierbei nicht sämtliche Vorauszahlungen mit berücksichtigt worden sind. Das Berufen des Vermieters auf den Ablauf der Einwendungsfrist ist grundsätzlich auch nicht treuwidrig.

2. Fehlerhaft angesetzte Vorauszahlungen stellen (nur) materielle Fehler dar und führen nicht zur Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen.

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IBRRS 2016, 1472
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MietrechtMietrecht
Vorgeschobene Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH, Urteil vom 10.05.2016 - VIII ZR 214/15

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der - dieser möglicherweise nicht offenbarten - Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können.*)

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IBRRS 2016, 1458
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SteuerrechtSteuerrecht
Zivilprozesskosten wegen Wohnraumkündigung als außergewöhnliche Belastungen?

BFH, Urteil vom 14.04.2016 - VI R 5/13

1. Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen nur insoweit abziehbar, als der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.

2. Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen, die ihren Auslöser in Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen haben, können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

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IBRRS 2016, 1404
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Einwendungsausschluss umfasst auch nicht umlagefähige Betriebskosten!

BGH, Urteil vom 11.05.2016 - VIII ZR 209/15

Der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB gilt grundsätzlich auch für solche Kosten, die gemäß § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können.*)

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IBRRS 2016, 1345
ProzessualesProzessuales
Keine Sicherungsanordnung für vor Rechtshängigkeit fällige Mietzinsen!

AG Hanau, Beschluss vom 01.03.2016 - 37 C 384/15

Eine Sicherungsanordnung kann sich nicht auf Mieten beziehen, die zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind.

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IBRRS 2016, 1327
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Zahlung unter Vorbehalt ist kein Kündigungsgrund!

AG München, Urteil vom 30.03.2015 - 425 C 731/15

Die Zahlung unter Vorbehalt der Rückzahlung stellt, selbst wenn dies über einen Zeitraum von fast zwei Jahren geschieht, eine ordnungsgemäße Zahlung der Miete dar. Eine hierauf gestützte Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist unwirksam.

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IBRRS 2016, 1326
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Studenten-WG ist kein Altenheim!

OLG Hamm, Urteil vom 22.01.2016 - 11 U 67/15

1. Eine studentische Wohngemeinschaft ist auf ein Zusammenleben regelmäßig jüngerer Erwachsener in einer vergleichbaren Lebenssituation ausgerichtet. Der dauerhafte Aufenthalt von Angehörigen einer anderen Generation ist ihr deshalb fremd, selbst wenn diese von einem Mitbewohner mit der Haustierbetreuung während Urlaubsabwesenheit betraut worden sind.

2. Dabei spielt es keine Rolle, ob der nunmehrige Störer den Hausrechtsinhaber, weil dieser seine Schlüssel vergessen hatte, zuvor einmal in die Wohnung gelassen hat oder ob dieser zuvor aus vom Störer mitgebrachten Lebensmitteln versorgt worden war; auch das (gemutmaßte) Motiv des Wohnungsverweises (hier: ungestörtes Konsumieren von Drogen) spielt keine Rolle.

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IBRRS 2016, 1255
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MietrechtMietrecht
Einheitlicher Grundsteuerbescheid: Vermieter zur Kostentrennung verpflichtet?

LG Berlin, Urteil vom 15.03.2016 - 63 S 219/15

Wird ein Gebäude sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt und erhält der Vermieter einen einheitlichen Grundsteuerbescheid, sind die Mieter ohne weiteres entsprechend ihrem Anteil an dem Betrag zu beteiligen, den der Vermieter an die Gemeinde abzuführen hat.

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IBRRS 2016, 1264
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Hausordnung gilt nur zwischen den Mietern!

LG Berlin, Urteil vom 08.03.2016 - 63 S 213/15

1. Eine Hausordnung gilt nur zwischen den Mietern, sie kann einem Mieter im Verhältnis zum Vermieter keinen einseitigen Pflichten auferlegen.

2. Vereinbaren Vermieter und Mieter eine Zahlung des Mieters zur Abgeltung von Schönheitsreparaturen, muss der Mieter nicht unabhängig vom Zustand der Mietsache zahlen, die Schönheitsreparaturen müssen auch tatsächlich fällig sein.

3. Selbst wenn sich die Wohnung durch Verschulden des Mieters (hier: Verursachen eines Wasserschadens) in einem unvermietbaren Zustand befindet, muss der Vermieter die Wahrscheinlichkeit einer sofortige Anschlussvermietung konkret belegen, bevor er den (Vor)Mieter auf Mietausfall in Anspruch nehmen kann.

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