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Sachgebiet: Wohnraummiete

4632 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 2196
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
"Vorübergehender Gebrauch" oder Zeitmietvertrag: Wann gilt welche Vorschrift?

LG Kleve, Urteil vom 15.01.2015 - 6 S 90/14

Es ist für § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausreichend, dass die Vermietung von Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch erfolgte. Weiterer Voraussetzungen, wie die Vorschrift für Zeitmietverträge vorsieht, bedarf es nicht. Auf die Unabdingbarkeit dieser Vorschriften kommt es nicht an, denn deren Anwendbarkeit ist durch § 549 Abs. 2 BGB ausgeschlossen. Nur wenn es an den besonderen Umständen mangelt, die gemäß § 549 BGB für die kurze Dauer maßgeblich sind, gilt die Vorschrift über Zeitmietverträge.

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IBRRS 2015, 2194
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnissen

BGH, Urteil vom 01.07.2015 - VIII ZR 14/15

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen.*)

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IBRRS 2015, 2193
Mit Beitrag
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Keine Kündigungssperre nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung

BGH, Urteil vom 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

1. Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO weder im Insolvenzverfahren noch in dem sich daran anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286 ff. InsO). Nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO sind rückständige Mieten, mit deren Zahlung der Mieter bereits vor Insolvenzantragstellung in Verzug geraten war, bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer (auch) hierauf gestützten fristlosen Kündigung des Vermieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB zu berücksichtigen.*)

2. Der Verzug (§§ 286 ff. BGB) des Mieters mit der Entrichtung der Miete endet nicht mit der Insolvenzeröffnung.*)

3. Das dem Mieter neben der kraft Gesetzes eintretenden Minderung (§ 536 BGB) zustehende Recht, die Zahlung der (geminderten) Miete nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zu verweigern, unterliegt nach seinem Sinn und Zweck sowie unter Berücksichtigung dessen, dass das durch den Mangel der Wohnung bestehende Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung durch die Minderung wieder hergestellt ist, grundsätzlich einer zeitlichen und betragsmäßigen Begrenzung.*)

4. Bei der gemäß § 320 Abs. 2 BGB an dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) orientierten Beurteilung, in welcher Höhe und in welchem zeitlichem Umfang dem Mieter einer mangelbehafteten Wohnung neben der Minderung (§ 536 BGB) das Recht zusteht, die (geminderte) Miete zurückzuhalten, verbietet sich jede schematische Betrachtung. Die Frage ist vielmehr vom Tatrichter im Rahmen seines Beurteilungsermessens aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.*)




IBRRS 2015, 2192
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Nacherbschaft: Kündigung einer Wohnung erfordert berechtigtes Interesse!

BGH, Urteil vom 01.07.2015 - VIII ZR 278/13

1. Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses voraus (§ 573d Abs. 1, § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB).*)

2. Dem vorgenannten Kündigungsrecht des Nacherben steht ein im Wohnraummietvertrag zwischen dem Vorerben und dem Mieter vereinbarter Ausschluss des Rechts des Vermieters zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich nicht entgegen.*)

3. Dem Nacherben ist nach Treu und Glauben eine Kündigung nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB allerdings verwehrt, wenn er entweder unabhängig von §§ 2135, 1056 Abs. 1 BGB persönlich an den Mietvertrag gebunden ist oder er dem Abschluss des Mietvertrags durch den Vorerben zugestimmt hat oder der Abschluss eines für den Vermieter unkündbaren Mietvertrags über den Nacherbfall hinaus einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses entsprochen hat, so dass der Nacherbe gegenüber dem Vorerben verpflichtet gewesen wäre, dem Mietvertrag zuzustimmen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 12.10.2011 - VIII ZR 50/11, NZM 2012, 558 Rz. 13 m.w.N.).*)

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IBRRS 2015, 2177
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Örtliche Vergleichsmiete kann über den Berliner Mietspiegel 2013 ermittelt werden!

LG Berlin, Urteil vom 16.07.2015 - 67 S 120/15

1. Die Berliner Mietspiegel 2013 bietet zumindest als einfacher Mietspiegel eine geeignete und hinreichende tatsächliche Grundlage für die Zivilgerichte, die zwischen den Parteien streitige Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 287 ZPO zu bestimmen. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf es dazu nicht, selbst wenn eine Partei erhebliche Einwände gegen die Wissenschaftlichkeit der Mietspiegelerstellung erhoben haben sollte.*)

2. Zur zweifelhaften Verwertbarkeit gerichtlicher Sachverständigengutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Falle der Anonymisierung der vom Sachverständigen herangezogenen Vergleichswohnungen (offen gelassen).*)

3. Zum konkludenten Abschluss eines Beweisvertrages bei vom Mieter prozessual unwidersprochener vermieterseitiger Einordnung der Wohnung in den örtlichen Mietspiegel im Rahmen der Klageschrift (offen gelassen).*)

4. Die in den Grenzen des Ortsteils Prenzlauer Berg gelegenen Wohnungen erfüllen das wohnwerterhöhende Merkmal des Berliner Mietspiegels 2013 "Bevorzugte Citylage" nicht.*)

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IBRRS 2015, 2133
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter erhebt lediglich pauschale Einwendungen: Vermieter darf Kaution behalten!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.01.2015 - 17 C 247/14

1. Erhebt der Mieter gegen Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung nur pauschale und damit unbeachtliche Einwendungen, kann der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen.

2. Der Mieter hat keinen fälligen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer zukünftigen Betriebskostennachforderung geltend macht.

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IBRRS 2015, 2174
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Geplanter Balkon mitvermietet: Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB

AG Brandenburg, Urteil vom 22.05.2015 - 31 C 256/14

Wird laut Mietvertrag auch ein "Balkon geplant" mitvermietet, so gilt dies als Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB, so dass spätestens ein Jahr nach Übergabe der Räume dieser Balkon auch durch den Vermieter zu errichten ist.

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IBRRS 2015, 2144
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mietwohnung als Geschäftsadresse genutzt: Kündigung möglich?

LG Berlin, Urteil vom 08.05.2015 - 63 S 369/14

1. Hat der Mieter mit Wissen des Vorvermieters seine Wohnung längere Zeit als Geschäftsadresse genutzt, ist weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter wirksam, wenn der Mieter zeitnah eine Änderung seiner Geschäftsadresse beurkunden lässt und die äußerlichen Hinweise vom Briefkasten beseitigt.

2. Eine per E-Mail erklärte Kündigung wahrt nicht die Schriftform.

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IBRRS 2015, 2155
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Berliner Mietspiegel ist qualifizierter Mietspiegel!

LG Berlin, Urteil vom 20.04.2015 - 18 S 411/13

1. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Mieterhöhung, mit der die aus dem Mietspiegel ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete deutlich überschritten war.

2. Bei dem Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel. Die Kritik an der Wohnungseinstufung ist nicht geeignet, den Status des Mietspiegels in Frage zu stellen.

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IBRRS 2015, 2142
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Modernisierungsankündigung: Kein Hinweis auf Ersatzheizung erforderlich!

LG Berlin, Urteil vom 08.05.2015 - 63 S 257/14

1. Die Modernisierungsankündigung muss noch keine Informationen zum Inhalt haben, die potenzielle, aber noch nicht erhobene Härteeinwände des Mieters beeinträchtigen.

2. Bei der geplanten Modernisierung einer Heizungsanlage ist es nicht erforderlich, im Modernisierungsankündigungsschreiben gesondert darauf hinzuweisen, dass die Wohnung während der winterlichen Bauphase mit einer Ersatzheizung ausgestattet wird.

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IBRRS 2015, 2131
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Empfangen von Grundprogrammen ohne vertragliche Bindung ist wohnwerterhöhend!

AG Charlottenburg, Urteil vom 23.02.2015 - 235 C 399/14

Die Möglichkeit, ohne vertragliche Nutzung mit Dritten kostenlos die Grundprogramme empfangen zu können, reicht aus, das positive Merkmal "rückkanalfähiger Breitbandanschluss" nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel als vorhanden anzunehmen.

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IBRRS 2015, 2125
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vergleich nach vorgetäuschtem Eigenbedarf: Dennoch Schadensersatz des Mieters?

BGH, Urteil vom 10.06.2015 - VIII ZR 99/14

1. Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf - wie auch sonst bei einer schuldhaften (materiell) unberechtigten Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 08.04.2009 - VIII ZR 231/07, IMR 2009, 188 = NJW 2009, 2059 Rz. 11 m.w.N.; vom 13.06. 2012 - VIII ZR 356/11, Rz. 10, IMR 2010, 1000 - nur online; Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 343/10, WuM 2011, 634 Rz. 3).*)

2. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen-)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden unterbricht, ist im Wege der Auslegung des Vergleichs und unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls danach zu beurteilen, ob die Parteien durch gegenseitiges Nachgeben auch den Streit darüber beilegen wollten, ob die (Eigen-)Bedarfslage des Vermieters bestand oder nur vorgetäuscht war. Nur dann, wenn mit dem Vergleich auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines nur vorgetäuschten Bedarfs abgegolten werden sollten, fehlt es an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang (Fortführung von BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 343/10, a.a.O.).*)

3. An das Vorliegen des Willens des Mieters, auf etwaige Ansprüche gegen den Vermieter wegen eines nur vorgetäuschten (Eigen-)Bedarfs zu verzichten, sind strenge Anforderungen zu stellen; der Verzichtswille muss - auch unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände - unmissverständlich sein (Anschluss an und Fortführung von BGH, Urteile vom 21.11.2006 - VI ZR 76/06, NJW 2007, 368 Rz. 9; vom 26.10.2009 - II ZR 222/08, NJW 2010, 64 Rz. 18; vom 18.09.2012 - II ZR 178/10, WM 2012, 2231 Rz. 22; vom 22.04. 2015 - IV ZR 504/14, Rz. 15).*)

4. Für einen stillschweigenden Verzicht des Mieters auf die vorgenannten Ansprüche bedarf es regelmäßig bedeutsamer Umstände, die auf einen solchen Verzichtswillen schließen lassen (Fortführung von BGH, Urteile vom 11.10.2000 - VIII ZR 276/99, Rz. 18; vom 20.09.2006 - VIII ZR 100/05, WM 2007, 177 Rz. 22; Beschluss vom 19.09.2006 - X ZR 49/05, Rz. 27). Derartige Umstände können bei einem Räumungsvergleich etwa darin liegen, dass sich der Vermieter zu einer substantiellen Gegenleistung - wie etwa einer namhaften Abstandszahlung - verpflichtet.*)

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IBRRS 2015, 2065
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Rechenschritte in Nebenkostenabrechnung müssen nachvollziehbar sein!

AG Aachen, Urteil vom 26.03.2014 - 110 C 176/13

Trägt der Vermieter vor, der Mieter habe in den Vorjahren gleichartige Nebenkostenabrechnungen mit entsprechenden Rechenschritten erhalten, ohne diese zu beanstanden, kann sich daraus kein Recht ableiten, bei der Rechnungserstellung auf die Offenlegung von Rechenschritten zur Bildung des zu verteilenden Gesamtbetrags zu verzichten.

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IBRRS 2015, 2057
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Genehmigung für Nutzung als Wohnraum beantragt: Vermieter haftet!

LG Potsdam, Urteil vom 27.02.2015 - 13 S 46/14

Versäumt der Vermieter für die Umnutzung der Mieträume von einer gewerblichen Nutzung in eine Wohnraumnutzung eine nach der Bauordnung erforderliche Genehmigung zu beantragen und muss der Mieter infolgedessen in eine neue Wohnung ziehen, macht der Vermieter sich schadensersatzpflichtig.

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IBRRS 2015, 2055
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Flächenangabe im Mietvertrag enthalten: Darf Miete zurückgefordert werden?

LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2015 - 65 S 477/14

Für das Vorliegen eines Mietmangels in Gestalt einer Flächenabweichung kommt es nicht darauf an, ob eine bestimmte Mietfläche vereinbart wurde. Sofern der Vermieter keine entsprechende Beschaffenheitsangabe in Bezug auf die Mietfläche abgeben möchte, muss er dies im Vertrag eindeutig durch einen entsprechenden Nachsatz zu Ausdruck bringen. Darüber hinaus stellt, wenn im Mietvertrag nur eine ca.-Angabe zur Wohnfläche angegeben worden ist, eine Abweichung von mehr als 10% einen Mangel der Mietsache dar.

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IBRRS 2015, 2096
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse nicht angenommen!

BVerfG, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15

1. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse ist aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes erst nach Erschöpfung des Zivilrechtswegs möglich.

2. D. h. ein Vermieter muss zunächst einen neuen Mietvertrag mit einer über der Mietpreisbremse liegenden Miete abschließen und versuchen, diese Miete vor den ordentlichen Gereichten durch alle Instanzen erfolgreich einzuklagen.

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IBRRS 2015, 2077
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vermieter verlangt Mieterhöhung: Bereits mit einer Zahlung wird zugestimmt!

AG Osnabrück, Beschluss vom 17.03.2015 - 42 C 734/15

Fordert der Vermieter die Zustimmung und Zahlung einen erhöhten Mietzins, ist bereits eine einzige Zahlung als Zustimmung anzusehen.

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IBRRS 2015, 1992
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Fehlende Betriebskostenabrechnung ermöglicht Zurückbehaltungsrecht!

AG Chemnitz, Urteil vom 30.08.2013 - 18 C 1977/11

1. Erstellt der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nicht, steht dem Wohnraummieter diesem gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht insbesondere an der laufenden Miete (Nettomiete und Nebenkostenvorauszahlung) in Höhe von maximal der noch nicht abgerechneten Betriebskostenvorauszahlungen zu.

2. Die Verurteilung von Mietzahlungen bei mangelnder Betriebskostenabrechnung erfolgt Zug-um-Zug gegen Erstellung der konkreten Betriebskostenabrechnung.

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IBRRS 2015, 2052
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Beschaffenheit der Hausfassade vereinbart: Graffiti ist kein Mietmangel!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 04.02.2015 - 7 C 43/14

1. Bei Graffiti an der Erdgeschossfassade eines Wohnhauses handelt es sich nicht um einen Mangel der Mietsache (hier: Wohnung im 2. OG), wenn keine besondere Beschaffenheit der Fassade des Hauses vereinbart ist und es sich nicht um eine Luxusimmobilie bzw. eine solche handelt, die seitens des Mieters zu repräsentativen Zwecken angemietet worden ist.

2. Das wohnwerterhöhende Merkmal "Einhebelmischbatterie" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 liegt dann vor, wenn Einhebelmischbatterien zumindest an der überwiegenden Anzahl der Zapfstellen vorhanden sind (im Anschluss an LG Berlin, Urt. v. 25.11.2014, 67 S 365/14).

3. Ein älterer Farbanstrich, vereinzelte Putzschäden und kleinere Farbabplatzungen rechtfertigen nicht die Annahme eines ungepflegten Treppenhauses.

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IBRRS 2015, 2080
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Einbau von Rauchwarnmeldern durch Vermieter ist nachhaltige Verbesserung

BGH, Urteil vom 17.06.2015 - VIII ZR 216/14

Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet wird. Dadurch, dass Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude "in einer Hand" sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555b Nr. 4 und 5 BGB führt. Dies gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass der Mieter von ihm ausgewählte Rauchmelder eingebaut hat.*)

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IBRRS 2015, 2069
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Instandhaltungspflicht:Vermieter darf Teppich nicht durch Laminat ersetzen!

LG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015 - 13 S 154/14

Der Vermieter einer Wohnung darf im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen mitvermieteten Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen.*)

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IBRRS 2015, 2035
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Zustimmungsvorbehalt des Vermieters zu Schönheitsreparaturen ist unwirksam!

AG Bad Kreuznach, Urteil vom 20.09.2013 - 24 C 25/13

Die Klausel eines Mietvertrags, wonach der Mieter nicht berechtigt ist, bei der Vornahme von Schönheitsreparaturen ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen "Ausführungsart" - beispielsweise vom Farbton des Wand- oder Deckenanstrichs oder von einer anderen Tapetenart - abzuweichen, ist unwirksam.

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IBRRS 2015, 2068
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Mieter muss Einbau von Rauchwarnmeldern dulden

BGH, Urteil vom 17.06.2015 - VIII ZR 290/14

Den Einbau von Rauchwarnmeldern, die der Vermieter mit Rücksicht auf eine entsprechende bauordnungsrechtliche Verpflichtung - hier § 47 Abs. 4 Satz 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) - vornimmt, hat der Mieter auch dann zu dulden, wenn er die Wohnung bereits mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.*)

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IBRRS 2015, 2037
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vermieterstellung: Handeln im fremden Namen muss deutlich erkennbar sein!

AG Köpenick, Urteil vom 21.10.2014 - 7 C 84/14

Die Vermieterstellung ergibt sich primär aus dem Vertragsrubrum sowie der Unterschrift auf Vermieterseite. Der Zusatz "Haus-" oder "Grundstücksverwaltung" begründet nicht die Vermutung eines Handeln in fremden Names.

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IBRRS 2015, 2034
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Rauchwarnmelder: Mieter muss vom Vermieter beabsichtigte Installation dulden!

AG Tübingen, Urteil vom 05.06.2015 - 2 C 1095/14

Verlangt die Versicherung vom Vermieter mindestens einmal jährlich eine fachgerechte Wartung der Warnmelder in sämtlichen Wohnungen/Räumen, ist der Mieter, auch wenn er die Wohnung bereits ordnungsgemäß mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, zur Duldung der Installation einheitlicher Geräte durch den Vermieter verpflichtet.

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IBRRS 2015, 2002
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Auch einem schuldunfähigen Mieter kann gekündigt werden!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 12.09.2014 - 25 C 219/13

Ein über Monate andauernder, ständiger Lärm tagsüber, aber auch in den Abend- und Nachtstunden, teilweise mit Klingeln bei den Nachbarn, stellt, auch im Falle eines schuldunfähigen Verursachers, eine unzumutbare und dauerhafte Störung des Hausfriedens dar, der zur fristlosen Kündigung berechtigt. Bei der vorzunehmenden Abwägung der Belange des Vermieters, des Mieters und anderer Mieter ist allerdings unter Berücksichtigung der Wertentscheidung des Grundgesetzes zu beachten, dass im nachbarlichen Zusammenleben mit Behinderten oder Kranken ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft zu fordern ist.

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IBRRS 2015, 1977
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wohnwerterhöhendes Merkmal der Modernisierung der Heizungsanlage erfüllt?

LG Berlin, Urteil vom 09.02.2015 - 67 S 299/14

1. Der Berliner Mietspiegel 2013 knüpft für das wohnwerterhöhende Merkmal eines großen und geräumigen Balkon an eine Grundfläche von mehr als 4 qm an.

2. Für das wohnwerterhöhende Merkmal der Modernisierung der Heizungsanlage sind später eingetretene Veränderungen im Rahmen der Versorgung und der Eigentumsverhältnisse bezüglich der Anlage unbeachtlich.

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IBRRS 2015, 1976
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Betriebskosten sind Teil der Miete!

LG Berlin, Urteil vom 26.01.2015 - 67 S 241/14

Die Miete ist grundsätzlich aus Grundmiete und Betriebskosten zusammengesetzt, einer weiteren Vereinbarung bedarf es nicht.

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IBRRS 2015, 1959
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Befristete Untermieterlaubnis abgelaufen: Mieter muss Untermietverhältnis beenden!

LG Berlin, Urteil vom 09.04.2015 - 67 S 28/15

1. Zur Auslegung einer - befristeten - Untermieterlaubnis.*)

2. Eine in ihrem Kündigungsvorwurf einschlägige Vermieterkündigung erfüllt auch im Falle ihrer materiellen Unwirksamkeit die Funktion einer konkludenten Abmahnung.*)

3. Nach Ablauf einer befristeten Untermieterlaubnis muss der Mieter, der keinen Anspruch auf Erteilung einer weiteren Untermieterlaubnis hat, unverzüglich alles ihm tatsächlich und rechtlich Mögliche tun, um eine Beendigung des Untermietverhältnisses und den Auszug des Untermieters herbeizuführen. Die fortdauernde Untätigkeit des Mieters stellt insbesondere nach erfolgter Abmahnung eine schwere Pflichtverletzung dar.*)

4. Ein zur anteiligen Gebrauchsüberlassung berechtigendes Interesse besteht gem. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht, wenn der Mieter neben der angemieteten Wohnung eine weitere in derselben Stadt belegene Wohnung in nicht unerheblichem Ausmaß zu Wohnzwecken nutzt und der Untermieter nicht nur in der vom Mieter angemieteten Wohnung, sondern auch an zwei weiteren Orten wohnhaft ist.*)

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IBRRS 2015, 1920
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wohnung einem Familienangehörigen überlassen: Kein Grund zur Kündigung!

AG Wedding, Urteil vom 10.02.2015 - 11 C 271/14

Der Mieter ist berechtigt, vom Vermieter die Erlaubnis für eine Überlassung der Wohnung an einen Familienangehörigen (hier: Sohn) zu verlangen, auch wenn er dort nicht mehr wohnt. Eine derartige Gebrauchsüberlassung berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietvertrags.

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IBRRS 2015, 1965
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch neuen Bolzplatz?

BGH, Urteil vom 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

1. Die bei einer Mietsache für eine konkludent getroffene Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Einigung kommt nicht schon dadurch zustande, dass dem Vermieter eine bestimmte Beschaffenheitsvorstellung des Mieters bekannt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, NJW 2013, 680 Rn. 10, IMR 2013, 92; vom 23.09.2009 - VIII ZR 300/08, WuM 2009, 659 Rn. 14, IMR 2009, 413).*)

2. Die in § 22 Abs. 1a BImSchG vorgesehene Privilegierung von Kinderlärm ist auch bei einer Bewertung von Lärmeinwirkungen als Mangel einer gemieteten Wohnung zu berücksichtigen.*)

3. Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, begründen bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss. Insoweit hat der Wohnungsmieter an der jeweiligen Situationsgebundenheit des Mietgrundstücks teil (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, NJW 2013, 680 Rn. 12, IMR 2013, 92; vom 23.09. 2009 - VIII ZR 300/08, WuM 2009, 659 Rn. 15, 17, IMR 2009, 413).*)




IBRRS 2015, 1916
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieterhöhung für preisfreien Wohnraum nur in den gesetzlich geregelten Fällen!

LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2015 - 67 S 77/15

Mietvertragliche Vereinbarungen, die die Höhe der Miete für preisfreien Wohnraum von den Einkommensverhältnissen des Mieters abhängig machen, sind - auch nach Beendigung einer öffentlichen Förderung - gemäß § 557 Abs. 4 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2015, 1145
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kann auch sozialadäquater Kinderlärm zur fristlosen Kündigung berechtigen?

LG Hannover, Beschluss vom 04.03.2015 - 19 S 88/14

1. Verstößt die (alleinerziehende) Mutter nachhaltig gegen das Gebot der Rücksichtnahme in einem Mehrfamilienhaus und stört den Hausfrieden durch häufige Verursachung von Lärm, berechtigt dieses zur fristlosen Kündigung.

2. Auch sozialadäquater Kinderlärm unterliegt den allgemeinen Ruhezeiten.

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IBRRS 2015, 1880
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht nur anhand eigener Objekte bestimmt werden!

LG Berlin, Urteil vom 04.09.2014 - 18 S 362/13

Ein Sachverständigengutachten zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, das ganz überwiegend Vergleichsobjekte aus dem Bestand der Hausverwaltung heranzieht, die auch die streitgegenständliche Mietwohnung verwaltet, ist nicht verwertbar.

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IBRRS 2015, 1147
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kann auch sozialadäquater Kinderlärm zur fristlosen Kündigung berechtigen?

AG Hannover, Urteil vom 06.10.2014 - 420 C 14076/13

1. Verstößt die (alleinerziehende) Mutter nachhaltig gegen das Gebot der Rücksichtnahme in einem Mehrfamilienhaus und stört den Hausfrieden durch häufige Verursachung von Lärm, berechtigt dieses zur fristlosen Kündigung.

2. Auch sozialadäquater Kinderlärm unterliegt den allgemeinen Ruhezeiten.

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IBRRS 2015, 1146
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kann auch sozialadäquater Kinderlärm zur fristlosen Kündigung berechtigen?

LG Hannover, Beschluss vom 12.01.2015 - 19 S 88/14

1. Verstößt die (alleinerziehende) Mutter nachhaltig gegen das Gebot der Rücksichtnahme in einem Mehrfamilienhaus und stört den Hausfrieden durch häufige Verursachung von Lärm, berechtigt dieses zur fristlosen Kündigung.

2. Auch sozialadäquater Kinderlärm unterliegt den allgemeinen Ruhezeiten.

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IBRRS 2015, 1879
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Betriebskosten: Umlage auf den Mieter auch bei fehlender konkreter Bezeichnung!

AG Lübeck, Urteil vom 06.05.2015 - 31 C 2752/14

1. Eine offensichtliche Lücke in einem Wohnungsmietvertrag durch die Formulierung "Betriebskosten i.S.d." ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch die gesetzlichen Regelungen der §§ 556 f. BGB auszufüllen.

2. Die Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat, ist auch dann ausreichend für eine Umlage der Betriebskosten auf den Mieter, wenn sich aus dem Mietvertrag nicht ergibt, welche Betriebskosten der Mieter konkret zu tragen hat.

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IBRRS 2015, 1878
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Hauseingang durch Mitmieter vermüllt: Mietminderung möglich!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 27.01.2015 - 14 C 265/14

Wirft ein Mitmieter gefährliche oder ekelerregende Gegenstände wie Glasbehälter, Flaschen oder Toilettenpapier auf den Weg vor dem Hauseingang, kann dies eine Mietminderung um 5 % rechtfertigen.

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IBRRS 2015, 1870
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter muss Anbringung von Rauchwarnmelder dulden!

AG Halle, Urteil vom 14.03.2014 - 99 C 2552/13

1. Die Anbringung eines Rauchwarnmelders ist als Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555d Abs. 1 BGB zu verstehen, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht und die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert.

2. Das Anbringen des Rauchmelders ist nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden und deswegen nicht gemäß § 555c Abs. 4 BGB mit der üblichen Frist anzukündigen.

3. Das Anbringen des Rauchmelders stellt auch bei starken Rauchern, die ihrem Hobby nur in den Räumen, wo der Rauchmelder anzubringen ist, nachgehen, keine besondere Härte im Sinne von § 555d Abs. 2 BGB dar, die Duldungspflicht bleibt daher bestehen.

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IBRRS 2015, 1885
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Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vermieter darf kündigen, wenn Mieter Instandhaltungsmaßnahmen nicht duldet!

BGH, Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

1. Eine Kündigung des Vermieters wegen der Verletzung der Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten zu dulden, kommt nicht erst dann in Betracht, wenn der Vermieter gegen den Mieter vor Ausspruch der Kündigung einen (rechtskräftig) titulierten Duldungstitel erstritten hat.*)

2. Dem Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses vielmehr auch schon vor Erhebung einer Duldungsklage und Erwirkung eines Titels unzumutbar sein mit der Folge, dass eine fristlose Kündigung das Mietverhältnis beendet; gleichermaßen kann die verweigerte Duldung eine derart schwere Vertragsverletzung sein, dass (auch) eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. *)

3. Ob das Mietverhältnis nach verweigerter Duldung durch den Mieter aufgrund der ausgesprochenen Kündigung sein Ende gefunden hat, hat der Tatrichter allein auf der Grundlage der in § 543 Abs. 1 BGB beziehungsweise in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB genannten Voraussetzungen unter Abwägung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände zu prüfen.*)




IBRRS 2015, 1884
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Übelste Beleidigungen rechtfertigen fristlose Kündigung!

LG München I, Beschluss vom 13.01.2015 - 14 S 24161/14

Die Bezeichnung des Vermieters als "fette Kaugummidrecksau" und "Dreckige Schweinedrecksau" durch den Mieter rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

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IBRRS 2015, 1883
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Übelste Beleidigungen rechtfertigen fristlose Kündigung!

AG München, Urteil vom 30.10.2014 - 433 C 13417/14

Die Bezeichnung des Vermieters als "fette Kaugummidrecksau" und "Dreckige Schweinedrecksau" durch den Mieter rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

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IBRRS 2015, 1144
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
"Ca.-Angabe" über Wohnungsgröße ist keine Beschaffenheitsvereinbarung!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 07.07.2014 - 11 C 545/13

1. Eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung ist in der Angabe der "Ca."-Wohnungsgröße dann nicht zu sehen, wenn durch die nachfolgende Aufführung der vermieteten Räume der "räumliche Umfang" bestimmt wird.

2. Der Mieter ist mit dem nach Ablauf der Einwendungsfrist geltend gemachten Einwand, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegte Wohnfläche sei unzutreffend, selbst dann ausgeschlossen, wenn er diese Unrichtigkeit erst später erkennt.

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IBRRS 2015, 1872
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
«Promovierter Arsch» darf beleidigendem Mieter kündigen!

AG München, Urteil vom 28.11.2014 - 474 C 18543/14

Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

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IBRRS 2015, 1135
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Ein leises Brummen ist kein Grund zur Mietminderung!

AG Hannover, Urteil vom 01.10.2014 - 412 C 8478/13

Typische Umweltgeräusche wie Vogelgezwitscher oder Geräusche durch Fahrzeug-, Schienen- und Flugverkehr, die durch haustechnische Anlagen verursachten Geräusche, wie Strömgeräusche des Heizwassers in Heizkörpern, Schaltgeräusche von in Wohnungen installierten Heizungsanlagen, Betriebsgeräusche von Gasbrennern und Betätigungsgeräusche bei Wasserentnahmen aus dem Hausleitungsnetz sowie die Laufgeräusche und andere Lebensäußerungen von Mietern im selben Objekt sind, solange die unterhalb der maßgeblichen Höchstwerte liegen, ohne weiteres hinzunehmen und berechtigen die betroffenen Mieter nicht zur Mietminderung.

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IBRRS 2015, 1854
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Erstattungsanspruch wegen Erhaltungsmaßnahmen: Mieter muss Schaden mindern!

AG Hamburg, Urteil vom 27.08.2014 - 41 C 14/14

1. Bei der Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach § 555a Absatz 3 BGB gelten die Grundsätze der Schadensminderungspflicht und der Vorteilsausgleichung. Der Mieter darf jedoch grundsätzlich seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten und ist nicht verpflichtet, den billigsten Weg zu wählen. Allerdings lässt sich ein Erstattungsanspruch bei Unbenutzbarkeit einer Wohnung nicht schon deshalb begründen, weil die Ersatzwohnung im Vergleich zur Mietwohnung weniger komfortabel ist.

2. Die infolge einer Mietminderung auf Null wegen Unbenutzbarkeit der Wohnung ersparten Mietzahlungen sind vom Erstattungsanspruch für anderweitige Unterbringung in Abzug zu bringen.

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IBRRS 2015, 1128
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wie detailliert müssen die Einwendungen gegen ein Mieterhöhungsverlangen sein?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 04.08.2014 - 20 C 50/14

1. Einwendungen eines Mieters gegen die vom Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttokalt- bzw. Teilinklusivmiete (zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit einem Mietspiegel, der auf Nettokaltmieten basiert) angesetzte Höhe des Betriebskostenanteils sind nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter diese nach Belegeinsicht aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert.

2. Durch die Vorlage von einzelnen Detailfotos des Treppenhauses genügt der Mieter seiner Darlegungs- und Beweislast für das von ihm behauptete wohnwertmindernde Merkmal "Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" nicht.

3. Graffiti an den straßenseitigen Außenwänden eines Gebäudes und an der Außenseite der Hauseingangstür begründen kein wohnwertminderndes Merkmal.

4. Das wohnwertmindernde Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn es auf dem Hof einen Fahrradständer gibt.

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IBRRS 2015, 1824
WohnraummietrechtWohnraummietrecht

BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 194/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 1104
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Konkrete Gefahr durch Asbestrückstände nicht bewiesen: Mieter darf Miete nicht kürzen

LG Berlin, Urteil vom 16.03.2015 - 18 S 138/14

1. Für die Frage einer Schädigung sowie insbesondere auch einer konkreten Gesundheitsgefährdung durch Asbestrückstände im Fußboden einer Mietwohnung kommt es darauf an, in welchem räumlichen Ausmaß nachträgliche Beschädigungen der Fußbodenplatten aufgetreten sind und innerhalb welchem Zeitraum der Mieter diesen ausgesetzt war.

2. Allein die Behauptung, die schweren Erkrankungen seien auf jahrelange Asbestbelastung zurückzuführen, rechtfertigt keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter.

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IBRRS 2015, 1163
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Duldung unentgeltlicher Nutzung zusätzlicher Räume jederzeit widerrufbar!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.05.2014 - 2-11 S 86/14

1. Auch die langjährige Duldung seitens des Vermieters einer unentgeltlichen tatsächlichen Nutzung von Verschlägen im Keller durch den Mieter führt weder zu einer Einbeziehung in den Mietvertrag noch zur Annahme einer unwiderruflichen Gestattung.

2. Da ein Mietvertrag auf eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung gerichtet ist, kann der Mieter ohne besondere Umstände nicht davon ausgehen, dass die Duldung der unentgeltlichen Nutzung den Pflichtenkreis des Vermieters und den Rechtskreis des Mieters dauerhaft erweitert. Der Vermieter bleibt vielmehr zum jederzeitigen Widerruf der Nutzung berechtigt.

3. Bei einer unentgeltlichen Nutzung kann es sich nicht um einen Mietvertrag handeln, sondern allenfalls um eine Leihe oder ein Gefälligkeitsverhältnis ohne vertragliche Bindung, so dass gemäß § 604 Abs. 1, 2 BGB eine jederzeitige Rückforderung der Räume geltend gemacht werden kann, wenn die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen ist.

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