Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 4029BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 25/12
1. Grundlage für die Beurteilung der Modernisierung ist nicht der im Zeitpunkt der Anmietung vorhandene Zustand (mit einem Einzelofen und einem Gamat-Heizgerät), sondern der gegenwärtige Zustand einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Veränderungen (hier: Einbau einer Gasetagenheizung).
2. Dementsprechend kann dem Einwand des Mieters, die Modernisierung stelle für ihn mit Rücksicht auf die zu erwartende Mieterhöhung eine unzumutbare Härte dar, nicht gemäß § 554 Abs. 2 Satz 4 BGB entgegengehalten werden kann, dass die Mietwohnung durch den Anschluss an die Zentralheizung lediglich in einen Zustand versetzt werde, wie er allgemein üblich sei, wenn der Mieter selbst auf seine Kosten bereits eine - erlaubte - Modernisierung durchgeführt hat.
IBRRS 2012, 4021
AG München, Beschluss vom 20.04.2012 - 474 C 2793/12
Rein optische Beeinträchtigungen wie Verfärbungen am Parkett nach einer Kondenswasserbildung in der Wohnung rechtfertigen keine Mietminderung, da dieser Mangel nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führt.
VolltextIBRRS 2012, 4013
AG Schöneberg, Urteil vom 17.04.2012 - 15 C 384/11
1. Soll eine Wohnung nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet werden, muss im Vertrag nicht nur eine kurzfristige, überschaubare Vertragsdauer, sondern auch ein Vertragszweck, der sachlich die Kurzfristigkeit der Gebrauchsüberlassung begründet, zum Ausdruck kommen.
2. Allein die Tatsache, dass die Wohnung möbliert vermietet wurde, genügt dafür nicht. Auch möblierte Wohnungen können zur Deckung eines unbefristeten Wohnbedarfs vermietet werden.
3. Für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist, ist erforderlich, dass die Wohnung funktional in den Wohnbereich des Vermieters eingezogen ist.
4. Der Begriff des Vorenthaltens setzt voraus, dass die Nichtrückgabe dem Willen des Vermieters widerspricht. Dieser Wille fehlt regelmäßig schon dann, wenn der Vermieter irrtümlich von einem Fortbestehen des Mietvertrages ausgeht.
5. Ansprüche aus §§ 887, 990 und aus § 812 BGB scheiden aus, wenn nur die bloße Möglichkeit der Nutzung der Wohnung nach Vertragsende besteht, diese aber tatsächlich durch den ehemaligen Mieter nicht genutzt wird.
VolltextIBRRS 2012, 3927
AG Emmerich, Urteil vom 11.02.2011 - 9 C 255/10
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn einer der beiden Mieter den Vater des Vermieters tätlich angreift und verletzt.
VolltextIBRRS 2012, 3926
LG Kleve, Urteil vom 09.08.2012 - 6 S 37/11
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn einer der beiden Mieter den Vater des Vermieters tätlich angreift und verletzt.
VolltextIBRRS 2012, 3879
AG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 5 C 245/12
Die unberechtigte Inanspruchnahme des Vermieters durch den Mieter auf Mangelbeseitigung stellt eine Verletzung vertraglicher Rücksichtnahmepflichten i. S. d. §§ 241 Abs. 2, 280 BGB dar. Ansprüche des Vermieters auf Ersatz der ihm durch Abwehr des unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Rechtsverfolgungskosten scheiden gleichwohl aus, wenn sich der Mieter von dem nach § 280 Abs. 1 Stz 2 BGB vermuteten Verschulden entlasten kann. Die Entlastung gelingt namentlich dann, wenn die unberechtigte Inanspruchnahme aus Sicht des Mieters nicht unplausibel erscheinen musste etwa deshalb, weil andere Gerichte in ähnlichen Fällen zu Gunsten der Mieterseite entschieden haben.
VolltextIBRRS 2012, 3868
VGH Bayern, Urteil vom 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
1. Art. 38 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 Satz 1 LStVG verpflichtet die Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Anlagen, die der Feuerbeschau unterliegen, nicht dazu, der Öffentlichkeit nicht frei zugängliche Gebäude- und Anlagenbereiche ohne vorherige Ankündigung der Feuerbeschau zugänglich zu machen.*)
2. Die mit der Durchführung der Feuerbeschau Beauftragten dürfen daher in Anwesen mit mehreren Mietern solche Bereiche nicht mit Hilfe einzelner Mieter ohne vorherige Information des Vermieters betreten.*)
VolltextIBRRS 2012, 3867
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 315/11
Dem Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit zugebilligt werden, als er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (im Anschluss an Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff, IMR 2006, 42).*)
VolltextIBRRS 2012, 3839
OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2012 - 1 U 8/12
1. Im Verfahren des Vermieters auf Schadensersatz wegen bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung einer vermieteten Wohnung durch ein Spezialeinsatzkommando entstandener Schäden entfaltete der Durchsuchungsbeschluss Tatbestandswirkung für die Polizeikräfte und er entfaltet sie für das Gericht, welches ihn zu Grunde zu legen hat.*)
2. Mit der Vermietung wird die Wohnung in ihrer Beziehung zum Gemeinwesen auch und vor allem durch das Nutzungsverhalten des Mieters geprägt. Die damit regelmäßig verbundene Gefahr von Missbräuchen oder auf den Mieter zurückgehender Beschädigungen ist Bestandteil des Mietzinses. Realisiert sie sich in Form von Durchsuchungen der Polizei, ist das kein Sonderopfer.*)
VolltextIBRRS 2012, 3795
OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2012 - 2 W 269/12
Zur Frage des Streitwerts einer Räumungsklage des Vermieters und Eigentümers gegen den Untermieter.
VolltextIBRRS 2012, 3784
LG Augsburg, Beschluss vom 19.09.2012 - 41 T 3377/12
1. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO setzt voraus, dass eine Räumung für die Mieter eine Härte schafft, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.
2. Die Prüfung, ob eine derartige Härte vorliegt, setzt im Einzelfall die Abwägung der gegenseitigen Interessen voraus, wobei insbesondere den Interessen des Vermieters vollumfänglich Gewicht zu geben ist.
3. Grundsätzlich kann ein derartiger Räumungsschutz bis auf extreme Ausnahmefälle nur dann gewährt werden, wenn dem Vermieter zumindest die laufende Nutzungsentschädigung bezahlt wird.
VolltextIBRRS 2012, 3654
AG Wetzlar, Urteil vom 13.03.2012 - 38 C 1559/11
1. Eine ausschließlich fiktive Abrechnung i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB auf der Grundlage des Voranschlags ist bei einem Erstattungsanspruch für durchgeführte Reparaturen nicht möglich.
2. Ohne konkrete Angaben zu den vom Mieter tatsächlich betriebenen Zeit- und Materialaufwand für die Mangelbeseitigung kommt auch keine Schätzung nach § 287 ZPO in Frage.
VolltextIBRRS 2012, 3634
BGH, Urteil vom 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).*)
VolltextIBRRS 2012, 3583
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 10.01.2012 - 409 C 146/10
Auch wenn im Haus nur zwei abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind, greift das Sonderkündigungsrecht aus § 573a BGB nicht, wenn zusätzlich noch viele weitere einzelne Wohnräume vorhanden sind.
VolltextIBRRS 2012, 3455
AG Kiel, Urteil vom 26.07.2012 - 111 C 162/11
1. Die Haltung eines weiblichen glatthaarigen Parson-Jack-Russels-Terriers in einer Wohnung in der Stadt gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
2. Eine AGB-Klausel, die jede Tierhaltung von der schriftlichen Einwilligung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam.
3. Ob die Tierhaltung einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, muss anhand einer umfassenden Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters ermittelt werden.
4. Zur Beurteilung innerhalb der Abwägung genügt die Benennung einer Hunderasse.
VolltextIBRRS 2012, 3399
AG Münster, Urteil vom 08.03.2011 - 3 C 4334/10
1. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung ein Festhalten am Mietvertrag nicht zumutbar ist.
2. Eine solche Beeinträchtigung des Hausfriedens ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mieter seine Wohnung in einem derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen dringt und so die Mietmieter beeinträchtigt.
VolltextIBRRS 2012, 3385
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.02.2012 - 2-11 T 21/12
1. Der Mieter kann gegen die Räumung seines Lebensgefährten Erinnerung bzw. Beschwerde einlegen.
2. Für die Räumung eines Lebensgefährten bedarf es - anders als für die Räumung eines Ehepartners - nicht zwingend eines eigenständigen Räumungstitels.
3. Nur dann, wenn der Mitbesitz des Lebensgefährten an der Wohnung nach außen dokumentiert wurde, setzt die Wohnungsräumung einen Räumungstitel (auch) gegen ihn voraus.
4. Der Gerichtsvollzieher muss bei der Räumung prüfen, ob dem Lebensgefährten Mitbesitz eingeräumt wurde.
VolltextIBRRS 2012, 3382
BFH, Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.*)
VolltextIBRRS 2012, 3295
BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11
Besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnungsberechtigten, der einer außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert.*)
VolltextIBRRS 2012, 3264
BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - VIII ZR 238/12
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
VolltextIBRRS 2012, 3228
LG Berlin, Urteil vom 13.08.2012 - 12 O 82/12
1. Vereinbaren die Parteien in Abänderung des ursprünglichen Mietvertrags, die Miete unwiderruflich und für länger als ein Jahr um 10% zu reduzieren, so ist diese Vertragsänderung wesentlich und bedarf der Schriftform des § 550 BGB.
2. Ist der Mieter oder der Vermieter eine BGB-Gesellschaft, wird die Schriftform nur gewahrt, wenn alle Gesellschafter unterzeichnen oder die Vertretung entsprechend gekennzeichnet ist.
VolltextIBRRS 2012, 3121
AG Bonn, Urteil vom 18.04.2012 - 203 C 55/11
1. Ein Hausflur kann zur Wohnfläche zählen, wenn der Mieter den Flur in deutlich höherem Maße nutzt, als dies der Üblichkeit entspricht.
2. Rückforderungsansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Wohnflächenabweichung unterfallen der Regelverjährung des § 195 BGB.
VolltextIBRRS 2012, 3061
BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11
Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 VIII ZR 102/06, IMR 2007, 1 = NZM 2007, 35).*)
IBRRS 2012, 2994
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.05.2012 - L 5 AS 412/09
1. Ein mit sich selbst geschlossene Mietvertrag begründet keine Zahlungspflicht. Ein Vertrag kann NUR zwischen verschiedenen Personen geschlossen werden.
2. Mietet ein Bezieher von SGB II-Leistungen für seinen Gewerbebetrieb Geschäftsräume an, schließt sodann mit sich selbst einen Mietvertrag über einen von ihm bewohnten Teil dieser Fläche und legt diese Miete höher als die Gesamtkosten der Geschäftsräume fest, so muss das Jobcenter daher nur einen anteiligen Betrag als Unterkunftskosten zahlen.
VolltextIBRRS 2012, 2982
AG Neuss, Urteil vom 14.06.2012 - 84 C 5219/11
1. Für Betriebskosten einer von den Wohnungseigentümern betriebenen Heizungsanlage gilt die HeizkostenV.
2. Eine Abrechnung der Heizkosten entsprechend §§ 3, 7 Abs. 1 HeizkostenV unter Erfassung des Verbrauchs an Heizkörpern durch Heizkostenverteiler entspricht auch bei sog. Einrohrheizungen der ordnungsgemäßen Verwaltung.
3. Die Heizkosten dürfen aber gemäß § 9a HeizkostenV dann nicht nach den Ergebnissen der Verteiler verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn der anteilige Wärmeverbrauch für einen Abrechnungszeitraum wegen eines Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden kann. Ein solcher zwingender Grund ist gegeben, wenn von den vorhandenen Heizkostenverteilern bereits nur ganz geringe Anteile der im Gebäude tatsächlich abgegebenen Wärmemenge erfasst werden (hier: zwischen 6,8% und 11%).
VolltextIBRRS 2012, 2961
BGH, Urteil vom 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine (auch) darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 2959
BFH, Urteil vom 19.04.2012 - VI R 25/10
Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Das ist bei einem in Anlehnung an § 8 Abs. 3 BUKG ermittelten Mietausfall nicht der Fall. Als entgangene Einnahme erfüllt er nicht den Aufwendungsbegriff.*)
VolltextIBRRS 2012, 2948
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11
Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt vor, wenn die Folgen einer verzögerten Fertigstellung des Mietobjektes bei ihm liegen. Auch ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters nur mit der Einschränkung der Vorankündigung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher als Regelung in den AGB verboten.
VolltextIBRRS 2012, 2919
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 356/11
Der Vermieter verletzt seine vertraglichen Pflichten, wenn er eine Kündigung des Mietvertrages schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt oder er den Mieter nicht über einen vor Ablauf der Kündigungsfrist eingetretenen Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs informiert.
VolltextIBRRS 2012, 2864
KG, Beschluss vom 11.06.2012 - 8 W 44/12
Die Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels der Mietsache gemindert ist, ist analog § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen monatlichen Minderungsbetrag zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Senats).*)
VolltextIBRRS 2012, 2858
AG Tiergarten, Urteil vom 17.07.2012 - 606 C 598/11
Baut die Vermieterin die Außenwand des Nachbarhauses direkt an das Mietshaus und damit unmittelbar vor dem Küchenfenster und dem Badezimmerfenster der Mieter an, so ist sie verpflichtet, die Nutzbarkeit der Fenster in der Mietwohnung wieder herzustellen, auch wenn dies bedeutet, dass sie die Nachbarwand abreißen muss.
VolltextIBRRS 2012, 2840
LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 31.01.2012 - 1 T 16/12
1. Der Streitwert für die Reparatur einer Wechselsprech- und Klingelanlage in einem Mietverhältnis richtet sich nach dem für deren Ausfall zu bemessenden Minderungsbetrag.*)
2. Die Minderung für den Ausfall einer Wechselsprech- und Klingelanlage bemisst sich für eine Dachgeschosswohnung unter Berücksichtigung von deren Lage mit 5%.*)
VolltextIBRRS 2012, 2833
BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 2825
AG Wiesbaden, Urteil vom 29.03.2012 - 91 C 6517/11
Zum Kernbereich des Mietgebrauchs bei der Vermietung für Wohnzwecke gehört das Vorhandensein einer Wasch- und Trockenmöglichkeit.
VolltextIBRRS 2012, 2759
LG Limburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 7 T 18/12
Einer beantragten Wohnungsdurchsuchung kann der Schuldner nicht entgegenhalten, diese dürfe in Achtung seiner Zugehörigkeit zu einem ausländischen (hier: türkischen) Kulturkreis nur in der Weise angeordnet werden, dass die Vollziehungsbeamten ihre Straßenschuhe ausziehen.
VolltextIBRRS 2012, 2742
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 311/11
1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.
2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts.
VolltextIBRRS 2012, 2658
LG Berlin, Urteil vom 13.03.2012 - 65 S 254/11
Die Vereinbarung einer Mietkaution bei der Preisbindung unterliegenden Wohnungen ist nur insofern zulässig, als sie zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern bestimmt ist. Eine Zweckbestimmung der Kaution zur Sicherung von Ansprüchen auf Heizkosten und andere Betriebskosten des Vermieters ist daher unzulässig.
VolltextIBRRS 2012, 2610
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 310/11
1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.*)
2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03,ibr-online, NJW-RR 2004, 947; vom 23.06.2004 - VIII ZR 283/03, ibr-online).*)
VolltextIBRRS 2012, 2533
BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen; unberücksichtigt bleiben lediglich etwaige vom (gegenwärtigen) Mieter vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2532
BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 12/12
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, IMR 2011, 276 = NJW 2011, 1866).*)
VolltextIBRRS 2012, 2489
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 92/11
Zum Begriff des Studentenwohnheims im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.*)
VolltextIBRRS 2012, 2431
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2011 - 33 C 2228/11
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrags, dass der Mieter auch die Betriebskosten für die Gemeinschaftseinrichtungen von Schwimmbad und Sauna zu tragen hat, geht der für diese Einrichtungen anfallende Allgemeinstrom zu Lasten des Mieters.
VolltextIBRRS 2012, 2392
AG Bonn, Urteil vom 04.08.2011 - 201 C 34/11
Derjenige Vermieter, der in Kenntnis der Umstände einer Trennung bzw. Scheidung von Ehegatten das Mietverhältnis mit dem in der Wohnung Verbleibenden fortsetzt und allein mit ihm über Jahrzehnte abwickelt, hat, falls er sich seine Rechte aus dem Mietvertrag nicht gegenüber dem Fortgezogenen vorbehält, diesen konkludent aus dem Mietvertrag entlassen. Solcher Vermieter verhielte sich mit einem gegen den Fortgezogenen gerichteten Verlangen auf Ausgleich rückständiger Miete zudem treuwidrig.
VolltextIBRRS 2012, 2382
LG München II, Urteil vom 22.03.2011 - 12 S 4491/10
Bei der Vereinbarung, dass der Mieter die Nebenkosten (erst) nach Abrechnung zu tragen hat und mithin keine Vorauszahlungen leistet, handelt es sich zwar um keine verbreitete Vertragsgestaltung. Sie ist jedoch zulässig und die vom Vermieter außerhalb der Frist in § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB geltend gemachte "Nachzahlung" unterfällt jener Ausschlussfrist auch nicht in analoger Anwendung der Norm.
VolltextIBRRS 2012, 2325
AG Pinneberg, Urteil vom 13.04.2011 - 83 C 309/10
Enthält der Mietvertrag keinerlei Regelungen zur Umlage von Heizkosten, weil bei Vertragsabschluss der Mieter die Heizung selbst betrieben hat (Gasetagenheizung), kann sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass der Mieter verpflichtet ist, die Kosten der später eingeführten gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) zu tragen.
VolltextIBRRS 2012, 2317
LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2012 - 65 T 58/12
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter trotz offensichtlichen Anhaltspunkten für eine Fehlmessung (hier ein Anstieg der Heizkosten einer Mietpartei von 266 % bzw. 408 % )eine Erhöhung vornimmt und die Rückzahlung der offensichtlich unrichtigen Erhöhungsbeträge mit der Begründung verweigert, dass eine formal wirksame Abrechnung nebst Erhöhung vorliege.
VolltextIBRRS 2012, 2316
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011 - 63 S 145/11
Der Vermieter muss die Steigerung des Gebrauchswert der Mietsache bzw. die Energieeinsparung durch eine Modersnisierungsmaßnahme erläutern und darlegen.
VolltextIBRRS 2012, 2186
BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 238/11
1. Der generalklauselartige Kündigungstatbestand in § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ist gleichgewichtig mit den in § 573 Abs. 2 BGB genannten Kündigungsgründen (im Anschluss an BVerfG, NJW 1992, 105, 106 zu § 564a BGB aF; BGH, Urteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NJW-RR 2007, 1460 Rn. 13 und VIII ZR 113/06, WuM 2007, 459 Rn. 13).*)
2. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB verwehrt es dem Vermieter nicht, auch Umstände aus dem Interessenbereich dritter Personen insoweit zu berücksichtigen, als sich aus ihnen aufgrund eines familiären, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhangs auch ein eigenes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergibt.*)
3. Auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ein dem Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB "artverwandtes" Interesse vorhanden sein.*)
VolltextIBRRS 2012, 2185
BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 327/11
§ 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist auf Anpassungen der Kostenmiete bei preisgebundenem Wohnraum nicht entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2012, 2180
OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2012 - 28 U 166/11
1. Zum Erklärungswert des Verhaltens des Wohnraumvermieters als "vorbehaltlose Abnahme" bei Rückgabe einer Mietwohnung, die mit Feststellung des Zustands verbunden ist.*)
2. Fertigt der Vermieter bei Rückgabe der Mietsache Lichtbilder der Mietsache, kann der Mieter dem regelmäßig nicht den Erklärungswert beimessen, dass der Vermieter keine Ansprüche wegen des Zustands der Mietsache verfolgen will. Denn das Anfertigen von Fotografien dient in einer solchen Situation typischerweise zu Beweiszwecken. Denn Sinn und Zweck dessen ist es, den Zustand der Mietsache möglichst beweissicher festzuhalten.
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