Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4808 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 3795
OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2012 - 2 W 269/12
Zur Frage des Streitwerts einer Räumungsklage des Vermieters und Eigentümers gegen den Untermieter.

IBRRS 2012, 3784

LG Augsburg, Beschluss vom 19.09.2012 - 41 T 3377/12
1. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO setzt voraus, dass eine Räumung für die Mieter eine Härte schafft, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.
2. Die Prüfung, ob eine derartige Härte vorliegt, setzt im Einzelfall die Abwägung der gegenseitigen Interessen voraus, wobei insbesondere den Interessen des Vermieters vollumfänglich Gewicht zu geben ist.
3. Grundsätzlich kann ein derartiger Räumungsschutz bis auf extreme Ausnahmefälle nur dann gewährt werden, wenn dem Vermieter zumindest die laufende Nutzungsentschädigung bezahlt wird.

IBRRS 2012, 3654

AG Wetzlar, Urteil vom 13.03.2012 - 38 C 1559/11
1. Eine ausschließlich fiktive Abrechnung i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB auf der Grundlage des Voranschlags ist bei einem Erstattungsanspruch für durchgeführte Reparaturen nicht möglich.
2. Ohne konkrete Angaben zu den vom Mieter tatsächlich betriebenen Zeit- und Materialaufwand für die Mangelbeseitigung kommt auch keine Schätzung nach § 287 ZPO in Frage.

IBRRS 2012, 3634

BGH, Urteil vom 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).*)

IBRRS 2012, 3583

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 10.01.2012 - 409 C 146/10
Auch wenn im Haus nur zwei abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind, greift das Sonderkündigungsrecht aus § 573a BGB nicht, wenn zusätzlich noch viele weitere einzelne Wohnräume vorhanden sind.

IBRRS 2012, 3455

AG Kiel, Urteil vom 26.07.2012 - 111 C 162/11
1. Die Haltung eines weiblichen glatthaarigen Parson-Jack-Russels-Terriers in einer Wohnung in der Stadt gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
2. Eine AGB-Klausel, die jede Tierhaltung von der schriftlichen Einwilligung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam.
3. Ob die Tierhaltung einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, muss anhand einer umfassenden Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters ermittelt werden.
4. Zur Beurteilung innerhalb der Abwägung genügt die Benennung einer Hunderasse.

IBRRS 2012, 3399

AG Münster, Urteil vom 08.03.2011 - 3 C 4334/10
1. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung ein Festhalten am Mietvertrag nicht zumutbar ist.
2. Eine solche Beeinträchtigung des Hausfriedens ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mieter seine Wohnung in einem derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen dringt und so die Mietmieter beeinträchtigt.

IBRRS 2012, 3385

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.02.2012 - 2-11 T 21/12
1. Der Mieter kann gegen die Räumung seines Lebensgefährten Erinnerung bzw. Beschwerde einlegen.
2. Für die Räumung eines Lebensgefährten bedarf es - anders als für die Räumung eines Ehepartners - nicht zwingend eines eigenständigen Räumungstitels.
3. Nur dann, wenn der Mitbesitz des Lebensgefährten an der Wohnung nach außen dokumentiert wurde, setzt die Wohnungsräumung einen Räumungstitel (auch) gegen ihn voraus.
4. Der Gerichtsvollzieher muss bei der Räumung prüfen, ob dem Lebensgefährten Mitbesitz eingeräumt wurde.

IBRRS 2012, 3382

BFH, Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.*)

IBRRS 2012, 3295

BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11
Besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnungsberechtigten, der einer außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert.*)

IBRRS 2012, 3264

BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - VIII ZR 238/12
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

IBRRS 2012, 3228

LG Berlin, Urteil vom 13.08.2012 - 12 O 82/12
1. Vereinbaren die Parteien in Abänderung des ursprünglichen Mietvertrags, die Miete unwiderruflich und für länger als ein Jahr um 10% zu reduzieren, so ist diese Vertragsänderung wesentlich und bedarf der Schriftform des § 550 BGB.
2. Ist der Mieter oder der Vermieter eine BGB-Gesellschaft, wird die Schriftform nur gewahrt, wenn alle Gesellschafter unterzeichnen oder die Vertretung entsprechend gekennzeichnet ist.

IBRRS 2012, 3121

AG Bonn, Urteil vom 18.04.2012 - 203 C 55/11
1. Ein Hausflur kann zur Wohnfläche zählen, wenn der Mieter den Flur in deutlich höherem Maße nutzt, als dies der Üblichkeit entspricht.
2. Rückforderungsansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Wohnflächenabweichung unterfallen der Regelverjährung des § 195 BGB.

IBRRS 2012, 3061

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11
Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 VIII ZR 102/06, IMR 2007, 1 = NZM 2007, 35).*)
IBRRS 2012, 2994

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.05.2012 - L 5 AS 412/09
1. Ein mit sich selbst geschlossene Mietvertrag begründet keine Zahlungspflicht. Ein Vertrag kann NUR zwischen verschiedenen Personen geschlossen werden.
2. Mietet ein Bezieher von SGB II-Leistungen für seinen Gewerbebetrieb Geschäftsräume an, schließt sodann mit sich selbst einen Mietvertrag über einen von ihm bewohnten Teil dieser Fläche und legt diese Miete höher als die Gesamtkosten der Geschäftsräume fest, so muss das Jobcenter daher nur einen anteiligen Betrag als Unterkunftskosten zahlen.

IBRRS 2012, 2982

AG Neuss, Urteil vom 14.06.2012 - 84 C 5219/11
1. Für Betriebskosten einer von den Wohnungseigentümern betriebenen Heizungsanlage gilt die HeizkostenV.
2. Eine Abrechnung der Heizkosten entsprechend §§ 3, 7 Abs. 1 HeizkostenV unter Erfassung des Verbrauchs an Heizkörpern durch Heizkostenverteiler entspricht auch bei sog. Einrohrheizungen der ordnungsgemäßen Verwaltung.
3. Die Heizkosten dürfen aber gemäß § 9a HeizkostenV dann nicht nach den Ergebnissen der Verteiler verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn der anteilige Wärmeverbrauch für einen Abrechnungszeitraum wegen eines Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden kann. Ein solcher zwingender Grund ist gegeben, wenn von den vorhandenen Heizkostenverteilern bereits nur ganz geringe Anteile der im Gebäude tatsächlich abgegebenen Wärmemenge erfasst werden (hier: zwischen 6,8% und 11%).

IBRRS 2012, 2961

BGH, Urteil vom 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine (auch) darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat.*)

IBRRS 2012, 2959

BFH, Urteil vom 19.04.2012 - VI R 25/10
Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Das ist bei einem in Anlehnung an § 8 Abs. 3 BUKG ermittelten Mietausfall nicht der Fall. Als entgangene Einnahme erfüllt er nicht den Aufwendungsbegriff.*)

IBRRS 2012, 2948

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11
Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt vor, wenn die Folgen einer verzögerten Fertigstellung des Mietobjektes bei ihm liegen. Auch ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters nur mit der Einschränkung der Vorankündigung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher als Regelung in den AGB verboten.

IBRRS 2012, 2919

BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 356/11
Der Vermieter verletzt seine vertraglichen Pflichten, wenn er eine Kündigung des Mietvertrages schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt oder er den Mieter nicht über einen vor Ablauf der Kündigungsfrist eingetretenen Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs informiert.

IBRRS 2012, 2864

KG, Beschluss vom 11.06.2012 - 8 W 44/12
Die Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels der Mietsache gemindert ist, ist analog § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen monatlichen Minderungsbetrag zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Senats).*)

IBRRS 2012, 2858

AG Tiergarten, Urteil vom 17.07.2012 - 606 C 598/11
Baut die Vermieterin die Außenwand des Nachbarhauses direkt an das Mietshaus und damit unmittelbar vor dem Küchenfenster und dem Badezimmerfenster der Mieter an, so ist sie verpflichtet, die Nutzbarkeit der Fenster in der Mietwohnung wieder herzustellen, auch wenn dies bedeutet, dass sie die Nachbarwand abreißen muss.

IBRRS 2012, 2840

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 31.01.2012 - 1 T 16/12
1. Der Streitwert für die Reparatur einer Wechselsprech- und Klingelanlage in einem Mietverhältnis richtet sich nach dem für deren Ausfall zu bemessenden Minderungsbetrag.*)
2. Die Minderung für den Ausfall einer Wechselsprech- und Klingelanlage bemisst sich für eine Dachgeschosswohnung unter Berücksichtigung von deren Lage mit 5%.*)

IBRRS 2012, 2833

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.*)

IBRRS 2012, 2825

AG Wiesbaden, Urteil vom 29.03.2012 - 91 C 6517/11
Zum Kernbereich des Mietgebrauchs bei der Vermietung für Wohnzwecke gehört das Vorhandensein einer Wasch- und Trockenmöglichkeit.

IBRRS 2012, 2759

LG Limburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 7 T 18/12
Einer beantragten Wohnungsdurchsuchung kann der Schuldner nicht entgegenhalten, diese dürfe in Achtung seiner Zugehörigkeit zu einem ausländischen (hier: türkischen) Kulturkreis nur in der Weise angeordnet werden, dass die Vollziehungsbeamten ihre Straßenschuhe ausziehen.

IBRRS 2012, 2742

BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 311/11
1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.
2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts.

IBRRS 2012, 2658

LG Berlin, Urteil vom 13.03.2012 - 65 S 254/11
Die Vereinbarung einer Mietkaution bei der Preisbindung unterliegenden Wohnungen ist nur insofern zulässig, als sie zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern bestimmt ist. Eine Zweckbestimmung der Kaution zur Sicherung von Ansprüchen auf Heizkosten und andere Betriebskosten des Vermieters ist daher unzulässig.

IBRRS 2012, 2610

BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 310/11
1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.*)
2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03,ibr-online, NJW-RR 2004, 947; vom 23.06.2004 - VIII ZR 283/03, ibr-online).*)

IBRRS 2012, 2533

BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen; unberücksichtigt bleiben lediglich etwaige vom (gegenwärtigen) Mieter vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen.*)

IBRRS 2012, 2532

BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 12/12
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, IMR 2011, 276 = NJW 2011, 1866).*)

IBRRS 2012, 2489

BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 92/11
Zum Begriff des Studentenwohnheims im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.*)

IBRRS 2012, 2431

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2011 - 33 C 2228/11
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrags, dass der Mieter auch die Betriebskosten für die Gemeinschaftseinrichtungen von Schwimmbad und Sauna zu tragen hat, geht der für diese Einrichtungen anfallende Allgemeinstrom zu Lasten des Mieters.

IBRRS 2012, 2392

AG Bonn, Urteil vom 04.08.2011 - 201 C 34/11
Derjenige Vermieter, der in Kenntnis der Umstände einer Trennung bzw. Scheidung von Ehegatten das Mietverhältnis mit dem in der Wohnung Verbleibenden fortsetzt und allein mit ihm über Jahrzehnte abwickelt, hat, falls er sich seine Rechte aus dem Mietvertrag nicht gegenüber dem Fortgezogenen vorbehält, diesen konkludent aus dem Mietvertrag entlassen. Solcher Vermieter verhielte sich mit einem gegen den Fortgezogenen gerichteten Verlangen auf Ausgleich rückständiger Miete zudem treuwidrig.

IBRRS 2012, 2382

LG München II, Urteil vom 22.03.2011 - 12 S 4491/10
Bei der Vereinbarung, dass der Mieter die Nebenkosten (erst) nach Abrechnung zu tragen hat und mithin keine Vorauszahlungen leistet, handelt es sich zwar um keine verbreitete Vertragsgestaltung. Sie ist jedoch zulässig und die vom Vermieter außerhalb der Frist in § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB geltend gemachte "Nachzahlung" unterfällt jener Ausschlussfrist auch nicht in analoger Anwendung der Norm.

IBRRS 2012, 2325

AG Pinneberg, Urteil vom 13.04.2011 - 83 C 309/10
Enthält der Mietvertrag keinerlei Regelungen zur Umlage von Heizkosten, weil bei Vertragsabschluss der Mieter die Heizung selbst betrieben hat (Gasetagenheizung), kann sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass der Mieter verpflichtet ist, die Kosten der später eingeführten gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) zu tragen.

IBRRS 2012, 2317

LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2012 - 65 T 58/12
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter trotz offensichtlichen Anhaltspunkten für eine Fehlmessung (hier ein Anstieg der Heizkosten einer Mietpartei von 266 % bzw. 408 % )eine Erhöhung vornimmt und die Rückzahlung der offensichtlich unrichtigen Erhöhungsbeträge mit der Begründung verweigert, dass eine formal wirksame Abrechnung nebst Erhöhung vorliege.

IBRRS 2012, 2316

LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011 - 63 S 145/11
Der Vermieter muss die Steigerung des Gebrauchswert der Mietsache bzw. die Energieeinsparung durch eine Modersnisierungsmaßnahme erläutern und darlegen.

IBRRS 2012, 2186

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 238/11
1. Der generalklauselartige Kündigungstatbestand in § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ist gleichgewichtig mit den in § 573 Abs. 2 BGB genannten Kündigungsgründen (im Anschluss an BVerfG, NJW 1992, 105, 106 zu § 564a BGB aF; BGH, Urteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NJW-RR 2007, 1460 Rn. 13 und VIII ZR 113/06, WuM 2007, 459 Rn. 13).*)
2. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB verwehrt es dem Vermieter nicht, auch Umstände aus dem Interessenbereich dritter Personen insoweit zu berücksichtigen, als sich aus ihnen aufgrund eines familiären, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhangs auch ein eigenes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergibt.*)
3. Auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ein dem Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB "artverwandtes" Interesse vorhanden sein.*)

IBRRS 2012, 2185

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 327/11
§ 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist auf Anpassungen der Kostenmiete bei preisgebundenem Wohnraum nicht entsprechend anzuwenden.*)

IBRRS 2012, 2180

OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2012 - 28 U 166/11
1. Zum Erklärungswert des Verhaltens des Wohnraumvermieters als "vorbehaltlose Abnahme" bei Rückgabe einer Mietwohnung, die mit Feststellung des Zustands verbunden ist.*)
2. Fertigt der Vermieter bei Rückgabe der Mietsache Lichtbilder der Mietsache, kann der Mieter dem regelmäßig nicht den Erklärungswert beimessen, dass der Vermieter keine Ansprüche wegen des Zustands der Mietsache verfolgen will. Denn das Anfertigen von Fotografien dient in einer solchen Situation typischerweise zu Beweiszwecken. Denn Sinn und Zweck dessen ist es, den Zustand der Mietsache möglichst beweissicher festzuhalten.

IBRRS 2012, 2167

KG, Urteil vom 22.03.2012 - 8 U 64/11
Tritt während des Rechtsstreits über Nebenkostenvorauszahlungen Abrechnungsreife ein, hat der Vermieter die Vorauszahlungsklage (nur) insoweit für erledigt zu erklären, als die inzwischen gefertigte Abrechnung bei (fiktivem) Ansatz der Soll-Vorauszahlungen einen Saldo zugunsten des Mieters ausweist.*)

IBRRS 2012, 2112

BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Nach einer Nebenkostenabrechnung ist der Vermieter zur Anpassung von Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit berechtigt, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht.

IBRRS 2012, 2111

BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 370 = NZM 2010, 736 Rn. 26).*)
IBRRS 2012, 2085

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.02.2012 - 2-17 S 89/11
Einem Mieter kann bei Schimmelbefall der Wohnung eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden.

IBRRS 2012, 2014

BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10
1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung.*)
2. In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist.*)

IBRRS 2012, 2010

BGH, Urteil vom 02.05.2012 - XII ZR 88/10
Zur Wirksamkeit der Abrede in einem Mietvertrag über Wohnraum, der Mieter habe einen Betriebskostenvorschuss in bestimmter Höhe zu zahlen, als Vereinbarung über die Umlegung von Betriebskosten.*)

IBRRS 2012, 1992

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2012 - 10 U 102/11
1. Zur Transparenz einer Betriebskostenumlagevereinbarung.*)
2. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. Vielmehr obliegt es zunächst dem Mieter, den Kostenansatz des Vermieters und die diesem zugehörigen Einzelkosten aufgrund einer Einsichtnahme in die den streitgegenständlichen Kostenarten zugrunde liegenden Belege substantiiert zu bestreiten.*)
3. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte aber auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.*)

IBRRS 2012, 1980

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2011 - 6 W 210/11
1. Bei dem Austausch der Tapeten an den Wänden und bei dem Abschleifen und Neulackieren der Türen handelt es sich um Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 4 der zweiten Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV).
2. Eine Individualvereinbarung kann unter Umständen Renovierungspflichten der ausziehenden Mieter begründen, auch wenn der Vermieter rechtskräftig zur Unterlassung von Reparaturverlangen verurteilt worden ist. Voraussetzung ist, dass die Mieter Reparaturverplichtungen freiwillig übernehmen in der Kenntnis, dass sie es nicht kraft Gesetzes oder kraft Vertrags müssen.

IBRRS 2012, 1942

BGH, Urteil vom 11.04.2012 - XII ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
