Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2511BGH, Urteil vom 18.05.2011 - VIII ZR 240/10
1. Die (vertragswidrige) Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen.*)
2. Das Gleiche gilt für in der Abrechnung zu hoch oder zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen oder den Ansatz von Soll- statt Ist-Vorauszahlungen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2417
BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 204/10
Zur Auslegung des Tenors eines Urteils auf Zustimmung zur Erhöhung der Wohnraummiete, in dem der Monat, ab dem die erhöhte Miete geschuldet ist, nicht genannt ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 2387
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 16.02.2011 - 531 C 341/10
1. Der Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich dulden, d.h. nach vorheriger Ankündigung den Zutritt zur Wohnung und den vorgeschriebenen Einbauorten (Zimmern) gestatten und die Montage hinnehmen.
2. Der Mieter muss die Dispositionsbefugnis des Vermieters akzeptieren und kann nicht durch vorauseilenden Gehorsam und Einbau eigener Geräte letztlich in die Verwaltungspraxis des Vermieters eingreifen.
3. Der Vermieter ist auch berechtigt, alle - unabhängig von der derzeitigen Nutzung - als Schlaf- und Kinderzimmer nutzbaren Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
VolltextIBRRS 2011, 2365
LG Darmstadt, Beschluss vom 07.06.2011 - 7 T 5/11
Wenn der Vermieter wegen Zahlungsverzugs des Mieters Räumungsklage erhebt und der Mieter nach Eingang der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung der Klage an ihn, sämtlichen Rückstand ausgleicht und der Vermieter daraufhin die Klage zurücknimmt, muss der Mieter die Kosten der Räumungsklage tragen.
VolltextIBRRS 2011, 2361
AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 30.03.2011 - 20 C 163/10
1. Im Rahmen der bestehenden Obhutspflichten ist es bei laufendem Mietvertrag trotz vorzeitigen Auszugs Aufgabe des Mieters, für ausreichenden Frostschutz zu sorgen.
2. Er hat jedenfalls bei extremer Kälte zumindest alle zwei Tage nach dem Rechten zu schauen oder sicherzustellen, dass nach dem Rechten geschaut wird.
3. Der Mieter kann sich nicht auf einen Mietminderungsanspruch berufen, wenn er selbst die Ursache dafür gesetzt hat, dass das gemietete Objekt nicht mehr bewohnbar ist.
VolltextIBRRS 2011, 2341
LG Neubrandenburg, Urteil vom 17.11.2010 - 12 S 9/10
Eine Verbrauchserfassung ist nicht ordnungsgemäß duchgeführt worden, wenn nur ein Bruchteil der verbrauchten Wärme an den Heizkörpern des Gebäudes erfasst wird. Die Heizkosten sind dann insgesamt nach Fläche abzurechnen und der auf den Wohnungsmieter entfallende Anteil um 15 % zu kürzen.
VolltextIBRRS 2011, 2337
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 227/10
1. Die Auslegung eines Mietspiegels (§ 558a Abs. 2 Nr. 1, §§ 558c, 558d BGB) unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung.*)
2. Zur Auslegung des Mietspiegels 2007 der Stadt Regensburg.*)
VolltextIBRRS 2011, 2333
BGH, Urteil vom 18.05.2011 - VIII ZR 271/10
1. Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist.*)
2. Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich.*)
VolltextIBRRS 2011, 2318
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - VIII ZR 265/10
Sämtliche Ansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses im Hinblick auf eine später als unwirksam erkannte Renovierungsklausel vorgenommen hat, verjähren gemäß § 548 Abs. 2 BGB. Dies gilt für einen Bereicherungsanspruch ebenso wie für einen etwaigen Schadensersatzanspruch des Mieters.
VolltextIBRRS 2011, 2242
LG Berlin, Urteil vom 15.03.2011 - 65 S 283/10
Rückgewährverpflichtung des Verkäufers gemäß § 566a S. 2 BGB trotz Rückzahlung der Kaution an den Mieter anlässlich der Veräußerung des Mietobjekts.*)
VolltextIBRRS 2011, 2231
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011 - 13 U 211/10
Zur deliktischen Haftung des Sicherungseigentümers bei Verletzung von Verkehrspflichten zum Schutz des vorrangigen Vermieterpfandrechts eines Dritten.*)
VolltextIBRRS 2011, 2230
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.02.2011 - 13 U 211/10
Zur deliktischen Haftung des Sicherungseigentümers bei Verletzung von Verkehrspflichten zum Schutz des vorrangigen Vermieterpfandrechts eines Dritten.*)
VolltextIBRRS 2011, 2229
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 146/10
Eine Klage des Vermieters auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO ist zulässig, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Mietnebenkosten in einer die Bruttomiete mehrfach übersteigenden Höhe hat auflaufen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2177
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 191/10
1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung.*)
IBRRS 2011, 2166
AG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2010 - 55 C 7723/10
Die Betätigung von Rollläden gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Dem Benutzer einer Wohnung ist nicht vorzuschreiben, um wie viel Uhr er seine Räume verdunkelt.
VolltextIBRRS 2011, 2100
LG Essen, Urteil vom 17.02.2011 - 10 S 344/10
Es stellt unabhängig davon, ob der Mieter wirksam zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet worden ist, eine Vertragsverletzung dar, wenn er das Mietobjekt in einem farblichen Zustand zurückgibt, welcher die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet, so dass eine Neuvermietung der Räume in dem geschaffenen Zustand praktisch unmöglich ist.
IBRRS 2011, 2092
KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 W 41/10
§ 41 Abs. 1 GKG kommt bei Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn die Parteien letztlich über das Bestehen oder den Fortbestand des zugrunde liegenden Mietverhältnisses streiten. Denn der für die Wertfestsetzung maßgebliche Streitgegenstand ist nicht durch den Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses bestimmt, sondern durch einen Einzelanspruch aus dem Mietverhältnis, nämlich hier rückständige und zukünftige Geldforderungen des Vermieters. Aus diesem Grund fällt die Leistungsklage des Vermieters nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG .*)
VolltextIBRRS 2011, 2083
KG, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 U 172/10
Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines verpfändeten Sparkontos als Mietsicherheit mit einen Zahlungsanspruch nicht aufrechnen, weil es insoweit an der Gleichartigkeit beider Ansprüche im Sinne von § 387 BGB fehlt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2080
OLG Schleswig, Urteil vom 06.04.2011 - 4 U 60/10
Nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes ist, jedenfalls wenn die Daten für den Verbraucherpreisindex in der gesamten relevanten Zeit bereits erhoben und berechnet wurden und die letzte Mietpreiserhöhung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der Verbraucherpreisindex bereits geführt wurde, ausschließlich der Verbraucherpreisindex für die Frage der Mietzinserhöhung heranzuziehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2076
OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2011 - 10 WF 133/11
Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach § 1361b Abs. 1 BGB gibt letzterem kein gegenüber Erwerbern der Immobilie durchsetzbares Recht zum Besitz, soweit nicht ausdrücklich zusätzlich zur Nutzungsüberlassung ein (zeitlich befristetes) Mietverhältnis begründet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 2005
BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Dem Mieter ist es nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf den Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu berufen, wenn der dem Vermieter in der Abrechnung unterlaufene Fehler (hier: Vorauszahlungen in Höhe von 2.640,96 Euro berücksichtigt anstelle der tatsächlich gezahlten 1.895,75 Euro) für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar ist.
VolltextIBRRS 2011, 1920
BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 199/10
1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung nach § 10 Abs. 1 WoBindG.*)
2. Bei einem aus öffentlich geförderten Wohnungen und sonstigen Räumen bestehenden Gebäude genügt es für die formelle Wirksamkeit der Mieterhöhung nach § 10 WoBindG, dass der Mieter über die auf den Wohnraum entfallenden Aufwendungen informiert wird.
VolltextIBRRS 2011, 1919
AG Bremen, Urteil vom 09.03.2011 - 17 C 105/10
Zur Schadensersatzpflicht des "lärmenden" Mieters gegenüber dem Vermieter in Höhe der berechtigten Mietminderungen anderer Mieter. Der entsprechende Schadensersatzanspruch unterliegt nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB, sondern der Regelverjährung.*)
IBRRS 2011, 1918
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, verjähren nach § 548 Abs. 2 BGB binnen sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses.*)
VolltextIBRRS 2011, 1883
LG Darmstadt, Urteil vom 09.02.2011 - 25 S 190/10
1. Die Durchführung der Schönheitsreparaturen durch die Vermieterseite entspricht grds. dem gesetzlichen Leitbild des § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Pflicht kann der Vermieter vertraglich jedoch ganz auf den Mieter abwälzen. Eine andere Möglichkeit ist, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass ein Teil der von dem Mieter zu entrichtenden Miete vom Vermieter zweckgebunden für die Schönheitsreparaturen bereit zu halten ist (Prinzip des Ansparens). Dieser Betrag wird sodann von dem Vermieter nach Maßgabe des Mietvertrages zur Durchführung von Renovierungsarbeiten wieder ausgekehrt.
2. Klauseln mit starren Fristen im Hinblick auf die vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters wegen Verstoßes gegen § 307 BGB insgesamt unwirksam, sofern sie eine Renovierungspflicht unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung statuieren. Dies gilt jedoch nicht ohne Weiteres, wenn das Prinzip des Ansparens ausgesucht wurde. Die Tatsache, dass letztlich der Mieter selbst bzw. von ihm beauftragte Handwerker die Schönheitsreparaturen vornehmen und bei dem Vermieter Buch geführt wird über die angesammelten Mietanteile, stellt ein nach der II. BV zulässiges Vorgehen dar, bei dem Instandhaltungskosten als Teil der Mietkosten zu werten sind.
VolltextIBRRS 2011, 1833
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - VIII ZR 275/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1815
LG Berlin, Beschluss vom 28.01.2011 - 65 S 296/10
1. Üble Gerüche aus einer Wohnung muss von den anderen Mietern über ein gewisses Maß hinaus aus Rücksicht auf Alter und Krankheit des Störers nicht hingenommen werden. Der Vermieter muss den Mangel beseitigen.
2. Ansonsten kann der Mieter einen Gutachter mit der Feststellung der Gerüche beauftragen und die Kosten hierfür vom Vermieter ersetzt verlangen.
VolltextIBRRS 2011, 1724
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2011 - 2 U 192/10
Ein Vermieter kann eine Kaution auch dann noch zur Deckung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwerten, wenn er das Mietobjekt bereits veräußert und übereignet hat, sofern sich die Kaution noch in seinem Vermögen befindet. § 566 a BGB bezweckt den Schutz des Mieters, der durch die Veräußerung des Mietobjekts nicht schlechter gestellt werden soll, als er vor der Veräußerung stand. Der Mieter soll aber auch nicht zu Lasten des vormaligen Vermieters ungerechtfertigt besser gestellt werden, indem er die Mietsicherheit von dem Erwerber stets uneingeschränkt zurückfordern kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 1717
LG Freiburg, Urteil vom 24.03.2011 - 3 S 348/10
1. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt vom Ort der Mietwohnung (hier: über 400 km), ist der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Betriebskostenbelege am Ort des Mietobjekts zu erfüllen.*)
2. Auf die Übersendung von Fotokopien, gleich ob mit oder ohne Kostentragungspflicht, muss sich der Mieter regelmäßig nicht verweisen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1715
BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 151/10
1. Die Zusammenfassung eines Gebäudekomplexes zu einer Wirtschaftseinheit ist zulässig.
2. Eine Nachforderung aufgrund einer materiell fehlerhaften Abrechnung kann nur dann nicht verlangt werden, wenn sich bei richtiger Berechnung eine Nachforderung nicht in der mindestens geltend gemachten Höhe ergibt.
VolltextIBRRS 2011, 1708
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 223/10
1. Zur Berücksichtigung einer Minderung der Miete bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung.*)
2. Ist die Miete gemindert, berechnet sich eine etwaige Nachforderung des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung dergestalt, dass die vom Mieter im Abrechnungsjahr insgesamt geleisteten Zahlungen der geschuldeten Gesamtjahresmiete (Jahresbetrag der Nettomiete zuzüglich der abgerechneten Betriebskosten abzüglich des im betreffenden Jahr insgesamt gerechtfertigten Minderungsbetrags) gegenübergestellt werden.
VolltextIBRRS 2011, 1651
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 1614
BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 163/10
Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist unwirksam, wenn der Mieter für mehr als vier Jahre - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - gebunden wird (IMR 2011, 48).
VolltextIBRRS 2011, 1561
BGH, Urteil vom 16.03.2011 - VIII ZR 121/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1543
BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 173/10
Zu den Kosten baulicher Modernisierungsarbeiten zählen auch Aufwendungen zur Wiederherstellung einer durch die Bauarbeiten beschädigten Dekoration. Diese Kosten können auch dann gemäß § 559 Abs. 1 BGB umgelegt werden, wenn der Mieter die Arbeiten selbst durchgeführt und der Vermieter ihm die Aufwendungen gemäß § 554 Abs. 4 BGB erstattet hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 1533
OLG Koblenz, Urteil vom 15.09.2010 - 1 U 63/10
1. Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung, gegebenenfalls auch schon die bloße stillschweigende Duldung ihrer Nutzung, ist auch bei längerfristiger Gestattung als Leihvertrag einzuordnen. Der Verleiher muss nicht Eigentümer der verliehenen Sache sein; als Ausfluss eines umfassenden Nutzungs- und Besitzrechts kann der Pächter auch dem Eigentümer den Gebrauch eines abgegrenzten Teils des Pachtobjekts auf schuldrechtlicher Grundlage rechtswirksam gestatten.*)
2. Zum Zurückbehaltungsrecht bei der Rückführung einer dem Eigentümer zum gelegentlichen Wohngebrauch überlassenen Betriebswohnung in die Nutzungsbefugnis des Pachtbetriebs.*)
VolltextIBRRS 2011, 1524
BVerfG, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
Die analoge Anwendung mietrechtlicher Vorschriften zur Schließung gesetzlicher Schutzlücken ist verfassungsgemäß. Der Staat ist verpflichtet, gleichheitswidrige Schutzlücken im Mietrecht zu verhindern. Für Fachgerichte kann daraus die Pflicht erwachsen, Lücken mit den herkömmlichen Methoden der Auslegung und Lückenfüllung zu schließen.
VolltextIBRRS 2011, 1512
LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 422/09
1. Die Ankündigung der Modernisierung einer Mietwohnung (§ 544 BGB) muss für den Mieter erkennen lassen, worin die Wohnwertverbesserung oder Energieeinsparung liegen soll.
2. Weiter ist in der Ankündigung der Zustand der Wohnung nach der Modernisierung - auch unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz nur vorläufigen Angaben - hinreichend beschrieben werden. Dies gilt vor allem für sehr kleine Wohnungen, bei denen die Frage der möglichen Möblierung oder Grundrissveränderungen erhebliche Bedeutung erlangt.
VolltextIBRRS 2011, 1511
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2010 - 4 W 78/10
1. Wird beim Verkauf eines Wohnhauses schuldrechtlich ein lebenslängliches Wohnungsrecht für den Verkäufer vereinbart, so kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn der Verkäufer pflegebedürftig wird, und daher die ihm zugewiesene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Das Wohnungsrecht kann in diesem Fall eine Ersatzrente rechtfertigen, die sich an den Maßstäben in § 14 Abs. 2 AGBGB Baden-Württemberg orientiert.*)
2. Ein schuldrechtliches Wohnungsrecht ist - anders als ein dingliches Wohnungsrecht - nicht ohne Weiteres auf eine persönliche Nutzung der Wohnung durch den Berechtigten beschränkt. Die zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dinglichen Wohnungsrechten von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind daher nicht uneingeschränkt auf ein schuldrechtliches Wohnungsrecht übertragbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 1444
LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2010 - 307 S 55/10
1. Bei einer so einschneidenden Willenserklärung wie einer Eigenbedarfskündigung ist vom Vermieter zu erwarten, dass er die Formalien einhält; ansonsten liegt eine schuldhafte Vertragsverletzung vor.*)
2. Der Mieter darf sich insoweit anwaltlicher Hilfe bedienen; deren Kosten trägt der Vermieter.*)
VolltextIBRRS 2011, 1425
BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)
VolltextIBRRS 2011, 1418
LG Itzehoe, vom 17.12.2010 - 9 S 23/10
Der Umstand, dass der Vermieter die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung, die nach § 2 Nr. 4 a und b BetrKV umlagefähig sind, nicht in der Abrechnung aufgeführt hat, begründet keinen formellen Mangel der Heizkostenabrechnung.
VolltextIBRRS 2011, 1408
BGH, Beschluss vom 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1371
LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2010 - 25 T 423/10
1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind im Falle der Beauftragung desselben Rechtsanwalts durch eine Mehrheit von Anfechtungsklägern nur eine Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts, die Mehrvertretungsgebühr und die bei Erhebung einer einheitlichen für alle von demselben Rechtsanwalt vertretenen Kläger vorzuschießenden Gerichtskosten notwendig.
2. Beauftragt ein Teil der WEG - Eigentümer abweichend von der WEG -Verwalterin einen anderen Anwalt, so erweist sich die Festsetzung (nur) der Kosten des von der Verwalterin beauftragten Anwalts als richtig.
VolltextIBRRS 2011, 1370
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10
Fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Mietkosten sind dann nicht als angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, wenn der Mietvertrag trotz eines bestehenden Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB geschlossen wird, um bei bestehender Hilfebedürftigkeit weitere SGB II-Leistungen zu erhalten. Ein derartiger Mietvertrag ist sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig.*)
VolltextIBRRS 2011, 1369
LG Essen, Urteil vom 20.05.2010 - 10 S 193/09
Voraussetzungen für ein lebenslanges Wohnrecht in einem Mietobjekt.*)
VolltextIBRRS 2011, 1367
LG Heidelberg, Urteil vom 25.02.2011 - 5 S 77/10
1. Vereinbaren die Parteien entgegen § 2 HeizKV eine Betriebskostenpauschale, die auch Heizkosten erfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Vereinbarung von Anfang an vor und steht deshalb, wenn der Vermieter über die Heizkosten abrechnet, Nachforderungen nicht entgegen. Der Anspruch auf Nachzahlung von Heizkosten folgt dann unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizKV. *)
2. Der nach § 2 HeizKV unbeachtliche Teil der vereinbarten Pauschale ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung als Vorauszahlung zu behandeln. Für die Höhe ist das Verhältnis der beiden Kostenarten zueinander bei Beginn des Mietverhältnisses nach abstrakter, wirtschaftlicher Betrachtungsweise zugrunde zu legen.*)
3. Sind Vorauszahlungen in der Heizkostenabrechnung unzutreffend mit "0,00 Euro" angegeben, betrifft das nur die inhaltliche Richtigkeit, nicht die formelle Wirksamkeit der Abrechnung.*)
4. Jedenfalls im Fall der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung über die Heizkosten nach § 12 Abs. 1 HeizKV kann der Vermieter auch nach dem "Abflussprinzip" abrechnen. *)
VolltextIBRRS 2011, 1356
LG Görlitz, Urteil vom 23.06.2010 - 2 S 9/10
Aufwendungen, für die der Mieter vom Vermieter gemäß § 554 Abs. 4 BGB Ersatz beanspruchen kann, gehören nicht zum Modernisierungsaufwand des Vermieters, der der Berechnung der Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB zu Grunde zu legen ist.
VolltextIBRRS 2011, 1345
AG Hamburg, Urteil vom 30.11.2010 - 48 C 377/10
Trotz der an der BGH-Rechtsprechung in NZM 2009, 613 (zur Berechtigung des Vermieters zur Erhöhung der Miete nach der mietvertraglichen - zu Lasten des Mieters - fehlerhaften Wohnflächenangabe von unter 10%) namentlich von Beyer, NZM 2010, 417, vorgebrachten Kritik ist der Vermieter nicht gehalten, weder seinen Betriebskostenabrechnungen noch etwaigen Mieterhöhungsverlangen die tatsächliche - kleinere - Wohnfläche zu Grunde zu legen.
VolltextIBRRS 2011, 1344
AG München, Urteil vom 25.11.2010 - 453 C 27330/10
1. Bei der Abwägung, auf welche Weise sich der Mieter von Sondereigentum einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage verschaffen kann, streiten die berechtigten Belange der anderen Zugangsnutzer sowie die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümerverband dafür, dass ein solides Rampenkonzept verwirklicht wird, das Sturzgefahren Dritter möglichst ausschließt.*)
2.Ein mobiles Schienensystem ist insoweit jedenfalls ungeeignet.*)
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