Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4825 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1408
BGH, Beschluss vom 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 1371

LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2010 - 25 T 423/10
1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind im Falle der Beauftragung desselben Rechtsanwalts durch eine Mehrheit von Anfechtungsklägern nur eine Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts, die Mehrvertretungsgebühr und die bei Erhebung einer einheitlichen für alle von demselben Rechtsanwalt vertretenen Kläger vorzuschießenden Gerichtskosten notwendig.
2. Beauftragt ein Teil der WEG - Eigentümer abweichend von der WEG -Verwalterin einen anderen Anwalt, so erweist sich die Festsetzung (nur) der Kosten des von der Verwalterin beauftragten Anwalts als richtig.

IBRRS 2011, 1370

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10
Fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Mietkosten sind dann nicht als angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, wenn der Mietvertrag trotz eines bestehenden Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB geschlossen wird, um bei bestehender Hilfebedürftigkeit weitere SGB II-Leistungen zu erhalten. Ein derartiger Mietvertrag ist sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig.*)

IBRRS 2011, 1369

LG Essen, Urteil vom 20.05.2010 - 10 S 193/09
Voraussetzungen für ein lebenslanges Wohnrecht in einem Mietobjekt.*)

IBRRS 2011, 1367

LG Heidelberg, Urteil vom 25.02.2011 - 5 S 77/10
1. Vereinbaren die Parteien entgegen § 2 HeizKV eine Betriebskostenpauschale, die auch Heizkosten erfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Vereinbarung von Anfang an vor und steht deshalb, wenn der Vermieter über die Heizkosten abrechnet, Nachforderungen nicht entgegen. Der Anspruch auf Nachzahlung von Heizkosten folgt dann unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizKV. *)
2. Der nach § 2 HeizKV unbeachtliche Teil der vereinbarten Pauschale ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung als Vorauszahlung zu behandeln. Für die Höhe ist das Verhältnis der beiden Kostenarten zueinander bei Beginn des Mietverhältnisses nach abstrakter, wirtschaftlicher Betrachtungsweise zugrunde zu legen.*)
3. Sind Vorauszahlungen in der Heizkostenabrechnung unzutreffend mit "0,00 Euro" angegeben, betrifft das nur die inhaltliche Richtigkeit, nicht die formelle Wirksamkeit der Abrechnung.*)
4. Jedenfalls im Fall der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung über die Heizkosten nach § 12 Abs. 1 HeizKV kann der Vermieter auch nach dem "Abflussprinzip" abrechnen. *)

IBRRS 2011, 1356

LG Görlitz, Urteil vom 23.06.2010 - 2 S 9/10
Aufwendungen, für die der Mieter vom Vermieter gemäß § 554 Abs. 4 BGB Ersatz beanspruchen kann, gehören nicht zum Modernisierungsaufwand des Vermieters, der der Berechnung der Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB zu Grunde zu legen ist.

IBRRS 2011, 1345

AG Hamburg, Urteil vom 30.11.2010 - 48 C 377/10
Trotz der an der BGH-Rechtsprechung in NZM 2009, 613 (zur Berechtigung des Vermieters zur Erhöhung der Miete nach der mietvertraglichen - zu Lasten des Mieters - fehlerhaften Wohnflächenangabe von unter 10%) namentlich von Beyer, NZM 2010, 417, vorgebrachten Kritik ist der Vermieter nicht gehalten, weder seinen Betriebskostenabrechnungen noch etwaigen Mieterhöhungsverlangen die tatsächliche - kleinere - Wohnfläche zu Grunde zu legen.

IBRRS 2011, 1344

AG München, Urteil vom 25.11.2010 - 453 C 27330/10
1. Bei der Abwägung, auf welche Weise sich der Mieter von Sondereigentum einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage verschaffen kann, streiten die berechtigten Belange der anderen Zugangsnutzer sowie die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümerverband dafür, dass ein solides Rampenkonzept verwirklicht wird, das Sturzgefahren Dritter möglichst ausschließt.*)
2.Ein mobiles Schienensystem ist insoweit jedenfalls ungeeignet.*)

IBRRS 2011, 1343

LG München I, Beschluss vom 09.09.2010 - 13 T 8628/10
1. Eine sofortige Beschwerde mit dem Ziel, einen gerichtlich bestellten Sachverständigen vom Gutachtenauftrag zu entbinden, ist nicht statthaft.*)
2. Hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, dessen Aufgabe die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einem Mieterhöhungsverfahren ist, vor Erstattung des Gutachtens angekündigt, die Vergleichsobjekte nicht mit deren genauer Anschrift zu benennen und hat die ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnende Partei in Kenntnis dieser Tatsache um die Erstattung des Gutachtens gebeten, so kann nach Erstattung des Gutachtens der Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht auf die unterbliebene Identifizierung der Vergleichsobjekte gestützt werden.*)

IBRRS 2011, 1294

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2011 - 9 S 569/10
Mieterhöhungen sind auch bis zum oberen Wert der Bandbreite der Einzelvergleichsmiete denkbar, selbst dann, wenn diese unter Heranziehung eines Sachverständigengutachtens ermittelt worden ist.

IBRRS 2011, 1262

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 218/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 1196

BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 285/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 1138

BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert.*)

IBRRS 2011, 1116

LG Itzehoe, Urteil vom 26.11.2010 - 9 S 52/09
Für die Wirksamkeit der Erhöhung der Vorauszahlungen ist es ohne Belang, dass die vorausgegangene Abrechnung teilweise inhaltlich unrichtig ist und sich der hieraus resultierende Saldo entsprechend der obigen Feststellung leicht verringert hat.

IBRRS 2011, 1115

LG Itzehoe, Urteil vom 26.11.2010 - 9 S 35/10
Es ist für die formelle Wirksamkeit einer Abrechnung (lediglich) entscheidend, ob der Mieter auf der Grundlage der Abrechnung in der Lage ist, "die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und anhand des ihm mitgeteilten Verteilerschlüssels den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten rechnerisch nachzuprüfen. Sind die abgerechneten Positionen in verständlicher Form in die Abrechnung eingestellt worden, betrifft die Frage, ob diese Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder ob sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, nicht mehr die formelle Wirksamkeit, sondern nur noch die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung.

IBRRS 2011, 1107

BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 1.10
Ein Zivildienstleistender mit sogenannter Heimschlaferlaubnis kann aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn keinen Anspruch auf Übernahme von Mietkosten für seine private Unterkunft herleiten.*)

IBRRS 2011, 1106

BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
1. Zur Umdeutung einer - nach dem früheren Mietpreisbindungsrecht für Altbauten in Berlin - unzulässigen Vereinbarung über abzurechnende Betriebskostenvorauszahlungen in eine gesetzlich seinerzeit zulässige Abrede über die Zahlung einer Betriebskostenpauschale.*)
2. Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten - unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG handelt - nicht zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740).*)
IBRRS 2011, 1105

BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 164/10
Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.*)

IBRRS 2011, 1077

AG Hannover, Urteil vom 20.08.2010 - 546 C 2917/10
Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung ist bei fachgerechter Aufbewahrung von Waffen und Munition gegeben.

IBRRS 2011, 1076

AG Dülmen, Urteil vom 30.09.2010 - 3 C 63/09
Die Mietminderung und der Mängelbeseitigungsanspruch wegen unerkannter Mängel ist auch dann möglich, wenn die vertragsgemäße Beschaffenheit der Mietwohnung in einem vorab gefertigten Wohnungsübergabeprotokoll festgestellt worden ist.

IBRRS 2011, 1062

AG Wiesbaden, Urteil vom 03.11.2010 - 93 C 1739/10
Im Rahmen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB kann ein Zuschlag für Schönheitsreparaturen auch dann nicht angesetzt werden, wenn die Schönheitsreparaturen nach dem Mietvertrag vom Vermieter zu tragen sind und bei der Mietspiegel von der Abwälzung auf die Mieter ausgeht.*)

IBRRS 2011, 1061

LG Krefeld, Beschluss vom 10.11.2010 - 2 S 34/10
Hat der Vermieter in die Nebenkostenabrechnung Sollvorschüsse anstatt der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen eingestellt, ohne dies deutlich zu machen, kann er nach Ablauf der Abrechnungsfrist die nicht geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr verlangen.*)

IBRRS 2011, 1004

KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 U 147/10
Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind. Er ist gehalten, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.*)

IBRRS 2011, 0995

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2011 - 8 U 262/10
Ein Mietvertrag, der von dem Bürgermeister einer Gemeinde als dem sowohl nach außen zur Vertretung der Gemeinde berechtigten als auch intern für die Willensbildung zuständigen Organ unter Beifügung seiner Amtsbezeichnung unterzeichnet wurde, ist auch dann wirksam, wenn es an der nach der Gemeindeordnung (hier: § 62 Abs. 1 KSVG) erforderlichen Beifügung des Dienstsiegels fehlt.*)

IBRRS 2011, 0887

LG Dortmund, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 S 1/11
Die auch zeitliche Festlegung eines Rechtschutzfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 1 d) ARB 2008 richtet sich allein nach der vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzung. Deshalb ist keine Vorvertraglichkeit des Rechtsschutzfalles anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung während der Mietzeit behauptet, der Rechtsschutzversicherer den Grund für diesen Mietmangel in einem schon bei Begründung des Mietverhältnisses vorliegenden Baumangel sieht.*)

IBRRS 2011, 0879

LG Itzehoe, Urteil vom 24.09.2010 - 9 S 65/09
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Korrektur einer Betriebskostenabrechnung, wenn sich der Fehler im Ergebnis keinesfalls auf das Ergebnis auswirken kann und es ihm ohne weiteres möglich ist, die Abrechnung selbst mittels eines Taschenrechners zu korrigieren.

IBRRS 2011, 0848

LG Heidelberg, Urteil vom 25.02.2011 - 5 S 87/10
1. Für das Vorliegen eines "Studentenwohnheims" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB ist notwendig, aber auch ausreichend, wenn Wohnraum in hierfür bestimmten und geeigneten Gebäuden an Studenten auf der Grundlage eines institutionalisierten sozialen Förderkonzepts vermietet wird, nach dem die Wohnungsnot der Studenten gerade dadurch gelindert werden soll, dass ein planmäßiger zügiger Bewohnerwechsel eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Studentenschaft mit Wohnheimplätzen verwirklicht. Die Rotation muss nach abstrakt-generellen Kriterien vom Träger gefordert und gehandhabt werden.*)
2. Dieses Förderkonzept muss sich mit hinreichender Deutlichkeit aus Rechtsnormen (z. B. § 2 Abs. 2 Studentenwerksgesetz in Verbindung mit der jeweiligen Satzung des Studentenwerks), entsprechender Selbstbindung (Stiftungs- oder Vereinssatzung, Gesellschaftsvertrag) oder doch einer konstanten tatsächlichen Übung ergeben.*)

IBRRS 2011, 0835

BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 155/10
1. Eine vom Vermieter wegen eines geplanten Abrisses und Neubaus ausgesprochene Kündigung genügt dem Begründungserfordernis des § 573 Abs. 3 BGB, wenn dem Mieter mitgeteilt wird, aus welchen Gründen der Vermieter die vorhandene Bausubstanz nicht für erhaltenswert hält und welche baulichen Maßnahmen er stattdessen plant.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung (hier: Abriss eines Gebäudes mit geringem, angemessenen Wohnbedürfnissen nicht mehr entsprechendem Wohnwert zwecks Errichtung von Neubaumietwohnungen).*)
IBRRS 2011, 0823

BGH, Urteil vom 21.01.2011 - V ZR 243/09
1. Entgelte aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis stehen dem Verfügungsberechtigten auch dann im Sinne von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu, wenn er das Nutzungsverhältnis nicht selbst begründet hat, von dem Dritten, der es begründet hat, aber Herausgabe der Entgelte verlangen kann. Grundlage hierfür können auch Ansprüche nach § 988 BGB oder aus § 812 Abs. 1 BGB sein.*)
2. Die Herausgabe erfolgt dann durch Abtretung der Ansprüche gegen den Nutzungsberechtigten an den Berechtigten.*)
3. Einwände des Nutzungsberechtigten gegenüber dem Dritten sind nicht im Rechtsstreit über den Herausgabeanspruch, sondern im Prozess über den abgetretenen Anspruch des Berechtigten gegen den Nutzungsberechtigten zu klären.*)

IBRRS 2011, 0778

EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-270/09
1. Der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Einordnung der Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsteilnehmer wie die Rechtsmittelführerin des Ausgangsverfahrens im Rahmen eines Systems wie des im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programms erbringt, ist der Zeitpunkt, zu dem ein Kunde, der an diesem System teilnimmt, die Rechte, die er ursprünglich erworben hat, in eine von diesem Wirtschaftsteilnehmer angebotene Dienstleistung umwandelt. Werden diese Rechte in eine Gewährung von Unterkunft in einem Hotel oder in das Recht zur vorübergehenden Nutzung einer Wohnanlage umgewandelt, sind diese Leistungen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 geänderten Fassung, die an dem Ort ausgeführt werden, an dem dieses Hotel oder diese Wohnanlage gelegen ist.*)
2. Wandelt der Kunde in einem System wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programm seine ursprünglich erworbenen Rechte in ein Recht zur vorübergehenden Nutuzung einer Wohnanlage um, stellt die betreffende Dienstleistung eine Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388 in der durch die Richtlinie 2001/115 geänderten Fassung dar, dem gegenwärtig Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112 entspricht. Diese Vorschrift hindert die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, diese Leistung von der Steuerbefreiung auszunehmen.*)

IBRRS 2011, 0777

AG Schöneberg, Urteil vom 26.04.2010 - 5 C 49/10
Besteht die Möglichkeit, dass der gekündigte Mieter vor Gericht erfolgreich gegen eine Räumungsverfügung vorgehen kann, darf der Vermieter die Versorgung der Wohnung mit Strom, Wasser, Gas und Heizung nicht unterbrechen.

IBRRS 2011, 0776

AG Lahnstein, Urteil vom 26.04.2010 - 24 C 43/10
Der Vermieter ist berechtigt, die Versorgung der Mietwohnung mit Wasser nach Vertragskündigung zu unterbrechen, wenn seine Interessen die des Mieters ( häufiges Lüften) überwiegen (hier wegen des ständigen und längerfristigen Öffnens der Fenster der Wohnung bei sehr niedrigen Außentemperaturen).

IBRRS 2011, 0760

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010 - L 3 AS 1173/10
Das Sozialgeheimnis nach § 35 I SGB I wird nicht verletzt, wenn die für die Leistungsbewilligung nach dem SGB II erforderlichen Daten nur bei Dritten erhoben werden können.*)

IBRRS 2011, 0745

BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - VIII ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0714

BGH, Urteil vom 19.01.2011 - VIII ZR 12/10
1. Zuschüsse, die ausschließlich für Instandsetzungsmaßnahmen gewährt werden, führen nicht zu einer Kürzung der neu verlangten Miete nach § 558 Abs. 5 in Verbindung mit § 559a BGB (wie Senatsurteil VIII ZR 87/10).
2. Die öffentliche Förderung durch die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz an den Mieter hat nicht zur Folge, dass die Zustimmung zu einer höheren Miete bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 558 BGB verweigert werden könnte.

IBRRS 2011, 0712

BGH, Urteil vom 20.01.2011 - IX ZR 58/10
Die auf Anweisung des zahlungsunfähigen Zwischenmieters erfolgte Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter gewährt diesem eine inkongruente Deckung, welche die Gläubiger des Zwischenmieters objektiv benachteiligt.*)

IBRRS 2011, 0692

AG Leipzig, Urteil vom 12.04.2010 - 162 C 6252/09
1. Lässt eine Regelung in AGB bzgl. der Kündigung zwei Auslegungsergebnisse zu, wobei beide jeweils auch in Formularverträgen für sich genommen wirksam in das Mietverhältnis einbezogen wären, ist wegen der Unklarheitenregelung zu Gunsten der Kläger die Variante der beiden als vertraglich vereinbart anzunehmen, die für die Kläger am Günstigsten ist. Das heißt, die Variante greift, die zu Gunsten der Kläger die frühest mögliche Beendigung des Mietvertrages hergibt.
2. Die Mieter schulden für die Zeit des Bestandes eines wirksamen Mietvertrages die Zahlung der Warmmiete, auch wenn sie nicht mehr in der Mietwohnung gewohnt haben.

IBRRS 2011, 0617

AG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2010 - 46 M 41/10
1. Der Antrag des Vollstreckungsschuldners ist unzulässig, sofern er nicht glaubhaft gemacht hat, dass er ohne eigenes Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.
2. Eine depressive Erkrankung begründet einen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründet, jedoch muss das Vorhandensein einer solchen Erkrankung durch ein aktuelles fachärztliches Attest nachgewiesen werden.

IBRRS 2011, 0615

LG Kiel, Urteil vom 01.06.2010 - 1 S 91/09
Außergerichtlich erstellte Urkunden, die das Ergebnis des Augenscheins, der Zeugenaussage oder der Sachverständigenäußerung wiedergeben, sind keine zulässigen Beweismittel im Urkundenprozess.

IBRRS 2011, 0614

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.2010 - 19 S 22/09
Ein Minderungstatbestand ist gegeben, wenn die Schimmelerscheinungen nicht nachweislich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen sind, sondern auch bausubstanzbedingt sind.

IBRRS 2011, 0610

LG Lübeck, Urteil vom 22.07.2010 - 14 S 59/10
1. Die Vereinbarung einer Klausel in AGB, wonach die eingezahlte Kaution zinslos gewährt werden soll, ist unwirksam.
2. Die Zinsen wachsen der Kaution zu und der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Kaution tatsächlich auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt worden ist, mindestens in Höhe der bei dieser Anlageform zu erzielenden Zinsen als ein primärer Erfüllungsanspruch, der erst mit der Kaution insgesamt fällig wird und dessen Verjährung deshalb erst mit Fälligkeit der Kaution zu laufen beginnt.

IBRRS 2011, 0604

AG Hamburg, Urteil vom 11.02.2010 - 914 C 414/09
Macht der Mieter seine ordentliche Kündigung wieder rückgängig und stimmt der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhältnisses zu, hat der Makler mangels Vermittlungserfolgs keinen Anspruch auf eine Maklerprovision.

IBRRS 2011, 0600

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2010 - 9 S 121.09
Kommt der Eigentümer eines Grundstücks seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Wasserversorger nicht nach, so hat der Mieter bei drohender Versorgungseinstellung keinen eigenen Anspruch gegen den Versorger, weder aus Art. 2 GG noch aus §§ 242 BGB. Der Wasserversorger seinerseits darf nur unter den besonderen Voraussetzungen (Unzumutbarkeit der weiteren Versorgung) des § 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV die Wasserversorgung einstellen.

IBRRS 2011, 0589

OVG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2010 - 4 Bs 34/10
1. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 HmbWoSchG haben die über Wohnraum Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten sowie Bewohner nur bereits vorhandene Unterlagen vorzulegen; die Regelung ermächtigt die Behörde nicht dazu anzuordnen, Unterlagen, etwa Sachverständigengutachten, überhaupt erst erstellen zu lassen.*)
2. § 4 Abs. 1 HmbWoSchG ermächtigt die Behörde nicht dazu anzuordnen, dass der Verfügungsberechtigte erforscht, ob der Gebrauch der Wohnung zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist bzw. die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht. Dies ist vielmehr nach Satz 2 dieser Regelung Voraussetzung dafür, dass die Behörde nach Satz 1 dieser Regelung berechtigt ist anzuordnen, die unterbliebenen Maßnahmen, die zu diesem Zustand geführt haben, nachzuholen. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hat die Behörde zu prüfen.*)

IBRRS 2011, 0524

LG Hamburg, Urteil vom 23.12.2010 - 307 S 62/10
1. Eine Verzugshaftung greift für eine Bereicherungsschuld bereits bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen ein.
2. § 818 Abs. 4 BGB mit den dort angeführten "allgemeinen Vorschriften" erfasst lediglich die §§ 291, 292, 987 ff BGB.

IBRRS 2011, 0523

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 07.05.2010 - 518 C 383/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0520

BGH, Urteil vom 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Ob öffentliche Förderungsmittel als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden und damit im Rahmen der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens anzugeben sind, beurteilt sich grundsätzlich nach dem im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszweck.*)

IBRRS 2011, 0518

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 296/09
Jedenfalls seit der gesetzlichen Einführung der ausschlussbewehrten Abrechnungs- und Einwendungsfristen gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5, 6 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 erlauben weder die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter noch die vorbehaltslose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter für sich genommen die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer späteren Nach- oder Rückforderung während des Laufs der genannten Fristen entgegensteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, IBR 2006, 177; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, IBR 2009, 65).*)

IBRRS 2011, 0516

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 148/10
Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind.*)

IBRRS 2011, 0509

LG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010 - 307 S 152/09
1. Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf eine bestimmte von ihm favorisierte Sanierungsmaßnahme (hier: gegen Schimmelbildung), wenn lediglich diese eine Maßnahme geeignet ist.*)
2. Grundsätzlich obliegt die Wahl des Sanierungsweges dem Vermieter.*)
