Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0816BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0775
LG Berlin, Urteil vom 26.01.2010 - 63 S 236/09
1. Zu den formellen Anforderungen an ein Kündigungsschreiben.
2. Die Verhinderung von Modernisierungsarbeiten, zu deren Duldung der Mieter verpflichtet ist, kann eine Vertragsverletzung darstellen.
3. Eine Pflichtverletzung, die so erheblich ist, dass sie eine Kündigung begründet, erfordert, dass mit den Mietern bestimmte Vorbereitungen bzw. Mitwirkungshandlungen vereinbart oder von ihnen verlangt worden sind.
VolltextIBRRS 2010, 0762
AG München, Urteil vom 23.11.2009 - 412 C 32850/08
1. Wird eine Loggia mehrmals beschossen, so stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, der zu einer Mietminderung in Höhe von 5% der Bruttomiete berechtigt.
2. Wiederholt sich der Vorfall jedoch nicht, endet das Minderungsrecht nach einigen Monaten.
3. Eine Verunreinigung der Loggia mit Taubenkot berechtigt ebenfalls zu einer Minderung von 5% der Bruttomiete.
4. Beide Minderungen werden jedoch nicht zusammengerechnet, sofern der Gebrauch der Loggia bereits durch einen dieser Minderungsgründe beeinträchtigt ist.
IBRRS 2010, 0726
BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VIII ZB 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0716
BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VIII ZB 67/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0697
OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2010 - 2 U 134/09
Die Verjährung des Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf Rückzahlung eines geleisteten Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung richtet sich nicht nach § 548 Abs. 1 BGB, sondern nach den §§ 195, 199 BGB. Der Vermieter kann den geleisteten Vorschuss zurückfordern, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist vornimmt und über die Verwendung des Vorschusses keine Abrechnung erteilt.*)
IBRRS 2010, 0693
OLG Köln, Beschluss vom 12.08.2009 - 16 W 26/09
1. Bei einer Klage, mit der ein Mieter von seinem Vermieter den Nachweis verlangt, dass eine Mietkaution vom Vermögen getrennt angelegt ist, ist der Streitwert mit einem Viertel der Kautionssumme zu bewerten.
2. Sofern ein Streitwertbeschluss im Zusammenhang mit der Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 495a ZPO ergeht, ist er nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
VolltextIBRRS 2010, 0688
LG Braunschweig, Beschluss vom 28.08.2009 - 6 S 301/09
Dem Vermieter steht ein Kündigungsrecht wegen eines berechtigten Interesses zu, sofern seine Ehefrau die Mietwohnung zu beruflichen Zwecken nutzen will.
VolltextIBRRS 2010, 0687
LG Braunschweig, Beschluss vom 16.09.2009 - 6 S 301/09
Dem Vermieter steht ein Kündigungsrecht wegen eines berechtigten Interesses zu, sofern seine Ehefrau die Mietwohnung zu beruflichen Zwecken nutzen will.
VolltextIBRRS 2010, 0668
BGH, Urteil vom 03.02.2010 - XII ZR 53/08
Obliegt nach der von den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gewählten Aufgabenverteilung einem von ihnen, für die Kosten der gemeinsamen Lebensführung (hier: Miete der gemeinsamen Wohnung) aufzukommen, so umfasst die für die Zeit des Zusammenlebens anzunehmende anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auch die Aufwendungen, die in dieser Zeit zu begleichen gewesen wären. Ein Gesamtschuldnerausgleich scheidet deshalb auch dann aus, wenn die vor der Trennung der Parteien fällig gewordenen Zahlungsverpflichtungen erst nach der Trennung erfüllt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 0643
BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09
Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen "nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.*)
VolltextIBRRS 2010, 0589
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 119/08
Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0566
LG Regensburg, Urteil vom 18.08.2009 - 2 S 82/09
1. Die Mietkautionen betreffende Norm des § 551 BGB findet auf zu übernehmende Genossenschaftsanteile keine Anwendung.
2. Genossenschaftsanteile sind Grundlage der Begründung eines Mitgliedschaftsverhältnisses zur Genossenschaft, aus dem über die Rechte hinaus, die einem Mieter einer nicht der Genossenschaft gehörenden Wohnung zustehen, vielfältige Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Gestaltung der Genossenschaft resultieren.
3. Gegen die Anwendung der Regelung über Sicherheitsleistungen aus dem Mietvertragsrecht spricht auch, dass es sich bei den Genossenschaftsanteilen um die finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft als Unternehmen handelt, diese mithin deren Eigenkapital darstellen, und deshalb gerade nicht - anders als bei der Mietkaution - § 551 Abs. 3 BGB - vom Vermögen des Vermieters separiert werden müssen.
4. Dementsprechend ist Höhe der zu übernehmenden Wohnungsgenossenschaftsanteile nicht durch die für die Mietkaution geltenden Höchstgrenzen beschränkt.
VolltextIBRRS 2010, 0559
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09
Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604).*)
VolltextIBRRS 2010, 0547
BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Zur Frage des Feststellungsinteresses des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer im Mietvertrag enthaltenen Formularklausel über die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0546
BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 141/09
Bei Erhöhung einer Brutto- oder Teilinklusivmiete kann der Vermieter die erforderlichen Angaben zu den in der Miete enthaltenen Betriebskosten im Prozess über die Mieterhöhung nachholen. Für eine solche Nachbesserung oder Nachholung des Mieterhöhungsverlangens gilt die Sperrfrist im Hinblick auf eine vorangegangene Mieterhöhung, die infolge einer Teilzustimmung des Mieters zum ursprünglichen Mieterhöhungsverlangen wirksam geworden ist, nicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0508
AG Langen, Urteil vom 27.10.2008 - 57 C 207/08 (07)
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0492
BGH, Urteil vom 25.01.2009 - VIII ZR 323/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0470
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - VIII ZB 84/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0466
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
1. Hinsichtlich eines auf § 91a Abs. 1 ZPO beruhenden Teils der Kostenentscheidung kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen dieser Bestimmung verkannt habe. Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (Anschluss an BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem, und vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411).*)
2. Eine ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten erfordert nur die summenmäßige Angabe der Verbrauchswerte und der dafür angefallenen Kosten. Eine aus sich heraus vollständige Überprüfbarkeit dieser Angaben auf ihre materielle Richtigkeit ist nicht erforderlich, sondern bleibt einer auf Verlangen des Mieters zu gewährenden Belegeinsicht vorbehalten.*)
IBRRS 2010, 0464
BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 137/09
Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vorauszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten bedarf es nicht.*)
IBRRS 2010, 0452
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0399
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 313/08
Einer Schadensersatzklage des Mieters gegen den Vermieter auf Wiedereinräumung der Besitz- und Mietrechte an der ehemaligen Wohnung, die der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters geräumt hat, kann nach Veräußerung der Wohnung durch den Vermieter nicht stattgegeben werden, ohne dass geklärt wird, ob dem Vermieter die Wiedereinräumung dieser Rechte noch möglich ist.*)
IBRRS 2010, 0375
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 39/09
Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, IMR 2009, 371 = NJW 2009, 3421).*)
VolltextIBRRS 2010, 0372
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 18.11.2009 - 5 C 337/09
Bei der Frage der Verjährung von Ansprüchen aus einem Dauerschuldverhältnis, z.B. aus einem Mietvertrag, ist für jeden Anspruch gesondert zu prüfen, ob er auf ein einmaliges oder ein dauernd positives Verhalten gerichtet ist. Anders als der Anspruch des Pächters gemäß § 581 Abs. 1 Satz 1 BGB findet § 199 Abs. 5 BGB auf den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf eine vereinbarte anfängliche Instandsetzung der Mietsache keine entsprechende Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2010, 0324
BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09
1. Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.*)
2. Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286).*)
VolltextIBRRS 2010, 0315
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 334/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0259
AG Tiergarten, Urteil vom 03.04.2009 - 9 C 1/07
Wohnraummiete: Verjährbarkeit des Anspruchs des Mieters auf Instandhaltung und Instandsetzung der mangelhaften Wohnung.*)
VolltextIBRRS 2010, 0251
AG Neuruppin, Urteil vom 06.05.2009 - 42 C 329/07
1. Während der Mietzeit steht es dem Mieter frei, die Wände in jeder gewünschten Farbgestaltung zu dekorieren. Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietwohnung sind die Wände aber in einer unauffälligen Farbe zurückzugeben. Dies kann sowohl in einem formularmäßig gestalteten Mietvertrag vereinbart werden, gilt aber auch, wenn keine besondere Vereinbarung über die Farbgebung getroffen wurde.
2. Die vertragsgemäße Rückgabe des Vormieters in unauffälligen Farben soll dem Vermieter die Überlassung der Wohnung an einen Nachmieter ermöglichen oder erleichtern. Übernimmt aber der Nachmieter die Wohnung in der vorgefundenen Farbstellung, so entfällt der rechtfertigende Grund des Vermieters, von dem scheidenden Altmieter noch den Neuanstrich in unauffälligen Farben zu verlangen.
VolltextIBRRS 2010, 0245
AG Senftenberg, Urteil vom 16.07.2009 - 21 C 132/09
Der Mieter haftet nicht für einen Wasserschaden nach Einbau einer ungeeigneten Mischbatterie, sofern er sich an die Montageanleitung hält.
VolltextIBRRS 2010, 0243
BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R
1. Als Mietzinsen sind die tatsächlichen Aufwendungen des Hilfebedürftigen berücksichtigungsfähig, soweit sie auf der Grundlage einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung beruhen und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen tatsächlich gezahlt werden.
Ausreichend ist, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist.
2. Eine Ausnahme hiervon ist lediglich für Fallgestaltungen zu erwägen, bei denen die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarung entweder bekannt ist oder bekannt sein müsste.
3. Im Falle einer unwirksamen Staffelmietvereinbarung ist jedenfalls die Rückforderung (durch den Mieter) erheblichen rechtlichen Bedenken ausgesetzt. Schließlich würde infolge des Grundsatzes der Kopfteilung der Unterkunftskosten die Begrenzung der Leistungen für Unterkunft und Heizung auf rechtmäßig zu leistende Zahlungen auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betreffen, die weder am Abschluss des Mietvertrages beteiligt waren, noch Kenntnis von dessen Inhalt haben.
VolltextIBRRS 2010, 0223
LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08
1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.
2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.
VolltextIBRRS 2010, 0192
KG, Beschluss vom 13.10.2009 - 1 W 168/08
Kündigt der Betreuer mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts das allein mit der Betroffenen bestehende Mietverhältnis, ist der ebenfalls in der Wohnung lebende Sohn der Betroffenen zur Beschwerde gegen die Genehmigung nicht befugt. Daran ändert auch nichts seine Erbenstellung nach dem zwischenzeitlichen Tod der Betroffenen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0175
AG München, Urteil vom 21.09.2009 - 412 C 34593/08
Der Mieter darf bei der Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung in den Räumen des Vermieters die Belege abfotografieren. Er darf sie auch mit Hilfe eines Handscanners auf seinen Rechner übertragen.
IBRRS 2010, 0155
OLG Köln, Urteil vom 19.01.2010 - 24 U 51/09
1. Durch die Verweigerung der Wohnungsbesichtigung durch Ausländer und die Äußerung, die Wohnung werde nicht an "Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken vermietet", wird die Menschenwürde und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines afrikanischen Mietinteressenten verletzt.
2. Zum einen ist die Bezeichnung als "Neger" nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend; zum anderen ist es ein Angriff auf die Menschenwürde des Mietinteressenten aber auch, wenn ihm eine Wohnungsbesichtigung und evt. Anmietung allein wegen seiner Hautfarbe verweigert wird.
3. Wird dieser Äußerung durch den Hausmeister getätigt, dessen Hilfe sich der Hausverwalter für die Durchführung der Besichtigungstermine bedient, so ist der Hausmeister als Gehilfe des Verwalters anzusehen, so dass dieser für das Verhalten des Hausmeisters auch haftet.
4. Weil durch die Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Mietinteressenten besonders schwerwiegend verletzt wird, ist ihm auch ein immaterieller Schadensersatzanspruch, hier in Höhe von 2500 Euro, zuzubilligen.
VolltextIBRRS 2010, 0136
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.2009 - 3 W 50/09
1. Der Räumungsschuldner ist in die Schutzwirkung des zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Frachtführer/Lagerhalter zum Zwecke der Zwangsräumung geschlossenen Umzugs- und Lagervertrag einbezogen.*)
2. Bei Prüfung der Erfolgsaussichten vom PKH-Verfahren sind die Verteidigungsmöglichkeiten des Gegners zu berücksichtigen; dies gilt auch für die Möglichkeit der Verjährungseinrede, es sei denn, dass sich der Gegner voraussichtlich nicht auf sie berufen wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 0134
LG Saarbrücken, Beschluss vom 18.12.2009 - 5 T 627/09
1. Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers (§ 57a ZVG) ist in einem Teilungsversteigerungsverfahren ausgeschlossen (§ 183 ZVG).*)
2. Wenn der Ersteher bei der Abgabe seines Höchstgebotes irrtümlich annimmt, ihm stehe ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Wohnraummieter zu, rechtfertigt dies jedenfalls dann nicht die Aufhebung des ihm erteilten Zuschlages im Beschwerdeverfahren, wenn lediglich die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind.*)
3. Auch die durch § 57a ZVG privilegierte Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses steht unter dem Vorbehalt des gesetzlichen Kündigungsschutzes des Wohnraummieters.
Der Vorteil des sonderkündigungsberechtigten Erstehers beschränkt sich auf den möglichen Zeitgewinn, dass ihm ein von vertraglich vorgesehenen Kündigungsfristen unabhängiges Kündigungsrecht zusteht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0125
LG Potsdam, Urteil vom 20.08.2009 - 11 S 208/08
1. Kennen die beklagten Mieter den Ausgangsbescheid und die dort enthaltenen Berechnungen, ist es im Mieterhöhungsschreiben selbst nicht erforderlich, erneut diese Ausgangszahlen aufzuführen und den neuen Zahlen gegenüberzustellen.
2. Ein Mieterhöhungsverlangen muss ausdrücklich abgegeben werden. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil der Erhöhungszeitpunkt für den Mieter nachvollziehbar sein muss.
VolltextIBRRS 2010, 0124
LG Hamburg, Urteil vom 11.09.2009 - 311 S 106/08
1. Eine Wärmedämmung kann nur dann als wohnwerterhöhendes Merkmal berücksichtigt werden, wenn sie zu einer erheblichen Einsparung von Energie im Vergleich zu anderen Objekten derselben Baualtersklasse führt.
2. Führt eine Wärmedämmmaßnahme zu einer Einsparung von fast 40% des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes, ist davon auszugehen, dass es nunmehr einen erheblich besseren energetischen Zustand aufweist als die durchschnittlichen Gebäude derselben Baualtersklasse.
VolltextIBRRS 2010, 0115
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 235/08
1. Bestimmt der Vermieter gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 MietHöheRegG, dass die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung unmittelbar mit demjenigen abgerechnet werden, der die entsprechenden Leistungen erbringt, kann sich der Leistungserbringer zur Erfüllung der von ihm übernommenen Leistungspflichten Dritter bedienen.*)
2. Teilt der Vermieter, der nach dem Mietvertrag lediglich eine beheizbare Wohnung schuldet, dem Mieter im Zuge der Einrichtung einer Fernwärmeversorgung mit, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser künftig direkt mit dem Versorger abzurechnen sind, und übersendet der Versorger dem Mieter daraufhin den Entwurf einer Liefervereinbarung, kommt ein Liefervertrag mit dem Versorger nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV dadurch zustande, dass der Mieter die Leistungen des Versorgers in Anspruch nimmt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 30. April 2003 - VIII ZR 279/02, NJW 2003, 3131 und vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639). Das gilt auch dann, wenn der Mieter der Direktabrechnung widerspricht und den ihm übersandten Entwurf nicht unterzeichnet.*)
IBRRS 2010, 0029
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2009 - 10 U 58/09
1. Eine entscheidungsreife Forderung aus einem Mietvertrag gilt als "unbestritten" im Sinne einer Vertragsklausel.
2. Der Mieter haftet für die schuldhafte Nichtvornahme von Schönheitsreparaturen bei Mietende; ein Schadensersatzanspruch des Vermieters besteht jedoch dann nicht, wenn er dem Mieter keine angemessene Frist zur Vornahme setzt.
3. Der Sicherungszweck einer Kaution erstreckt sich auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten.
IBRRS 2010, 0028
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2009 - 10 U 62/09
1. Eine Klausel in einem Mietvertrag, nach welcher der Mieter bei einem Mangel nur nach vorheriger Ankündigung und dann gegenüber dem Vermieter mindern oder aufrechnen darf, wenn er nicht mit Mietzahlungen im Rückstand ist, ist zulässig.
2. Sinn und Zweck der Klausel gelten auch nach Vertragsbeendigung dahingehend fort, die noch ausstehenden, einfach nachzuweisenden Mietzinsforderungen des Vermieters durchzusetzen, ohne auf streitige Gegenforderungen des Mieters Rücksicht zu nehmen.
VolltextIBRRS 2010, 0027
LG Itzehoe, Urteil vom 30.10.2009 - 9 S 20/08
Die Umstellung einer Bruttokaltmiete auf eine Nettokaltmiete kann auch durch stillschweigende Vereinbarung erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass der Änderungswille des Vermieters dem Mieter aufgrund besonderer Umstände erkennbar ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0014
OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.2009 - 5 U 1256/05
1. § 556b BGB regelt nur die Fälligkeit von Mietzinsansprüchen. Mangels Regelungslücke ist die Bestimmung auf Entschädigungsansprüche für die Nutzung von Wohnraum nicht entsprechend anwendbar.
2. Wenn die vierjährige Verjährungsfrist nach altem Recht früher abläuft als die Verjährung nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, verjährt ein Anspruch auf Aufwendungsersatz mit Ablauf der früher maßgeblichen Frist.
3. Begegnet der Beklagte einer Klageerweiterung im Berufungsverfahren seinerseits mit einer Aufrechnung, richtet sich deren Zulässigkeit auch dann nach § 533 ZPO, wenn das Berufungsgericht die Klageerweiterung zulässt. Dass die Klageänderung als sachdienlich angesehen wird, zwingt nicht dazu, auch die Sachdienlichkeit der Aufrechnung zu bejahen.
VolltextOnline seit 2009
IBRRS 2009, 4129BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarungen nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten kann in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 4117
LG Mannheim, Urteil vom 03.06.2009 - 4 S 5/09
1. Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat und dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt. Weiterhin ist erforderlich, dass die Interessen des Mieters an der vorzeitigen Aufhebung gewichtiger sind als die des Vermieters und ihnen daher uneingeschränkt der Vorrang gebührt. Das berechtigte Interesse des Mieters wiegt dabei umso schwerer, je länger die restliche Vertragszeit dauert. Demgegenüber muss sich der Mieter regelmäßig an dem Vertrag festhalten lassen, wenn die restliche Vertragsdauer verhältnismäßig kurz ist, wobei allgemein gilt, dass der Mieter jedenfalls keinen Anspruch auf Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten hat.
2. Der vertragsbrüchige Mieter, der die Mieträume vorzeitig räumt, kann es gemäß § 242 BGB versagt sein, sich auf § 537 Abs. 2 BGB zu berufen. Das Berufen des Mieters ist dabei auf die fehlende Erfüllungsbereitschaft des Vermieters (wegen Überlassung an einen Dritten) regelmäßig dann rechtsmissbräuchlich, wenn er eine grobe Vertragsverletzung begangen hat, indem er ohne Rücksicht auf den weiter bestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen ist und keine Miete mehr gezahlt hat.
VolltextIBRRS 2009, 4092
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2008 - 24 U 7/08
1. Dem Vermieter vorenthält der Mieter das Mietobjekt, wenn er es nicht nur in verwahrlostem oder verschlechtertem Zustand zurückgibt, sondern nach dem Auszug Einbauten oder Einrichtungen trotz entsprechender Verpflichtung nicht beseitigt.*)
2. Die Beseitigungspflicht erstreckt sich ohne besondere Absprache der Mietvertragsparteien nicht nur auf vom Mieter eingebrachte Einrichtungen, sondern auch auf solche, die er vom Vormieter übernommen hatte.*)
VolltextIBRRS 2009, 4091
OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2009 - 4 W 12/09
Der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens, das auf die Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung gerichtet ist, ist nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung zu bestimmen, ohne dass vom Mieter geltend gemachte Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte oder aus diesem Grunde aufgelaufene Mietrückstände werterhöhend zu berücksichtigen wären.*)
VolltextIBRRS 2009, 4090
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2009 - 24 W 16/09
1. Ist neben der Räumung einer Wohnung auch die Rückgabe eines unentgeltlich überlassenen Grundstücks (Teil eines Gartens) Streitgegenstand, so ist jene mit Hilfe einer Schätzung gesondert zu bewerten.*)
2. Werden in einem "Mehrvergleich" Streitgegenstände miterledigt, die im Rechtsstreit nicht anhängig gewesen sind, sind diese nach allgemeinen Grundsätzen einzeln zu bewerten und erhöhen den Gegenstandswert des Vergleichs.*)
3. Vereinbaren die Parteien in dem "Räumungsvergleich" für den Mieter eine "Umzugskostenbeihilfe", so wirkt diese sich nicht werterhöhend aus, wenn die Parteien darüber nicht gestritten haben.*)
4. Zur Bewertung einer Vergleichsabrede, in der der Wohnungsmieter auf Räumungsschutz verzichtet.*)
5. Bei Streitigkeiten der Mietvertragsparteien über eine mangelbedingte Mietminderung ist nicht der Mangelbeseitigungsaufwand, sondern die auf ein Jahr begrenzte, den Mängeln entsprechende Mietminderung zum Bewertungsmaßstab zu nehmen.*)
6. Da der Anspruch auf Rückbau der Mietsache nicht von dem Räumungsanspruch umfasst ist, ist er auch gesondert zu bewerten.*)
VolltextIBRRS 2009, 4068
BGH, Urteil vom 11.11.2009 - VIII ZR 221/08
1. Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten.*)
2. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.*)
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