Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4808 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 2297
AG Freiburg, Urteil vom 05.03.2010 - 6 C 4050/09
Dem Mieter steht ein Bereicherungsanspruch vor, sofern er aufgrund einer unerkannt unwirksamen Renovierungsklausel Schönheitsreparaturen ausgeführt hat.

IBRRS 2010, 2245

BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - VIII ZR 184/09
Ein bereits mit der Kündigung erklärter Widerspruch gegen eine stillschweigende Vertragsfortsetzung ist wirksam; eines zeitlichen Zusammenhangs mit der Vertragsbeendigung bedarf es nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. April 1986 - VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020).*)

IBRRS 2010, 2190

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
1. Gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Wohnung der Preisbindung unterliegt und erweist sich diese Annahme als unzutreffend, so ist der Mietvertrag wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage den veränderten Verhältnissen anzupassen.
2. Hat der Vermieter in einem solchen Fall die Miete nach den §§ 8a, 10 WoBindG erhöht, so ist die Mieterhöhung unwirksam. Der Mieter kann die Differenz zwischen der gezahlten höheren Kostenmiete und der nach der Vertragsanpassung geschuldeten niedrigeren Vergleichsmiete zurückverlangen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Erhöhungsbeträge steht dem Mieter dagegen nicht zu.

IBRRS 2010, 2185

AG München, Urteil vom 16.10.2009 - 423 C 34037/08
1. Eine Überwachung des Hauseingangs mit Hilfe von Videokameras stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.
2. Allenfalls wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Vermieters erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern ist, wäre ein solch schwerwiegender Eingriff gerechtfertigt.

IBRRS 2010, 2177

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 185/09
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (hier: fehlende Umlagefähigkeit der Grundsteuer) muss der Mieter dem Vermieter auch dann innerhalb eines Jahres (erneut) mitteilen, wenn er sie bereits gegenüber einer früheren Abrechnung erhoben hatte.*)

IBRRS 2010, 2117

AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010 - 6 C 598/08
Zu der Frage, ob der Mieter wegen Schnarch-Geräuschen des Nachbarn kündigen oder die Miete mindern kann.

IBRRS 2010, 2102

LG Krefeld, Urteil vom 10.03.2010 - 2 S 68/09
Die Erlaubnis für ausländische Mieter, eine Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Rundfunkprogramme aufzustellen, kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn dieser eine Gemeinschafts-Satellitenanlage bereitstellt, die demselben Zweck dient.

IBRRS 2010, 2087

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZA 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2066

BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 206/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2043

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 131/09
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kostenvorschuss für Maßnahmen, die zur nachhaltigen Mangelbeseitigung ungeeignet sind.*)
2. Zum Ausschluss des Mangelbeseitigungsanspruchs des Mieters wegen Überschreitens der "Opfergrenze" für den Vermieter (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 342/03, IBR 2006, 54 = NJW 2005, 3284).*)

IBRRS 2010, 2042

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 6/09
Die Rechtskraft der gegen den Mieter ergangenen Entscheidung über den Rückgabeanspruch des Vermieters aus § 546 Abs. 1 BGB hat hinsichtlich der Frage der Beendigung des Mietverhältnisses keine Bindungswirkung für eine nachfolgende Entscheidung über den gegen den Dritten gerichteten Rückgabeanspruch aus § 546 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - XII ZR 178/03, NJW-RR 2006, 1385).*)

IBRRS 2010, 2039

AG Hamburg, Urteil vom 04.08.2009 - 49 C 100/08
1. Auch ein Arbeitszimmer kann unter Eigenbedarf fallen.
2. Zur Frage, was für eine Familie mit konkreten Kinderwunsch überhöhter Eigenbedarf wäre.
3. Ein Umzug ist einem Mieter im Seniorenalter zumutbar.

IBRRS 2010, 2013

LG Lübeck, Urteil vom 27.06.2008 - 1 S 97/07
1. Verbietet der Formularmietvertrag bei Schönheitsreparaturen eine Abweichung von der üblichen Ausführungsart, so führt dies zur vollumfänglichen Unwirksamkeit der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.
2. Es wäre eine Überinterpretation des Übergabeprotokolls, wenn man es im Sinne einer Bestandsaufnahme und als rechtsverbindliche Erklärungen über den Zustand der übergebenen Mietsache und einzelner Teile hiervon werten wollte.

IBRRS 2010, 2004

AG Darmstadt, Beschluss vom 11.01.2010 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IBRRS 2010, 2003

AG Darmstadt, Beschluss vom 01.12.2009 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IBRRS 2010, 1997

LG Darmstadt, Beschluss vom 08.02.2010 - 19 T 8/10
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IBRRS 2010, 1993

BGH, Urteil vom 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Der Vermieter ist nicht daran gehindert, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten ausweist, nur einem von mehreren Mietern gegenüber vorzunehmen und lediglich diesen auf Ausgleich des sich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen.*)

IBRRS 2010, 1982

BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 80/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1956

KG, Beschluss vom 01.02.2010 - 8 W 6/10
Im Fall der uneinheitlichen Aufteilung einer Wohnung (Zimmer der Nachbarwohnung wird zugeordnet) kann nach Auslegung des nach Ausübung des Vorkaufsrechts geschlossenen Vertrags zwischen Mieter und Vermieter das betreffende Zimmer schuld- und sachenrechtlich mitumfasst sein.

IBRRS 2010, 1944

LG Krefeld, Urteil vom 17.03.2010 - 2 S 53/09
Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht für die Dauer von vier Jahren wird nicht deshalb wirksam, weil sich daran die gesetzliche Kündigungsfrist anschließt und deshalb eine effektive Vertragsbindung von mehr als vier Jahren eintritt.*)

IBRRS 2010, 1938

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.05.2010 - 2-08 O 397/09
Auch dann, wenn nur einer von mehreren Mitmietern mietrechtsschutzversichert ist, umfasst die Deckungspflicht seines Rechtsschutzversicherers die allen Mitmietern entstehenden Kosten einschließlich der Mehrvertretungsgebühren, die den Mitmietern oder den Erben eines verstorbenen Mitmieters entstehen (im Anschluss an OLG Frankfurt, 28.03.1988 - 19 U 108/87).

IBRRS 2010, 1937

LG Duisburg, Urteil vom 18.05.2010 - 13 S 58/10
1. Der Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel gemäß § 536a BGB kann formularmäßig vereinbart werden.
2. Beruht ein Wasserschaden auf einer Undichtigkeit einer Wasserrohrleitung, so ist diese Undichtigkeit auch für den Vermieter überraschend. Es besteht nämlich keine Pflicht des Vermieters, die Wasserrohre regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.
3. Die Mietsicherheit dient der Absicherung des Vermieters gegen Mietausfälle und zur Sicherung seines Anspruches auf Durchführung der Schönheitsreparaturen sowie seiner Ansprüche auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache. Nicht vom Sicherungszweck umfasst ist danach ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverteidigung wegen unberechtigter gerichtlicher Inanspruchnahme durch den Mieter.
IBRRS 2010, 1936

LG Köln, Urteil vom 28.06.2007 - 1 S 348/06
Die Kündigung wegen Mietrückstandes ist nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a BGB ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Hiermit ist allerdings der vollständige Ausgleich des zur Kündigung berechtigenden Rückstandes gemeint.

IBRRS 2010, 1935

AG Köln, Urteil vom 06.05.2010 - 208 C 310/09
1. Zwar ist grundsätzlich der vertragsgemäße Standard des Errichtungsjahres maßgeblich. Dennoch ist davon auszugehen, dass konkludent mietvertraglich vereinbart ist, dass auch bei längerer Mietdauer das jeweils für den ungestörten Mietgebrauch Erforderliche geschuldet ist.
2. Diese Anpassungspflicht an zeitgemäße Wohnverhältnisse gilt insbesondere dann, wenn es um Gesundheitsgefahren geht, deren Vermeidung die alten Anforderungen zur Zeit des Baus nach neuen Erkenntnissen nicht ausreichend leisten können (hier: Schimmelpilzbildung).

IBRRS 2010, 1933

AG Radolfzell, Urteil vom 22.04.2010 - 2 C 4/10
Wenn sich der Vermieter für den Fall, dass die vom Mieter geleisteten (Pauschal-)Zahlungen die Betriebskosten nicht decken, die Erhebung der tatsächlich entstandenen Kosten vorbehält, kann von einer Pauschale keine Rede mehr sein. Vielmehr stellt das Nacherhebungsrecht eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften über eine Erhöhung von Betriebskostenpauschalen dar. Eine solche Vereinbarung ist gemäß § 560 Abs. 6 BGB unwirksam.

IBRRS 2010, 1925

LG Bonn, Beschluss vom 14.01.2010 - 6 T 17/10
1. Beleidigt ein Vermieter einen Mieter als "Hausbesetzer", ist dies in besonderer Weise verunglimpfend und herabsetzend, da es geeignet ist, den Mieter der Wahrheit zuwider in die Nähe strafrechtlich relevanten Verhaltens zu rücken.
2. Der Vermieter kann zur Rechtfertigung in einem solchen Fall nicht vorbringen, es habe am Tattag vorangehend ein gerichtlicher Termin unter Beteiligung der Parteien stattgefunden, dessen Anlass seitens des Mieters gegenüber Mitmietern verübte Beleidigungen waren. Auch kann zu Gunsten des Vermieters nicht entschuldigend von einer erregten Situation ausgegangen werden, wenn die vorangehenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter bereits durch gerichtlichen Vergleich beigelegt wurden.
3. Belegt der Vermieter den Mieter zudem mit unflätigen Begriffen, sind für eine beabsichtigte Schmerzensgeldklage über einen Mindestbetrag von 800 Euro Einschränkungen der PKH-Gewährung der Höhe nach nicht veranlasst.

IBRRS 2010, 1924

SG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2010 - S 17 AS 1435/09
Vom Leistungsträger zu Unrecht erbrachte Kosten der Unterkunft und Heizung können auch wenn die Leistung direkt an den Vermieter ausbezahlt worden ist, grundsätzlich nur vom Hilfebedürftigen und nicht vom Vermieter zurück gefordert werden. § 53 Abs 6 SGB I ist nur dann eine geeignete Ermächtigungsgrundlage für die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Vermieters, wenn zwischen diesem und dem Hilfebedürftigen ein Abtretungsvertrag geschlossen worden ist oder eine Verpfändung stattgefunden hat. Hierfür genügt eine vom Hilfebedürftigen gegenüber dem Leistungsträger erklärte Einwilligung in die Auszahlung an den Vermieter nicht.*)

IBRRS 2010, 1903

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VII ZR 84/09
Richtiges Az: VIII ZR 84/09

IBRRS 2010, 1884

AG Wetzlar, Urteil vom 02.12.2008 - 38 C 1882/07
1. Ansprüche des Mieters auf Durchführung von Renovierungsarbeiten durch den Vermieter verjähren bei Unwirksamkeit der mietvertraglichen Überbürdung auf den Mieter in 3 Jahren, §§ 195, 199 BGB.
2. Bei Mietpreisbindung kann der Vermieter einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

IBRRS 2010, 1874

AG Hannover, Urteil vom 07.10.2009 - 442 C 4595/09
1. Vertragserklärungen gegenüber dem Mieter können nicht durch Techniker oder Hauswart abgegeben werden.
2. Dem Beseitungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine mietvertragliche Regelung nicht entgegengesetzt werden.
3. § 902 BGB steht einer Verjährung des Beseitigungsanspruchs entgegen.

IBRRS 2010, 1858

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2009 - 24 U 91/09
1. Gegen den mit Beendigung des Hauptmietvertrages nicht mehr zum Besitz berechtigten Untermieter können dem Hauptvermieter Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) erwachsen.*)
2. Die von dem nicht mehr berechtigten Untermieter geschuldete Nutzungsentschädigung bemisst sich nach dem objektiven Mietwert der genutzten Räume, der ggfls. zu schätzen ist.*)

IBRRS 2010, 1857

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 58/09
Aufwendungen des Mieters sind vom Vermieter nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht zu ersetzen, wenn der Mieter damit nur eigene Pflichten erfüllt hat.*)

IBRRS 2010, 1856

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 51/09
Die mündliche Aufhebung einer qualifizierten Schriftformklausel setzt eine Einigung der Parteien darüber voraus, dass diese Klausel des Mietvertrages abgeändert werden soll.*)

IBRRS 2010, 1855

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2009 - 24 U 17/09
1. Für das Wegnahmerecht des Mieters ist ohne Belang, ob die Einbauten zu einem vorübergehenden Zweck erfolgten und im Eigentum des Mieters blieben oder als bauliche Veränderungen zu wesentlichen Bestandteilen der Mietsache wurden und deshalb in das Eigentum des Vermieters übergingen.*)
2. Hat der Mieter zum Vertragsende den von ihm geschuldeten Zustand nicht wiederhergestellt, so kann dem Vermieter ein Ersatzanspruch zustehen, der primär auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und sekundär auf Ersatz des für die Widerherstellung erforderlichen Geldbetrages gerichtet ist.*)

IBRRS 2010, 1854

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2009 - 24 U 120/09
1. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung genügt es nicht, die Leistungshandlung (etwa die Erteilung des Überweisungsauftrags) bis zum vereinbarten Kalendertag vorzunehmen, weil der Vermieter an diesem Tage über den Zahlbetrag verfügen können muss.*)
2. Anlass zur Klage des Vermieters auf künftige Leistung gibt ein Mieter, der zwar die vertraglich vereinbarte Leistungszeit nicht ausdrücklich bestreitet, der aber unbeeindruckt von den wiederholten außergerichtlichen Aufforderungen des Vermieters durchgehend und ständig die Leistungszeit überschreitet.*)

IBRRS 2010, 1853

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010 - 24 U 113/09
1. Nutzungsentschädigung wird pro Tag bis zum Ablauf des Tages der Rückgabe geschuldet.*)
2. Kündigungsfolgeschaden und Nutzungsentschädigung stellen verschiedene Streitgegenstände dar.*)
3. Eine mit der Berufung verbundene Klageerweiterung wird wirkungslos, wenn die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen wird.*)
4. Bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ist eine Kostenentscheidung im Verhältnis der Werte von Haupt- und Anschlussberufung zu treffen.*)

IBRRS 2010, 1830

AG Neuruppin, Urteil vom 04.12.2009 - 42 C 97/09
Der ohne Mietvertrag mitwohnende nichteheliche Lebensgefährte hat kein eigenständiges Besitzrecht gegenüber dem vertraglichen Wohnungsmieter.

IBRRS 2010, 1803

BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - VIII ZR 83/09
Grundsätzlich hat der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung; im Einzelfall kann anders entschieden werden.

IBRRS 2010, 1789

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 120/09
Sieht der Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung nur die Umlage einzelner Betriebskosten vor (Teilinklusivmiete), kann der Vermieter durch einseitige Erklärung - für die Zukunft - die Umlage weiterer Betriebskosten im Sinne des § 27 II. Berechnungsverordnung erreichen, indem er dem Mieter diese nach Art und Höhe bekannt gibt; dies kann auch dadurch geschehen, dass er dem Mieter eine - formell ordnungsgemäße - Betriebskostenabrechnung erteilt, die derartige Betriebskosten umfasst.*)

IBRRS 2010, 1781

AG Tettnang, Urteil vom 19.03.2010 - 4 C 1304/09
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, sofern die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind. Ein allgemein ausnahmsloser Ausschluss der Waschmaschinennutzung in der Wohnung verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB, da es den Mieter entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

IBRRS 2010, 1780

LG Bonn, Urteil vom 01.02.2010 - 6 S 90/09
1. Können mehrere Personen, die Mieter einer Wohnung mit zugehörigem Tiefgaragenstellplatz und deshalb unabhängig voneinander zu dessen Nutzung berechtigt sind, ihre Wohnung nur über die Tiefgarage barrierefrei erreichen, haben sie auch ohne Berücksichtigung besonderer gesundheitlicher oder persönlicher Umstände ein nachvollziehbares und vernünftiges Interesse an einem ebenerdigen Wohnungszugang über die Tiefgarage.
2. Weigert sich der Vermieter in einem solchen Fall, einen benötigten weiteren Tiefgaragenschlüssel herauszugeben, stellt sich dies als Mangel der Mietsache dar. Dieser Mangel beschränkt sich nicht auf die Nutzung der Tiefgarage, sondern erstreckt sich auch auf die Nutzung der Wohnung.
3. Die Vorenthaltung eines weiteren Tiefgaragenschlüssels rechtfertigt dann eine Minderung um 5% der Gesamtmiete.
IBRRS 2010, 1779

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
Zu der Frage des Eintritts des Erstehers einer vermieteten Wohnung als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme mit Zustimmung der Beteiligten nach einer Zwangsversteigerung.*)

IBRRS 2010, 1774

AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 06.11.2009 - 238 C 103/09
Gibt eine Betriebskostenabrechnung unterschiedliche Gesamtflächen an, ohne dass sich dafür in der Abrechnung oder während der Abrechnungsfrist eine Erklärung findet, ist die Abrechnung formell unwirksam; somit kann nach Ablauf der Abrechnungsfrist eine Heilung nicht mehr eintreten.

IBRRS 2010, 1773

LG Berlin, Urteil vom 29.09.2009 - 65 S 425/08
1. Nimmt der Vermieter Sicherungsmaßnahmen wegen angenommener ungeklärter Wohnverhältnisse durch Austauschen des Wohnungsschlosses vor, muss er sich mit dem Mieter in Verbindung zu setzen und eine Klärung herbeizuführen.
2. Kann nicht von einer Besitzaufgabe durch den Mieter ausgegangen werden, so entfällt der Anspruch auf Zahlung von Miete ab Auswechslung des Schlosses der Wohnung durch den Vermieter, auch wenn der Mieter sich über eine längere Zeit nicht um die Wohnung kümmert.

IBRRS 2010, 1766

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 18.08.2009 - 409 C 150/09
Eine Klausel in einem Mietvertrag, wonach das Anbringen von Antennen jeglicher Art nicht erlaubt sei, hält einer AGB-Kontrolle stand.

IBRRS 2010, 1765

LG Köln, Urteil vom 12.03.2009 - 1 S 202/07
Werden Wohnungen zum Zweck der Gewinnerzielung vermietet, so gilt der Vermieter als Unternehmer im Sinne der §§ 14, 312 BGB; folglich gilt eine in der Mietwohnung geschlossene Mieterhöungsvereinbarung als Haustürgeschäft und kann vom Mieter widerrufen werden.

IBRRS 2010, 1763

LG Berlin, Urteil vom 07.07.2009 - 63 S 443/08
1. Grundsätzlich kann ein Vermieter seine Instandhaltungskosten nicht als Betriebskosten umlegen, § 1 II Nr. 2 BetrKV, eine gesonderte Vereinbarung ist aber möglich.
2. Wird Wärmecontracting vereinbart, sind die entstehenden Kosten voll umlagefähig.

IBRRS 2010, 1727

KG, Beschluss vom 16.07.2009 - 22 W 76/08
Der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Vermieters auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung eines zukünftig erhöhten Mietzinses bemisst sich nicht nach § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG auf den 12-fachen Erhöhungsbetrag, sondern nach §§ 3 und 9 ZPO nach dem 42-fachen monatlichen Mieterhöhungsbetrag abzüglich eines für positive Feststellungsklagen regelmäßig vorzunehmenden Abschlages von 20 %.

IBRRS 2010, 1726

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2009 - 28 AS 848/08
1. In Berlin sind für Bewilligungszeiträume zwischen Mai 2006 und Oktober 2007 bei einem Einpersonenhaushalt Unterkunftskosten (einschließlich Betriebs- und Heizkosten) von weniger als 360,00 € angemessen.*)
2. Die Angemessenheit der Nettokaltmiete richtet sich nach der im sozialen Mietwohnungsbau anerkannten Wohnraumgröße und nach dem qualifizierten Mietspiegel des jeweiligen Wohnortes. Die Richtlinien für die Förderung von eigengenutztem Wohnungseigentum sind keine maßgebliche Orientierungsgröße. Es ist vielmehr in Berlin auf die früheren Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau abzustellen, bei denen zuletzt Bauprojekte für 1,5 Zimmer-Wohnungen mit einer maximalen Wohnfläche von 45 qm gefördert wurden.*)
3. Maßgeblich für die Zeit bis jedenfalls Mitte 2007 ist der Mietspiegel 2005 vom 22. August 2005 (Amtsblatt für Berlin 2005, S. 3109 ff.), auch wenn dieser auf in den Vorjahren erhobenen Daten basiert. Denn Grundlage für die Beurteilung der maßgeblichen Nettokaltmiete kann stets nur ein in dem fraglichen Zeitraum bereits veröffentlichter Mietspiegel sein. Andernfalls müsste regelmäßig nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegels für die Vorjahre eine umfassende Überprüfung der für die Kosten der Unterkunft erbrachten Leistungen erfolgen.*)
4. Zur Festsetzung des maßgeblichen Quadratmeterpreises ist ein Gesamtmittelwert aus sämtlichen Mittelwerten einer Zeile zu bilden. Weder erscheinen nur einzelne der im Wesentlichen nach Jahren der Bezugsfertigkeit der Wohnungen und ergänzend nach deren Ausstattung mit Sammelheizung und Bad gebildeten Spalten für maßgeblich, noch sind innerhalb der einzelnen Spalten die angegebenen Spannentiefst- oder -höchstwerte als entscheidend anzusehen (aA LSG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER).*)
5. Zur Bestimmung der Betriebskosten ist auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel zurückzugreifen, nicht hingegen auf den 4/5 Spannen-Oberwert der im Mietspiegel enthaltenen Betriebskostenübersicht (so jedoch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - sowie vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER) abzustellen.*)
6. Es bleibt offen, ob die Kosten für die Warmwasseraufbereitung vom Gesamtbetrag der Nebenkosten ganz oder teilweise in Abzug zu bringen sind. Es ist zu bedenken, dass zwar die Kosten der Warmwasseraufbereitung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Regelsatz zu tragen sind, in diesem jedoch hierfür Kosten nur in einer niedrigeren Höhe als nach dem maßgeblichen Betriebskostenspiegel für die Warmwasseraufbereitung enthalten sind.*)

IBRRS 2010, 1725

LG Landau/Pfalz, Beschluss vom 04.06.2009 - 1 T 47/09
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf künftige Nutzungsentschädigung für Wohnraum nach beendetem Mietvertrag ist auf den zwölffachen Betrag der monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen, da angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der Zeit, die zwischen Einreichung einer Räumungsklage und Erlass des Räumungsurteils liegen, nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass zwischen der Einreichung einer Räumungsklage und der Räumung dieser Wohnung regelmäßig fünf bis sechs Monate liegen.
