Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4808 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1677
BFH, Beschluss vom 24.02.2010 - IX B 53/09
Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag.

IBRRS 2010, 1666

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 160/09
Zur Anpassung eines Wohnraummietvertrags wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage, wenn sich die vom Vermieter einseitig nach §§ 10, 8a WoBindG vorgenommenen Mieterhöhungen nach langjähriger Mietdauer deswegen als unwirksam erweisen, weil die Wohnung entgegen der Übereinstimmung der Vorstellung der Parteien bei Vertragsschuss mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (hier: § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) nicht der Preisbindung unterliegt.*)

IBRRS 2010, 1660

VG München, Beschluss vom 21.01.2009 - M 22 S 08.5826
1. Die Wiedereinweisung eines Mieters durch die Obdachlosenbehörde nach Erwirken eines Räumungstitels kommt nur in Fällen schwerster Notlagen in Betracht, denen die Obdachlösenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, insbesondere kein anderweitiger Ersatzwohnraum zur Verfügung steht.
2. Die maximale Dauer der Wiedereinweisung beträgt 2 Monate.
3. Die Obdachlosenbehörde und das Verwaltunsggericht sind an eine den Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO ablehnende Entscheidung des Zivilgerichts gebunden, soweit der Prüfungsmaßstab übereinstimmt.

IBRRS 2010, 1581

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Die erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist.*)

IBRRS 2010, 1566

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 177/09
Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum ist der Vermieter berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (Abgrenzung zu BGHZ 177, 186 = IMR 2008, 261).*)

IBRRS 2010, 1543

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2010 - L 5 AS 2/10 B ER
1. Die Übernahme von Mietschulden ist nur gerechtfertigt i. S. v. § 22 Abs. 5 SGB II, wenn sie zur Sicherung der bisherigen Unterkunft geeignet ist. Sie ist nicht geeignet, wenn ihre Begleichung nicht mehr zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB führen kann. Dies gilt erst recht, wenn bereits ein rechtskräftiger Räumungstitel vorliegt.*)
2. Ausnahmsweise kann trotz eines rechtskräftigen Räumungstitels die Schuldenübernahme gerechtfertigt sein, wenn der Vermieter sich für diesen Fall bereit erklärt, einen neuen Mietvertrag abzuschließen.*)
3. Nicht ausreichend ist eine Erklärung des Vermieters, nach Verpflichtung des Grundsicherungsträgers auf künftige Übernahme aller Mietkosten vorläufig auf die Vollstreckung des Räumungstitels verzichten zu wollen.*)
4. Ist die Übernahme von Mietschulden nicht gerechtfertigt, hat eine Ermessensprüfung nicht mehr stattzufinden. Auch die Gründe für das Entstehen der Mietrückstände sind dann nicht relevant.*)

IBRRS 2010, 1510

AG Wedding, Beschluss vom 08.04.2010 - 9 C 477/09
1. Der Streitwert einer Klage auf Beseitigung einer Parabolantenne bemisst sich nach dem Wert des Wertverlustes infolge der Beeinträchtigung durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses.
2. Ohne Substanzbeeinträchtigung richtet sich der Streitwert allein nach der optischen Beeinträchtigung, die regelmäßig nicht mit mehr als dem Mindeststreitwert von 300 Euro zu bemessen ist.

IBRRS 2010, 1459

OLG Rostock, Urteil vom 08.10.2009 - 3 U 137/08
1. Für den Mietgegenstand sind nicht nur die vermieteten Räume bestimmbar zu bezeichnen, sondern auch mitvermietete Stellplätze, Freiflächen und sonstige Nebengelasse.*)
2. Treffen Vertragsparteien eine Nachtragsvereinbarung zu einem Mietvertrag, bedarf es für die Wahrung der Schriftform einer lückenlosen Bezugnahme auf alle Schriftstücke, aus denen sich die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ergeben. Eine solche Urkunde, die ihrerseits dem Schriftformerfordernis genügt, heilt den Mangel vorher errichteter Urkunden.*)
3. Die Ausübung einer stillschweigenden Option bedarf nicht der Schriftform, um das Schriftformerfordernis des § 550 BGB für den gesamten Vertrag nicht zu verletzen, denn die Ausübung bzw. Nichtausübung der Option stellt eine auflösende Bedingung dar.*)

IBRRS 2010, 1396

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.06.2009 - 7 S 11261/08
Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung kann die Kosten für Schönheitsreparaturen nachträglich ansetzen und dadurch die Miete erhöhen, sofern er diese Kosten nicht angesetzt und die Schönheitsreparaturen stattdessen in unwirksamer Weise den Mietern auferlegt hat.

IBRRS 2010, 1395

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.01.2010 - 33 C 3805/09-51
Die Stromkosten der Entlüftungsanlage können nicht als mietvertagliche Position "Beleuchtungskosten" angeführt werden. Im Übrigen können die Stromkosten der Entlüftungsanlage im Wohnhaus nicht ohne Vereinbarung auf die Mietpartei abgewälzt werden.

IBRRS 2010, 1389

BGH, Urteil vom 17.03.2010 - VIII ZR 70/09
Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen.*)

IBRRS 2010, 1349

OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2010 - 4 LC 7/08
Die Gebührenpflicht auch für die Rundfunkgeräte, die in aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnungen verheirateter Rundfunkteilnehmer zum Empfang bereit gehalten werden, und § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, der die Gebührenfreiheit für sogenannte Zweitgeräte in privaten Haushalten regelt, sind verfassungsgemäß.*)

IBRRS 2010, 1332

BGH, Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 222/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1298

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1271

OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2009 - 8 U 402/09
Die Verwendung einer Formularklausel, nach welcher die verbrauchsunabhängigen Anteile der Kosten der Wasserversorgung (Betriebskosten) eines Miethauses wohnflächenunabhängig umgelegt werden, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unzulässig.

IBRRS 2010, 1270

LG Heidelberg, Urteil vom 26.02.2010 - 5 S 95/09
1. Äußere Einwirkungen auf die Mietsache wie Lärm stellen einen Mangel dar, wenn sie nicht vertraglich vorausgesetzt sind. Fehlt es an einer konkreten Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf das Wohnumfeld und die davon ausgehende Lärmbeeinträchtigung, so ist der geschuldete Standard durch Auslegung zu ermitteln, wobei maßgebend auf die Verkehrsanschauung abzustellen ist.*)
2. Nach der Verkehrsanschauung kann nicht schon jede nachteilige Veränderung des Wohnumfeldes und der Geräuschsituation als Mangel der Mietsache angesehen werden. Maßgeblich ist, ob der Mieter bestimmte Eigenschaften seines Wohnumfeldes als unveränderlich voraussetzen durfte oder ob er mit bestimmten nachteiligen Veränderungen rechnen musste.*)
3. Fehlt es an einer hierauf bezogenen Beschaffenheitsvereinbarung, so gilt: Der Mieter darf als vertraglich vorausgesetzte Beschaffenheit der Mietsache erwarten, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Werden diese eingehalten, so liegt ein Mangel der Mietsache nur ausnahmsweise dann vor, wenn Lärmbelästigungen - etwa wegen der Eigenart der Geräusche - dennoch objektiv zu einer Gebrauchswertbeeinträchtigung führen.*)
4. Geräusche, die nach Art und Intensität gebietstypisch sind, begründen keinen Mangel.*)

IBRRS 2010, 1269

LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2009 - 316 S 14/09
1. Bei der Beurteilung der Frage der Einhaltung technischer Normen ist grundsätzlich der bei der Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.
2. Die Einhaltung der technischen Normen allein schließt nicht aus, dass es dessen ungeachtet durch besondere Lärmquellen im Einzelfall zu nicht mehr hinnehmbaren Lärmbelästigungen kommt.
3. Das Betreten von den Lärm nicht dämpfenden Fußbodenbelägen wie Fliesen und Laminat mit Schuhen mit harten Absätzen unterfällt in einem Mehrfamilienhaus, insbesondere einem akustisch anfälligen Altbau, nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung; es ist zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen.

IBRRS 2010, 1265

LG Mainz, Beschluss vom 20.01.2004 - 3 T 16/04
Die Kosten eines zur Begründung der Mieterhöhung eingeholten Sachverständigengutachtens sind nicht als Vorbereitungskosten erstattungsfähig.*)

IBRRS 2010, 1204

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2010 - 3 U 5/09
Zur Haftung des Rechtsanwalts auf entgangenen Gewinn wegen nicht sachgerechter Betreibung einer Räumungssache.

IBRRS 2010, 1108

LG Hamburg, Urteil vom 05.11.2009 - 307 S 75/09
1. Die Versäumung der Klagefrist des § 558b BGB führt zur Unzulässigkeit (nicht Unbegründetheit) der Mieterhöhungsklage.*)
2. Fristwahrend ist nicht (a. A. Abt. 509 des AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2009, 538) die Einreichung der Klage beim unzuständigen Gericht nebst demnächstiger Zustellung durch das erst nach Fristablauf angerufene zuständige Gericht.*)
3. Beförderungsfehler zwischen "gemeinsamer Annahmestelle" und zuständigem Gericht muss der Kläger sich - ähnlich wie bei Einschalten der Post - zurechnen lassen.*)

IBRRS 2010, 1106

BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 144/09
1. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."- Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10% unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03, IBR 2005, 1021 - nur online).*)
2. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, IBR 2005, 1021 - nur online).*)
IBRRS 2010, 1103

LG Münster, Urteil vom 26.11.2009 - 8 S 131/09
Modernisierungskosten können auf alle Wohnungen im Gebäude nach dem Flächen-Maßstab umgelegt werden.

IBRRS 2010, 1102

LG Münster, Urteil vom 07.01.2010 - 8 S 185/09
Zu der Frage, ob die Enstehung und Ablagerung des sog. Biofilms in den Trinkwaserleitungen einen Mangel der Mietwohnung darstellen.

IBRRS 2010, 1071

LG Hamburg, Urteil vom 17.09.2009 - 307 S 39/09
Grundsätzlich hat der Vermieter die Beweislast dafür, dass es sich nicht um von außen eindringende oder im Mauerwerk aufsteigende Feuchtigkeit handelt. Ferner muss der Vemieter beweisen, dass das Gebäude nach dem Stand der Technik zur Bauzeit frei von wärmetechnischen Baumängeln ist und hieran gemessen keine aus dem Rahmen fallende Beheizungs- oder Belüftungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, um den Schaden zu vermeiden.

IBRRS 2010, 1069

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.07.2009 - 5 W 109/09
Der Streitwert im Rahmen der Anfechtungsklage wegen Ungültigerklärung des Beschlusses über die Jahresabrechnung, ist an der den Kläger tatsächlich belastenden Kaltwasserposition festzumachen.

IBRRS 2010, 1067

LG München I, Urteil vom 30.09.2009 - 15 S 6274/09
Die Schönheitsreparatur-AGB, wonach der Mieter die Pflicht übernimmt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen" führt zur Gesamtunwirksamkeit der Abwälzungsklausel.

IBRRS 2010, 1053

LG Gießen, Beschluss vom 13.10.2009 - 1 S 71/09
1. Anwaltskosten sind nur zu ersetzen, soweit sie auch erforderlich sind.
2. Dies ist bei einem unternehmerischen Großvermieter für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs und für ein außergerichtliches Räumungsverlangen zu verneinen.

IBRRS 2010, 1052

LG Gießen, Beschluss vom 04.09.2009 - 1 S 71/09
1. Anwaltskosten sind nur zu ersetzen, soweit sie auch erforderlich sind.
2. Dies ist bei einem unternehmerischen Großvermieter für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs und für ein außergerichtliches Räumungsverlangen zu verneinen.

IBRRS 2010, 1000

BGH, Beschluss vom 16.02.2010 - VIII ZB 74/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0999

AG Kassel, Urteil vom 04.01.2010 - 453 C 4954/09
Die aufgrund Vereinbarung oder gemäß § 556b BGB im Voraus zu zahlende Miete ist bis zum 3. Werktag des Monats dem Vermieter gutzubringen, d. h. der Mieter muss eine Zahlung nicht mehr nur bis zur vereinbarten Frist anweisen, sondern dafür sorgen, dass die angewiesenen Gelder bis zur vereinbarten Frist der Hausbank des Vermieters gutgeschrieben werden.

IBRRS 2010, 0984

AG Bernau, Urteil vom 08.12.2009 - 10 C 248/09
Eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses stellt für den Vermieter einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages dar.

IBRRS 2010, 0969

LG Berlin, Beschluss vom 05.01.2010 - 65 T 162/09
Verstößt der Vermieter gegen die titulierte Pflicht zur Beheizung der Wohnung, so kann gegen ihn ein Ordnungsgeld selbst dann noch festgesetzt werden, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist.

IBRRS 2010, 0968

LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010 - 65 S 285/09
1. Verzögern sich die Modernisierungsarbeiten gegenüber der Terminplanung entsprechend dem Mitteilungsschreiben zur Modernisierungsduldung geringfügig bzw. kommt es zu einer geringfügigen Überschreitung der angesetzten Dauer der Modernisierungsarbeiten, so kann dies unbeachtlich sein.
2. Der Anbau von Balkonen ist vorrangig eine Maßnahme, die tatsächlich den Wohnwert verbessert, und keine nur Herstellung eines allgemein üblichen Zustandes - zumindest in Berlin.
3. Zu der Frage, wann eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung für den Mieter unzumutbar ist.

IBRRS 2010, 0966

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2009 - 67 S 44/09
Selbst wenn der Vermieter über mehrere Jahre keine Betriebskosten abgerechnet hat bzw. wegen Nachzahlungen aufgrund verspäteter Abrechnung ausgeschlossen ist, steht dies einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nicht entgegen.

IBRRS 2010, 0944

AG Gummersbach, Urteil vom 15.03.2010 - 10 C 169/09
Nimmt der Mieter zum Einzug in die Mietwohnung dier Hilfe dritter Personen in Anspruch, so haftet er gemäß §§ 278, 241 II, 280 BGB für die von diesen Personen schuldhaft verursachte Verletzung des Eigentums des Vermieters.*)
IBRRS 2010, 0873

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2010 - 10 U 74/09
1. Entscheidend für die Anwendung des § 569 Abs. 1 BGB ist, ob von den Räumen in ihrem gegenwärtigen Zustand eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Diese muss konkret drohen und zudem erheblich sein, d. h. der Tatbestand des § 569 Abs. 1 BGB ist nur erfüllt, wenn die Gefahr einer deutlichen und nachhaltigen Gesundheitsschädigung besteht.*)
2. Im Allgemeinen liegt eine erhebliche Gefährdung nicht vor, wenn der gefahrbringende Zustand binnen einer verhältnismäßig kurzen Zeit zu beseitigen und der Vermieter zur Abhilfe bereit ist. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die mangelhafte Beschaffenheit der Mietsache in der Regel nur bei längerem Bestehen auf die Gesundheit schädlich auswirkt.*)
3. Anders liegt der Fall jedoch, wenn es sich um eine das Leben der Nutzer gefährdende Beschaffenheit der Kellerdecke handelt, sich die hierauf gründende Einsturzgefahr wegen der eingeschränkten Tragfähigkeit jederzeit konkretisieren und sich die Gesundheitsgefahr damit nicht erst bei längerem Bestehen negativ auf die Gesundheit auswirken kann.*)
4. Auch die Wirksamkeit der Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung setzt demnach grundsätzlich eine Fristsetzung oder Abmahnung voraus.*)
5. Eine Fristsetzung zur Abhilfe i. S. des § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB ist offensichtlich nicht erfolgversprechend, wenn der Vermieter die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung innerhalb angemessener Frist unmöglich erscheint oder mit unzumutbaren Belastungen für den Mieter verbunden ist, z. B. bei unverhältnismäßigem Zeitaufwand oder umfangreichen Bauarbeiten.*)

IBRRS 2010, 0864

OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009 - 5 U 80/07
1. Haben die Parteien in einem Fall, in dem ein Wohnrecht bestellt wird, bei Bestellung des Wohnrechts nicht bedacht, dass die berechtigte Partei möglicherweise in der Zukunft zum Pflegefall wird und deshalb aus der mit dem Wohnrecht belasteten Wohnung ausziehen muss, dann ergibt sich - ohne eine entsprechende vertragliche Regelung - die Lösung der Frage, ob der Eigentümer bzw. der Wohnungsberechtigte zur Fremdvermietung berechtigt ist, aus dem Gesetz.
2. Hieraus kann jedoch nicht ohne Weiteres auf eine (planwidrige) Regelungslücke im Hinblick auf Mieteinnahmen aus der betroffenen Mietsache geschlossen werden.
2. Vielmehr kannin der Regel kann davon ausgegangen werden, dass mit dem altersbedingten Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim das Wohnrecht erlöschen soll und spätere Mieteinnahmen schließlich dem Eigentümer zustehen sollen.

IBRRS 2010, 0861

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 31/09
1. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über das Entstehen oder Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts als solches, so handelt es sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.
2. Anders ist es, wenn lediglich der Erfüllungsanspruch aus dem Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB) im Streit ist; in diesem Fall geht es um Kaufrecht, und der Mieter ist in seiner Eigenschaft als Käufer der Eigentumswohnung betroffen.
3. Setzt der Versicherungsschutz voraus, dass der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte in seiner speziellen Eigenschaft als Mieter betroffen ist, so kann er diesen Schutz nur im ersten Fall beanspruchen: der Deckungsschutz muss in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft stehen.

IBRRS 2010, 0860

AG Grevenbroich, Urteil vom 11.01.2010 - 19 C 106/09
1. Ein Mietspiegel muss einem Mieterhöhungsschreiben nicht beigefügt werden; es genügt, wenn er allgemein zugänglich ist.
2. Dies ist der Fall, wenn der Mietspiegel vom Mieter gegen ein geringes Entgelt erworben werden kann.

IBRRS 2010, 0845

BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 104/09
Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar.*)

IBRRS 2010, 0843

BGH, Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 343/08
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht. Auf eine unterhalb dieses Mindeststandards liegende Beschaffenheit kann der Mieter nur bei eindeutiger Vereinbarung verwiesen werden. Dem genügt eine Formularklausel, nach der der Mieter in der Wohnung Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installationen aufstellen darf, nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, IBR 2004, 601 = NJW 2004, 3174).*)
IBRRS 2010, 0816

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0775

LG Berlin, Urteil vom 26.01.2010 - 63 S 236/09
1. Zu den formellen Anforderungen an ein Kündigungsschreiben.
2. Die Verhinderung von Modernisierungsarbeiten, zu deren Duldung der Mieter verpflichtet ist, kann eine Vertragsverletzung darstellen.
3. Eine Pflichtverletzung, die so erheblich ist, dass sie eine Kündigung begründet, erfordert, dass mit den Mietern bestimmte Vorbereitungen bzw. Mitwirkungshandlungen vereinbart oder von ihnen verlangt worden sind.

IBRRS 2010, 0762

AG München, Urteil vom 23.11.2009 - 412 C 32850/08
1. Wird eine Loggia mehrmals beschossen, so stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, der zu einer Mietminderung in Höhe von 5% der Bruttomiete berechtigt.
2. Wiederholt sich der Vorfall jedoch nicht, endet das Minderungsrecht nach einigen Monaten.
3. Eine Verunreinigung der Loggia mit Taubenkot berechtigt ebenfalls zu einer Minderung von 5% der Bruttomiete.
4. Beide Minderungen werden jedoch nicht zusammengerechnet, sofern der Gebrauch der Loggia bereits durch einen dieser Minderungsgründe beeinträchtigt ist.
IBRRS 2010, 0726

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VIII ZB 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0716

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VIII ZB 67/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0697

OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2010 - 2 U 134/09
Die Verjährung des Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf Rückzahlung eines geleisteten Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung richtet sich nicht nach § 548 Abs. 1 BGB, sondern nach den §§ 195, 199 BGB. Der Vermieter kann den geleisteten Vorschuss zurückfordern, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist vornimmt und über die Verwendung des Vorschusses keine Abrechnung erteilt.*)
IBRRS 2010, 0693

OLG Köln, Beschluss vom 12.08.2009 - 16 W 26/09
1. Bei einer Klage, mit der ein Mieter von seinem Vermieter den Nachweis verlangt, dass eine Mietkaution vom Vermögen getrennt angelegt ist, ist der Streitwert mit einem Viertel der Kautionssumme zu bewerten.
2. Sofern ein Streitwertbeschluss im Zusammenhang mit der Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 495a ZPO ergeht, ist er nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

IBRRS 2010, 0688

LG Braunschweig, Beschluss vom 28.08.2009 - 6 S 301/09
Dem Vermieter steht ein Kündigungsrecht wegen eines berechtigten Interesses zu, sofern seine Ehefrau die Mietwohnung zu beruflichen Zwecken nutzen will.

IBRRS 2010, 0687

LG Braunschweig, Beschluss vom 16.09.2009 - 6 S 301/09
Dem Vermieter steht ein Kündigungsrecht wegen eines berechtigten Interesses zu, sofern seine Ehefrau die Mietwohnung zu beruflichen Zwecken nutzen will.
