Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4808 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2009, 3935
KG, Beschluss vom 15.06.2009 - 8 U 245/08
Ein behinderter, in seiner Gehfähigkeit eingeschränkter und bettlägeriger Mieter hat jedenfalls dann keinen Anspruch gemäß § 554 a Abs.1 Satz 1 BGB auf Genehmigung einer von ihm im Treppenhaus angebrachten Viedeokameraanlage, wenn er an seinem Bett über eine Wechselsprechanlage und an der Wohnungseingangstür über einen Türspion verfügt.*)

IBRRS 2009, 3929

KG, Beschluss vom 01.10.2009 - 8 U 105/09
Eine Unterbrechung von Versorgungsleitungen durch einen außen stehenden Dritten kann - anders als eine Versorgungssperre, die in der Einstellung von Leistungen besteht (vgl. BGH; Urteil vom 6.5.2009 - XII ZR 137/07 - NJW 2009, 1947) - gegenüber dem Besitzer der betroffenen Räume eine verbotene Eigenmacht darstellen.*)

IBRRS 2009, 3928

KG, Urteil vom 12.11.2009 - 8 U 106/09
1. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein Mietspiegel grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, dessen Erhebungsstichtag nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens liegt.*)
2. Zur Frage, wann ein Bad im Sinne des Berliner Mietspiegels 2007 vorliegt.*)

IBRRS 2009, 3923

BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 159/08
Zum genossenschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Fall eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB nur gegenüber einem einzelnen Mitglied der Genossenschaft.*)

IBRRS 2009, 3900

LG Bonn, Urteil vom 17.09.2009 - 6 S 119/09
Der Mieter kann im laufenden Mietverhältnis nicht die Rückzahlung sämtlicher Nebenkostenvorauszahlungen verlangen, wenn der Vermieter zwar abgerechnet hat, aber keine zumutbare Einsichtnahme in die Belege ermöglicht.*)

IBRRS 2009, 3875

BGH, Beschluss vom 29.10.2008 - XII ZB 75/08
Bei einem Feststellungsantrag, der das Bestehen oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses zum Gegstand hat, ist kein Abschlag vorzunehmen; vielmehr richtet sich die Beschwer nach dem Betrag der auf die gesamte streitige Zeit enfallende Miete.

IBRRS 2009, 3823

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09
Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.*)

IBRRS 2009, 3793

KG, Urteil vom 14.09.2009 - 8 U 135/09
Setzt der Vermieter den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung im Wege der verbotenen Eigenmacht aus dem Besitz, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Ein Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens kommt grundsätzlich erst ab Rückgabe der Mietsache, bzw. - im vorliegenden Fall - erst ab dem Zeitpunkt der offiziellen Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher in Betracht.*)

IBRRS 2009, 3788

LG Hamburg, Urteil vom 07.08.2009 - 311 S 128/08
1. Eine Gruppe, die sich zum Betrieb eines Handelsgewerbes zusammenfindet, hat keine Beziehung zum Wohnbedarf ihrer Mitglieder. Diese treten dem Mieter nur als zum Handelszweck verbundene Gesellschafter und nicht als natürliche Personen gegenüber.
2. Dementsprechend kann sich eine Personenhandelsgesellschaft für eine Eigenbedarfskündigung nicht auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter berufen.

IBRRS 2009, 3785

KG, Beschluss vom 06.08.2009 - 8 U 61/09
Die dem Grundstücksveräußerer gegenüber eingetretene Verzugslage wirkt nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort. Schadensersatzansprüche des Mieters richten sich aber in diesem Fall nur dann gegen den Grundstückserwerber, wenn der Schaden nach dem Eigentumsübergang eintritt.*)

IBRRS 2009, 3763

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 30/09
Der Vermieter darf die Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete (Einzelvergleichsmiete) anheben. Dies gilt auch dann, wenn die Einzelvergleichsmiete unter Heranziehung eines Sachverständigengutachtens ermittelt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 322/04, NZM 2005, 660).*)
IBRRS 2009, 3762

BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 276/08
Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. April 2009, VIII ZB 7/08, WuM 2009, 352; Urteil vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15 = IMR 2008, 75).*)
IBRRS 2009, 3720

BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 272/08
Wird im Rahmen eines Räumungsprozesses zwischen den Parteien eines Wohnraummietverhältnisses in einem Prozessvergleich ein bestimmter Mietrückstand festgestellt und vereinbart, dass der Rückstand ratenweise zu tilgen ist, so stellt die vom Mieter für den Fall der nicht rechtzeitigen Erfüllung der Ratenzahlungspflicht übernommene Verpflichtung, die Mietwohnung zu räumen, jedenfalls dann kein gemäß § 555 BGB unwirksames Vertragsstrafeversprechen dar, wenn im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses der Räumungsanspruch des Vermieters bei Zugrundelegung des im Vergleich festgestellten Mietrückstands begründet war.*)

IBRRS 2009, 3705

LG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 333 S 31/08
Der Mieter kann erwarten, dass ihm die Notwendigkeit einer Räumung im Rahmen der Kündigungserklärung genau erläutert wird.

IBRRS 2009, 3693

BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - VIII ZR 242/08
1. Der Begriff der Wohnfläche ist auch bei freifinanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen auszulegen, sofern die Parteien ihm im Einzelfall keine abweichende Bedeutung beigemessen haben oder ein anderer Berechnungsmodus ortsüblich oder nach Art der Wohnung nahe liegender ist.
2. Einer Vereinbarung darüber, welche Flächen in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen sind, kommt damit Vorrang zu.
3. Die Flächen von Räumen, die nach den vertraglichen Bestimmungen zu Wohnzwecken vermietet sind (bspw. ausgebautes Dachgeschoss), sind bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung als Wohnraum anzusehen sind.

IBRRS 2009, 3506

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2009 - 24 U 109/08
1. Renoviert der Mieter die Räume erst nach Ende der Mietzeit, aber im Einverständnis des Vermieters, steht diesem ein Nutzungsentschädigungsanspruch mangels "Vorenthaltens" nicht zu.*)
2. Wegen verspäteter Rückgabe können aber Ansprüche auf Ersatz des Mietausfalls bestehen.*)

IBRRS 2009, 3498

KG, Urteil vom 13.07.2009 - 8 U 36/09
1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nur dann formell ordnungsgemäß im Sinne von § 259 BGB, wenn sie für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter nachvollziehbar ist.
2. Sie erfüllt dieses Kriterium nicht, wenn sich aus ihr nicht ergibt, wie die Nutzergruppen aufgeteilt wurden, und begründet demnach keinen Zahlungsanspruch.

IBRRS 2009, 3497

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2009 - 28 U 14/09
1. Die sechsmonatige Verjährungsfrist des Erfüllungsanspruchs auf Vornahme von Renovierungsarbeiten beginnt mit der Rückgabe der Mietsache, § 548 Abs. 1 BGB.
2. Ist die Verfristung dieses Anspruchs auf eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts zurückzuführen, so tritt der Schaden des Mandanten mit Ablauf dieser Frist ein.
3. Dieser Regressanspruch gegen den Anwalt verjährt dann mit Ablauf von drei Jahren (§ 5b BRAO a.F.).

IBRRS 2009, 3492

AG Schöneberg, Urteil vom 02.09.2009 - 6 C 280/09
Für eine konkludente Zustimmung zu einer Mieterhöhung genügt die zweimalige, vorbehaltlose Zahlung. Eine schriftliche Zustimmung - wenn auch so im Mietvertrag vereinbart - erübrigt sich dann.

IBRRS 2009, 3483

BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248).*)
2. Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher an dem betreffenden Geschäftsverkehr beteiligten Kreise zu Grunde liegt. Dazu genügt es nicht, dass eine bestimmte Übung nur von einem bestimmten, wenn auch quantitativ bedeutsamen Teil der beteiligten Verkehrskreise gepflogen wird; sie muss sich vielmehr innerhalb aller beteiligten Kreise als einheitliche Auffassung durchgesetzt haben.*)
3. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.*)
IBRRS 2009, 3478

KG, Beschluss vom 25.06.2009 - 8 U 81/09
Weist eine Nebenkostenabrechnung eine Position "Heizkosten" aus, obgleich der Vermieter gegen den Mieter unstreitig keinen Anspruch auf Zahlung von Heizkosten hat, liegt jedenfalls dann eine evidente Falschbezeichnung vor, die nicht die formelle Unwirksamkeit der Abrechnung zur Folge hat, wenn sich aus der der Nebenkostenabrechnung beigefügten Einzelabrechnung ergibt, dass sich die Position "Heizkosten" aus den Einzelpositionen "Heizkosten", "Warmwasserkosten", "Kaltwasser" und "Abwasser" zusammensetzt und dass die Position "Heizkosten" mit einem Kostenanteil von "0" in Ansatz gebracht wird.*)

IBRRS 2009, 3462

BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, IMR 2008, 297 = NJW 2008, 2499, Tz. 15 ff.).*)

IBRRS 2009, 3425

LG Berlin, Urteil vom 05.01.2009 - 67 S 270/07
Folgt aus dem Zustand der Fassade eine Beeinträchtigung des Gebrauchs der Wohnung selbst, so hat der Mieter einen Instandsetzungsanspruch.

IBRRS 2009, 3421

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - VIII ZA 2/08
Eine Abrechnung der Betriebskosten auf der Basis der zwischen den Parteien vereinbarten Vorauszahlungen (Soll-Vorschüsse) anstatt der tatsächlich vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen (Ist-Vorschüsse) ist formell wirksam. Ob die vorgenommenen Abzüge der Höhe nach zutreffend angesetzt sind, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung.*)

IBRRS 2009, 3415

BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 300/08
1. Mietvertragliche Abreden zur Beschaffenheit der Mietsache können auch konkludent in der Weise getroffen werden, dass der Mieter dem Vermieter bestimmte Anforderungen an die Mietsache zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt. Eine einseitig gebliebene Vorstellung des Mieters genügt dafür jedoch selbst dann noch nicht, wenn sie dem Vermieter bekannt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert.*)
2. Ein Mieter kann nicht ohne Weiteres erwarten, dass der Vermieter Veränderungen am Gebäude, die durch die Nutzungsbedürfnisse anderer Mieter erforderlich werden, unterlässt, wenn dies zwar zu einer Steigerung der Geräuschimmissionen führt, die Belastung aber auch nach der Veränderung noch den technischen Normen genügt, deren Einhaltung der Vermieter schuldet.*)
IBRRS 2009, 3368

LG München I, Urteil vom 11.02.2009 - 15 S 22980/07
1. Der Mieter hat die vom Vermieter geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, sofern er darüber form- und fristgerecht in Kenntnis gesetzt wurde.
2. An die Mitteilungspflicht des Vermieters sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen.

IBRRS 2009, 3297

LG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2009 - 5 T 236/09
1. Eine Versorgungssperre durch den Energieversorger ist keine verbotene Eigenmacht (§ 859 BGB), sie ist nicht besitz-, sondern sie ist vertragsrechtlich zu würdigen.*)
2. Der aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§§ 36 Abs. 1 S. 1; 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG) ableitbare Kontrahierungszwang eines Energiegrundversorgungsunternehmens gibt dem Endverbraucher einen Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages, nicht aber eine Forderung auf Lieferung von Energie außerhalb einer vertraglichen Beziehung.*)

IBRRS 2009, 3289

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 275/08
1. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume berechtigen den Mieter nicht zur Mietminderung, wenn deren Nutzbarkeit mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist.*)
2. Haben die Parteien eine bestimmte Wohnfläche als Beschaffenheit der Mietsache vereinbart, sind die Flächen von Räumen, die nach dem Vertrag zu Wohnzwecken vermietet sind (hier: ausgebautes Dachgeschoss), bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung als Wohnraum anzurechen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 13).*)

IBRRS 2009, 3288

BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 336/08
Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Zwangsverwalter wegen einer vom Vermieter nicht gemäß BGB § 551 Abs. 3 angelegten Kaution.*)

IBRRS 2009, 3283

LG Coburg, Urteil vom 23.06.2009 - 23 O 416/08
1. Kommt es nach Regenfällen immer wieder zum Eintritt von Wasser in die vermieteten Lagerräume, kann eine Mietminderung von 25 % angemessen sein.
2. Dementsprechend kann ein Vermieter dem Mieter zur Rückzahlung von unter Vorbehalt gezahlter Miete verpflichtet sein.
IBRRS 2009, 3282

AG Leer, Urteil vom 14.10.2008 - 70 C 1237/08
1. Ein Mietinteressent, der im Wesentlichen von Arbeitslosengeld II lebt, darf seine finanziellen Verhältnisse nicht verschleiern.
2. Ansonsten kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums über die finanzielle Leistungsfähigkeit anfechten.

IBRRS 2009, 3214

BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
Zur Frage der Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag über ein von einem Studenten an seinem Studienort angemietetes Zimmer.*)

IBRRS 2009, 3081

LG Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2009 - 9 S 206/08
Ein Mieter, der in seiner Wohnung die Beseitigung eines Mangels nicht zulässt, kann aufgrund dieses Mangels die Miete weder mindern noch zurückbehalten.

IBRRS 2009, 3039

AG Münster, Urteil vom 18.12.2008 - 6 C 4949/08
1. Eine Besichtigungsklausel, in der nicht auf einen besonderen Besichtigungsanlass abgestellt wird, ist unwirksam.
2. Soweit durch die Klausel aber lediglich bestätigt werden soll, dass ein periodisches Besichtigungsrecht im Abstand von mindestens zwei Jahren besteht, ergeben sich grundsätzlich keine Bedenken.
3. Im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB muss aus der Klausel nur hervorgehen, dass der Vermieter nicht ungefragt die Besichtigung verlangen kann.
4. Als Nebenanspruch aus dem Mietvertrag steht dem Vermieter ein anlassfreies besichtigungsrecht zu.

IBRRS 2009, 3036

AG Neuruppin, vom 15.01.2009 - 42 C 273/08
1. Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritte außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet. Diese gesetzliche Regelung ist auch anzuwenden, wenn ein Mieter vorfristig auszieht und der Vermieter die Mietsache einem Nachmieter zeitweise unentgeltlich oder zu einem geringeren Mietzins überlässt
2. Dem vormaligen Mieter soll ein Berufen auf diese Regelung in Ausnahmefällen verwehrt sein, bei Verstoß gegen Treu und Glauben, bei grober Vertragsverletzung und/oder bei unzulässiger Rechtsausübung.

IBRRS 2009, 3035

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2009 - 33 C 2368/08
Der Umstand, dass ein Kinderspielplatz vorhanden ist, der als solcher genutzt wird, stellt keinen Mangel dar, ohne dass die Intensität des dadurch zwangsläufig verursachten Geräuschpegels erörtert werden muss. Dies gilt auch dann, wenn diese Geräuschkulisse von einem durchschnittlichen Erwachsenen als "unerträglich" empfunden wird. Eine kinderfreundliche Umgebung, die schon aus gesellschaftspolitischen Gründen dringend benötigt wird, muss solche Erscheinungen als sozialadäquat hinnehmen.

IBRRS 2009, 3034

KG, Beschluss vom 16.03.2009 - 8 U 216/08
1. Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug, so hat er die Angaben des Mietspiegels zur Wohnung, auf die er sein Erhöhungsverlangen stützt, dem Mieter mitzuteilen. Der Mietspiegel selbst muss dem Erhöhungsverlangen nicht beigefügt werden, wenn er im Amtsblatt veröffentlicht worden und allgemein zugänglich ist.
2. Innerhalb der Mietspiegelspanne kann das Gericht anhand der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, die nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels gehört, die konkrete übliche Vergleichsmiete durch Schätzung gemäß § 287 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2 ZPO ermitteln, wenn eine Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb der im Mietspiegel vorgegebenen Spanne durch Sachverständigengutachten mit Schwierigkeiten und einem Kostenaufwand verbunden wäre, der zu der Höhe der geltend gemachten Mieterhöhung unter Berücksichtigung der als Schätzgrundlage vorhandenen Orientierungshilfe außer Verhältnis steht.
IBRRS 2009, 3032

AG Halle, Urteil vom 13.03.2009 - 93 C 4044/08
Der Mieter einer Wohnung hat für die Beschädigung eines Schlüssels nur Schadensersatz zu leisten, wenn ihm ein schuldhafter Verstoß gegen mietvertragliche Obhutspflichten vorzuwerfen ist. Nicht etwa hat sich der Mieter zu entlasten unter dem Gesichtspunkt, dass die Beschädigung in seinem Machtbereich passiert ist.*)

IBRRS 2009, 3029

AG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2009 - 32 C 12149/08
Bei einer vertraglich vereinbarten "alljährlichen" Pflicht zur Durchführung der Reinigungs- und Wartungsarbeiten eines Gasboilers, bestand keine Verpflichtung des Mieters, die fraglichen Arbeiten durchführen zu lassen, wenn der Mietvertag zum Zeitpunkt des Defekts des Boilers noch kein ganzes Jahr bestand.

IBRRS 2009, 3028

OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2009 - 3 W 75/08
Wenn eine Klage ausdrücklich nur auf § 823 BGB gestützt wird, berührt dies die Zuständigkeit der Amtsgerichte gem. § 23 Nr.2a) GVG nicht, da diese ihrem Zweck nach bei behauptetem Bestand eines Mietverhältnisses umfassend Anwendung finden soll und ihre Anwendbarkeit nicht davon abhängt, dass sich der Kläger auf seine Rechte aus dem Mietverhältnis beruft.

IBRRS 2009, 3026

LG Potsdam, Urteil vom 26.02.2009 - 11 S 127/08
1. Ein Mieter kann grundsätzlich nur für die Schäden haftbar gemacht werden, die auch in einem Abnahmeprotokoll festgehalten sind.
2. Der Sinn des Protokolls liegt damit in der Bestandsaufnahme. Der Zweck darin, späteren Streit über das Vorhandensein und die Art von Schäden am Mietobjekt zu vermeiden. Der Mieter darf davon ausgehen, dass ihm nur die im Protokoll vermerkten Mängel angelastet werden.

IBRRS 2009, 3025

LG Bonn, Urteil vom 26.03.2009 - 6 S 212/08
1. Erforderlich für Angaben innerhalb eines qualifizierten Mietspiegels, die im Mieterhöhungsrechtsstreit grundsätzlich als gesetzliche Vermutungen gelten, ist neben der Anerkennung durch die Gemeinde die Erstellung durch eine Datenerhebung und -auswertung nach anerkannten wissenschaftlichen (statistischen) Grundsätzen. Diese müssen gewährleisten, dass der Mietspiegel ein realistisches Abbild des Wohnungsmarktes liefert.
2. Ein Vermieter kann keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung von Schönheits- und Kleinreparaturen beinhaltet.

IBRRS 2009, 3016

LG Bonn, Beschluss vom 01.04.2009 - 6 T 25/09
1. Eine AGB-Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die die Übergabe der Mietsache von der Zahlung der ersten Monatsmiete abhängig macht, ist zulässig.
2. Auch ein Zusammenfallen mit einer Kautionsregelung ist zulässig und übersichert den Vermieter nicht.

IBRRS 2009, 3015

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2009 - 10 U 149/08
1. Der Vermieter ist bei einer Wohnraumkündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich verpflichtet, dem Mieter eine im selben Haus bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten; anderenfalls ist die Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam.
2. Er muss dem Mieter eine frei werdende Alternativwohnung dann nicht anbieten, wenn sie wegen einer fortdauernden gewerblichen Nutzung nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung steht oder wenn dem Vermieter insoweit eine Vermietungsabsicht fehlt.
3. Auch auf eine erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist frei werdende Wohnung erstreckt sich die Anbietungspflicht einer Alternativwohnung nicht.

IBRRS 2020, 2677

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2009 - 6 O 250/08
1. Zum Ausschluss eines Mitglieds aus einer Wohnungsgenossenschaft wegen des Vorwurfs von Sexualdelikten.*)
2. Gerade beim Vorwurf von Sexualdelikten, die bei öffentlicher Wahrnehmung zur Existenzvernichtung führen können, ist es ein zwingendes Gebot rechtsstaatlichen und damit fairen Verfahrens, wenn sich der Beschuldigte nicht mit nur angedeuteten Vorfällen oder gar Gerüchten auseinandersetzen muss, sondern ihm die Möglichkeit einer tatsächlichen Rechtsverteidigung eingeräumt wird. Auch ein zwingend gebotener Opferschutz kann nicht den Mindeststandard fairen Verfahrens aushebeln.*)

IBRRS 2009, 2983

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 39/09
1. Hat ein Eingriff in den Besitz des Klägers bereits stattgefunden, begründet dies für gleichartige Verletzungshandlungen die widerlegbare Vermutung der Wiederholungsgefahr, auch außerhalb des Wettbewerbsrechts.
2. Die Widerlegung der Wiederholungsgefahr verlangt, dass entweder ein erneuter Eingriff nicht mehr rechtswidrig ist, oder das Verhalten des Störers eine sichere Gewähr gegen weitere Eingriffe bietet oder die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht, wobei für den Nachweis strenge Anforderungen gelten. So genügt etwa selbst ein strafbewährtes Unterlassungsversprechen dann nicht, wenn im Prozess der Abweisungsantrag mit der Begründung aufrechterhalten wird, die als verletzend beanstandete Handlung sei berechtigt.

IBRRS 2009, 2952

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.05.2009 - 3 U 23/09
1. Wird in einer Baubeschreibung die Ausgestaltung der Mietsache, also auch der Dachfläche, dokumentiert, so ist die Baubeschreibung Bestandteil des Mietvertrags.
2. Dementsprechend darf die mit roten Dachziegeln einzudeckende und eingedeckte Dachfläche nicht durch die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage überlagert werden.

IBRRS 2009, 2932

BGH, Urteil vom 12.08.2009 - XII ZR 76/08
Nach Rechtshängigkeit des Rückgabeanspruchs schuldet der Mieter im Rahmen der Herausgabe von Nutzungen nach §§ 546 Abs. 1, 292 Abs. 2, 987 Abs. 1, 99 Abs. 3 BGB auch die Auskehr eines durch Untervermietung erzielten Mehrerlöses. Dazu gehört auch eine "Entschädigung", die der Mieter von dem Untermieter als Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des Untermietverhältnisses erhalten hat.*)

IBRRS 2009, 2926

LG Berlin, Urteil vom 15.01.2007 - 67 S 85/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2922

OLG Rostock, vom 02.07.2009 - 3 U 146/08
1. Wird ein Mietverhältnis aufgrund einer Vertragsverletzung des Mieters durch eine Kündigung des Vermieters vorzeitig beendet, kann der Vermieter vom Mieter den ihm hierdurch entstandenen Mietausfall ersetzt verlangen. Vom Schadensersatzanspruch nicht umfasst wird die auf die Miete vom Mieter vereinbarungsgemäß zu leistende Umsatzsteuer.
2. Kann der Mieter seinerseits das Mietverhältnis mangels einer wirksamen Befristung des Vertrages oder eines wirksam vereinbarten Kündigungsausschlusses gem. § 542 BGB durch eine ordentliche Kündigung beenden, kann der Vermieter einen Nutzungsausfallschaden nur bis zum Ablauf der nächstmöglichen Kündigungsfrist ab Zugang seiner eigenen Kündigung verlangen.
3. Nimmt der Vermieter einen sog. Vorwegabzug vor, muss er dies in der Betriebskostenabrechnung ausweisen. Unterlässt er dies und stellt den nach Vorwegabzug verbleibenden Kostenanteil in die Betriebskostenabrechnung als Gesamtkosten ein, ist die Betriebskostenabrechnung in dieser Position als formell unwirksam zu behandeln und der entsprechenden Kostenanteil herauszurechnen.
