Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3270VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.04.2006 - VerfGH 5/03
1. Eine Erklärung zur Erhöhung der Betriebskosten ist nur dann formell ordnungsgemäß, wenn darin (jedenfalls bei Gebäuden mit mehreren Einheiten) bestimmte Mindestangaben enthalten sind. Dazu zählen - wie in einer Betriebskostenabrechnung - neben der Zusammenstellung der Gesamtkosten auch die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel.
2. Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefasst, so genügt es nicht, dass die aufgeführten Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser oder Gebäudeteile verteilt werden, ohne dass als zusätzlicher für den Mieter nachvollziehbarer Berechnungsschritt angegeben wird, woraus sich diese anteiligen Werte ergeben.
VolltextIBRRS 2006, 3268
BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum.*)
2. Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.*)
IBRRS 2006, 3260
KG, Urteil vom 14.04.2003 - 8 U 398/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3242
KG, Urteil vom 05.05.2003 - 8 U 108/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3226
KG, Urteil vom 19.05.2003 - 8 U 58/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3223
KG, Urteil vom 22.05.2003 - 8 U 271/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3222
KG, Urteil vom 22.05.2003 - 8 U 346/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3150
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2000 - 10 U 179/99
Zur Frage der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aufgrund der Nichterteilung von Nebenkostenabrechnungen durch den Vermieter.*)
VolltextIBRRS 2006, 3146
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3099
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 4 RE-Miet 1/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3094
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2001 - 10 U 64/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3073
BayObLG, Beschluss vom 29.06.2001 - RE-Miet 1/01
Auch die Übertragung von Wohnungseigentum zur Erfüllung eines Vermächtnisses kann als eine Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB zu werten sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 3008
KG, Urteil vom 08.12.2003 - 8 U 163/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2998
BayObLG, Beschluss vom 23.12.2003 - 2Z BR 236/03
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung über die Heizungs- und Warmwasserkosten, in die die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage und des Wasserverbrauchs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage nicht einbezogen, sondern wegen fehlender Messgeräte insgesamt nach Wohnfläche umgelegt werden, widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)
VolltextIBRRS 2006, 2997
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2003 - 22 U 146/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2994
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.12.2003 - 7 U 165/03
Auch in der Hausratsversicherung besteht ein konkludenter Regressverzicht des Versicherers, der zugleich Gebäudeversicherer ist, für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden am Gebäude und am Hausrat des im selben Haus wohnenden Vermieters durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (Fortführung von BGHZ 145, 393).*)
2. Dieser Regressverzicht wirkt auch zugunsten der mit dem Mieter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau.*)
VolltextIBRRS 2006, 2962
OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2001 - 4 U 1235/01
Zum Umfang eines dinglichen Wohnrechts*)
Ein dingliches Wohnrecht an einer Eigentumswohnung umfasst auch die Nutzung des zur Wohnung gehörigen Tiefgaragen-Stellplatzes, sofern nichts anderes vereinbart ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2956
KG, Beschluss vom 19.07.2001 - 8 RE-Miet 2/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2918
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001 - 24 U 77/01
Ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters während des fortdauernden Mietverhältnisses verjährt, ohne dass der Vermieter sich aus der Mietkaution befriedigt hat, so kann er gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nach Mietende nicht mehr aufrechnen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2896
OLG Naumburg, Urteil vom 23.11.2001 - 9 U 171/01
Der Vermieter kann die Zahlung restlicher Betriebskosten jedenfalls dann vom Mieter nicht verlangen, wenn die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten die als angemessen angesehenen Vorauszahlungen wesentlich überschreiten. Wesentlich ist die Überschreitung jedenfalls dann, wenn die Nachforderung die Vorauszahlung um das 7,5 bis 8-fache übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2890
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2001 - 1 U 153/00
Das zur Prozessführung erforderliche wirtschaftliche oder rechtliche Interesse für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ergibt sich nicht aus einem Hausverwaltungsvertrag.*)
VolltextIBRRS 2006, 2889
OLG Bamberg, Urteil vom 10.12.2001 - 4 U 125/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2874
KG, Beschluss vom 17.01.2002 - 8 RE-Miet 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2865
KG, Beschluss vom 10.02.2002 - 8 RE-Miet 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2854
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2815
BFH, Urteil vom 19.03.2002 - IX R 19/00
Im Fall der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 21 EStG) gehören zu der an der Marktmiete orientierten Rohmiete auch die ortsüblichen umlagefähigen Nebenentgelte. Wird daher lediglich die Nettokaltmiete angesetzt, so müssen --auch im Fall des Ansatzes des Werbungskosten-Pauschbetrags gemäß § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG-- auf der Einnahmenseite die umlagefähigen Nebenentgelte in durchschnittlicher Höhe hinzugerechnet werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2800
KG, Urteil vom 08.04.2002 - 8 U 8/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2796
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 89/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2785
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006 - 10 U 143/05
1. Enthält die Nebenkostenabrechnung einzelne nicht umlagefähige Positionen oder basiert sie auf einem falschen Umlegungsmaßstab, handelt es sich ausschließlich um – die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung unberührt lassende – Fragen der inhaltlichen Richtigkeit. Zur Herbeiführung der Fälligkeit bedarf es keiner Erteilung einer korrigierten Abrechnung.*)
2. Hat der Vermieter nur 70 % statt 70,25 % der Gesamtkosten in Ansatz gebracht, wird der Mieter hierdurch nicht benachteiligt. Inwieweit andere Mieter wegen des verbleibenden Anteils gegebenenfalls zu Unrecht in Anspruch genommen werden oder genommen worden sind, ist ohne Belang.*)
3. Enthält der Wohnungsmietvertrag allein die Vorgabe, dass Betriebskosten in Abhängigkeit von ihrem tatsächlichen Anfall anteilig durch die Mietpartei zu tragen sind, ohne nähere Eingrenzung, wie der entsprechende Anteil zu ermitteln ist, und haben sich die Parteien (hier: durch Einigung auf die Wohnflächenberechnung des Steuerberaters) verbindlich auf eine Konkretisierung der maßgebenden Flächen und des daraus abzuleitenden Umlegungsmaßstabes geeinigt, muss sich der Mieter hieran festhalten lassen.*)
4. Von den Bestimmungen der HeizkostenV abweichende vertragliche Vereinbarungen entbehren diese hierdurch nicht ohne Weiteres der Wirksamkeit. Vielmehr bedarf es eines Anpassungsverlangens einer der beiden Vertragsparteien, um eine Vertragsanpassung an die Erfordernisse der vorstehenden Bestimmungen herbeizuführen. Ein solches Verlangen (hier: durch Übersendung der Heizkostenabrechnung) wirkt nach all-gemeinen Grundsätzen - § 556 a Abs. 2 BGB findet im Geltungsbereich der HeizkostenV keine Anwendung - erst für die nachfolgende Abrechnungsperiode.*)
5. Eine einseitige Bestimmung der Leistungszeit genügt nicht § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2006, 2784
AG Osnabrück, Urteil vom 04.07.2005 - 14 C 385/04
1. Der Mieter darf seine Möbel in der Wohnung da aufstellen, wo es ihm gefällt; einen "Zirkulationsabstand" zwischen Mobiliar und Wand muss er dabei nicht einhalten.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn ihn der Vermieter darauf hinweist, dass - baubedingt - Feuchtigkeits- bzw. Schimmelbildungsrisiken auf der Wohnung lasten.
VolltextIBRRS 2006, 2766
OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 19 W 18/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2761
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2002 - 5 W 29/02
Hängt die Ausführung einer Maßnahme, die regelmäßig ohne weiteres von Dritten erledigt werden kann, davon ab, dass ein Dritter sie duldet, kann auch ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. (§ 888 Abs. 1 ZPO).*)
VolltextIBRRS 2006, 2735
OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2000 - 4 U 146/99
Wird vertraglich zur Kaltmiete die Mehrwertsteuer geschuldet, so gilt diese Regelung regelmäßig auch für die Nebenkosten.*)
VolltextIBRRS 2006, 2693
KG, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2645
BayObLG, Beschluss vom 22.02.2001 - RE-Miet 2/00
Allein nur weil die Mieter eine Werkmietwohnung zu einem Unterhalt der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Mietzins überlassen wird, besteht für den Vermieter nicht die Verpflichtung, bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG den ursprünglichen proportionalen Abstand zwischen Ausgangsmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten.*)
VolltextIBRRS 2006, 2641
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 178/03
1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter.*)
2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 2617
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.2001 - 20 RE-Miet 2/99
Unterscheidet der Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen zwischen der Erhöhung der Grundmiete und des Anteils für Schönheitsreparaturen, muss auf Zustimmung zur Erhöhung der Grundmiete einschließlich des Anteils für die Schönheitsreparaturen auch dann geklagt werden, wenn letzterer unverändert bleibt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2613
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2001 - 9 U 110/00
Zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen rechtswidrigen Verhaltens des Mieters gegenüber einem Dritten - gewaltsames Eindringen des Mieters in Räumlichkeiten eines anderen Mieters in einem anderen Objekt des Vermieters.*)
VolltextIBRRS 2006, 2578
KG, Urteil vom 09.09.2002 - 8 U 159/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2556
BGH, Urteil vom 23.10.2002 - XII ZR 202/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2485
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2000 - 4 U 112/99
Ist eine Staffelmietvereinbarung wegen eines unangemessen hohen Entgelts (§ 5 Abs. 2 WiStG) teilweise nichtig, führt dies nicht zum Wegfall der folgenden Staffelbeträge. Deren Wirksamkeit ist selbständig im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Zeitpunkt des jeweils bestimmten Anfangstermins zu beurteilen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2477
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2000 - 10 U 197/98
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schadensersatzanspruch des Mieters oder seine Berechtigung zur Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, wenn die tatsächliche Mietbelastung die vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen erheblich überschreitet*)
2. Die mietvertraglich geregelten "Kosten der Entwässerung" umfassen mangels einer gegenteiligen Regelung auch die Aufwendungen des Vermieters für das Abführen von Oberflächenwasser, so daß diese in gleicher Weise umlagefähig sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 2471
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
Folgende Klausel eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages ist - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - für den Mieter im Sinn des § 3 AGB Gesetz überraschend und damit nicht Vertragsbestandteil.
"Sollte das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der gesetzlichen Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter als pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter den Betrag der zuletzt vereinbarten Kaltmiete für einen Monat".
Wenn die Klausel Vertragsbestandteil geworden wäre, wäre sie gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam, da sie dem Mieter konkludent den Nachweis abschneidet, daß dem Vermieter infolge der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses Kosten überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 2447
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2005 - 24 W 62/05
Der Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens bemisst sich nach der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer, wenn die Nebenkosten nicht pauschal festgelegt sind, sondern auf Grund einer Abrechnung ermittelt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2445
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2006 - 24 U 112/05
1. Kennt der Mieter die die Gebrauchseinschränkung begründenden Tatsachen, so reicht dies aus, um eine die Kündigung ausschließende Kenntnis des Mieters vom Sachmangel zu bejahen.
2. Zur Frage der Umdeutung einer Hauptintervention in eine Nebenintervention im zweiten Rechtszug.
VolltextIBRRS 2006, 2421
BGH, Urteil vom 22.03.2006 - VIII ZR 212/04
§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO erfordert nicht unbedingt einen förmlichen Antrag. Vielmehr reicht es aus, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll. Dafür genügt grundsätzlich auch ein lediglich auf Aufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag.*)
VolltextIBRRS 2006, 2419
BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 32/05
Bei der Bemessung des Streitwertes einer Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne (und entsprechend bei der Festsetzung des Beschwerdewertes für Rechtsmittel) ist der Wert der Beeinträchtigung des Vermieters durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses maßgeblich, nicht die Kosten der Beseitigung oder das Interesse des Vermieters an der Erhaltung des optischen Gesamteindrucks des Hauses.
VolltextIBRRS 2006, 2398
OLG Hamburg, Urteil vom 14.08.2003 - 4 U 58/01
Gibt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht sämtliche Schlüssel zurück, hängt die Erfüllung der Rückgabepflicht davon ab, ob und ggf. wie lange der Vermieter dadurch an der Inbesitznahme der Räume und an einer uneingeschränkten Verfügung über diese gehindert ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2394
OLG Naumburg, Urteil vom 02.09.2003 - 11 U 91/02
1. Eine zulässige, über § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu einem Erstattungsanspruch führende Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahme des Verfügungsberechtigten ist es auch, wenn das Mietobjekt über Modernisierungen (hier: Erneuerung der Fenster, Heizungs-, Sanitär- und Fassadensanierung) am Wohnungsmarkt gehalten und Leerstand verhindert wird.*)
2. Ist eine Gesamtsanierung wirtschaftlich sinnvoll, muss sich der Verfügungsberechtigte nicht auf das "Notwendige", also Stückwerk, beschränken.*)
3. Eigene Arbeitsleistungen sind dem Verfügungsberechtigten nicht zu erstatten.*)
4. Nimmt der Verfügungsberechtigte für zulässige Maßnahmen Fremdmittel in Anspruch, so kann er die in diesem Zusammenhang aufgewandten Finanzierungskosten (Zinsen) als weiteren Aufwand erstattet verlangen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2387
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.09.2003 - 3 U 279/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext