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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6056 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 3324
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2022 - 14 U 125/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3315
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenermittlung und Kostenverteilung

AG Bonn, Urteil vom 20.05.2022 - 210 C 48/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3311
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie lange darf eine Wohnungseigentümerversammlung dauern?

AG Oldenburg, Urteil vom 13.06.2022 - 16 C 32/21

Für die zulässige Dauer einer Wohnungseigentümerversammlung gibt es keine gesetzliche Regelung. Maßgeblich sind die besonderen Umstände des Einzelfalles.

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IBRRS 2022, 2781
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresabrechnung kann beschränkt werden

AG Bonn, Beschluss vom 14.12.2021 - 27 C 115/19

1. Die Änderung eines Verteilungsschlüssels setzt voraus, dass die Wohnungseigentümer hierfür die entsprechende Kompetenz besitzen, die sich entweder aus dem Gesetz oder einer Vereinbarung ergeben kann. Soweit die erforderliche Kompetenzzuweisung nicht vorliegt, ist ein dennoch gefasster Beschluss nichtig.

2. Nach § 16 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer hinsichtlich der darin näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten den gesetzlichen oder den im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss ändern, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

3. Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die bis zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels angefallenen Kosten nach dem bis dahin geltenden (bisherigen) Schlüssel umgelegt werden.

4. Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt.

5. Die Ungültigkeitserklärung kann auf rechnerisch selbstständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung beschränkt werden, dies gilt insbesondere bei Zugrundelegung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels und sich eine unzutreffende Kostenverteilung in der Regel nicht auf die Gesamtabrechnung auswirkt, sondern nur auf die Einzelabrechnungen - und dies auch nur im Umfang der betroffenen Positionen.

6. Für Einzelwirtschaftspläne gilt nichts anderes.

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IBRRS 2022, 3286
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ein Fehler in der Jahresbarechnung macht den Beschluss insgesamt ungültig

AG Charlottenburg, Urteil vom 27.05.2022 - 73 C 54/21

1. Wird ein Fehler in der Jahresabrechnung festgestellt, der sich notwendig auf die Ergebnisse ausgewirkt hat, dann ist der gesamte Beschluss für ungültig zu erklären, denn eine Beschränkung auf einzelne abgrenzbare Rechnungspositionen ist schon deshalb nicht mehr möglich, weil das zu Grunde liegende Rechenwerk gar nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung ist.

2. Ein Beschlussmangel genügt zur Ungültigerklärung des Beschlusses.

3. Die Entlastung des Beirats widerspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, solange noch keine fehlerfreie Abrechnung vorliegt.

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IBRRS 2022, 3287
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verbrauchsermittlung bei Verstoß gegen HeizkostenVO

BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 214/21

Ist bei einer Wohnungseigentumsanlage mit verschiedenen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) entgegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F. nicht mit einem separaten Wärmemengenzähler vorerfasst worden, entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Ermittlung des Verbrauchs im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten erfolgt.*)

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IBRRS 2022, 3110
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellung der Beschlussunfähigkeit ist unzulässig

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 27.05.2022 - 980b C 37/21 WEG

Die Frage, ob eine Versammlung beschlussfähig war oder nicht, kann aus Rechtsgründen nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Denn Beschlüsse einer beschlussunfähigen Wohnungseigentümerversammlung sind nicht nichtig, sondern nur anfechtbar, so dass es einer Anfechtungsklage bedarf.

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IBRRS 2022, 3241
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umwidmung von Mitteln der Erhaltungsrücklage?

AG Lübeck, Urteil vom 18.03.2022 - 35 C 52/21 WEG

Die Wohnungseigentümer sind im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung dazu berechtigt, Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen und sie als Betriebs- und Verwaltungsmittel zu verwenden oder auch an sich auszukehren.

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IBRRS 2022, 3239
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
WEG-Verwalter ist richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige!

LG Mainz, Urteil vom 07.04.2022 - 9 O 191/18

1. Die Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter wird in der Regel für dessen Auftraggeber, mithin der Eigentümergemeinschaft vorgenommen, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt. Auf den Umfang der vergebenen Arbeiten kommt es nicht an. Voraussetzung ist stets, dass dem Auftragnehmer der Werkleistungen die Eigenschaft als Hausverwalter offengelegt ist.

2. Der Austausch des kompletten Bodenbelags in zwei Häusern mit mehreren Stockwerken stellt keine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Die Vergabe eines solchen Auftrags bedarf eines WEG-Beschlusses.

3. Auch wenn dem Hausverwalter nicht durch WEG-Beschluss zum Abschluss eines Bauvertrags ermächtigt ist, kann ein Vertrag zwischen dem Unternehmer und der Wohnungseigentümergemeinschaft nach den Grundsätzen über die Anscheins- und Duldungsvollmacht zustande kommen.

4. Im Grundsatz ist es Sache des Bestellers, sich darüber klar zu werden, welcher Erfolg durch den Werkvertrag erreicht werden soll und wie der Besteller diesen Erfolg für sich nutzbar machen kann, während es Sache des Unternehmers ist, auf welche Weise er den Erfolg erreicht. Allerdings ist der Unternehmer verpflichtet zu klären, ob sich das Werk für die - im Bedarfsfall durch Nachfrage zu klärenden - Zwecke des Bestellers eignet.

5. Der Rahmen einer (stillschweigend) vertraglich vereinbarten Prüfungs- und Beratungspflicht des Unternehmers ihre Grenzen ergibt sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt. Was hiernach zu fordern ist, bestimmt sich u.a. nach dem von dem Unternehmer zu erwartenden Fachwissen und überhaupt durch alle Umstände, die für den Unternehmer bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind.

6. Hat der Besteller eine zur Beeinträchtigung des Werks führende Anweisung erteilt und sie trotz der vom Unternehmer hinreichend deutlich geäußerten Bedenken aufrechterhalten, hat der Unternehmer seine Hinweispflicht erfüllt und ihn trifft an dem Mangel keine (Mit-)Verantwortung.

7. Wird nicht der Besteller, sondern sein befugter Vertreter belehrt, und verschließt sich dieser den vorgebrachten Bedenken, muss sich der Unternehmer unmittelbar an den Besteller selbst wenden. Das gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertreter um den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.




IBRRS 2022, 3235
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt teilen

BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21

1. Kommt es für die Frage, ob eine Verwaltungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, auf eine umstrittene und höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage an (hier: Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung), ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden, welche Auffassung für die künftige Verwaltungspraxis maßgeblich sein soll. Ein solcher Beschluss kann mit einer Beschlussersetzungsklage gerichtlich erzwungen werden.*)

2. Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Interesses nicht zu ersetzen hat, wie die Versicherungsprämie nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Verteilungsschlüssel zu verteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Leitungswasserschaden an dem Gemeinschaftseigentum oder - ausschließlich oder teilweise - an dem Sondereigentum entstanden ist.*)

3. Die Wohnungseigentümer können gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine von dem allgemeinen Umlageschlüssel abweichende Verteilung des Selbstbehalts beschließen.*)

4. Ein auf § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gestützter Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Anpassung der Kostenverteilung für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten ist nur dann gegeben, wenn zugleich die in § 10 Abs. 2 WEG genannten Voraussetzungen vorliegen (Fortführung von Senat, IMR 2010, 150). Dies gilt auch bei der Verteilung eines in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarten Selbstbehalts.*)




IBRRS 2022, 3217
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nichteinhaltung der Einberufungsfrist

AG Landshut, Urteil vom 25.03.2022 - 14 C 1593/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 3186
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schwimmbad muss gewartet werden

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.03.2022 - 980a C 34/20 WEG

Eine Nutzung eines Schwimmbads in einer Wohnungseigentumsanlage ist bereits dann "öffentlich" i.S.d. DIN 15288 Teil 2, wenn nicht nur ein einzelner Eigentümer bzw. seine Familie und seine Gäste das Schwimmbad nutzen können, sondern mehrere Eigentümer bzw. ihre jeweiligen Familien und Gäste.

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IBRRS 2022, 3183
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmtheit eines WEG-Beschlusses

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 20.04.2022 - 539 C 28/21

1. Die beschlossene "Auflage, die Konstruktion auf die ursprüngliche Größe der Terrasse zu reduzieren", ist bereits deshalb unbestimmt, weil "die ursprüngliche Größe der Terrasse" nicht konkret genug angegeben worden ist. Die Teilungserklärung ist im Protokoll nicht in Bezug genommen und kann daher zur Auslegung nicht herangezogen werden.*)

2. Ein Beschluss muss erkennen lassen, ob es sich allein um einen Teil-Rückbaubeschluss handelt oder ob es sich darüber hinaus auch um einen nachträglichen Teil-Gestattungsbeschluss handelt, mit dem die von den Klägern vorgenommenen Veränderungen im Übrigen nachträglich genehmigt worden sind.*)

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IBRRS 2022, 3182
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgelaufene Anfechtungsfrist

LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2022 - 318 S 65/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2314
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Folgen eines Ladungsmangels

AG Essen, Urteil vom 07.07.2022 - 196 C 90/21

1. Von Gesetzes wegen besteht keine Beschlusskompetenz, die persönliche Leistungs- und/oder Unterlassungspflicht eines Wohnungseigentümers zu begründen.

2. Fehlt den Wohnungseigentümern für einen Beschlussgegenstand eine Beschlusskompetenz, ist der entsprechende Beschluss nichtig.

3. Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer Bezug auf einen bestimmten Gegenstand, so erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass der betreffende Gegenstand mit hinreichender Sicherheit bestimmbar ist.

4. Ist ein Beschluss unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unbestimmt, ist er anfechtbar oder nichtig. Dabei ist zu unterscheiden, ob noch ein durchführbarer Regelungsinhalt besteht (Anfechtbarkeit) oder nicht (Nichtigkeit).

5. Die Kausalität eines formellen Beschlussmangels für das Beschlussergebnis wird widerlegbar vermutet, so dass eine Ungültigerklärung dann ausscheidet, wenn mit Sicherheit, nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der jeweilige Beschluss auch bei ordnungsmäßigem Verfahren ebenso gefasst worden wäre.

6. Sind trotz Verstoßes gegen die Ladungsfrist alle Wohnungseigentümer erschienen oder vertreten, ist der Mangel in der Regel nicht ursächlich für die Beschlussfassung.

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IBRRS 2022, 3176
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtliche Änderungen im Hinblick auf die E-Mobilität

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 29.04.2022 - 980b C 38/21 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3175
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter kann WEG vor ihrer Entstehung nicht rechtlich binden

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2022 - 6 O 325/19

1. Zum vor Entstehung einer WEG durch den vom Bauträger als sich selbst bestellten Verwalter abgeschlossenen, schwebend unwirksamen Wärme-Contracting-Vertrag und dem substanzlosen Vortrag von dessen Genehmigung.*)

2. Zum ebenso substanzlosen Vortrag eines der WEG durch pflichtwidriges Verwalterhandeln entstandenen Schadens bei Nichtgenehmigung des Wärme-Contracting-Vertrages.*)

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IBRRS 2022, 3174
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feuchtigkeitsschäden am Gemeinschaftseigentum

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 24.05.2022 - 750 C 17/21

Das Gemeinschaftsinteresse bestimmt sich grds. nach den Kosten der angestrebten Maßnahme, das Einzelinteresse nach dem auf die klagende Partei entfallenden Anteil.

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IBRRS 2022, 3163
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gültigkeit mehrerer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 27.05.2022 - 980b C 27/21 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3153
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenentscheidung nach Erledigterklärung

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 05.08.2021 - 980b C 6/21 WEG

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2291
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie ist die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage darzustellen?

LG Bremen, Urteil vom 08.07.2022 - 4 O 185/21

1. Bei § 667 Alt. 2 BGB trifft die Darlegungs- bzw. Beweislast, dass der Beauftragte etwas durch die Auftragsausführung erlangt hat, den Auftraggeber, der gem. § 666 BGB jederzeit einen Auskunftsanspruch über den Stand der Geschäfte geltend machen kann.

2. Sodann muss der Beauftragte darlegen und beweisen, dass er das unstreitig bzw. nachweislich Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben hat.

3. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Jahresgesamt- und -einzelabrechnung aufzunehmen ist, sind lediglich die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.

4. Eine Abrechnung, in welcher der Soll-Betrag der beschlossenen Zuführung zur Instandhaltungshaltungsrücklage als fiktive Ausgabe angesetzt wird, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.

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IBRRS 2022, 3134
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mängelstreitigkeit mit Bauträger nach Heranziehungsbeschluss

LG Berlin, Urteil vom 23.12.2021 - 39 O 276/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 3133
WohnungseigentumWohnungseigentum
Berichtigungsbeschluss

AG Remscheid, Beschluss vom 28.12.2021 - 8a C 97/2

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 3037
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorformulierte Beschlussanträge in Tagesordnung verbindlich?

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 29.01.2020 - 539 C 14/19

1. Ein ganz präziser Antrag ohne übergeordneten Tagesordnungspunkt engt die Beschlussmöglichkeiten ein.*)

2. Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, vorformulierte Beschlussanträge in die Tagesordnung der Ladung aufzunehmen. Selbst wenn dies erfolgt, bleibt es den Wohnungseigentümern unbenommen, von einem solchen Beschlussantrag nach ihrem Ermessen abzuweichen. Sie dürfen nur nicht von dem Gegenstand des angekündigten Beschlusses abweichen.*)

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IBRRS 2022, 3091
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEMoG: Verlust der Prozessführungsbefugnis ist verfassungsgemäß!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.10.2022 - 2-13 S 95/21

1. Gibt die Klägerin ohne nachvollziehbaren Grund ihre Anschrift nicht an, sondern beschränkt sich auf die Angabe eines Dienstleistungsunternehmens, welches Post an sie weiterleitet, ist die Klage unzulässig.*)

2. Der Verlust der Prozessführungsbefugnis in Störungsabwehrklagen, die vor dem 01.12.2020 erhoben worden sind, durch eine Erklärung des Verwalters über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

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IBRRS 2022, 3097
ImmobilienImmobilien
Gilt § 1 Absatz 4 WEG auch bei Umwandlung badischen Stockwerkseigentums?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.09.2022 - 19 W 81/21

Zur Anwendung des § 1 Absatz 4 WEG in Fällen der Umwandlung badischen Stockwerkseigentums in Wohnungseigentum.*)

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IBRRS 2022, 3095
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentumsrechte

KG, Beschluss vom 27.09.2022 - 1 W 301/22

Der bei Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentumsrechte der Bewilligung beizufügende Aufteilungsplan besteht regelmäßig aus Grundrissen der einzelnen Stockwerke sowie Schnitten und Ansichten des Gebäudes. Sind in einem Grundriss bei einzelnen Räumen keine Nummern eingezeichnet, kann sich ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sondereigentum mit der sachenrechtlich erforderlichen Bestimmtheit auch daraus ergeben, dass andere, mit diesen Räumen in Zusammenhang stehenden Teile des Gebäudes - hier den nicht nummerierten Räumen vorgelagerte Fenster - entsprechend nummeriert sind und insofern auch kein Widerspruch zu der Teilungserklärung erkennbar ist.*)

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IBRRS 2022, 3057
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über die "Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne" meint Beschluss über die Vorschüsse

LG Berlin, Urteil vom 30.08.2022 - 55 S 7/22 WEG

Werden in einer Eigentümerversammlung die vorgelegten "Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne für 2021" zur Beschlussfassung gestellt, so ist dieser Beschluss dahingehend auszulegen, dass die Eigentümerversammlung lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beiträge (Vorschüsse) festlegen will. Eine solche Beschlussfassung zielt nicht auf die Genehmigung des dem Wirtschaftsplan zu Grunde liegenden Rechenwerks ab.*)

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IBRRS 2022, 3076
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Beschluss über eine Sonderumlage für eine Baumaßnahme

AG München, Urteil vom 23.01.2020 - 483 C 9855/19 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3064
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trotz Fristsetzung keine Einsicht in die Verwalterunterlagen!

AG München, Beschluss vom 18.08.2022 - 1294 C 8383/22 EVWEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3055
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung

AG Suhl, Urteil vom 19.05.2020 - 1 C 67/20

Eine am 11.3.2020 von dem Wohnungsverwalter an die Wohnungseigentümer versandte Einladung, zu einer für den 4.4.2020 beabsichtigten Wohnungseigentümerversammlung war zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig und entsprach ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2022, 3043
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gültigkeit von Beschlüssen

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 24.01.2020 - 980b C 19/19 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3042
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen Pflichtverletzungen

AG Köln, Urteil vom 28.01.2020 - 204 C 247/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3028
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflege der im Sondernutzungsrecht stehenden Gartenflächen

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 29.01.2020 - 539 C 17/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3027
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch gegen den Verwalter auf Einsicht in Original-Verwaltungsunterlagen

AG Offenbach, Urteil vom 29.01.2020 - 320 C 151/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3026
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigenmächtige Instandsetzung von zwingendem Gemeinschaftseigentum

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 29.01.2020 - 539 C 16/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3025
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fristlose Kündigung des Verwaltervertrags

AG Hamburg, Urteil vom 07.02.2020 - 9 C 469/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3021
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondereigentümer kann keine Unterlagen beim Ex-Verwalter einsehen

LG Berlin, Beschluss vom 16.03.2020 - 55 T 55/19

Ein Anspruch des einzelnen Sondereigentümers auf Einsichtsgewährung in Unterlagen beim Ex-Verwalter besteht nicht, wenn dieser abberufen wurde, sein Amt beendet und die Unterlagen dem neuen Verwalter übergeben hat.*)

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IBRRS 2022, 3031
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ohne Verwalter keine Beschlussfassung vor Klageerhebung nötig

BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 180/21

1. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, so wird sie bei einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein (Fortführung von Senat, Urteil vom 08.07.2022 - V ZR 202/21, IMR 2022, 421).*)

2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bedarf die Erhebung einer gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichteten Klage auf anteilige Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage keiner auf die Klageerhebung bezogenen Beschlussfassung.*)

3. Erhebt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, sind Beschränkungen seiner Vertretungsmacht im Innenverhältnis, die die Befugnis zur Klageerhebung betreffen, jedenfalls im Grundsatz nicht zu überprüfen.*)




IBRRS 2022, 3023
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilung von Müllentsorgungskosten zwischen Gewerbeeinheiten und Wohnungen

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28.02.2020 - 980b C 28/19 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3018
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verkehrssicherungspflicht WEG - Räum- und Streupflicht bei Parkplatzzufahrt

AG Fürth, Urteil vom 18.03.2020 - 330 C 1137/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2853
WohnungseigentumWohnungseigentum
Inhalt eines Eigentümerbeschlusses muss inhaltlich bestimmt und klar sein

LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2022 - 85 S 3/22 WEG

Sieht ein Beschluss vor, dass dem Verteilerschlüssel für eine Sonderumlage die Wohnfläche zu Grunde zu legen ist, und schweigt dazu, wie diese Wohnfläche zu berechnen ist, so ist er unbestimmt und damit ungültig.

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IBRRS 2022, 2790
ImmobilienImmobilien
Begründung von Sondereigentum an Sondernutzungsfläche bedarf Einigung aller!

OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2022 - 2 Wx 138/22

Für die Begründung von Sondereigentum an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Sondernutzungsfläche bedarf es der Einigung aller Miteigentümer in grundbuchmäßiger Form.*)

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IBRRS 2022, 2996
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandsetzung

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 24.03.2020 - 303c C 6/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2810
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostentragungsregelung in der Teilungserklärung hat immer Vorrang!

AG Erfurt, Urteil vom 22.06.2022 - 5 C 1260/21

1. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass die Sondereigentümer einer Tiefgarage deren Kosten alleine zu tragen haben, so ist ein Beschluss, dass die Kosten der Erneuerung des Tiefgaragentores zwischen allen Eigentümern aufgeteilt werden, unwirksam.

2. Die Gemeinschaftsordnung geht auch dann einer Kostenteilung zwischen allen Eigentümern vor, wenn die Maßnahme der erstmaligen Herstellung mängelfreien Eigentums dient.

3. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG räumt keine Möglichkeit ein, die erstmalige Kostentragungspflicht zu begründen. Erforderlich wäre vielmehr, dass jeder Wohnungseigentümer bereits aufgrund einer vormaligen Kostenregelung einen Anteil hätte tragen müssen.

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IBRRS 2022, 2728
ProzessualesProzessuales
Übrige Eigentümer ≠ Verband!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2022 - 22 C 36/21 WEG

1. Eine Klage gegen "die übrigen Eigentümer der WEG ..." richtet sich gegen die übrigen Eigentümer und nicht gegen den Verband. Eine Rubrumsberichtigung ist daher nicht möglich, es bedarf vielmehr einer Klageänderung.

2. Nur bei einer Klageänderung innerhalb der Anfechtungsfrist kann die Beschlussanfechtungsklage die Frist wahren.

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IBRRS 2022, 2995
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ermächtigung der WEG-Verwalters zum Abschluss TV-Mehrnutzervertrag

AG Ludwigslust, Urteil vom 01.04.2020 - 44 C 261/19 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2994
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizkostenabrechnung nach Flächenmaß

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.04.2020 - 14 S 1248/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2783
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Betrieb einer Bankfiliale umfasst Aufstellung eines Geldautomats!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2022 - 9 U 25/21

1. Die Verbindung eines Geldautomaten mit der Kellerdecke der Immobilie stellt eine bauliche Veränderung dar.

2. Sieht die Teilungserklärung den Betrieb einer Bankfiliale im Erd- und Kellergeschoss der Immobilie vor, ist das Aufstellen eines Geldautomaten von der Teilungserklärung gedeckt.

3. Eine abstrakte Gefahr (hier: Sprengung des Geldautomaten) ist nicht ausreichend, um das Aufstellen und den Betrieb des Geldautomaten als unzulässig erscheinen zu lassen.

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IBRRS 2022, 2974
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herausgabe von Verwaltungsunterlagen durch den ausgeschiedenen Verwalter

AG Mitte, Urteil vom 14.05.2020 - 29 C 5022/19 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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