Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6100 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 2321OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2003 - 20 W 139/02
Die nachteilige Veränderung der Sichtverhältnisse aus einer Wohnung über das Dach der Wohnungseigentumsanlage durch eine bauliche Veränderung kann einen Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 WEG darstelleb*)
VolltextIBRRS 2004, 2320
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
Der Antrag, den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären, kann auf einzelne selbständige Posten der Abrechnung beschränkt werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2319
BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, einer Sanierungsmaßnahme zuzustimmen, erledigt sich in der Hauptsache, wenn zwischenzeitlich saniert wurde.*)
VolltextIBRRS 2004, 2318
BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2Z BR 10/03
Ein Wohnungseigentümer allein kann keine Ansprüche gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen, wenn es die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betrifft.*)
VolltextIBRRS 2004, 2305
BayObLG, Beschluss vom 04.09.2002 - 3Z BR 120/02
Ein Sachverständiger muss auch in einem Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz das Gericht rechtzeitig unterrichten, wenn durch die Hinzuziehung einer fachkundigen Hilfskraft seine voraussichtliche Entschädigung den Wert des Verfahrensgegenstands übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2282
OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
Sieht die Teilungserklärung vor, dass die Wohnungseigentümer vor baulichen Veränderungen die Zustimmung des Verwalters einholen müssen, so tritt die Zustimmung des Verwalters im Regelfall nicht an die Stelle der einstimmigen Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, sondern ist neben dieser erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2004, 2279
BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2 Z BR 232/03
1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.*)
2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.*)
3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).*)
VolltextIBRRS 2004, 2278
BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.*)
2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.*)
3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).*)
VolltextIBRRS 2004, 2246
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
Ein Verwalter kann mit einfacher Stimmenmehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer bestellt werden. Die relative Stimmenmehrheit genügt selbst dann nicht, wenn über mehrere Bewerber gleichzeitig abgestimmt wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2245
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 28/03
Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit der Verwalterentlastung ersetzen nicht einen Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung.*)
VolltextIBRRS 2004, 2244
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2003 - 20 W 283/01
1) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbständige Rechnungspositionen beschränkt werden. Bei uneingeschränkter Anfechtung der Jahresabrechnung kann der Eigentümerbeschluss hinsichtlich der mängelbehafteten Abrechungsposten für ungültig erklärt werden*)
2) Zur Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen über den Austausch von Wasseruhren und dem Aufschub von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.*)
VolltextIBRRS 2004, 2243
OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2003 - 16 Wx 22/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2242
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 Z BR 90/02
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2004, 2241
KG, Beschluss vom 10.03.2003 - 24 W 3/03
Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit und die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Verbrauch bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der unter die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt und damit auch eine ersetzende gerichtliche Entscheidung über diesen Verfahrensgegenstand eröffnet (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559).*)
VolltextIBRRS 2004, 2240
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 Wx 85/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2239
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 27/03
Erklärt der Antragsteller nach Widerspruch gegen den antragsgemäß erlassenen Mahnbescheid im Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Wohnungseigentumsgericht im Hinblick auf Zahlungen des Antragsgegners nach Zustellung des Mahnbescheids die Hauptsache teilweise für erledigt, ist darin in der Regel die teilweise Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu sehen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2238
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2004, 2237
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 9/03
Der Betrieb eines Pilslokals mit Pizzeria stört bei typisierender Betrachtungsweise mehr als der Betrieb eines Ladens, mag in unmittelbarer Nachbarschaft auch eine weitere Gaststätte vorhanden sein.*)
VolltextIBRRS 2004, 2236
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2003 - 20 W 261/01
Ohne eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung im Sinn von § 10 WEG muss die Jahresabrechung hinsichtlich der Betriebskosten nicht an § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung ausgerichtet sein.*)
VolltextIBRRS 2004, 2235
KG, Beschluss vom 03.03.2003 - 24 W 15/03
Wenn § 27 Abs. 2 FGG bei einem Angriff auf die isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts eine weitere Beschwerde ausschließt, gilt das auch für die weitere außerordentliche Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts als Nebenentscheidung ohne Angriff auf die Hauptsacheentscheidung.*)
VolltextIBRRS 2004, 2234
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2233
KG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 W 244/03
Erklärt der WEG-Verwalter, der zugleich Erwerber ist, die Zustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG auch gegenüber dem Veräußerer, ist dies wirksam; § 181 BGB findet insoweit keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2004, 2213
BayObLG, Beschluss vom 17.01.2003 - 2Z BR 130/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG ist zu gewähren, sofern innerhalb der Anfechtungsfrist das Protokoll über die Eigentümerversammlung noch aussteht.*)
VolltextIBRRS 2004, 2212
BayObLG, Beschluss vom 15.01.2003 - 2Z BR 101/02
Mit einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss können Schadensersatzforderungen gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums eigenständig durchgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2211
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2002 - 2 Wx 27/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2178
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 24 U 5/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2177
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2001 - 20 W 337/00
Kostenschuldner der Vollzugsgebühr des § 146 Abs. 1 S. 1 KostO sind bei Antragsverfahren wegen des hier geltenden formalen Veranlasserprinzips alle Auftraggeber als Gesamtschuldner, unabhängig davon, in wessen Interesse der Antrag gestellt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2176
BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Zur Frage, wie die Regelung einer Gemeinschaftsordnung auszulegen ist, wenn einem Wohnungseigentümer allein die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und die Straßenreinigungspflicht obliegt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2175
BayObLG, Beschluss vom 18.05.2001 - 2Z BR 76/01
Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt in einer Wohnungseigentumssache sofort, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter vorliest.*)
VolltextIBRRS 2004, 2174
BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Zur Frage, welche Ansprüche Wohnungseigentümer gegeneinander haben, wenn die Wohnanlage wegen Feuchtigkeitsschäden saniert werden muß.*)
VolltextIBRRS 2004, 2173
BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
Die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses hängt nicht davon ab, daß aus dem in der Versammlungsniederschrift niedergelegten Mehrheitsbeschluß die Anzahl der Ja- und Neinstimmen nicht hervorgeht.*)
VolltextIBRRS 2004, 2172
OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 47/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2171
OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2170
BayObLG, Beschluss vom 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Darf der Wohnungseigentumsverkäufer nach dem Kaufvertrag die Teilungserklärung hinsichtlich einer Sondernutzungsfläche auch zu Lasten des Erwerbers abändern, so kann ihm auch das Recht zustehen, einem anderen Erwerber von Wohnungseigentum die Sondernutzungsfläche zuzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2169
BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
Die in einer Eigentümerversammlung abgegebene Zustimmung zu einer baulichen Veränderung können von einem Wohnungseigentümer wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2168
BayObLG, Beschluss vom 07.08.2001 - 2Z BR 38/01
1. Auch wenn jahrelang abweichend von der Gemeinschaftsordnung abgerechnet wurde, besteht keine die Gemeinschaftsordnung abändernde Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel.*)
2. Regelmäßig fehlen die Voraussetzungen für die Entlastung des Verwalters wenn die Jahresabrechnung magelhaft und der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2167
BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
In der Wohnungseigentümerversammlung ist die Stimmenmehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2166
BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
Im Wohnungseigentumsverfahren kann die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegenüber einem Beteiligten zu laufen beginnen, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in dessen Gegenwart vorliest.*)
VolltextIBRRS 2004, 2165
BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01
Die Bezeichnung eines aus mehreren Räumen bestehenden Teileigentums als "nicht zu Wohnzwecken dienende Diele" gilt als eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)
VolltextIBRRS 2004, 2164
BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 114/01
Die Freistellung nicht beheizbarer Räume in der Gemeinschaftsordnung von Heizkosten gilt nur für Heizkosten und nicht für alle sonstigen verbrauchsabhängigen Kosten.*)
VolltextIBRRS 2004, 2163
BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 96/01
1. Eine vom Hausverwalter aufgrund der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Ermächtigung aufgestellte Hausordnung ist so lange verbindlich, wie sie nicht durch die Eigentümer oder das Gericht geändert wird.*)
2. Die Beschränkung des Musizierens in der Hausordnung auf Zimmerlautstärke, so daß es in anderen Wohnungen nicht gehört wird, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn sie nicht in einer Vereinbarung enthalten ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2162
BayObLG, Beschluss vom 28.08.2001 - 2Z BR 108/01
Zur Frage der Höhe des Geschäftswertes der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan, wenn lediglich formelle Mängel gerügt werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2161
BayObLG, Beschluss vom 28.08.2001 - 2Z BR 50/01
Zur Frage, inwieweit mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung gegen Wohngeldansprüche aufgerechnet werden kann.*)
VolltextIBRRS 2004, 2160
BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 107/01
1. Der Verwalter darf ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer keine Forderungen gegen die Wohnungseigentümer anerkennen.*)
2. Nur wenn ein entsprechender Eigentümerbeschluss besteht, kann ein Wohnungseigentümer auf Zahlung von Wohngeld in Anspruch genommen werden.*)
3. Verstöße gegen die Vorschriften über die Einberufung zur Eigentümerversammlung führen nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.*)
VolltextIBRRS 2004, 2146
BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 86/01
Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung zu, so ist er als auch sein Rechtsnachfolger an diese Zustimmung gebunden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2145
BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 8/01
Vereinbaren die Wohnungseigentümer, daß die für die Dauer von Sanierungarbeiten entfernte Erde in Containern zwischengelagert und danach wieder zurücktransportiert werden soll, dürfte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein. Gerät der Hinterleger mit der Verpflichtung zur Wegschaffung der Erde in Verzug, schuldet er den Wohnungseigentümern den Ersatz der von ihnen aufgewendeten Lagerkosten.*)
VolltextIBRRS 2004, 2144
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2001 - 3 Wx 202/01
Haben mehrere Bewerber für eine Bestellung zum Verwalter Unterlagen vorgelegt, so verstößt es nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwaltungsbeirat nach Prüfung der Unterlagen nicht alle, sondern nur die in erster Linie als geeignet erscheinenden zur Vorstellung in der Versammlung der Wohnungseigentümer, in der die Bestellung beschlossen werden soll, einlädt und einer dieser Bewerber, der nach seiner Persönlichkeit und seinen fachlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Verwalteramtes geeignet ist, gewählt bzw. bestellt wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2143
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2001 - 3 Wx 28/01
1. Ist nach der aus dem Jahre 1995 stammenden Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer den übrigen Eigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis der auf seine Einheit entfallenden Wohn- und Nutzfläche gemäss DIN in der jeweils gültigen Fassung zu tragen, so widerspricht die Umlage nach dem Verhältnis der reinen Wohnflächen in der Jahresabrechnung dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung; die für die Umlage maßgebliche Flächenberechnung ist weder nach der DIN 283 noch nach der DIN 277, sondern nach Maßgabe der II. BVO - allerdings unter Mitbewertung der Zubehörräume (hier: Keller und Spitzböden) - vorzunehmen.*)
2. Billigt die Eigentümergemeinschaft den Einbau von Flachkollektoren einer Solaranlage durch einen Miteigentümer, ohne sich zuvor einen auf Tatsachen gegründeten groben Überblick darüber zu verschaffen, inwieweit dem Gemeinschaftseigentum infolge der Baumaßnahme eine optische, statische oder technische Beeinträchtigung (hier zu besorgende Undichtigkeit eines Daches) drohen kann, so widerspricht diese "Blankettzustimmung" dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung.*)
VolltextIBRRS 2004, 2142
BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
Darf der Käufer nach dem Kaufvertrag bereits vor Eigentumsumschreibung in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft eintreten, so wird davon regelmäßig nicht die Beschlussfassung erfasst, die der erkennbaren Interessenlage des Veräußerers widerspricht*)
VolltextIBRRS 2004, 2141
BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - 2Z BR 106/01
Beschränkt sich ein Eigentümerbeschluss darauf, einen Antrag abzulehnen, besteht ein sogenannter Nichtbeschluss, der deswegen nicht für ungültig erklärt werden kann. Der Anfechtungsantrag läßt sich regelmäßig umdeuten in einen Antrag, der Maßnahme zuzustimmen, die abgelehnt wurde.*)
Volltext