Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6217 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2636
OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2635

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
Der zivilprozessuale Grundsatz, daß diejenigen Richter entscheiden müssen, die der letzen mündlichen Verhandlung beiwohnten, gilt nicht WE-Verfahren.*)

IBRRS 2006, 2634

BGH, Urteil vom 01.03.2001 - III ZR 329/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2633

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
Hat eine Wohnungseigentümerin die Anlage als Bauträgerin erstellt und gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer die Bestellung ihres Ehemannes zum Verwalter durchgesetzt, kann darin ein Stimmrechtsmissbrauch liegen.*)

IBRRS 2006, 2632

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 137/00
Die Rechtsmittelbeschwer für die Anfechtung der Entlastung des Verwalters zur Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer bemißt sich nach dem auf den anfechtenden Wohnungseigentümer entfallenden Teil des Gesamtschadens.*)

IBRRS 2006, 2630

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 16/01
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verwalter Unterlassung der von einem Wohnungseigentümers an seiner Tätigkeit geübten Kritik verlangen kann.*)

IBRRS 2006, 2629

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 127/00
1. § 265 ZPO gilt auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren.*)
2. Die Wohnungseigentümer sind zur Duldung verpflichtet, wenn ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Eigentümerbeschlüsse Anpflanzungen auf dem ihm nicht zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil zu entfernen hat. verpflichtet.*)

IBRRS 2006, 2627

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 115/00
Entsprechend den für die Abberufung eines Verwalters geltenden Grundsätzen liegt ein gegen seine Wiederbestellung sprechender wichtiger Grund vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist*)

IBRRS 2006, 2626

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 30/01
Die Rechtsmittelbeschwer über die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über den Einbau von Warmwasserzählern hängt von den anteiligen Einbaukosten des anfechtenden Wohnungseigentümers ab.*)

IBRRS 2006, 2624

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
Nach Ansicht des 2. Zivilsenates ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über befristete Rechtsmittel zu belehren. Andernfalls ist bei Fristversäumnis aufgrund der fehlenden Belehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Anfrage wegen beabsichtigter Abweichung von der Rechtsauffassung des 1. und 3. Zivilsenats).*)

IBRRS 2006, 2623

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2001 - 2 Wx 35/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2621

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 2 Wx 88/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2620

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2001 - 3 Wx 51/01
1. Ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluss über die Verteilung der Bewirtschaftungskosten ist wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (im Anschluss an BGH v. 20.09.2000, NJW 2000, 3500 ff = ZMR 2000, 771 ff). Eine auf einem nichtigen Abänderungsbeschluss beruhende Einzelabrechnung ist "anfechtbar".*)
2. Ein Teileigentümer kann eine Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels nicht verlangen, auch wenn sein Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf, bei der Festsetzung der Bewirtschaftungskosten aber wie Wohnungseigentum berücksichtigt wird.*)

IBRRS 2006, 2619

OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2618

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Einzelne unselbständige Elemente der Jahresabrechnung können zum Gegenstand eines Eigentümerbeschlusses gemacht werden.*)

IBRRS 2006, 2616

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.03.2001 - 5 U 65/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2614

BayObLG, Beschluss vom 22.03.2001 - 2Z BR 20/01
Die Wohnungseigentümer können verlangen, dass auf der Balkonbrüstung keine Blumenkästen angebracht werden dürfen, wenn das Sondernutzungsrecht an einer Dachterrasse unter dem Vorbehalt steht, dass auf eine einheitliche Gestaltung des Gesamtgrundstücks zu achten ist.*)

IBRRS 2006, 2611

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 18/01
In Wohnungseigentumssachen können selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden.*)

IBRRS 2006, 2610

OLG Köln, Beschluss vom 28.03.2001 - 16 Wx 177/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2609

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 52/00
Läßt sich wegen eines Defekts des Meßgeräte der Heizenergie- oder Warmwasserverbrauch nur schätzen, ist die Jahresabrechnung nur dann nicht ordnungsgemäß, wenn sich die Schätzung als grob unrichtig erweist.*)

IBRRS 2006, 2608

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
Auch bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften sind als Gläubiger einer Zwangshypothek alle Wohnungseigentümer konkret mit ihren persönlichen Daten zu bezeichnen.*)

IBRRS 2006, 2607

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 138/00
Stellplatzverlegungen setzen sowohl eine schuldrechtlichen als auch eine dingliche Einigung aller Wohnungseigentümer voraus, wobei die dingliche Einigung formfrei möglich ist.*)

IBRRS 2006, 2606

OLG Hamm, Beschluss vom 02.04.2001 - 13 W 8/01
1.*)
§ 270 Abs. 3 ZPO gilt auch bezüglich der Einhaltung einer gerichtlich angeordneten Klagefrist gem. § 494 a Abs. 1 ZPO.*)
2.*)
Der Kläger ist nicht verpflichtet von sich aus den Gerichtskostenvorschuss bei Klageeinreichung einzuzahlen, um ein demnächstige Zustellung i.S. des § 270 Abs. 3 ZPO herbeizuführen; er darf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses abwarten.*)
Bleibt die gerichtliche Anforderung des Gerichtkostenvorschusses innerhalb angemessener Zeit aus, muss der Kläger tätig werden.*)
Für die Beurteilung des angemessenen Zeitraums gibt es keine feste Zeitspanne; es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.*)
3.*)
Der Kläger handelt nicht vorwerfbar, wenn er innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der gerichtlichen Anforderung den Gerichtskostenvorschuss einzahlt.*)
4.*)
Die Erhebung der Klage bei einem sachlich oder örtlich unzuständigen Gericht wirkt im Rahmen des § 494 a ZPO fristwahrend.*)
5.*)
Der Wert des selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach dem Hauptsachewert.*)

IBRRS 2006, 2603

OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2001 - 16 Wx 7/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2602

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001 - 3 Wx 332/00
Die Rechtskraft einer Entscheidung, in deren Rahmen als Vorfrage festgestellt wird, ein bestimmter Beschluss der Wohnungseigentümer sei gültig und für die Beteiligten bindend, steht einem späteren Antrag auf Feststellung, von dem betreffenden Beschluss "könne keine Rechtswirkung ausgehen", nicht entgegen.*)

IBRRS 2006, 2599

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 11/01
Teilt ein Eigentümer seine Wohnung zur Vermietung an zwei verschiedene Personen in zwei Wohnungen auf, werden bei den Aufzugskosten zwei Wohnungen berücksichtigt, sofern der Kostenverteilungsschlüssel an die Anzahl der Wohnungen knüpft.*)

IBRRS 2006, 2598

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 2/01
Sachentscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren unterliegen der materiellen Rechtskraft gemäß § 45 Abs. 2 WEG ebenso wie Urteile im Zivilprozeß.*)

IBRRS 2006, 2597

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
Ein von den Wohnungseigentümern bestandskräftig gefaßter Beschluß, daß bestimmte Teileigentumseinheiten entgegen der Kostenverteilungsreglung in der Gemeinschaftsordnung mit einer einmaligen Sonderumlage wegen erhöhten Wasserverbrauchs herangezogen werden sollen, ist als vereinbarungswidriger Beschluß nicht nichtig (wie BGH NJW 2000, 3500).*)

IBRRS 2006, 2596

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2001 - 3 Wx 7/01
1. Im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz können die Wohnungseigentümer bezüglich der Zahlung der Wohngelder "Sammelüberweisungen" verbieten und Einzelüberweisungen unter Angabe der Wohnung, für welche die Zahlung geleistet wird, verlangen.*)
2. Zur Frage einer hinreichenden Bezeichnung der Tagesordnungspunkte und vorgesehenen Beschlussfassungen in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer.*)

IBRRS 2006, 2595

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
Dürfen Tiefgaragenstellplätze nach der Gemeinschaftsordnung mit Drahtgitter abgegrenzt werden, so müssen Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen grundsätzlich in Kauf genommen werden.*)

IBRRS 2006, 2594

KG, Beschluss vom 09.04.2001 - 24 W 6844/00
1. Der Gläubiger eines Abrechnungsguthabens aus der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat Auszahlungsansprüche nur gegen die Gemeinschaft, aber nicht gegen einzelne Miteigentümer. Das gilt erst Recht, wenn bei einzelnen Wohnungseigentümern, die der Gemeinschaft Wohngeld schulden. Ausfälle zu befürchten sind, die erst nach endgültigem Ausfall umgelegt werden dürfen (vgl. BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018).*)
2. Stehen der Gemeinschaft aus einer konkret abgerechneten Wirtschaftsperiode einerseits Nachforderungen gegen einzelne Miteigentümer zu, während sie andererseits einem oder mehreren Miteigentümern Abrechnungsguthaben schuldet, kann die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Mitwirkung an der Realisierung der Abrechnungsguthaben nur darin bestehen, dass entweder der Verwalter zum Einzug der Nachzahlungsbeträge und zur anschließenden Auskehrung der Guthaben veranlasst wird oder dem Guthabengläubiger hinsichtlich der Nachzahlungsbeträge die Einziehungsermächtigung zu Gunsten der Gemeinschaftskasse übertragen wird, nicht aber zur direkten Einziehung an sich selbst (Ergänzung zu Senat, OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213).*)

IBRRS 2006, 2592

BayObLG, Beschluss vom 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
Ein Wohnungseigentümer kann für eigene Bemühungen bei Störungen des Wohnungseigentums keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn seinem Vorgehen ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss entgegensteht und die Voraussetzungen des § 679 BGB nicht vorliegen.*)

IBRRS 2006, 2591

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 93/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2590

BayObLG, Beschluss vom 22.08.2002 - 2Z BR 83/02
Das Gericht ist an die übereinstimmende Erklärung der Erledigung der Hauptsache gebunden.*)

IBRRS 2006, 2589

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 92/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2587

OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2583

BayObLG, Beschluss vom 29.08.2002 - 2Z BR 74/02
Der Tatrichter hat zu würdigen, ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung, insbesondere durch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage, über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden.*)

IBRRS 2006, 2582

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/2002
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2580

BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 130/01
Dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer ihn beeinträchtigenden baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums kann der den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen.*)

IBRRS 2006, 2579

BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 76/02
Wandelt der kein Wohnungseigtentum verkörpernder Bauträger das Schaufenster eines Teileigentums in eine Eingangstür um, so kann jeder Wohnungseigentümer, sofern aus der Gemeinschaftsordnung keine Duldungspflicht folgt, einen Anspruch auf Beseitigung und Herstellung des ursprünglichen Zustands gegen den Bauträger gerichtlich geltend machen.*)

IBRRS 2006, 2577

OLG Köln, Urteil vom 10.09.2002 - 24 U 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2576

OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2575

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Fehlt es an dem notwendigen Eigentümerbeschluss oder Verwalterzustimmung, so kann ein Wohnungseigentümer verlangen, das eigenmächtige Veränderungen rückgängig gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um bauliche Veränderungen handelt, die den anderen Wohnungseigentümer in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigen.*)

IBRRS 2006, 2574

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 64/02
Sind nach der die Gemeinschaftsordnung einer Eigentumswohnanlage die Kosten der Erneuerung der Tiefgarage, an der Nutzungsrechte bestehen, von den Nutzungsberechtigten allein zu tragen, so gilt diese Regelung auch für die Kosten für die Erneuerung des Tors und der Beleuchtung der Tiefgarage.*)

IBRRS 2006, 2571

KG, Beschluss vom 18.09.2002 - 24 W 199/02
1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozessvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist.*)
2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozessvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.*)

IBRRS 2006, 2570

BayObLG, Beschluss vom 18.09.2002 - 2Z BR 39/02
Der Durchsetzung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan und den Bauplänen entsprechenden Zustands können Gründe unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben entgegenstehen.*)

IBRRS 2006, 2569

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 34/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2559

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2002 - 2 Wx 117/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2558

OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2002 - 15 W 77/02
1) Im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist das aus § 14 Nr. 1 WEG fließende Rücksichtnahmegebot die Grundlage für die Interessenabwägung der Beteiligten im Hinblick darauf, welche Abstände Anpflanzungen zur Grenze einer Sondernutzungsfläche einzuhalten haben.*)
2) Im Rahmen dieser Abwägung können die Vorschriften des landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzes im Sinne einer Mindestvorgabe wertend einbezogen werden.*)
3) Die materielle Ausschlußfrist des § 47 NachbG NW findet im Verhältnis der Wohnungseigentümer keine Anwendung. Ein Beseitigungsanspruch kann vielmehr nur aufgrund des bundesrechtlichen Rechtsinstituts der Verwirkung (§ 242 BGB) ausgeschlossen sein.*)

IBRRS 2006, 2554

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 94/02
Gegen Wohngeldansprüche kann regelmäßig nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.*)
