Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 1850OLG Hamburg, Beschluss vom 11.01.2006 - 2 Wx 28/04
1. Wird eine bauliche Veränderung bereits über 10 Jahre geduldet, so ist der diesbezügliche Beseitigungsanspruch – auch bei einer Rechtsnachfolge – verwirkt.
2. Eine Terrassenvergrößerung stellt grundsätzlich einen Nachteil i.S.d. § 14 WEG dar.
VolltextIBRRS 2006, 1849
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 Wx 118/02
1. Können zwei Sondernutzungsflächen nicht abgegrenzt werden, unterliegen sie weiterhin dem Gebrauch aller Wohnungseigentümer.
2. Werden bei evident rechtswidrigen baulichen Veränderungen dem Unterlegenen auch die außergerichtlichen Kosten auferlegt, so ist dies nicht ermessensfehlerhaft.
VolltextIBRRS 2006, 1817
OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - 32 Wx 16/06
Enthält die angegriffene Beschwerdeentscheidung keine Rechtsmittelbelehrung, so wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht dadurch ausgeschlossen, dass bereits eine frühere Rechtsbeschwerde desselben Beschwerdeführers wegen Nichtbeachtung des § 29 FGG verworfen wurde, wenn die Einzelheiten der Förmlichkeiten der damaligen Entscheidung nicht zu entnehmen sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 1775
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2006 - 20 W 229/03
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befugt, über einen Gegenstand, der bereits geregelt worden ist, erneut zu beschließen (Zweitbeschluss).*)
2. Ein sachlicher Grund, die Aufhebung eines früheren Beschlusses zu beschließen, liegt vor, wenn dieser im Widerspruch zur Teilungserklärung steht.*)
3. Ein derartiger Widerspruch ist anzunehmen, wenn die Teilungserklärung eine Regelung enthält, wonach die Sondereigentümer die Kosten für den Ersatz und die Beschädigung von Fenstern in ihren Sondereigentumsräumen zu tragen haben, eine Wohnungseigentümerversammlung aber beschlossen hat, dass den Sondereigentümern Ersatz (aus der Instandhaltungsrücklage) geleistet wird für von ihnen vorfinanzierte Fenstererneuerung.*)
VolltextIBRRS 2006, 1770
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.03.2006 - 20 W 204/03
1. Die Einhaltung der DIN-Normen für den Schallschutz im Hochbau schließt regelmäßig eine auf Lärmbelästigung gestützte erhebliche Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG durch eine bauliche Veränderung (hier Unterputzverlegung von Heizungsrohren) aus.*)
2. Eine unselbständige Anschlussbeschwerde kann auf die Kostenentscheidung beschränkt werden. Da sie sich aber nicht auf den Beschwerdewert auswirkt, führt eine Erfolglosigkeit der Anschlussbeschwerde auch nicht zu einer Kostenbelastung der Anschlussbeschwerdeführer.*)
VolltextIBRRS 2006, 1760
OLG München, Beschluss vom 13.07.2005 - 34 Wx 61/05
1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt (siehe BGH Beschluss vom 2.6.2005, V ZB 32/05). Hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen und Verbindlichkeiten ist die Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligungsfähig.*)
2. Der Verwalter kann durch Eigentümerbeschluss mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Wohngeldforderungen beauftragt werden.*)
3. Wohngeldforderungen kann grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht nicht entgegengehalten werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1756
OLG München, Beschluss vom 23.03.2006 - 34 Wx 10/06
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund entfällt mit dem Ablauf des Zeitraums, für den er bestellt ist. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Neubestellung des gleichen Verwalters angefochten wurde und eine gerichtliche Entscheidung darüber noch nicht ergangen ist.*)
2. Der Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses in der Beschwerdeinstanz hat zur Folge, dass das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist, wenn nicht der Beschwerdeführer seinen Antrag für erledigt erklärt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1754
OLG München, Beschluss vom 13.03.2006 - 34 Wx 2/06
Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte wahrnehmen können; dies ist wiederum davon abhängig, wann der Anwalt Anlass hatte zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten war. Ein solcher Anlass besteht regelmäßig, wenn der Anwalt ein fristgebundenes Rechtsmittel ohne genaue Kenntnis der Frist einlegen will, weil ihm weder die Handakten zur Verfügung stehen noch die Frist im Fristenkalender eingetragen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1752
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
1. Wird in Ausführung eines Eigentümerbeschlusses auf einer zur Sondernutzung zugewiesenen Vorgartenfläche mit Zustimmung des Sondernutzungsberechtigten ein Baugerüst aufgebaut und zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum genutzt und werden hierdurch auf dieser Fläche stehende Pflanzen des Sondernutzungsberechtigten beschädigt oder zerstört, so kann er eine Entschädigung entsprechend § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG beanspruchen.*)
2. Ein nach Durchführung der Maßnahme gefasster Eigentümerbeschluss, der diesen Entschädigungsanspruch vollständig ausschließt, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.*)
VolltextIBRRS 2006, 1724
KG, Beschluss vom 26.10.2005 - 24 W 19/05
Im WEG-Verfahren erfordert die gewillkürte Auswechslung der Passivpartei in zweiter Instanz in entsprechender Anwendung von §§ 525, 263 ZPO die Zustimmung der neuen Partei. Ausnahmsweise ist ihre Zustimmung dann nicht erforderlich, wenn die Verweigerung verfahrensmissbräuchlich ist. Missbrauch kann angenommen werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse der neuen Passivpartei an der Weigerung nicht anzuerkennen ist und ihr nach der ganzen Sachlage zuzumuten ist, in das Verfahren einzutreten. Kein Missbrauch ist anzunehmen, wenn die Belange des Eintretenden dadurch beeinträchtigt würden, dass er erst in der zweiten Instanz in ein Verfahren hineingezogen wird, an dem er bisher nicht beteiligt war.*)
VolltextIBRRS 2006, 1702
OLG München, Beschluss vom 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
1. Zur Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche ihrer Mitglieder (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 83/05).*)
2. Sieht das Landgericht in einem Streit um die Beseitigung einer Parabolantenne nach Hauptsacheerledigung davon ab, eine Auslagenerstattung anzuordnen, kann das Rechtsbeschwerdegericht diese Entscheidung nur auf Ermessensfehler überprüfen.*)
3. Absehen von der Anordnung einer Auslagenerstattung im Streit um die Berechtigung zum Anbringen einer Parabolantenne.*)
VolltextIBRRS 2006, 1687
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2006 - 5 U 263/05-80
Werkvertragsrecht findet in Anlehnung an die zur Veräußerung eines Bauwerks mit Erstellungsverpflichtung aufgestellten Grundsätzen auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung nicht unmittelbar vom Bauträger, sondern von einem Zwischenerwerber ("Durchgangserwerb") veräußert wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 1664
OLG München, Beschluss vom 22.12.2005 - 34 Wx 121/05
Befasst sich die Eigentümergemeinschaft zunächst ablehnend mit dem Begehren eines Eigentümers, auf Kosten der Gemeinschaft die Außenwände seiner Kellerräume mit dem Ziel einer Nutzung zu Wohnzwecken mit einer Wärmedämmung versehen zu lassen, muss der betroffene Eigentümer grundsätzlich eine weitere Beschlussfassung herbeiführen, wenn er nunmehr die Anbringung einer Wärmedämmung an den Außenwänden verlangt, die eine Nutzung dieser Räume als Keller ermöglichen soll.*)
VolltextIBRRS 2006, 1654
OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2006 - 4 W 82/06
1. Eine wirksame Beschlussfassung nach § 23 Abs. 3 WEG setzt eine unmissverständliche Initiative zur schriftlichen Universalentscheidung voraus, die einer bloßen Aufforderung zu einer "Meinungsabgabe" nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist.*)
2. Die Zustimmungserklärung im schriftlichen Beschlussverfahren gem. § 23 Abs. 3 WEG ist widerruflich, bis der Beschlussinitiator das Zustandekommen des Beschlusses festgestellt und eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete Mitteilung über das Beschlussergebnis veranlasst hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 1638
OLG München, Beschluss vom 15.12.2005 - 32 Wx 115/05
Der Streit über die Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterabberufung und Kündigung des Verwaltervertrages erledigt sich nicht ohne weiteres dadurch in der Hauptsache, dass der Zeitraum für die Bestellung abgelaufen ist, wenn auch der abberufene Verwalter Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses gestellt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 1637
OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - 32 Wx 2/06
Für die Anfechtung eines Beschlusses, durch den der Antrag eines Wohnungseigentümers abgelehnt wird, fehlt es jedenfalls dann nicht am Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers, wenn der Beschluss nach seinem Inhalt einem späteren Verpflichtungsantrag entgegengehalten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 1636
OLG München, Beschluss vom 05.04.2006 - 32 Wx 4/06
Die Beurteilung, ob die Fällung eines Baumes eine bauliche Maßnahme ist, die einen Wohnungseigentümer über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt, obliegt dem Tatrichter und ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1635
OLG München, Beschluss vom 30.03.2006 - 32 Wx 40/06
Anspruchsgegner für die Rückforderung zuviel bezahlter Wohngelder und damit Verfahrensbeteiligte ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als teilrechtsfähiger Verband, da diese Verbindlichkeiten das Verwaltungsvermögen betreffen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1634
OLG München, Beschluss vom 27.09.2005 - 32 Wx 65/05
Das gezielte Hineinschauen in die Fenster einer im Sondereigentum stehenden Wohnung von einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grünfläche aus übersteigt regelmäßig das zulässige Maß des Gebrauchs.*)
VolltextIBRRS 2006, 1633
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2006 - 20 W 86/06
1. Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbstständig anfechtbar.*)
2. Dies gilt auch für die Ablehnung eines im WEG-Verfahren über einen Vollstreckungsabwehrantrag gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.*)
VolltextIBRRS 2006, 1632
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2006 - 20 W 45/04
1. In Verfahren nach § 43 ff. WEG ist die Hauptsache dann erledigt, wenn ein Ereignis nach Verfahrenseinleitung die Sach- und Rechtslage derart verändert, dass der Verfahrensgegenstand entfallen und deshalb eine Sachentscheidung über den Antrag nicht mehr erforderlich ist.*)
2. Dies ist der Fall, wenn während eines Verfahrens mit dem Ziel der Beseitigung einer baulichen Anlage ein bestandskräftiger Beschluss über die Duldung der Anlage gefasst wird.*)
3. Es kommt für die Erledigung der Hauptsache nicht darauf an, ob der ursprüngliche Antrag zulässig und begründet war. Diese Frage spielt nur noch eine Rolle für die nach Billigkeit zu treffende Kostenentscheidung.*)
VolltextIBRRS 2006, 1613
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Wx 156/05
Zur Frage der Aufschlüsselung von Kosten der Fernwärmeversorgung und von Prozesskosten gegenüber einer WEG-Gemeinschaft.
VolltextIBRRS 2006, 1611
OLG München, Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 41/06
Es kann nicht mehrheitlich beschlossen werden, dass dem Pächter von Wohnungseigentum einzelner Wohnungseigentümer ein persönlicher Anspruch gegen alle Wohnungseigentümer auf Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen eingeräumt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 1602
OLG München, Beschluss vom 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
Besteht für einen Bewohner einer Eigentumswohnanlage im Hinblick auf ein verfassungsmäßig geschütztes Recht auf Informationsfreiheit Anspruch auf Empfang einer angemessenen Anzahl ausländischer Programme, so ist dieses Recht, wenn es um die Befugnis zur Anbringung einer Parabolantenne geht, abzuwägen gegen das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer. Die Abwägung obliegt in erster Linie den Tatgerichten und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt überprüft werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1601
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.02.2006 - 5 W 115/05
Zur Zulässigkeit einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "boarding-house"-Zwecken.*)
VolltextIBRRS 2006, 1600
OLG München, Beschluss vom 22.02.2006 - 4 Wx 118/05
Eine fehlerhafte Information des Verwalters zur Höhe der Einlagensicherung der auf einem offenen Treuhandkonto geführten Instandhaltungsrücklage begründet nicht zwingend das Vorliegen eines wichtigen Grunds für eine vorzeitige Abberufung.*)
VolltextIBRRS 2006, 1599
OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2006 - 15 W 135/05
1) Die Bestimmung einer Teilungserklärung, die die "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" anteilig mit den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums belastet, ist dahin auszulegen, dass sich dieser Verteilungsschlüssel auf sämtliche Sondereigentümer und damit auch auf die Eigentümer von Garagen bezieht, an denen selbständige Teileigentumsrechte begründet worden sind. Die Garageneigentümer müssen sich deshalb an den Kosten des Wohngebäudes ebenso beteiligen wie umgekehrt die Wohnungseigentümer an den Kosten der Garagen.*)
2) Eine ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung kann in einem solchen Fall nicht zu dem Ergebnis führen, dass die Gruppe der Wohnungseigentümer einerseits und diejenige der Garageneigentümer andererseits Untergemeinschaften bilden, in deren Rahmen die Kosten gesondert zu verteilen sind. Auch ein Anspruch auf eine entsprechende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels besteht nicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 1598
OLG München, Beschluss vom 06.03.2006 - 34 Wx 29/05
1. Wird der Eigentümerbeschluss über die (erneute) Bestellung des Verwalters durch gerichtlichen Beschluss für ungültig erklärt, ist der neu bestellte Verwalter nicht beschwerdebefugt.*)
2. Ein wichtiger Grund gegen die erneute Bestellung eines Verwalters kann vorliegen, wenn dieser eigenmächtig ohne Befassung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft einen zehnjährigen Zeitmietvertrag über eine Wohnung abschließt und umfangreiche Renovierungsarbeiten in der angemieteten Wohnung durchführen lässt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1594
OLG München, Beschluss vom 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
1. Ob bei den Schallschutz verändernden Umbauten ein über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Die für Verschlechterungen des Trittschallschutzes entwickelte Rechtsprechung (siehe OLG München, 32. Zivilsenat, Beschluss vom 9.5.2005, 32 Wx 030/05) lässt sich auch auf den Schutz vor Installationsgeräuschen übertragen, deren Veränderung durch nachträgliche Verlegearbeiten eines Wohnungseigentümers bewirkt wurden.*)
2. Bei der in Wohnungseigentumssachen nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung ist grundsätzlich auch ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch eines Beteiligten zu berücksichtigen. Ist dieser vom Tatrichter übergangen worden, kann das Rechtsbeschwerdegericht, sofern es darüber nicht selbst entscheiden kann, klarstellen, dass die Kostenentscheidung ohne dessen Prüfung ergangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1587
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2006 - 3 Wx 290/05
1. Das im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht ist ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht, das mit seiner Eintragung im Grundbuch eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte bewirkt und für das daher gem. § 877 BGB in entsprechender Anwendung von § 873 BGB die dingliche Einigung erforderlich ist. Ein Anspruch auf "Mitwirkung" an einer notariellen Beurkundung der Änderung der Teilungserklärung besteht daher, wenn dies vereinbart wurde, selbst dann, wenn normalerweise für die Eintragung eines Sondernutzungsrechts lediglich eine formfreie dingliche Einigung und deren Bewilligung in grundbuchmäßiger Form (§§ 19, 29 GBO) ausreichend ist.
2. Erfasst ein ursprünglicher Antrag nur diejenigen Positionen aus einer Vereinbarung, die der einen Partei positv sind und der spätere Antrag die für beide Parteien günstigen Punkte enthält, stellt der spätere Antrag damit nur eine Erweiterung des ursprünglichen Antrags dar und der im WEG-Verfahren entsprechend anzuwende § 264 Nr. 2 ZPO, nicht § 263 ZPO, kommt in Betracht.
3. Ist im Falle eines in Aussicht genommenen Hauptvertrages der Vorvertrag noch nicht ausformuliert, so ist ein Antrag auf Mitwirkung an der Errichtung der Urkunde nur dann hinreichend bestimmt, wenn der Antragsteller zugleich den konkreten und ausformulierten Entwurf der betreffenden notariellen Urkunde vorlegen kann.
VolltextIBRRS 2006, 1579
OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006 - 15 W 434/05
1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers den Betrag von 750,00 Euro übersteigt.*)
2. Die sofortige weitere Beschwerde ist nicht etwa deshalb als zulässig zu behandeln, weil das Landgericht für seine Instanz das Überschreiten der Mindestbeschwer zumindest stillschweigend bejaht und sachlich über das Rechtsmittel entschieden hat. Die Grundsätze für die Verwerfung der sofortigen Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer (BGHZ 116, 216) können in diesem Fall nicht entsprechend herangezogen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1578
OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2006 - 15 W 352/05
1. Das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist auf das gemeinschaftliche Grundstück entsprechend seiner durch die Eintragung im Grundbuch entstandenen sachenrechtlichen Zuordnung beschränkt. Die Nutzung eines benachbarten Grundstücks kann deshalb nicht Gegenstand eines auf § 15 Abs. 3 WEG gestützten Unterlassungsanspruchs sein. Eine Bindungswirkung an die gegenteilige Beurteilung in einem verwaltungsgerichtlichen Urteil, die auf die Einheitlichkeit der Baumaßnahme auf beiden Grundstücken abstellt, besteht nicht.*)
2. Ein Anspruch auf Unterlassung einer Wohnnutzung des Nachbargrundstücks, der auf der Grundlage des § 1004 BGB auf eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Baurechts gestützt wird, ist ausgeschlossen, wenn diese Nutzung Gegenstand einer erteilten und weiterhin wirksamen Baugenehmigung ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1573
OLG München, Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Für einen Antrag, mit dem die Feststellung des Ranges einer Forderung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG begehrt wird, fehlt im Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht regelmäßig das besondere Feststellungsinteresse.*)
VolltextIBRRS 2006, 1550
KG, Beschluss vom 26.01.2006 - 8 U 208/05
Auch wenn der Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Wohngeldes in Verzug ist, besteht kein Anspruch der WEG-Gemeinschaft gegenüber dem Mieter der Eigentumswohnung auf zutritt zur Wohnung und Duldung des Abstellens der Versorgungsanlagen.
VolltextIBRRS 2006, 1540
OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 15 W 424/04
1. Die Teilungserklärung unterliegt als Teil der Grundbucheintragung der objektiven Auslegung, d. h. dass die Auslegung allein nach dem objektiven Sinn zu erfolgen hat, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung aus dem Wortlaut der Teilungserklärung ergibt.
2. Zu der Frage der Auslegung einer Teilungserklärung in Bezug auf die Kosten der Frischwasserversorgung und der Entwässerung.
VolltextIBRRS 2006, 1538
KG, Beschluss vom 14.10.2005 - 11 W 8/04
Wird eine erstinstanzliche Kostentscheidung angegriffen, für die das Gesetz den Gerichten Ermessen einräumt, ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1537
OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2005 - 15 W 375/04
1. Ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (nur) diejenigen Entscheidungen, die dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen der Gemeinschaft Rechnung tragen und in Ermangelung einer anderweitigen Regelung dem Interesse aller Wohnungseigentümer unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Anlage nach billigem Ermessen entsprechen.
2. Zu der Frage, ob die Heizkosten - abweichend von § 7 HeizkostenV -zu 100% nach Verbrauch umgelegt werden können.
VolltextIBRRS 2006, 1536
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2006 - 15 W 109/05
1. Die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist als Vertragspartner des Verwalters anzusehen.
2. Werden in einem Kostenfestsetzungsbeschluss auf einen einheitlichen Antrag der Streitgenossen hin, die durch denselben Anwalt vertreten waren, die Kosten ohne Aufteilung einheitlich für alle Streitgenossen festgesetzt, so ist der Titel dahingehend auszulegen, dass sie hinsichtlich der Kostenerstattungsforderung Gesamtgläubiger sind.
3. Eine Rechtskrafterstreckung des gegenüber einem Gesamtgläubiger ergangenen Urteils gegenüber einem anderen Gesamtgläubiger findet nicht statt.
VolltextIBRRS 2006, 1535
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2006 - 2 Wx 10/05
Der Erwerber eines Wohnungseigentums als Sonderrechtsnachfolger haftet weder als Handlungsstörer noch als Zustandstörer für eine vom Voreigentümer vorgenommene bauliche Veränderung.
VolltextIBRRS 2006, 1528
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2005 - 20 W 493/04
1. Nach § 12 Abs. 2 WEG darf die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigert werden kann danach die Zustimmung, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt. Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt. Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.*)
2. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG kann in der Unfähigkeit des Erwerbers liegen, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern, z.B. durch nachgewiesene Streitsucht. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Erwerber und einem Wohnungseigentümer reichen hierzu allerdings in der Regel nicht aus.*)
3. Grundsätzlich kann die Frage der Zustimmung zur Veräußerung nicht mit der Auseinandersetzung über andere Streitfragen verknüpft werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1526
OLG München, Beschluss vom 02.02.2006 - 32 Wx 121/05
Bei der Anfechtung eines ablehnenden Eigentümerbeschlusses verbunden mit dem Antrag, die Eigentümer zur Zustimmung zum Einbau von Kaltwasserzählern für die Verbrauchserfassung zu verpflichten, mit dem Ziel, die Kosten verbrauchsabhängig und nicht mehr nach Miteigentumsanteilen abzurechnen, bemisst sich der Wert der Beschwer in der Regel in Anlehnung an § 24 Abs. 1 b KostO nach dem 12 1/2-fachen des Jahresbetrags der Kosten, um die der Antragsteller durch die geänderte Abrechnung entlastet würde, abzüglich der anteiligen Einbau-, Wartungs- und Ablesekosten für die Zähler.*)
VolltextIBRRS 2006, 1525
OLG München, Beschluss vom 02.02.2006 - 32 Wx 143/05
Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass für verschiedene Gebäude einer einheitlichen Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten getrennt zu tragen sind, so widerspricht ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung nur den Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage ausweist, solange aus der Instandhaltungsrücklage Beträge noch nicht entnommen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 1513
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.12.2005 - 20 W 60/05
In einem gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten gerichtlichen Verfahren auf Zahlung von Wohngeldern, die von einem Verwalter in Vollmacht der Wohnungseigentümer betrieben wird, führt die Bestellung eines neuen Verwalters nicht automatisch zum Erlöschen der Vollmacht des Vorgängers.*)
VolltextIBRRS 2006, 1511
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.12.2005 - 5 W 166/05
Ein Antragsteller, dessen Anfechtungsantrag zurückgewiesen worden ist, kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sein Anfechtungsbegehren auch dann nicht mehr - im Wege eines Anschlussrechtsmittels - geltend machen, wenn andere Verfahrensbeteiligte die Anfechtung anderer Eigentümerbeschlüsse weiterhin erstreben.*)
VolltextIBRRS 2006, 1510
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2005 - 20 W 298/04
1. Zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen ehrkränkenden Äußerungen in einer Wohnungseigentümerversammlung*)
2. Dem Sitzungsprotokoll kommt im Wohnungseigentumsverfahren nicht die gleiche Bedeutung zu wie im Verfahren nach der Zivilprozessordnung*)
VolltextIBRRS 2006, 1498
OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
1. Zur Auslegung einer Teilungserklärung, die dem jeweiligen Eigentümer eines Sondereigentums in einer Wohnanlage ein Sondernutzungsrecht zur uneingeschränkten Errichtung einer standortbezogenen Funkfeststation auf dem Dach des Gebäudes einräumt.*)
2. Die Berechtigung zur uneingeschränkten Errichtung einer Funkfeststation enthält ihrer nächstliegenden Bedeutung nach nicht auch die Befugnis, mehrere Anlagen unterschiedlicher Betreiber zu errichten. Wegen Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 28.2.2002 - 16 Wx 30/02) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1497
OLG München, Beschluss vom 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
1. Das Aufstellen einer Parabolantenne auf einem teilweise in die Fassade zurückgesetzten Balkon, die von außen nur durch einen Schlitz zwischen der fest gemauerten Balkonumfassung und dem ebenfalls fest eingefügten Betonblumenkasten wahrnehmbar ist, führt im Allgemeinen nicht zu einer nachteiligen Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer.*)
2. Zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, der zur Beseitigung von Parabolantennen verpflichtet, die von außen wahrgenommen werden können, und der zugleich den Verwalter ermächtigt, den Beseitigungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.*)
3. Infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2061) spricht im Einzelfall nichts dagegen, diese durch Eigentümerbeschluss als ermächtigt anzusehen, in Verfahrensstandschaft individuelle Beseitigungsansprüche von Wohnungseigentümern gegen einen Störer gerichtlich durchzusetzen.*)
4. Stützt das Landgericht seine Beschwerdeentscheidung auf eine in wesentlichen Punkten von der Rechtsauffassung des Amtsgerichts abweichende Begründung, kommt eine Kostenerstattung zugunsten des obsiegenden Beteiligten in der Regel nur dann in Betracht, wenn der Antrag oder die Rechtsverteidigung mutwillig oder von vornherein angesichts der eindeutigen Sach- und Rechtslage aussichtslos war.*)
VolltextIBRRS 2006, 1493
OLG München, Beschluss vom 09.01.2006 - 34 Wx 89/05
1. "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers oder seines Rechtsnachfolgers im gesamten Eigentum sind unbeachtlich und können Wohngeldansprüche nicht begründen.*)
2. Eine werdende Eigentümergemeinschaft kann erst entstehen, wenn der Anspruch mindestens eines Erwerbers auf Eigentumsverschaffung an einzelnen Einheiten durch Auflassungsvormerkung gesichert ist. Sie entsteht nicht, wenn das in Wohnungseigentum aufgeteilte Eigentum insgesamt an einen Erwerber übertragen wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 1492
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.01.2006 - 20 W 202/04
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne vorherige Beschlussfassung antragsbefugt für einen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch gegen einen Störer, der ebenfalls Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, wegen rechtswidriger Eingriffe in Gemeinschaftseigentum nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft. Zustandsstörer ist auch ein Eigentümer, der die von seinem Mieter ohne Genehmigung der Gemeinschaft vorgenommene bauliche Veränderung (Lüftungsanlage) duldet.*)
2. Die Nutzung von Teileigentum, das nach der Teilungserklärung als "Laden" gewerblich genutzt werden darf, als Schnell-Imbiss verstößt bei der gebotenen typisierten Betrachtungsweise gegen die vereinbarte Zweckbestimmung in der Teilungserklärung.*)
3. Für eine Lüftungsanlage, die ein Teileigentümer ohne Zustimmung der Gemeinschaft hat anbringen lassen, kann eine Duldungspflicht bestehen, wenn die Anlage auch bei Betreiben eines Ladens erforderlich gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2006, 1489
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2006 - 20 W 292/04
1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen.*)
2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG-Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein.*)
3. Im Zahlungsverfahren kann sich der Wohngeldschuldner nicht mehr auf die Unrichtigkeit der Jahresabrechnung berufen, wenn Bestandskraft der Genehmigungsbeschlüsse eingetreten ist.*)
Volltext