Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2006, 1599OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2006 - 15 W 135/05
1) Die Bestimmung einer Teilungserklärung, die die "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" anteilig mit den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums belastet, ist dahin auszulegen, dass sich dieser Verteilungsschlüssel auf sämtliche Sondereigentümer und damit auch auf die Eigentümer von Garagen bezieht, an denen selbständige Teileigentumsrechte begründet worden sind. Die Garageneigentümer müssen sich deshalb an den Kosten des Wohngebäudes ebenso beteiligen wie umgekehrt die Wohnungseigentümer an den Kosten der Garagen.*)
2) Eine ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung kann in einem solchen Fall nicht zu dem Ergebnis führen, dass die Gruppe der Wohnungseigentümer einerseits und diejenige der Garageneigentümer andererseits Untergemeinschaften bilden, in deren Rahmen die Kosten gesondert zu verteilen sind. Auch ein Anspruch auf eine entsprechende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels besteht nicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 1598
OLG München, Beschluss vom 06.03.2006 - 34 Wx 29/05
1. Wird der Eigentümerbeschluss über die (erneute) Bestellung des Verwalters durch gerichtlichen Beschluss für ungültig erklärt, ist der neu bestellte Verwalter nicht beschwerdebefugt.*)
2. Ein wichtiger Grund gegen die erneute Bestellung eines Verwalters kann vorliegen, wenn dieser eigenmächtig ohne Befassung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft einen zehnjährigen Zeitmietvertrag über eine Wohnung abschließt und umfangreiche Renovierungsarbeiten in der angemieteten Wohnung durchführen lässt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1594
OLG München, Beschluss vom 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
1. Ob bei den Schallschutz verändernden Umbauten ein über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Die für Verschlechterungen des Trittschallschutzes entwickelte Rechtsprechung (siehe OLG München, 32. Zivilsenat, Beschluss vom 9.5.2005, 32 Wx 030/05) lässt sich auch auf den Schutz vor Installationsgeräuschen übertragen, deren Veränderung durch nachträgliche Verlegearbeiten eines Wohnungseigentümers bewirkt wurden.*)
2. Bei der in Wohnungseigentumssachen nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung ist grundsätzlich auch ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch eines Beteiligten zu berücksichtigen. Ist dieser vom Tatrichter übergangen worden, kann das Rechtsbeschwerdegericht, sofern es darüber nicht selbst entscheiden kann, klarstellen, dass die Kostenentscheidung ohne dessen Prüfung ergangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1587
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2006 - 3 Wx 290/05
1. Das im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht ist ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht, das mit seiner Eintragung im Grundbuch eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte bewirkt und für das daher gem. § 877 BGB in entsprechender Anwendung von § 873 BGB die dingliche Einigung erforderlich ist. Ein Anspruch auf "Mitwirkung" an einer notariellen Beurkundung der Änderung der Teilungserklärung besteht daher, wenn dies vereinbart wurde, selbst dann, wenn normalerweise für die Eintragung eines Sondernutzungsrechts lediglich eine formfreie dingliche Einigung und deren Bewilligung in grundbuchmäßiger Form (§§ 19, 29 GBO) ausreichend ist.
2. Erfasst ein ursprünglicher Antrag nur diejenigen Positionen aus einer Vereinbarung, die der einen Partei positv sind und der spätere Antrag die für beide Parteien günstigen Punkte enthält, stellt der spätere Antrag damit nur eine Erweiterung des ursprünglichen Antrags dar und der im WEG-Verfahren entsprechend anzuwende § 264 Nr. 2 ZPO, nicht § 263 ZPO, kommt in Betracht.
3. Ist im Falle eines in Aussicht genommenen Hauptvertrages der Vorvertrag noch nicht ausformuliert, so ist ein Antrag auf Mitwirkung an der Errichtung der Urkunde nur dann hinreichend bestimmt, wenn der Antragsteller zugleich den konkreten und ausformulierten Entwurf der betreffenden notariellen Urkunde vorlegen kann.
VolltextIBRRS 2006, 1579
OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006 - 15 W 434/05
1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers den Betrag von 750,00 Euro übersteigt.*)
2. Die sofortige weitere Beschwerde ist nicht etwa deshalb als zulässig zu behandeln, weil das Landgericht für seine Instanz das Überschreiten der Mindestbeschwer zumindest stillschweigend bejaht und sachlich über das Rechtsmittel entschieden hat. Die Grundsätze für die Verwerfung der sofortigen Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer (BGHZ 116, 216) können in diesem Fall nicht entsprechend herangezogen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1578
OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2006 - 15 W 352/05
1. Das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist auf das gemeinschaftliche Grundstück entsprechend seiner durch die Eintragung im Grundbuch entstandenen sachenrechtlichen Zuordnung beschränkt. Die Nutzung eines benachbarten Grundstücks kann deshalb nicht Gegenstand eines auf § 15 Abs. 3 WEG gestützten Unterlassungsanspruchs sein. Eine Bindungswirkung an die gegenteilige Beurteilung in einem verwaltungsgerichtlichen Urteil, die auf die Einheitlichkeit der Baumaßnahme auf beiden Grundstücken abstellt, besteht nicht.*)
2. Ein Anspruch auf Unterlassung einer Wohnnutzung des Nachbargrundstücks, der auf der Grundlage des § 1004 BGB auf eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Baurechts gestützt wird, ist ausgeschlossen, wenn diese Nutzung Gegenstand einer erteilten und weiterhin wirksamen Baugenehmigung ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1573
OLG München, Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Für einen Antrag, mit dem die Feststellung des Ranges einer Forderung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG begehrt wird, fehlt im Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht regelmäßig das besondere Feststellungsinteresse.*)
VolltextIBRRS 2006, 1550
KG, Beschluss vom 26.01.2006 - 8 U 208/05
Auch wenn der Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Wohngeldes in Verzug ist, besteht kein Anspruch der WEG-Gemeinschaft gegenüber dem Mieter der Eigentumswohnung auf zutritt zur Wohnung und Duldung des Abstellens der Versorgungsanlagen.
VolltextIBRRS 2006, 1540
OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 15 W 424/04
1. Die Teilungserklärung unterliegt als Teil der Grundbucheintragung der objektiven Auslegung, d. h. dass die Auslegung allein nach dem objektiven Sinn zu erfolgen hat, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung aus dem Wortlaut der Teilungserklärung ergibt.
2. Zu der Frage der Auslegung einer Teilungserklärung in Bezug auf die Kosten der Frischwasserversorgung und der Entwässerung.
VolltextIBRRS 2006, 1538
KG, Beschluss vom 14.10.2005 - 11 W 8/04
Wird eine erstinstanzliche Kostentscheidung angegriffen, für die das Gesetz den Gerichten Ermessen einräumt, ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1537
OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2005 - 15 W 375/04
1. Ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (nur) diejenigen Entscheidungen, die dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen der Gemeinschaft Rechnung tragen und in Ermangelung einer anderweitigen Regelung dem Interesse aller Wohnungseigentümer unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Anlage nach billigem Ermessen entsprechen.
2. Zu der Frage, ob die Heizkosten - abweichend von § 7 HeizkostenV -zu 100% nach Verbrauch umgelegt werden können.
VolltextIBRRS 2006, 1536
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2006 - 15 W 109/05
1. Die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist als Vertragspartner des Verwalters anzusehen.
2. Werden in einem Kostenfestsetzungsbeschluss auf einen einheitlichen Antrag der Streitgenossen hin, die durch denselben Anwalt vertreten waren, die Kosten ohne Aufteilung einheitlich für alle Streitgenossen festgesetzt, so ist der Titel dahingehend auszulegen, dass sie hinsichtlich der Kostenerstattungsforderung Gesamtgläubiger sind.
3. Eine Rechtskrafterstreckung des gegenüber einem Gesamtgläubiger ergangenen Urteils gegenüber einem anderen Gesamtgläubiger findet nicht statt.
VolltextIBRRS 2006, 1535
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2006 - 2 Wx 10/05
Der Erwerber eines Wohnungseigentums als Sonderrechtsnachfolger haftet weder als Handlungsstörer noch als Zustandstörer für eine vom Voreigentümer vorgenommene bauliche Veränderung.
VolltextIBRRS 2006, 1528
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2005 - 20 W 493/04
1. Nach § 12 Abs. 2 WEG darf die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigert werden kann danach die Zustimmung, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt. Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt. Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.*)
2. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG kann in der Unfähigkeit des Erwerbers liegen, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern, z.B. durch nachgewiesene Streitsucht. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Erwerber und einem Wohnungseigentümer reichen hierzu allerdings in der Regel nicht aus.*)
3. Grundsätzlich kann die Frage der Zustimmung zur Veräußerung nicht mit der Auseinandersetzung über andere Streitfragen verknüpft werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1526
OLG München, Beschluss vom 02.02.2006 - 32 Wx 121/05
Bei der Anfechtung eines ablehnenden Eigentümerbeschlusses verbunden mit dem Antrag, die Eigentümer zur Zustimmung zum Einbau von Kaltwasserzählern für die Verbrauchserfassung zu verpflichten, mit dem Ziel, die Kosten verbrauchsabhängig und nicht mehr nach Miteigentumsanteilen abzurechnen, bemisst sich der Wert der Beschwer in der Regel in Anlehnung an § 24 Abs. 1 b KostO nach dem 12 1/2-fachen des Jahresbetrags der Kosten, um die der Antragsteller durch die geänderte Abrechnung entlastet würde, abzüglich der anteiligen Einbau-, Wartungs- und Ablesekosten für die Zähler.*)
VolltextIBRRS 2006, 1525
OLG München, Beschluss vom 02.02.2006 - 32 Wx 143/05
Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass für verschiedene Gebäude einer einheitlichen Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten getrennt zu tragen sind, so widerspricht ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung nur den Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage ausweist, solange aus der Instandhaltungsrücklage Beträge noch nicht entnommen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 1513
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.12.2005 - 20 W 60/05
In einem gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten gerichtlichen Verfahren auf Zahlung von Wohngeldern, die von einem Verwalter in Vollmacht der Wohnungseigentümer betrieben wird, führt die Bestellung eines neuen Verwalters nicht automatisch zum Erlöschen der Vollmacht des Vorgängers.*)
VolltextIBRRS 2006, 1511
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.12.2005 - 5 W 166/05
Ein Antragsteller, dessen Anfechtungsantrag zurückgewiesen worden ist, kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sein Anfechtungsbegehren auch dann nicht mehr - im Wege eines Anschlussrechtsmittels - geltend machen, wenn andere Verfahrensbeteiligte die Anfechtung anderer Eigentümerbeschlüsse weiterhin erstreben.*)
VolltextIBRRS 2006, 1510
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2005 - 20 W 298/04
1. Zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen ehrkränkenden Äußerungen in einer Wohnungseigentümerversammlung*)
2. Dem Sitzungsprotokoll kommt im Wohnungseigentumsverfahren nicht die gleiche Bedeutung zu wie im Verfahren nach der Zivilprozessordnung*)
VolltextIBRRS 2006, 1498
OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
1. Zur Auslegung einer Teilungserklärung, die dem jeweiligen Eigentümer eines Sondereigentums in einer Wohnanlage ein Sondernutzungsrecht zur uneingeschränkten Errichtung einer standortbezogenen Funkfeststation auf dem Dach des Gebäudes einräumt.*)
2. Die Berechtigung zur uneingeschränkten Errichtung einer Funkfeststation enthält ihrer nächstliegenden Bedeutung nach nicht auch die Befugnis, mehrere Anlagen unterschiedlicher Betreiber zu errichten. Wegen Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 28.2.2002 - 16 Wx 30/02) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1497
OLG München, Beschluss vom 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
1. Das Aufstellen einer Parabolantenne auf einem teilweise in die Fassade zurückgesetzten Balkon, die von außen nur durch einen Schlitz zwischen der fest gemauerten Balkonumfassung und dem ebenfalls fest eingefügten Betonblumenkasten wahrnehmbar ist, führt im Allgemeinen nicht zu einer nachteiligen Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer.*)
2. Zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, der zur Beseitigung von Parabolantennen verpflichtet, die von außen wahrgenommen werden können, und der zugleich den Verwalter ermächtigt, den Beseitigungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.*)
3. Infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2061) spricht im Einzelfall nichts dagegen, diese durch Eigentümerbeschluss als ermächtigt anzusehen, in Verfahrensstandschaft individuelle Beseitigungsansprüche von Wohnungseigentümern gegen einen Störer gerichtlich durchzusetzen.*)
4. Stützt das Landgericht seine Beschwerdeentscheidung auf eine in wesentlichen Punkten von der Rechtsauffassung des Amtsgerichts abweichende Begründung, kommt eine Kostenerstattung zugunsten des obsiegenden Beteiligten in der Regel nur dann in Betracht, wenn der Antrag oder die Rechtsverteidigung mutwillig oder von vornherein angesichts der eindeutigen Sach- und Rechtslage aussichtslos war.*)
VolltextIBRRS 2006, 1493
OLG München, Beschluss vom 09.01.2006 - 34 Wx 89/05
1. "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers oder seines Rechtsnachfolgers im gesamten Eigentum sind unbeachtlich und können Wohngeldansprüche nicht begründen.*)
2. Eine werdende Eigentümergemeinschaft kann erst entstehen, wenn der Anspruch mindestens eines Erwerbers auf Eigentumsverschaffung an einzelnen Einheiten durch Auflassungsvormerkung gesichert ist. Sie entsteht nicht, wenn das in Wohnungseigentum aufgeteilte Eigentum insgesamt an einen Erwerber übertragen wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 1492
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.01.2006 - 20 W 202/04
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne vorherige Beschlussfassung antragsbefugt für einen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch gegen einen Störer, der ebenfalls Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, wegen rechtswidriger Eingriffe in Gemeinschaftseigentum nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft. Zustandsstörer ist auch ein Eigentümer, der die von seinem Mieter ohne Genehmigung der Gemeinschaft vorgenommene bauliche Veränderung (Lüftungsanlage) duldet.*)
2. Die Nutzung von Teileigentum, das nach der Teilungserklärung als "Laden" gewerblich genutzt werden darf, als Schnell-Imbiss verstößt bei der gebotenen typisierten Betrachtungsweise gegen die vereinbarte Zweckbestimmung in der Teilungserklärung.*)
3. Für eine Lüftungsanlage, die ein Teileigentümer ohne Zustimmung der Gemeinschaft hat anbringen lassen, kann eine Duldungspflicht bestehen, wenn die Anlage auch bei Betreiben eines Ladens erforderlich gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2006, 1489
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2006 - 20 W 292/04
1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen.*)
2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG-Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein.*)
3. Im Zahlungsverfahren kann sich der Wohngeldschuldner nicht mehr auf die Unrichtigkeit der Jahresabrechnung berufen, wenn Bestandskraft der Genehmigungsbeschlüsse eingetreten ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1484
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2006 - 20 W 473/04
1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen.*)
2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG-Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein.*)
3. Die Gemeinschaft ist nicht deshalb gehindert, sich auf ein in der Teilungserklärung enthaltenes Verbot der Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung gegenüber Wohngeldforderungen zu berufen, weil auch andere Wohnungseigentümer außer dem Antragsgegner säumig sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 1483
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2006 - 20 W 362/04
1. Ein Wohnungseigentümer kann unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 WEG jeden Schaden ersetzt verlangen, der infolge der Gestattung des Betretens und der Benutzung im Vorfeld der Instandhaltung und Instandsetzung und im Zuge ihrer Abwicklung entsteht, ob verschuldet oder nicht. Dazu zählt auch ein entgangener Gewinn wie der beim Sondereigentümer eingetretene Mietausfall.*)
2. Zur Berechnung eines Mietausfallschadens*)
VolltextIBRRS 2006, 1467
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2005 - 14 Wx 53/05
1. Mit der Zahlung des angeforderten Vorschusses hat sich ein Verfahren, das die Frage zum Gegenstand hat, ob die Zustellung des ein WEG-Verfahren einleitenden Antrags von der vorherigen Einzahlung des Vorschusses abhängig zu machen ist, in der Hauptsache erledigt.*)
2. Mit der Erledigung der Hauptsache ist das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Fortführung dieses Verfahrens entfallen. Es besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, daß die Zustellung des Antrags nicht von der Einzahlung eines Vorschusses hätte abhängig gemacht werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1457
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2006 - 20 W 195/03
Bei einem nicht durch Auslegung lösbaren Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan wird ein Sondernutzungsrecht mit dinglicher Wirkung nicht wirksam begründet. Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einer Dachfläche umfasst ohne ausdrückliche Gestattung nicht den Ausbau als Dachterrasse.*)
VolltextIBRRS 2006, 1456
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 81/05
Der Festsetzung gemäß §§ 788 Abs. 2, 103 Abs. 1 ZPO sind nur solche Kosten zugänglich, die von dem Gläubiger mit dem Ziel der Befriedigung der titulierten Forderung aufgewendet worden sind. Daran fehlt es, soweit eine Eigentümergemeinschaft mit ihren Vorschusszahlungen das Ziel verfolgt, für die laufenden, nicht titulierten Wohngeldforderungen bei der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums die Rangklasse von § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG zu erreichen.
VolltextIBRRS 2006, 1454
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - V ZB 164/05
In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).*)
VolltextIBRRS 2006, 1453
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.12.2005 - 2 W 6/05
1. Für die Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum, der nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit § 242 BGB gestützt wird, ist der Rechtsweg vor den Wohnungseigentumsgerichten eröffnet.*)
2. § 242 BGB kann - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG, sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnissses - einen Anspruch auf Änderung der rechtlichen Verhältnisse begründen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1423
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2006 - 5 U 1805/05
1. Ein Wohnungsverwalter hat beim Abschluss neuer Mietverträge alles zu unterlassen, was auch nur zu einer Gefährdung bestehender Mietverhältnisse führen kann. Führt eine Pflichtverletzung in diesem Bereich zur Kündigung durch einen Altmieter, kommt es für die Haftung des Wohnungsverwalters nicht darauf an, ob die Kündigung berechtigt ist.*)
2. Ob ein Wohnungsverwalter seine Pflichten auch subjektiv grob fahrlässig verletzt hat, hängt von einer wertenden Gesamtschau seines Verhaltens ab (hier verneint).*)
VolltextIBRRS 2006, 1421
OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 51/06
Im WEG-Verfahren kann eine unselbständige Kostenentscheidung ausnahmsweise entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG nicht schon dann isoliert angefochten werden, wenn sie in hohem Maße fehlerhaft ist, sondern nur dann, wenn die Entscheidung inhaltlich dem Gesetz fremd ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1420
KG, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 W 108/06
Keine Erhöhung der Verfahrensgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG.*)
VolltextIBRRS 2006, 1419
KG, Urteil vom 06.04.2006 - 1 U 96/05
Schuldner der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sind nach Berliner Landesrecht die Wohnungseigentümer als Miteigentümer und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft. Deren Teilrechtsfähigkeit nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154) hat für die Haftung, die an die Eigentümerstellung anknüpft, keine Bedeutung. Mangels einer § 134 Abs. 1 S. 4 BBauGB vergleichbaren gesetzlichen Regelung haften die Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner, nicht anteilig. Diese Haftungsregelung verstößt nicht gegen Bundesrecht.*)
VolltextIBRRS 2006, 1388
OLG München, Beschluss vom 15.03.2006 - 34 Wx 160/05
1. Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer.*)
2. An dem Verfahren, das ein Eigentümers gegen einen anderen Eigentümer wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums führt, sind in der Regel die übrigen Eigentümer zwingend zu beteiligen.*)
IBRRS 2006, 1387
OLG München, Beschluss vom 06.03.2006 - 34 Wx 75/05
Als Schätzgrundlage für die mittlere Temperatur des Warmwassers können nur Werte herangezogen werden, die aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte nicht unplausibel sind. Die fehlende Plausibilität kann sich auch daraus ergeben, dass nach dem berechneten Energieverbrauch für das Warmwasser keine ausreichende Menge für die erfolgte Beheizung mehr übrig bleibt (Anschluss an BayObLG Beschluss vom 15.9.2004, 2 Z BR 145/04 = WuM 2004, 679).*)
VolltextIBRRS 2006, 1386
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2006 - 3 Wx 115/05
Wird der Antrag eines Wohnungseigentümers gegen die Miteigentümer, von diesen auf der Gemeinschaftsfläche errichtete bauliche Anlagen zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherzustellen, rechtskräftig zurückgewiesen, weil zunächst eine Gebrauchsregelung hinsichtlich dieser Fläche zu treffen sei, so steht die Rechtskraft dieses Beschlusses grundsätzlich einem erneuten Beseitigungs- und Wiederherstellungsverlangen entgegen, wenn nicht – gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe – zwischenzeitlich eine Gebrauchsregelung zustande gekommen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1365
KG, Urteil vom 21.03.2006 - 4 U 97/05
Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004 BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigetümergemeinschaft vom Vermieter durchgeführten Baumaßnahmen zu dulden, den eigentumsbeeinträchtigenden rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten. Der hieraus folgende Beseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, dass die Mieter die von einem anderen Wohnungseigentümer im Wege der Ersatzvornahme beabsichtigten Rückbaumaßnahmen zu dulden verpflichtet sind (entgegen OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 5 U 4733/02 - in NZN 2003, 445 f).*)
VolltextIBRRS 2006, 1342
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2006 - 3 Wx 276/05
1. Ein Wohnungseigentümer, der nach Veräußerung von Wohnungen den Erwerbern die Kosten der Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum zu erstatten hat, kann von den übrigen Wohnungseigentümern aus dem Rechtsgedanken des § 16 Abs. 2 WEG und der §§ 748, 242 BGB anteiligen Ausgleich verlangen (Bestätigung des Senatsbeschlusses – 3 Wx 353/97 – vom 20.11.1998, NZM 1999, 176).*)
2. Ausgleichspflichtig sind diejenigen Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt des Entstehens des Ausgleichsanspruches der Gemeinschaft angehören.*)
3. Der Ausgleichsanspruch entsteht zugleich mit der Verpflichtung des veräußernden Wohnungseigentümers, seinen Erwerbern gegenüber für Mängel am Gemeinschaftseigentum einzustehen, mithin grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Vertrages.*)
VolltextIBRRS 2006, 1338
OLG München, Beschluss vom 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
1. Die Beschwer für den Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses über eine Kreditaufnahme der Gemeinschaft richtet sich grundsätzlich nach dem im Innenverhältnis auf den Wohnungseigentümer entfallenden Haftungsanteil, also im Regelfall nach seinem Miteigentumsanteil.*)
2. Zur Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels.*)
VolltextIBRRS 2006, 1330
OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2006 - 16 Wx 188/05
1. Wohnungseigentümerversammlungen haben im näheren Umkreis der Wohnanlage stattzufinden, wo ein redlicher Wohnungseigentümer sie billigerweise erwarten darf.
2. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es sich um ein Anlageobjekt handelt, bei dem die Mehrheit der Wohnungseigentümer außerhalb des Ortes der Anlage wohnhaft ist.
VolltextIBRRS 2006, 1318
OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2005 - 16 Wx 193/05
Mit dem rechtlichen Entstehen der Eigentümergemeinschaft sind auf die bisherigen Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft, soweit sie nicht durch Eintragung im Grundbuch zur Volleigentümern geworden sind, die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes weiterhin entsprechend anzuwenden.
VolltextIBRRS 2006, 1317
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2006 - 3 Wx 16/06
Ein Wohnungseigentümer, der der Errichtung einer Balkonanlage grundsätzlich zugestimmt hat, kann diese Zustimmung regelmäßig widerrufen, solange der bauwillige Wohnungseigentümer Dispositionen zur Verwirklichung noch nicht getroffen hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 1311
OLG München, Beschluss vom 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
1. Zur Beschwer und zum Beschwerdewert für das Verlangen eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer eigenmächtig eingebauten und in Farbgebung wie Gestaltung abweichenden Wohnungsabschlusstür, wenn diese im Gemeinschaftseigentum steht.*)
2. Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines derartigen Verlangens.*)
VolltextIBRRS 2006, 1298
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.08.2005 - 2 Wx 59/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1297
OLG Hamburg, Beschluss vom 29.08.2005 - 2 Wx 60/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1296
OLG München, Beschluss vom 06.09.2005 - 32 Wx 60/05
Erklärt ein Verwalter in einer Eigentümerversammlung die Niederlegung der Verwaltungstätigkeit und die Kündigung des Verwaltervertrags, so wird diese Erklärung erst wirksam, wenn sie auch den an der Versammlung nicht teilnehmenden Wohnungseigentümern zugegangen ist. Dieser Zugang muss vom Verwalter veranlasst sein. Es genügt nicht, dass die abwesenden Wohnungseigentümer zufällige Kenntnis erlangen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1295
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2005 - 8 W 170/05
1. Grundsätzlich setzt der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung von Wohngeld voraus, dass der Anspruchsgegner rechtswirksam Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft geworden ist.*)
2. Es kann wegen eines widersprüchlichen Verhaltens treuwidrig sein, wenn ein Bucheigentümer Wohngeldforderungen sein fehlendes Eigentum entgegenhält, obwohl er sich bis zum Entstehen der Wohngeldforderung auf seine fehlende Eigentümerstellung nicht berufen hat, die Wohnung besessen und durch Vermietung für seine Zwecke wirtschaftlich genutzt hat sowie über 10 Jahre lang die Wohngeldforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft beglichen hat.*)
3. Es kann dahingestellt bleiben, ob gegenüber Wohngeldforderungen, die aus einer Zeit nach Behauptung der Nichtigkeit des Eigentumserwerbs stammen, das Bestreiten der Eigentümerstellung deshalb treuwidrig sein kann, weil der Bucheigentümer die Wohnung weiter besitzt und die Gefahr besteht, dass eine große Zahl weiterer Miteigentümer sich auf die Nichtigkeit der durch einen Strukturvertrieb vermittelten Verträge einschließlich dem Eigentumserwerb berufen kann und dies unerträgliche Folgen für die Eigentümergemeinschaft haben würde.*)
VolltextIBRRS 2006, 1291
OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2006 - 16 Wx 216/05
Lehnt die Eigentümerversammlung einen Antrag auf abwahl des Verwalters ab, so erledigen sich mit Ablauf des Bestellungszeitraums Anträge eines Wohnungseigentümers, mit denen dieser Beschluss angefochten und zugleich eine gerichtliche Entscheidung auf abwahl verlangt wird. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Verwalter inzwischen neu bestellt und der Bestellungsbeschluss ebenfalls angefochten ist.*)
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