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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6100 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2589
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch erstmalige Herstellung kann Instandsetzung sein!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2005 - 20 W 114/02

1. Die in einer Wohnungseigentümerversammlung durch alle Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse sind nicht deshalb unwirksam, weil die Einladung zur Versammlung durch einen nicht wirksam bestellten Verwalter (zwei natürliche Personen nebeneinander) erfolgt war.*)

2. Eine bauliche Veränderung, die der erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands dient, gehört zur Instandsetzung und kann deshalb mehrheitlich beschlossen werden.*)

3. Etwaige Ansprüche von Wohnungseigentümer gegen den Bauträger ändern im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nichts an der Verpflichtung bzw. dem Anspruch auf ordnungsgemäße Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG.*)

4. Bei einem Objekt, das nach einem umfangreichen Umbau in Wohnungseigentum aufgeteilt worden ist, sind die im Zeitpunkt des Umbaus geltenden Regeln der Technik für eine durch die Gemeinschaft beschlossene Sanierung maßgeblich.*)

5. Für den Beschluss über eine Sonderumlage gelten die selben Grundsätze wie für den Wirtschaftsplan, es steht den Wohnungseigentümer deshalb ein weiter Ermessensspielraum zu. Als Tatsachengrundlage ist die Kostenschätzung in einen gerichtlichen Beweissicherungsverfahren ausreichend, auch wenn dieses sich gegen den Bauträger richtete.*)

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IBRRS 2005, 2584
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überprüfung einer landgerichtlichen WEG-Kostenentscheidung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.03.2005 - 20 W 125/05

1. Gegen einen Beschluss des Landgerichts, in dem dieses nach Beschwerderücknahme isoliert über die Kosten der Erstbeschwerde in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde gegeben, wenn der Beschwerdewert des § 20a Abs. 2 FGG überschritten ist und in der Hauptsache eine Entscheidung nach § 45 Abs. 1 WEG angefochten werden könnte.*)

2. Die Kostenentscheidung des Landgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landgericht nicht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten anordnet, wenn nach gerichtlichem Hinweis auf die Erfolglosigkeit die Beschwerde zurückgenommen wird.*)

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IBRRS 2005, 2580
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zusatzvergütung für Pflichttätigkeiten des Verwalters

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2005 - 20 W 153/03

1. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der einem Verwalter eine Zusatzvergütung für Leistungen gewährt, die dieser nach dem bestehenden Verwaltervertrag auch ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen hat, kann gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßen.*)

2. Ein gegen § 26 Abs. 2 WEG verstoßender Eigentümerbeschluss ist grundsätzlich insgesamt nichtig.*)

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IBRRS 2005, 2578
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zugänglichmachung der Angebote potenzieller Verwalter

OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2005 - 16 Wx 23/05

Sind mehrere Konkurrenzangebote potenzieller neuer Verwalter eingeholt worden, sind diese vor Bestellung eines neuen Verwalters allen Wohnungseigentümern zugänglich zu machen, damit ein jeder von ihnen in die Lage versetzt wird, sich einen Überblick und ein eigenes Bild von den Bedingungen der einzelnen Kandidaten verschaffen zu können.

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IBRRS 2005, 2577
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Schadensersatz für unwirksamen Eigentümerbeschluss

OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2005 - 16 Wx 28/05

1. Ein Wohnungseigentümerbeschluss, der entgegen der Teilungserklärung für einen Eigentümer ein Verbot enthält, die Müffgefäße der Gemeinschaft zu nutzen, ist unwirksam.

2. Macht der belastete Eigentümer jedoch einen Anspruch aus pVV geltend, muss er sich entgegenhalten lassen, dass er sich gegen den Beschluss nicht zur Wehr gesetzt hat.

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IBRRS 2005, 2571
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckbestimmungswidrige Nutzung von Teileigentum

BayObLG, Beschluss vom 22.09.2004 - 2 Z BR 103/04

1. Einem Teileigentum, in dessen Räumen nach der Gemeinschaftsordnung ein Café/Konditorei auch ohne Einschränkungen zeitlicher oder sachlicher Natur betrieben werden darf, widerspricht regelmäßig die Nutzung als griechisches Spezialitätenrestaurant.*)

2. Zur Verwirkung des Unterlassungsanspruchs der Wohnungseigentümer gegen eine zweckbestimmungswidrige Nutzung von Teileigentum.*)

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IBRRS 2005, 2569
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wasserkosten: Änderung des Abrechnungsmodus

OLG Köln, Beschluss vom 05.05.2004 - 16 Wx 82/04

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass die Wasserkosten im Verhätnis der Nutzflächen umgelegt werden, dass aber "bei laufendem Verbrauch von Wasser zum Betriebe eines Gewerbes" der jeweilige Wohnungs- oder Teileigentümer verpflichtet ist, einen Zwischenzähler auf eigene Kosten einzubauen, so gibt diese Bestimmung einem Wohnungseigentümer nicht schon deshalb einen Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten, weil er in seinem Sondereigentum ein Gewerbe betreibt, der laufende Wasserverbrauch aber nicht gerade zum Betrieb eines Gewerbes erfolgt.*)

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IBRRS 2005, 2568
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgemäße Verwaltung

BayObLG, Beschluss vom 28.07.2004 - 2 Z BR 43/04

1. Im Hinblick auf den in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bestehen derzeit keine durchgreifenden Bedenken dagegen, dass an Beschlüssen in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein abgeordneter Richter am Oberlandesgericht mitwirkt.*)

2. Ordnungsmäßiger Verwaltung kann es auch entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer zunächst lediglich einen Grundsatzbeschluss über die Art der Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums fassen und die Umsetzung weiterer Beschlussfassung vorbehalten. Kommen im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung mehrere Möglichkeiten in Betracht, besteht ein Auswahlermessen. Das setzt aber voraus, dass den Wohnungseigentümern die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen unterbreitet werden.*)

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IBRRS 2005, 2567
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Werdende WEG" / in Vollzug gesetzte WEG

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03

Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft bereist in Vollzug gesetzt, wenn ihr auch noch nicht alle Mitglieder der früheren werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft angehören, so kann die Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Beschlüsse zu Lasten der "werdenden" Wohnungseigentümer fassen, die diese bereits zu Zahlungen verpflichten sollen, bevor sie uneingeschränkte Wohnungseigentümer sind.*)

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IBRRS 2005, 2566
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist Lüftungsanlage Gemeinschaftseigentum?

OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2004 - 16 Wx 233/03

Die Lüftungsanlage einer im Teileigentum stehenden Gaststätte ist dann Gemeinschaftseigentum, wenn sie so innerhalb des Gemeinschaftseigentums verlegt ist, dass eine Veränderung ihres Verlaufs oder ihre Beseitigung ohne erhebliche Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum (mehrfache Mauerdurchbrüche) nicht möglich ist.*)

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IBRRS 2005, 2497
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterentlastungsbeschluss

BayObLG, Beschluss vom 07.03.2005 - 2Z BR 182/04

1. Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Er entspricht insbesondere dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen. Gleiches gilt für einen Entlastungsbeschluss zugunsten des ehrenamtlichen Verwaltungsbeirats.*)

2. Ist unklar, ob akute Wasserschäden im Keller einer Wohnanlage, deren Beseitigung nicht aufgeschoben werden kann, auf einen ursprünglichen Baumangel der vor 16 Jahren erstellten Wohnanlage zurückzuführen sind und die Beseitigung dieser Mängel bereits tituliert ist, widerspricht es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, statt des Bauträgers andere Unternehmen mit der Schadensfeststellung und -beseitigung zu beauftragen.*)

3. Der Austausch einer Schließanlage wegen eines ungeklärten Schlüsselverlusts entspricht in der Regel einer ordnungsmäßigen Verwaltung.*)

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IBRRS 2005, 2493
ProzessualesProzessuales
Wirtschaftsplananfechtung: Beschwerdewert?

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2005 - 2Z BR 119/04

Bei der Anfechtung eines Wirtschaftsplanes bestimmt sich der Wert der Beschwer nach der behaupteten Mehrbelastung des Antragstellers zuzüglich eines angemessenen Betrags für das Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltung.*)

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IBRRS 2005, 2492
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts

BayObLG, Beschluss vom 25.02.2005 - 2Z BR 184/04

Das Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksfläche ist hinreichend bestimmt und damit wirksam begründet, wenn in der im Grundbuch durch Bezugnahme eingetragenen Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung auf einen beigefügten Lageplan verwiesen wird, der sich als Ablichtung des Katasterplans darstellt und in dem die Sondernutzungsfläche farblich angelegt ist, so dass ein Sachkundiger die Grenzen zwischen Sondernutzungsfläche und übrigem Gemeinschaftseigentum eindeutig feststellen kann.*)

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IBRRS 2005, 2490
ProzessualesProzessuales
Neuerrichtung von Solaranlage ist bauliche Veränderung

BayObLG, Beschluss vom 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

1. Zur zweifelsfreien Identifizierung der Wohnungseigentümer als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist im Allgemeinen die Beifügung einer Eigentümerliste zur gerichtlichen Entscheidung notwendig. Wenn sich bei den Akten mehrere unterschiedliche Eigentümerlisten befinden, genügt ein allgemeiner Verweis im Rubrum auf die "Eigentümerliste bei den Akten" jedenfalls nicht.*)

2. Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist im Allgemeinen eine bauliche Veränderung.*)

3. An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten braucht sich gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat und auch nicht zuzustimmen brauchte.*)

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IBRRS 2005, 2460
WohnungseigentumWohnungseigentum
Austausch von Holzfenstern keine bauliche Veränderung!

BayObLG, Beschluss vom 11.02.2005 - 2Z BR 177/04

Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung.*)

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IBRRS 2005, 2458
ImmobilienImmobilien
Spielothek stört mehr als Ladengeschäft!

BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 170/04

Der Betrieb einer Spielothek, die täglich von 8.30 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet ist, stört bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise mehr als ein Ladengeschäft.*)

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IBRRS 2005, 2457
WohnungseigentumWohnungseigentum
Protokollbeseitigungsanspruch: Rechtsschutzbedürfnis!

BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 235/04

1. Nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht ist die Vorinstanz nur an die die aufhebende Entscheidung tragende rechtliche Beurteilung gebunden.*)

2. Ein Anspruch auf Berichtigung eines Protokolls über eine Eigentümerversammlung setzt ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis voraus.*)

3. Im Verfahren zur Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wird die Anfechtungsfrist nur durch einen Antrag gewahrt, der den Gegenstand des Verfahrens mit hinreichender Bestimmtheit erkennen lässt.*)

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IBRRS 2005, 2455
ProzessualesProzessuales
Anfechtung eines Negativbeschlusses: Rechtsschutzinteresse

BayObLG, Beschluss vom 02.02.2005 - 2Z BR 222/04

1. Für die Anfechtung eines Negativbeschlusses liegt das erforderliche Rechtsschutzinteresse jedenfalls dann vor, wenn mit der Anfechtung der Antrag auf Feststellung verbunden wird, dass das vom Beschluss betroffene Rechtsverhältnis besteht.*)

2. Durch die kaufvertraglich geregelte allgemeine Übernahme nur schuldrechtlich wirkender Rechte und Pflichten tritt ein Sondernachfolger nicht ohne weiteres in die Vereinbarung schuldrechtlich wirkender Sondernutzungsrechte ein.*)

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IBRRS 2005, 2452
WohnungseigentumWohnungseigentum
Optisch nachteilige Veränderung des Gesamteindrucks: Nachteil

BayObLG, Beschluss vom 27.01.2005 - 2Z BR 207/04

1. Ein Nachteil kann auch in der optisch nachteiligen Veränderung des Gesamteindrucks einer Wohnanlage liegen. Ob ein solcher vorliegt, obliegt der Beurteilung durch den Tatrichter, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann.*)

2. Als Nachteil kommen nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen in Betracht.*)

3. Ein Wohnungseigentümer, der einer Baumaßnahme nicht zuzustimmen brauchte und auch nicht zugestimmt hat, kann nicht mit Folgekosten wie Schadensersatzansprüchen Dritter belastet werden.*)

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IBRRS 2005, 2451
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter zulässiger Verfahrensstandschafter i.R.v. § 43 WEG

BayObLG, Beschluss vom 25.01.2005 - 2Z BR 221/04

1. Der Verwalter kann in Wohnungseigentumssachen als Verfahrensstandschafter für die Wohnungseigentümer Ansprüche im Rahmen von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend machen und Zahlung an sich verlangen.*)

2. Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Wohngeld sind Eigentümerbeschlüsse über die entsprechenden Wirtschaftspläne oder Jahresabrechnungen vorzulegen oder zumindest vorzutragen. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht darauf hinzuwirken.*)

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IBRRS 2005, 2443
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entlastung eines WEG-Verwalters: Hauptsacheerledigung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.10.2004 - 20 W 460/02

1. Die Hauptsacheerledigung ist im Wohnungseigentumsverfahren von Amts wegen zu prüfen, und zwar auch im Rechtsbeschwerdeverfahren.*)

2. Soweit keine Erledigungserklärung abgegeben wird, sondern nur eine Erledigungserklärung durch den Antragsgegner abgegeben wird, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist.*)

3. Liegt ein erledigendes Ereignis nicht vor, so ist die einseitige Erledigungserklärung des Antragsgegners oder eines anderen am Verfahren Beteiligten verfahrensrechtlich unbeachtlich.*)

4. Zur Erledigung der Hauptsache im Anfechtungsverfahren betreffend einen Beschluss über die Entlastung eines Verwalters.*)

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IBRRS 2005, 2421
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verbot der Kampfhund-Haltung

KG, Beschluss vom 23.06.2003 - 24 W 38/03

1. Das partielle Verbot der Haltung bestimmter Hunderassen (hier: Kampfhunde und Kampfhundmischlinge) unterliegt als Gebrauchsregelung im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG der Beschlusskompetenz (BGHZ 145, 158) der Eigentümergemeinschaft.*)

2. Die Begriffe Kampfhund und Kampfhundmischling sind hinreichend bestimmt. Die Auslegung dieser beiden Begriffe im Verbotsbeschluss richtet sich nach dem Verständnis der beteiligten Wohnungseigentümer; unerheblich ist, dass diese beiden Begriffe wissenschaftlich nicht definiert sind.*)

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IBRRS 2005, 2414
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ermessen bei der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum

BayObLG, Beschluss vom 29.03.2004 - 2Z BR 164/04

Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.*)

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IBRRS 2005, 2404
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fristeinhaltung bei Verfahrensstandschaft

OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2000 - 4 W 352/99

Bei Anträgen im Wege der Verfahrensstandschaft ist diese innerhalb der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG offen zu legen.*)

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IBRRS 2005, 2377
WohnungseigentumWohnungseigentum
Interessenkonflikt: Wichtiger Grund gegen Verwalterbestellung

OLG Köln, Beschluss vom 18.03.2005 - 16 Wx 46/05

Ein wichtiger Grund gegen die Bestellung eines Wohnungseigentümers als Verwalter ist bereits dann gegeben, wenn schon zur Zeit der Bestellung des Verwalters Interessengegensätze offenbar sind, die nicht zu einem unbelasteten Vertrauensverhältnis führen können.

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IBRRS 2005, 2376
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an eine gerichtliche Teilungültigerklärung

BayObLG, Beschluss vom 23.03.2005 - 2Z BR 236/0

1. Wird ein Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung teilweise für ungültig erklärt, muss der Umfang der Ungültigkeit aus der gerichtlichen Entscheidung eindeutig zu erkennen sein.*)

2. Eine Ungültigerklärung hinsichtlich einzelner Abrechnungsposten setzt die Feststellung voraus, dass der zu Grunde liegenden Abrechnungsfehler keine Auswirkung auf andere Rechnungspositionen hat.*)

3. Zur Auslegung von Teilungserklärungen bei Vorhandensein ungeeichter Zähleinrichtungen.*)

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IBRRS 2005, 2373
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterlassung von teilungserklärungswidrigen Nutzungen

BayObLG, Beschluss vom 11.04.2005 - 2Z BR 240/04

Der von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemachte Individualanspruch auf Unterlassung von teilungserklärungswidrigen Nutzungen von Räumen bedarf nicht der Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2005, 2372
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Protokollberichtigung durch WE-Verwalter: Wert der Beschwer

BayObLG, Beschluss vom 18.04.2005 - 2Z BR 232/04

Der Wert der Beschwer des zur Protokollberichtigung verpflichteten Verwalters bemisst sich in der Regel nach dem finanziellen Aufwand für die Durchführung der Berichtigung und die Unterrichtung der Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2005, 2370
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesonderte Heizkostenabrechnung: Jahresabrechnung unwirksam?

BayObLG, Beschluss vom 19.04.2005 - 2Z BR 180/04

Werden die Heizkosten abweichend von den übrigen Bewirtschaftungskosten nicht für das Kalenderjahr abgerechnet, weil eine Messung der Verbrauchsergebnisse für das Kalenderjahr nicht vorliegt, führt dies nicht zur Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung.*)

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IBRRS 2005, 2365
ProzessualesProzessuales
Verwalter als Verfahrensstandschafter einzusetzen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 W 112/05

1. Die Wohnungseigentümer trifft keine Pflicht gegenüber einem säumigen Hausgeldschuldner, zwecks Kostenersparnis dem Zahlungsanspruch im gerichtlichen Verfahren nach § 43 WEG durch den Verwalter als Verfahrensstandschafter geltend machen zu lassen.*)

2. Beauftragt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt ist im Falle einer ihr günstigen Kostengrundentscheidung die angefallene Mehrvertretungsgebühr nach § 6 BRAGO (jetzt: § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV) als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)

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IBRRS 2005, 2364
ProzessualesProzessuales
Rechtskräftiger Beschlussanfechtungsantrag: Bindungswirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2005 - 3 Wx 301/04

Wird ein Beschlussanfechtungsantrag wegen Versäumung der Anfechtungsfrist (materiellrechtliche Ausschlussfrist) rechtskräftig abgewiesen, steht zwischen den Verfahrensbeteiligten bindend fest, dass der angefochtene Eigentümerbeschluss gültig ist und insoweit auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn in dem Vorverfahren etwaige Nichtigkeitsgründe nicht geprüft worden sind.*)

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IBRRS 2005, 2358
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen der Gemeinschaft

KG, Beschluss vom 25.05.2005 - 24 W 100/04

Die Kompetenz der Wohnungseigentümer, durch Mehrheitsbeschluss die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums zur Angelegenheit der Gemeinschaft zu machen, ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass vor Bildung der WEG-Gemeinschaft eine gesamthänderische Bindung durch eine BGB-Gesellschaft vorhanden war.*)

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IBRRS 2005, 2357
WohnungseigentumWohnungseigentum
Partei im wohnungseigentumsrechtlichen Unterlassungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 25.05.2005 - 34 Wx 24/05

1. Steht das vermietete Wohnungseigentum einer Mehrzahl von Personen als Gesellschaftern bürgerlichen Rechts zu, so sind richtige Adressaten eines im Wohnungseigentumsverfahren gestellten Unterlassungsantrags die einzelnen Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Ob daneben auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst im Wohnungseigentumsverfahren in Anspruch genommen werden kann, bleibt unentschieden.*)

2. Bezeichnet der Antragsteller in einem wohnungseigentumsrechtlichen Unterlassungsverfahren als Antragsgegner die Gesellschaft, verweist jedoch zur Identifizierung des Antragsgegners auf den von ihm vorgelegten Grundbuchauszug, kann davon ausgegangen werden, dass er die Gesellschafter als Wohnungseigentümer und nicht die Gesellschaft in Anspruch nehmen will.*)

3. Zulässigkeit der Nutzung einer Wohnung als Tierarztpraxis.*)

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IBRRS 2005, 2350
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Baubeschreibung: Freier Änderungsvorbehalt ist unwirksam

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 200/04

Die Klausel in einem Bauträgervertrag:

"Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten."

ist unwirksam.*)

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IBRRS 2005, 2341
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abweichung vom Aufteilungsplan: Gemeinschaftseigentum

OLG München, Beschluss vom 27.06.2005 - 34 Wx 38/05

Werden Räume abweichend vom Aufteilungsplan errichtet und sind sie einem Sondereigentum nicht zuordnungsfähig, entsteht an ihnen Gemeinschaftseigentum. Aus § 242 BGB und dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer können diese verpflichtet sein, ihre dinglichen Vereinbarungen der veränderten Lage anzupassen und eine angemessene Lösung zu finden. Danach können sie verpflichtet sein, den Teilungsvertrag und den Aufteilungsplan so abzuändern, dass er der tatsächlichen Bebauung entspricht.*)

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IBRRS 2005, 2340
ProzessualesProzessuales
Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung

OLG München, Beschluss vom 29.06.2005 - 34 Wx 49/05

1. In Wohnungseigentumssachen müssen nicht alle Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, auch an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben.*)

2. An die Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.*)

3. Der Verwalter kann durch Eigentümerbeschluss beauftragt werden, eine auf dem Gemeinschaftseigentum von einem Wohnungseigentümer errichtete, die übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigende bauliche Veränderung zu entfernen.*)

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IBRRS 2005, 2339
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zulässigkeit von Lüftungsgitter

OLG München, Beschluss vom 04.07.2005 - 32 Wx 43/05

Zur Zulässigkeit der Anbringung eines Lüftungsgitters für eine Dunstabzugshaube in einer Wohnanlage.*)

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IBRRS 2005, 2331
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nichtmitteilung des Tagungsorts: Beschlüsse nichtig!

BayObLG, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 Z BR 199/04

Wird einem Wohnungseigentümer der Tagungsort der Eigentümerversammlung vorsätzlich nicht mitgeteilt, sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse in der Regel nichtig.*)

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IBRRS 2005, 2330
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Muss Verwalter Einzeljahresabrechnung erstellen?

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2005 - 2 Z BR 198/04

Ein Verwalter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, für eine vermietete Wohnung eine Einzeljahresabrechnung zu erstellen, die unverändert als wirksame Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter verwendet werden kann.*)

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IBRRS 2005, 2329
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vernachlässigung des Sondereigentums

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2005 - 20 W 281/03

1. In der Teilungserklärung kann einem auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer die Verpflichtung auferlegt werden zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.*)

2. Die Pflicht des Wohnungseigentümers, das Sondereigentum so in Stand zu halten, dass einem anderen Wohnungseigentümer kein Schaden entsteht, schließt nicht die Pflicht ein, ohne einen Anlass die Heizkörper in seiner Wohnung in regelmäßigen Abständen von einem Fachmann überprüfen zu lassen.*)

3. Eine vorrangige Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft kommt im Fall einer Verschuldenshaftung nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2005, 2328
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

KG, Beschluss vom 15.06.2005 - 24 W 174/03

Rechnet ein Wohngeldschuldner mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung für die Gemeinschaft auf, reicht die allgemeine Erklärung, ein Mehrheitseigentümer, der mit der Sondereigentumsverwaltung mehrerer Wohnungen beauftragt ist, habe u.a. für den verklagten Wohngeldschuldner an Versorgungsbetriebe gezahlt, nicht aus. Das gilt erst recht, wenn der Wohngeldschuldner als Gesamtschuldner mit anderen Wohnungseigentümern verklagt war und eine eindeutige Zuordnung der Zahlungen des Sondereigentumsverwalters nicht ersichtlich ist.*)

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IBRRS 2005, 2327
ImmobilienImmobilien
Selbsthilferecht der Wohnungseigentümer

KG, Beschluss vom 13.06.2005 - 24 W 115/04

Auch im Verhältnis der Gartenflächen-Sondernutzungsberechtigten untereinander besteht bei überwachsenden Zweigen das Selbsthilferecht der Grundstücksnachbarn nach § 910 BGB. Die in § 910 BGB gewollte Umkehrung der Parteirollen im Prozess verbietet eine Titulierung genereller Unterlassungsansprüche zur Abwehr des Selbsthilferechts.*)

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IBRRS 2005, 2326
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung

BayObLG, Beschluss vom 23.03.2005 - 2 Z BR 236/04

1. Wird ein Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung teilweise für ungültig erklärt, muss der Umfang der Ungültigkeit aus der gerichtlichen Entscheidung eindeutig zu erkennen sein.*)

2. Eine Ungültigerklärung hinsichtlich einzelner Abrechnungsposten setzt die Feststellung voraus, dass der zu Grunde liegenden Abrechnungsfehler keine Auswirkung auf andere Rechnungspositionen hat.*)

3. Zur Auslegung von Teilungserklärungen bei Vorhandensein ungeeichter Zähleinrichtungen.*)

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IBRRS 2005, 2324
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgemäße Verwaltung

BayObLG, Beschluss vom 07.03.2005 - 2 Z BR 182/04

1. Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Er entspricht insbesondere dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen. Gleiches gilt für einen Entlastungsbeschluss zugunsten des ehrenamtlichen Verwaltungsbeirats.*)

2. Ist unklar, ob akute Wasserschäden im Keller einer Wohnanlage, deren Beseitigung nicht aufgeschoben werden kann, auf einen ursprünglichen Baumangel der vor 16 Jahren erstellten Wohnanlage zurückzuführen sind und die Beseitigung dieser Mängel bereits tituliert ist, widerspricht es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, statt des Bauträgers andere Unternehmen mit der Schadensfeststellung und -beseitigung zu beauftragen.*)

3. Der Austausch einer Schließanlage wegen eines ungeklärten Schlüsselverlusts entspricht in der Regel einer ordnungsmäßigen Verwaltung.*)

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IBRRS 2005, 2323
WohnungseigentumWohnungseigentum
Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster

BayObLG, Beschluss vom 11.02.2005 - 2 Z BR 177/04

Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung.*)

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IBRRS 2005, 2322
WohnungseigentumWohnungseigentum
Solaranlage ist bauliche Veränderung

BayObLG, Beschluss vom 23.02.2005 - 2 Z BR 167/04

1. Zur zweifelsfreien Identifizierung der Wohnungseigentümer als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist im Allgemeinen die Beifügung einer Eigentümerliste zur gerichtlichen Entscheidung notwendig. Wenn sich bei den Akten mehrere unterschiedliche Eigentümerlisten befinden, genügt ein allgemeiner Verweis im Rubrum auf die "Eigentümerliste bei den Akten" jedenfalls nicht. *)

2. Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist im Allgemeinen eine bauliche Veränderung.*)

3. An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten braucht sich gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat und auch nicht zuzustimmen brauchte.*)

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IBRRS 2005, 2321
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

BayObLG, Beschluss vom 29.03.2005 - 2 Z BR 164/04

Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.*)

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IBRRS 2005, 2306
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Handlungsvollmacht für einzelne Mitglieder der Gemeinschaft

BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 235/04

Der bestandskräftige Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam.*)

Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre.*)

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IBRRS 2005, 2211
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verbot von baulichen Veränderungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005 - 3 Wx 306/04

Durch die Teilungserklärung können in Abweichung von § 22 Abs. 1 WEG Veränderungen an den für Bestand oder Sicherheit erforderlichen Gebäudeteilen auch dann verboten werden, wenn die Maßnahme andere Wohnungseigentümer nicht wesentlich beeinträchtigt würde.*)

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IBRRS 2005, 2210
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bemessung der Stimmrechte eines Zwangsverwalters

KG, Beschluss vom 19.07.2004 - 24 W 322/02

Bei einem Kopfstimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht einem Zwangsverwalter, der für mehrere natürliche oder juristische Personen eingesetzt ist, je Person ein Stimmrecht zu, jedenfalls solange er sämtliche Wohneinheiten der natürlichen oder juristischen Person vertritt.*)

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