Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 2478BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2Z BR 55/03
1. Zur Auslegung einer Formulierung in der Niederschrift über eine Eigentümerversammlung, dass die Anwesenden einer baulichen Veränderung zustimmen, als Beschluss.*)
2. Mit dem bloßen Hinweis auf eine überdurchschnittliche Arbeitsbelastung kann ein fehlendes Verschulden im Sinne des § 22 Abs. 2 FGG nicht hinreichend dargelegt werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2477
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2Z BR 108/03
Ein Antrag auf gerichtliche Abberufung des Verwalters ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine vorherige Befassung der Eigentümerversammlung dem Antragsteller nicht zumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit liegt grundsätzlich nicht vor, wenn während des Verfahrens der Verwalter neu bestellt wird und der Antragsteller keinen Antrag auf Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses stellt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2476
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.07.2003 - 20 W 342/00
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung, die jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG verlangen kann, gehört insbesondere die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG). Vor großen Instandsetzungsmaßnahmen ist vor einer Beschlussfassung grundsätzlich erforderlich, dass der Schadensumfang und der Instandsetzungsbedarf vorher festgestellt werden, um eine sachgerechte Kosten-Nutzen-Analyse durchführen zu können.*)
VolltextIBRRS 2004, 2475
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.07.2003 - 2 Wx 135/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2474
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.07.2003 - 2 Wx 134/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2473
OLG Köln, Beschluss vom 14.07.2003 - 16 Wx 124/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2472
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
1. Ein Wirtschaftsplan begründet grundsätzlich nur eine auf die betreffende Wirtschaftsperiode begrenzte Vorschusspflicht.*)
2. Die Wohnungseigentümer können die Fortgeltung des für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr beschlossenen Wirtschaftsplanes durch eine Vereinbarung oder einen wirksamen Mehrheitsbeschluss festlegen.*)
3. Ein Beschluss, der unabhängig von einem konkreten Wirtschaftsplan generell die Fortgeltung eines jeden Wirtschaftsplanes - bis zur "Verabschiedung" eines neuen - zum Gegenstand hat, ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig.*)
VolltextIBRRS 2004, 2470
BayObLG, Beschluss vom 10.07.2003 - 2Z BR 17/03
Zur Frage, wann ein gerichtlicher Vergleich ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.*)
VolltextIBRRS 2004, 2469
BayObLG, Beschluss vom 10.07.2003 - 2Z BR 99/02
1. Wenn ein Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten wird, ist der entlastete Verwalter auch dann am Verfahren zu beteiligen, wenn zwischenzeitlich ein neuer Verwalter bestellt ist. Die Beteiligung am Verfahren kann auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden und erfordert keine Zurückverweisung des Verfahrens, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich der frühere Verwalter aktiv an dem Verfahren in den Vorinstanzen beteiligt hätte.*)
2. Wird ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses rechtskräftig abgewiesen, ist damit über seine Wirksamkeit entschieden und er kann auch nicht als nichtig angesehen werden (Bestätigung von BayObLGZ 1980, 30/36 f.).*)
3. Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Schleswig ZMR 2002, 382).*)
VolltextIBRRS 2004, 2468
OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2003 - 2 Wx 134/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2463
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2 Z BR 257/03
1. Auch bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften sind als Gläubiger einer Zwangshypothek sämtliche Wohnungseigentümer mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum oder statt letzterem Beruf und Wohnort als Berechtigte zu bezeichnen.*)
2. Der Antrag ist kein Erfordernis der Rechtsänderung. Diese wird, falls ihre sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, durch die Eintragung auch dann herbeigeführt, wenn dem Antragsteller die Antragsberechtigung gefehlt oder überhaupt kein Antrag vorgelegen hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2461
OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2004 - 15 W 17/04
Ein Wohnungseigentumsverwalter kann aus wichtigem Grund abberufen werden, wenn die Gefahr von Interessenkollisionen, die bereits bei seiner Bestellung in der Teilungserklärung durch die wirtschaftliche Identität mit dem Bauträger angelegt ist, sich in der Weise konkretisiert, daß die Wohnungseigentümer Verwaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die gemeinschaftliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen treffen wollen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2455
KG, Beschluss vom 19.07.2004 - 24 W 318/02
Mit der Errichtung einer Aufzugsanlage im Hofbereich ist ein wesentlicher Eingriff in das Gemeinschaftseigentum verbunden, den die Antragsgegner nur vornehmen dürfen, wenn die Zustimmung oder die Duldungspflicht anderer Wohnungseigentümer vorliegt.
VolltextIBRRS 2004, 2454
KG, Beschluss vom 26.07.2004 - 24 W 31/03
1. Es ist rechtlich unbedenklich, aus einem einheitlichen Eigentümerbeschluss bestimmte klar abtrennbare und rechtlich getrennt zu beurteilende Einzelelemente herauszugreifen und sie isoliert für ungültig zu erklären.
2. Da der Drittberechtigte sein beschränktes dingliches Recht am Wohnungseigentum vom Vollrechtsinhaber ableitet, ist er ebenfalls an eine Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer gebunden.
VolltextIBRRS 2004, 2442
OLG Dresden, Urteil vom 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum hinsichtlich der Schadensersatzansprüche nach § 635 BGB wegen näherer Mangelfolgeschäden (z.B. Gutachterkosten) klagebefugt sein und Leistung an sich verlangen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2430
BayObLG, Beschluss vom 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
Werden in der Teilungserklärung die Balkone als zu dem Sondereigentum gehörende Räume aufgezählt und die Instandhaltung sowie Instandsetzung des Sondereigentums, insbesondere der Balkone, den einzelnen Wohnungseigentümern zur Pflicht gemacht, kann die Auslegung ergeben, dass sich die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung nicht auf zwingend im Gemeinschaftseigentum stehende Teile der Balkone erstreckt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2429
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2Z BR 257/03
1. Auch bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften sind als Gläubiger einer Zwangshypothek sämtliche Wohnungseigentümer mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum oder statt letzterem Beruf und Wohnort als Berechtigte zu bezeichnen.*)
2. Der Antrag ist kein Erfordernis der Rechtsänderung. Diese wird, falls ihre sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, durch die Eintragung auch dann herbeigeführt, wenn dem Antragsteller die Antragsberechtigung gefehlt oder überhaupt kein Antrag vorgelegen hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2428
OLG Hamm, Beschluss vom 08.07.2003 - 15 W 48/03
Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld für ein Abrechnungsjahr kann einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfaßt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2427
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.07.2003 - 3 W 81/03
1. Zur Wahrung der materiellen Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG ist grundsätzlich § 270 Abs. 3 ZPO a.F./§ 167 ZPO n.F. entsprechend anwendbar.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts, wenn der Wohnungseigentümer seinen Antrag zwar fristgerecht bei Gericht einreicht, dann aber trotz Anforderung des Gerichts über einen längeren Zeitraum nicht begründet.*)
VolltextIBRRS 2004, 2426
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2003 - 20 W 172/02
Zu den Voraussetzungen der Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums.*)
VolltextIBRRS 2004, 2425
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2003 - 20 W 11/02
Wohnungseigentümerbeschlüsse, die in einer Versammlung gefasst wurden, die durch einen nicht dazu ermächtigten Wohnungseigentümer einberufen wurden, unterliegen der Anfechtung. Sie sind dann nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass die Beschlüsse nicht auf dem Einberufungsmangel beruhen. Die nachträgliche Genehmigung der Prozessführung mit Rückwirkung ist in der Regel bis zum Abschluss des Rechtsbeschwerdeverfahrens möglich. Grundsätzlich ist eine Zurückweisung eines Antrages wegen des Mangel der Vollmacht erst zulässig, wenn dem Bevollmächtigten zu ihrer Beibringung eine angemessene Frist erfolglos gesetzt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2424
BayObLG, Beschluss vom 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
Soll eine Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung eingetragen werden (hier: die Änderung der Kostenverteilung), kann in entsprechender Anwendung des Unschädlichkeitsgesetzes festgestellt werden, dass dies für die dinglich Berechtigten an den rechtlich nachteilig betroffenen Wohnungseigentumsrechten unschädlich ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2423
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2003 - 20 W 254/01
Die Beseitigung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Teichanlage kann eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellen, die grundsätzlich nur einstimmig beschlossen werden kann. Sie kann dann als ordnungsgemäße Instandsetzung mit Mehrheit beschlossen werden, wenn aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht die Beseitigung erforderlich wäre und mildere Maßnahmen wie die Absicherung durch eingebrachte Gitter nicht ausreichen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2422
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2003 - 20 W 138/01
Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung sind Anteile von Wohnungseigentümern, die erschienen, aber nicht stimmberechtigt sind, nicht mitzuzählen. Maßgeblich ist die Lage im Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung, nicht nur bei Versammlungseröffnung. Die Beschlussfassung betrifft auch dann die Einleitung eines Rechtsstreits im Sinn von § 25 V WEG, wenn vorprozessuale Maßnahmen wie die Ermächtigung der Verwaltung zur Beauftragung eines Rechtsanwalts für ein Vorgehen gegen einen Wohnungseigentümer beschlossen werden. Entfällt eine zunächst gegebene Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung, die trotz ordnungsgemäßer Eventualeinberufung als Erstversammlung abgehalten wird, ist sie ausdrücklich zu schließen und entsprechend der Einladung neu zu eröffnen. Nur die ausdrücklich als Zweitversammlung eröffnete Eigentümerversammlung ist ohne Rücksicht auf die Höhe der vertretenen Anteile beschlussfähig, ansonsten verbleibt es bei dem Quorum von mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile, die die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer vertreten, gemäß § 25 III WEG. Die fehlende Beschlussfähigkeit einer Versammlung hat nur die Anfechtbarkeit, nicht die Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse zur Folge. Die Ursächlichkeit des Beschlussmangels für den gefassten Beschluss wird vermutet bis zweifelsfrei festgestellt wird, dass der Mangel keinen Einfluss auf das Beschlussergebnis hatte. Entsprechende, vom Tatrichter zu treffende Feststellungen können im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Erledigungserklärung nicht nachgeholt werden. Durch die Bestandskraft eines bestätigenden Zweitbeschlusses erledigt sich ein zuvor bereits anhängiges Anfechtungsverfahren hinsichtlich des Erstbeschlusses.*)
VolltextIBRRS 2004, 2421
OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2003 - 16 Wx 105/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2420
KG, Beschluss vom 25.06.2003 - 24 W 328/02
1. Werden in der Teilungserklärung als Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche genannt, sind andere Gegenforderungen wie Ansprüche aus Notgeschäftsführung von der Aufrechnung ausgeschlossen.*)
2. Eine vollstreckbare notarielle Urkunde auf der Grundlage der Teilungserklärung muss genau erkennen lassen, auf welche mehrheitlich beschlossenen und fällig gestellten monatlichen Beitragsvorschüsse sie sich bezieht (KG NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664); anderenfalls ist sie herauszugeben.*)
VolltextIBRRS 2004, 2419
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2003 - 2 Wx 138/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2418
OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2417
BayObLG, Beschluss vom 20.06.2003 - 2Z BR 59/03
1. Die Wohnungseigentümer sind in einem Beschluss namentlich und mit ihrer Anschrift zu bezeichnen, was auch durch Beifügung einer Eigentümerliste geschehen kann.*)
2. Das Landgericht hat bei der Festsetzung des Beschwerdewerts das Interesse des Beschwerdeführers von Amts wegen zu ermitteln. Nimmt es hierzu Rückrechnungen aus einzelnen bei den Akten befindlichen Schriftstücken vor, ist den Beteiligten hierzu vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.*)
3. Beantragt der Antragsteller den Beschluss über eine Jahresabrechnung hinsichtlich einer Position insgesamt für ungültig zu erklären, so kann bei der Geschäftswertfestsetzung nicht von einem Betrag ausgegangen werden, den der Antragsteller in der Begründung als Mindestbetrag für die Unrichtigkeit angegeben hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2416
BayObLG, Beschluss vom 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
1. Eine Abrechnung, die Wohngeldvorschüsse nicht ausweist und Fehlbeträge aus den Vorjahren in das Abrechnungsergebnis einbezieht, ist nicht ordnungsmäßig.*)
2. Enthält eine Abrechnung so viele Mängel und Lücken, dass die ordnungsmäßigen Teile für sich allein keine hinreichende Aussagekraft mehr haben, ist der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig zu erklären.*)
3. Wird ein Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung für ungültig erklärt, weil der Verwalter eine nicht ordnungsmäßige Abrechnung zur Beschlussfassung vorgelegt hat, kann es angemessen sein, ihm unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen jedenfalls einen Teil der Kosten aufzuerlegen.*)
4. Einer solchen Kostenentscheidung steht eine Entlastung des Verwalters nicht entgegen, wenn der Abrechnungsfehler für einen durchschnittlich verständigen Wohnungseigentümer auch bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt nicht erkennbar war.*)
VolltextIBRRS 2004, 2415
BayObLG, Beschluss vom 17.06.2003 - 2Z BR 44/03
Verwirft das Landgericht eine Beschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts, muss es die von ihm angenommene Höhe des Beschwerdewerts nachvollziehbar begründen. Stellt das Landgericht die für die Festsetzung des Beschwerdewerts maßgeblichen Tatsachen nicht rechtsfehlerfrei fest, führt dies zur Aufhebung und Zurückverweisung.*)
VolltextIBRRS 2004, 2414
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2003 - 20 W 558/00
Der Verwalter kann Antragsgegner eines auf ordnungsgemäße Verwaltung gerichteten Begehrens sein. In einem gegen den Verwalter gerichteten Verfahren führt ein Verwalterwechsel grundsätzlich zur Erledigung der Hauptsache. Zum Rechtsschutzbedürfnis eines Antrags auf Protokollberichtigung einer Wohnungseigentümerversammlung.*)
VolltextIBRRS 2004, 2413
KG, Beschluss vom 11.06.2003 - 24 W 77/03
Die allgemeine Vollmacht des WEG-Verwalters, die Wohnungseigentümer in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten und das Unterbleiben von Eigentümerbeschlüssen zur Prozessführung rechtfertigen nicht die Verfahrensvertretung des Verwalters für die Eigentümergemeinschaft einschließlich der Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Verfahren, in welchem ein einzelner Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft und gegenüber dem Verwalter dessen Abberufung aus wichtigem Grunde fordert.*)
VolltextIBRRS 2004, 2412
BayObLG, Beschluss vom 06.06.2003 - 2Z BR 23/03
1. Beschließen die Wohnungseigentümer die Durchführung gartengestalterischer Maßnahmen, dann handelt der Verwalter nicht schuldhaft, wenn er Art und Umfang der Arbeiten einem Fachunternehmen überlässt und dieses mehrere Bäume fällt.*)
2. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er sich mit formlosen Äußerungen der Verfahrensbeteiligten begnügt oder eine förmliche Vernehmung durchführt.*)
3. Die Entscheidung des Beschwerdegerichtes über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist als Ermessensentscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in engen Grenzen überprüfbar.*)
4. Die rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts ist für das Rechtsbeschwerdegericht bindend.*)
VolltextIBRRS 2004, 2365
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.2003 - 20 W 182/2003
Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozessgericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur entsprechende Anwendung, so dass die tatsächlichen als verbindlich gewollten Unzuständigkeitserklärungen als Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung ausreichen und keine erfolglose Anfechtung der jeweiligen Abgabebeschlüsse erforderlich ist. Die Beteiligten müssen allerdings zumindest formlos über den Kompetenzkonflikt informiert worden sein, lediglich intern gebliebene Aktenvermerke stellen keine taugliche Unzuständigkeitserklärung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (analog) dar. Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 699 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist das WEG-Gericht als Prozessgericht auch dann für die Erteilung eines Teilvollstreckungsbescheides zuständig, wenn das Mahngericht trotz erkennbar nur zum Teil eingelegten Widerspruchs das Verfahren komplett abgegeben hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2364
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - 3 Wx 94/03
1.Regelt die Teilungserklärung die Kostenverteilung bezüglich der Bewirtschaftungskosten (u.a. Betriebskosten) einer Sauna dahin, dass dieselben nach dem Verhältnis der Miterbbaurecht- bzw. Teilerbbaurechtanteile zu tragen sind, so stellt die Auferlegung einer Gebühr für die Saunanutzung eine Änderung der Teilungserklärung dar, die von der Eigentümergemeinschaft nur im Wege einer Vereinbarung, nicht aber durch (unangefochten gebliebenen) Mehrheitsbeschluss getroffen werden kann.*)
2.Eine Beschränkung der Saunabenutzung auf zwei Tage in der Woche stellt eine auf Gewährung des ordnungsmäßigen Gebrauchs gerichtete Benutzungsregelung dar, die - wenn die Maßnahme weder dem Gesetz noch Vereinbarungen widerspricht - im Beschlusswege wirksam getroffen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2004, 2363
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
1. Die Wohnungseigentümer können die Fortgeltung eines Wirtschaftsplanes bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan beschließen.*)
2. Ein Beschluss, durch den die Weiterzahlung der Wohngelder "aufgrund des letzten bestandskräftigen Zahlungsplanes bei nicht vorliegendem aktuellem Zahlungsplan" festgelegt wird, übersteigt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer.*)
3. Zum Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels.*)
VolltextIBRRS 2004, 2362
BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 50/03
1. Ein Widerspruch zwischen der wörtlichen Beschreibung eines Sondernutzungsrechts und der zeichnerischen Darstellung in einem Aufteilungsplan liegt nicht vor, wenn die wörtliche Beschreibung ausdrücklich auf die Darstellung im Aufteilungsplan verweist.*)
2. Wird eine bisher als Mülltonnenplatz genutzte Fläche nicht mehr benötigt, entsteht an dieser Fläche auch dann kein Sondernutzungsrecht eines einzelnen Wohnungseigentümers, wenn diese Fläche mit Rücksicht auf ihre frühere Nutzung von einer Sondernutzungsfläche ausgespart wurde.*)
VolltextIBRRS 2004, 2361
OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2003 - 16 Wx 185/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2360
OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2003 - 15 W 98/03
Wird in einer Teilungserklärung das Sondereigentum als "Pkw-Garage (Einstellplatz)" beschrieben und sind in dem als Anlage beigefügten Aufteilungsplan die betreffenden Garagengebäude zwar eingezeichnet, jedoch handschriftlich gestrichen und mit dem Vermerk versehen "Stellplätze keine Garagen", so besteht ein unauflösbarer Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan, der der Entstehung von Sondereigentum entgegensteht.*)
VolltextIBRRS 2004, 2359
OLG Köln, Beschluss vom 21.05.2003 - 16 Wx 101/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2358
KG, Beschluss vom 21.05.2003 - 24 W 253/02
Lässt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegeabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2357
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2003 - 20 W 169/03
Bei einem Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Verfügungsbeschränkung nach § 12 WEG steht den anderen Wohnungseigentümern kein Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zu. Dementsprechend sind sie auch nicht beschwerdebefugt für eine Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach §§ 71 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO gegen die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer.*)
VolltextIBRRS 2004, 2356
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2003 - 20 W 409/02
Zur Frage der Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts. Zur Sondernutzung zugewiesene Flächen bleiben grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, so dass in der Regel die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2355
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2003 - 20 W 131/03
Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2354
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2003 - 3 Wx 98/03
1. Versprüht ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Geruchsstoffe (Parfüm) im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus, so liegt hierin eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums.*)
2. Die Frage, ob das Abbrennen einer Duftkerze auf dem Balkon eines Wohnungseigentümers eine bestimmungswidrige Benutzung des Sondereigentums darstellt, kann generell weder bejaht noch verneint werden, hängt vielmehr von den in ihrer Gesamtheit zu würdigenden Gegebenheiten (Geruchsintensität, Häufigkeit, schikanöse Begleitumstände etc.) ab.*)
VolltextIBRRS 2004, 2353
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2003 - 3 Wx 107/03
1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann vereinbaren, dass - abweichend von § 25 Abs. 2 WEG - die Mehrheit der Stimmen bei der Beschlussfassung nach der Mehrheit der Miteigentumsanteile berechnet wird.*)
2. Zur Frage einer missbräuchlichen Ausnutzung der Stimmenmehrheit eines Wohnungseigentümers bei der Bestellung eines Verwalters.*)
VolltextIBRRS 2004, 2352
OLG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2351
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.05.2003 - 2 WX 30/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2350
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2003 - 20 W 168/03
Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (im Anschluss an BayObLG und OLG Hamm).*)
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