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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6127 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 2212
WohnungseigentumWohnungseigentum
Durchsetzung von Schadenersatz gegen Eigentümer

BayObLG, Beschluss vom 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

Mit einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss können Schadensersatzforderungen gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums eigenständig durchgesetzt werden.*)

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IBRRS 2004, 2211
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Zweckbestimmung von Sondereigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2002 - 2 Wx 27/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2178
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Überraschende Sonderkündigungsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 24 U 5/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2177
WohnungseigentumWohnungseigentum
Formales Veranlasserprinzip bei Vollzugsgebühr des Notars

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2001 - 20 W 337/00

Kostenschuldner der Vollzugsgebühr des § 146 Abs. 1 S. 1 KostO sind bei Antragsverfahren wegen des hier geltenden formalen Veranlasserprinzips alle Auftraggeber als Gesamtschuldner, unabhängig davon, in wessen Interesse der Antrag gestellt worden ist.*)

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IBRRS 2004, 2176
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Auslegung der Regelung von Verkehrssicherungspflichten

BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 95/00

Zur Frage, wie die Regelung einer Gemeinschaftsordnung auszulegen ist, wenn einem Wohnungseigentümer allein die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und die Straßenreinigungspflicht obliegt.*)

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IBRRS 2004, 2175
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beginn der Beschwerdefrist bei vollständiger Verlesung?

BayObLG, Beschluss vom 18.05.2001 - 2Z BR 76/01

Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt in einer Wohnungseigentumssache sofort, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter vorliest.*)

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IBRRS 2004, 2174
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wechselseitige Ansprüche der Eigentümer bei Feuchtigkeit?

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

Zur Frage, welche Ansprüche Wohnungseigentümer gegeneinander haben, wenn die Wohnanlage wegen Feuchtigkeitsschäden saniert werden muß.*)

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IBRRS 2004, 2173
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss abhängig von Niederschrift des Stimmergebnisses?

BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

Die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses hängt nicht davon ab, daß aus dem in der Versammlungsniederschrift niedergelegten Mehrheitsbeschluß die Anzahl der Ja- und Neinstimmen nicht hervorgeht.*)

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IBRRS 2004, 2172
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Verzug mit der Sonderumlagezahlung

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 47/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2171
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter als Vertreter? Beschluss über Verwalterbestellung

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2170
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Abänderung der Sondernutzungsfläche durch Verkäufer

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2001 - 2Z BR 25/01

Darf der Wohnungseigentumsverkäufer nach dem Kaufvertrag die Teilungserklärung hinsichtlich einer Sondernutzungsfläche auch zu Lasten des Erwerbers abändern, so kann ihm auch das Recht zustehen, einem anderen Erwerber von Wohnungseigentum die Sondernutzungsfläche zuzuweisen.*)

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IBRRS 2004, 2169
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungsanfechtung wegen arglistiger Täuschung?

BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

Die in einer Eigentümerversammlung abgegebene Zustimmung zu einer baulichen Veränderung können von einem Wohnungseigentümer wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.*)

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IBRRS 2004, 2168
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abändernde Vereinbarung durch abweichende Praxis?

BayObLG, Beschluss vom 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

1. Auch wenn jahrelang abweichend von der Gemeinschaftsordnung abgerechnet wurde, besteht keine die Gemeinschaftsordnung abändernde Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel.*)

2. Regelmäßig fehlen die Voraussetzungen für die Entlastung des Verwalters wenn die Jahresabrechnung magelhaft und der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt worden ist.*)

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IBRRS 2004, 2167
WohnungseigentumWohnungseigentum
Berechnung der Stimmenmehrheit in der Versammlung

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

In der Wohnungseigentümerversammlung ist die Stimmenmehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.*)

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IBRRS 2004, 2166
ProzessualesProzessuales
Beginn der Beschwerdefrist bei vollständiger Verlesung

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 121/01

Im Wohnungseigentumsverfahren kann die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegenüber einem Beteiligten zu laufen beginnen, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in dessen Gegenwart vorliest.*)

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IBRRS 2004, 2165
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter?

BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01

Die Bezeichnung eines aus mehreren Räumen bestehenden Teileigentums als "nicht zu Wohnzwecken dienende Diele" gilt als eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)

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IBRRS 2004, 2164
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umfang der Freistellung von Räumen von Gemeinschaftskosten

BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 114/01

Die Freistellung nicht beheizbarer Räume in der Gemeinschaftsordnung von Heizkosten gilt nur für Heizkosten und nicht für alle sonstigen verbrauchsabhängigen Kosten.*)

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IBRRS 2004, 2163
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Ermächtigung des Verwalters: Aufstellung der Hausordnung

BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 96/01

1. Eine vom Hausverwalter aufgrund der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Ermächtigung aufgestellte Hausordnung ist so lange verbindlich, wie sie nicht durch die Eigentümer oder das Gericht geändert wird.*)

2. Die Beschränkung des Musizierens in der Hausordnung auf Zimmerlautstärke, so daß es in anderen Wohnungen nicht gehört wird, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn sie nicht in einer Vereinbarung enthalten ist.*)

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IBRRS 2004, 2162
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan: Geschäftswert

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2001 - 2Z BR 108/01

Zur Frage der Höhe des Geschäftswertes der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan, wenn lediglich formelle Mängel gerügt werden.*)

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IBRRS 2004, 2161
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung?

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2001 - 2Z BR 50/01

Zur Frage, inwieweit mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung gegen Wohngeldansprüche aufgerechnet werden kann.*)

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IBRRS 2004, 2160
WohnungseigentumWohnungseigentum
Befugnis des Verwalters zum Anerkenntnis von Forderungen ?

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 107/01

1. Der Verwalter darf ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer keine Forderungen gegen die Wohnungseigentümer anerkennen.*)

2. Nur wenn ein entsprechender Eigentümerbeschluss besteht, kann ein Wohnungseigentümer auf Zahlung von Wohngeld in Anspruch genommen werden.*)

3. Verstöße gegen die Vorschriften über die Einberufung zur Eigentümerversammlung führen nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.*)

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IBRRS 2004, 2146
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bindet Zustimmung zu baul. Veränderung Rechtsnachfolger?

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 86/01

Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung zu, so ist er als auch sein Rechtsnachfolger an diese Zustimmung gebunden.*)

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IBRRS 2004, 2145
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwahrungsvertrag bei Erdzwischenlagerung?

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 8/01

Vereinbaren die Wohnungseigentümer, daß die für die Dauer von Sanierungarbeiten entfernte Erde in Containern zwischengelagert und danach wieder zurücktransportiert werden soll, dürfte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein. Gerät der Hinterleger mit der Verpflichtung zur Wegschaffung der Erde in Verzug, schuldet er den Wohnungseigentümern den Ersatz der von ihnen aufgewendeten Lagerkosten.*)

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IBRRS 2004, 2144
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Vorauswahl geeigneter Bewerber zur Verwalterbestellung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2001 - 3 Wx 202/01

Haben mehrere Bewerber für eine Bestellung zum Verwalter Unterlagen vorgelegt, so verstößt es nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwaltungsbeirat nach Prüfung der Unterlagen nicht alle, sondern nur die in erster Linie als geeignet erscheinenden zur Vorstellung in der Versammlung der Wohnungseigentümer, in der die Bestellung beschlossen werden soll, einlädt und einer dieser Bewerber, der nach seiner Persönlichkeit und seinen fachlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Verwalteramtes geeignet ist, gewählt bzw. bestellt wird.*)

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IBRRS 2004, 2143
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an ordnungsgemäße Verwaltung bei Baumaßnahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2001 - 3 Wx 28/01

1. Ist nach der aus dem Jahre 1995 stammenden Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer den übrigen Eigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis der auf seine Einheit entfallenden Wohn- und Nutzfläche gemäss DIN in der jeweils gültigen Fassung zu tragen, so widerspricht die Umlage nach dem Verhältnis der reinen Wohnflächen in der Jahresabrechnung dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung; die für die Umlage maßgebliche Flächenberechnung ist weder nach der DIN 283 noch nach der DIN 277, sondern nach Maßgabe der II. BVO - allerdings unter Mitbewertung der Zubehörräume (hier: Keller und Spitzböden) - vorzunehmen.*)

2. Billigt die Eigentümergemeinschaft den Einbau von Flachkollektoren einer Solaranlage durch einen Miteigentümer, ohne sich zuvor einen auf Tatsachen gegründeten groben Überblick darüber zu verschaffen, inwieweit dem Gemeinschaftseigentum infolge der Baumaßnahme eine optische, statische oder technische Beeinträchtigung (hier zu besorgende Undichtigkeit eines Daches) drohen kann, so widerspricht diese "Blankettzustimmung" dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung.*)

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IBRRS 2004, 2142
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintrittsrecht des Käufers vor Eigentumsumschreibung?

BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

Darf der Käufer nach dem Kaufvertrag bereits vor Eigentumsumschreibung in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft eintreten, so wird davon regelmäßig nicht die Beschlussfassung erfasst, die der erkennbaren Interessenlage des Veräußerers widerspricht*)

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IBRRS 2004, 2141
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umdeutung der Anfechtungsantrags in Zustimmungsantrag?

BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - 2Z BR 106/01

Beschränkt sich ein Eigentümerbeschluss darauf, einen Antrag abzulehnen, besteht ein sogenannter Nichtbeschluss, der deswegen nicht für ungültig erklärt werden kann. Der Anfechtungsantrag läßt sich regelmäßig umdeuten in einen Antrag, der Maßnahme zuzustimmen, die abgelehnt wurde.*)

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IBRRS 2004, 2140
WohnungseigentumWohnungseigentum
Untreue durch den Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH

BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - 2Z BR 98/01

Der allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer einer eine Wohnanlage verwaltenden GmbH macht sich der Untreue schuldig, wenn er die ihm persönlich und der GmbH auferlegten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten Verfahrenskosten aus dem Konto der Wohnungseigentümer entnimmt.*)

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IBRRS 2004, 2139
WohnungseigentumWohnungseigentum
Veräußerungszustimmung im WEG- Verfahren?

KG, Beschluss vom 19.09.2001 - 24 W 147/01

Wegen der Zuständigkeit der Prozessgerichte für Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des Sondereigentums (BGHZ 130, 159) kann in einem Wohnungseigentumsverfahren über die Verpflichtung zur Veräußerungszustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG nicht mit bindender Wirkung unter allen Beteiligten festgestellt werden, welchen Umfang das Sondereigentum nach dem Grundbuchinhalt hat. Mangels präjudizieller Wirkung kann die Gemeinschaft die Veräußerungszustimmung nicht mit der Begründung verweigern, ein Wohnungseigentümer habe Teile des Gemeinschaftseigentums mitverkauft.*)

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IBRRS 2004, 2138
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung einer Ausbauberechtigung: Kostenverteilungsbeschluss

KG, Beschluss vom 19.09.2001 - 24 W 6354/00

Ist in der Teilungserklärung vereinbart, dass ein ausbauberechtigter Wohnungseigentümer sich nach Baubeginn zu 50 % an den Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage zu beteiligen hat, so kann ein nach Baubeginn gefasster Mehrheitsbeschluss, der diese Beteiligung mit sofortiger Wirkung feststellt, nicht für ungültig oder nichtig erklärt werden, obwohl er eine generelle Änderung der Kostenverteilung enthält. Zumindest ist m dem Anfechtungsverfahren auch die Feststellung Verfahrensgegenstand, dass die Voraussetzungen für die künftige Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten eingetreten ist.*)

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IBRRS 2004, 2137
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geschäftswert der Bordelluntersagung

BayObLG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2Z BR 39/01

Zur Frage der Höhe des Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses, mit dem untersagt wurde, ein Teileigentum als bordellartigern Betrieb zu nutzen.*)

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IBRRS 2004, 2136
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tatrichter entscheidet über nachteiligen optischen Eindruck

BayObLG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2Z BR 118/01

Ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage darstellt, hat der Tatrichter festzustellen.*)

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IBRRS 2004, 2135
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung einer langgeltenden Regelung

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.09.2001 - 2 Wx 35/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2134
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterlassungsanspruch gegen Betrieb auf Gemeinschaftseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2001 - 2Z BR 65/01

Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer verlangen kann, daß der unentgeltliche Betrieb eines Cafes durch einen Teileigentümer auf einer auf Gemeinschaftsgrund angelegten Terrasse unterbleibt.*)

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IBRRS 2004, 2133
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwer bei falschem Kostenverteilungsschlüssel

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2001 - 2Z BR 122/01

Zur Beschwer des Rechtsmittelführers wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten wird, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewendet worden.*)

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IBRRS 2004, 2132
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Abänderung der Anteile bei Nutzungsveränderung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2001 - 3 Wx 231/01

Ein Wohnungseigentümer hat gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels, wenn nachträgliche Veränderungen bei der Nutzung des Sondereigentums seiner eigenen Risikosphäre zuzuordnen sind.*)

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IBRRS 2004, 2131
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bindungswirkung einer Vereinbarung für den Sondernachfolger

BayObLG, Beschluss vom 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

Die in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Ermächtigung, neues Wohnungseigentum durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum zu schaffen, kann nicht als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden, das den Sondernachfolger bindet. (Bestätigung von BayObLGZ 2000, 1).*)

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IBRRS 2004, 2130
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadenersatz gegen Eigentümer bei unklarem Beschluss?

KG, Beschluss vom 17.10.2001 - 24 W 9876/00

Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau.*)

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IBRRS 2004, 2100
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermeidbarer Nachteil: Sondereigentümer Schadenersatzpflichtig

BayObLG, Beschluss vom 24.10.2001 - 2Z BR 120/01

Ein Wohnungseigentümer schuldet Schadensersatz, wenn er sein Sondereigentum in in einer solchen Weise nutzt, dass den anderen Wohnungseigentümern ein Nachteil entsteht.*)

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IBRRS 2004, 2099
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hundehaltungsverbot gegen behinderten Wohnungseigentümer

BayObLG, Beschluss vom 25.10.2001 - 2Z BR 81/01

Im Einzelfall kann das Hundehaltungsverbot gegenüber einem behinderten Wohnungseigentümer auf Dauer oder Zeit unzulässig ist.*)

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IBRRS 2004, 2098
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwer durch Beeinträchtigung des optischen Eindrucks

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.10.2001 - 2 Wx 49/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2095
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verweigerung der Zustimmung zum Wohnungseigentumsverkauf

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001 - 2Z BR 37/01

Die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums kann versagt werden, wenn der Käufer ( hier Lebensgefährte des Veräußerers) in der Vergangenheit durch provozierendes, beleidigendes und lärmendes Verhalten immer wieder Anlaß für Streitereien mit anderen Wohnungseigentümern bot.*)

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IBRRS 2004, 2094
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftseigentum von Versorgungseinrichtungen?

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001 - 2Z BR 68/01

Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung aller Wohnungen mit Wärme und Warmwasser stehen im Gemeinschaftseigentum. Die der Versorgung nur einer Wohnung dienenden Leitungen stehen ab der Abzweigung von der Hauptleitung im Sondereigentum.*)

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IBRRS 2004, 2093
ProzessualesProzessuales
Befangenheit bei Irrtum über Zulässigkeit einer e. Anordnung?

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001 - 2Z BR 153/01

Ein Richter sieht sich nicht der Besorgnis der Befangenheit ausgesetzt, nur weil er nicht sogleich über eine beantragte einstweilige Anordnung entscheidet, so er sie irrtümlich für unzulässig hält.*)

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IBRRS 2004, 2092
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründung von Teileigentum durch zukünftiges Sondereigentum?

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2001 - 2Z BR 10/01

Teileigentum läßt sich auch dadurch begründen, dass mit dem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer erst noch zu errichtenden Tiefgarage verbunden wird.*)

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IBRRS 2004, 2091
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

1.*)

Genehmigen die Wohnungseigentümer vorbehaltlos die Jahresabrechnung, so liegt hierin zugleich die Entlastung des Verwalters jedenfalls dann, wenn besondere Umstände einigen Gewichts (hier z.B. u.a. Hinweis auf Vorabübersendung der Abrechnung an alle Eigentümer und Prüfung derselben durch den Beirat im Beschlusstext bei gleichzeitiger Wiederwahl des Verwalters für eine Amtsperiode von weiteren fünf Jahren und entsprechender Verlängerung des Verwaltervertrages) hinzutreten.*)

2.*)

Selbst wenn - was offen bleiben mag - aus heutiger Sicht bei verständiger Würdigung von einem Willen der Gemeinschaft, den Verwalter durch Genehmigung der Jahresabrechnung zu entlasten, nicht mehr auszugehen wäre, weil die Entlastung stets ordnungsgemäßer Verwaltung widerspreche, so gilt dies jedenfalls nicht schon für ein zu bewertendes Verhalten der Wohnungseigentümer bzw. des Beirats aus den Jahren 1994 und 1995.*)

3.*)

Übt der Verwaltungsbeirat seine Kontrollpflicht nach § 29 Abs. 3 WEG überhaupt nicht oder, ohne den Verwalter um die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zu ersuchen, nur oberflächlich und daher unzureichend aus und erlangt er deshalb keine Kenntnis davon, für welche Leistungen im Zusammenhang mit der "Rechtswahrung" der Verwalter Sonderhonorare beansprucht, vereinnahmt und als Kosten in die Jahresabrechnung eingestellt hat, so muss sich die Eigentümerversammlung entsprechend § 166 Abs. 1 BGB so behandeln lassen, als hätte sie vor ihrer Beschlussfassung Kenntnis von diesen Vorgängen gehabt und die Jahresabrechnung mit diesem Kenntnisstand gebilligt.*)

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IBRRS 2004, 2090
WohnungseigentumWohnungseigentum
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft:Rechte und Pflichten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

1. Das Mündlichkeitsprinzip (§ 44 Abs. 1 WEG) gilt grunddsätzlich auch für das Beschwerdeverfahren. Eine mündliche Verhandlung ist im Beschwerdeverfahren dann entbehrlich, wenn eine gütliche Einigung nicht zu erwarten ist, es weiterer Sachaufklärung nicht bedarf und das rechtliche Gehör auf andere Weise sichergestellt ist.*)

2. Mit der Eintragung des ersten Erwerbers einer Wohnung vom Bauträger im Wohnungsgrundbuch wird die bis dahin bestehende werdende Wohnungseigentümergemeinschaft zur Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

3. Mitglieder der werdenen Wohnungseigentümergemeinschaft sind diejenigen Wohnungskäufer, die die Eigentumswohnung in Besitz genommen haben und für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.*)

4. Die Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft treffen die Rechte und Pflichten eines Eigentümers. Mit der rechtlichen Invollzugsetzung der - bis dahin: werdenden - Wohnungseigentümergemeinschafr ändert sich daran nichts.*)

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IBRRS 2004, 2089
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussfassung: Feststellung der Stimmen durch Rückrechnung

OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2087
WohnungseigentumWohnungseigentum
Duldungspflicht bei abweichender Nutzung: Lüftungsschacht

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 157/01

Die abweichende Nutzung eines Lüftungsschachts ist dann zu dulden, wenn sie nicht oder nicht mehr stört als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung.*)

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IBRRS 2004, 2086
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Geschäftswert der Verwalterbestellung

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 149/01

Der Geschäftswert für die Bestellung des Verwalters einer Wohnanlage mit acht Wohneinheiten entspricht regelmäßig der während der Laufzeit des Vertrages zu entrichtenden Verwaltervergütung.*)

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