Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6217 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 2339
BayObLG, Beschluss vom 30.04.2003 - 2Z BR 87/02
Zur Frage, ob eine im Gemeinschaftseigentum stehende Grundstücksfläche durch Baumstämme gegen die Straße abgegrenzt werden darf.*)

IBRRS 2004, 2337

KG, Beschluss vom 28.04.2003 - 24 W 326/01
Ein Eigentümerbeschluss, der die Vorfälligkeit der monatlichen Beitragsvorschüsse bei Verzug mit mindestens zwei Teilbeträgen vorsieht, widerspricht regelmäßig nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2003, 136 = NZM 2002, 876 LS wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)

IBRRS 2004, 2336

KG, Beschluss vom 28.04.2003 - 24 W 364/01
1. Sind in der Teilungserklärung unklare Regelungen betreffend die Bewirtschaftungskosten (hier: Gartenpflegekosten) von Sondernutzungsflächen enthalten, fehlen insbesondere jegliche Zahlenangaben zu den anteiligen Flächen und kann diese Regelung deshalb nicht praktiziert werden, so ist der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel nicht wirksam abbedungen.*)
2. Bis zu einer zahlenmäßigen Neufestlegung der Gartenpflegekosten durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder - falls die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind - durch ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung hat der Verwalter in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen den in der Teilungserklärung vorgesehenen allgemeinen bzw. den gesetzlichen Kostenschlüssel anzuwenden.*)

IBRRS 2004, 2335

BayObLG, Beschluss vom 24.04.2003 - 2Z BR 14/03
Entspricht das bei Errichtung der Wohnanlage eingebaute Verbrauchserfassungssystem für Heizenergie den gesetzlichen Vorschriften, so kann an dessen Stelle regelmäßig kein anderes Verbrauchserfassungssystem installiert werden.*)

IBRRS 2004, 2334

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.04.2003 - 20 W 77/03
Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbständig anfechtbar. Durch die Behauptung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, insbesondere der Verletzung rechtlichen Gehörs, wird kein Rechtsmittel eröffnet, das nach der Verfahrensordnung nicht gegeben wäre.*)

IBRRS 2004, 2333

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 32/03
Die individuelle Rechtsmittelbeschwer ist nicht gleichzusetzen mit dem Geschäftswert des Rechtsmittelverfahrens.*)

IBRRS 2004, 2332

KG, Beschluss vom 14.04.2003 - 24 W 286/02
1. Die Anordnung der Kostenerstattung im Falle der Rücknahme der Erstbeschwerde in Wohnungseigentumssachen ist geboten, wenn bereits das Betreiben des Verfahrens eine positive Vertragsverletzung darstellt.*)
2. Die Geltendmachung vermeintlicher, jedoch tatsächlich unbegründeter Ansprüche gegen den Verwalter stellt nicht an sich schon eine positive Vertragsverletzung dar, sondern erst dann, wenn weitere besondere Umstände hinzutreten. Hierzu zählt insbesondere die völlige Aussichtslosigkeit des eingelegten Rechtsmittels.*)
3. Eine Erstbeschwerde ist nicht bereits aussichtslos, wenn das Amtsgericht den Antrag des Antragstellers mangels Verfahrensbefugnis zurückgewiesen hat. Abgesehen davon, dass die Verfahrensbefugnis bei Individualansprüchen gegen den Verwalter auch für einen einzelnen Wohnungseigentümer bestehen kann, kann die fehlende Verfahrensbefugnis auch nachträglich durch Ermächtigung geheilt werden (§ 56 Abs. 2 ZPO analog).*)

IBRRS 2004, 2331

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2003 - 20 W 209/01
Die Wiederwahl eines Verwalters kann erfolgreich angefochten werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft stört. Wer die Störung selbst vorwerfbar verursacht hat, kann sich nicht darauf berufen. Da die Mehrheit der Gemeinschaft sich bei einer Wiederwahl für die Person des Verwalters entschieden hat, unterliegt die Beurteilung des wichtigen Grundes schärferen Anforderungen als im Fall der Anfechtung bzw. Kündigung. Nicht jeder Fehler der Abrechnung begründet die Anfechtung der Wiederwahl, es kommt auf die Einzelumstände an.*)

IBRRS 2004, 2330

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2003 - 16 Wx 44/2003
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2329

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2003 - 2 Wx 9/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2328

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.2003 - 20 W 132/01
Ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels setzt voraus, dass wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an dem geltenden Verteilungsschlüssel grob unbillig wäre und deshalb gegen Treu- und Glauben verstieße.*)

IBRRS 2004, 2327

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2003 - 3 Wx 50/03
Der Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines als "Laden und Büroraum" in der Teilungserklärung bezeichneten Teileigentums als Pizzeria (Telepizzeria) ist verwirkt, wenn die Nutzung längere Zeit nicht beanstandet bzw. widerrufen worden ist und der Teileigentümer sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, ein Anspruch auf Unterlassung werde auch in Zukunft nicht geltend gemacht.*)

IBRRS 2004, 2326

BayObLG, Beschluss vom 27.03.2003 - 2Z BR 37/03
Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Wohnungseigentümer, ob größere Reparaturarbeiten aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden oder ob eine Sonderumlage erhoben werden soll.*)

IBRRS 2004, 2325

KG, Beschluss vom 26.03.2003 - 24 W 177/02
1. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mehrheitseigentümers hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl, ob sie bei einer Sonderumlage zur Herstellung der Liquidität nur den Fehlbetrag in Höhe der offenen Rechnungen umlegt oder eine Erhöhung im Hinblick darauf vornimmt, dass der Mehrheitseigentümer mit Sicherheit weiterhin mit seinen Beiträgen ausfallen wird.*)
2. Bei unklaren Eigentümerbeschlüssen über die Sonderumlage kann das Gericht im Beschlussanfechtungsverfahren aufgrund der festgestellten Fehlbeträge auch die erforderliche Sonderumlage nach den vorstehenden Grundsätzen ersatzweise festlegen.*)

IBRRS 2004, 2324

KG, Beschluss vom 26.03.2003 - 24 W 189/02
1. Ausgaben der Gemeinschaft, die nur einen Wohnungseigentümer betreffen, können in die Jahresgesamtabrechnung aufgenommen und vollständig in die Einzelabrechnung des betreffenden Wohnungseigentümers eingestellt und damit auch bestandskräftig festgelegt werden (Senat vom 17. Januar 2001, 24 W 5898/00, NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307).*)
2. Ficht der Wohnungseigentümer mit der Sonderbelastung die Jahresabrechnung an, ist die materielle Berechtigung der Sonderbelastung nicht im Beschlussanfechtungsverfahren zu prüfen, sondern sowohl die Gesamtabrechnung wie auch die Einzelabrechnung des betroffenen Wohnungseigentümers nur insoweit für ungültig. zu erklären.*)
3. Die Wohhungseigentümer müssen dann ergänzend zu der betreffenden Jahresabrechnung den strittigen Betrag nach dem auch sonst geltenden Schlüssel auf alle Wohnungseigentümer umlegen und können die gerichtliche Geltendmachung des Betrages gegen den betreffenden Wohnungseigentümer beschließen, wenn die Anspruchsverfolgung aussichtsreich ist.*)

IBRRS 2004, 2323

OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2003 - 15 W 19/03
1) Für den Anspruch auf ordnungsgemäße Erstherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG) ist auf die Eigentumsverhältnisse bei Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft abzustellen.*)
2) Das erst durch die Unterteilung eines Wohnungseigentumsrechts entstandene Bedürfnis, für eine der auf diese Weise entstandenen rechtlich selbständigen Wohnungseigentumseinheiten einen eigenen Zugang zur gemeinschaftlichen Gartenfläche zu schaffen, muß für die Beurteilung dieses Anspruchs unberücksichtigt bleiben.*)
3) Die Regelung einer Teilungserklärung "Das Wohnungseigentum Nr. II entspricht damit einem Zweifamilienhaus" reicht im Rahmen der beschränkten Möglichkeit zur Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung nicht für die Annahme aus, daß die Gemeinschaft im Falle einer Unterteilung dieses Wohnungseigentums verpflichtet sein soll, eine bauliche Veränderung (Anlage einer Außentreppe) vorzunehmen, um für eine rechtlich verselbständigte Wohnung einen zusätzlichen eigenen Zugang zur Gartenfläche zu schaffen.*)

IBRRS 2004, 2322

OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2003 - 15 W 63/03
1) Die Beschlußanfechtungsfrist wird auch durch eine nicht unterschriebene Antragsschrift gewahrt, wenn keine Zweifel daran bestehen, daß das Schriftstück von dem Antragsteller stammt und seinem Willen entspricht.*)
2) Nimmt der Antragsteller seinen Antrag auf den Hinweis des Gerichts, die Beschlußanfechtungsfrist sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht gewahrt, zurück, so kann ihm für einen erneuten Beschlußanfechtungsantrag keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Denn Wiedereinsetzung kann nur zur Heilung einer tatsächlich eingetretenen Fristversäumung, nicht jedoch zur Beseitigung der Folgen einer Rücknahmeerklärung bewilligt werden.*)

IBRRS 2004, 2321

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2003 - 20 W 139/02
Die nachteilige Veränderung der Sichtverhältnisse aus einer Wohnung über das Dach der Wohnungseigentumsanlage durch eine bauliche Veränderung kann einen Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 WEG darstelleb*)

IBRRS 2004, 2320

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
Der Antrag, den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären, kann auf einzelne selbständige Posten der Abrechnung beschränkt werden.*)

IBRRS 2004, 2319

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, einer Sanierungsmaßnahme zuzustimmen, erledigt sich in der Hauptsache, wenn zwischenzeitlich saniert wurde.*)

IBRRS 2004, 2318

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2Z BR 10/03
Ein Wohnungseigentümer allein kann keine Ansprüche gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen, wenn es die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betrifft.*)

IBRRS 2004, 2305

BayObLG, Beschluss vom 04.09.2002 - 3Z BR 120/02
Ein Sachverständiger muss auch in einem Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz das Gericht rechtzeitig unterrichten, wenn durch die Hinzuziehung einer fachkundigen Hilfskraft seine voraussichtliche Entschädigung den Wert des Verfahrensgegenstands übersteigt.*)

IBRRS 2004, 2282

OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
Sieht die Teilungserklärung vor, dass die Wohnungseigentümer vor baulichen Veränderungen die Zustimmung des Verwalters einholen müssen, so tritt die Zustimmung des Verwalters im Regelfall nicht an die Stelle der einstimmigen Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, sondern ist neben dieser erforderlich.*)

IBRRS 2004, 2279

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2 Z BR 232/03
1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.*)
2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.*)
3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).*)

IBRRS 2004, 2278

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.*)
2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.*)
3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).*)

IBRRS 2004, 2246

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
Ein Verwalter kann mit einfacher Stimmenmehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer bestellt werden. Die relative Stimmenmehrheit genügt selbst dann nicht, wenn über mehrere Bewerber gleichzeitig abgestimmt wird.*)

IBRRS 2004, 2245

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 28/03
Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit der Verwalterentlastung ersetzen nicht einen Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung.*)

IBRRS 2004, 2244

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2003 - 20 W 283/01
1) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbständige Rechnungspositionen beschränkt werden. Bei uneingeschränkter Anfechtung der Jahresabrechnung kann der Eigentümerbeschluss hinsichtlich der mängelbehafteten Abrechungsposten für ungültig erklärt werden*)
2) Zur Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen über den Austausch von Wasseruhren und dem Aufschub von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.*)

IBRRS 2004, 2243

OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2003 - 16 Wx 22/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2242

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 Z BR 90/02
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)

IBRRS 2004, 2241

KG, Beschluss vom 10.03.2003 - 24 W 3/03
Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit und die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Verbrauch bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der unter die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt und damit auch eine ersetzende gerichtliche Entscheidung über diesen Verfahrensgegenstand eröffnet (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559).*)

IBRRS 2004, 2240

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 Wx 85/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2239

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 27/03
Erklärt der Antragsteller nach Widerspruch gegen den antragsgemäß erlassenen Mahnbescheid im Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Wohnungseigentumsgericht im Hinblick auf Zahlungen des Antragsgegners nach Zustellung des Mahnbescheids die Hauptsache teilweise für erledigt, ist darin in der Regel die teilweise Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu sehen.*)

IBRRS 2004, 2238

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)

IBRRS 2004, 2237

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 9/03
Der Betrieb eines Pilslokals mit Pizzeria stört bei typisierender Betrachtungsweise mehr als der Betrieb eines Ladens, mag in unmittelbarer Nachbarschaft auch eine weitere Gaststätte vorhanden sein.*)

IBRRS 2004, 2236

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2003 - 20 W 261/01
Ohne eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung im Sinn von § 10 WEG muss die Jahresabrechung hinsichtlich der Betriebskosten nicht an § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung ausgerichtet sein.*)

IBRRS 2004, 2235

KG, Beschluss vom 03.03.2003 - 24 W 15/03
Wenn § 27 Abs. 2 FGG bei einem Angriff auf die isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts eine weitere Beschwerde ausschließt, gilt das auch für die weitere außerordentliche Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts als Nebenentscheidung ohne Angriff auf die Hauptsacheentscheidung.*)

IBRRS 2004, 2234

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2233

KG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 W 244/03
Erklärt der WEG-Verwalter, der zugleich Erwerber ist, die Zustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG auch gegenüber dem Veräußerer, ist dies wirksam; § 181 BGB findet insoweit keine Anwendung.*)

IBRRS 2004, 2213

BayObLG, Beschluss vom 17.01.2003 - 2Z BR 130/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG ist zu gewähren, sofern innerhalb der Anfechtungsfrist das Protokoll über die Eigentümerversammlung noch aussteht.*)

IBRRS 2004, 2212

BayObLG, Beschluss vom 15.01.2003 - 2Z BR 101/02
Mit einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss können Schadensersatzforderungen gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums eigenständig durchgesetzt werden.*)

IBRRS 2004, 2211

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2002 - 2 Wx 27/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2178

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 24 U 5/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2177

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2001 - 20 W 337/00
Kostenschuldner der Vollzugsgebühr des § 146 Abs. 1 S. 1 KostO sind bei Antragsverfahren wegen des hier geltenden formalen Veranlasserprinzips alle Auftraggeber als Gesamtschuldner, unabhängig davon, in wessen Interesse der Antrag gestellt worden ist.*)

IBRRS 2004, 2176

BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Zur Frage, wie die Regelung einer Gemeinschaftsordnung auszulegen ist, wenn einem Wohnungseigentümer allein die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und die Straßenreinigungspflicht obliegt.*)

IBRRS 2004, 2175

BayObLG, Beschluss vom 18.05.2001 - 2Z BR 76/01
Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt in einer Wohnungseigentumssache sofort, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter vorliest.*)

IBRRS 2004, 2174

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Zur Frage, welche Ansprüche Wohnungseigentümer gegeneinander haben, wenn die Wohnanlage wegen Feuchtigkeitsschäden saniert werden muß.*)

IBRRS 2004, 2173

BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
Die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses hängt nicht davon ab, daß aus dem in der Versammlungsniederschrift niedergelegten Mehrheitsbeschluß die Anzahl der Ja- und Neinstimmen nicht hervorgeht.*)

IBRRS 2004, 2172

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 47/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2171

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
