Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 1920OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 2 Wx 69/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1919
BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 68/02
Im Beschlussanfechtungsverfahren orientiert sich der Wert der Beschwer regelmäßig nach dem auf den Beschwerdeführer entfallen prozentualen Anteil an den Gesamtkosten.*)
VolltextIBRRS 2004, 1918
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2002 - 3 Wx 261/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1917
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1916
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.10.2002 - 2 W 149/02
Die Vorstrafe des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch dann der (Weiter)bestellung entgegenstehen, wenn sie nicht im persönlichen Führungszeugnis steht.*)
VolltextIBRRS 2004, 1915
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 105/02
Wird die ausdrücklich zur Fristwahrung eingelegte sofortige weitere Beschwerde vor ihrer Begründung zurückgenommen, kann davon abgesehen werden, die Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren anzuordnen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1914
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 95/02
Zur Frage der Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der Nutzung, wenn in einem als Laden bezeichneten Teileigentum eine Gaststätte betrieben wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 1913
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2002 - 3 Wx 194/02
1. Erstellt der nach Beendigung seiner Tätigkeit zur Rechnungslegung verpflichtete Verwalter diese nicht ordnungsgemäß, so ist er der Gemeinschaft in Höhe des notwendigen Aufwandes für einen an seiner Stelle beauftragten Dritten zum Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt einer Schlechterfüllung des Verwaltervertrages (altes Recht) verpflichtet.*)
2. Vermischt der Verwalter die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft - sei es auch von dieser geduldet - mit der ihm von einzelnen Eigentümern vermieteter Wohnungen aufgetragenen Verwaltung einer "Mietpool-Gemeinschaft" (hier: Gemeinschafts- und Sondereigentums-Geldbewegungen, insbesondere auch Einnahmen und Ausgaben des "Mietpools", auf einem einheitlichen Konto), so entbindet ihn dies nicht von seiner Verpflichtung, im Rahmen seiner Rechnungslegungspflicht eine geordnete und übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, die eine Zuordnung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben im für die Rechnungslegung maßgeblichen Zeitraum ermöglicht.*)
VolltextIBRRS 2004, 1912
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1911
BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 100/02
Muß zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen, deren Kosten ein Wohnungseigentümer zu tragen hat, eine Treppe beseitigt werden, fallen ihm auch diese Kosten zur Last.*)
VolltextIBRRS 2004, 1910
BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 77/02
Zur Frage der Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten, wenn nach der Teilungserklärung "auf der Grundlage der jeweiligen Wohnungsfläche unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Verbrauchszähler" abzurechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 1904
BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 97/02
Eine Sonderumlage setzt einen Eigentümerbeschluss über die Höhe der Umlage und einen Verteilungsschlüssel voraus.*)
VolltextIBRRS 2004, 1903
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1902
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 116/02
Zur Frage der außergerichtlichen Kostenlast in Wohnungseigentumssachen, wenn die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 1901
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 79/02
Wohnungseigentümer kommen mit Zahlungen nicht in Verzug, wenn nach der Teilungserklärung Zahlungen an den Verwalter zu leisten sind, aber ein solcher nicht bestellt ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 1900
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 107/02
Wird bei einem "zwanglosen Zusammentreffen" aller Wohnungseigentümer beschlossen, auf einem Pkw-Stellplatz ein Carport zu errichten, so handelt es sich um eine Vereinbarung und nicht um einen Eigentümerbeschluss.*)
VolltextIBRRS 2004, 1899
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2002 - 20 W 437/02
Die Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren richtet sich allein nach den Vorschriften der ZPO. Durch die ZPO-RG von 27.07.2001 ist die sofortige weitere Beschwerde gem. § 793 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen und durch die zulassungsabhängige Rechtsbeschwerde zum BGH ersetzt worden.*)
VolltextIBRRS 2004, 1898
BayObLG, Beschluss vom 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
Sind die Wohnungseigentümer gerichtlich zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Schäden am Gemeinschaftseigentum verpflichtet worden, so kann der Miteigentümer, der die Mängel im Einvernehmen mit den übrigen Wohnungseigentümern auf seine Kosten behoben hat, die von ihm zur Mängelbeseitigung aufgewandten Kosten anteilig verlangen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1897
BayObLG, Beschluss vom 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
Der Verzugszins für Wohngeldschulden kann nicht abweichend vom Gesetz festlegt werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 1896
OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1895
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2002 - 20 W 203/02
1. Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnis überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte.*)
2. Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft die Sanierung von Gemeinschaftseigentum beauftragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Einem Anspruch auf Ersatz nach Bereicherungsrecht steht ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft wegen Übernahmeverschuldens entgegen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1894
OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1882
KG, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 92/02
1. Da die Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Sonderumlagen in der Einzelabrechnung den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümer, bevor dessen endgültiger finanzieller Ausfall feststeht, einbeziehen müssen (BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018), können sie nach Feststehen des Ausfalls die insgesamt entstandenen Wohngeldrückstände (im Wege eines "Nachtragshaushalts") durch Eigentümerbeschluss unter sich aufteilen, und zwar nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssels auf die bei Beschlussfassung vorhandenen Wohnungseigentümer und unter Einschluss eines Wohnungseigentümers, der seine Wohnung zwischenzeitlich ersteigert hat und der damit erstmals durch eine solche Sonderumlage belastet wird (vgl. BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713).*)
2. Für die Nachtrags-Umlage muss die Zusammensetzung der aufgelaufenen Wohngeldrückstände genau nach den zwischenzeitlichen Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen und auch nach den Wohnungen des zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers festgestellt werden (KG WM 2001, 355 = ZWE 2001, 381 = DWE 2001, 117 = KGRep 2001, 209).*)
3. Eventuelle zwischenzeitliche Liquiditätsumlagen mit oder ohne den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers sind als vorläufige Verwaltungsmaßnahmen nicht notwendig, aber auch nicht hinderlich für die endgültige Abrechnung der Wohngeldausfälle.*)
4. Der Ersteigerer ist nur mit seiner Kostenquote an den umgelegten Wohngeldrückständen zu beteiligen. Dem rechtsgeschäftlichen Erwerber brauchen die Rückstände nicht besonders auferlegt zu werden, wenn in der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung von Verkäufer und Erwerber bestimmt ist (BGH NJW 1994, 2950).*)
VolltextIBRRS 2004, 1881
KG, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 155/02
1. Eine Nichtigkeitsklage gegen den scheinbar rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts in WEG-Sachen ist in eine sofortige Erstbeschwerde umzudeuten, wenn der Beschluss des Amtsgerichts zwar durch Hinausgabe existent, aber mangels wirksamer öffentlicher Zustellung an den Antragsgegner noch nicht rechtskräftig ist.*)
2. Es kann offen bleiben, ob die auf Grund des scheinbar rechtskräftigen Zahlungsbeschlusses eingetragene Sicherungshypothek eine Beschwer begründet, wenn der Antragsgegner das ursprüngliche Bestehen der Wohngeldverbindlichkeiten nicht bestreitet. Die Beschwer liegt zumindest darin, dass er Erfüllung der Wohngeldschuld behauptet.*)
3. Bei erheblichen Verfahrensfehlern bereits in erster Instanz kann das Rechtsbeschwerdegericht die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1880
OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 - 15 W 190/02
Die Erstreckung einer zur Verwaltung des Sondereigentums formularmäßig erteilten widerruflichen Vollmacht auf die Vertretung des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung und die Entgegennahme von Zustellungen des Wohnungseigentumsverwalters (einschließlich der Einladungen zur Eigentümerversammlung) hält einer Inhaltskontrolle stand.*)
VolltextIBRRS 2004, 1879
OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 - 15 W 340/02
1. Der Begriff des werdenden Wohnungseigentümers setzt unabdingbar voraus, daß - neben der Sicherung des Erwerbs durch Eintragung einer Vormerkung - der Besitz und die Nutzungen auf den Erwerber des einzelnen Wohnungseigentums übergegangen sind.*)
2. Der Abnahmeverweigerung des einzelnen Erwerbers können die übrigen (werdenden) Wohnungseigentümer auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht entgegenhalten, der von ihm geschlossene schuldrechtliche Erwerbsvertrag sei unter Berücksichtigung der Vorschriften der MaBV vollzugsfähig.*)
VolltextIBRRS 2004, 1878
BayObLG, Beschluss vom 04.12.2002 - 2Z BR 84/02
Wird der Bestellungsbeschluß eines Verwalters für ungültig erklärt, sind die in einer von ihm einberufenen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht ungültig.(vgl.BayObLG NJW-RR 1991, 531).*)
VolltextIBRRS 2004, 1877
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 11 Wx 6/02
1. Der Wohnungseigentümer kann grundsätzlich auch einen Beschluss anfechten, dem er in der Eigentümerversammlung selbst zugestimmt hat.*)
2. Zu den Anforderungen an die Aufgliederung der Kostenposition "Hausmeister/Putzhilfe" in der Jahresabrechnung und im Wirtschaftsplan.*)
VolltextIBRRS 2004, 1876
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.12.2002 - 20 W 429/02
Gegenüber rückständigen Hausgeldansprüchen auf Grund eines bestandskräftig beschlossenen Wirtschaftsplans nach § 16 Abs. 2 WEG kommt eine Aufrechung nur mit eigenen Ansprüchen aus Notgeschäftsführung bzw. anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen in Betracht. Ein Zurückbehaltungsrecht ist gegenüber Ansprüchen auf Hausgeldvorschüsse in jedem Fall ausgeschlossen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1875
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.12.2002 - 20 W 189/02
Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben.*)
VolltextIBRRS 2004, 1874
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2002 - 20 W 531/00
Dem Erwerber einer Eigentumswohnung steht vor der Umschreibung im Wohnungsgrundbuch ein eigenes Stimmrecht in der Eigentümerversammlung einer vollständig rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu. In diesem Fall fehlt es dem Erwerber auch an der Antragsbefugnis im Sinne des § 43 Abs. 1 WEG und der Beschwerdebefugnis gegen eine gerichtliche Entscheidung, durch die ein Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärt wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 1873
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2002 - 20 W 446/02
Gegenüber der unangefochten beschlossenen Sonderumlage als Ergänzung eines bestandskräftig beschlossenen Wirtschaftsplans nach § 16 Abs. 2 WEG kommt eine Aufrechung nur mit eigenen Ansprüchen aus Notgeschäftsführung bzw. anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen in Betracht. Ein Zurückbehaltungsrecht ist gegenüber Ansprüchen auf Zahlung anteiliger Sonderumlage in jedem Fall ausgeschlossen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1872
BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 72/02
Die Beteiligten eines Wohnungseigentumsverfahrens können dieses für übereinstimmend für erledigt erklären, auch wenn es tatsächlich nicht erledigt ist. Zu prüfen hat das Gericht nur, ob übereinstimmende Erledigterklärungen vorliegen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1871
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2002 - 20 W 490/00
Zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Anfechtung von Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Verwalterentlastung, Entlastung des Beirats.*)
VolltextIBRRS 2004, 1870
OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2002 - 16 Wx 196/02
Auch dann, wenn die Beschwerdeführer Ansätze in der Jahresabrechnung als nicht ordnungsgemäß rügen und die beantragte Korrektur keine finanziellen Verschiebungen in der Abrechnung durch Be- oder Entlastungen der Beschwerdeführer zur Folge hat, ist dem Interesse an der Korrektur ein Wert beizumessen.
VolltextIBRRS 2004, 1869
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2002 - 20 W 408/2002
Bei streitigen FGG-Verfahren (WEG-Verfahren) findet § 176 ZPO a.F. = 172 ZPO n.F. entsprechende Anwendung. Belehrt ein Verfahrensbevollmächtigter seinen Mandanten nicht über die Form der Rechtsmitteleinlegung, muss sich das der Mandant nach § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG als Verschulden zurechnen lassen, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis ausschließt. In einem solchen Fall beruht die Fristversäumnis nicht ursächlich auf der fehlenden, nach dem Beschluss des BGH vom 02.05.2002 - V ZB 36/01 - (FGPrax 2002, 166) erforderlichen Rechtsmittelbelehrung.*)
VolltextIBRRS 2004, 1868
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.12.2002 - 3 W 202/02
1. Ein Verwalter, der den Wohnungseigentümern mitteilt, er habe seine Vergütung für die nächsten 4 Jahre von den gemeinschaftlichen Geldern vereinnahmt, kann aus einem wichtigen Grund vorzeitig abberufen werden, wenn er kein Recht zu der behaupteten Entnahme hatte.*)
2. Zur Gültigkeit eines Abberufungsbeschlusses genügt die schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes bei der Einberufung der Eigentümerversammlung, wenn den Wohnungseigentümern aus einem früheren Verfahren die dem Verwalter vorgeworfenen Verfehlungen bekannt waren.*)
3. Die Einberufung einer Eigentümerversammlung ist auch dann wirksam, wenn die Verwaltereigenschaft des Einladenden rückwirkend wegfällt.*)
4. Hat ein Beschluss mehrere Anträge zum Gegenstand, erstreckt sich die Hemmungswirkung eines befristeten Rechtsmittels grundsätzlich auf die gesamte Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn sie hinsichtlich eines Verfahrensgegenstandes von dem insoweit obsiegenden Rechtsmittelführer mangels Beschwer von vornherein nicht angefochten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2004, 1867
OLG Köln, Beschluss vom 16.12.2002 - 16 Wx 231/02
Zur Anfechtung der Bestellung eines Verwalters und zur Bestellung eines Verwalters durch das Gericht bei tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten der Miteigentümer
VolltextIBRRS 2004, 1866
OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2002 - 16 Wx 177/02
Für das Informationsinteresse ist es regelmäßig nicht erforderlich, die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen in allen Einzelheiten in der Tagesordnung darzustellen. Insbesondere bei Vorgängen, die einen Regelungskomplex betreffen, wie etwa Baumängel, brauchen nicht alle Detailpunkte in die Tagesordnung aufgenommen zu werden.
VolltextIBRRS 2004, 1865
BayObLG, Beschluss vom 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
Die Entlastung eines Verwalters entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)
VolltextIBRRS 2004, 1864
OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 248/02
Nicht nur in Fällen von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, sondern in allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, ist nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich.
VolltextIBRRS 2004, 1863
OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
In allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbare Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, ist nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich.
VolltextIBRRS 2004, 1862
BayObLG, Beschluss vom 23.12.2002 - 2Z BR 93/02
Die einem Verwalter erteilte Stimmrechtsvollmacht mit einer Weisung für die Ausübung des Stimmrechts, bindet auch einen Unterbevollmächtigten.*)
VolltextIBRRS 2004, 1861
OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2002 - 16 Wx 233/02
Eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ist ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung.
VolltextIBRRS 2004, 1860
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2003 - 3 Wx 364/02
Die Bestimmung, dass eine pauschale Sondervergütung für den Fall "Veranlassung von Klageverfahren bei Zahlungsrückstand, zahlbar vom säumigen Eigentümer" erhoben wird, in einem formularmäßigen Verwaltervertrag ist wegen Verstoßes gegen das AGBG a.F. unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2004, 1859
OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2003 - 16 Wx 221/02
Potentielle, nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht feststellbare, aber auch nicht auszuschließende gesundheitliche Risiken einer Mobilfunkantennenanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses für deren Bewohner stehen einer etwaigen Duldungspflicht der Miteigentümer nicht entgegen soweit die Nutzung durch die Teilungserklärung eingeräumt wird.
VolltextIBRRS 2004, 1858
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2003 - 20 W 500/02
Die Beschwer als individuelles vermögenswertes Interesse des Beschwerdeführers richtet sich bei Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und die Umlage von Stellplatzmiete nach den vom Beschwerdeführer zu zahlenden Kostenanteilen. Ein etwaiger Wertverlust des Wohnungseigentums durch die kraft Beschlusses begründeten Zahlungspflichten wird regelmäßig durch die Vorteile aus der Rechtsschutzversicherung und der Anmietung ausgeglichen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1857
OLG Köln, Beschluss vom 17.01.2003 - 16 Wx 112/02
Zu den Voraussetzungen für eine gerichtliche Ersetzung des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung
VolltextIBRRS 2004, 1856
OLG Köln, Beschluss vom 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
Grundsätzlich keine Geltendmachung von Gemeinschaftsansprüchen durch den einzelnen Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung
VolltextIBRRS 2004, 1855
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2003 - 20 W 480/02
Nach Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde ist über die Kosten nach Maßgabe des § 47 WEG zu entscheiden. Die Gerichtskosten hat mangels besonderer Umstände, die zur Rücknahme geführt haben, derjenige zu tragen, der das Rechtsmittelverfahren in Gang gesetzt hat. Die außergerichtlichen Kosten sind nach § 47 Satz 2 WEG grundsätzlich nicht zu erstatten, insbesondere nicht bei fehlender Anhörung des Gegners.*)
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