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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6061 Entscheidungen insgesamt




IBRRS 2000, 0778
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 28.10.1999 - VII ZR 284/98

Zur Auslegung einer während eines Prozesses den einzelnen Wohnungseigentümern von der Gemeinschaft erteilten Ermächtigung, wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Minderung oder Schadensersatz geltend zu machen.*)

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IBRRS 2000, 0360
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwalterhaftung für Schäden durch herabstürzende Dachteile

BGH, Urteil vom 23.03.1993 - VI ZR 176/92

1. Den Verwalter von Wohnungseigentum, der gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen hat, trifft aufgrund § 838 BGB die Einstandspflicht für den durch die Ablösung von Teilen des verwalteten Gebäudes verursachten Schaden nach Maßgabe des § 836 BGB.*)

2. Der für die Sicherheit eines Gebäudes Verantwortliche hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung von Dachteilen, sei es auch nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen; dies gilt um so mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist.*)

3. Zu den Anforderungen an den nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Gebäudesicherungspflichtigen zu führenden Entlastungsbeweis bei witterungsbedingter Ablösung von Teilen des Flachdachs eines achtgeschossigen Gebäudes.*)

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IBRRS 2000, 0355
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kauf von Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 04.03.1994 - V ZR 241/92

1. Ist Gegenstand eines notariellen Vertrages der Kauf von Wohnungseigentum, so genügt für dessen Bezeichnung die Angabe des betreffenden Wohnungsgrundbuches.*)

2. Übernimmt in einem Grundstückskaufvertrag - oder beim Kauf von Wohnungseigentum - der Käufer eine Verbindlichkeit des Verkäufers aus einem anderen Schuldverhältnis, muß der Inhalt der übernommenen Verpflichtung nicht mitbeurkundet werden.*)

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IBRRS 2000, 0281
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.1992 - V ZR 118/91

Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

a) Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümern gemeinsam zustehenden Schadensersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222; 116, 392).

b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann zumindest einen auf eine Geldzahlung an sich selbst gerichteten Schadensersatzanspruch wegen der durch eine Einwirkung auf das gemeinschaftliche Eigentum verursachten Beeinträchtigung seines Wohnungseigentums gegen einen Dritten ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen.

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Online seit 1990

IBRRS 1990, 0541
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erneute Beschlussfassung möglich?

BGH, Beschluss vom 20.12.1990 - V ZB 8/90

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen. Der neue Beschluß muß jedoch schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten.*)

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Ältere Dokumente

Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Mangels Nachweises der Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2023 - Vf. 27-VI-22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung einer Markise

LG München I, Beschluss vom 21.03.2022 - 1 S 3709/21 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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NotareNotare
Voreintragungsgrundsatz bei WEG-Teilung durch Erbengemeinschaft

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2023 - 14 W 41/23

Es bedarf der Voreintragung der Erben gemäß § 39 Abs. 1 GBO, wenn durch Teilung des im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks mit nachfolgender Übertragung des Wohnungseigentums auf die Erben in Vollzug der Aufhebung der Erbengemeinschaft eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet werden soll; § 40 Abs. 1 GBO ist auf diesen Fall weder direkt noch analog anwendbar.*)

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WohnungseigentumWohnungseigentum
Neuverteilung der Kosten für Wohnungeigentümer ?

LG Dortmund, Urteil vom 25.07.2019 - 1 S 76/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2001, 0178
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 13.09.2001 - V ZB 15/01

Eine Zwangshypothek ist für den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage einzutragen, wenn er in dem zugrundeliegenden Vollstreckungstitel als Gläubiger ausgewiesen ist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verwalter materiell-rechtlicher Forderungsinhaber ist, oder ob der Titel von ihm als gewillkürter Verfahrensstandschafter erstritten wurde.

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IBRRS 2001, 0041
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99

Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.

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