Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 1990, 0541
BGH, Beschluss vom 20.12.1990 - V ZB 8/90
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen. Der neue Beschluß muß jedoch schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten.*)

Ältere Dokumente

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2023 - Vf. 27-VI-22
(Ohne amtliche Leitsätze)


LG München I, Beschluss vom 21.03.2022 - 1 S 3709/21 WEG
(Ohne amtliche Leitsätze)


OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2023 - 14 W 41/23
Es bedarf der Voreintragung der Erben gemäß § 39 Abs. 1 GBO, wenn durch Teilung des im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks mit nachfolgender Übertragung des Wohnungseigentums auf die Erben in Vollzug der Aufhebung der Erbengemeinschaft eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet werden soll; § 40 Abs. 1 GBO ist auf diesen Fall weder direkt noch analog anwendbar.*)


LG Dortmund, Urteil vom 25.07.2019 - 1 S 76/18
(kein amtlicher Leitsatz)

IBRRS 2001, 0178

BGH, Beschluss vom 13.09.2001 - V ZB 15/01
Eine Zwangshypothek ist für den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage einzutragen, wenn er in dem zugrundeliegenden Vollstreckungstitel als Gläubiger ausgewiesen ist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verwalter materiell-rechtlicher Forderungsinhaber ist, oder ob der Titel von ihm als gewillkürter Verfahrensstandschafter erstritten wurde.

IBRRS 2001, 0041

BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99
Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.
