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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6061 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 2452
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Gemeinschaftseigentum muss jeder Erwerber selbst abnehmen!

OLG Köln, Urteil vom 11.07.2018 - 17 U 44/16

1. Jeder Erwerber hat einen eigenen Anspruch auf Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

2. Die Abnahme des Sondereigentums oder die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch andere Wohnungseigentümer führen nicht zu einer Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erwerber, soweit es sich nicht um die Teile des Gemeinschaftseigentums handelt, die ausschließlich im Bereich der Wohnung (Sondereigentum) liegen oder dem Erwerber zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind.

3. Eine sog. negative Feststellungsklage, dass ein Werk nicht abgenommen ist, ist - grundsätzlich - ebenso zulässig wie eine entsprechende "positive" Feststellungsklage, dass das Werk abgenommen ist. Bei der Abnahme i.S.v. § 640 Abs. 1 BGB handelt es sich um ein der Feststellung gem. § 256 ZPO zugängliches Rechtsverhältnis.

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IBRRS 2021, 3068
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Entziehung mehr wegen Zahlungsverzugs?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.10.2021 - 2-13 S 9/21

Eine Entziehungsklage nach § 17 WEG n.F. kann nach Entfall des Regelbeispiels des Zahlungsverzugs (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a.F.) nicht mehr alleine darauf gestützt werden, dass der Wohnungseigentümer mit einer entsprechenden Forderung im Rückstand ist. Eine die Entziehung rechtfertigende Pflichtverletzung des Eigentümers liegt aber jedenfalls dann vor, wenn der Eigentümer fortlaufend in erheblicher Weise seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.*)




IBRRS 2021, 2891
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirtschaftsplan muss Zahlungsbeträge der einzelnen Eigentümer ausweisen

LG Berlin, Urteil vom 16.06.2020 - 55 S 83/19 WEG

1. Der Beschluss über die Einzelabrechnungen dient der Festlegung der endgültigen Höhe der Einzelbeiträge je Einheit. Nicht festgeschrieben wird, ob und in welcher Höhe der Sondereigentümer Hausgeldschulden bereits getilgt/erfüllt hat. Solche Zahlungen sind in der Gesamtabrechnung als Teil der Einnahmen zu berücksichtigen.

2. Kann einem Wirtschaftsplan auch im Wege der Auslegung nicht entnommen werden, welche Beträge der Sondereigentümer je Einheit zu zahlen hat, ist er zu unbestimmt und nichtig. Demzufolge sind die Soll-Vorauszahlungen mit Null anzusetzen in der künftigen Abrechnung.

3. Einzelabrechnungsbeschlüsse sind isoliert anfechtbar (str.); die Einzelabrechnungen für die übrigen Eigentümer sind dann bestandskräftig. Wenn der Verteilerschlüssel in der angegriffenen Einzelabrechnung von den übrigen Einzelabrechnungen abweicht, besteht lediglich gegebenenfalls ein Anspruch nach § 10 Abs. 2 WEG gegen die übrigen Eigentümer auf Anpassung dieser bestandskräftigen Abrechnungen.

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IBRRS 2021, 2887
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten unter freiem Himmel?

AG Wedding, Urteil vom 13.07.2020 - 9 C 214/20

Die Durchführung einer Eigentümerversammlung unter freiem Himmel widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, insbesondere stellt sie auch keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung dar.

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IBRRS 2021, 2890
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer ist werdender Sondereigentümer?

AG Sinzig, Urteil vom 18.06.2020 - 10a C 8/19

Als werdender Eigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicher­ten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitzen der erwor­benen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.

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IBRRS 2021, 2889
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtbarkeit eines Aufforderungsbeschlusses

AG Bonn, Urteil vom 24.06.2020 - 27 C 14/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2870
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bei Mißbrauch von Geldern muss Verwalter diese immer zurückzahlen - ohne wenn und aber!

AG Achim, Urteil vom 14.07.2020 - 10 C 312/18

Verwendet ein Wohnungseigentumsverwalter Gelder, welche ihm von der Wohnungseigentümergemeinschaft überlassen wurden, entgegen deren eindeutiger Beschlussfassung, steht ihm gegenüber dem Rückzahlungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft kein bereicherungsrechtlicher Gegenanspruch zu.*)

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IBRRS 2021, 2888
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Mülltonnen vor Schlafzimmerfenster!

AG München, Urteil vom 06.07.2020 - 481 C 17917/19 WEG

Es stellt eine Benachteiligung eines Eigentümers dar, wenn der Stellplatz für die Mülltonnen in die Nähe der Schlafzimmerfenster des Eigentümers verlegt wird und zumindest in den Sommermonaten der Mittagssonne ausgesetzt ist, so dass mit Geruchsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.*)

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IBRRS 2021, 2869
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu den Anforderungen an die Bestellung eines Verwalters

LG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2020 - 25 S 23/19

Es widerspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung und ein Verwalter dar nicht erneut bestellt werden, wenn die von Anfang an eine ordnungsgemäße vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht zu erwarten war.

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IBRRS 2021, 2868
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prozessführungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.07.2020 - 8 O 4992/19

Schließt der Hausverwalter als Versicherungsnehmer eine Wohngebäudeversicherung über Gemeinschaftseigentum ab (Fremdversicherung), ist eine Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Gebäudeversicherer mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig, wenn die Versicherungsbedingungen (hier: Teil B § 12 Ziff. 1 S. 2 VGB 2008) in (zulässiger) Abänderung von § 44 Abs. 2 VVG bestimmen, dass nur der Versicherungsnehmer zur Geltendmachung des Versicherungsanspruchs berechtigt sein soll.

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IBRRS 2021, 2866
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ermächtigung des Verwalters hinsichtlich Instandsetzungsarbeiten

AG Sinzig, Urteil vom 10.09.2020 - 10a C 3/20 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2864
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter kann seine Abberufung selbst anfechten

LG Berlin, Urteil vom 13.10.2020 - 85 S 2/19 WEG

1. Zwar ist der Umfang der Anfechtungsbefugnis des Verwalters aus § 46 Abs. 1 Saatz 1 WEG umstritten, nach ganz überwiegender Rechtsprechung ist ein Verwalter aber jedenfalls anfechtungsbefugt, wenn Gegenstand der Anfechtungsklage ein Beschluss über seine Abberufung ist.

2. Der Verwalter kann sich nicht darauf berufen, dass seine Abberufung und die Kündigung des Verwaltervertrags nach dem Inhalt des Einladungsschreibens nicht auf der Tagesordnung gestanden haben. Denn der Verwalter ist nicht vom Schutzzweck der Norm des § 23 Abs. 2 WEG (Erforderlichkeit der Bezeichnung des Beschlussgegenstandes) erfasst. Die Formvorschrift des § 23 Abs. 2 WEG soll allein die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, sich auf die Versammlung vorzubereiten. Sie dient nicht der besseren Vorbereitung des Verwalters in Bezug auf gegen ihn gerichtete Abberufungsbeschlüsse.

3. Von einem völlig zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und den Wohnungseigentümern im maßgeblichen Beschlusszeitpunkt kann nicht ausgegangen werden, wenn zwar die anwesenden Wohnungseigentümer mehrheitlich für die Abberufung des Verwalters stimmten, diese Mehrheit aber weniger als die Hälfte der gesamten Miteigentumsanteile ausmachte.

...

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IBRRS 2021, 2862
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer muss eigenmächtig abgetrennten Außenwasseranschluss wiederherstellen

LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2020 - 318 S 32/20

1. Ein sondernutzungsberechtigter Wohnungseigentümer ist verpflichtet, den von ihm (eigenmächtig) abgetrennten Außenwasseranschluss (Zapfstelle nutzbar für Gartenbewässerung) unter Wiederherstellung einer durch die zu seinem Sondereigentum gehörenden Kellerräume verlaufende Wasserleitung wieder funktionsfähig zu machen.*)

2. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes können durch die Teilungserklärung nicht wirksam zu Sondereigentum erklärt werden.*)

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IBRRS 2021, 2863
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch des Verwalters auf Ersatz einer Klagepauschale als Sondervergütung

AG Bochum, Urteil vom 09.10.2020 - 94 C 22/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2821
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch auf Schlüssel für fremde Haustür

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2021 - 11 S 88/19

1. Auch wenn die einzelnen Wohnungseingangstüren in einer gewöhnlichen mehrstöckigen WEG-Anlage oder die jeweiligen Hauseingangstüren in einer WEG-Mehrhausanlage (z. B. WEG-Reihenhaussiedlung) zum Gemeinschaftseigentum gehören, hat naturgemäß doch nicht jeder Wohnungseigentümer Zugang zu allen Schlüsseln, denn sonst wären das Alleinnutzungsrecht des jeweiligen Sondereigentümers an den dahinter befindlichen Flächen, sein nachvollziehbares Sicherheitsbedürfnis und der Schutz seiner Privatsphäre faktisch ausgehebelt.

2. Es ist bei Mehrhausanlagen anerkannt, dass der jeweils "hausfremde" Wohnungseigentümer nur ein eingeschränktes Mitgebrauchsrecht an manchen Bereichen des fremden Hauses hat. Im Wege einer (ggf. ergänzenden) Auslegung der Gemeinschaftsordnung ergibt sich diese Einschränkung bzw. aus dem Gemeinschaftsverhältnis mit seinen umfassenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten i.S.v. § 241 Abs. 2 BGB.

3. Soweit ein Bedarf besteht, ist allerdings "hausfremden" Wohnungseigentümern der Zugang zu den Gemeinschaftsflächen (Hausflur) über die fragliche Hauseingangstür zu gewähren, zumal wenn sich im dahinterliegenden Flur auch die Zähler für Wasser und Strom befinden. Dazu bedarf es aber nicht der dauerhaften Überlassung von Schlüsseln zur fraglichen Hauseingangstür.

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IBRRS 2021, 2811
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verband ist für ordnungsgemäße Verwaltung zuständig

AG Ratingen, Urteil vom 12.05.2021 - 8 C 373/20

Gemäß § 18 Abs. 2 WEG besteht ein Rechtsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung nur noch gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähigem Verband gem. §§ 9a Abs. 1, 18 Abs. 1 WEG, aber nicht mehr gegenüber dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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IBRRS 2021, 2799
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Negativbeschluss nur bei Ermessensreduzierung auf null unwirksam

LG Köln, Urteil vom 29.04.2021 - 29 S 173/20

Die Ungültigkeitserklärung eines Negativbeschlusses der Eigentümerversammlung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Ermessensreduzierung auf null vorliegt.

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IBRRS 2021, 2731
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Laden ist keine Begegnungsstätte!

LG München I, Beschluss vom 18.08.2021 - 1 S 2103/20 WEG

1. Der für die Rechtsmittelinstanz beauftragte Rechtsanwalt hat die Rechtsmittelfristen eigenständig zu prüfen, und zwar unabhängig davon, ob ihm das Datum der Zustellung der anzufechtenden Entscheidung durch die Partei oder den im vorangegangenen Rechtszug beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt worden ist.

2. Der Rechtsanwalt muss dabei sicherstellen, dass das maßgebliche Datum der Urteilszustellung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ermittelt wird. Bei der Fristberechnung muss er sich an dem allein maßgeblichen Zustellungsvermerk orientieren.

3. Im Fall eines Anwaltswechsels zwischen den Instanzen darf sich der Rechtsmittelanwalt nicht auf die ihm von dem vorinstanzlichen Anwalt mitgeteilte Frist verlassen, sondern muss sie selbst nachprüfen.

4. Es besteht keine Pflicht des Gerichts, die Richtigkeit der Angabe des Zustellungsdatums in der Berufungsschrift und deren Übernahme im Rahmen eines gerichtsinternen Fristenvermerks zu überprüfen.

5. Im Rahmen der Akteneinsicht entspricht es anwaltlicher Sorgfaltspflicht, das Zustellungsdatum nicht einem gerichtsinternen Vermerk, sondern direkt dem dem Urteil beigehefteten Empfangsbekenntnis zu entnehmen, das allein geeignet ist, die Zustellung verbindlich festzustellen.

6. Die Teilnahme eines Rechtsanwalts in beratender Funktion führt nicht zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit.

7. Findet sich die Bezeichnung als Laden in der Teilungserklärung selbst und nicht lediglich im Aufteilungsplan, legt dies nahe, dass insofern eine Zweckbestimmung geregelt werden und mit der Bezeichnung nicht die nähere Lage der Räumlichkeiten beschrieben werden sollte.

8. Die Zweckbestimmung als "Laden" steht einer Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten als "Kulturzentrum- und Begegnungsstätte" entgegen, wenn bei einer typisierenden Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass die von der Begegnungsstätte ausgehenden Geräuschemissionen die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigen, als dies bei einer Ladennutzung der Fall wäre.

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IBRRS 2021, 2810
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer bestimmt Ort der Eigentümerversammlung?

AG Mettmann, Urteil vom 19.04.2021 - 26 C 1/21

Die Auswahl und Festlegung des Versammlungsorts und der Versammlungsstätten unterfällt bei Fehlen einer Vereinbarung dem Ermessen des Einberufenden, jedoch müssen Versammlungsort und Versammlungsstätte so beschaffen sein, dass eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet und allen Wohnungseigentümern die Teilnahme möglich ist.

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IBRRS 2021, 2800
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einladung zur Versammlung ist Ausladung: Beschlüsse sind nichtig!

AG Hannover, Urteil vom 07.01.2021 - 480 C 8302/20

Der Beschluss der Eigentümerversammlung ist nichtig, wenn der Text des Einladungsschreibens lautet: "Wir laden mit den beiliegenden Unterlagen ordnungsgemäß zu eurer Eigentümerversammlung ein, zu der Sie aber bitte nicht erscheinen. Sollten Eigentümer/innen erscheinen, wären wir zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung gezwungen".

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IBRRS 2021, 2599
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann Beirat Verwaltervertrag verhandeln und abschließen?

AG Potsdam, Urteil vom 12.11.2020 - 31 C 11/20

Ein Beschluss zur Ermächtigung der Beiräte, den Verwaltervertrag zu verhandeln und zu unterschreiben, widerspricht nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, soweit die Ermächtigung im Hinblick auf das Führen von Verhandlungen dem Interesse der Gemeinschaft dient.

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IBRRS 2021, 2797
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neben Einsichtsrecht auch noch ein besonderer Auskunftsanspruch?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.07.2021 - 2-13 S 120/20

Zwar kann neben § 18 Abs. 4 WEG mit Blick auf die Informationsrechte des Wohnungseigentümers in Einzelfällen dem Wohnungseigentümer über das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen hinaus auch ein Auskunftsanspruch zustehen. Dieser setzt aber voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechts erlangen kann.*)

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IBRRS 2021, 2596
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine körperliche Verbindung der Anlagen mit der Bewilligung nötig

KG, Beschluss vom 17.06.2021 - 1 W 275/21

Die zum grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach §§ 8, 7 Abs. 4 Satz 1 WEG beizufügenden Anlagen - Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung - müssen auch dann nicht mit der Bewilligung körperlich verbunden werden, wenn nur die Unterschrift unter der Bewilligung beglaubigt worden ist (Fortführung von Senat, IMR 2015, 470).*)

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IBRRS 2021, 2746
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Verwalter für Untergemeinschaften!

AG Wiesbaden, Beschluss vom 04.05.2021 - 91 C 944/21

1. Ein Verwalter kann nur für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden. Die separate Bestellung von Verwaltern für Untergemeinschaften ist unwirksam.*)

2. Somit ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verwalterlos, so dass sie durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten wird (§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEG n.F.).*)

3. Bei einer solchen Gesamtvertretung kann zwar die Klage an einen einzelnen Wohnungseigentümer wirksam zugestellt werden (§ 170 Abs. 3 ZPO), zu einer Prozessführung sind die übrigen Wohnungseigentümer hingegen nicht berechtigt, da die Wohnungseigentümer nur gemeinschaftlich vertretungsbefugt sind und der Kläger an einer Mitwirkung der Vertretung auf Beklagtenseite ausgeschlossen ist.*)

4. Dies hat zur Folge, dass die Klage unzulässig ist, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mangels Aktivvertreter nicht prozessfähig i.S.d. § 52 ZPO ist.*)

5. In einem solchen Fall kann für die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte ohne eine Pflegerbestellung ernstlich gefährdet ist, was bei einer Klage auf Ermächtigung zur Einladung zu einer Eigentümerversammlung zur Wahl eines Verwalters zu bejahen ist, da eine solche Klage der einzige Weg ist um wirksam einen Verwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu bestellen.*)

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IBRRS 2021, 2696
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einwilligung zu baulichen Veränderungen in einer WEG

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 05.07.2019 - 407a C 14/18

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 2692
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ohne Anmeldung kein Einlass zur Eigentümerversammlung?

AG Marburg, Urteil vom 04.05.2021 - 9 C 750/20

1. Der Verwalter kann in seinem Einladungsschreiben zur Eigentümerversammlung empfehlen, nicht persönlich zu erscheinen, sondern vielmehr eine Vollmacht zu erteilen. Eine solche Empfehlung muss jedoch nicht nachgekommen werden, sie ist keine verbindliche Ausladung der Eigentümer.

2. Eine Anmeldepflicht ist nicht zu beanstanden, um frühzeitig zu erkennen, wie viele Eigentümer an der Versammlung teilnehmen wollen und abzuschätzen, ob die zum Versammlungszeitraum geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben aufgrund der COVID-19 Pandemie eingehalten werden können.

3. Ein rechtserheblicher Mangel liegt jedoch vor, wenn im Einladungsschreiben angekündigt wird, dass Personen, die unangemeldet erscheinen, nicht eingelassen werden können.

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IBRRS 2021, 2691
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einzelner Wohnungeigentümer kann gegen Hinweisschilder nicht vorgehen!

AG Kassel, Urteil vom 10.06.2021 - 800 C 720/21

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nicht im Klagewege von der Hausverwaltung die Entfernung von zuvor von der Hausverwaltung angebrachter Schilder mit der Aufforderung zum Tragen von Gesichtsmasken wegen der Corona-Pandemie verlangen.

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IBRRS 2021, 2697
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken zulässig?

BGH, Urteil vom 16.07.2021 - V ZR 284/19

1. Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer vor dem 01.12.2020 anhängigen Klage von einem Wohnungseigentümer Unterlassung einer gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßenden Nutzung (hier: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken), kommt es nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 01.12.2020 für die Prozessführungsbefugnis des Verbands nicht mehr darauf an, ob ein Vergemeinschaftungsbeschluss vorlag. Dies ist auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen.*)

2. Ein Sondereigentümer kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Teileigentum nicht in Wohnungseigentum umwandeln, es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung ist ein entsprechender Vorbehalt enthalten (sog. Änderungsvorbehalt).*)

3. Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken ist bei typisierender Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Nutzung und deshalb zulässig, wenn es an einer einschränkenden Zweckbestimmung für das Teileigentum fehlt, die Teileigentumseinheit in einem separaten Gebäude (mit getrennter Kostenregelung) gelegen ist und auch die übrigen Sondereigentumseinheiten ausschließlich der Wohnnutzung dienen (Abgrenzung zu BGH, IMR 2018, 249).*)




IBRRS 2021, 2690
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verkauf nur an die Mieter: Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum?

VG Berlin, Beschluss vom 02.07.2021 - 19 L 97/21

Die Erklärung, gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern, steht der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nicht entgegen.*)

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IBRRS 2021, 2600
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterwahl

AG Wuppertal, Urteil vom 07.09.2020 - 95b C 121/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2459
BauträgerBauträger
ohne Titel

OLG Köln, Beschluss vom 10.09.2018 - 17 U 44/16

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 2298
ImmobilienImmobilien
Eintragung eines vorläufigen Umwandlungsverbots in Eigentümergrundbuch?

KG, Beschluss vom 08.04.2021 - 1 W 50-230/21

1. Ein vorläufiges Umwandlungsverbot nach § 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB kann als relatives Verfügungsverbot auch noch nach (verbotswidriger) Begründung von Wohnungseigentum in die Wohnungsgrundbücher eingetragen werden.*)

2. Ist zumindest ein Wohnungseigentum an einen gutgläubigen Dritten veräußert worden, so ist die Begründung des Wohnungseigentums an dem Grundstück insgesamt auch der Gemeinde gegenüber absolut wirksam. Die Nichteintragung des Verfügungsverbots begründet dann auch auf den Grundbuchblättern der anderen Wohnungseigentumsrechte keine Grundbuchunrichtigkeit mehr.*)

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IBRRS 2021, 2574
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neu gegründete Kapitalgesellschaft übernimmt Verwaltervertrag

BGH, Urteil vom 02.07.2021 - V ZR 201/20

Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; allein der Umstand, dass eine natürliche Person zum Verwalter bestellt wurde, gibt dem Verwalteramt und -vertrag nicht ein höchstpersönliches Gepräge (Fortführung von Senat, Urteil vom 21.02.2014 - V ZR 164/13, IMR 2014, 210 = BGHZ 200, 221).*)

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IBRRS 2021, 2571
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter kann Instandhaltung und Instandsetzung übertragen werden

BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 215/20

Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.*)




IBRRS 2021, 2533
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einberufung einer Eigentümerversammlung: Unterlassungsantrag ist gegen Gemeinschaft zu richten!

AG Wiesbaden, Beschluss vom 03.08.2021 - 91 C 2087/21

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung der Einberufung einer Eigentümerversammlung ist gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Verband) und nicht gegen den Verwalter zu richten.*)

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IBRRS 2021, 2531
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung des Entziehungsanspruchs?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.05.2021 - 2-13 S 116/20

Wird wegen Pflichtverletzungen eines Wohnungseigentümers eine Unterlassungsklage erhoben, ist eine auf diese Vorwürfe gestützte Entziehungsklage nicht verwirkt. Die Entziehung setzt aber voraus, dass zuvor alle milderen Mittel, wozu auch eine Titulierung von Unterlassungsansprüchen gehören kann, ausgeschöpft werden müssen.*)

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IBRRS 2021, 1516
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger verursacht Schaden beim Nachbarn: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet!

OLG Köln, Urteil vom 21.04.2021 - 16 U 124/20

1. Mittelbarer Handlungsstörer ist nach wertender Betrachtung auch derjenige, der die Beeinträchtigung eines Dritten (hier: Nachbarn) durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht, er also zurechenbar den störenden Zustand herbeigeführt hat. Wesentliche Zurechnungskriterien sind dabei u. a. die Veranlassung, die Gefahrenbeherrschung oder die Vorteilsziehung (BGH, IMR 2015, 158).

2. Danach haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Besitzübergabe und teilweiser Eigentumsumschreibung an die Erwerber - auch ohne Beschlussfassung - gegenüber dem Nachbarn verschuldensunabhängig für einen vom Bauträger bei Nachbesserungsarbeiten verursachten Schaden. Die Kenntnis des Verwalters von den Maßnahmen ist nicht erforderlich.

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IBRRS 2021, 2498
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Den Selbstbehalt bei einer Gebäudeversicherung trägt die Gemeinschaft

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.05.2021 - 2-13 S 149/19

Der Selbstbehalt bei einer Gebäudeversicherung ist im Schadensfall nicht anteilig zwischen geschädigtem Sondereigentümer und ebenfalls geschädigter Wohnungseigentümergemeinschaft aufzuteilen, vielmehr trägt die Gemeinschaft diesen alleine (Anschluss an LG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2018 - 11 S 23/17).*)

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IBRRS 2021, 2507
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche Jahresabrechnung!

BGH, Urteil vom 16.07.2021 - V ZR 163/20

1. Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit nach dem Vorbild selbstständiger Eigentümergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, muss für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden.*)

2. Über die Gesamtabrechnung als Teil der einheitlichen Jahresabrechnung muss zwingend allein die Gesamtgemeinschaft beschließen; ebenso ist die Darstellung der Instandhaltungsrücklage notwendigerweise Sache der Gesamtgemeinschaft, und zwar auch dann, wenn für Untergemeinschaften separate Rücklagen zu bilden sind.*)

3. Untergemeinschaften kann eine Befugnis zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung nur durch ausdrückliche, eindeutige Regelung in der Gemeinschaftsordnung eingeräumt werden, und zwar beschränkt auf die Verteilung der ausschließlich die jeweilige Untergemeinschaft betreffenden Kosten in den Einzelabrechnungen; im Zweifel ist das Rechnungswesen insgesamt Sache der Gesamtgemeinschaft.*)

(Teilweise Aufgabe von Senat, IMR 2012, 419)




IBRRS 2021, 2271
ImmobilienImmobilien
Keine Einzelfreigabe von Wohnungen aus einer Vormerkung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2020 - 20 W 252/19

Wird bei Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum eine zuvor bestehende Auflassungsvormerkung in den einzelnen Wohnungsgrundbuchblättern vermerkt, können später nicht einzelne Wohnungen aus der Vormerkung "freigegeben" werden. Die Vormerkung kann nur insgesamt gelöscht werden.*)

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IBRRS 2021, 2439
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Der Dienstbarkeitsberechtigte muss keine Instandhaltungsrücklage zahlen!

BGH, Urteil vom 18.06.2021 - V ZR 146/20

Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Sondereigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), die von ihm an die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Instandhaltungsrücklage erbrachten Zahlungen nicht erstattet verlangen.*)

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IBRRS 2021, 2318
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung: Wie ist die Bankkontenentwicklung anzugeben?

LG Hamburg, Urteil vom 13.01.2021 - 318 S 67/19

1. Eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung muss auch den Stand und die Entwicklung der Gemeinschaftskonten ausweisen; anzugeben sind die Kontostände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums.

2. Es ist aber nicht erforderlich, dass die Jahresabrechnung "aus einem Guss" ist. So reicht es aus, dass sich die erforderlichen Kontodaten aus einem den Wohnungseigentümern vor der Eigentümerversammlung übersandten Rechnungsprüfungsbericht ergeben, die die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, rechtzeitig die rechnerische Schlüssigkeit der Jahresabrechnung zu überprüfen.

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IBRRS 2021, 2205
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ProzessualesProzessuales
Parteiwechsel nur während der Anfechtungsfrist, sonst droht Fristversäumung!

AG Wiesbaden, Urteil vom 12.03.2021 - 92 C 3284/20

1. Auch bei wohlwollender Auslegung kann die Erklärung einer anwaltlich vertretenen Partei, man klage nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern nun gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nur als Parteiwechsel auf Beklagtenseite verstanden werden. Somit ist der Wechsel von einer Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu einer Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kein Fall der Rubrumsberichtigung, sondern ein Parteiwechsel.

2. Ein solcher Parteiwechsel auf Beklagtenseite bedeutet, dass der bisherige Beklagte ausscheidet und die Rechtshängigkeit gegenüber dem neuen Beklagten mit der Zustellung des Änderungsschriftsatzes an ihn ex nunc begründet wird.

3. Ein gewillkürter Parteiwechsel kann die Anfechtungsfrist nur wahren, wenn er - unter Beachtung des § 167 ZPO - innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgt.

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IBRRS 2021, 2198
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein Wertersatz!

LG Lüneburg, Urteil vom 02.02.2021 - 3 S 36/20

Kein Wertersatzanspruch des Verwalters bei Abweichung vom Ausführungsbeschluss.*)

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IBRRS 2021, 2380
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Psychisch kranker Miteigentümer: Was muss man ertragen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.07.2021 - 2-13 S 88/20

1. Auch nach der WEG-Reform 2021 kann ein Eigentümer Beeinträchtigungen seines Sondereigentums - die durch Geräusche - die von anderen Sondereigentümern ausgehen, selbständig abwehren.*)

2. Zum hinzunehmenden Maß von Geräuschemissionen einer psychisch kranken Miteigentümerin.*)

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IBRRS 2021, 2384
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierungsvorschläge des Sachverständigen sind einzuhalten!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.07.2021 - 2-13 S 128/20

1. Hat der Anfechtungskläger die Anfechtungsklage fristgerecht eingereicht und den Vorschuss gezahlt, besteht eine weitere Obliegenheit zur Kontrolle der gerichtlichen Verfahrensweise nicht, so dass eine Klage auch dann noch "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO zugestellt wird, wenn die Zustellung aus Gründen, die alleine in der Sphäre des Gerichtes liegen, erst knapp 6 Monate nach Vorschusszahlung erfolgt.*)

2. Ohne eigene umfassende Prüfung ist es nicht vom Ermessen der Wohnungseigentümer gedeckt, von Sanierungsvorschlägen eines von ihnen zuvor beauftragten Sachverständigen abzuweichen.*)

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IBRRS 2021, 2367
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann Gemeinschaft Nutzungsverbot für Parkhaus beschließen?

LG München I, Urteil vom 07.10.2020 - 1 S 9173/17 WEG

1. Die Bestimmung des § 22 Abs. 4 WEG erfasst Fälle der "Zerstörung" unabhängig von ihrer Ursache und damit auch infolge Überalterung oder unterlassener Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes.

2. Den Wohnungseigentümern ist es möglich, mit Stimmenmehrheit ein Betretungs- und Nutzungsverbot bezüglich des im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudes oder einzelner Gebäudeteile auszusprechen, wenn und soweit eine vom Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums ausgehende Gefährdung von Personen auf andere Weise nicht effektiv abgewendet werden kann. Dies gilt allerdings nur, soweit es das Betreten und Benutzen des im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudes durch Dritte betrifft, nicht hingegen ein Betreten und Benutzen durch die Wohnungseigentümer selbst.

3. Die Wohnungseigentümer sind im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in erster Linie dazu verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, so dass von diesem keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Eine Nutzungsuntersagung kommt als ultima ratio nur in Betracht, wenn und solange der gefährdende Zustand nicht behoben werden, die Gefahr auch durch andere geeignete Maßnahmen nicht hinreichend sicher beseitigt werden kann und daher eine Nutzungsuntersagung im das Interesse einzelner Wohnungseigentümer an einem ungehinderten Gebrauch des Sondereigentums gem. § 13 Abs. 1 WEG und Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums überwiegenden Interesse an der Verhinderung von Schäden Dritter und einer sich daraus ergebenden Haftung der Eigentümer geboten ist.

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IBRRS 2021, 2350
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterlose WEG: Wer klagt Hausgeldansprüche ein?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.07.2021 - 2-13 S 5/21

1. Klagt eine verwalterlose WEG Hausgeldansprüche gegen einen Miteigentümer ein, wird sie hierbei nur von den Eigentümern vertreten, die der Gemeinschaft nicht als Partei im Prozess gegenüberstehen (Anschluss an Kammer, Urteil vom 11.02.2021 - 2-13 S 46/20).*)

2. Für die Wirksamkeit der Klageerhebung kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegt, denn die Vertretungsmacht im Außenverhältnis - auch gegenüber dem Gericht - ist nunmehr von der Berechtigung im Innenverhältnis unabhängig.*)

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IBRRS 2021, 2328
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Keller darf nicht als Wohnung genutzt werden!

LG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2020 - 11 S 129/18

Eine nach dem vereinbarten Zweck ausgeschlossene Nutzung kann sich zwar als zulässig erweisen, wenn sie bei typisierender, also verallgemeinernder Betrachtungs­weise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung. Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungs­eigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung zu dem vereinbarten Zweck typischerweise zu erwarten ist. Dies ist bei der Nutzung eines Kellerraums als Wohnung aber nicht der Fall. Die Nutzung zu Wohnzwecken ist intensiver und konfliktträchtiger.

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IBRRS 2021, 2320
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Störungen des Sondereigentums kann Eigentümer weiterhin selbst geltend machen

BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 41/19

1. Nach der zum 01.12.2020 in Kraft getretenen Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist; die alleinige Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gem. § 9a Abs. 2 WEG bezieht sich auf die Abwehr von Störungen des Gemeinschaftseigentums.*)

2. Das Recht des Wohnungseigentümers, Störungen abzuwehren, die sowohl den räumlichen Bereich seines Sondereigentums als auch das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen, beschränkt sich auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche; nur unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 3 WEG kann ein einzelner Wohnungseigentümer Ausgleich in Geld verlangen.*)