Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2019
IBRRS 2019, 1776LG Berlin, Urteil vom 18.12.2018 - 55 S 86/18 WEG
1. Ordnet eine Gemeinschaftsordnung in Abweichung von den Regelungen in § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG und § 16 Abs. 2 WEG an, dass einzelne Elemente des gemeinschaftlichen Eigentums nicht von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich, sondern von einzelnen Wohnungseigentümern allein in Stand gehalten und in Stand gesetzt werden müssen, so ist zwischen der Verwaltungsbefugnis und der Kostentragungslast zu unterscheiden.*)
2. Soll die Verwaltungsbefugnis und die Kostentragungslast abweichend vom Gesetz geregelt werden, ist für die Wirksamkeit der Regelung erforderlich, dass die Wohnungseigentümer klare und eindeutige Regelungen treffen.*)
VolltextIBRRS 2019, 1757
BGH, Urteil vom 18.01.2019 - V ZR 324/17
Werden mehrere Bewerber um das Amt des Verwalters zur Wahl gestellt, muss über jeden Kandidaten abgestimmt werden, sofern nicht ein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht und die Wohnungseigentümer nur eine Ja-Stimme abgeben können.*)
VolltextIBRRS 2019, 1742
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.05.2019 - 2-13 S 127/17
1. Die Vertretungsmacht des Verwalters für die übrigen Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren erfasst auch die Beauftragung eines Anwalts zur Berufungseinlegung.*)
2. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass für den Estrich auf den Balkonen der Sondereigentümer "allein unterhaltungs- und ggf. erneuerungspflichtig" ist, besteht eine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft insoweit nicht.*)
VolltextIBRRS 2019, 1731
LG München I, Urteil vom 19.12.2018 - 1 S 390/18 WEG
1. Der Aufteilungsplan nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs nur insoweit Teil, als es um die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum geht, begründet im Übrigen jedoch kein Vertrauen auf einen bestimmten baulichen Zustand des Gemeinschaftseigentums.*)
2. Die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes an einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Raum beinhaltet als Voraussetzung für die Ermöglichung einer solchen Nutzung auch das Recht auf Herstellung und Beibehaltung dieses Raums.*)
VolltextIBRRS 2019, 1729
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.04.2019 - 2-13 S 55/18
1. Wird in einer Eigentümergemeinschaft über einen längeren Zeitraum diskutiert, ob der Bauträger gerichtlich in Anspruch genommen wird, darf der Verwalter nicht kurz vor Ablauf der Verjährung eigenmächtig ein selbständiges Beweisverfahren als "Notmaßnahme" einleiten.*)
2. Eine Klausel in einem Verwaltervertrag, nach welcher der Verwalter "nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit" haftet, ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2019, 1728
BGH, Beschluss vom 11.04.2019 - V ZR 91/18
1. Wenn eine Partei eine von dem Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und im Umfang der Nichtzulassung eine Beschwerde gegen diese Nichtzulassung der Revision erhebt, sind die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Werts nach § 26 Nr. 8 EGZPO zusammenzurechnen.
2. Bei der Abweisung einer gegen den Wirtschaftsplan gerichteten Anfechtungsklage - sofern sich diese nicht auf konkrete Teile des Plans beschränkt - bemisst sich die Beschwer in aller Regel nach dem Anteil des Klägers, und zwar auch dann, wenn dieser formale Fehler der Abrechnung bemängelt; dabei ergibt sich der Anteil des Klägers im Zweifel aus den in dem Einzelwirtschaftsplan ausgewiesenen jährlichen Hausgeldzahlungen.
3. Soweit der Kläger Beschlüsse über baulichen Maßnahmen anficht, richtet sich seine Beschwer nach seinem Anteil an den für diese Maßnahmen anfallenden Kosten.
VolltextIBRRS 2019, 1685
BGH, Urteil vom 18.01.2019 - V ZR 72/18
Zur Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog. „Geisterwohnungen“.*)
VolltextIBRRS 2019, 1621
LG Berlin, Urteil vom 18.09.2018 - 55 S 48/17 WEG
1. Zur Begründung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragenstellplätzen in Teilungserklärungen.*)
2. Zum Charakter einer Bootssteganlage als wesentlicher Bestandteil bzw. Scheinbestandteil eines Grundstücks.*)
VolltextIBRRS 2019, 1622
LG Berlin, Urteil vom 11.12.2018 - 55 S 84/17 WEG
Ein Wohnungseigentümer ist nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm betrifft. Dies gilt auch, wenn die Stimmkraft abweichend von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG nach dem Objektprinzip geregelt ist. Gehören einem Wohnungseigentümer mehrere Objekte, so erstreckt sich das Stimmverbot auch dann auf sämtliche ihm zustehenden Stimmrechte, wenn sich das Rechtsgeschäft nur auf eine von mehreren Sondereigentumseinheiten bezieht.*)
VolltextIBRRS 2019, 1617
AG Reutlingen, Beschluss vom 08.06.2018 - 16 C 294/18 WEG
Werden alle streitgegenständlichen Beschlüsse von allen Wohnungseigentümern angefochten und werden nach Verfahrensverbindung damit gem. § 47 S. 2 WEG alle Wohnungseigentümer auf Klägerseite notwendige Streitgenossen, entfällt per Gesetz die Beklagtenseite. Hierdurch wird das Verfahren zu einem zulässigen In-Sich-Prozess, der das Verfahren - unabhängig von der übereinstimmenden Erledigungserklärung im ursprünglich führenden Verfahren - in der Hauptsache von selbst erlöschen lässt.
VolltextIBRRS 2019, 1630
BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - V ZR 120/17
1. Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der nach § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG die absolute Obergrenze des Geschäftswerts bildet, der Summe der Einzelverkehrswerte der Wohnungseigentumsrechte aller klagenden Wohnungseigentümer.*)
2. Die Wertgrenze des § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt sich bei einer subjektiven Klagehäufung nach der Summe der Einzelinteressen aller Kläger und der auf ihrer Seite Beigetretenen.*)
VolltextIBRRS 2019, 1613
AG München, Urteil vom 14.12.2010 - 482 C 349/10
Wird durch eine Gitterbox um einen Stellplatz das Einfahren bzw. Ein- und Aussteigen auf diesem Stellplatz erschwert, kann diese Gitterbox beseitigt werden.
VolltextIBRRS 2019, 1610
AG Sonthofen, Urteil vom 04.10.2018 - 1 C 813/17 WEG
Der einzelne Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, einer von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Ablesefirma oder von dieser beauftragten Personen den Zutritt zu seiner Wohnung zum Einbau und Ablesen technischer Messgeräte zur Wasser- und Heizkostenerfassung zu gestatten.
VolltextIBRRS 2019, 1609
AG München, Urteil vom 29.08.2018 - 485 C 20738/17 WEG
1. Für die Auferlegung aller zukünftiger Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten einer Baumaßnahme auf den Eigentümer bietet § 16 Abs. 4 WEG keine Beschlusskompetenz, so dass der Beschluss nichtig ist.
2. Soll über einen "Baukostenzuschuss" an Eigentümer beschlossen werden, muss dieser Beschluss angekündigt werden, alleine die Ankündigung eines Finanzierungsbeschlusses für eine Baumaßnahme genügt nicht.
VolltextIBRRS 2019, 1619
LG Stuttgart, Beschluss vom 12.03.2019 - 19 S 31/18
1. Eine vereinbarte Nutzungsbestimmung als "Restaurant" legt nach objektiver Auslegung fest, dass die Teileigentumseinheit als Betrieb eines Gastgewerbes genutzt werden darf, das in erster Linie Speisen und Getränke zum Verzehr anbietet und hieraus seine wesentlichen Umsätze generiert.*)
2. Ein sog. Schnellrestaurant stellt eine Unterform des Restaurants dar und gehört innerhalb des Gastgewerbes zur sog. Systemgastronomie und stellt daher nach der durchzuführenden normativen Auslegung ein Restaurant dar, da auch in einem Schnellrestaurant der Verkauf und Verzehr der verkauften Speisen im Vordergrund steht, die Kunden Sitzplätze nebst Stühlen vorfinden und sanitäre Anlagen vor Ort nutzen können. Weiter werden die Speisen von den Kunden anhand eines Menüs bzw. einer Speisekarte ausgewählt und nach Kundenbestellung zubereitet und verkauft. Demgegenüber steht die Möglichkeit Speisen zum späteren Verzehr mitzunehmen nicht im Vordergrund, sondern die Zubereitung von Speisen, weshalb es sich auch nicht um einen Ladenraum bzw. Geschäftsraum handelt - in diesen werden ständig Waren zum Verkauf dargeboten und der Charakter einer bloßen Verkaufsstätte steht im Vordergrund.*)
3. Im Rahmen von § 14 WEG sind "Nachteile" durch eine innerhalb einer Zweckbestimmung vorgesehenen Nutzung typischerweise nicht erheblich und somit von den übrigen Eigentümern zu dulden. Nur wenn die grundsätzlcih zwar erlaubte Nutzung im konkreten Einzelfall deutlich überschritten wird, kann sich ein Anspruch auf Unterlassung ergeben.*)
VolltextIBRRS 2019, 1608
AG München, Urteil vom 25.07.2018 - 482 C 19785/17 WEG
1. Ein Sanierungsbeschluss, der weder ausführt, welche Maßnahmen konkret durchgeführt werden sollen, noch wer sie ausführt, ist unbestimmt. Auf vorangegangene Beschlüsse kann bei der Auslegung nur dann zurückgegriffen werden, wenn sie in Bezug genommen worden sind.
2. Sollen nach Beschlussfassung noch weitere Angebote eingeholt werden und der Zuschlag dem Günstigsten erteilt werden, liegt eine unzulässige Delegation der Entscheidung vor.
VolltextIBRRS 2019, 1599
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2019 - 25 S 3/18
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 1594
BGH, Urteil vom 08.02.2019 - V ZR 153/18
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eigenen Namen in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2019, 1552
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2019 - 2 S 45.18
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 1386
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 31.01.2019 - Rs. C-25/18
Unbeschadet einer ausschließlichen Zuständigkeit nach Art. 24 Nr. 1 Unterabs. 1 Alt. 1 i.V.m. Art. 8 Nr. 4 Satz 1 Alt. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung) sind Verfahren über Ansprüche aus Entscheidungen, die durch die Mehrheit der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit getroffen werden, aber alle Mitglieder, auch diejenigen, die nicht abgestimmt haben, binden, als Ansprüche aus einem Vertrag i.S.v. Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung) anzusehen.
IBRRS 2019, 1464
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2019 - 2 W 3/19
Für die Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Darlehensaufnahme, mit der Sanierungsmaßnahme finanziert werden sollen, ist kein höherer Wert anzusetzen als das Fünffache des auf den Anteil des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen entfallende Teilwert des Darlehens. Die besonderen Haftungsrisiken einer Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft für den einzelnen Wohnungseigentümer führen nicht dazu, dass das Interesse des Klägers als Untergrenze für die Streitwertfestsetzung entsprechend seiner theoretisch unbegrenzten Nachschusspflicht mit dem vollen Betrag des Darlehens oder einem erheblichen Teil hiervon zu bemessen wäre. Für die Annahme eines höheren Streitwertes wäre vielmehr die Feststellung eines konkreten Risikos der Nachschusshaftung erforderlich. Anderenfalls wäre eine Klage für den einzelnen Wohnungseigentümer mit einem unzumutbaren Kostenrisiko verbunden. Diese Auslegung des § 49a Abs. 1 GKG ist aufgrund der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht geboten.*)
VolltextIBRRS 2019, 1516
LG Berlin, Beschluss vom 29.01.2019 - 55 S 64/18 WEG
1. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bestimmte Eigentümer erst ab Beginn der Ausbauarbeiten an der in ihrem Eigentum stehenden Dachgeschossflächen verpflichtet sind, das Hausgeld zu zahlen, und dass bis zu diesem Zeitpunkt die entstehenden Kosten von den Sondereigentümern der übrigen Einheiten allein zu tragen sind, so sind diese Eigentümer nicht an den Kosten einer Sanierung des Dachbereichs und der Giebelwandflächen zu beteiligen, wenn sie mit dem Ausbau noch nicht begonnen haben.
2. Weil die Gemeinschaftsordnung Teil der Teilungserklärung und Bestandteil der Grundbucheintragung ist, ist auf den Wortlaut und Sinn der Teilungserklärung abzustellen, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt.
VolltextIBRRS 2019, 1465
VG Koblenz, Urteil vom 05.02.2019 - 1 K 870/18
1. Der öffentlich-rechtliche Baunachbarschutz ist eine gekorene gemeinschaftliche Angelegenheit im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG.*)
2. Ein Wohnungseigentümer kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO durch ein Bauvorhaben in Bezug auf den Nachbarschutz des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen, sofern ein solches Vorgehen nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vergemeinschaftet worden ist (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, IMR 2018, 78).*)
VolltextIBRRS 2019, 1463
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2019 - 3 Wx 191/17
1. Ist Verfahrensgegenstand im Antragsverfahren eine Eintragung (hier: Belastung eines Wohnungseigentums mit einer "Reallast, bestehend in der Verpflichtung einen Lagerraum in der Größe von ca. 20 qm zur Verfügung zu stellen.", zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks), so deckt sich die Beschwerdeberechtigung mit dem Antragsrecht des von der Eintragung Betroffenen oder durch diese Begünstigten, wobei unmittelbar betroffen bzw. begünstigt nur derjenige ist, dessen dingliche Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust bzw. einen Gewinn erfährt, nicht so ein an der dinglichen Einigung gem. § 873 Abs. 1 BGB nicht beteiligter Dritter, zu dessen Gunsten die Parteien des Grundstückskaufvertrags das Recht (Reallast) nicht wirksam bestellen konnten.*)
2. Beziehen sich die Vereinbarungen der Kaufvertragsparteien auf einen bestimmten Raum (hier: zugleich schuldrechtliche Vereinbarung der Vertragsparteien, dass die veräußernde A GmbH & Co KGaA dem Käufer den als "Lager" bezeichneten Raum im Erdgeschoss zur alleinigen Nutzung überlässt), so kommt eine Absicherung der Gebrauchsgewährung durch Reallast nicht in Betracht, da eine Gebrauchsgewährung nur dann zulässiger Inhalt einer Reallast sein kann, sofern diejenigen Räume, die zum Gebrauch zu belassen sind, nicht örtlich feststehen und damit eine Absicherung durch eine Dienstbarkeit oder ein Wohnungsrecht nicht möglich ist. Ebenfalls unzulässig ist eine Belastung des Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum (hier als "Lager" bezeichneter Gemeinschaftsraum) zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks.*)
VolltextIBRRS 2019, 1466
BGH, Urteil vom 22.03.2019 - V ZR 145/18
1. Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten müssen klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen.
2. Zur Auslegung einer Gemeinschaftsordnung bzgl. der Instandhaltung und Instandsetzung von Mehrfachparkern.
3. Sind "die" Kosten der Unterhaltung der einzelnen Doppel- bzw. Vierfachparker in der Tiefgarage nach der Gemeinschaftsordnung von den jeweiligen "Eigentümern" eines Doppel- bzw. Vierfachparkers zu tragen, so sollen alle Kosten der Unterhaltung von den Wohnungseigentümern getragen werden, denen Sondernutzungsrechte an den Stellplätzen auf den jeweiligen Mehrfachparkern zugeordnet sind. Wobei der Begriff der Unterhaltung als Oberbegriff für die Instandhaltung und Instandsetzung verwendet wird und somit auch die Kosten der Reparatur erfasst.
VolltextIBRRS 2019, 1467
BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 112/18
1. Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden, sind im Allgemeinen nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen; einer weiterreichenden Kontrolle unterliegen dagegen Beschlussgegenstände, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte der Sondereigentümer betreffen.*)
2. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren ("mehrheitsfesten") Rechten eines Sondereigentümers gehört die Zweckbestimmung seines Wohnungs- oder Teileigentums; sie darf durch einen auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefassten Mehrheitsbeschluss nur mit Zustimmung des Sondereigentümers geändert oder eingeschränkt werden (Fortführung des Senatsurteils vom 10.10.2014 - V ZR 315/13, IMR 2015, 26).*)
3. Ein auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasster Beschluss, durch den die kurzzeitige Vermietung des Wohnungseigentums (z. B. an Feriengäste) verboten wird, ist nur dann rechtmäßig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung erteilt haben.*)
4. Jedenfalls auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel kann gegen die Stimmen der Minderheit beschlossen werden, dass die Überlassung einer Wohnung an Dritte der Verwaltung anzuzeigen ist.*)
VolltextIBRRS 2019, 1455
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.03.2019 - 2-13 S 108/18
1. Sieht eine Teilungserklärung für eine Teileigentumseinheit ausdrücklich eine gewerbliche Nutzung vor, liegt in der an anderer Stelle angeführten Bezeichnung „lila umrandete Lagerräume mit Büro“ keine Zweckbestimmung.*)
2. Zur – hier bejahten – Zulässigkeit einer Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit.*)
VolltextIBRRS 2019, 1450
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.03.2019 - 2-13 S 94/18
Eine „Dekoration“ des Treppenhauses durch Eigentümer ist nicht per se unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2019, 1055
AG Pinneberg, Urteil vom 25.09.2018 - 60 C 3/18
1. Eine vorübergehende Inanspruchnahme der Instandhaltungsrücklage zur Absicherung von Liquiditätsengpässen stellt grundsätzlich eine Verwendung entgegen ihrer Zweckbestimmung dar und bewegt sich damit nicht mehr im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung.
2. Die Wahl von 4 Wohnungseigentümern entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
3. Für die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen gelten die §§ 133, 157 BGB. Die Beschlüsse sind wegen der Wirkung gegenüber Sondernachfolgern wie im Grundbuch eingetragene Erklärungen aus sich heraus - objektiv und normativ - auszulegen.
4. Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.
5. Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.
6. Im Falle des Entziehungsgrunds Zahlungsverzug gem. § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG ist eine Abmahnung nicht erforderlich. Ein der Abnahme entsprechender Effekt wird dadurch erreicht, dass die Entziehung nach § 19 Abs. 2 WEG entfällt, wenn die Rückstände bis zum Zuschlag in der Zwangsversteigerung ausgeglichen werden.
7. Der Umstand, dass regelmäßig mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, führt nicht dazu, dass auch die Vergleichsangebote mit in dem Beschlusstext genannt werden müssten.
8. Anders als eine generelle Regelung über die Fortgeltung eines jeden Wirtschaftsplans bis zur Verabschiedung eines neuen ist ein Beschluss über die Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über den nächsten wirksam (vgl. BGH, IMR 2019, 197).
VolltextIBRRS 2019, 1064
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 23.01.2019 - 539 C 18/18
1. Ein inhaltlich unbestimmter Beschluss ist nichtig, wenn er auch nach einer objektiv-normativen Auslegung keine durchführbare Regelung erkennen lässt.
2. Enthält der Beschluss eine bauliche Veränderung oder vergleichbare Maßnahme, ist er nichtig, wenn die bauliche Veränderung nicht hinreichend beschrieben wird.
3. Beim Einbau von Dachfenstern müssen zumindest Modell, Material, Größe und Farbe der Fenster genannt werden.
4. Die Eigentümergemeinschaft kann weder Leistungspflichten beschließen noch die Erfüllung von Leistungspflichten feststellen.
5. Die "Wiederherstellung der Gestaltung" im Sinne einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist zu unbestimmt.
6. Der einzelne Wohnungseigentümer kann nicht Naturalrestitution verlangen.
VolltextIBRRS 2019, 1384
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2018 - 18a O 7/18
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 1361
OLG Rostock, Urteil vom 13.09.2018 - 3 U 40/17
1. Jedem Wohnungseigentümer einer WEG steht ein Individualanspruch gemäß § 1004 BGB auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung, z.B. wegen Lärms oder auch durch eine bauliche Veränderung zu.*)
2. Einer besonderen Ermächtigung durch die WEG bedarf es nicht.*)
3. Zum Anspruch der Nutzung des Nachbargrundstücks als Zuwegung zum eigenen hinteren Grundstücksteil.*)
VolltextIBRRS 2019, 1364
BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - V ZB 111/18
Die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe liegen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft nur vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.*)
VolltextIBRRS 2019, 1362
BGH, Urteil vom 22.03.2019 - V ZR 105/18
§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.*)
VolltextIBRRS 2019, 1358
BGH, Urteil vom 22.03.2019 - V ZR 298/16
Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (sog. Geburtsfehler).*)
VolltextIBRRS 2019, 1356
AG München, Beschluss vom 23.05.2018 - 481 C 11835/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 1341
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2019 - 8 A 11076/18
Den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt die Klagebefugnis für die Anfechtung einer für das Sondereigentum eines Miteigentümers erteilten Baugenehmigung auch dann, wenn sie sich auf eine von dem Vorhaben ausgehende Gesundheitsgefahr berufen.*)
VolltextIBRRS 2019, 1354
LG Itzehoe, Urteil vom 21.12.2018 - 11 S 85/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 1054
AG Pinneberg, Urteil vom 18.09.2018 - 60 C 3/17
1. Wohnungseigentümer haben nur solche Lärmemissionen zu dulden, die die Einwirkung der Benutzung des eigenen Eigentums nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
2. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen unter Einbeziehung wertender Momente abzustellen.
3. Stößt ein Wohnungseigentümer krankheitsbedingt unwillkürlich Schreie aus, ist von einer erhöhten Toleranzpflicht der anderen Wohnungseigentümer auszugehen. Diese besteht jedoch nicht unbegrenzt. Die Grenze der Duldungspflicht ist erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (hier bejaht).
VolltextIBRRS 2019, 1229
AG Recklinghausen, Urteil vom 15.02.2019 - 91 C 21/18
1. Hat ein Eigentümer einen Anspruch auf (nachträgliche) Errichtung eines Doppelgarage, so hat er gegenüber der Gemeinschaft nur einen Anspruch auf Errichtung von Gemeinschaftseigentum, also Fundament, tragende Gebäudeteile, Garagentor etc., nicht aber auf Innenausbauten.
2. Verzichtet der Erstkäufer im notariellen Kaufvertrag auf seinen Anspruch auf Errichtung der Doppelgarage, ist daran auch sein Rechtsnachfolger gebunden - auch wenn in dessen Kaufvertrag diesbezüglich nichts geregelt ist, im Gegenteil der jetzige Verkäufer dem Käufer zusichert, diesem stünde ein solcher Anspruch zu.
VolltextIBRRS 2019, 1286
OLG München, Beschluss vom 10.04.2019 - 34 Wx 39/19
Die Äußerung einer Rechtsmeinung, die eine Vorfrage der beantragten Entscheidung betrifft und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist, stellt keine mit der Beschwerde anfechtbare Sachentscheidung i.S.v. § 71 Abs. 1 GBO dar.*)
VolltextIBRRS 2019, 1242
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 W 88/18
Bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung durch mehrere Kläger findet sich für eine Begrenzung des Streitwerts auf den höchsten Einzelwert der beteiligten Kläger im Gesetz keine Stütze.
VolltextIBRRS 2019, 1266
BGH, Beschluss vom 06.12.2018 - V ZB 134/17
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2019, 1244
OLG München, Beschluss vom 10.04.2019 - 34 Wx 92/18
An Flächen oder Fluren, die Zugang zu zwingenden Gemeinschaftsräumen ermöglichen, kann ein vertraglich eingeschränktes Sondernutzungsrecht eingeräumt werden.*)
VolltextIBRRS 2019, 1228
LG Berlin, Urteil vom 26.02.2019 - 55 S 10/18 WEG
Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken kann zulässig sein, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die nach der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung.*)
VolltextIBRRS 2019, 0625
BGH, Beschluss vom 17.01.2019 - V ZR 107/18
1. Es bleibt offen, ob § 14 Nr. 4 Halbs. 2 WEG auf Sondernutzungsrechtsflächen analog anzuwenden ist.
2. Die Norm gibt keinen Wertminderungsanspruch für eine Wohnung wegen einer noch nicht wiederhergestellten Dachterrasse, wenn die Wiederherstellung noch möglich ist.
VolltextIBRRS 2019, 1171
OLG München, Beschluss vom 04.04.2019 - 34 AR 50/19
Die Bestimmung der funktionalen Zuständigkeit einer Spezialkammer nach § 72a Satz 1 GVG ist nicht erforderlich, wenn sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des örtlich und sachlich zuständigen Landgerichts ergibt, dass die für das Sachgebiet zuständige Kammer für die Erledigung des gesamten Rechtsstreits zuständig ist, auch wenn die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche nur zum Teil eine Sachgebietszuständigkeit begründen.*)
VolltextIBRRS 2019, 1224
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2018 - 3 Wx 89/18
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 1067
KG, Beschluss vom 08.01.2019 - 1 W 344/18
1. Ein Wohnungsrecht kann auch zu Gunsten des derzeitigen Eigentümers eingetragen werden.*)
2. Dies gilt auch, wenn gleichzeitig und gleichrangig ein weiteres Wohnungsrecht für einen Dritten eingetragen werden soll (Fortführung von Senat, Beschluss vom 24.09.2013 - 1 W 379/12, IBRRS 2013, 4704 = IMRRS 2013, 2166; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 11.12.1984 - 1 W 5128/83).*)
VolltextIBRRS 2019, 1081
BGH, Urteil vom 14.12.2018 - V ZR 2/18
1. Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll; eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung.*)
2. Der Verwalter wird weder durch einen konkreten Fortgeltungsbeschluss noch durch eine generelle Fortgeltungsvereinbarung von der Pflicht entbunden, auch für das folgende Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.*)
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