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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6081 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 1303
WohnungseigentumWohnungseigentum
(Kosten-) Risiko kann gegen Rechtsdurchsetzung sprechen!

LG Hamburg, Beschluss vom 02.06.2016 - 318 S 75/15

1. Auch die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen ist eine Verwaltungsmaßnahme, über die die Wohnungseigentümer zu beschließen haben.

2. Ein Negativbeschluss entfaltet keine Sperrwirkung

3. Erscheint ein Anspruch nach Grund und Höhe (hier: Aufwendungsersatz für Instandsetzungsmaßnahmen) nicht ohne Weiteres schlüssig und durchsetzbar, sprechen die Risiken und Kosten gegen die Aufnahme eines Gerichtsverfahrens. Ein entsprechender Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2017, 1324
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter ist mit Erteilung der Zustimmung zu beauftragen!

AG Gladbeck, Urteil vom 22.02.2017 - 51 C 35/16

Erachtet das Grundbuchamt die Zustimmung des Verwalters als notwendige Voraussetzung nach der Teilungserklärung, um den Verkauf von acht Grundstücksteilen einzutragen, darf die Eigentümergemeinschaft die Zustimmung nicht verweigern.

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IBRRS 2017, 1322
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nichtverfolgung von Mängelrechten beschlossen: Vertrauensschutz für Eigentümer!

LG Lüneburg, Urteil vom 01.09.2016 - 1 S 5/16

1. Der Beschluss "einen externen Sachverständigen hinsichtlich der Abnahmefähigkeit zu beauftragen und nach Vorliegen des Ergebnisses der Begutachtung über die "Vergemeinschaftung" der Abnahme zu beschließen", entspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Wird anschließend ein Beschluss gefasst, nachdem die Gemeinschaft die Mängel nicht weiter verfolgt, dürfen die Wohnungseigentümer aufgrund des erheblichen Kostenrisikos auf den Bestand dieses Beschlusses vertrauen. Sie müssen nicht mit einer weiteren Kostentragung im Zusammenhang mit der Verfolgung von Mangelgewährleistungsrechten rechnen.

3. Ein Beschluss muss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkung eines vorgehenden Beschlusses berücksichtigen.

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IBRRS 2017, 1210
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fernwärmemitnutzungsrecht begründet keine Abrechnungsgemeinschaft!

KG, Urteil vom 20.09.2016 - 21 U 49/13

1. Eine Sonderumlage "Konto Bruchteilsgemeinschaft" kommt nur in Betracht, wenn dargelegt wird, dass es sich um Kosten einer ordnungsgemäßen Verwaltung handelt. Diente die Umlage nur dem Zweck, das Gemeinschaftskonto aufzufüllen, stellt dies ohne entsprechenden Grund keinen Akt ordnungsgemäßer Verwaltung dar.

2. Vereinbaren Eigentümer von Loftgrundstücken, die nicht durch Sonderrechtsverhältnis verbunden sind, ein gemeinsames vertragliches Nutzungsrecht an den Fernwärmeübergabevorrichtungen, handelt es sich um eine Nutzungsgemeinschaft und keine Bruchteilsgemeinschaft.

3. Ein Betrieb der Fernwärmeübergabestelle bedeutet nicht zwingend, dass insoweit eine Abrechnungsgemeinschaft für den eigenen Bezug von Wärme vereinbart ist.

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IBRRS 2017, 1302
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2016 - 2 Wx 56/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 1253
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klagezustellung kann nach über sechs Monaten noch "demnächst" sein!

LG München I, Urteil vom 13.10.2016 - 36 S 21933/15 WEG

1. Der Verwalter ist als Vollzugsorgan von gefassten Beschlüssen gesetzlich berufen, den Mehrheitswillen gegen eine Anfechtungsklage zu verteidigen und damit auch dazu berechtigt, Berufung einzulegen.

2. Es gibt - bei fehlender Nachlässigkeit - keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreitung eine Klagezustellung nicht mehr als "demnächst" angesehen werden könnte. Dies gilt auch dann, wenn es zu mehrmonatigen Verzögerungen kommt.

3. Hat ein Kläger oder Prozessvertreter alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagzustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss einbezahlt, ist er im weiteren nicht mehr gehalten sei, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken.

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IBRRS 2017, 1218
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträgliche Erstellung einer Feuerwehrzufahrt = Instandhaltung?

LG Köln, Urteil vom 22.12.2016 - 29 S 145/16

Eine in der Teilungserklärung geregelte Übertragung der Kostenlast für Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf einzelne Instandhaltungskreise umfasst nicht die Verpflichtung, erstmals einen ordnungsgemäßen Zustand (hier: Erstellung einer Feuerwehrzufahrt) herzustellen.

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IBRRS 2017, 1252
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrekturvorbehalt für Jahresabrechnung? Beschluss ist nichtig!

LG München I, Urteil vom 22.09.2016 - 36 S 22442/15 WEG

1. Ein Beschluss mit dem Korrekturvorbehalt "Ggf. noch vorzunehmende Korrekturen sind in der Jahresabrechnung vorzunehmen." ist zu unbestimmt.

2. Eine Korrektur in der Jahresabrechnung ist nicht zulässig. Eine vorgesehene Korrektur verstößt gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung.

3. Ist den Wohnungseigentümern bekannt, dass einzelne Positionen der Jahresabrechnung womöglich zu korrigieren sind und die Jahresabrechnung noch gar nicht entscheidungsreif ist, kann aus dem beschlossenen Korrekturvorbehalt geschlussfolgert werden, dass sie nicht sehenden Auges eine möglicherweise falsche Jahresabrechnung beschließen wollten. Vielmehr wollten sie eine - rechtlich nicht zulässige - Korrekturmöglichkeit offen halten, mit der Folge, dass der gesamte Beschluss nichtig ist.

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IBRRS 2017, 1222
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wo ein Nagelstudio erlaubt ist, darf auch eine Pension betrieben werden!

AG Erfurt, Urteil vom 25.05.2016 - 5 C 63/14

1. Ist nach der Teilungserklärung auch gewerbliche Nutzung des Eigentums zulässig (hier: Einzelhandel bzw. Nagelstudio in Gewerbeeinheiten und Büro- und Wohnnutzung in Wohneinheiten), fällt auch die Vermietung von Einheiten an wechselnde Pensions- und Feriengäste darunter.

2. Der Betrieb einer Pensions- oder Ferienwohnung mit wechselnden Gästen ist selbst dann zulässig, wenn die Teilungserklärung ausdrücklich eine Beschränkung der Nutzung der im Sondereigentum stehenden Einheiten zu Wohnzwecken enthält.

3. Die Vermietung an wechselnde Pensionsgäste ist vergleichbar mit dem Betrieb eines Nagelstudios, wenn nicht sogar weniger belastend, weil gewerbliche Nutzung stets mit einem höheren Abnutzungsgrad der Räume verbunden ist.

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IBRRS 2017, 1233
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann muss eine bauliche Veränderung nicht hingenommen werden?

BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 49/16

1. Ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil liegt im Grundsatz auch vor, wenn eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert.*)

2. Diese Feststellung erfordert einen Vorher-Nachher-Vergleich, bei dem in wertender Betrachtung der optische Gesamteindruck des Gebäudes vor der baulichen Maßnahme dem als Folge der baulichen Maßnahme entstandenen optischen Gesamteindruck gegenüberzustellen ist.*)

3. Auf bauliche Maßnahmen am Sondereigentum, die nur wegen ihrer Ausstrahlung auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes für andere Wohnungseigentümer einen Nachteil darstellen, sind die Vorschriften des § 22 Abs. 2 und 3 WEG entsprechend anzuwenden. Handelt es sich bei der Maßnahme am Sondereigentum um eine Modernisierung oder modernisierende Instandsetzung, genügt es daher, wenn die in den genannten Vorschriften jeweils bestimmte Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmt.*)




IBRRS 2017, 1200
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gehweg beeinträchtigt Gemeinschaftseigentum: Nur die Gemeinschaft kann klagen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.12.2016 - 8 S 2442/14

1. Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradweges auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.*)

2. Ein Mitglied des Gemeinderats, das wegen Befangenheit mit dem eigenen Stuhl ein Stück nach hinten von Sitzungstisch des Gremiums abrückt, sich dabei aber immer noch vor der ersten Sitzreihe der Zuschauer befindet, verlässt nicht im Sinne des § 18 Abs 5 GemO-BW die Sitzung (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2017, 1022
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2016 - 25 S 63/16

1. Die Jahresabrechnung muss vollständig, übersichtlich und verständlich gegliedert sein und die Wohnungseigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind.

2. Der Verwalter hat im Rahmen der Darstellung der Instandhaltungsrücklage anzugeben, ob Mittel der Instandhaltungsrücklage für andere Zwecke, insbesondere aufgrund Liquiditätsengpässen zur Bestreitung laufender Ausgaben, verwandt worden.

3. Die Darstellung der Instandhaltungsrücklage ist intransparent, wenn nicht erläutert wird, in welcher Höhe erfolgte vorübergehende Entnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zurückgeführt worden sind und in welchem Umfang noch nicht zurückgeführte Entnahmen erfolgt sind.

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IBRRS 2017, 1122
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ist der alte oder der neue Verwalter zur Jahresabrechnung verpflichtet?

LG Dortmund, Beschluss vom 05.10.2016 - 1 S 205/16

1. Die Aufstellung der Jahresabrechnung ist erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres innerhalb einer angemessenen Frist fällig, die in der Regel drei bis sechs Monate beträgt.

2. Erfolgt ein Verwalterwechsel zu einem Zeitpunkt, an dem die Abrechnung für ein vergangenes Wirtschaftsjahr noch nicht fällig war (hier: 31.12.), und fehlt eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung dazu, ob der alte oder der neue Verwalter zur Erstellung der Jahresabrechnung verpflichtet ist, hat der neue Verwalter die Abrechnung vorzunehmen.

3. Der neu eingetretene Verwalter ist ebenso wie der ausgeschiedene Verwalter verpflichtet, eine den allgemeinen Anforderungen entsprechende Jahresabrechnung vorzulegen.

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IBRRS 2017, 1116
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trimmraum mit Dusche darf nicht als Wohnung genutzt werden!

LG Hamburg, Beschluss vom 19.10.2016 - 318 T 33/16

Ein Anspruch auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung (hier: eines Trimmraums im Keller als Wohnung) setzt nicht voraus, dass durch die rechtswidrige Nutzung eine konkrete Beeinträchtigung vorliegt.

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IBRRS 2017, 1114
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Einzelerwerber (nicht die WEG) müssen Sonder- und Gemeinschaftseigentum abnehmen!

OLG München, Beschluss vom 26.01.2015 - 9 U 1995/14 Bau

1. Hat sich der Bauträger in den Verträgen mit den Erwerbern zu umfassenden Modernisierungsmaßnamen sowie zur Aufstockung des Gebäudes verpflichtet, sind derartige Arbeiten nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar und rechtfertigen die Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht auf die ganze Bausubstanz.

2. Im Fall des Verkaufs von Wohnungseigentum handelt es sich um verschiedene Verträge zwischen dem Bauträger und den einzelnen Erwerbern handelt. Die Abnahme ist in jedem einzelnen Verhältnis zu erklären. Bei Wohnungseigentum ist jeder Erwerber einer Wohnung Besteller bezüglich des Eigentums am Sondereigentum und bezüglich des Anteils am Gemeinschaftseigentum.

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IBRRS 2017, 1040
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlen von Vollmachtsurkunden ist vor Beschlussfassung zu rügen!

AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 02.09.2016 - 44 C 2028/15

1. Ist ein gefasster Grundbeschluss zur Sanierung des Objekts mittels Vorhangfassade mit Wärmedämmung bereits bestandskräftig geworden, bedarf es keiner Kosten-Nutzen-Analyse mehr.

2. Das Fehlen von originalen Vollmachtsurkunden für die Vertretung von Eigentümern muss in der Versammlung vor der Abstimmung und Beschlussverkündung gerügt werden.

3. Ein Beschluss, der entgegen der gesetzlichen und vereinbarten Vorgaben eine Kostenverteilung regelt, muss mit qualifizierter Dreiviertelmehrheit getroffen werden.

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IBRRS 2017, 1035
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einzelner Eigentümer kann Verwalter nicht auf Beschlussdurchführung verklagen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.02.2017 - 2-13 S 128/16

Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zwingen.*)

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IBRRS 2017, 1037
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweier-WEG: Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.03.2017 - 2-13 S 4/17

Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus zwei Parteien besteht.*)

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IBRRS 2017, 1036
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung eines Beschlusses über die Erneuerung einer Kabelfernsehanlage: Streitwert?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.02.2017 - 2-13 T 4/17

1. Zur Streitwertbemessung bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Erneuerung einer Kabelfernsehanlage.*)

2. Auch im Anwendungsbereich des § 49a GKG ist der Rechtsgedanke des § 9 ZPO heranzuziehen, wonach der dreieinhalbfache Jahreswert die Obergrenze des Interesses bildet.*)

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IBRRS 2017, 1033
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann darf ein Eigentümer über ein Rechtsgeschäft mit einer Gesellschaft nicht abstimmen?

BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 138/16

Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist.*)

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IBRRS 2017, 1011
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klimaanlage an Hoffassade: Erlaubnis des Vermieters genügt nicht!

LG Berlin, Urteil vom 25.11.2016 - 85 S 103/15 WEG

1. Die Anbringung einer Klimaanlage mit Leitungen und Kabelkanalschacht an der Hoffassade des Gebäudes ist eine bauliche Veränderung.

2. Ein Eigentümer hat keine Rechtsmacht, gegenüber seinem Mieter verbindlich für die Wohnungseigentümergemeinschaft Genehmigungen betreffend eine bestimmte Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch den Mieter zu erteilen.

3. Der Anspruch auf Beseitigung und Wiederherstellung des früheren Zustands ist ein Individualanspruch, der durch Beschluss der Eigentümerversammlung "vergemeinschaftet" und anschließend durch die WEG geltend gemacht werden kann.

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IBRRS 2017, 0726
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer richtet sich nach entstehenden Nachteilen!

BGH, Beschluss vom 19.01.2017 - V ZR 100/16

1. Verklagt ein Eigentümer, der seine Teileigentumseinheit gewerblich nutzt und Musikern als Probenraum überlassen hat, die Eigentümer der Nachbareinheit, die die Räumlichkeiten zum Wohnen nutzen, auf Unterlassung der Wohnnutzung, handelt es sich nicht um einen Räumungsstreit.

2. Steht die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit einer Teileigentumseinheit zu dauernden Wohnzwecken in Frage, wird nicht über den Bestand oder die Dauer eines unbefristeten Miet- oder Pachtverhältnisses gestritten.

3. Der Wert der Beschwer richtet sich danach, welche Nachteile für die wohnenden Eigentümer entstehen.

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IBRRS 2017, 1027
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

AG Wuppertal, Urteil vom 01.06.2016 - 91b C 162/14

(ohnen amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 1025
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

AG Nürnberg, Beschluss vom 31.10.2016 - 16 C 3675/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 1024
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

LG Itzehoe, Urteil vom 09.08.2016 - 11 S 9/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 1023
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

LG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2016 - 318 T 39/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0961
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eindeutige Vertreterklausel: Bevollmächtigung des Verwalters unwirksam!

LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2016 - 318 S 51/16

1. Ein Beschluss über die Neuwahl des Verwaltungsbeirats ist ungültig, wenn bei der Eigentümerversammlung nicht die nach der Teilungserklärung bestimmte Beschlussfähigkeit erreicht wird (hier: mindestens die Hälfte der Stimmrechte).

2. Eine Vertreterklausel in der Teilungserklärung, die vorsieht, dass ein Wohnungseigentümer sich nur durch den Ehepartner, Familienangehörige oder andere Wohnungseigentümer, aber nicht durch den Verwalter, vertreten lassen darf, ist wirksam.

3. Wurde Vertreterklausel mit eindeutigem Wortlaut getroffen, kann sie nicht so ausgelegt werden, dass ausnahmsweise der Verwalter doch wirksam bevollmächtigt werden kann.

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IBRRS 2017, 0941
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Beseitigungsanspruch nach Vergleichsschluss!

LG Aurich, Urteil vom 07.10.2016 - 4 S 74/16

1. Haben die Wohnungseigentümer einen Teilvergleich geschlossen, der vorsieht, dass ein Abflussrohr so verlegt wird, dass es vom Fettabscheider des Grillrestaurants im Teileigentum eigenständig in die Kanalisation läuft, besteht kein Anspruch mehr auf Beseitigung des Fettabscheiders.

2. In dem Vergleich liegt eine konkludente Genehmigung des Fettabscheiders, weil die Vereinbarung davon ausgeht, dass der Fettabscheider erhalten bleibt.

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IBRRS 2017, 0947
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16

1. Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel - anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe - auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen.*)

2. Soll der einzubauende Personenaufzug nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt; hierfür bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer.*)




IBRRS 2017, 0852
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausverwaltung haftet für eigenmächtigen Fensteraustausch!

AG München, Urteil vom 23.11.2016 - 483 C 30978/15 WEG

1. Der Austausch von Kunststofffenstern gegen Holzfenster ist keine Instandhaltung (also keine Maßnahme die darauf gerichtet ist, den bestehenden Zustand zu erhalten), sondern mindestens eine Instandsetzung, wenn nicht sogar eine Modernisierung oder gar eine bauliche Veränderung.

2. Die WEG, vertreten durch die Hausverwaltung, darf nicht einfach so Instandhaltungen und Instandsetzungen vornehmen, weil für Instandhaltungen und Instandsetzungen jeder einzelne Eigentümer zuständig ist.

3. Beschließt eine Wohnungseigentümerversammlung den Austausch von Fenstern zuzulassen, aber das jeder Eigentümer dieser Maßnahme selbst zustimmen muss, haftet die Hausverwaltung für einen eigenmächtigen Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster. Eine Zurechnung eines etwaigen Verschuldens der Hausverwaltung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2017, 0924
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer für Instandhaltung zuständig: Muss er dann auch in Stand setzen?

BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16

1. Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung begrifflich zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, und weist sie nur die Pflicht zu deren Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft.*)

2. Ein Wohnungseigentümer kann den Schaden, der ihm nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG zu ersetzen ist, fiktiv in Höhe des Nettobetrags der Reparaturkosten abrechnen, wenn er ihn in Eigenarbeit beseitigt.*)




IBRRS 2017, 0850
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Sondernutzungsrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden!

LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2017 - 25 T 107/16

1. Das Sondernutzungsrecht ist eine vereinbarte Nutzungsregelung. Sie hat zwei Komponenten: Dem Eigentümer einer bestimmten Wohnung wird die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Eigentümer werden von der ihnen als Miteigentümern zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen.

2. Die Begründung von Sondernutzungsrechten setzt eine Eintragung im Grundbuch voraus. Diese führt zu einer inhaltlichen Änderung des Sondereigentums aller Wohnungseigentümer.

3. Für die Geschäftswertfestsetzung ist der Wert des Nutzungsrechts maßgebend. Dieser kann durch einen im notariellen Kaufvertrag angesetzten Kaufpreis bestimmt sein, sofern dieser dem Verkehrswert nicht offensichtlich widerspricht.

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IBRRS 2017, 0851
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teilungserklärung erlaubt gewerbliche Nutzung: Mode-Outlet ist zulässig!

AG Frankenthal, Urteil vom 14.12.2016 - 3a C 298/16

1. Wird in einer Teilungserklärung vereinbart, dass eine Teileigentumseinheit gewerblich genutzt werden darf, soweit dadurch nicht, etwa durch Lärmentwicklung oder ähnliches, der Wohnwert der übrigen Einheiten beeinträchtigt wird, handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.

2. Zur Auslegung einer solchen Vereinbarung ist eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden. Diese erfordert, den im konkreten Einzelfall beabsichtigten oder vorgenommenen Gebrauch nach seiner Art und Durchführung sowie der damit verbundenen Folgen, z.B. die zu erwartende Besucherfrequenz, Besucherstrukturen und ähnliches zu konkretisieren und auf die örtlichen Gegebenheiten, z.B. Umfeld, Charakter der Anlage oder die diese prägenden Verhältnisse, Lage im Gebäude und zeitliche Verhältnisse, etwa Öffnungszeiten, zu beziehen.

3. Wurde zuvor ein Modehaus nebst Logistikzentrum betrieben, hält sich auch der Betrieb eines Mode-Outlets im Rahmen der Teilungserklärung.

4. Eine wesentliche Beeinträchtigung wäre vorstellbar, wenn die gewerbliche Nutzung in Gestalt eines Getränkemarktes, einer Spielhalle, Diskothek oder eines Bordells erfolgen würde.

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IBRRS 2017, 0869
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter kann ohne Konkurrenz wiedergewählt werden!

LG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2016 - 318 S 54/16

1. Ein Eigentümer, der sich bisher immer vom Verwalter bei Versammlungen hat vertreten lassen, kann sich nur auf einen verspäteten Zugang der Einladung zur Eigentümerversammlung berufen, wenn er vorträgt, dass er wegen des verspäteten Zugang nicht persönlich erscheinen konnte.

2. Außerdem muss er vortragen, mit welchem sachlichen Argument er bei Teilnahme an der Versammlung ein anderes Beschlussergebnis hätte erreicht wollen.

3. Ein Beschluss zur Wiederwahl des Verwalters ist nicht deshalb anfechtbar, weil es keine Alternativangebote gab. Die Eigentümer haben einen Beurteilungsspielraum bei der Bestellung des Verwalters, bei der sie eine Prognose darüber anstellen müssen, ob der Verwalter das ihm anvertraute Amt ordnungsgemäß ausüben wird.




IBRRS 2017, 0846
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kabelverzweiger kann durch "Multifunktionsgehäuse" ersetzt werden!

AG Erkelenz, Urteil vom 31.01.2017 - 15 C 176/16

1. Ein Multifunktionsgehäuse ist eine Telekommunikationslinie, also eine unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlage, einschließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigeeinrichtungen, Masten, Unterstützungen, Kabelschächte, Kabelkanalrohre, sowie weiteren technischen Einrichtungen, die für das Erbringen von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich sind.

2. Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück nicht verbieten, wenn Grundstück und Gebäude durch das Multifunktionsgehäuse nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

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IBRRS 2017, 0809
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausgegliedertes Teilgrundstück wird "normales Alleineigentums-Grundstück"!

OLG München, Beschluss vom 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

Zum rechtlichen Schicksal einer für ein Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit bei Teilauseinandersetzung der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft im Weg der Realteilung unter Ausgliederung desjenigen bebauten (Teil-)Grundstücks einer Mehrhausanlage, an dem das herrschende Wohnungseigentum gebildet war (Fortführung von OLG Hamm, Beschluss vom 22.03.2016 - 15 W 357/15 = IBRRS 2016, 2051).*)

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IBRRS 2017, 0764
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Ausgleichszahlung bei vorbehaltloser Zustimmung!

BGH, Beschluss vom 19.01.2017 - V ZR 95/16

Stimmen die nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer einer von einem Miteigentümer durchgeführten Baumaßnahme vorbehaltlos zu und werden sie dabei nicht davon überrascht, dass die tatsächliche Bauausführung von der Teilungserklärung abweicht, kommt ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von vornherein nicht in Betracht.

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IBRRS 2017, 0791
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Verwalter einen Prozess führen?

LG Rostock, Beschluss vom 27.06.2013 - 1 S 290/12

Die Bevollmächtigung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Führung eines Aktivprozesses der Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch den Verwaltervertrag erfolgen, wenn dessen Inhalt nicht von einem Mehrheitsbeschluss gedeckt ist.*)

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IBRRS 2017, 0416
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Grunddienstbarkeit am Nachbargrundstück: Sind Sondereigentümer aktivlegitimiert?

AG Iserlohn, Urteil vom 12.08.2016 - 49 C 39/14

1. Klagen Sondereigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Nutzung eines ihnen konkret durch eine Grunddienstbarkeit zugewiesenen Pkw-Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück, steht das Recht aus der Grunddienstbarkeit grundsätzlich nicht dem einzelnen Eigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu.

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Rechte aus der Grunddienstbarkeit an einzelne Eigentümer abtreten.

3. Die Wohnungseigentümergemeinschaft, und nicht die Eigentümer, ist nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG in einem Prozess über eine auf dem Grundstück liegende Grunddienstbarkeit über Pkw-Stellplätze von Dritten passiv legitimiert.




IBRRS 2017, 0776
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstattungsanspruch für vorgelegte Betriebskosten in Zweier-WEG?

LG Dortmund, Urteil vom 03.02.2017 - 17 S 125/16

1. In einer Zweier-WEG kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss nicht möglich ist.

2. Zahlungsansprüche ergeben sich aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag, weil die Zahlung der gemeinsamen Lasten an sich ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und es sich bei den Ausgaben für Steuern, Versicherung etc. regelmäßig um notwendige Ausgaben im gemeinschaftlichen Interesse handelt.

3. Wer Ersatz der getätigten Aufwendungen begehrt, muss alle Umstände substantiiert vortragen, aus denen sich der Anspruch ableitet. Dazu gehört auch, im Falle des Bestreitens jede einzelne Kostenposition zu erläutern und die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.

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IBRRS 2017, 0695
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattung bei Beschlussanfechtung erfolgt nach Kopfteilen!

LG Bamberg, Beschluss vom 04.02.2016 - 11 T 32/15

1. Bei Zahlungsverpflichtungen mehrerer Wohnungseigentümer gegenüber Dritten entstehen nur Teilschulden. Die Wohnungseigentümer verpflichten sich nicht gemeinschaftlich, sondern haften nach Kopfteilen.

2. In Beschlussanfechtungssachen kommt eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung von vornherein nicht in Betracht.

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IBRRS 2017, 0692
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG darf Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen!

AG Bochum, Urteil vom 26.01.2016 - 95 C 44/15

1. Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Die Beschlusskompetenz umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder.

2. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.

3. Rauchwarnmelder dienen in erster Linie dem Schutz der Bewohner vor toxischen Gasen. Sie dienen aber nicht nur dem Schutz des jeweiligen Sondereigentümers, sondern aller Bewohner und Besucher der Wohnanlage. Zugleich wird durch die rasche Entdeckung eines Wohnungsbrandes das Gemeinschaftseigentum geschützt.

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IBRRS 2017, 0699
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandhaltungspflicht umfasst auch deren Kosten!

BGH, Urteil vom 28.10.2016 - V ZR 91/16

Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen.*)

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IBRRS 2017, 0691
WohnungseigentumWohnungseigentum
E-Mobil ist nicht mit Rollator vergleichbar!

AG Bremen, Urteil vom 05.08.2015 - 28 C 58/14

1. Aus einer beschlossenen Genehmigung für eine Rollator-Box kann keine Zustimmung zur Errichtung einer E-Mobil-Box hergeleitet werden. Rollatoren und E-Mobile unterscheiden sich von ihren Ausmaßen erheblich, zudem Bedarf es keines Stromanschlusses für einen Rollator.

2. Für die Beschlussfassung sind allein die den übrigen Miteigentümern gegebenen Informationen entscheidend. Wird nicht dargelegt, dass es aus gesundheitlichen Interessen des Wohnungseigentümers unbedingt erforderlich ist und keine andere Möglichkeit besteht, die Mobilität des Betroffenen zu steigern, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses.

3. Selbst wenn der Wohnungseigentümer zwingend auf ein Elektromobil und eine Box dafür angewiesen wäre, müsste er sich gegebenenfalls den Vorstellungen der Beklagten über die Ausgestaltung einer Box unterordnen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit wäre grundsätzlich in jedem Fall das Interesse der Beklagten an einer das einheitliche Erscheinungsbild möglichst wenig beeinträchtigenden und die Bausubstanz möglichst schonenden Errichtung einer Box zu wahren.

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IBRRS 2017, 0626
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Prozessführungsermächtigung in Teilungserklärung gilt für den jeweils aktuellen Verwalter!

LG Dortmund, Urteil vom 10.01.2017 - 1 S 199/16

1. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, säumige Beiträge anzufordern und einzuziehen. Er ist jedoch nicht automatisch zur Prozessführung ermächtigt. Für die gerichtliche Durchsetzung benötigt er eine besondere Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung, durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung.

2. Eine Regelung in der Teilungserklärung, nach der der Verwalter auch zur gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der laufenden Verwaltung ermächtigt ist, gilt nicht nur für den ersten Verwalter, sondern für den jeweils aktuellen Verwalter.

3. Ein wirksamer Wirtschaftsplan eines Jahres ist taugliche Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von rückständigen Hausgeldzahlungen gegenüber den jeweiligen Wohnungseigentümern.

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IBRRS 2017, 0617
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter beauftragt Rechtsanwalt: Keine Kostenerstattung durch WEG!

AG Frankenthal, Urteil vom 09.11.2016 - 3a C 234/16

1. Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, den Verwalter zu ermächtigen, Ansprüche der WEG gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.

2. Diese Befugnis umfasst auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren.

3. Befinden sich Wohnungseigentümer mit den Wohngeldvorauszahlungen in Verzug, darf der Verwalter jedoch nicht ohne gesonderten Beschluss der WEG einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Beitreibung der Wohngelder beauftragen.

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IBRRS 2017, 0599
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer darf eigene Kellerräume als Wohnung nutzen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.10.2016 - 9 U 14/15

1. Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Kellerräume als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge.*)

2. Sofern Bestimmungen der Teilungserklärung nicht entgegenstehen, ist es dem Wohnungseigentümer nicht verwehrt, seine Wohnung faktisch in zwei selbständige Einheiten zu unterteilen.*)

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IBRRS 2017, 0591
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ProzessualesProzessuales
Nur die WEG kann gegen ein Nachbarbauvorhaben vorgehen!

VGH Bayern, Beschluss vom 24.11.2016 - 1 CS 16.2011

Da der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch des Nachbarn grundsätzlich zu den gemeinschaftsbezogenen Rechten gehört, die nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausüben kann (§ 10 Abs. 6 Satz 3 WEG), fehlt der Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem benachbarten Grundstück die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO.

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IBRRS 2017, 0536
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann Verwalter die Zustimmung zur Veräußerung an eine UG verweigern?

LG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2016 - 25 S 179/15

1. Die Verwalterzustimmung kann nur in Ausnahmefällen allein wegen der Rechtsform der Erwerberin (hier: UG, haftungsbeschränkt) verweigert werden.

2. Jedoch kann die Zustimmung wegen bekannter Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral des Geschäftsführers der Erwerberin verweigert werden, etwa wenn dieser in derselben Anlage bereits Eigentümer war und mit Wohngeldern in erheblicher Höhe rückständig war.

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IBRRS 2017, 0266
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WohnungseigentumWohnungseigentum
"Messie-Syndrom" kann Verfahren nach §§ 18 ff. WEG rechtfertigen!

LG Hamburg, Urteil vom 06.04.2016 - 318 S 50/15

1. Auch ein für den Wohnungseigentümer aufgrund seiner individuellen Disposition schwer vermeidbares Verhalten kann für eine Entziehung des Wohnungseigentums genügen.

2. Wenn notwendige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum aufgrund des Verhaltens eines Eigentümers über Jahre nicht durchgeführt werden können, der Einbau von Verbrauchszählern trotz Titulierung nicht geduldet wird, Unrat auf dem Stellplatz gelagert wird etc., dann ist dieses Verhalten nach mehrfacher Abmahnung für die übrigen Eigentümer nicht mehr hinnehmbar.

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