Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6126 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IBRRS 2016, 2137LG München I, Urteil vom 18.07.2016 - 1 T 7429/16
1. Einer Vorbefassung der Eigentümer bedarf es grundsätzlich nur dann, wenn es um Maßnahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geht.
2. Das wohnungseigentumsrechtliche Vorbefassungsgebot gilt nicht für den Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens, da die Entscheidung ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen hinsichtlich der festgestellten Mängel ergriffen werden, nach wie vor bei den Eigentümern verbleibt.
VolltextIBRRS 2016, 2136
AG Würzburg, Urteil vom 28.01.2016 - 30 C 1909/15 WEG
Eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO ist in entsprechender Anwendung des § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen alle übrigen Wohnungseigentümer als notwendige Streitgenossen zu richten, (jedenfalls) wenn das Rechtsverhältnis, dessen Feststellung begehrt wird, allein für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit eines in einer Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlusses von Bedeutung ist.*)
VolltextIBRRS 2016, 2117
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.02.2016 - 22 U 23/15
1. Eine für eine GbR ungewöhnliche Regelung, wonach der Sondereigentumsverwalter Wohnungseigentümer in eigener Verantwortung aus einer Mietpool-Vereinbarung entlassen darf, spricht dagegen, den Mietpool als GbR zu qualifizieren.
2. die Herausgabeansprüche gegenüber dem Verwalter vermieteten Sondereigentums erfassen gewöhnlich sämtliche Unterlagen und Konten, in denen Vorgänge betreffend die Wohnungseigentumsanlage enthalten und gebucht sind.
VolltextIBRRS 2016, 2110
OLG München, Urteil vom 30.06.2015 - 9 U 1755/14 Bau
1. Voraussetzung für die Selbstvornahme und den Vorschuss ist nur die Setzung einer angemessenen Frist. Eine Ablehnungsandrohung ist nicht (mehr) erforderlich.
2. Für die Geltendmachung eines Vorschusses reicht eine Schätzung der voraussichtlich für die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten aus.
3. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch beschließen, dass ein einzelner Wohnungseigentümer wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum die Zahlung eines Kostenvorschusses an sich selbst verlangen kann.
VolltextIBRRS 2016, 2108
AG Reutlingen, Urteil vom 13.05.2016 - 11 C 105/16
Die Mahnung von säumigem Hausgeld ist beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Grundvergütung abgegolten.*)
VolltextIBRRS 2016, 2094
LG München I, Beschluss vom 25.07.2016 - 1 T 10029/16
1. Ohne Vorbefassung der Eigentümergemeinschaft kann der einzelne Eigentümer nicht unmittelbar gerichtlich vorgehen, um zum Beispiel einen Beschluss der Gemeinschaft ersetzen zu lassen.
2. Das selbständige Beweisverfahren stellt aber kein solches unmittelbares gerichtliches Geltendmachen eines Anspruchs dar, für welches mangels Vorbefassung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
VolltextIBRRS 2016, 2052
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.04.2016 - 2 Wx 12/16
1. Ob ein Bauwerk ein Gebäude im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist, welches eine Teilung durch den Grundstückseigentümer nach § 8 Abs. 1 WEG erlaubt, ist sachenrechtlich im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Anlage nach §§ 93 ff. BGB zu beurteilen.*)
2. Ein Gebäude im Sinne des WEG kann auch eine Anlage aus "schwimmenden Häusern" sein, wenn diese nach Maßgabe der §§ 93, 94 BGB fest mit dem Grund und Boden des Eigentümers verbunden ist.*)
VolltextIBRRS 2016, 2051
OLG Hamm, Beschluss vom 22.03.2016 - 15 W 357/15
Eine für Sondereigentum bestellte Grunddienstbarkeit erlischt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft beendet wird und die bisherigen Sondereigentümer ideelle Miteigentümer an dem betroffenen Grundstück werden. Für einen ideellen Miteigentumsanteil kann keine Grunddienstbarkeit bestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2016, 2039
AG Köln, Urteil vom 26.04.2016 - 215 C 183/15
Sind die Kosten für den Öl-Bestand in der Vorjahresrechnung lediglich als Abgrenzungsposten enthalten, haben die Eigentümer den Bestand also bisher nicht gezahlt, so entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, diese Position als Verwaltungskosten auf die Eigentümer umzulegen.
VolltextIBRRS 2016, 2036
LG Berlin, Urteil vom 02.02.2016 - 53 S 69/15
1. Das ersatzlose Fällen eines Baumes ist nur dann eine bauliche Veränderung, wenn der zu fällende Baum für die Gartenanlage prägenden Charakter hat.
2. Ist einer von drei Bäumen in der Gartenanlage eine neunzigjährige Roteiche mit einer Höhe von 28 m und einem Kronendurchmesser von 26 m, so ist von einem prägenden Charakter auszugehen.
3. Sind weniger einschneidende, erfolgreiche Maßnahme gegen eine eventuelle Bruchunsicherheit gegeben, kommt ein Fällen nicht in Betracht und entspricht auch nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2016, 2024
LG Itzehoe, Urteil vom 20.05.2016 - 11 S 78/15
Für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme ist auf die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zugrundeliegenden Verhältnisse abzustellen. Maßgebend ist dabei der Kenntnisstand, den ein besonnener Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben kann.*)
VolltextIBRRS 2016, 1980
LG Dresden, Urteil vom 09.03.2016 - 2 S 400/15
1. Stellt die das Gemeinschaftskonto führende Bank Kosten in Rechnung, sind diese grundsätzlich zu ersetzen.
2. Wendet der Verwalter aber nur ein Verfahren an, dass ihm seine Arbeit erleichtert und der Gemeinschaft so Kosten erspart, kann er die Kosten nur dann ersetzt verlangen, wenn er dies mit den Wohnungseigentümern ausdrücklich vereinbart. hat. Er kann die ersparten Aufwendungen auch nicht als "fiktive" Kosten abrechnen.
3. Das Abhalten einer zweiten Eigentümerversammlung gehört nicht zu den üblichen Aufgaben des Verwalters. Die Auslagen dafür sind grundsätzlich zu erstatten.
4. Unterscheidet die Erstattungsklausel im Verwaltervertrag nicht zwischen außerordentlichen Versammlungen, die der Verwalter verursacht und solchen, die die Eigentümer verursachen, so ist sie unwirksam.
5. Die Erhöhung des Briefportos ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung vorhersehbar. Der Verwalter muss sich darauf einstellen und einen dahingehenden Aufwendungsersatz ausdrücklich vereinbaren.
VolltextIBRRS 2016, 2007
BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - V ZB 17/15
Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung.*)
VolltextIBRRS 2016, 1981
AG Offenbach, Urteil vom 23.05.2016 - 320 C 9/16
1. Der unberechtigte Ausschluss eines Eigentümers von der Versammlung ist wie eine Nichtladung zu behandeln. Die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind ungültig, unabhängig davon, ob sie auch bei Mitwirkung des zu Unrecht ausgeschlossenen Miteigentümers die nötige Mehrheit gefunden hätten.
2. Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich vom weiteren Verlauf der Versammlung ausgeschlossen werden, wenn er deren Ablauf erheblich stört. Ein lautstarker und unbeirrt fortgesetzter Redeschwall ist aber noch nicht als erhebliche Störung anzusehen.
3. Insbesondere bei voraussichtlich sehr lange dauernden Versammlungen ist ein vorübergehender Ausschluss zur Beruhigung einem uneingeschränkten Ausschluss vorzuziehen.
4. Der präventive Ausschluss eines Miteigentümers vor Beginn der Versammlung ist nicht möglich, es muss zu einer Störung der Versammlung selbst kommen. Eventuelle hausrechtliche Maßnahmen sind auf die Zeit bis zum Beginn der Versammlung im Versammlungsraum zu beschränken.
5. Das gilt insbesondere dann, wenn auf Veranlassung der Verwaltung ein Sicherheitsdienst zugegen ist, der bei Wiederholung der Störung auf Zuruf eingreifen kann.
VolltextIBRRS 2016, 1973
BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZR 292/14
Wird mit einer Klage neben der Abberufung des Verwalters auch die Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters erstrebt, sind bei der Festsetzung des Gegenstandswerts beide Anträge zu berücksichtigen. Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist aber nur das die Abberufung überschießende Interesse an der Bestellung eines neuen Verwalters zu ermitteln. Wird das jeweilige Interesse anhand der Vergütungsansprüche des Verwalters geschätzt, sind daher die Laufzeiten des Alt- und Neuvertrages derart zu berücksichtigen, dass bei sich überschneidenden Zeiträumen nur der jeweils höhere Honoraranspruch angesetzt wird.*)
VolltextIBRRS 2016, 1923
AG Offenbach, Urteil vom 30.05.2016 - 320 C 50/15
1. Die Notgeschäftsführung durch den einzelnen Eigentümer ist nicht dazu da, nach einer ablehnenden Beschlussfassung auf eigene Faust rechtliche Maßnahmen für die Gemeinschaft einzuleiten, auch wenn dies nur zum (vermeintlich) Besten der Gemeinschaft erfolgt.
2. Der einzelne Wohnungseigentümer kann nur aufgrund einer Ermächtigung der Gemeinschaft gemeinschaftsbezogene (Schadenersatz-)Ansprüche gegen den (Vor-)Verwalter geltend machen.
VolltextIBRRS 2016, 1922
LG Dortmund, Urteil vom 14.06.2016 - 1 S 455/15
1. Für die Vergabe von Aufträgen größerer Art müssen mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden, weil die Entscheidung der Gemeinschaft nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann, wenn sie auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage beruht.
2. Wenn die angebotenen Leistungen des gewählten Verwalters von anderen Verwaltern spürbar günstiger angeboten werden, sind auch bei einer Wiederwahl des Verwalters Vergleichsangebote einzuholen.
3. Die Betreuung von Instandsetzungsmaßnahmen, die Unterrichtung der Wohnungseigentümer über Rechtsstreitigkeiten, die Anforderung von Zahlungen, und die Durchführung des Eigentümerwechsels sind typische Aufgaben des Verwalters, die durch das allgemeine Honorar abgegolten werden. Eine Sondervergütung für diese Tätigkeiten ist nicht gerechtfertigt.
VolltextIBRRS 2016, 1926
LG München I, Beschluss vom 23.06.2016 - 11 O 10314/16
Der unter erheblichem Einzugsdruck leidende Käufer kann die Herausgabe des Besitzes an der erworbenen Wohnung per einstweiliger Verfügung verlangen, wenn er gleichzeitig Zug um Zug Sicherheit in Höhe des Restkaufpreises leistet und die Abnahme des Sondereigentums (gegebenenfalls unter Vorbehalt von Mängeln des Sondereigentums) erklärt.
VolltextIBRRS 2016, 1921
AG Essen, Urteil vom 02.06.2016 - 196 C 272/15
1. Ein Ziergarten ist ein Garten, der im Gegensatz zu einem sog. "Nutzgarten" nicht vorrangig dem Anbau und der Verwertung von Nutzpflanzen dient, sondern in dem die Pflanzen lediglich aufgrund gestalterischer und ästhetischer Aspekte verwendet werden.
2. Auch eine große Kiesfläche, die rundherum mit verschiedenen Grünpflanzen umgrenzt ist, ist ein solcher Ziergarten.
VolltextIBRRS 2016, 1919
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.05.2016 - 2-13 S 1/13
Soll sich die Entscheidung der Gemeinschaft, ob ein Rechtsmittelverfahren durchgeführt wird, auf ein Urteil stützen, so ist dieses oder zumindest dessen wesentlicher Inhalt, im Vorfeld der Versammlung den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen, um ein eingehendes Befassen mit selbigem zu ermöglichen.
VolltextIBRRS 2016, 1914
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2016 - 33 C 3463/15
1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen, der eine ordnungsgemäße Postzustellung ermöglicht. Das bedeutet, dass auch dickere DIN-A4 Umschläge hineinpassen müssen und der Briefkasten gegen das unbefugte Herausnehmen eingeworfener Post gesichert ist.
2. Maßgeblich ist die "Briefkastennorm" (DIN EN 13724).
3. Dass die Wohnungseigentümerschaft dem Anbringen eines neuen Briefkastens nicht zustimmt, ist für die Pflicht des Vermieters unerheblich. Nur das Vorhandensein eines funktionstüchtigen Briefkastens entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2016, 1893
BGH, Urteil vom 13.05.2016 - V ZR 152/15
1. Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.*)
2. Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG.*)
VolltextIBRRS 2016, 1858
BFH, Urteil vom 02.03.2016 - II R 27/14
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.*)
VolltextIBRRS 2016, 1597
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.10.2015 - 2-13 S 24/15
1. Eine Verwaltung ist ordnungsgemäß, wenn sie dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (§ 21 Abs. 4 WEG). Die Ermächtigung von Eigentümern zur Fortführung eines ohne vorherige Willensbildung der Gemeinschaft begonnenen Prozesses gegen die übrigen Eigentümer fällt nicht darunter. Sie dient lediglich dem Interesse derjenigen, denen ohne die Ermächtigung ein Prozessverlust droht.
2. Bei der Ermächtigung zur Führung eines Prozesses besitzt ein Wohnungseigentümer kein Stimmrecht gem. § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums "bezüglichen Rechtsgeschäfts" mit ihm betrifft.
VolltextIBRRS 2016, 1856
AG Darmstadt, Urteil vom 03.02.2015 - 313 C 148/14
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 1612
AG Augsburg, Urteil vom 17.02.2016 - 31 C 1980/15 WEG
Wird in der Einladung auf eine Abstimmung zwischen Verwaltung und Beirat Bezug genommen und den Eigentümern das Ergebnis dieser Konsultation als Beschluss unterbreitet, ist eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Eigentümer nur dann gewährleistet, wenn bereits im Einladungsschreiben eine zumindest schematische Darstellung der Entscheidungsgrundlagen erfolgt.
VolltextIBRRS 2016, 1732
LG Itzehoe, Beschluss vom 09.03.2016 - 11 S 79/15
1. Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 66/10, IMR 2011, 150).
2. Auch einem 500 km entfernt wohnenden Eigentümer ist es grundsätzlich zumutbar, einmal pro Jahr zu den Versammlungen anzureisen und am Vortag der Versammlung Einsicht in die Unterlagen am Sitz der Verwaltung zu nehmen und die Unterlagen dort zu kopieren. Dies gilt zumindst dann, wenn die Verwaltung ihren Sitz in der Nähe der Wohnungseigentumsanlage hat und die Unterlagen nicht für die Versammlung benötigt werden.
3. Eine Schwerbehinderung zu 80% stellt allein keinen hinreichenden Grund dar, dass der Eigentümer nicht den Sitz der Verwaltung zur Einsichtnahme aufsuchen muss. Vielmehr muss dargelegt werden, dass er hierdurch nicht reisefähig ist.
VolltextIBRRS 2016, 1733
LG Itzehoe, Urteil vom 11.03.2016 - 11 S 3/15
Ein (schuldrechtliches) Sondernutzungsrecht kann auch durch den Alleineigentümer nach Abgabe der Teilungserklärung abweichend von den dortigen Vorgaben begründet werden, solange noch keine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft besteht.
VolltextIBRRS 2016, 1704
AG Schöneberg, Urteil vom 17.03.2016 - 771 C 64/15
1. Ist bei einer Wohnungseigentümerversammlung ein Anwalt anwesend, der im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Interessen eines einzelnen Wohnungseigentümers tätig wird, so hat der Eigentümer, gegen den die Beratung gerichtet ist, ebenfalls die Möglichkeit der Begleitung durch einen eigenen Rechtsanwalt.
2. Es verstößt gegen das Fairnessgebot und das gemeinschaftliche Rücksichtsnahmegebot, wenn bei einer Wohnungseigentümerversammlung nur eine Seite anwaltlich beraten wird.
VolltextIBRRS 2016, 1696
KG, Beschluss vom 14.06.2016 - 1 W 166/16
Übertragen die miteinander verheirateten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Ansehung der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseigentum auf sich zu Bruchteilen, ist die Zustimmung des Verwalters auch dann erforderlich, wenn als Ausnahme hiervon die Veräußerung an Ehegatten vereinbart ist.
IBRRS 2016, 1656
LG München I, Urteil vom 21.01.2016 - 36 S 2041/15 WEG
Der Eigentümer eines im Teileigentum stehenden (Tiefgaragen-)Stellplatzes hat keinen Anspruch gegen die anderen Wohnungseigentümer auf Zustimmung zur Herstellung einer neuen Stromzuleitung vom Hausverteiler zum Zwecke der Errichtung einer Ladestation für ein Elektroauto.
VolltextIBRRS 2016, 1707
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.03.2016 - 3 U 195/14
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 1677
OLG München, Beschluss vom 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
1. Der formalisierte Nachweis über die Bestellung des Verwalters verlangt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit zwei oder (bei Bestellung eines Verwaltungsbeirats) drei Unterschriften. Für das Grundbuchamt muss die jeweilige Funktion der unterzeichnenden Person feststellbar sein. Bei einem mehrköpfigen Verwaltungsbeirat genügt die der Unterschrift beigefügte Bezeichnung "Verwaltungsbeirat" diesen Anforderungen nicht.*)
2. Für Erklärungen öffentlicher Behörden in eigenen Angelegenheiten, die in sogenannten bewirkenden Urkunden abgegeben werden, gilt im Grundbuchverfahren die Form des § 29 Abs. 3 GBO, erforderlich ist also Unterschrift nebst Siegel oder Stempel der Behörde. Des Nachweises in dieser Form bedarf es indessen nicht, wenn die aus der Erklärung folgende Tatsache bei dem Grundbuchamt offenkundig ist. Dies ist der Fall, wenn die Tatsache gerade durch die in den betreffenden Akten desselben Gerichts enthaltene Urkunde zur Entstehung gelangt ist (Ergänzung zu Senat vom 24.5.2016, 34 Wx 16/16).*)
IBRRS 2016, 1675
LG München I, Urteil vom 09.05.2016 - 1 S 13988/15 WEG
1. Ein Anspruch auf Folgenbeseitigung steht den Wohnungseigentümern laut dem Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung nach Aufhebung eines bereits vollzogenen Beschlusses zu, wenn die Rückgängigmachung nicht unmöglich ist.
2. Um die Verwaltung zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Eigentümerversammlung zu verpflichten, kann notfalls gegen sie gerichtlich vorgegangen werden.
3. Die Vorschriften über zur Unterbrechung des Verfahrens sind anwendbar, wenn ein beklagter Wohnungseigentümer verstirbt.
4. Ein grobes Verschulden trifft den Verwalter dann nicht, wenn er möglicherweise einen Anlass dafür gesetzt hat, dass die beklagten Wohnungseigentümer einen eigenen Prozessbevollmächtigten beauftragt haben.
IBRRS 2016, 1650
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.04.2016 - 2-09 S 26/14
1. In dringenden Fällen, also wenn die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährdet ist und eine Eigentümerversammlung nicht mehr rechtzeitig einberufen werden kann, kann der Verwalter ausnahmsweise ohne vorherigen Eigentümerbeschluss Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um Schaden vom gemeinschaftlichen Eigentum abzuwenden.
2. Die Reparatur eines Lecks in einer Gasleitung in einem Wohnhaus ist eine eilbedürftige Maßnahme.
IBRRS 2016, 1651
VG München, Urteil vom 22.06.2015 - 8 K 14.4864
Der Wohnungseigentümer kann nur baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums im Raum steht.
VolltextIBRRS 2016, 1636
AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 06.10.2015 - 5 C 144/15 WEG
Der ehemalige Verwalter ist befugt, die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung, die ihm vorzeitig seine Rechte entzieht und die Rechtsstellung nimmt, anzufechten.
VolltextIBRRS 2016, 1647
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 15.12.2015 - 750 C 22/15
Ein schriftlicher Eigentümerbeschluss wird nur bei schriftlicher Zustimmung aller Eigentümer existent, auch wenn der Beschluss als gefasst verkündet wurde.*)
VolltextIBRRS 2016, 1518
AG Germersheim, Urteil vom 04.05.2016 - 4 C 13/15 WEG
1. Die Formulierung "Genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen am Objekt, u. a. Außenanlagen" in der Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung ist keine hinreichende Bezeichnung für eine Beschlussfassung über eine Beseitigungsaufforderung gegenüber einzelnen Miteigentümern unter Fristsetzung und Anwaltsbeauftragung im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist.
2. Bezeichnet die Verwaltung einen Beschlussgegenstand bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung unzureichend und wird der dort gefasste Beschluss aufgrund dieses Mangels angefochten, so hat die Verwaltung die Kosten des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 49 Abs. 2 WEG zu tragen.
IBRRS 2016, 1657
BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 104/15
In einem Beschluss der Wohnungseigentümer kann zur Konkretisierung der getroffenen Regelung auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument Bezug genommen werden, wenn dieses zweifelsfrei bestimmt ist.*)
VolltextIBRRS 2016, 1599
AG Bochum, Urteil vom 22.04.2016 - 94 C 12/16
1. Ein ursprünglich nach § 49 InsO i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bestehendes Absonderungsrecht setzt sich nach der freihändigen Veräußerung im Wege der dinglichen Surrogation am Veräußerungserlös fort.
2. Ein nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bestehendes Absonderungsrecht bezieht sich neben Hausgeldern auch auf Nebenleistungen wie wegen Verzugs begründete vorgerichtliche Anwaltskosten.
IBRRS 2016, 1633
AG Ratingen, Beschluss vom 02.03.2016 - 8 C 294/15
Ein gefasster Beschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig, wenn einzelne Individualrechte auf den Verband durch Mehrheitsbeschluss übertragen werden (Vollrechtsabtretung). Eine Auslegung in eine Ermächtigung zur Rechtsausübung im Wege der Prozessstandschaft ist zu beanstanden.
VolltextIBRRS 2016, 1621
LG Hamburg, Urteil vom 17.02.2016 - 318 S 74/15
1. Untergemeinschaften haben keine Beschlusskompetenz inne, über die für die Gesamtgemeinschaft einheitlich anfallende Kosten zu entscheiden.
2. Das Gesamtinteresse ist bei der Anfechtung des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mit 25% der betroffenen Position ohne den Anteil des Klägers zzgl. des vollen Anteils des Klägers zu beziffern (sog. Hamburger Formel). Bei mehreren Klägern erfolgt keine Addition, sondern es ist von dem Kläger mit dem höchsten Anteil auszugehen.
VolltextIBRRS 2016, 1642
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015 - 13 U 218/13
1. Die mangelhafte Installation der Sanitäranlagen (hier: fehlende körperschalldämmende Umhüllung und fehlende Schalldämmsets) stellen einen erheblichen Mangel dar.
2. Die Nutzung des Sondereigentums ist bei einer Geruchsbelästigung, die zwar aus einem Mangel des Gemeinschaftseigentums entsteht, jedoch Folgen nur für den betreffenden Sondereigentümer hat, betroffen. Entsprechendes gilt auch für Schallmängel des Gemeinschaftseigentums, die sich beim Sondereigentum eines einzelnen Erwerbers auswirken.
3. Sind geltend gemachte Schallbeeinträchtigungen teilweise auch auf solche Bauteile zurückzuführen wären, die zum Gemeinschaftseigentum zählen, ist der einzelne Erwerber dazu berechtigt, Mängelansprüche (prozessual) geltend zu machen.
VolltextIBRRS 2016, 1623
LG Dortmund, Urteil vom 10.11.2015 - 1 S 308/15
Das Gericht hat auf Grundlage des von den Parteien mitgeteilten Tatsachenvortrags eine Regelung nach denselben Maßstäben zu treffen, wie sie das WEG den Wohnungseigentümern vorgibt. Die gerichtliche Bestellung eines Verwalters setzt daher voraus, dass eine oder mehrere geeignete Personen vorgeschlagen und die jeweiligen Konditionen des Verwaltervertrages nebst der Zustimmung zur Übernahme des Verwalteramtes durch gerichtliche Bestellung dargelegt werden.
VolltextIBRRS 2016, 1598
LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016 - 318 S 22/15
1. Hat der Verwalter einen endgültigen Auftrag zur Balkonsanierung erteilt, ist der Beschluss der Eigentümerversammlung durchgeführt worden. Ob die eigentlichen Arbeiten bereits durchgeführt wurden oder aus welchen Gründen dies unterblieben ist, ist unbeachtlich.
2. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann keinen gemeinschaftsbezogenen Anspruch (hier: Durchführen des Beschlusses zur Balkonsanierung) geltend machen. Er muss vielmehr zunächst die übrigen Wohnungseigentümer auf Zustimmung zu einer gerichtlichen Geltendmachung in Anspruch nehmen bzw. versuchen, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.
VolltextIBRRS 2016, 1604
LG Köln, Urteil vom 25.02.2016 - 29 S 100/15
1. Ein Feststellungsinteresse ist vor allem dann gegeben, wenn sich der Beklagte ernsthaft eines Anspruchs gegen den Kläger "berühmt" und ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an alsbaldiger Feststellung besteht.
2. Beabsichtigt die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch durchzusetzen (hier: gemeinsamer Anspruch auf Fertigstellung eines Treppenhauses), muss sich eine Klage auf Feststellung, dass der Anspruch nicht besteht, gegen die Gemeinschaft richten.
VolltextIBRRS 2016, 1595
LG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2016 - 318 S 79/15
1. Bei einer Schließanlage für die Wohnungseigentumsanlage handelt es sich zwingend um Gemeinschaftseigentum, weil die Schließanlage in ihrer Gesamtheit dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Miteigentümer dient.
2. Beschließen die Wohnungseigentümer die Erneuerung der Schließanlage wegen Schlüsselverlust durch einen Mieter des Voreigentümers und die Kostentragung durch den neuen Eigentümer, ist dieser Beschluss vielleicht anfechtbar, aber jedenfalls nicht nichtig. Damit kann er bestandskräftig werden.
3. Die Eigentümergemeinschaft muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass der Schlüssel auf dem Grund eines Sees liegt. Ihre Sicherheitsinteressen sind durch den Schlüsselverlust objektiv betroffen.
VolltextIBRRS 2016, 1591
LG Berlin, Beschluss vom 08.04.2016 - 53 T 9/16 WEG
Wird eine Beschlussanfechtungsklage in der Begründung zum Teil zurückgenommen, wird der Streitpunkt vom Zeitpunkt des Begründungseingangs an reduziert.
VolltextIBRRS 2016, 1505
AG Rastatt, Urteil vom 25.02.2016 - 20 C 244/15
Erstellt eine gewerbsmäßig handelnde Verwaltung eine Jahresabrechnung i.S.v. § 28 Abs. 3 WEG, die nicht einmal die an eine solche zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt, führt dies zur Anwendbarkeit von § 49 Abs. 2 WEG in einem sich anschließenden Beschlussanfechtungsverfahren.
Volltext