Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6126 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IBRRS 2016, 0842OLG München, Beschluss vom 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
1. Zur Bezeichnung einer bestimmten zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche kann auf einen Lageplan Bezug genommen werden, der nicht der Aufteilungsplan ist.*)
2. Auch wenn der Lageplan für die zugewiesene Fläche vom Aufteilungsplan abweicht, bedingt dies im Bereich gemeinschaftlichen Eigentums nicht die Unzulässigkeit der Vereinbarung (hier: in Gemeinschaftseigentum stehender Keller mit Raum in nachträglich ausgekragtem Gebäude).*)
VolltextIBRRS 2016, 0824
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2015 - 2-13 S 222/13
Der Ausschluss des Verwalters als Zustellungsvertreter kommt nur in Betracht, wenn die konkrete Gefahr besteht und diese auch zum Zeitpunkt der Zustellung der Klageerhebung auch offensichtlich ist, dass der Verwalter die Wohnungseigentümer über das anhängige Verfahren nicht sachgemäß unterrichten wird.
VolltextIBRRS 2016, 0821
LG Bonn, Urteil vom 30.04.2015 - 15 O 351/14
1. Es handelt sich bei einem WEG-Verwalterkonto um einen typischen Fall eines treuhänderisch angelegten Bankkontos, da der Verwalter gemäß § 27 Abs. 5 Satz 1 WEG verpflichtet ist, eingenommene Gelder von seinem Vermögen gesondert zu halten.
2. Die fremdnützige Treuhand eröffnet bei einer gegen den Treuhänder gerichteten Vollstreckung die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage.
VolltextIBRRS 2016, 0818
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 15.02.2016 - 20 C 943/15
Schlagen die Mehrheitseigentümer nur eine Verwaltung zur Neuwahl vor und wählen diese auch dann aufgrund ihrer Stimmenmehrheit (Majorisierung), entspricht dies nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies (erst recht) nicht, wenn weder der Verwaltervertrag vorlag, noch Laufzeit und Vergütung bekannt sind.
VolltextIBRRS 2016, 0820
AG Ratingen, Urteil vom 30.12.2014 - 8 C 296/14
Wurde lediglich beschlossen, die Verwalterin zu ermächtigen, die Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu beauftragen, die Ansprüche der Gemeinschaft auf Entfernung des Wintergartens gegen einen Wohnungseigentümer außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen, liegt kein gemeinschaftlicher Beschluss vor.
VolltextIBRRS 2016, 0814
LG Gera, Urteil vom 23.02.2016 - 5 S 225/15
Auch für Passivprozesse kann sich der Verwalter eine Sondervergütung ausbedingen. Die vereinbarte Klagepauschale kann der Verwalter auch dann berechnen, wenn er den Prozess nicht selbst führt, sondern einen Rechtsanwalt beauftragt.
VolltextIBRRS 2016, 0803
AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 03.09.2015 - 70 C 17/15
1. Wird Gemeinschaftseigentum ohne entsprechenden Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer durch ein digitaler Türspion mit Kamerafunktion überwacht, so kann die Eigentümergemeinschaft von dem betreffenden Wohnungseigentümer die Beseitigung dieser Kameraanlage fordern.
2. Die Installation einer Videokamera ist von dem Gebrauchsrecht des Eigentümers nur dann erfasst, wenn die Kamera ausschließlich Bereiche aufnimmt, die dem Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers zugehören. Allerdings kann gleichwohl in das allgemeine Persönlichkeitsrecht übriger Eigentümer eingegriffen werden, wenn durch die Videokamera ein unzulässiger Überwachungsdruck aufgebaut wird.
VolltextIBRRS 2016, 0823
BGH, Urteil vom 11.12.2015 - V ZR 180/14
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG kraft Gesetzes passiv prozessführungsbefugt.*)
VolltextIBRRS 2016, 0782
LG München I, Urteil vom 08.02.2016 - 1 S 21019/14 WEG
1. Für die wohnungseigentumsrechtliche Einordnung der Nutzung einer Wohnung ist nur darauf abzustellen, welche Nutzung in der Wohnung selbst stattfindet. Wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an wechselnde Mieter auch für jeweils unter drei Monaten, z.B. an sog. "Medizintouristen", Teil der zulässigen Wohnnutzung (Anschluss an BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09, IMR 2010, 103).*)
2. Wird ein Unterlassungsanspruch nicht gegen einen störenden Mieter, sondern gegen den Wohnungseigentümer als Vermieter geltend gemacht, so kann bei Kurzzeitvermietungen unter drei Monaten eine zurechenbare Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 BGB nur angenommen werden, wenn mindestens zwei Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Mietparteien vorliegen oder besondere Umstände, die von dem Fehlverhalten einer Mietpartei auf ein solches auch durch künftige Mietparteien schließen lassen. Zudem bedarf es für eine aktuell bestehende Wiederholungsgefahr zeitnaher Vorfälle.*)
VolltextIBRRS 2016, 0775
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.01.2016 - 2-13 T 152/15
1. Gemäß § 49a GKG ist der Streitwert auf 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen.
2. Geht es um die Frage der Einberufung einer Eigentümerversammlung kann als Gesamtinteresse allerdings nicht der Wert des mit dem Einberufungsverlangen begehrten Beschlusses angesetzt werden, sondern hiervon lediglich ein Bruchteil.
VolltextIBRRS 2016, 0728
OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - 15 W 398/15
Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG anzusehen sein.*)
VolltextIBRRS 2016, 0714
AG Heidelberg, Urteil vom 22.10.2015 - 45 C 52/14
Richtet sich die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern an die Gesamtheit der Wohnungseigentümer als Grundstückseigentümer, ist der Verband gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, nach der die Gemeinschaft die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahrnimmt, ohne weiteres befugt, diese Pflicht zu erfüllen. Diese sogenannte geborene Wahrnehmungsberechtigung des Verbandes ist gegeben, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trifft, nach der Interessenlage ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert.
VolltextIBRRS 2016, 0631
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2015 - 4 U 114/14
1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums bereits erfolgt ist und der Verkauf nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart gilt", benachteiligt einen Nachzügler unangemessen und ist deshalb unwirksam. Hat keine (förmliche) Abnahme stattgefunden, haben die Verjährungsfristen für Mängelansprüche auch noch nicht begonnen.
2. Die Vorschrift des § 637 BGB, wonach der Besteller wegen eines Mangels des (Bau-)Werks nach erfolglosem Fristablauf den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen kann, findet auch vor der Abnahme des Werks Anwendung.
3. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, Mängel am Gemeinschaftseigentum gerichtlich geltend zu machen, wenn sie von ihrer Beschlusskompetenz Gebrauch macht.
4. Die Vereinbarung in einem Bauträgervertrag, dass eine Partei einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen kann, ist kein "vereinbartes Begutachtungsverfahren" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB und hemmt die Verjährung nicht.
VolltextIBRRS 2016, 0744
KG, Beschluss vom 15.03.2016 - 1 W 79/16
Ein WEG-Beschluss, durch den gleichzeitig ein Verwalter und sein Stellvertreter bestellt werden, kann hinsichtlich der Bestellung des (Haupt-)Verwalters wirksam sein.*)
VolltextIBRRS 2016, 0712
AG Essen, Urteil vom 26.08.2015 - 196 C 37/15
Bucht der Verwalter eigenmächtig und ohne Berechtigung Geld für sich als Honorierung vom Konto der WEG ab, stellt dies ein schwerwiegendes, vorwerfbares Fehlverhalten dar. Denn gerade auf dem Gebiet der Honorierung der eigenen Tätigkeit ist der Verwalter zur Wahrung besonderer Aufmerksamkeit und Genauigkeit verpflichtet, da er wegen der für ihn bestehenden Möglichkeit, sich Gelder auszuzahlen, eine besondere Vertrauensstellung einnimmt.
VolltextIBRRS 2016, 0717
AG Heidelberg, Urteil vom 13.05.2015 - 45 C 5/15
1. Eine Zweckbestimmung von Räumen kann nur durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geändert werden, nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
2. Eine Wohnungseinheit darf sogar im Widerspruch zu einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter genutzt werden, wenn die abweichende Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise generell nicht mehr stören oder beeinträchtigen kann als die der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (hier: Frisörgeschäft anstelle einer Apotheke).
VolltextIBRRS 2016, 0711
LG Hamburg, Urteil vom 05.08.2015 - 318 S 145/14
1. Ignoriert der Wohnungseigentümer den Umstand, dass sich Terrasse und der Schuppen (teilweise) auf dem Gemeinschaftseigentum befinden, oder hat er hiervon erst aus dem Schreiben der Verwaltung erfahren, so fällt ihm zumindest grob fahrlässige Unkenntnis von diesem aus der Teilungserklärung unmittelbar ersichtlichen Umstand zur Last. Grob fahrlässig handelt, wer sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen könnte und auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht ausnutzt. Wer diesen Umstand bei Erwerb seines Wohnungseigentums nicht zur Kenntnis nimmt, handelt nicht nur leicht, sondern grob fahrlässig.
2. Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht im Fall der Überschreitung von Sondernutzungsrechten kein Anspruch auf "geräumte Herausgabe bzw. Räumung" zu.
VolltextIBRRS 2016, 0709
AG Hamburg, Urteil vom 25.06.2015 - 22a C 223/14
Eine Entlastung trotz Möglichkeit der Haftung des Verwalters ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.
VolltextIBRRS 2016, 0670
LG Bamberg, Urteil vom 17.03.2015 - 11 S 18/14
1. Fenster sind zwingendes Gemeinschaftseigentum, da sie die äußere Gestaltung des Gebäudes prägen und für dessen Bestand und Sicherheit erforderlich sind.
2. Dafür müssen sie sich nicht öffnen lassen, auch Glasbausteine sind Fenster.
3. Die Reinigung von Außenfenstern gehört zur Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit sie dazu dient, den ursprünglichen Zustand aufrechtzuerhalten und die Belichtungsfunktion sicherzustellen.
VolltextIBRRS 2016, 0665
LG München I, Urteil vom 12.03.2015 - 36 S 247461/13 WEG
1. Auch wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Verwalters vorliegt, sind die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, ihn tatsächlich abzuberufen. Dafür muss ein zwingender Abberufungsgrund vorliegen.
2. Lässt der Verwalter kranke und faule Bäume ohne vorherigen Beschluss fällen, liegt darin allein zumindest kein zwingender Grund für seine Abberufung.
3. Wird ein Beschluss der Eigentümerversammlung durch ein Urteil ersetzt, ist der Beschluss erst mit Rechtskraft des Urteils gültig, nicht schon mit der Beschlussfassung.
VolltextIBRRS 2016, 0667
LG Karlsruhe, Urteil vom 17.11.2015 - 11 S 46/15
1. Der Funktion der Eigentümerversammlung als Diskussionsforum unter Einschluss aller Mitglieder steht es entgegen, dass die Versammlung auf Betreiben der Mehrheit unterbrochen wird, damit sie unter Ausschluss der Minderheit über den Beschlussgegenstand weiterdiskutieren kann, bevor nach Beendigung der "Unterbrechung" über den Antrag abgestimmt wird.*)
2. Die darin liegende Verletzung des Teilnahmerechts der vorübergehend von der Eigentümerversammlung ausgeschlossenen Mitglieder begründet jedoch nur im Ausnahmefall die Nichtigkeit der nachfolgend gefassten Beschlüsse. Da jedes Mitglied auf sein Teilnahmerecht verzichten kann, muss die Verletzung von Teilnahmerechten grundsätzlich innerhalb der Anfechtungsfrist gerügt werden. Nur wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalls ein vorübergehend ausgeschlossenes Mitglied besonders schutzwürdig erscheint, kann die Verletzung der Teilnahmerechte zur Nichtigkeit führen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0664
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 11.01.2016 - 20 C 946/15
Erstellt der (angebliche) WEG-Verwalter keine Jahresabrechnung und führt er auch keine Wohnungseigentümerversammlung durch, kann er die verauslagten Kosten nicht erstattet verlangen.
VolltextIBRRS 2016, 0640
OLG München, Beschluss vom 11.01.2016 - 34 Wx 333/15
1. Die allgemeinen Grundsätze über die Zulässigkeit von Grundbucheinsicht finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung.*)
2. Inhaber eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts am Grundstück haben regelmäßig ein aus ihrer Rechtsstellung fließendes, berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht.*)
3. Berechtigte Zweifel am Fortbestehen eines das Einsichtsinteresse begründenden Anspruchs können eine Glaubhaftmachung erfordern; an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts des Berechtigten sind aber strenge Anforderungen zu stellen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0637
AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 07.10.2015 - 880 C 21/14
Eine Zustellungsverzögerung von 14 Tagen ist grundsätzlich hinnehmbar, es sei denn, der Kläger bzw. die von ihm eingeschaltete kontoführende Hausbank bezeichnet bei Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses das maßgebliche gerichtliche Aktenzeichen zum Rechtsstreit derart unzureichend, dass die Justizkasse nicht in der Lage ist, den eingegangenen Gerichtskostenvorschuss dem relevanten Verfahren zuzuordnen und es durch diesbezügliche Nachforschungen zu einer erheblichen Überschreitung dieser Frist kommt.
VolltextIBRRS 2016, 0654
AG Ratingen, Urteil vom 18.11.2014 - 11 C 121/14
1. Dem jeweiligen Wohnungseigentümer für den Fall der Anschaffung privater Geräte einen Nachweis aufzuerlegen, der Wohnungseigentümergemeinschaft den Kauf eines zertifizierten Gerätes, eine sach- und fachgerechte Installation sowie die Durchführung einer regelmäßigen Wartung aufzuerlegen, ist gerade bei Gemeinschaften, die aus einer Vielzahl von Wohnungseigentümern besteht, nicht zweckmäßig.
2. Der Wunsch der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Anschaffung einheitlicher Rauchwarnmelder hat damit Vorrang vor den Einzelinteressen der Miteigentümer.
VolltextIBRRS 2016, 0608
BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZR 108/15
Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0583
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.11.2015 - 2-09 S 1/14
Es ist ausreichend, eine Klage gegen "die übrigen Wohnungseigentümer der WEG" zu richten, denn dabei ist zu erkennen, dass alle zum Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Klägers beklagte Partei sind.
VolltextIBRRS 2016, 0553
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2015 - 15 K 4320/10
Wird Wohnungseigentum durch Zwangsversteigerung erworben, so ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den auf die erworbenen Wohnungen entfallenden Anteil an der Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
VolltextIBRRS 2016, 0586
AG Laufen, Urteil vom 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG
1. Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar.*)
2. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt es für die Untersagung der Vermietung und Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber an der Beschlusskompetenz.*)
VolltextIBRRS 2016, 0568
AG Köln, Urteil vom 08.05.2015 - 215 C 133/14
Bei konstruktiven Elementen des Balkons handelt es sich um Gebäudebestandteile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind bzw. um Bestandteile, durch deren Veränderung, Beseitigung oder Einfügen die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. Diese konstruktiven Bestandteile sind zwingendes Gemeinschaftseigentum. Daher haben die Kosten für den Abriss und die Erneuerung der Balkone grundsätzlich alle Miteigentümer zu tragen.
VolltextIBRRS 2016, 0560
AG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2015 - 10 C 2/15 (WEG)
In dem Beschluss über die Entlastung des Verwalters kann aufgrund des inneren Zusammenhangs auch stillschweigend eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 5 WEG enthalten sein, auch wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung und der über die Entlastung des Verwalters zwei rechtlich unterschiedliche Gegenstände betreffen. Diese Annahme ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die Abrechnungsunterlagen der Wohnungseigentümerversammlung im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlagen.
VolltextIBRRS 2016, 0545
OLG Hamburg, Urteil vom 27.08.2015 - 3 U 157/13
1. Die Berechnungsformel für Preisänderungen in einem Rahmenvertrag stellt keine Preisabrede, sondern eine der AGB-Kontrolle unterliegende Preisnebenabrede dar.*)
2. Wer Guthaben aufgrund einer Abrechnung erhält, stimmt nicht konkludent der Berechnungsweise zu.*)
3. Zur rückwirkenden Abrechnung nach dem Basispreis des Rahmenvertrags.*)
4. Erklärungen (hier: Widerspruch gegen Abrechnungen) durch einen WEG-Verwalter im Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag gelten im Zweifel für alle WEG-Anlagen des Verwalters bei betreffenden Versorger.*)
VolltextIBRRS 2016, 0525
AG Wuppertal, Urteil vom 30.09.2015 - 91b C 58/15
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihre Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in ausreichender Weise nur dadurch erfüllen, dass sie selbst für die Installation und die Wartung der Melder sorgt.
2. Eine Delegation auf die einzelnen Eigentümer bzw. ein Beschluss dahingehend, dass die Eigentümer in Eigenleistung für die Installation und Wartung sorgen sollen, bietet keine hinreichende Gewähr für die Erfüllung der Pflicht.
VolltextIBRRS 2016, 0496
KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16
Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben.*)
IBRRS 2016, 0424
LG Berlin, Urteil vom 09.09.2015 - 53 S 26/15 WEG
Wurde die Änderung des Umlageschlüssels früher an das Vorliegen eines sachlichen Grundes geknüpft, bedeutet dies unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG lediglich, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen.
VolltextIBRRS 2016, 0420
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.06.2015 - 539 C 31/14
Nachträgliche Erläuterungen sowie Sonderwissen von Verwalter oder Eigentümern können zur Rettung eines Beschlusses nicht erfolgreich ins Feld geführt werden. Maßgeblich für eine Bewertung eines Eigentümerbeschlusses ist immer der Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.
VolltextIBRRS 2016, 0452
AG Langen, Beschluss vom 22.01.2016 - 52 C 72/15
1. Ein Anspruch nach § 906 BGB kann jedenfalls in Hessen erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.
2. Das gilt auch in einem Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht.
3. Das gilt nicht für eine Widerklage, es sei denn, die ursprüngliche Klage wird zurückgenommen.
VolltextIBRRS 2016, 0451
AG Langen, Beschluss vom 29.01.2016 - 52 C 72/15
1. Ein Anspruch nach § 906 BGB kann jedenfalls in Hessen erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.
2. Das gilt auch in einem Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht.
3. Das gilt nicht für eine Widerklage, es sei denn, die ursprüngliche Klage wird zurückgenommen.
VolltextIBRRS 2016, 0449
AG Offenbach, Urteil vom 16.11.2015 - 310 C 93/13
1. Die WEG darf denjenigen Eigentümern die Aufwendungen für den Austausch von Fenstern in ihren Wohnungen ersetzen, die im Vertrauen auf die Wirksamkeit eines Beschlusses die Fenster auf eigene Kosten austauschten.
2. Sie ist nicht darauf beschränkt, nur unverjährte Erstattungsansprüche zu berücksichtigen.
3. Ein pauschaler Ausgleich für fast 30 Jahre zurückliegende Fensteraustauschmaßnahmen geht zu weit und führt zur Unwirksamkeit des Beschlusses
VolltextIBRRS 2016, 0432
LG München I, Urteil vom 08.10.2015 - 36 S 16283/14 WEG
1. Wenn in der Jahresabrechnung die Wohngeldeinnahmen, die den größten Teil der Gesamteinnahmen ausmachen, fehlen, lässt sie sich insgesamt nicht auf ihre Plausibilität hin überprüfen.
2. Die Gemeinschaft darf Forderungen gegen einzelne Mitglieder nicht durch wiederholte Beschlussfassung vervielfachen.
VolltextIBRRS 2016, 0419
AG Hamburg-Blankenese, Beschluss vom 27.04.2015 - 539 C 21/14
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Instandhaltung mit Formulierungen wie "auf Basis des vorliegenden und noch zu verhandelnden Angebots" sind zu unbestimmt.
VolltextIBRRS 2016, 0402
LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2015 - 318 S 9/15
1. Ein Beschluss über eine Jahrzehnte früher geregelte Angelegenheit kann erneut gefasst werden.
2. In der Beschlussfassung über die langfristige Vermietung liegt keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts und damit keine unzulässige Umgehung der dafür erforderlichen Vereinbarung. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss genügt insoweit.
VolltextIBRRS 2016, 0380
KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 W 1032/15
1. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum muss in Berliner Milieuschutzgebieten erst bei Antragstellung nach dem 03.03.2015 nach der Berliner Umwandlungsverordnung genehmigt werden.
2. Dabei kommt es auf das Datum der Antragstellung an, eine für den Antrag notwendige Abgeschlossenheitsbescheinigung kann auch nach dem 03.03.2015 erteilt und nachgereicht werden.
VolltextIBRRS 2016, 0390
LG Dortmund, Beschluss vom 26.10.2015 - 1 S 218/15
1. Wird Klage im Namen der "übrigen Eigentümer der WEG" erhoben, so klagen diese übrigen Eigentümer und nicht der Verband.
2. Gehören alle übrigen Wohnungseigentumseinheiten einer einzelnen Frau, so kann auch aus dem Umstand, dass in der Klage von "der Klägerin" die Rede ist, nicht darauf geschlossen werden, dass der Verband Klägerin sein soll.
3. Wird ein Eigentümer vorsätzlich aus der Versammlung ausgeschlossen, um seine Teilnahme zu verhindern, sind die gefassten Beschlüsse nichtig.
VolltextIBRRS 2016, 0376
LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2015 - 11 T 16/15
1. Strebt ein Eigentümer die Zustimmung zu einem Gemeinschaftsbeschluss an, ist die Klage zwingend an alle Eigentümer zu richten, selbst wenn nur von einer Partei Widerstand erwartet wird.
2. Bevor Klage erhoben wird, muss sich zunächst um eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bemüht werden. Besteht bereits ein positiver Beschluss der Gemeinschaft, muss dieser zunächst angefochten werden, bevor die Klage auf Zustimmung zu einem (neuen) Beschluss möglich wird.
VolltextIBRRS 2016, 0368
LG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2015 - 11 S 118/14
Ein Eigentümer, der sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, darf nicht selbst an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Nimmt er gleichwohl teil, wird sein Bevollmächtigter zum grundsätzlich nicht teilnahmeberechtigten Dritten.*)
VolltextIBRRS 2016, 0336
AG Aachen, Urteil vom 12.11.2014 - 118 C 62/13
Ein Eingriff in Gemeinschaftseigentum liegt bei dem Auswechseln der Wohnungseingangstüren vor. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann die Beseitigung dieser unzulässigen Veränderung des Gemeinschaftseigentums fordern.
VolltextIBRRS 2016, 0292
LG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015 - 8 O 144/14
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Vertragsschluss durch eine gewerbliche Hausverwaltung vertreten wird.
VolltextIBRRS 2016, 0372
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2015 - 12 U 64/14
1. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung ist die irrtümliche Benennung einer falschen Partei zu unterscheiden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12, ZMR 2013, 453 = IMR 2013, 163).*)
2. Wird eine Klage im Namen einer "Wohnungseigentümergemeinschaft mit ausdrücklicher Herausnahme des verklagen Wohnungseigentümers erhoben", so ist nicht der Verband "WEG X-Straße" Kläger, sondern eine Vielzahl von Wohnungseigentümern.*)
VolltextIBRRS 2016, 0334
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.11.2015 - 2-13 S 38/15
Für die Berechnung der Verkehrswertgrenze erfolgt keine Addition der Verkehrswerte, sondern ist der höchste Einzelwert zu Grunde zu legen. Ist der Kläger eine Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft, so kommt es nicht darauf an, dass die Wohnungen einzelner Kläger einen geringeren Wert aufweisen.
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