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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6084 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0244
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tochter des Mehrheitseigentümers zur Verwalterin bestellt: Beschluss unwirksam

AG Hannover, Urteil vom 06.05.2014 - 483 C 12045/13

Wird die Tochter der Eigentümerin mit den meisten Eigentumseinheiten der WEG zur Verwalterin bestellt, bestehen erhebliche Zweifel an ihrer erforderlichen Neutralität. Ein solcher Beschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher ungültig.

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IBRRS 2015, 0242
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wasserzähler im Keller eines Eigentümers ist kein Mangel des Gemeinschaftseigentums!

OLG Bremen, Urteil vom 12.12.2014 - 2 U 54/14

Befinden sich Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum, der zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehört, so stellt dies in der Regel keinen Mangel am Gemeinschaftseigentum dar. Hingegen kann mit dieser baulichen Situation ein Mangel am Sondereigentum gegeben sein.*)

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IBRRS 2015, 0212
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandhaltung und -setzung: Kompetenzverlagerung auf Beirat möglich?

LG Itzehoe, Urteil vom 01.07.2014 - 11 S 10/13

1. Eine grundsätzliche Kompetenzverlagerung von der Eigentümerversammlung auf den Verwaltungsbeirat in Bezug auf Instandhaltung und Instandsetzung kann nur durch Vereinbarung vorgenommen werden.

2. Für den Einzelfall kann eine Kompetenzverlagerung von der Eigentümerversammlung auf den Verwaltungsbeirat auch durch Beschluss festgelegt werden. In einem solchen Fall muss eine Begrenzung auf eine Gesamtsumme vereinbart werden.

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IBRRS 2015, 0214
WohnungseigentumWohnungseigentum
Untergemeinschaft "Fahrstuhl": Zustimmung aller Eigentümer erforderlich

AG Ahrensburg, Urteil vom 02.04.2014 - 37 C 23/13

Die nachträgliche Bildung einer Untergemeinschaft "Fahrstuhlgemeinschaft" in Abweichung von der Teilungserklärung kommt nur in Betracht, wenn dies in einer Vereinbarung, der alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben. Ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus.

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IBRRS 2015, 0127
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Kleine Öffnungsklausel": Änderung der Kostenverteilung möglich?

LG München I, Urteil vom 01.12.2014 - 1 S 2016/14 WEG

Da erfahrungsgemäß die Begriffe "Instandhaltung" und "Instandsetzung" in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht trennscharf unterschieden werden, umfasst der Begriff "Instandhaltung" regelmäßig auch die "Instandsetzung" (hier: Öffnungsklausel bezüglich der Kostenverteilung).

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IBRRS 2015, 0163
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

AG Aachen, Urteil vom 30.04.2014 - 119 C 78/13

1. Entspricht der geltende Kostenverteilungsschlüssel in der Wohnungseigentumsanlage nicht oder nicht mehr den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, können die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit einen derartigen Kostenverteilungsschlüssel ändern.

2. Daneben kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen.

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IBRRS 2015, 0080
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausgaben und Einnahmen vollständig erfasst: Abrechnung ordnungsgemäß!

LG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2014 - 25 S 7/14

1. Eine vollständige, lückenlose und rechnerisch richtige Abrechnung liegt nur dann vor, wenn alle tatsächliche eingegangenen Gesamteinnahmen, alle geleisteten Gesamtausgaben und auch die Ausgaben erfasst sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat.

2. Sollpositionen haben in der Jahresabrechnung keinen Platz.

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IBRRS 2015, 0160
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten werden

LG Itzehoe, Urteil vom 28.05.2014 - 11 S 58/13

1. Im Bereich der Wohnungseigentumsanlage einschließlich der gemeinschaftlichen Außenflächen besteht keine eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

2. Ein Eigentümerbeschluss, der die Unterbringung der Fahrräder auf dem fahrradstellplatz von der Häufigkeit der Fahrradnutzung abhängig macht, ohne dabei zu bestimmen, welche Nutzung als "häufig" anzusehen ist, ist wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam.

3. Das Parken außerhalb der den Wohnungseigentümern zugewiesenen Stellflächen, welches deren Benutzung erschwert, stellt keinen billigenswerten Gebrauch des Gemeinschaftseigentums dar und kann per Beschluss untersagt werden.

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IBRRS 2015, 0119
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentümer können gesamtschuldnerisch für Grundbesitzabgaben haften!

VG Neustadt, Urteil vom 11.12.2014 - 4 K 777/14

1. Trotz Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft können die einzelnen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch zu Grundbesitzabgaben herangezogen werden.*)

2. Für das Beitrags und Gebührenrecht nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland Pfalz ist grundsätzlich im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit der bürgerlich rechtliche Grundstücksbegriff im Sinne des Grundbuchrechts, d. h. der formelle Grundstücksbegriff, maßgebend.*)

3. Ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff ist nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Gebühren und Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen.*)

4. Gebührenrechtlich folgt aus der Grundstücksbezogenheit der Abfallentsorgung, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine einzige Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch einstehen müssen.*)

5. Die Wohnungseigentümer bilden mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft.*)

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IBRRS 2015, 0187
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Kleine Öffnungsklausel": Änderung der Kostenverteilung möglich?

AG München, Urteil vom 09.12.2013 - 485 C 21237/13 WEG

Da erfahrungsgemäß die Begriffe "Instandhaltung" und "Instandsetzung" in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht trennscharf unterschieden werden, umfasst der Begriff "Instandhaltung" regelmäßig auch die "Instandsetzung" (hier: Öffnungsklausel bezüglich der Kostenverteilung).

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IBRRS 2015, 0082
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgemäße Abrechnung muss alle tatsächlichen Ein- und Ausgaben enthalten

LG Hamburg, Urteil vom 06.06.2014 - 318 S 85/13

Die Abrechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist.

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IBRRS 2015, 0162
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
An Abstimmung trotz Ausschlusses mitgewirkt: WEG-Beschluss anfechtbar

AG Essen-Steele, Urteil vom 27.10.2014 - 21 C 51/13

1. Die Beteiligung von Personen, die von der Abstimmung ausgeschlossen sind, führt grundsätzlich zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, welche jedoch nur dann durchgreift, wenn die Abgabe der Stimmen sich auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.

2. Ein vom Stimmverbot betroffener Wohnungseigentümer ist grundsätzlich nicht befugt, einen anderen Wohnungseigentümer zu vertreten.

3. Ein Beschluss kann auch dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn der Ausgang des damit angestrebten Rechtsstreits unsicher ist.

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IBRRS 2015, 0111
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG-Jahresabrechnung angefochten: Streitwert?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.11.2014 - 11 W 37/14

1. Bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Streitwert nicht über den Gesamtbetrag der Abrechnung bestimmt, da der Streit der Parteien grundsätzlich nicht die Frage des ersatzlosen Wegfalls der Belastung, sondern deren individuelle Reduzierung oder andere Verteilung zum Gegentand hat.

2. Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags, wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist.

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IBRRS 2015, 0076
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tatsächliche Zahlungen auf die Rücklage nicht ersichtlich: Abrechnung ungültig

AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 17.04.2014 - 880 C 27/12

1. Eine Jahresabrechnung, die weder die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage, noch die geschuldeten Zahlungen der einzelnen Eigentümer erkennen lässt, entspricht nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung und ist ungültig.

2. In die Jahresabrechnung sind alle geleisteten Zahlungen aufzunehmen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich.

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IBRRS 2015, 0075
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Verwalterwahl ohne Alternativangebote!

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 16.05.2014 - 303a C 22/13

Die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer ist bei einer Neubestellung erforderlich. Wie viele Alternativangebote einzuholen sind liegt im Ermessen der Wohnungseigentümer. Eine Verwalterwahl ohne Alternativangebote ist unzulässig.

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IBRRS 2015, 0074
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Maßnahme nicht zugestimmt: Eigentümer muss Kosten trotzdem anteilig tragen

LG München I, Urteil vom 03.04.2014 - 36 S 5269/13 WEG

Wurde in der Gemeinschaftsordnung beschlossen, dass der einzelne Eigentümer seine Teilnahme an gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Heizung, Warmwasserversorgung, Gemeinschaftsantenne, Personenaufzug, Gemeinschaftswaschküche, Pflege der Außenanlagen usw. nicht verweigern kann, kann sich ein Eigentümer nicht von der Kostentragungspflicht mit dem Argument entziehen, er habe der betreffenden Maßnahme nicht zugestimmt.

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IBRRS 2015, 0073
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit nicht verursacht: Keine Kostentragungspflicht des Verwalters

LG München I, Beschluss vom 29.04.2014 - 1 T 18206/12

Die Kosten eines Rechtsstreits können dem Verwalter auferlegt werden, wenn er den Rechtsstreit verursacht hat und ihm ein grobes Verschulden zur Last fällt, wobei hierfür Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit erforderlich ist.

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IBRRS 2015, 0072
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einnahmen und Ausgaben sind kalenderjährlich abzurechnen!

LG Köln, Urteil vom 08.05.2014 - 29 S 241/13

1. Ein vom Kalenderjahr abweichender Abrechnungszeitraum ist unzulässig, es sei denn es existiert eine entsprechende Regelung in der Gemeinschaftsordnung.

2. Wurde über mehrere Jahre hinweg die Abrechnung in Abweichung vom Kalenderjahr durchgeführt, ohne eine entsprechende Regelung in der Gemeinschaftsordnung, kann für künftige Abrechnungen die Umstellung auf das Kalenderjahr verlangt werden.

3. Ein Beschluss, der auf einen rechtskräftig für ungültig erklärten Beschluss basiert, ist seinerseits ungültig.

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IBRRS 2015, 0042
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Spätere Zuordnung von Sondernutzungsrechten: Mit Stellvertretung möglich?

KG, Beschluss vom 14.10.2014 - 1 W 358/14

Wird dem teilenden Eigentümer in der Gemeinschaftsordnung die spätere Zuordnung näher bestimmter Sondernutzungsrechte zu Sondereigentumseinheiten vorbehalten, schließt dies eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Eigentümers bei Bewilligung der Eintragung der Zuweisung nicht aus.*)

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3210
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nur die WEG ist zur Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Rechte befugt

KG, Beschluss vom 19.08.2014 - 4 W 35/14

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer befugt. Diesbezüglich besteht eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes, vorausgesetzt, dass nach der Interessenlage ein gemeinschaftliches Vorgehen erforderlich ist.

2. Bei gemeinschaftlich zu erfüllenden Pflichten der Mitberechtigten ist die Klage gegen die Rechtsgemeinschaft zu richten. Das ist der Fall bei der Duldung von Baumaßnahmen mit den damit einhergehenden Beeinträchtigungen aufgrund des gemeinschaftlichen Eigentums. Das ist eine gemeinschaftsbezogene Pflicht der Wohnungseigentümer, die auch gemeinschaftlich zu erfüllen ist.

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IBRRS 2014, 3190
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter trotz massiver Pflichtverletzungen wiedergewählt: Beschluss unwirksam

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2014 - 2-13 S 165/13

1. Eine Wiederbestellung des Verwalters ist nicht mehr vertretbar und widerspricht daher den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Mehrheit - aus welchen Gründen auch immer - den Verwalter trotz nachgewiesener Pflichtverletzungen wieder bestellt.

2. Eine Pflichtverletzung des Verwalters liegt vor, wenn es während der Zeit der Ausführung der Verwaltung durch diesen Verwalter zu einer - unstreitig von ihm zu verantwortenden - Verminderung des Instandhaltungsrücklagenkontos von 135.313,00 € auf 61.345,69 € gekommen ist, indem er Kosten, die den einzelnen Sondereigentümern zurückzurechnen gewesen wären, über das Rücklagenkonto Kosten abgerechnet hat.

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IBRRS 2014, 3185
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrechtsmissbrauch bei Wahl der Ehefrau zur Verwalterin

AG Waldkirch, Urteil vom 04.10.2013 - 1 C 314/12 WEG

1. Eine Verwalterwahl ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Wohnungseigentümer, der kraft seiner Stimmrechtsmehrheit entschlossen ist, die Geschicke der Wohnungseigentümergemeinschaft allein nach seinem Gutdünken zu bestimmen, seine Ehefrau zur Verwalterin wählt.

2. Bei rechtsmissbräuchlicher Stimmausübung ist die Stimme bei der Verwalterwahl nicht zu berücksichtigen. Die Stimmabgabe ist nichtig. Ein darauf beruhender Beschluss ist anfechtbar.

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IBRRS 2014, 3181
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fälligkeitsbestimmung in Form einer Verfallklausel ist zulässig!

LG Köln, Urteil vom 20.02.2014 - 29 S 181/13

Die Wohnungseigentümer können aufgrund der bestehenden Beschlusskompetenz gem. § 21 Abs. 7 WEG die Fälligkeitsbestimmung bezüglich des Hausgelds mit einer Verfallklausel oder einer Vorfälligkeitsregelung versehen.

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IBRRS 2014, 3143
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrechtsmissbrauch bei Wahl der Ehefrau zur Verwalterin

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2014 - 5 S 107/13

1. Eine Verwalterwahl ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Wohnungseigentümer, der kraft seiner Stimmrechtsmehrheit entschlossen ist, die Geschicke der Wohnungseigentümergemeinschaft allein nach seinem Gutdünken zu bestimmen, seine Ehefrau zur Verwalterin wählt.

2. Bei rechtsmissbräuchlicher Stimmausübung ist die Stimme bei der Verwalterwahl nicht zu berücksichtigen. Die Stimmabgabe ist nichtig. Ein darauf beruhender Beschluss ist anfechtbar.

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IBRRS 2014, 3172
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch der ausgeschiedene Wohnungseigentümer muss rückständige Wohngeldvorschüsse zahlen!

AG Brake, Urteil vom 29.10.2014 - 3 C 210/14

Auch der bereits ausgeschiedene Wohnungseigentümer bleibt nach einer Beschlussfassung über die Jahresabrechnung aus dem Wirtschaftsplan für die Zahlung von rückständigen Wohngeldvorschüssen verpflichtet. Es erfolgt gerade keine "Umschuldung" zu Lasten des neuen Eigentümers.

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IBRRS 2014, 3237
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
WEG-Sanierung: Keine Opfergrenze bei notwendiger Instandsetzung des Gebäudes!

BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14

1. Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.

2.Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die sofortige Vornahme derartiger Instandsetzungsmaßnahmen unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht den rechtsfähigen Verband, sondern diejenigen Wohnungseigentümer, die schuldhaft entweder untätig geblieben sind oder nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt bzw. sich enthalten haben.




IBRRS 2014, 4229
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Öffnungsklausel: Mitgliedschaftsrechte begrenzen auf ihr beruhende Beschlüsse!

BGH, Urteil vom 10.10.2014 - V ZR 315/13

1. Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiell-rechtlich u. a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam.*)

2. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten gehört das sog. Belastungsverbot, das jeden Wohnungseigentümer vor der Aufbürdung neuer (originärer) - sich weder aus dem Gesetz noch aus der bisherigen Gemeinschaftsordnung ergebender - Leistungspflichten schützt.*)

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IBRRS 2014, 3167
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler unzulässig?

LG Dortmund, Urteil vom 28.10.2014 - 9 S 1/14

Der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn entgegen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes keine konkreten Zwecke festgelegt werden, für welche die erhobenen Verbrauchsdaten der Wohnungseigentümer verarbeitet und genutzt werden sollen.

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IBRRS 2014, 3162
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hecken müssen nur einen Grenzabstand von einem Meter zum Nachbarn einhalten!

AG Wedding, Urteil vom 07.07.2014 - 22a C 28/14

1. Lebensbäume (Thujen) sind Hecken im Sinne des § 28 NachbG-BE, die nur einen Grenzabstand von einem Meter einhalten müssen.

2. Ein Anspruch auf Beseitigung des Überhanges von stark nadelnden Fichtenzweigen verjährt in drei Jahren nach erstmaliger Entstehung des Beseitigungsanspruchs.

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IBRRS 2014, 3159
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Berichtigungsbeschluss

LG Itzehoe, Beschluss vom 22.10.2014 - 11 S 13/14

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2014, 3157
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verjährt Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands?

AG Niebüll, Urteil vom 05.02.2014 - 18 C 42/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 3067
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Anspruch auf erstmalige Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands verjährt nicht!

LG Itzehoe, Urteil vom 14.10.2014 - 11 S 13/14

Die Verpflichtungen auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums entsprechend der Teilungserklärung bestehen unabhängig von Ansprüchen gegenüber einem Bauträger. Der Anspruch ist unverjährbar.

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IBRRS 2014, 3153
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trotz Abrechnung müssen Vorschüsse aus Wirtschaftsplan weiter gezahlt werden

AG Brake, Urteil vom 29.10.2014 - 3 C 212/14

1. Solange kein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird, besteht eine fortlaufende Verpflichtung zur Zahlung der beschlossenen Vorschüssen, da diese den Charakter einer wiederkehrenden Last für die jeweiligen Eigentümer haben.

2. Nach der sog. Fälligkeitstheorie ist der Eigentümer zur Zahlung des jeweils beschlossenen Vorschusses verpflichtet, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der eingetragene Eigentümer ist.

3. Der durch den beschlossenen Wirtschaftsplan entstandene Anspruch der Eigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Eigentümer erlischt nicht durch die später beschlossene Jahresabrechnung.

4. Auch der ausgeschiedene Wohnungseigentümer haftet nach einer Beschlussfassung über die Jahresabrechnung weiterhin aus dem Wirtschaftsplan für die Wohngeldvorschüsse, die in seiner Zeit als Wohnungseigentümer fällig geworden sind.

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IBRRS 2014, 3040
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Parkhaus als Teil einer WEG-Anlage: Abdichtungsebenen sind Gemeinschaftseigentum!

AG Wilhelmshaven, Urteil vom 08.04.2014 - 6 C 331/12

1. Zu den konstruktiven Teilen des Gebäudes gehören insbesondere sämtliche Geschossdecken und auch das Dach eines Gebäudes. Darüber hinaus gehören zu den konstruktiven Teilen sämtliche Schichten zur Isolierung gegen Feuchtigkeit sowie die entsprechenden Abdichtungsanschlüsse.

2. Dementsprechend sind die Abdichtungsebenen im einem Parkhaus dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen.

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IBRRS 2014, 3038
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizungserneuerung durch Angebote konkretisiert: Mit Beschluss ist zu rechnen!

LG Hamburg, Urteil vom 09.10.2013 - 318 S 20/13

Wenn nach dem Inhalt der Einladung damit zu rechnen gewesen ist, dass bereits eine konkrete Erneuerung der Heizungsanlage beschlossen wird, mussten die eingeladenen Wohnungseigentümer gleichsam erst recht damit rechnen, dass die Beschlussfassung sich nur auf die Vorbereitung einer endgültigen Beschlussfassung erstreckt. Dies gilt erst recht, wenn, wie hier, in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass die bereits von der Verwaltung eingeholten Angebote noch versandt werden, und zwar nach der Einladung und rechtzeitig vor der Versammlung.*)

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IBRRS 2014, 3035
WohnungseigentumWohnungseigentum
Regelung zu Fenstern als Sondereigentum nichtig: Wer trägt die Kosten der Instandsetzung?

LG Dortmund, Urteil vom 01.04.2014 - 1 S 178/13

Eine nichtige Regelung, wonach Fenster zum Bestandteil des Sondereigentums gehören, kann im Einzelfall im Wege der Umdeutung dahin verstanden werden, dass die Kostenlast für die jeweilige Maßnahme denjenigen Wohnungseigentümern aufgebürdet wird, in deren Wohnung sich die zu erneuernden oder zu wartenden Fenster befinden. Voraussetzung dafür ist jedoch das Bestehen einer weiteren Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, dass jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum auf seine Kosten instand zu halten und instand zu setzen hat.

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IBRRS 2014, 2940
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Leinenzwang für Hunde gemäß Hausordnung: Kein Anspruch auf Anleinung!

AG München, Urteil vom 23.10.2013 - 113 C 19711/13

Sieht die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Leinenzwang für Hunde in der Anlage vor, so steht den Miteigentümern kein Anspruch auf Anleinung des Hundes gegen die ebenfalls in der Anlage wohnhaften Mieter zu. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus einer Verletzung des Miteigentums am Gemeinschaftseigentum, wenn die Gefährlichkeit des Hundes nicht nachvollziehbar vorgetragen werden kann.

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IBRRS 2014, 3016
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
BGH: Beschluss über Vorschüsse für Anwaltskosten zulässig?

BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 26/14

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind.*)

2. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen aller Wohnungseigentümer angesetzt werden. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.*)

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IBRRS 2014, 2928
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümergemeinschaft entsteht: Nur für den Ersterwerber gilt schon das WEG!

LG Rostock, Beschluss vom 16.10.2013 - 1 T 179/13

Nur dem "Ersterwerber" soll in der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümerschaft eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetz gelten.

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IBRRS 2014, 2936
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Werdende Gemeinschaft: Zweiterwerber der Vormerkung haftet nicht für Lasten und Kosten!

LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2014 - 2 S 19/14

Tritt ein werdender Wohnungseigentümer in einer in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft die für ihn im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung ab, so ist der Zessionar ein Zweiterwerber. Er ist damit nicht Mitglied der werdenden Gemeinschaft und haftet nicht für die Lasten und Kosten gegenüber den anderen Eigentümern.

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IBRRS 2014, 2927
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstbeschluss bestandskräftig: Zweitbeschluss trotzdem möglich!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.07.2013 - 980a C 51/12

Wohnungseigentümer sind jederzeit befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit im Wege eines sog. Zweitbeschlusses erneut zu beschließen. Die Bestandskraft des Erstbeschlusses sperrt nicht die erneute Beschlussfassung.

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IBRRS 2014, 2933
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
GEMA: Auch bei WEG mit 343 Einheiten liegt keine öffentliche Wiedergabe vor!

OLG München, Urteil vom 11.09.2014 - 6 U 2619/13

Werden Hörfunk- und Fernsehsendungen nach Empfang der Satellitensignale von der Kopfstation der Gemeinschaftsantenne mit Hilfe des Kabelnetzes leitungsgebunden an die angeschlossenen Empfangsgeräte der Mitglieder einer WEG gesendet, handelt es sich nicht um eine zustimmungspflichtige öffentliche Wiedergabe, denn sie beschränkt sich auf die Versorgung der zu der Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Wohneinheiten. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine WEG mit 343 Wohnungseigentümern handelt.

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IBRRS 2014, 2852
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Einnahmen nicht aufgelistet: Abrechnung ungültig!

LG Berlin, Urteil vom 28.05.2013 - 55 S 73/12 WEG

1. Die fehlende Darstellung der Einnahmen der WEG macht die Abrechnung insgesamt unschlüssig und dadurch ungültig.

2. Die Sicherung des Fernsehempfangs durch Vertragsschluss mit einem Anbieter ist eine ureigene Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung.

3. Es liegt kein Ladungsmangel vor, wenn in der Darstellung der Einladung zur Versammlung eine Erhöhungsklausel nicht erwähnt war, diese jedoch in der Versammlung beschlossen wurde. Das ist auch dann der Fall, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einem Abschluss- und Benutzungszwang unterliegt.

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IBRRS 2014, 2842
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine öffentlich-rechtliche Nachbarklage bei Maßnahmen gegen Miteigentümer

VG Minden, Urteil vom 19.08.2014 - 1 K 2257/12

Ein Sondereigentümer kann nicht im Wege einer öffentlich-rechtlichen Klage gegen die Stadt geltend machen, dass er durch Maßnahmen der Stadt gegen einen Miteigentümer derselben Eigentümergemeinschaft in eigenen Rechte verletzt wird.

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IBRRS 2014, 2854
ProzessualesProzessuales
Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?

KG, Beschluss vom 10.09.2013 - 4 W 40/13

Das Gesamtinteresse im Sinne von § 49a GKG ist mit dem Nennbetrag des angefochtenen Beschlussgegenstands gleichzusetzen.

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IBRRS 2014, 2831
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruchsgegner nicht eindeutig bestimmt: WEG-Beschluss unwirksam

AG Dortmund, Urteil vom 26.08.2014 - 512 C 13/14

Zum notwendigen Inhalt eines Beschlusses, mit dem die Gemeinschaft Ansprüche einzelner Eigentümer auf Fertigstellung von Arbeiten gegenüber dem Verkäufer oder einem Bauunternehmen an sich zieht.*)

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IBRRS 2014, 2830
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Konto nicht eindeutig der WEG zuzuordnen: Eigentümer muss nicht zahlen

AG Hamburg, Urteil vom 25.07.2014 - 10 C 24/14

Die Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, eine Zahlung auf ein nicht unmittelbar der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehendes Konto zu erbringen, wenn die Zahlungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch das Ausbleiben der Zahlungen nicht gefährdet ist.

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IBRRS 2014, 2808
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung einer Pflanze vom Gemeinschaftseigentum muss die WEG beschließen

LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2013 - 318 S 130/12

Die Frage der Bepflanzung des gemeinschaftlichen Eigentums unterliegt der Disposition aller Eigentümer. Ein Eigentümer muss eine Pflanze, die auf Gemeinschaftseigentum steht und nicht von ihm angebracht worden ist, nicht beseitigen.

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IBRRS 2014, 2827
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Legionellen in der Wasserleitung: Gemeinschaft muss handeln!

VGH Bayern, Beschluss vom 29.09.2014 - 20 CS 14.1663

1. Die WEG kann richtige Adressatin belastender Bescheide in Vollzug der Trinkwasserverordnung sein.

2. Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen im Gemeinschaftseigentum. Die Wasserarmaturen in den Wohneinheiten unterfallen jedoch dem Sondereigentum.

3. Ein Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung Armaturen zur Wasserentnahme benutzt, welche nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Trinkwasserverordnung entsprechen, gefährdet das Trinkwasser im Leitungssystem der Installationsanlage und verstößt gegen seine Pflichten gegenüber den anderen Eigentümern.

4. Die pauschale Anordnung, alle nicht zertifizierten Armaturen in den Wohneinheiten auszutauschen, ohne dass eine Prüfung im Einzelfall erfolgt, ob diese gesundheitlich bedenklich sind, ist nicht rechtmäßig. Auch nicht zertifizierte Wasserarmaturen können den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügen.

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IBRRS 2014, 2806
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß geführt: Wichtiger Grund für Abberufung!

LG Hamburg, Urteil vom 13.11.2013 - 318 S 23/13

1. Ein wichtiger Grund für die Abbestellung des Verwalters ist gegeben, wenn er Insolvenzantrag stellen muss oder sonst in Vermögensverfall gerät. Das nie auszuschließende allgemeine Insolvenzrisiko reicht für eine sofortige Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund nicht aus.

2. Ein weiterer wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn er die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt. Dabei müssen die Mängel bei der Führung der Beschlusssammlung ein gewisses Gewicht haben. Das ist etwa der Fall, wenn aus einer Beschlusssammlung nicht klar zu entnehmen ist, was genau Gegenstand der Annahme war und worauf sich ein Abstimmungsergebnis eigentlich bezieht.

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