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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0508
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstmalige Verwalterwahl nur mit Alternativangeboten

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.01.2015 - 2-09 S 45/14

Vor der erstmaligen Bestellung eines Verwalters müssen Alternativangebote eingeholt und den Eigentümern übersandt werden. Ist das nicht der Fall, ist die erfolgte Verwalterbestellung unwirksam. Das ist auch dann der Fall, wenn sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer im Vorfeld der Versammlung auf den gewählten Verwalter verständigt hatte.

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IBRRS 2015, 0466
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann kann keine plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums verlangt werden?

BGH, Urteil vom 14.11.2014 - V ZR 118/13

1. Der Erwerber einer Eigentumswohnung, der mit dem teilenden Eigentümer eine von dem Teilungsplan abweichende bauliche Ausgestaltung vereinbart, ist hinsichtlich der sich daraus ergebenden Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nicht Störer und daher gegenüber anderen Wohnungseigentümern nicht zur Beseitigung des planwidrigen Zustands verpflichtet.*)

2. Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird. Der Anspruch wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begrenzt und entfällt deshalb, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist.*)

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IBRRS 2015, 0451
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Naturheilpraxis in Wohnung: Erlaubnis der Eigentümerversammlung erforderlich!

LG München I, Urteil vom 26.01.2015 - 1 S 9962/14 WEG

1. Ob die Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktikerpraxis für die anderen Wohnungseigentümer einen unverhältnismäßig großen Nachteil darstellt, ist grundsätzlich in jedem Einzelfall gesondert zu beurteilen.

2. In einem Haus mit 16 Wohneinheiten fällt eine Patientenfrequenz von 5 am Tag jedenfalls bedeutend mehr ins Gewicht als in einem Haus mit wesentlich mehr Wohneinheiten, weil dort die Personenfluktuation ohnehin höher ist.

3. In jedem Fall kann nicht einfach davon ausgegangen werden, dass die Beeinträchtigung unerheblich ist. Es muss die Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung eingeholt werden, sofern dies in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen ist.

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IBRRS 2015, 0442
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse ist nicht eintragungsfähig

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 369/14

1. Die Teilung nach § 8 WEG erfordert keine gerichtliche Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB.*)

2. Sondereigentum an einer ebenerdigen Terrasse, die keine vertikale Abgrenzung gegen Gemeinschaftseigentum oder fremdes Sondereigentum hat, darf nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IBRRS 2015, 0363
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung deckelt den Anspruch aus dem Wirtschaftsplan!

LG Dortmund, Urteil vom 24.06.2014 - 1 S 18/13

1. Grundsätzlich bleibt § 28 Abs. 2 WEG nach Abschluss des Wirtschaftsjahres alleinige Anspruchsgrundlage für die Vorschusszahlungen. Der Beschluss der Jahresabrechnung hat keine Verdoppelung des Rechtsgrundes zur Folge.

2. Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Jahresabrechnung die Differenz zwischen den Sollzahlungen und den tatsächlichen Ausgaben ausweist. Das ist die eigentliche sog. Abrechnungsspitze. Ein Beschluss, welcher die Differenz zwischen den tatsächlichen Zahlungen und den Ausgaben ausweist, wäre – zumindest wenn die tatsächlichen Zahlungen nicht den Sollzahlungen entsprechen – mangels Beschlusskompetenz nichtig.

3. Die gem. § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse stehen unter dem Vorbehalt der Korrektur durch die später nach Ablauf des Wirtschaftsjahres genehmigte Jahresabrechnung. Bei der Ausweisung der Differenz zwischen Sollzahlungen und tatsächlichen Ausgaben in der Jahresabrechnung und einem Guthabenbetrag folgt dementsprechend eine Deckelung der vom Wohnungseigentümer noch zu zahlenden Wohngeldrückstände daraus, dass der Forderung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.

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IBRRS 2015, 0376
ProzessualesProzessuales
Vergemeinschaftung: Wohnungseigentümer verlieren Prozessführungsbefugnis!

BGH, Urteil vom 05.12.2014 - V ZR 85/14

Wird das gemeinschaftliche Eigentum durch einen Wohnungseigentümer gestört und wird der Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Ausführung zugewiesen (vergemeinschaftet), sind die einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr prozessführungsbefugt.

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IBRRS 2015, 0369
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ungedämmte Rohre unter dem Estrich: Korrektur der Heizkostenabrechnung?

AG Emmendingen, Urteil vom 10.04.2012 - 3 C 115/10

Zwar lässt § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkV eine Korrektur nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, die überwiegend ungedämmt sind, zu. Diese Vorschrift ist aber auf den Fall der ungedämmt unter dem Estrich verlegten Einrohrheizungsanlagen analog anzuwenden.

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IBRRS 2015, 0320
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger ist auch Verwalter: Kein gemeinsamer Gerichtsstand für Baumängel- und WEG-Ansprüche!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2014 - 11 SV 114/14

Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts ist nicht möglich, wenn gegen den Beklagten einerseits in seiner Eigenschaft als Hausverwalter Ansprüche nach dem WEG und andererseits in seiner Eigenschaft als Bauträger werkvertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.*)




IBRRS 2015, 0284
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter 45% teuerer als die Konkurrenz: Bestellung unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 23.09.2014 - 55 S 302/12 WEG

1. Allein der Umstand, dass ein Wohnungseigentümer die ihm zustehende Stimmenmehrheit nutzt, um die Bestellung eines bestimmten Verwalters zu erreichen, stellt allein noch keinen Stimmrechtsmissbrauch dar.

2. Eine Majorisierung ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn durch die Ausübung des Mehrheitsrechts gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen wird, wie etwa bei der Verschaffung unangemessener Vorteile oder der Bestellung eines persönlich ungeeigneten oder fachlich unfähigen Verwalters.

3. Ein wichtiger Grund gegen die Bestellung eines Verwalters ist gegeben, wenn eine erhebliche Preisdifferenz zu dem Angebot eines Konkurrenten vorliegt, die nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

4. Wird anstelle des bisherigen Verwalters ein Tochterunternehmen desselben zum neuen Verwalter gewählt, ist allein der Einwand, dadurch werde die Kontinuität der Verwaltung gewährleistet, kein sachlicher Grund, ein deutlich, nämlich um 45 % günstigeres Angebot eines anderen Verwalters unbeachtet zu lassen.

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IBRRS 2015, 0312
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflicht zur Zustimmung zu einem Beschluss bei Bruchteilsgemeinschaft?

LG Stuttgart, Urteil vom 07.01.2015 - 13 S 174/13

Wenn mangels Anwendbarkeit des WEG-Rechts eine mehrstimmige Beschlussfassung nicht möglich ist, kann das Recht, die Zustimmung nach eigenem Ermessen aus Zwecksmäßigkeitserwägungen zu verweigern, verwirkt sein.

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IBRRS 2015, 0283
WohnungseigentumWohnungseigentum
Errichtung von Sandkasten und Schaukel erfordert Zustimmung aller Eigentümer!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.2014 - 2-09 S 79/13

Bei der Errichtung von Sandkasten und Schaukel auf der Freifläche einer WEG handelt es sich um eine bauliche Veränderung, der alle Eigentümer zustimmen müssen.

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IBRRS 2015, 0309
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung: Klageantrag muss ausgelegt werden!

BGH, Urteil vom 12.12.2014 - V ZR 53/14

Auch bei einer Beschlussanfechtungsklage darf die Auslegung des Klageantrags - wie allgemein im Prozessrecht - nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen; nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung unter Einbeziehung der gesamten Klageschrift nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten.*)

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IBRRS 2015, 0282
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einräumung von Sondernutzungsrechten per Beschluss unzulässig

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.08.2014 - 2-09 S 27/13

1. Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage um 9 Sektorantennen und 7 Richtfunkantennen stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungserbbauberechtigten.

2. Ein Beschluss, mit dem einem Eigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche eingeräumt wird, ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung nichtig.

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IBRRS 2015, 0305
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG zieht Vorgehen gegen Störungen an sich: Eigentümer kann nicht (mehr) klagen!

BGH, Urteil vom 05.12.2014 - V ZR 5/14

Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.*)

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IBRRS 2015, 0259
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch Teileigentümer dürfen über den Wirtschaftsplan abstimmen!

LG Itzehoe, Urteil vom 15.07.2014 - 11 S 82/13

1. Alle Wohnungs- und Teileigentümer dürfen grundsätzlich über den Wirtschaftsplan beschließen. Das gilt auch dann, wenn einzelne Positionen nur eine abgeschlossene Gruppe von (Teil-) Eigentümern betreffen.

2. Eine getrennte Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan kommt dann Betracht, wenn die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung die Bildung von selbständigen Untergemeinschaften vorsehen.

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IBRRS 2015, 0252
WohnungseigentumWohnungseigentum
Genehmigung der Jahresabrechnung gilt nicht zugleich für den Verteilungsschlüssel

LG Itzehoe, Urteil vom 15.04.2014 - 11 S 32/13

Aus der Genehmigung einer Jahresabrechnung kann nicht geschlossen werden, dass damit zugleich der in der Jahresabrechnung zugrunde gelegte Kostenverteilungsschlüssel genehmigt wird.

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IBRRS 2015, 0244
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tochter des Mehrheitseigentümers zur Verwalterin bestellt: Beschluss unwirksam

AG Hannover, Urteil vom 06.05.2014 - 483 C 12045/13

Wird die Tochter der Eigentümerin mit den meisten Eigentumseinheiten der WEG zur Verwalterin bestellt, bestehen erhebliche Zweifel an ihrer erforderlichen Neutralität. Ein solcher Beschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher ungültig.

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IBRRS 2015, 0242
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wasserzähler im Keller eines Eigentümers ist kein Mangel des Gemeinschaftseigentums!

OLG Bremen, Urteil vom 12.12.2014 - 2 U 54/14

Befinden sich Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum, der zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehört, so stellt dies in der Regel keinen Mangel am Gemeinschaftseigentum dar. Hingegen kann mit dieser baulichen Situation ein Mangel am Sondereigentum gegeben sein.*)

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IBRRS 2015, 0212
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandhaltung und -setzung: Kompetenzverlagerung auf Beirat möglich?

LG Itzehoe, Urteil vom 01.07.2014 - 11 S 10/13

1. Eine grundsätzliche Kompetenzverlagerung von der Eigentümerversammlung auf den Verwaltungsbeirat in Bezug auf Instandhaltung und Instandsetzung kann nur durch Vereinbarung vorgenommen werden.

2. Für den Einzelfall kann eine Kompetenzverlagerung von der Eigentümerversammlung auf den Verwaltungsbeirat auch durch Beschluss festgelegt werden. In einem solchen Fall muss eine Begrenzung auf eine Gesamtsumme vereinbart werden.

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IBRRS 2015, 0214
WohnungseigentumWohnungseigentum
Untergemeinschaft "Fahrstuhl": Zustimmung aller Eigentümer erforderlich

AG Ahrensburg, Urteil vom 02.04.2014 - 37 C 23/13

Die nachträgliche Bildung einer Untergemeinschaft "Fahrstuhlgemeinschaft" in Abweichung von der Teilungserklärung kommt nur in Betracht, wenn dies in einer Vereinbarung, der alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben. Ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus.

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IBRRS 2015, 0127
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Kleine Öffnungsklausel": Änderung der Kostenverteilung möglich?

LG München I, Urteil vom 01.12.2014 - 1 S 2016/14 WEG

Da erfahrungsgemäß die Begriffe "Instandhaltung" und "Instandsetzung" in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht trennscharf unterschieden werden, umfasst der Begriff "Instandhaltung" regelmäßig auch die "Instandsetzung" (hier: Öffnungsklausel bezüglich der Kostenverteilung).

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IBRRS 2015, 0163
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

AG Aachen, Urteil vom 30.04.2014 - 119 C 78/13

1. Entspricht der geltende Kostenverteilungsschlüssel in der Wohnungseigentumsanlage nicht oder nicht mehr den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, können die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit einen derartigen Kostenverteilungsschlüssel ändern.

2. Daneben kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen.

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IBRRS 2015, 0080
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausgaben und Einnahmen vollständig erfasst: Abrechnung ordnungsgemäß!

LG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2014 - 25 S 7/14

1. Eine vollständige, lückenlose und rechnerisch richtige Abrechnung liegt nur dann vor, wenn alle tatsächliche eingegangenen Gesamteinnahmen, alle geleisteten Gesamtausgaben und auch die Ausgaben erfasst sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat.

2. Sollpositionen haben in der Jahresabrechnung keinen Platz.

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IBRRS 2015, 0160
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten werden

LG Itzehoe, Urteil vom 28.05.2014 - 11 S 58/13

1. Im Bereich der Wohnungseigentumsanlage einschließlich der gemeinschaftlichen Außenflächen besteht keine eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

2. Ein Eigentümerbeschluss, der die Unterbringung der Fahrräder auf dem fahrradstellplatz von der Häufigkeit der Fahrradnutzung abhängig macht, ohne dabei zu bestimmen, welche Nutzung als "häufig" anzusehen ist, ist wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam.

3. Das Parken außerhalb der den Wohnungseigentümern zugewiesenen Stellflächen, welches deren Benutzung erschwert, stellt keinen billigenswerten Gebrauch des Gemeinschaftseigentums dar und kann per Beschluss untersagt werden.

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IBRRS 2015, 0119
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentümer können gesamtschuldnerisch für Grundbesitzabgaben haften!

VG Neustadt, Urteil vom 11.12.2014 - 4 K 777/14

1. Trotz Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft können die einzelnen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch zu Grundbesitzabgaben herangezogen werden.*)

2. Für das Beitrags und Gebührenrecht nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland Pfalz ist grundsätzlich im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit der bürgerlich rechtliche Grundstücksbegriff im Sinne des Grundbuchrechts, d. h. der formelle Grundstücksbegriff, maßgebend.*)

3. Ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff ist nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Gebühren und Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen.*)

4. Gebührenrechtlich folgt aus der Grundstücksbezogenheit der Abfallentsorgung, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine einzige Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch einstehen müssen.*)

5. Die Wohnungseigentümer bilden mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft.*)

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IBRRS 2015, 0187
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Kleine Öffnungsklausel": Änderung der Kostenverteilung möglich?

AG München, Urteil vom 09.12.2013 - 485 C 21237/13 WEG

Da erfahrungsgemäß die Begriffe "Instandhaltung" und "Instandsetzung" in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht trennscharf unterschieden werden, umfasst der Begriff "Instandhaltung" regelmäßig auch die "Instandsetzung" (hier: Öffnungsklausel bezüglich der Kostenverteilung).

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IBRRS 2015, 0082
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgemäße Abrechnung muss alle tatsächlichen Ein- und Ausgaben enthalten

LG Hamburg, Urteil vom 06.06.2014 - 318 S 85/13

Die Abrechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist.

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IBRRS 2015, 0162
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
An Abstimmung trotz Ausschlusses mitgewirkt: WEG-Beschluss anfechtbar

AG Essen-Steele, Urteil vom 27.10.2014 - 21 C 51/13

1. Die Beteiligung von Personen, die von der Abstimmung ausgeschlossen sind, führt grundsätzlich zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, welche jedoch nur dann durchgreift, wenn die Abgabe der Stimmen sich auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.

2. Ein vom Stimmverbot betroffener Wohnungseigentümer ist grundsätzlich nicht befugt, einen anderen Wohnungseigentümer zu vertreten.

3. Ein Beschluss kann auch dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn der Ausgang des damit angestrebten Rechtsstreits unsicher ist.

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IBRRS 2015, 0111
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG-Jahresabrechnung angefochten: Streitwert?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.11.2014 - 11 W 37/14

1. Bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Streitwert nicht über den Gesamtbetrag der Abrechnung bestimmt, da der Streit der Parteien grundsätzlich nicht die Frage des ersatzlosen Wegfalls der Belastung, sondern deren individuelle Reduzierung oder andere Verteilung zum Gegentand hat.

2. Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags, wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist.

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IBRRS 2015, 0076
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tatsächliche Zahlungen auf die Rücklage nicht ersichtlich: Abrechnung ungültig

AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 17.04.2014 - 880 C 27/12

1. Eine Jahresabrechnung, die weder die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage, noch die geschuldeten Zahlungen der einzelnen Eigentümer erkennen lässt, entspricht nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung und ist ungültig.

2. In die Jahresabrechnung sind alle geleisteten Zahlungen aufzunehmen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich.

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IBRRS 2015, 0075
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Verwalterwahl ohne Alternativangebote!

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 16.05.2014 - 303a C 22/13

Die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer ist bei einer Neubestellung erforderlich. Wie viele Alternativangebote einzuholen sind liegt im Ermessen der Wohnungseigentümer. Eine Verwalterwahl ohne Alternativangebote ist unzulässig.

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IBRRS 2015, 0074
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Maßnahme nicht zugestimmt: Eigentümer muss Kosten trotzdem anteilig tragen

LG München I, Urteil vom 03.04.2014 - 36 S 5269/13 WEG

Wurde in der Gemeinschaftsordnung beschlossen, dass der einzelne Eigentümer seine Teilnahme an gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Heizung, Warmwasserversorgung, Gemeinschaftsantenne, Personenaufzug, Gemeinschaftswaschküche, Pflege der Außenanlagen usw. nicht verweigern kann, kann sich ein Eigentümer nicht von der Kostentragungspflicht mit dem Argument entziehen, er habe der betreffenden Maßnahme nicht zugestimmt.

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IBRRS 2015, 0073
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit nicht verursacht: Keine Kostentragungspflicht des Verwalters

LG München I, Beschluss vom 29.04.2014 - 1 T 18206/12

Die Kosten eines Rechtsstreits können dem Verwalter auferlegt werden, wenn er den Rechtsstreit verursacht hat und ihm ein grobes Verschulden zur Last fällt, wobei hierfür Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit erforderlich ist.

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IBRRS 2015, 0072
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einnahmen und Ausgaben sind kalenderjährlich abzurechnen!

LG Köln, Urteil vom 08.05.2014 - 29 S 241/13

1. Ein vom Kalenderjahr abweichender Abrechnungszeitraum ist unzulässig, es sei denn es existiert eine entsprechende Regelung in der Gemeinschaftsordnung.

2. Wurde über mehrere Jahre hinweg die Abrechnung in Abweichung vom Kalenderjahr durchgeführt, ohne eine entsprechende Regelung in der Gemeinschaftsordnung, kann für künftige Abrechnungen die Umstellung auf das Kalenderjahr verlangt werden.

3. Ein Beschluss, der auf einen rechtskräftig für ungültig erklärten Beschluss basiert, ist seinerseits ungültig.

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IBRRS 2015, 0042
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Spätere Zuordnung von Sondernutzungsrechten: Mit Stellvertretung möglich?

KG, Beschluss vom 14.10.2014 - 1 W 358/14

Wird dem teilenden Eigentümer in der Gemeinschaftsordnung die spätere Zuordnung näher bestimmter Sondernutzungsrechte zu Sondereigentumseinheiten vorbehalten, schließt dies eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Eigentümers bei Bewilligung der Eintragung der Zuweisung nicht aus.*)

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3210
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nur die WEG ist zur Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Rechte befugt

KG, Beschluss vom 19.08.2014 - 4 W 35/14

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer befugt. Diesbezüglich besteht eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes, vorausgesetzt, dass nach der Interessenlage ein gemeinschaftliches Vorgehen erforderlich ist.

2. Bei gemeinschaftlich zu erfüllenden Pflichten der Mitberechtigten ist die Klage gegen die Rechtsgemeinschaft zu richten. Das ist der Fall bei der Duldung von Baumaßnahmen mit den damit einhergehenden Beeinträchtigungen aufgrund des gemeinschaftlichen Eigentums. Das ist eine gemeinschaftsbezogene Pflicht der Wohnungseigentümer, die auch gemeinschaftlich zu erfüllen ist.

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IBRRS 2014, 3190
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter trotz massiver Pflichtverletzungen wiedergewählt: Beschluss unwirksam

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2014 - 2-13 S 165/13

1. Eine Wiederbestellung des Verwalters ist nicht mehr vertretbar und widerspricht daher den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Mehrheit - aus welchen Gründen auch immer - den Verwalter trotz nachgewiesener Pflichtverletzungen wieder bestellt.

2. Eine Pflichtverletzung des Verwalters liegt vor, wenn es während der Zeit der Ausführung der Verwaltung durch diesen Verwalter zu einer - unstreitig von ihm zu verantwortenden - Verminderung des Instandhaltungsrücklagenkontos von 135.313,00 € auf 61.345,69 € gekommen ist, indem er Kosten, die den einzelnen Sondereigentümern zurückzurechnen gewesen wären, über das Rücklagenkonto Kosten abgerechnet hat.

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IBRRS 2014, 3185
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrechtsmissbrauch bei Wahl der Ehefrau zur Verwalterin

AG Waldkirch, Urteil vom 04.10.2013 - 1 C 314/12 WEG

1. Eine Verwalterwahl ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Wohnungseigentümer, der kraft seiner Stimmrechtsmehrheit entschlossen ist, die Geschicke der Wohnungseigentümergemeinschaft allein nach seinem Gutdünken zu bestimmen, seine Ehefrau zur Verwalterin wählt.

2. Bei rechtsmissbräuchlicher Stimmausübung ist die Stimme bei der Verwalterwahl nicht zu berücksichtigen. Die Stimmabgabe ist nichtig. Ein darauf beruhender Beschluss ist anfechtbar.

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IBRRS 2014, 3181
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fälligkeitsbestimmung in Form einer Verfallklausel ist zulässig!

LG Köln, Urteil vom 20.02.2014 - 29 S 181/13

Die Wohnungseigentümer können aufgrund der bestehenden Beschlusskompetenz gem. § 21 Abs. 7 WEG die Fälligkeitsbestimmung bezüglich des Hausgelds mit einer Verfallklausel oder einer Vorfälligkeitsregelung versehen.

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IBRRS 2014, 3143
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrechtsmissbrauch bei Wahl der Ehefrau zur Verwalterin

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2014 - 5 S 107/13

1. Eine Verwalterwahl ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Wohnungseigentümer, der kraft seiner Stimmrechtsmehrheit entschlossen ist, die Geschicke der Wohnungseigentümergemeinschaft allein nach seinem Gutdünken zu bestimmen, seine Ehefrau zur Verwalterin wählt.

2. Bei rechtsmissbräuchlicher Stimmausübung ist die Stimme bei der Verwalterwahl nicht zu berücksichtigen. Die Stimmabgabe ist nichtig. Ein darauf beruhender Beschluss ist anfechtbar.

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IBRRS 2014, 3172
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch der ausgeschiedene Wohnungseigentümer muss rückständige Wohngeldvorschüsse zahlen!

AG Brake, Urteil vom 29.10.2014 - 3 C 210/14

Auch der bereits ausgeschiedene Wohnungseigentümer bleibt nach einer Beschlussfassung über die Jahresabrechnung aus dem Wirtschaftsplan für die Zahlung von rückständigen Wohngeldvorschüssen verpflichtet. Es erfolgt gerade keine "Umschuldung" zu Lasten des neuen Eigentümers.

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IBRRS 2014, 3237
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
WEG-Sanierung: Keine Opfergrenze bei notwendiger Instandsetzung des Gebäudes!

BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14

1. Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.

2.Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die sofortige Vornahme derartiger Instandsetzungsmaßnahmen unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht den rechtsfähigen Verband, sondern diejenigen Wohnungseigentümer, die schuldhaft entweder untätig geblieben sind oder nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt bzw. sich enthalten haben.




IBRRS 2014, 4229
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Öffnungsklausel: Mitgliedschaftsrechte begrenzen auf ihr beruhende Beschlüsse!

BGH, Urteil vom 10.10.2014 - V ZR 315/13

1. Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiell-rechtlich u. a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam.*)

2. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten gehört das sog. Belastungsverbot, das jeden Wohnungseigentümer vor der Aufbürdung neuer (originärer) - sich weder aus dem Gesetz noch aus der bisherigen Gemeinschaftsordnung ergebender - Leistungspflichten schützt.*)

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IBRRS 2014, 3167
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler unzulässig?

LG Dortmund, Urteil vom 28.10.2014 - 9 S 1/14

Der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn entgegen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes keine konkreten Zwecke festgelegt werden, für welche die erhobenen Verbrauchsdaten der Wohnungseigentümer verarbeitet und genutzt werden sollen.

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IBRRS 2014, 3162
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Hecken müssen nur einen Grenzabstand von einem Meter zum Nachbarn einhalten!

AG Wedding, Urteil vom 07.07.2014 - 22a C 28/14

1. Lebensbäume (Thujen) sind Hecken im Sinne des § 28 NachbG-BE, die nur einen Grenzabstand von einem Meter einhalten müssen.

2. Ein Anspruch auf Beseitigung des Überhanges von stark nadelnden Fichtenzweigen verjährt in drei Jahren nach erstmaliger Entstehung des Beseitigungsanspruchs.

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IBRRS 2014, 3159
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Berichtigungsbeschluss

LG Itzehoe, Beschluss vom 22.10.2014 - 11 S 13/14

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2014, 3157
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verjährt Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands?

AG Niebüll, Urteil vom 05.02.2014 - 18 C 42/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 3067
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Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Anspruch auf erstmalige Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands verjährt nicht!

LG Itzehoe, Urteil vom 14.10.2014 - 11 S 13/14

Die Verpflichtungen auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums entsprechend der Teilungserklärung bestehen unabhängig von Ansprüchen gegenüber einem Bauträger. Der Anspruch ist unverjährbar.

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IBRRS 2014, 3153
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Trotz Abrechnung müssen Vorschüsse aus Wirtschaftsplan weiter gezahlt werden

AG Brake, Urteil vom 29.10.2014 - 3 C 212/14

1. Solange kein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird, besteht eine fortlaufende Verpflichtung zur Zahlung der beschlossenen Vorschüssen, da diese den Charakter einer wiederkehrenden Last für die jeweiligen Eigentümer haben.

2. Nach der sog. Fälligkeitstheorie ist der Eigentümer zur Zahlung des jeweils beschlossenen Vorschusses verpflichtet, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der eingetragene Eigentümer ist.

3. Der durch den beschlossenen Wirtschaftsplan entstandene Anspruch der Eigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Eigentümer erlischt nicht durch die später beschlossene Jahresabrechnung.

4. Auch der ausgeschiedene Wohnungseigentümer haftet nach einer Beschlussfassung über die Jahresabrechnung weiterhin aus dem Wirtschaftsplan für die Wohngeldvorschüsse, die in seiner Zeit als Wohnungseigentümer fällig geworden sind.

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IBRRS 2014, 3040
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Parkhaus als Teil einer WEG-Anlage: Abdichtungsebenen sind Gemeinschaftseigentum!

AG Wilhelmshaven, Urteil vom 08.04.2014 - 6 C 331/12

1. Zu den konstruktiven Teilen des Gebäudes gehören insbesondere sämtliche Geschossdecken und auch das Dach eines Gebäudes. Darüber hinaus gehören zu den konstruktiven Teilen sämtliche Schichten zur Isolierung gegen Feuchtigkeit sowie die entsprechenden Abdichtungsanschlüsse.

2. Dementsprechend sind die Abdichtungsebenen im einem Parkhaus dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen.

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