Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 3038
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizungserneuerung durch Angebote konkretisiert: Mit Beschluss ist zu rechnen!

LG Hamburg, Urteil vom 09.10.2013 - 318 S 20/13

Wenn nach dem Inhalt der Einladung damit zu rechnen gewesen ist, dass bereits eine konkrete Erneuerung der Heizungsanlage beschlossen wird, mussten die eingeladenen Wohnungseigentümer gleichsam erst recht damit rechnen, dass die Beschlussfassung sich nur auf die Vorbereitung einer endgültigen Beschlussfassung erstreckt. Dies gilt erst recht, wenn, wie hier, in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass die bereits von der Verwaltung eingeholten Angebote noch versandt werden, und zwar nach der Einladung und rechtzeitig vor der Versammlung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3035
WohnungseigentumWohnungseigentum
Regelung zu Fenstern als Sondereigentum nichtig: Wer trägt die Kosten der Instandsetzung?

LG Dortmund, Urteil vom 01.04.2014 - 1 S 178/13

Eine nichtige Regelung, wonach Fenster zum Bestandteil des Sondereigentums gehören, kann im Einzelfall im Wege der Umdeutung dahin verstanden werden, dass die Kostenlast für die jeweilige Maßnahme denjenigen Wohnungseigentümern aufgebürdet wird, in deren Wohnung sich die zu erneuernden oder zu wartenden Fenster befinden. Voraussetzung dafür ist jedoch das Bestehen einer weiteren Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, dass jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum auf seine Kosten instand zu halten und instand zu setzen hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2940
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Leinenzwang für Hunde gemäß Hausordnung: Kein Anspruch auf Anleinung!

AG München, Urteil vom 23.10.2013 - 113 C 19711/13

Sieht die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Leinenzwang für Hunde in der Anlage vor, so steht den Miteigentümern kein Anspruch auf Anleinung des Hundes gegen die ebenfalls in der Anlage wohnhaften Mieter zu. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus einer Verletzung des Miteigentums am Gemeinschaftseigentum, wenn die Gefährlichkeit des Hundes nicht nachvollziehbar vorgetragen werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3016
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
BGH: Beschluss über Vorschüsse für Anwaltskosten zulässig?

BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 26/14

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind.*)

2. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen aller Wohnungseigentümer angesetzt werden. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2928
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümergemeinschaft entsteht: Nur für den Ersterwerber gilt schon das WEG!

LG Rostock, Beschluss vom 16.10.2013 - 1 T 179/13

Nur dem "Ersterwerber" soll in der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümerschaft eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetz gelten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2936
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Werdende Gemeinschaft: Zweiterwerber der Vormerkung haftet nicht für Lasten und Kosten!

LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2014 - 2 S 19/14

Tritt ein werdender Wohnungseigentümer in einer in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft die für ihn im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung ab, so ist der Zessionar ein Zweiterwerber. Er ist damit nicht Mitglied der werdenden Gemeinschaft und haftet nicht für die Lasten und Kosten gegenüber den anderen Eigentümern.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2927
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstbeschluss bestandskräftig: Zweitbeschluss trotzdem möglich!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.07.2013 - 980a C 51/12

Wohnungseigentümer sind jederzeit befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit im Wege eines sog. Zweitbeschlusses erneut zu beschließen. Die Bestandskraft des Erstbeschlusses sperrt nicht die erneute Beschlussfassung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2933
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
GEMA: Auch bei WEG mit 343 Einheiten liegt keine öffentliche Wiedergabe vor!

OLG München, Urteil vom 11.09.2014 - 6 U 2619/13

Werden Hörfunk- und Fernsehsendungen nach Empfang der Satellitensignale von der Kopfstation der Gemeinschaftsantenne mit Hilfe des Kabelnetzes leitungsgebunden an die angeschlossenen Empfangsgeräte der Mitglieder einer WEG gesendet, handelt es sich nicht um eine zustimmungspflichtige öffentliche Wiedergabe, denn sie beschränkt sich auf die Versorgung der zu der Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Wohneinheiten. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine WEG mit 343 Wohnungseigentümern handelt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2852
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Einnahmen nicht aufgelistet: Abrechnung ungültig!

LG Berlin, Urteil vom 28.05.2013 - 55 S 73/12 WEG

1. Die fehlende Darstellung der Einnahmen der WEG macht die Abrechnung insgesamt unschlüssig und dadurch ungültig.

2. Die Sicherung des Fernsehempfangs durch Vertragsschluss mit einem Anbieter ist eine ureigene Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung.

3. Es liegt kein Ladungsmangel vor, wenn in der Darstellung der Einladung zur Versammlung eine Erhöhungsklausel nicht erwähnt war, diese jedoch in der Versammlung beschlossen wurde. Das ist auch dann der Fall, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einem Abschluss- und Benutzungszwang unterliegt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2842
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine öffentlich-rechtliche Nachbarklage bei Maßnahmen gegen Miteigentümer

VG Minden, Urteil vom 19.08.2014 - 1 K 2257/12

Ein Sondereigentümer kann nicht im Wege einer öffentlich-rechtlichen Klage gegen die Stadt geltend machen, dass er durch Maßnahmen der Stadt gegen einen Miteigentümer derselben Eigentümergemeinschaft in eigenen Rechte verletzt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2854
ProzessualesProzessuales
Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?

KG, Beschluss vom 10.09.2013 - 4 W 40/13

Das Gesamtinteresse im Sinne von § 49a GKG ist mit dem Nennbetrag des angefochtenen Beschlussgegenstands gleichzusetzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2831
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruchsgegner nicht eindeutig bestimmt: WEG-Beschluss unwirksam

AG Dortmund, Urteil vom 26.08.2014 - 512 C 13/14

Zum notwendigen Inhalt eines Beschlusses, mit dem die Gemeinschaft Ansprüche einzelner Eigentümer auf Fertigstellung von Arbeiten gegenüber dem Verkäufer oder einem Bauunternehmen an sich zieht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2830
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Konto nicht eindeutig der WEG zuzuordnen: Eigentümer muss nicht zahlen

AG Hamburg, Urteil vom 25.07.2014 - 10 C 24/14

Die Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, eine Zahlung auf ein nicht unmittelbar der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehendes Konto zu erbringen, wenn die Zahlungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch das Ausbleiben der Zahlungen nicht gefährdet ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2808
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung einer Pflanze vom Gemeinschaftseigentum muss die WEG beschließen

LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2013 - 318 S 130/12

Die Frage der Bepflanzung des gemeinschaftlichen Eigentums unterliegt der Disposition aller Eigentümer. Ein Eigentümer muss eine Pflanze, die auf Gemeinschaftseigentum steht und nicht von ihm angebracht worden ist, nicht beseitigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2827
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Legionellen in der Wasserleitung: Gemeinschaft muss handeln!

VGH Bayern, Beschluss vom 29.09.2014 - 20 CS 14.1663

1. Die WEG kann richtige Adressatin belastender Bescheide in Vollzug der Trinkwasserverordnung sein.

2. Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen im Gemeinschaftseigentum. Die Wasserarmaturen in den Wohneinheiten unterfallen jedoch dem Sondereigentum.

3. Ein Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung Armaturen zur Wasserentnahme benutzt, welche nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Trinkwasserverordnung entsprechen, gefährdet das Trinkwasser im Leitungssystem der Installationsanlage und verstößt gegen seine Pflichten gegenüber den anderen Eigentümern.

4. Die pauschale Anordnung, alle nicht zertifizierten Armaturen in den Wohneinheiten auszutauschen, ohne dass eine Prüfung im Einzelfall erfolgt, ob diese gesundheitlich bedenklich sind, ist nicht rechtmäßig. Auch nicht zertifizierte Wasserarmaturen können den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2806
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß geführt: Wichtiger Grund für Abberufung!

LG Hamburg, Urteil vom 13.11.2013 - 318 S 23/13

1. Ein wichtiger Grund für die Abbestellung des Verwalters ist gegeben, wenn er Insolvenzantrag stellen muss oder sonst in Vermögensverfall gerät. Das nie auszuschließende allgemeine Insolvenzrisiko reicht für eine sofortige Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund nicht aus.

2. Ein weiterer wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn er die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt. Dabei müssen die Mängel bei der Führung der Beschlusssammlung ein gewisses Gewicht haben. Das ist etwa der Fall, wenn aus einer Beschlusssammlung nicht klar zu entnehmen ist, was genau Gegenstand der Annahme war und worauf sich ein Abstimmungsergebnis eigentlich bezieht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2828
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierungsbedarf in Millionenhöhe: Bonitätsnachweis vor Verwalterzustimmung?

LG Köln, Beschluss vom 08.09.2014 - 29 T 96/14

Wenn im Zeitpunkt des Zustimmungsersuchens zur Veräußerung von Wohnungseigentum, das nach den in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen der Verwalter zu erteilen hat, bereits einigermaßen konkret absehbar ist, dass infolge notwendiger Sanierungsmaßnahmen (hier: in Millionenhöhe) erhebliche finanzielle Belastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen werden, darf der Verwalter auch diesbezüglich die Bonität des Wohnungserwerbers – etwa über aussagekräftige Einkommensnachweise und eine Schufa-Auskunft, die er vom Veräußerer vorzulegen verlangt und wovon er seine Entscheidung abhängig macht – klären.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2792
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstellung der Jahresabrechnung: Wann ist Verwalter in Verzug?

AG München, Urteil vom 29.04.2014 - 484 C 32553/12

Der Verwalter befindet sich mit der Erstellung einer korrekten Jahresabrechnung nicht im Verzug, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die erforderliche Mitwirkungshandlung in Gestalt der Übersendung der Verwalterunterlagen unterlassen hat. Daran ändert sich auch nichts, wenn eine gerichtliche Entscheidung über die Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung noch ausstehend ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2787
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft kann Individualansprüche geltend machen, muss es aber nicht!

AG Solingen, Urteil vom 06.11.2013 - 15a C 30/13

Die Gemeinschaft kann zwar die Geltendmachung von Individualansprüchen mit Beschluss an sich ziehen. Der einzelne Eigentümer hat jedoch keinen Anspruch auf Geltendmachung eines Individualanspruchs durch die Gemeinschaft.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2722
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten für Legionellenprüfung nur von Vermietern zu tragen: Beschluss unwirksam!

AG Heiligenstadt, Urteil vom 20.12.2013 - 3 C 331/13

Ein Beschluss, mit dem die laufenden Kosten der Legionellenprüfung nur auf die vermietenden Eigentümer umgelegt werden, ist ungültig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2756
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schornsteinfegerkosten in Wirtschaftsplan eingestellt: Verwalter muss Rechnung zahlen!

Schiedsgericht für WEG, Schlussanträge vom 11.11.2013 - 13/02/083

1. Werden die Kosten für den Bezirksschornsteinfeger als Position in den Wirtschaftsplan aufgenommen, so ist der Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums gehalten, von den Wohnungseigentümern die im Wirtschaftsplan festgesetzten anteiligen Beiträge einzuziehen und die auf diese Position entfallenden Rechnungen aus den gemeinschaftlichen Geldern zu begleichen.

2. Ob die Arbeit des Schornsteinfegers tatsächlich von der Gemeinschaft zu tragen sind, ist bei der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung erneut zu prüfen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2754
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schimmel im Sondereigentum: Verwalter muss Ursache nachgehen!

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 08.01.2014 - 539 C 17/13

1. Ein WEG-Verwalter ist auch bei einer nur im Sondereigentum aufgetretenen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gehalten, der Ursache nachzugehen, solange nicht ein Mangel am Gemeinschaftseigentum von vornherein auszuschließen ist.

2. Für Schäden am Sondereigentum haftet der Sondereigentümer allein, und zwar selbst dann, wenn ein Schaden am Gemeinschaftseigentum vorliegt, dieser aber von keinem der Beklagten verschuldet ist.

3. Negativbeschlüsse haben in der Regel keine Sperrwirkung, insbesondere dann nicht, wenn die Möglichkeit einer erneuten Beschlussfassung über denselben Gegenstand nicht eingeschränkt wird.

4. Die Eigentümergemeinschaft ist nicht verpflichtet, ohne Vorlage von Rechnungen und Arbeitsnachweisen sowie Abnahmen höhere Geldbeträge quasi blanko an einen Sondereigentümer zu zahlen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2750
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussentwurf falsch: Endgültiger Beschluss muss Korrekturen aufnehmen

AG Zossen, Urteil vom 17.12.2013 - 75 C 2/13

1. Enthält die ursprüngliche Abrechnung des Verwalters einen Fehler, ist ein Beschluss unwirksam, wenn daraus nicht zu entnehmen ist, ob die ursprüngliche oder die korrigierte Fassung der Abrechnung beschlossen worden ist. Korrekturen gegenüber dem Entwurf müssen in den Beschluss aufgenommen werden.

2. Die Entlastung des Verwalters ist unwirksam, wenn mögliche (Schadensersatz-)Ansprüche gegen ihn erkennbar in Betracht kommen, und zwar unabhängig davon, ob die begründet sind oder nicht.

3. Die Beiräte sind von einer Abstimmung über ihre eigene Entlastung ausgeschlossen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2735
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tragende Teile des Gebäudes sind kein Sondereigentum

BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014 - 1 BvR 1925/13

Tragende Teile eines Gebäudes sind kein Gegenstand von Sondereigentum. Darunter fällt auch die Dachkonstruktion einer im Sondereigentum stehenden Garage.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2701
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mindesttreppenbreite wird durch zweiten Handlauf unterschritten: Einbau zulässig!

LG Bremen, Urteil vom 20.12.2013 - 20.12.2013

1. Dass ein WEG-Beschluss die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hat (hier Beschluss nach § 22 Abs. 2 WEG), muss innerhalb der zweimonatigen Anspruchsbegründungsfrist vorgetragen werden, ansonsten ist der Anfechtende bezüglich des Einwands präkludiert.

2. Das Anbringen eines einklappbaren zweiten Handlaufs ist zulässig, selbst wenn die geforderte Mindestbreite der Treppe dadurch nicht eingehalten wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2679
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung muss für Laien verständlich sein!

LG Berlin, Urteil vom 28.02.2014 - 55 S 150/12 WEG

1. Die Jahresabrechnung muss, anders als der Wirtschaftsplan, nicht nur die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweisen sowie Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthalten. Sie muss für einen Wohnungseigentümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein.

2. Jahresabrechnung, in der der Endbestand der Abrechnung mit dem Endbestand der Kontenentwicklung nur in Einklang zu bringen ist, indem man eine DIN A4 - Seite mit einem erklärenden Rechenweg zur Kenntnis nehmen und nachvollziehen muss, ist nicht ordnungsgemäß.

3. Ein Beschluss, der einen Schreibfehler enthält, ist trotzdem wirksam, wenn aus der Beschlussvorlage klar zu entnehmen ist, welche Fragen behandelt werden sollen.

4. Der Verwalter kann auch ohne Verwaltervertrag wirksam bestellt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2625
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter der Heizungsbetriebsgemeinschaft kann WEG-Versammlung einberufen

AG Neuss, Urteil vom 26.06.2013 - 92 C 58/13

1. Zu den Aufgaben des Verwalters einer Heizungsbetriebsgemeinschaft gehören alle alltäglichen, vorhersehbaren Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bezug von Energie, der Abrechnung gegenüber den Mitgliedern der Gemeinschaft und der Erhaltung der Heizungsanlage (z. B. bei erforderlichen Reparaturen). Bei nicht alltäglichen Fragen der Verwaltung muss der Verwalter jedoch eine Willensbildung der Eigentümer herbeiführen.

2. Wird ein Grundstück, das herrschendes Grundstück einer Grunddienstbarkeit ist, in Wohnungseigentum aufgeteilt, setzt sich diese Berechtigung an den einzelnen Wohnungseigentumsrechten als einheitliches Recht in Bruchteilsgemeinschaft fort.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2611
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nur bei erstmaliger Eintragung des Wohnungseigentums!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 26.03.2014 - 2 C 225/13

1. Maßgeblich für die Sperrfristklausel, dass sich der Erwerber erst drei Jahre nach Erwerb auf Interessen wie Eigenbedarf berufen kann (§ 577a BGB), ist die erstmalige Eintragung von Wohnungseigentum in das Grundbuch. Erfolgt die Vermietung danach, greift die Sperrfrist nicht.

2. Nachfolgende Änderungen, wie z.B. eine Realteilung mit erneuter Eintragung in das Grundbuch bleiben unerheblich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2608
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Genehmigung der Jahresabrechnung entlastet nicht automatisch den Verwalter!

LG München I, Beschluss vom 11.09.2014 - 1 T 15087/14

1. Bei der Entlastung des Verwalters und der Genehmigung der Jahresabrechnung handelt es sich keineswegs um zwingend miteinander verbundene Beschlussgegenstände, sondern vielmehr um grundsätzlich getrennte Entscheidungen, welche unterschiedliche Gegenstände betreffen.

2. Die Genehmigung der Jahresabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält also keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2597
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann ein Beschluss in eine Vereinbarung umgedeutet werden?

LG München I, Urteil vom 23.01.2014 - 36 S 5934/13 WEG

Wenn auf einer Versammlung ein mehrheitlicher Beschluss gefasst wird, dem später weitere Wohnungseigentümer zustimmen, kann dieser nicht zu einer Vereinbarung umgedeutet werden. Dafür benötigt es einen allstimmigen Beschluss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2601
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stellplatz 27 Jahre lang nicht genutzt: Nutzungsrecht verwirkt!

LG Braunschweig, Urteil vom 21.01.2014 - 6 S 336/13

1. Wird ein Stellplatz vom Rechtsvorgänger des Klägers 27 Jahre lang nicht genutzt, aber eine Nutzung durch Dritte geduldet, ist ein etwaiger Unterlassungsanspruch verwirkt.

2. Der Erwerber tritt in die bisherigen Rechte des Verkäufers ein, also muss er auch die Verwirkung gegen sich gelten lassen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2613
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter darf Rechtsanwalt im Namen aller Eigentümer bevollmächtigen

LG Dortmund, Urteil vom 10.09.2013 - 1 S 416/12

Der WEG-Verwalter darf einen Rechtsanwalt als Prozessvertreter im Namen und mit Wirkung für alle Eigentümer beauftragen und bevollmächtigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2612
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie wird an einer Duplex-Hebeanlage Sondereigentum begründet?

AG Dippoldiswalde, Urteil vom 25.04.2013 - 2 C 804/12

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG kann an Garagenplätzen allein dadurch Sondereigentum gebildet werden, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind. Dies gilt darüber hinaus für Garagenteile, die als solche einen festen und klar umrissenen Parkplatz als solchen erkennen lassen, was für Doppelparker der Duplexgarage gilt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2604
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Rauchwarnmelder: Besteht eine Beschlussverpflichtung bezüglich deren Anschaffung?

AG Karlsruhe, Urteil vom 15.08.2014 - 4 C 217/14

Die Wohnungseigentümer sind trotz gesetzlicher Verpflichtung durch die Landesbauordnung dann nicht zu einer positiven Beschlussfassung über die Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern durch und auf Kosten der Gemeinschaft verpflichtet, wenn insoweit lediglich eine sog. "gekorene Wahrnehmungsbefugnis" besteht. Ob von dieser Befugnis Gebrauch gemacht wird oder nicht, steht grundsätzlich im Ermessen der Wohnungseigentümer.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2605
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Vergleich

AG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 481 C 12785/14 WEG

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2555
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Aufrechnung gegen fällige Hausgeldansprüche!

AG Erfurt, Urteil vom 14.08.2013 - 5 C 51/12

1. Gegenüber bestandskräftig beschlossenen und fälligen Hausgeldansprüchen kann nicht mit Gegenforderungen aufgerechnet werden.

2. Die Hausgeldabrechnung begründet Rechte und Pflichten zwischen den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft; hiervon zu trennen ist die ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer obliegende Pflicht, die Nebenkosten in dem zu seinem Mieter bestehenden Vertragsverhältnis abzugrenzen. Hausgeldabrechnung und Nebenkostenabrechnung folgen völlig unterschiedlichen Voraussetzungen.

3. Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht Gehilfe im Sinne des § 278 BGB zur Erfüllung des dem Beklagten als Vermieter gegenüber seiner Mieterin bestehenden Pflichten.

4. Ein Wohnungseigentümer hat ausschließlich in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass eine der ständigen Rechtsprechung genügende Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter erstellt und gelegt wird.

5. Die Hausgeldabrechnung darf nicht ohne weitere Prüfung auf die Betriebskostenabrechnung übertragen werden. Der Miteigentümer hat letztere in eigener Verantwortung gegenüber dem Mieter zu erstellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2554
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heimatsender über Kabel zu empfangen: Keine eigene Parabolantenne!

LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 111/13

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem Eigentümer verlangen, dass er seine Parabolantenne von seinem Balkon entfernt, wenn diese eine optische Beeinträchtigung des Gebäudes darstellt und im Übrigen der Betroffene durch den bestehenden Kabelanschluss über ausreichenden Zugang zu Programmen in seiner Landessprache verfügt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2568
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kündigung des Verwaltervertrages wegen Vertrauensbruchs

KG, Urteil vom 31.07.2012 - 13 U 41/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2553
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Begründung von Sondernutzungsrechten durch WEG-Beschluss!

LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 117/13

Sondernutzungsrechte können nicht durch Beschluss der WEG begründet werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2560
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anerkenntnisurteil trotz fehlenden Schlichtungsverfahrens?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 287/13

Dem Erlass eines Anerkenntnisurteils steht die fehlende Durchführung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens vor der Klageerhebung nicht entgegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2546
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss Wohnungseigentümergemeinschaft gegen bauliche Veränderungen einschreiten?

LG Köln, Urteil vom 28.08.2014 - 29 S 233/13

1. Der Verband der Eigentümer kann Ansprüche auf Beseitigung baulicher Veränderungen durch Beschluss an sich ziehen. Eine geborene Ausübungsbefugnis besteht nicht.

2. Nur in engen Ausnahmefällen kann ein Eigentümer das Vorgehen des Verbands verlangen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2494
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schuldunfähiger Mieter randaliert: Fristlose Kündigung!

AG Hannover, Urteil vom 04.02.2014 - 406 C 8685/13

Auch einem schuldunfähigen Mieter, der unter Betreuung steht, kann bei massiven Störungen des Hausfriedens fristlos gekündigt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2492
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterbestellung: Einfache oder relative Mehrheit erforderlich?

AG Riesa, Urteil vom 29.11.2013 - 6 C 779/12 WEG

Die Bestellung zum Verwalter erfordert die einfache Stimmmehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer; die relative Stimmenmehrheit genügt auch dann nicht, wenn die Wohnungseigentümer über mehrere Bewerber gleichzeitig abstimmen. Der Umstand, dass die Versammlung zeitweise durch ein Mitglied des Verwaltungsbeirats geleitet wurde, ist unschädlich, da die Bestimmung des § 24 Abs. 5 WEG, wonach den Vorsitz in der Eigentümerversammlung der Verwalter führt, abdingbar ist und in der Eigentümerversammlung vom 2.10.2012 offenbar von den anwesenden Wohnungseigentümern abbedungen wurde, wozu kein formeller Geschäftsordnungsbeschluss erforderlich ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2493
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

LG Koblenz, Urteil vom 10.03.2014 - 2 S 49/13

Eine Anlage oder Einrichtung, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dient, ist nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befindet. Weiterhin ist es nicht erforderlich, dass sie allen Wohnungseigentümern dient. Vielmehr ist ausreichend, dass mindestens zwei Wohnungs- oder Teileigentümer auf die Nutzung der Anlage angewiesen sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2501
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

LG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2014 - 2 S 36/14 WEG

Sieht die Teilungserklärung in Abweichung zu den Vorschriften des WEG vor, dass die Instandhaltung und Instandsetzung von Außenfenstern in einer Sondereigentumseinheit vom jeweiligen Sondereigentümer auf eigene Rechnung vorzunehmen ist, so trifft ihn auch die Pflicht die Beseitigung anfänglicher Baumängel an den Fenstern vorzunehmen, also die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erstherstellung der Fenster.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2487
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Vorbereitung einer Instandhaltung durch Begutachtung?

AG Minden, Urteil vom 25.07.2014 - 36 C 13/13

1. Zur Vorbereitung einer Instandsetzung bzw. zur Wahl zwischen einfacher und modernisierender Instandsetzung ("Sanierungskonzept") kann die Tatsachenermittlung durch Sachverständige geboten sein.

2. Der Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers haftet nicht für den Rückbau einer unzulässigen baulichen Veränderung, sondern ist grundsätzlich nur zur Duldung etwaiger Wiederherstellungsmaßnahmen verpflichtet.

3. Dazu kann er gegebenenfalls auch über § 21 Abs. 8 WEG verpflichtet werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2454
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entfall der Barrierefreiheit durch nachträgliche Einbauten?

LG Mainz, Urteil vom 11.06.2014 - 4 O 218/13

1. Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz müssen in barrierefreien Wohnungen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit einem Rollstuhl zugänglich sein.

2. Eine danach hergestellte Wohnung bleibt auch weiterhin barrierefrei, wenn durch zusätzliche, nach Fertigstellung eingebaute Sanitärobjekte derzeit die Bewegungsflächen nicht ausreichend sind.

3. Grundlage der Barrierefreiheit von Wohnungen ist, dass die Barrierefreiheit ohne viel Aufwand hergestellt werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2449
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?

LG München I, Urteil vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13 WEG

1. Der Anbau eines Außenlifts ist eine bauliche Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 WEG.

2. § 16 Abs. 4 WEG gibt keine Beschlusskompetenz, dass die Eigentümer die Kostenverteilung für Instandhaltungen und Instandsetzungen dauerhaft ändern. Notwendig ist hierfür eine Änderung der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung.

3. Es handelt sich in Bezug auf den neu anzubringenden Außenlift auch nicht um die Regelung eines Einzelfalls im Sinne von § 16 Abs. 4 WEG; die Regelung eines Einzelfalls bezieht sich auf die konkret durchzuführende Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2466
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer oder Verwalter: Wer ist für zweiten Rettungsweg "zuständig"?

OVG Saarland, Beschluss vom 03.09.2014 - 2 B 318/14

1. Es spricht vieles dafür, dass durch die Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs bei einem sechsgeschossigen Gebäude aus Gründen des Brandschutzes (§ 33 LBO 2004) der Rahmen der eigenständigen Befugnisse der Verwalterin einer Eigentumswohnanlage überschritten und daher ihre alleinige ordnungsrechtliche Inanspruchnahme für die Durchführung dieser Maßnahmen ohne eine verbindliche Inanspruchnahme der aufgrund ihrer dinglichen Berechtigung auch hinsichtlich des hier in erster Linie betroffenen in ihrem Miteigentum stehenden gemeinschaftlichen Eigentums (§ 1 Abs. 2 WEG) im Verständnis des § 3 Abs. 1 LBO 2004 unterhaltungspflichtigen und nach § 10 Abs. 6 WEG als Gemeinschaft auch potentiell im Sinne der §§ 4 und 5 SPolG ordnungspflichtigen Wohnungseigentümer rechtlich nicht zulässig ist.*)

2. Aus dem die Befugnisse des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer umschreibenden § 27 WEG lässt sich keine die grundsätzliche Verpflichtung der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG) suspendierende Berechtigung der Antragstellerin zur Vornahme der nach einer solchen "offenen" Anordnung in Betracht kommenden, teilweise weit reichenden baulichen Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums des Anwesens ohne Zustimmung oder gar gegen den Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft herleiten.*)

3. Hinsichtlich des als Sofortmaßnahme zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Herstellung des zweiten Rettungswegs beziehungsweise zur kurzfristigen Ausschaltung der erheblichen Gefährdungen der Bewohner der oberen Stockwerke bei Entstehen eines jederzeit denkbaren Brandes zu begreifenden Gebots zur Herstellung benutzbarer Nottreppenräume im Wege des "Gerüstbaus" spricht hingegen vieles dafür, dass es sich bei dieser mit Blick auf den Umfang und den wirtschaftlichen Aufwand wesentlich geringere Bedeutung erlangenden Maßnahme um eine von der selbständigen Befugnis des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WEG und damit auch in Ansehung der polizeirechtlichen Regelungen über die Gefahrenabwehr in den §§ 4, 5 SPolG um eine ihrem eigenen Verantwortungsbereich zuzurechnende Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung handelt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2446
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltungsbeiräte können Aufwandsentschädigung verlangen

AG Hattingen, Urteil vom 23.01.2014 - 28 C 30/13

1. Die Verwaltungsbeiräte haben einen Entschädigungsanspruch gegenüber der WEG für ihre Tätigkeit für die Gemeinschaft und einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Büromaterial gegen Vorlage einer Quittung.

2. Kann ein Eigentümer Fernsehsender aus seiner Heimat auch über die gemeinschaftliche Satellitenanlage empfangen, hat er keinen Anspruch gegenüber der WEG auf Aufstellen einer eigenen Satellitenantenne. Dies ist umso mehr der Fall, wenn die Wohnungseigentumsanlage im Bereich eines DSL- oder VDSL-Anschlusses liegt und es dadurch ohne Weiteres möglich ist, auch weitere Heimatsender über das Internet zu empfangen.