Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IBRRS 2014, 2442LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.06.2014 - 2-09 S 6/13
Ein Beschluss, mit dem die Redezeit auf WEG-Versammlungen generell und ohne Ausnahmen auf 3 Minuten beschränkt wird, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist ungültig.
VolltextIBRRS 2014, 2438
LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014 - 6 S 449/13
Die Wohnungseigentümer müssen bei ihrer Beschlussfassung über die Ausrüstung der Wohnanlage mit gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung auch darauf angemessen Rücksicht nehmen, dass einzelne Wohnungseigentümer ihre Eigentumswohnung bereits mit entsprechenden Meldern ausgestattet haben. Deshalb müssen solche Wohnungseigentümer, indes nur gegen Nachweis von Anschaffung DIN-gerechter Geräte und ihrer Montage bzw. Wartung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bzw. Intervall, vom Nachrüstbeschluss (hier: Zehnjahresmietvertrag inklusive Wartung und Dokumentation) ausnehmen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2426
LG Berlin, Urteil vom 03.12.2013 - 55 S 127/12 WEG
1. Die Eigentümer dürfen einen in der Gemeinschaftsordnung geregelten Kostenverteilungsschlüssel durch bloßen Mehrheitsbeschluss ändern, wenn das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und ein sachlicher Grund dies erfordert.
2. Ein Beschluss, der bezüglich der Heizungskosten einen Kostenverteilungsschlüssel bestimmt, der allein auf die Wohnfläche und nicht auf die beheizte Wohnfläche abstellt, entsprich nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2014, 2404
LG München I, Beschluss vom 28.11.2013 - 1 S 13798/13 WEG
Äußert sich ein Miteigentümer dahingehend kritisch über die Hausverwaltung, dass diese keine Konkurrenzangebote bezüglich des Heizbetriebs eingeholt und die Gemeinschaft mit falschen Informationen versorgt habe, so stellt dies eine sachbezogene und damit zulässige Meinungsäußerung dar.
VolltextIBRRS 2014, 2402
AG München, Urteil vom 22.05.2013 - 484 C 26233/12 WEG
Äußert sich ein Miteigentümer dahingehend kritisch über die Hausverwaltung, dass diese keine Konkurrenzangebote bezüglich des Heizbetriebs einholt und die Gemeinschaft mit falschen Informationen versorgt habe, so stellt dies eine sachbezogene und damit zulässige Meinungsäußerung dar.
VolltextIBRRS 2014, 2378
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - V ZB 26/14
Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erster Instanz beide Streitgenossen betrifft.*)
VolltextIBRRS 2014, 2372
BGH, Urteil vom 04.07.2014 - V ZR 183/13
1. Das Wissen des Verwalters kann den einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB nur zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG an sich gezogen hat.*)
2. Die Zurechnung der Kenntnis des Verwalters wirkt im Fall des § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung zurück.*)
VolltextIBRRS 2014, 2347
AG Herne, Urteil vom 16.12.2013 - 28 C 46/13
1. Bis zur Umschreibung des Eigentums schuldet der Veräußerer die laufenden Hausgelder. Intern anders lautende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber sind unerheblich.
2. Die Verzögerung der Eigentumsumschreibung durch Dritte steht der Zahlungsverpflichtung des Veräußerers nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2014, 2179
LG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2014 - 11 S 34/14
1. Die Montage eines Sonnensegels auf der Dachterrasse einer Penthousewohnung stellt wegen der damit verbundenen optischen Veränderung des Erscheinungsbilds des Gebäudes einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG dar.
2. Entsprechendes gilt für an der Außenseite eines Terrassengeländers befestigte licht- und sichtundurchlässige Sichtschutzmatten.
VolltextIBRRS 2014, 2174
AG Brühl, Urteil vom 18.04.2011 - 23 C 583/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2147
LG München I, Urteil vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12 WEG
Unter der Bedingung, dass die durch die Heizkostenverteiler gemessenen Verbräuche höher sind als 20% des gesamten Wärmeverbrauchs, ist die Kombination einer Einrohrheizung mit elektronischen Heizkostenverteilern zulässig.
VolltextIBRRS 2014, 2131
LG München I, Urteil vom 02.06.2014 - 1 S 3223/12
I. Beschlüsse einer Untergemeinschaft sind nichtig, soweit die Untergemeinschaft darin die ihr nach der Gemeinschaftsordnung zugewiesene Beschlusskompetenz überschreitet.*)
II. Allein der Umstand, dass durch die Gemeinschaftsordnung den Untergemeinschaften bestimmte Kosten zur Verteilung zugewiesen werden, führt nicht dazu, dass auch die Einnahmen der Gesamtgemeinschaft den jeweiligen Untergemeinschaften zugewiesen sind. Insbesondere gebietet diese Regelung nicht eine Zuordnung der Wohngelder zu den jeweiligen Untergemeinschaften.*)
III. Wenn nach der Gemeinschaftsordnung einzelne Untergemeinschaften über die Verteilung bestimmter Kosten zu entscheiden haben, ohne dass vorgesehen ist, dass die Untergemeinschaften eigenständige Jahresabrechnungen erstellen, so empfiehlt sich folgendes dreistufige Vorgehen:
1. Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung und Zuweisung bestimmter Kosten zu den Untergemeinschaften durch die Gesamtgemeinschaft entsprechend den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung
2. Verteilung der zugewiesenen Kosten durch die jeweiligen Untergemeinschaften
3. Genehmigung der Einzeljahresabrechnungen durch die Gesamtgemeinschaft unter Übernahme der durch die Untergemeinschaften vorgegebenen Kostenverteilung für die den Untergemeinschaften zugewiesenen Kosten
(Fortführung der Entscheidung LG München I vom 20. 12. 2010 - 1 S 8436/10, NZM 2011, 184).*)
VolltextIBRRS 2014, 2130
LG Itzehoe, Urteil vom 18.03.2014 - 11 S 101/12
1. Sofern sich aus der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Regelungen zum Trittschallniveau entnehmen lassen, ist für den maßgeblichen Trittschallwert grundsätzlich auf die Ausgabe der DIN 4109 abzustellen, die zur Zeit der Einrichtung des betreffenden Gebäudes galt ( vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2012 - V ZR 195/11, IMRRS 2012, 1814).*)
2. Im Einzelfall kann ein höheres Trittschallniveau maßgebend sein, wenn sich aus der Gemeinschaftsordnung entsprechende Regelungen ergeben oder die Wohnungseigentumsanlage aufgrund tatsächlicher Umstände wie der bei Errichtung vorhandenen Ausstattung oder des Wohnfelds ein besonderes Gepräge erhalten hat (vgl. BGH a.a.O.)*)
3. Ein ursprünglich besonderes Gepräge durch eine bei Errichtung vorhandene Ausstattung der Wohnungseigentumsanlage kann nach einem längerem Zeitablauf (hier 30 Jahre nach Errichtung) durch den im Laufe der Zeit eingetretenen Wandel nicht mehr fortbestehen.*)
4. Das höhere Trittschallniveau aufgrund eines besonderen Gepräges einer Wohnungseigentumsanlage ist im Verhältnis zu Wohnungseigentümern, die später Eigentum erworben haben, nur dann maßgeblich, wenn die zu Grunde liegenden Umstände für diese beim Erwerb erkennbar waren.*)
VolltextIBRRS 2014, 2108
LG Hamburg, Urteil vom 09.07.2014 - 318 S 120/13
Die konkludente oder ausdrückliche Zustimmung von Wohnungseigentümern zu einer von der Teilungserklärung abweichenden Nutzung kann zur Verwirkung des sich aus §§ 985, 1004 BGB, § 15 Abs. 3 WEG ergebenden Herausgabe- und Räumungsanspruch führen.
VolltextIBRRS 2014, 2030
LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 66/13
Die Festlegung und die Änderung der Abrechnungsmaßstäbe hinsichtlich der Verteilung der Kosten für Wärme und Warmwasser können nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums erfolgen. Eine rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2014, 2011
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.07.2014 - 2-13 S 91/13
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf grundsätzlich beschließen, dass bei Liquiditätsengpässen auf die Instandhaltungsrücklage zurückgegriffen wird.
2. Dies entspricht jedoch nur dann der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Modalitäten der Inanspruchnahme präzise geregelt sind.
3. So sind die Höhe einer unantastbaren eisernen Reserve wie auch die zeitliche Komponente dieser Maßnahme zu definieren.
VolltextIBRRS 2014, 2010
OLG München, Beschluss vom 06.06.2014 - 34 Wx 346/13
Zur Zuweisung von Sondernutzungsflächen und zur Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts bei einer wirtschaftlich selbstständigen Untergemeinschaft in einer Mehrhausanlage.*)
VolltextIBRRS 2014, 1983
AG Bad Homburg, Urteil vom 29.01.2014 - 2 C 1749/13
Die WEG kann durch Mehrheitsbeschluss Beschlussgegenstände an sich ziehen mit dem Ergebnis, dass nach einer sogenannten Vergemeinschaftung die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer auf die teilrechtsfähige WEG übertragen sind, woraus weiter folgt, dass der einzelne Wohnungseigentümer nicht mehr handeln kann.
VolltextIBRRS 2014, 1988
LG Berlin, Urteil vom 21.02.2014 - 55 S 365/12 WEG
1. Das Unterlassen der Untersuchung eines von einem Eigentümer gerügten Problems ist geeignet, den Vorwurf einer Pflichtverletzung gegen den Verwalter zu begründen.
2. Ein Beschluss, mit dem der Verwalter entlastet wird, obwohl erkennbar Ansprüche gegen ihn in Betracht kommen, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2014, 1960
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 22.05.2014 - 5 S 237/13
1. Es ist keine bauliche Veränderung gegeben, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wird, indem er eine Fußbodenheizung installiert, die so im Aufteilungsplan nicht geplant war
2. Baut der Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan eine Fußbodenheizung ein, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft von dem betroffenen Eigentümer verlangen, dass er die Beseitigung der Fußbodenheizung auf Kosten aller duldet.
VolltextIBRRS 2014, 1956
LG München I, Urteil vom 13.06.2013 - 36 S 10305/12
Die Wohnungseigentümer können in der Gemeinschaftsordnung qualifizierte Mehrheitserfordernisse statuieren, es sei denn das Mehrheitsprinzip kann von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn sich solche Regelungen als eher ungewöhnlich und auch unpraktisch erweisen, reicht das noch nicht aus, um einen Änderungsanspruch bejahen zu können.
VolltextIBRRS 2014, 1954
LG München I, Urteil vom 18.07.2013 - 36 S 20429/12 WEG
Bauliche Maßnahmen, die die Nutzung eines bisherigen Speichers zu Wohnzwecken ermöglichen, bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer, da die Nutzung eines Raumes zu Wohnzwecken erheblich intensiver ist als zu sonstigen Zwecken, so dass in dieser gesteigerten Nutzung eine Beeinträchtigung aller anderen Wohnungseigentümer liegt.
VolltextIBRRS 2014, 1971
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2014 - 20 U 16/14
1. Zur wirtschaftlichen Tätigkeit eines Hausverwalters können alle Rechtsangelegenheiten gehören, die die Beziehungen zu Mietern, Bauhandwerkern, Lieferanten und Personal betreffen. Hierunter mag auch eine außergerichtliche Beratung und Vertretung zu verstehen sein.
2. Beiträge zur Führung eines Werklohnprozesses für den Eigentümer in Gestalt der Abfassung von Schriftsätzen für das Gericht erfolgen nicht "im Zusammenhang mit einer Hausverwaltung".
VolltextIBRRS 2014, 1891
OLG München, Beschluss vom 27.05.2014 - 34 Wx 149/14
Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig; dies gilt auch dann, wenn der teilende Eigentümer zugleich mit der Zuweisung des Sondernutzungsrechts an den Ersterwerber einen noch nicht erledigten Eintragungsantrag gestellt hat (Ergänzung zu OLG München vom 11.5.2012, 34 Wx 137/12 und vom 18.4. 2013, 34 Wx 363/12).*)
VolltextIBRRS 2014, 1912
OLG München, Beschluss vom 07.07.2014 - 34 Wx 153/14
Die Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren deckt sich mit der Antragsberechtigung. Sie muss (noch) im Zeitpunkt über die Entscheidung der Beschwerde gegeben sein. § 878 BGB hilft hier nicht (hier: Beschwerde gegen im Jahr 2014 erfolgte Zurückweisung eines 1996 zum Vollzug vorgelegten Eintragungsantrags).*)
VolltextIBRRS 2014, 1876
LG Itzehoe, Urteil vom 14.01.2014 - 11 S 94/12
Im Aufteilungsplan ist die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe des Sondereigentums und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäude ersichtlich zu machen. Die Rechte der Wohnungs- und Teileigentümer hinsichtlich der Nutzung des Gemeinschaftseigentums sind dagegen in der Teilungserklärung festzulegen.
VolltextIBRRS 2014, 1874
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2014 - 25 S 141/13
1. Sieht die Teilungserklärung die Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage vor, ist ein WEG-Beschluss, wonach getrennte Rücklagen gebildet werden sollen, unwirksam.
2. Ein Beschluss, wonach die Rücklage in Zukunft wieder so geführt wird, wie dies der Teilungserklärung und der Rechtslage entspricht, und der bisherige, der Teilungserklärung und der Rechtslage widersprechende, Zustand entfallen lässt, entspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2014, 1870
AG Schwerin, Urteil vom 13.12.2013 - 14 C 20/11 WEG
1. Der Verwaltungsbeirat prüft die Rechnungslegungen des Verwalters vor der Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung und gibt eine Stellungnahme dazu.
2. Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gelten die Grundsätze über die Entlastung des Verwalters entsprechend. Eine unterlassene Prüfung der Rechnungslegungen des Verwalters ist allein noch kein Grund, die Entlastung des Verwaltungsbeirates für ungültig zu erklären.
VolltextIBRRS 2014, 1847
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.06.2014 - 2-13 S 18/13
1. Die Nutzung eines in der Teilungserklärung als Abstellraum oder Hobbyraum ausgewiesenen Raumes zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Die übrigen Eigentümer haben einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung, unabhängig davon, ob diese störend ist oder nicht und ob eine behördliche Genehmigung vorliegt oder zu erwarten ist.
2. Der Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen die zweckbestimmte Nutzung kann nicht verjähren, solange der Verstoß andauert.
VolltextIBRRS 2014, 1902
BGH, Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 131/13
Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck unvereinbar ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1843
KG, Beschluss vom 03.04.2014 - 1 W 83/14
Regelmäßig sind Wohnungseigentümer nur zur Einsicht in das Bestandsverzeichnis und Abteilung I der Wohnungsgrundbücher anderer Mitglieder der Gemeinschaft berechtigt, nicht aber zur Kenntnisnahme der Belastungen in Abteilung II und III.*)
VolltextIBRRS 2014, 1795
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 04.09.2013 - 539 C 30/12
Kausal ist ein Ladungsmangel, wenn er die Teilnahme an der Aussprache und an der Abstimmung konkret beeinträchtigt und hierdurch das Abstimmungsergebnis relevant beeinflusst worden sein könnte. Folglich ist von fehlender Kausalität auszugehen, wenn bei vernünftiger Betrachtung nicht ernsthaft mit der Möglichkeit zu rechnen war, dass die Wohnungseigentümer bei formell korrekter Ladung anders abgestimmt hätten.
IBRRS 2014, 1862
LG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2014 - 5 S 107/13
1. Die Klage des Eigentümers des beeinträchtigten Nachbargrundstücks auf Beseitigung einer Störung, die von dem Grundstück von Wohnungseigentümern ausgeht, ist nicht gegen die Wohnungseigentümer als Miteigentümer des störenden Grundstücks, sondern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Denn nicht die Miteigentümer, sondern die gemäß § 10 Abs. 6 WEG teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist sowohl für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht als auch für den ordnungsgemäßen und gefahrfreien Zustand des Grundstücks verantwortlich.*)
2. Wirkt sich die Störung des Grundstückseigentums gleichzeitig als Besitzentziehung eines Teils des Grundstücks aus, steht dem Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks sowohl ein Herausgabeanspruch aus §§ 985, 986 BGB als auch ein Beseitigungsanspruch aus 1004 BGB zu. Dieser auf das Grundstückseigentum gestützte Herausgabeanspruch verjährt nicht innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, sondern gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB in 30 Jahren.*)
VolltextIBRRS 2014, 1794
KG, Urteil vom 26.05.2014 - 1 W 55/14
Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters mit Ausnahme der Erstveräußerung abhängig, ist diese Ausnahme "verbraucht", wenn die teilende Eigentümerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die entstandenen Wohnungseigentumsrechte auf ihre Gesellschafter übertragen werden. Die weitere Veräußerung von einem Gesellschafter auf einen Dritten ist danach zustimmungspflichtig.*)
VolltextIBRRS 2014, 1791
AG München, Urteil vom 05.05.2014 - 485 C 31869/13 WEG
Die Nutzung einer Wohnung als Naturheilpraxis stellt keine über das übliche Maß hinausgehende Einwirkung auf das Gemeinschaftseigentum dar. Mit einem frequentierten Patientenverkehr über das im Gemeinschaftseigentum liegende Treppenhaus ist nicht zu rechnen, weshalb eine die Nutzungsuntersagung rechtfertigende Beeinträchtigung ausscheidet.
VolltextIBRRS 2014, 1789
AG Ansbach, Urteil vom 19.09.2013 - 3 C 710/13 WEG
Der Verwalter darf die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nur aus wichtigem Grund verweigern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Veräußerer oder der Erwerber ihrer Auskunftspflicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erwerbers nicht nachkommen und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erwerbers nicht nachgewiesen werden kann und schließlich die schutzwürdigen Belange der WEG gefährdet sind.
VolltextIBRRS 2014, 1830
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.06.2014 - 2-13 S 168/13
1. Der Beschluss "Die Verwaltung wird der Eigentümergemeinschaft und den Mietern eine allgemeingültige Hausordnung zukommen lassen" ist dahin zu verstehen, dass dem Verwalter die Aufgabe übertragen wird, eine Hausordnung zu erstellen.
2. Ein Beschluss dahingehend, dass der Verwalters eine Hausordnung mit verbindlicher Wirkung aufzustellen und den Wohnungseigentümern bekannt zu geben hat, ist bereits wegen Fehlens der Beschlusskompetenz nichtig.
VolltextIBRRS 2014, 1787
AG Wetzlar, Urteil vom 30.08.2012 - 38 C 1132/12
Liegt seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft kein konkreter Beschluss über den Austausch bestimmter Fenster eines Eigentümers vor, so kann dieser gegen die Gemeinschaft kein Zurückbehaltungsrecht mangels rechtskräftig festgestellter Gegenforderung geltend machen.
VolltextIBRRS 2014, 1779
AG Charlottenburg, Urteil vom 23.10.2013 - 73 C 65/13
1. Weigert sich die WEG per Beschluss, dem Zahlungsbegehren eines Eigentümers Folge zu leisten, fehlt dem Anspruchsinhaber das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen den Ablehnungsbeschluss, weil er seinen Anspruch im Wege der Zahlungsklage gegen die WEG schneller und einfacher durchsetzen kann.
2. Ein Beschluss der WEG, mit dem eine Zahlung an einen Eigentümer "bewilligt" wird, ist kein Zahlungstitel.
VolltextIBRRS 2014, 1767
AG München, Urteil vom 05.05.2014 - 485 C 33358/13 WEG
Beschließt die WEG, gegen einen Eigentümer eine Unterlassungsklage zu erheben, dürfen einzelne Eigentümer gegen denselben Eigentümer in derselben Sache nicht klagen.
VolltextIBRRS 2014, 1759
AG München, Urteil vom 31.03.2014 - 424 C 29442/13
1. Die Verkehrssicherungspflicht für die im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen, Anlagen oder Einrichtungen obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
2. Ist die Decke der Tiefgarage einer Wohnanlage undicht, so dass kalkhaltiges Wasser von der Decke auf die stehenden Autos tropft und gegebenenfalls deren Autolack beschädigt, reicht es im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Hausverwaltung aus, wenn diese die Eigentümer der Anlage informiert. Es ist nicht erforderlich, dass sie auch die Nutzer der Tiefgarage z.B. durch Aushänge informiert. Die Pflicht zur Information über gewisse Gefahren bei der Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt daher dem jeweiligen Eigentümer.
3. Dem Sondereigentümer steht kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft.
VolltextIBRRS 2014, 1765
AG München, Urteil vom 05.05.2014 - 485 C 2913/12 WEG
1. Ein Wohnungseigentümer hat gegen einen anderen Eigentümer einen Anspruch darauf, dass Hecken zur Bepflanzung der Grenze zwischen den 2 Sondernutzungsflächen nicht höher als 2 Meter sind, wenn diese in einer geringeren Entfernung als 2 Meter von der Grenze der Sondernutzungsflächen stehen.
2. Die Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch auf Sichtschutz durch Grenzbepflanzung für ihre Sondernutzungsflächen.
VolltextIBRRS 2014, 1746
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.04.2014 - 2-13 S 38/13
1. Bei einer erheblichen optischen Veränderung des Gesamteindrucks - wie nach der Errichtung einer Pergola - ist ein Nachteil für die anderen Eigentümer regelmäßig anzunehmen, es sei denn die Veränderung ist lediglich aus einer ganz ungewöhnlichen Perspektive, wie etwa aus der Luft oder von einer für Wohnungseigentümer und der gewöhnlich nicht zugänglichen Dachfläche, zu erkennen.
2. Auch bei einer langjährigen Übung, abweichend von den Regelungen des WEG die Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft zu regeln und bauliche Veränderungen vorzunehmen, kann nicht ohne Weiteres eine konkludente Vereinbarung zwischen den Eigentümer hergeleitet werden, dass die untereinander in Abweichung oder Ergänzung der Gesetze bauliche Veränderungen vornehmen dürfen.
3. Ersetzt ein Eigentümer eine illegale Pergola aus Holz durch eine neue aus Aluminium, können die anderen Eigentümer auch dann die Beseitigung der neuen Pergola verlangen, wenn der Beseitigungsanspruch bezüglich der alten Pergola verjährt ist.
VolltextIBRRS 2014, 1727
KG, Beschluss vom 20.05.2014 - 1 W 235/14
Ausnahmen von einem nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbarten Zustimmungserfordernis (hier für eine Veräußerung an den Ehegatten) bedürfen des Nachweises in der Form des § 29 Abs. 1 S. 2 GBO.*)
VolltextIBRRS 2014, 1726
KG, Beschluss vom 20.05.2014 - 1 W 234/14
Ausnahmen von einem nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbarten Zustimmungserfordernis (hier für eine Veräußerung an den Ehegatten) bedürfen des Nachweises in der Form des § 29 Abs. 1 S. 2 GBO.*)
VolltextIBRRS 2014, 1651
LG Duisburg, Beschluss vom 27.01.2014 - 5 S 113/13
Die Beurteilung, ob eine Streitigkeit in WEG-Sachen vorliegt, erfolgt aus einer rein materiell-rechtlichen Betrachtung, zumal es kein spezielles "WEG-Gericht" gibt. Eine Berufung kann mithin nur bei dem nach GVG zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden.
VolltextIBRRS 2014, 1636
AG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2014 - 61 C 4796/13 WEG
1. Sondereigentum kann zwangsweise zu Gemeinschaftseigentum werden, allein wirtschaftliche Interessen und/oder die langjährige unbeanstandete Nutzung reichen für den Zwang aber nicht aus.
2. Wenn der Aufteilungsplan und die Bauausführung eindeutig eine Raumaufteilung erkennen lassen, ist es unproblematisch, dass die verschiedenen Einheiten des Sondereigentums nicht abgeschlossen sind.
3. Die Verwirkung eines Herausgabeanspruchs erfolgt nicht nur zeitlich, vielmehr muss der Besitzer auch durch ein Verhalten des Eigentümers darauf schließen können, dass er Sondereigentum (hier eine Kellerfläche) dauerhaft besitzen darf.
VolltextIBRRS 2014, 1685
LG München I, Urteil vom 06.02.2014 - 36 S 9481/13 WEG
(Ohne)
VolltextIBRRS 2014, 1601
AG Büdingen, Urteil vom 07.04.2014 - 2 C 359/12
Bestehen zwischen einem Wohnungseigentümer und dem Verwalter erhebliche Differenzen ist die Wohnung des Verwalters ein unzumutbarer Ort für eine Wohnungseigentümerversammlung.*)
VolltextIBRRS 2014, 1577
AG München, Urteil vom 28.04.2014 - 485 C 28018/13 WEG
1. Ein Wohnungseigentümer hat einen Anspruch darauf, nicht ununterbrochen einer Geruchsbelästigung durch rauchende Nachbarn ausgesetzt zu sein.
2. Führt Zigarettenrauch zu einer über das unvermeidliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung, besteht ein zeitlich eingeschränktes Unterlassungsgebot.
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