Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2014, 2625AG Neuss, Urteil vom 26.06.2013 - 92 C 58/13
1. Zu den Aufgaben des Verwalters einer Heizungsbetriebsgemeinschaft gehören alle alltäglichen, vorhersehbaren Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bezug von Energie, der Abrechnung gegenüber den Mitgliedern der Gemeinschaft und der Erhaltung der Heizungsanlage (z. B. bei erforderlichen Reparaturen). Bei nicht alltäglichen Fragen der Verwaltung muss der Verwalter jedoch eine Willensbildung der Eigentümer herbeiführen.
2. Wird ein Grundstück, das herrschendes Grundstück einer Grunddienstbarkeit ist, in Wohnungseigentum aufgeteilt, setzt sich diese Berechtigung an den einzelnen Wohnungseigentumsrechten als einheitliches Recht in Bruchteilsgemeinschaft fort.
VolltextIBRRS 2014, 2611
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 26.03.2014 - 2 C 225/13
1. Maßgeblich für die Sperrfristklausel, dass sich der Erwerber erst drei Jahre nach Erwerb auf Interessen wie Eigenbedarf berufen kann (§ 577a BGB), ist die erstmalige Eintragung von Wohnungseigentum in das Grundbuch. Erfolgt die Vermietung danach, greift die Sperrfrist nicht.
2. Nachfolgende Änderungen, wie z.B. eine Realteilung mit erneuter Eintragung in das Grundbuch bleiben unerheblich.
VolltextIBRRS 2014, 2608
LG München I, Beschluss vom 11.09.2014 - 1 T 15087/14
1. Bei der Entlastung des Verwalters und der Genehmigung der Jahresabrechnung handelt es sich keineswegs um zwingend miteinander verbundene Beschlussgegenstände, sondern vielmehr um grundsätzlich getrennte Entscheidungen, welche unterschiedliche Gegenstände betreffen.
2. Die Genehmigung der Jahresabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält also keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben.
VolltextIBRRS 2014, 2597
LG München I, Urteil vom 23.01.2014 - 36 S 5934/13 WEG
Wenn auf einer Versammlung ein mehrheitlicher Beschluss gefasst wird, dem später weitere Wohnungseigentümer zustimmen, kann dieser nicht zu einer Vereinbarung umgedeutet werden. Dafür benötigt es einen allstimmigen Beschluss.
VolltextIBRRS 2014, 2601
LG Braunschweig, Urteil vom 21.01.2014 - 6 S 336/13
1. Wird ein Stellplatz vom Rechtsvorgänger des Klägers 27 Jahre lang nicht genutzt, aber eine Nutzung durch Dritte geduldet, ist ein etwaiger Unterlassungsanspruch verwirkt.
2. Der Erwerber tritt in die bisherigen Rechte des Verkäufers ein, also muss er auch die Verwirkung gegen sich gelten lassen.
VolltextIBRRS 2014, 2613
LG Dortmund, Urteil vom 10.09.2013 - 1 S 416/12
Der WEG-Verwalter darf einen Rechtsanwalt als Prozessvertreter im Namen und mit Wirkung für alle Eigentümer beauftragen und bevollmächtigen.
VolltextIBRRS 2014, 2612
AG Dippoldiswalde, Urteil vom 25.04.2013 - 2 C 804/12
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG kann an Garagenplätzen allein dadurch Sondereigentum gebildet werden, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind. Dies gilt darüber hinaus für Garagenteile, die als solche einen festen und klar umrissenen Parkplatz als solchen erkennen lassen, was für Doppelparker der Duplexgarage gilt.
VolltextIBRRS 2014, 2604
AG Karlsruhe, Urteil vom 15.08.2014 - 4 C 217/14
Die Wohnungseigentümer sind trotz gesetzlicher Verpflichtung durch die Landesbauordnung dann nicht zu einer positiven Beschlussfassung über die Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern durch und auf Kosten der Gemeinschaft verpflichtet, wenn insoweit lediglich eine sog. "gekorene Wahrnehmungsbefugnis" besteht. Ob von dieser Befugnis Gebrauch gemacht wird oder nicht, steht grundsätzlich im Ermessen der Wohnungseigentümer.
VolltextIBRRS 2014, 2605
AG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 481 C 12785/14 WEG
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2555
AG Erfurt, Urteil vom 14.08.2013 - 5 C 51/12
1. Gegenüber bestandskräftig beschlossenen und fälligen Hausgeldansprüchen kann nicht mit Gegenforderungen aufgerechnet werden.
2. Die Hausgeldabrechnung begründet Rechte und Pflichten zwischen den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft; hiervon zu trennen ist die ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer obliegende Pflicht, die Nebenkosten in dem zu seinem Mieter bestehenden Vertragsverhältnis abzugrenzen. Hausgeldabrechnung und Nebenkostenabrechnung folgen völlig unterschiedlichen Voraussetzungen.
3. Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht Gehilfe im Sinne des § 278 BGB zur Erfüllung des dem Beklagten als Vermieter gegenüber seiner Mieterin bestehenden Pflichten.
4. Ein Wohnungseigentümer hat ausschließlich in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass eine der ständigen Rechtsprechung genügende Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter erstellt und gelegt wird.
5. Die Hausgeldabrechnung darf nicht ohne weitere Prüfung auf die Betriebskostenabrechnung übertragen werden. Der Miteigentümer hat letztere in eigener Verantwortung gegenüber dem Mieter zu erstellen.
VolltextIBRRS 2014, 2554
LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 111/13
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem Eigentümer verlangen, dass er seine Parabolantenne von seinem Balkon entfernt, wenn diese eine optische Beeinträchtigung des Gebäudes darstellt und im Übrigen der Betroffene durch den bestehenden Kabelanschluss über ausreichenden Zugang zu Programmen in seiner Landessprache verfügt.
VolltextIBRRS 2014, 2568
KG, Urteil vom 31.07.2012 - 13 U 41/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2553
LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 117/13
Sondernutzungsrechte können nicht durch Beschluss der WEG begründet werden.
VolltextIBRRS 2014, 2560
BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 287/13
Dem Erlass eines Anerkenntnisurteils steht die fehlende Durchführung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens vor der Klageerhebung nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2546
LG Köln, Urteil vom 28.08.2014 - 29 S 233/13
1. Der Verband der Eigentümer kann Ansprüche auf Beseitigung baulicher Veränderungen durch Beschluss an sich ziehen. Eine geborene Ausübungsbefugnis besteht nicht.
2. Nur in engen Ausnahmefällen kann ein Eigentümer das Vorgehen des Verbands verlangen.
VolltextIBRRS 2014, 2494
AG Hannover, Urteil vom 04.02.2014 - 406 C 8685/13
Auch einem schuldunfähigen Mieter, der unter Betreuung steht, kann bei massiven Störungen des Hausfriedens fristlos gekündigt werden.
VolltextIBRRS 2014, 2492
AG Riesa, Urteil vom 29.11.2013 - 6 C 779/12 WEG
Die Bestellung zum Verwalter erfordert die einfache Stimmmehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer; die relative Stimmenmehrheit genügt auch dann nicht, wenn die Wohnungseigentümer über mehrere Bewerber gleichzeitig abstimmen. Der Umstand, dass die Versammlung zeitweise durch ein Mitglied des Verwaltungsbeirats geleitet wurde, ist unschädlich, da die Bestimmung des § 24 Abs. 5 WEG, wonach den Vorsitz in der Eigentümerversammlung der Verwalter führt, abdingbar ist und in der Eigentümerversammlung vom 2.10.2012 offenbar von den anwesenden Wohnungseigentümern abbedungen wurde, wozu kein formeller Geschäftsordnungsbeschluss erforderlich ist.
VolltextIBRRS 2014, 2493
LG Koblenz, Urteil vom 10.03.2014 - 2 S 49/13
Eine Anlage oder Einrichtung, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dient, ist nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befindet. Weiterhin ist es nicht erforderlich, dass sie allen Wohnungseigentümern dient. Vielmehr ist ausreichend, dass mindestens zwei Wohnungs- oder Teileigentümer auf die Nutzung der Anlage angewiesen sind.
VolltextIBRRS 2014, 2501
LG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2014 - 2 S 36/14 WEG
Sieht die Teilungserklärung in Abweichung zu den Vorschriften des WEG vor, dass die Instandhaltung und Instandsetzung von Außenfenstern in einer Sondereigentumseinheit vom jeweiligen Sondereigentümer auf eigene Rechnung vorzunehmen ist, so trifft ihn auch die Pflicht die Beseitigung anfänglicher Baumängel an den Fenstern vorzunehmen, also die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erstherstellung der Fenster.
VolltextIBRRS 2014, 2487
AG Minden, Urteil vom 25.07.2014 - 36 C 13/13
1. Zur Vorbereitung einer Instandsetzung bzw. zur Wahl zwischen einfacher und modernisierender Instandsetzung ("Sanierungskonzept") kann die Tatsachenermittlung durch Sachverständige geboten sein.
2. Der Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers haftet nicht für den Rückbau einer unzulässigen baulichen Veränderung, sondern ist grundsätzlich nur zur Duldung etwaiger Wiederherstellungsmaßnahmen verpflichtet.
3. Dazu kann er gegebenenfalls auch über § 21 Abs. 8 WEG verpflichtet werden.
VolltextIBRRS 2014, 2454
LG Mainz, Urteil vom 11.06.2014 - 4 O 218/13
1. Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz müssen in barrierefreien Wohnungen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit einem Rollstuhl zugänglich sein.
2. Eine danach hergestellte Wohnung bleibt auch weiterhin barrierefrei, wenn durch zusätzliche, nach Fertigstellung eingebaute Sanitärobjekte derzeit die Bewegungsflächen nicht ausreichend sind.
3. Grundlage der Barrierefreiheit von Wohnungen ist, dass die Barrierefreiheit ohne viel Aufwand hergestellt werden kann.
VolltextIBRRS 2014, 2449
LG München I, Urteil vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13 WEG
1. Der Anbau eines Außenlifts ist eine bauliche Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 WEG.
2. § 16 Abs. 4 WEG gibt keine Beschlusskompetenz, dass die Eigentümer die Kostenverteilung für Instandhaltungen und Instandsetzungen dauerhaft ändern. Notwendig ist hierfür eine Änderung der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung.
3. Es handelt sich in Bezug auf den neu anzubringenden Außenlift auch nicht um die Regelung eines Einzelfalls im Sinne von § 16 Abs. 4 WEG; die Regelung eines Einzelfalls bezieht sich auf die konkret durchzuführende Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme.
VolltextIBRRS 2014, 2466
OVG Saarland, Beschluss vom 03.09.2014 - 2 B 318/14
1. Es spricht vieles dafür, dass durch die Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs bei einem sechsgeschossigen Gebäude aus Gründen des Brandschutzes (§ 33 LBO 2004) der Rahmen der eigenständigen Befugnisse der Verwalterin einer Eigentumswohnanlage überschritten und daher ihre alleinige ordnungsrechtliche Inanspruchnahme für die Durchführung dieser Maßnahmen ohne eine verbindliche Inanspruchnahme der aufgrund ihrer dinglichen Berechtigung auch hinsichtlich des hier in erster Linie betroffenen in ihrem Miteigentum stehenden gemeinschaftlichen Eigentums (§ 1 Abs. 2 WEG) im Verständnis des § 3 Abs. 1 LBO 2004 unterhaltungspflichtigen und nach § 10 Abs. 6 WEG als Gemeinschaft auch potentiell im Sinne der §§ 4 und 5 SPolG ordnungspflichtigen Wohnungseigentümer rechtlich nicht zulässig ist.*)
2. Aus dem die Befugnisse des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer umschreibenden § 27 WEG lässt sich keine die grundsätzliche Verpflichtung der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG) suspendierende Berechtigung der Antragstellerin zur Vornahme der nach einer solchen "offenen" Anordnung in Betracht kommenden, teilweise weit reichenden baulichen Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums des Anwesens ohne Zustimmung oder gar gegen den Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft herleiten.*)
3. Hinsichtlich des als Sofortmaßnahme zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Herstellung des zweiten Rettungswegs beziehungsweise zur kurzfristigen Ausschaltung der erheblichen Gefährdungen der Bewohner der oberen Stockwerke bei Entstehen eines jederzeit denkbaren Brandes zu begreifenden Gebots zur Herstellung benutzbarer Nottreppenräume im Wege des "Gerüstbaus" spricht hingegen vieles dafür, dass es sich bei dieser mit Blick auf den Umfang und den wirtschaftlichen Aufwand wesentlich geringere Bedeutung erlangenden Maßnahme um eine von der selbständigen Befugnis des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WEG und damit auch in Ansehung der polizeirechtlichen Regelungen über die Gefahrenabwehr in den §§ 4, 5 SPolG um eine ihrem eigenen Verantwortungsbereich zuzurechnende Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung handelt.*)
VolltextIBRRS 2014, 2446
AG Hattingen, Urteil vom 23.01.2014 - 28 C 30/13
1. Die Verwaltungsbeiräte haben einen Entschädigungsanspruch gegenüber der WEG für ihre Tätigkeit für die Gemeinschaft und einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Büromaterial gegen Vorlage einer Quittung.
2. Kann ein Eigentümer Fernsehsender aus seiner Heimat auch über die gemeinschaftliche Satellitenanlage empfangen, hat er keinen Anspruch gegenüber der WEG auf Aufstellen einer eigenen Satellitenantenne. Dies ist umso mehr der Fall, wenn die Wohnungseigentumsanlage im Bereich eines DSL- oder VDSL-Anschlusses liegt und es dadurch ohne Weiteres möglich ist, auch weitere Heimatsender über das Internet zu empfangen.
IBRRS 2014, 2442
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.06.2014 - 2-09 S 6/13
Ein Beschluss, mit dem die Redezeit auf WEG-Versammlungen generell und ohne Ausnahmen auf 3 Minuten beschränkt wird, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist ungültig.
VolltextIBRRS 2014, 2438
LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014 - 6 S 449/13
Die Wohnungseigentümer müssen bei ihrer Beschlussfassung über die Ausrüstung der Wohnanlage mit gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung auch darauf angemessen Rücksicht nehmen, dass einzelne Wohnungseigentümer ihre Eigentumswohnung bereits mit entsprechenden Meldern ausgestattet haben. Deshalb müssen solche Wohnungseigentümer, indes nur gegen Nachweis von Anschaffung DIN-gerechter Geräte und ihrer Montage bzw. Wartung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bzw. Intervall, vom Nachrüstbeschluss (hier: Zehnjahresmietvertrag inklusive Wartung und Dokumentation) ausnehmen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2426
LG Berlin, Urteil vom 03.12.2013 - 55 S 127/12 WEG
1. Die Eigentümer dürfen einen in der Gemeinschaftsordnung geregelten Kostenverteilungsschlüssel durch bloßen Mehrheitsbeschluss ändern, wenn das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und ein sachlicher Grund dies erfordert.
2. Ein Beschluss, der bezüglich der Heizungskosten einen Kostenverteilungsschlüssel bestimmt, der allein auf die Wohnfläche und nicht auf die beheizte Wohnfläche abstellt, entsprich nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2014, 2404
LG München I, Beschluss vom 28.11.2013 - 1 S 13798/13 WEG
Äußert sich ein Miteigentümer dahingehend kritisch über die Hausverwaltung, dass diese keine Konkurrenzangebote bezüglich des Heizbetriebs eingeholt und die Gemeinschaft mit falschen Informationen versorgt habe, so stellt dies eine sachbezogene und damit zulässige Meinungsäußerung dar.
VolltextIBRRS 2014, 2402
AG München, Urteil vom 22.05.2013 - 484 C 26233/12 WEG
Äußert sich ein Miteigentümer dahingehend kritisch über die Hausverwaltung, dass diese keine Konkurrenzangebote bezüglich des Heizbetriebs einholt und die Gemeinschaft mit falschen Informationen versorgt habe, so stellt dies eine sachbezogene und damit zulässige Meinungsäußerung dar.
VolltextIBRRS 2014, 2378
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - V ZB 26/14
Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erster Instanz beide Streitgenossen betrifft.*)
VolltextIBRRS 2014, 2372
BGH, Urteil vom 04.07.2014 - V ZR 183/13
1. Das Wissen des Verwalters kann den einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB nur zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG an sich gezogen hat.*)
2. Die Zurechnung der Kenntnis des Verwalters wirkt im Fall des § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung zurück.*)
VolltextIBRRS 2014, 2347
AG Herne, Urteil vom 16.12.2013 - 28 C 46/13
1. Bis zur Umschreibung des Eigentums schuldet der Veräußerer die laufenden Hausgelder. Intern anders lautende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber sind unerheblich.
2. Die Verzögerung der Eigentumsumschreibung durch Dritte steht der Zahlungsverpflichtung des Veräußerers nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2014, 2179
LG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2014 - 11 S 34/14
1. Die Montage eines Sonnensegels auf der Dachterrasse einer Penthousewohnung stellt wegen der damit verbundenen optischen Veränderung des Erscheinungsbilds des Gebäudes einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG dar.
2. Entsprechendes gilt für an der Außenseite eines Terrassengeländers befestigte licht- und sichtundurchlässige Sichtschutzmatten.
VolltextIBRRS 2014, 2174
AG Brühl, Urteil vom 18.04.2011 - 23 C 583/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2147
LG München I, Urteil vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12 WEG
Unter der Bedingung, dass die durch die Heizkostenverteiler gemessenen Verbräuche höher sind als 20% des gesamten Wärmeverbrauchs, ist die Kombination einer Einrohrheizung mit elektronischen Heizkostenverteilern zulässig.
VolltextIBRRS 2014, 2131
LG München I, Urteil vom 02.06.2014 - 1 S 3223/12
I. Beschlüsse einer Untergemeinschaft sind nichtig, soweit die Untergemeinschaft darin die ihr nach der Gemeinschaftsordnung zugewiesene Beschlusskompetenz überschreitet.*)
II. Allein der Umstand, dass durch die Gemeinschaftsordnung den Untergemeinschaften bestimmte Kosten zur Verteilung zugewiesen werden, führt nicht dazu, dass auch die Einnahmen der Gesamtgemeinschaft den jeweiligen Untergemeinschaften zugewiesen sind. Insbesondere gebietet diese Regelung nicht eine Zuordnung der Wohngelder zu den jeweiligen Untergemeinschaften.*)
III. Wenn nach der Gemeinschaftsordnung einzelne Untergemeinschaften über die Verteilung bestimmter Kosten zu entscheiden haben, ohne dass vorgesehen ist, dass die Untergemeinschaften eigenständige Jahresabrechnungen erstellen, so empfiehlt sich folgendes dreistufige Vorgehen:
1. Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung und Zuweisung bestimmter Kosten zu den Untergemeinschaften durch die Gesamtgemeinschaft entsprechend den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung
2. Verteilung der zugewiesenen Kosten durch die jeweiligen Untergemeinschaften
3. Genehmigung der Einzeljahresabrechnungen durch die Gesamtgemeinschaft unter Übernahme der durch die Untergemeinschaften vorgegebenen Kostenverteilung für die den Untergemeinschaften zugewiesenen Kosten
(Fortführung der Entscheidung LG München I vom 20. 12. 2010 - 1 S 8436/10, NZM 2011, 184).*)
VolltextIBRRS 2014, 2130
LG Itzehoe, Urteil vom 18.03.2014 - 11 S 101/12
1. Sofern sich aus der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Regelungen zum Trittschallniveau entnehmen lassen, ist für den maßgeblichen Trittschallwert grundsätzlich auf die Ausgabe der DIN 4109 abzustellen, die zur Zeit der Einrichtung des betreffenden Gebäudes galt ( vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2012 - V ZR 195/11, IMRRS 2012, 1814).*)
2. Im Einzelfall kann ein höheres Trittschallniveau maßgebend sein, wenn sich aus der Gemeinschaftsordnung entsprechende Regelungen ergeben oder die Wohnungseigentumsanlage aufgrund tatsächlicher Umstände wie der bei Errichtung vorhandenen Ausstattung oder des Wohnfelds ein besonderes Gepräge erhalten hat (vgl. BGH a.a.O.)*)
3. Ein ursprünglich besonderes Gepräge durch eine bei Errichtung vorhandene Ausstattung der Wohnungseigentumsanlage kann nach einem längerem Zeitablauf (hier 30 Jahre nach Errichtung) durch den im Laufe der Zeit eingetretenen Wandel nicht mehr fortbestehen.*)
4. Das höhere Trittschallniveau aufgrund eines besonderen Gepräges einer Wohnungseigentumsanlage ist im Verhältnis zu Wohnungseigentümern, die später Eigentum erworben haben, nur dann maßgeblich, wenn die zu Grunde liegenden Umstände für diese beim Erwerb erkennbar waren.*)
VolltextIBRRS 2014, 2108
LG Hamburg, Urteil vom 09.07.2014 - 318 S 120/13
Die konkludente oder ausdrückliche Zustimmung von Wohnungseigentümern zu einer von der Teilungserklärung abweichenden Nutzung kann zur Verwirkung des sich aus §§ 985, 1004 BGB, § 15 Abs. 3 WEG ergebenden Herausgabe- und Räumungsanspruch führen.
VolltextIBRRS 2014, 2030
LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 66/13
Die Festlegung und die Änderung der Abrechnungsmaßstäbe hinsichtlich der Verteilung der Kosten für Wärme und Warmwasser können nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums erfolgen. Eine rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2014, 2011
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.07.2014 - 2-13 S 91/13
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf grundsätzlich beschließen, dass bei Liquiditätsengpässen auf die Instandhaltungsrücklage zurückgegriffen wird.
2. Dies entspricht jedoch nur dann der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Modalitäten der Inanspruchnahme präzise geregelt sind.
3. So sind die Höhe einer unantastbaren eisernen Reserve wie auch die zeitliche Komponente dieser Maßnahme zu definieren.
VolltextIBRRS 2014, 2010
OLG München, Beschluss vom 06.06.2014 - 34 Wx 346/13
Zur Zuweisung von Sondernutzungsflächen und zur Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts bei einer wirtschaftlich selbstständigen Untergemeinschaft in einer Mehrhausanlage.*)
VolltextIBRRS 2014, 1983
AG Bad Homburg, Urteil vom 29.01.2014 - 2 C 1749/13
Die WEG kann durch Mehrheitsbeschluss Beschlussgegenstände an sich ziehen mit dem Ergebnis, dass nach einer sogenannten Vergemeinschaftung die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer auf die teilrechtsfähige WEG übertragen sind, woraus weiter folgt, dass der einzelne Wohnungseigentümer nicht mehr handeln kann.
VolltextIBRRS 2014, 1988
LG Berlin, Urteil vom 21.02.2014 - 55 S 365/12 WEG
1. Das Unterlassen der Untersuchung eines von einem Eigentümer gerügten Problems ist geeignet, den Vorwurf einer Pflichtverletzung gegen den Verwalter zu begründen.
2. Ein Beschluss, mit dem der Verwalter entlastet wird, obwohl erkennbar Ansprüche gegen ihn in Betracht kommen, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2014, 1960
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 22.05.2014 - 5 S 237/13
1. Es ist keine bauliche Veränderung gegeben, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wird, indem er eine Fußbodenheizung installiert, die so im Aufteilungsplan nicht geplant war
2. Baut der Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan eine Fußbodenheizung ein, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft von dem betroffenen Eigentümer verlangen, dass er die Beseitigung der Fußbodenheizung auf Kosten aller duldet.
VolltextIBRRS 2014, 1956
LG München I, Urteil vom 13.06.2013 - 36 S 10305/12
Die Wohnungseigentümer können in der Gemeinschaftsordnung qualifizierte Mehrheitserfordernisse statuieren, es sei denn das Mehrheitsprinzip kann von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn sich solche Regelungen als eher ungewöhnlich und auch unpraktisch erweisen, reicht das noch nicht aus, um einen Änderungsanspruch bejahen zu können.
VolltextIBRRS 2014, 1954
LG München I, Urteil vom 18.07.2013 - 36 S 20429/12 WEG
Bauliche Maßnahmen, die die Nutzung eines bisherigen Speichers zu Wohnzwecken ermöglichen, bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer, da die Nutzung eines Raumes zu Wohnzwecken erheblich intensiver ist als zu sonstigen Zwecken, so dass in dieser gesteigerten Nutzung eine Beeinträchtigung aller anderen Wohnungseigentümer liegt.
VolltextIBRRS 2014, 1971
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2014 - 20 U 16/14
1. Zur wirtschaftlichen Tätigkeit eines Hausverwalters können alle Rechtsangelegenheiten gehören, die die Beziehungen zu Mietern, Bauhandwerkern, Lieferanten und Personal betreffen. Hierunter mag auch eine außergerichtliche Beratung und Vertretung zu verstehen sein.
2. Beiträge zur Führung eines Werklohnprozesses für den Eigentümer in Gestalt der Abfassung von Schriftsätzen für das Gericht erfolgen nicht "im Zusammenhang mit einer Hausverwaltung".
VolltextIBRRS 2014, 1891
OLG München, Beschluss vom 27.05.2014 - 34 Wx 149/14
Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig; dies gilt auch dann, wenn der teilende Eigentümer zugleich mit der Zuweisung des Sondernutzungsrechts an den Ersterwerber einen noch nicht erledigten Eintragungsantrag gestellt hat (Ergänzung zu OLG München vom 11.5.2012, 34 Wx 137/12 und vom 18.4. 2013, 34 Wx 363/12).*)
VolltextIBRRS 2014, 1912
OLG München, Beschluss vom 07.07.2014 - 34 Wx 153/14
Die Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren deckt sich mit der Antragsberechtigung. Sie muss (noch) im Zeitpunkt über die Entscheidung der Beschwerde gegeben sein. § 878 BGB hilft hier nicht (hier: Beschwerde gegen im Jahr 2014 erfolgte Zurückweisung eines 1996 zum Vollzug vorgelegten Eintragungsantrags).*)
VolltextIBRRS 2014, 1876
LG Itzehoe, Urteil vom 14.01.2014 - 11 S 94/12
Im Aufteilungsplan ist die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe des Sondereigentums und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäude ersichtlich zu machen. Die Rechte der Wohnungs- und Teileigentümer hinsichtlich der Nutzung des Gemeinschaftseigentums sind dagegen in der Teilungserklärung festzulegen.
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