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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6084 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1299
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss über hinreichende finanzielle Mittel verfügen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2013 - 2-13 S 94/12

1. Der gewählte Verwalter kann aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zur Abwehr einer Beschlussanfechtungsklage beauftragen.

2. Ein Verwalter ist als Zustellungsvertreter nur dann ausgeschlossen, wenn eine konkrete Gefahr der sachwidrigen Information besteht. Allein der Umstand, dass Gegenstand des Verfahrens die Beschlussfassung der Wohnungserbbauberechtigten über die Bestellung des Verwalters ist und der Streitgegenstand somit dessen Rechtsstellung betrifft, begründet für sich genommen nicht die konkrete Gefahr, der Verwalter werde die Wohnungserbbauberechtigten über das anhängige Verfahren nicht sachgerecht unterrichten.

3. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage fehlt nur dann, wenn der Beschluss nach seiner Ausführung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und eine Ungültigerklärung auch sonst keine Auswirkungen mehr haben kann.

4. Die Wohnungseigentümer überschreiten ihren Beurteilungsspielraum, wenn sie ein Unternehmen zum Verwalter bestellen, das nicht über die dazu notwendigen finanziellen Mittel verfügt und auch keine ausreichenden Sicherheiten stellen kann.

5. Besteht bei objektiver Betrachtung begründeter Anlass, die Bonität des als Verwalters vorgesehenen Unternehmens zu prüfen, halten sich die Wohnungseigentümer nur dann im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums, wenn sie diese Frage klären und ihre Entscheidung über die Bestellung auf einer Tatsachengrundlage (Unterlagen, Auskünfte anderer Erkenntnisse) treffen, die eine nachhaltig ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung erwarten lässt.

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IBRRS 2014, 1281
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prozessbevollmächtigter darf Eigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten!

LG Hamburg, Urteil vom 20.10.2010 - 318 S 59/10

1. Geht aus der Teilungserklärung hervor, dass im Einzelfall auch andere Personen als Vertreter eines Eigentümers an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, so stellt eine Versagung seitens des Verwalters, die keine Auseinandersetzung mit dieser Möglichkeit erkennen lässt, einen Ermessensfehler dar.

2. Der unberechtigte Ausschluss eines Eigentümers oder einer anderen teilnahmeberechtigten Person von der Versammlung steht hinsichtlich der Rechtsfolgen der Nichtladung gleich. Die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind für ungültig zu erklären, wenn nicht mit Sicherheit feststeht, dass die Beschlüsse ohne den Verfahrensfehler ebenso gefasst worden wären.

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IBRRS 2014, 1287
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbegründung per Beschluss einer aufgehobenen Veräußerungsbeschränkung?

OLG München, Beschluss vom 04.04.2014 - 34 Wx 62/14

Für die Wiederbegründung einer durch Beschluss aufgehobenen Veräußerungsbeschränkung fehlt der Versammlung der Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz. § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG gilt als gesetzliche Ausnahme vom Vereinbarungsprinzip nicht für den "actus contrarius". Hierzu bedarf es vielmehr einer Vereinbarung.*)

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IBRRS 2014, 1245
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirksame Bestellung eines Dauerwohnrechts auf Lebenszeit des Berechtigten

OLG Celle, Beschluss vom 20.03.2014 - 4 W 51/14

Ein Dauerwohnrecht i. S. v. § 31 WEG kann wirksam auf Lebenszeit des Berechtigten bestellt werden.*)

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IBRRS 2014, 1227
ImmobilienImmobilien
Umwandlung Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf Erklärung aller Eigentümer!

OLG Koblenz, Urteil vom 06.09.2012 - 1 U 1097/11

1. Zur Notwendigkeit der allseitigen Erklärung der Eigentümer bei der Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und zur inhaltlichen Unzulässigkeit der Grundbucheintragung in einem solchen Fall.*)

2. Der Rechtspfleger des Grundbuchamts ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Grundakten darauf durchzusehen, ob sich aus ihnen Bedenken gegen die beantragte Eintragung oder das zugrunde liegende Kausalgeschäft ergeben; im Regelfall kann er sich - vorbehaltlich besonderer Umstände - auf die sorgfältige Prüfung der eingereichten und in Bezug genommenen Unterlagen sowie des Grundbuchblatts beschränken.*)

3. In Grundbuchangelegenheiten ist Dritter i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB nicht nur derjenige, auf dessen Antrag oder in dessen Interesse die Eintragung erfolgt, sondern jeder, der im Vertrauen auf die richtige Handhabung der Grundbuchgeschäfte am Rechtsverkehr teilnimmt (Anschluss an BGHZ 124, 100).*)

4. Der beurkundende Notar ist nicht Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten (Anschluss

an BGH NJW 1993, 648).*)

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IBRRS 2014, 1187
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einberufungsermächtigung per Urteil erstritten: Einberufung erst mit Rechtskraft

AG Offenbach, Urteil vom 26.04.2013 - 330 C 47/13

1. Wird durch ein Urteil ein Erbbaumitberechtigter ermächtigt, eine Versammlung einzuberufen, darf er dies nicht vor Rechtskraft des fraglichen Urteils in die Wege leiten. Eine mögliche, sich aus dem Tenor des Urteils ergebende vorläufige Vollstreckbarkeit mit Sicherheitsleistung bezieht sich nur auf die Kostentragung, weil eine Sicherheitsleistung hinsichtlich der mit dem Urteil erfolgten Ermächtigung zur Einberufung einer Erbbauberechtigtenversammlung nicht bezifferbar ist.

2. Die Einberufung einer Erbbauberechtigtenversammlung kann per einstweiligen Beschluss untersagt werden, wenn die in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse aus formalen Gründe aufgehoben werden könnten und der Eigentümergemeinschaft dadurch gegebenenfalls hohe Schadensersatzansprüche und finanzielle Belastungen drohen würden.

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IBRRS 2014, 1215
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer verliert Prozess gegen WEG: Beschluss über Prozesskosten unzulässig!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2013 - 2-13 S 75/13

1. Die Kosten eines Rechtsstreits, den die rechts- und parteifähige Gemeinschaft im Rahmen der Verwaltung gegen einzelne Wohnungseigentümer führt, gehören zu den Kosten der Verwaltung. Diese Kosten haben sämtliche Wohnungseigentümer im Innenverhältnis anteilig zu tragen und müssen in die Jahresabrechnung eingestellt werden.

2. Es ist nicht zulässig, sämtliche Prozesskosten, die der Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden sind, den Wohnungseigentümern - die die WEG verklagt und den Prozess verloren haben - per Beschluss aufzuerlegen.

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IBRRS 2014, 1200
ProzessualesProzessuales
Einigungsgebühr: Nicht unbedingt ein Vergleich erforderlich!

AG Bremen, Beschluss vom 14.05.2013 - 29 C 0110/12

1. Die Gesamtschuldnerschaft muss ausdrücklich angeordnet werden. Werden in der Kostengrundentscheidung den übrigen Wohnungseigentümern lediglich die Kosten auferlegt, ist von einer Kostenfestsetzung nach Kopfteilen auszugehen.

2. Für das Entstehen einer Einigungsgebühr ist nicht unbedingt ein Vergleich erforderlich, ausschlaggebend ist, dass nicht eine Partei den gesamten Anspruch anerkennt oder auf die gesamte Forderung verzichtet.

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IBRRS 2014, 1186
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einberufung der Versammlung durch Gericht bei drohendem Schaden zulässig!

AG Offenbach, Urteil vom 06.06.2013 - 330 C 74/13

1. Jeder Erbbauberechtigte kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen, dass eine abgebrochene Erbbauberechtigtenversammlung, auf der nicht über alle Punkte der Tagesordnung Beschluss gefasst wurde, fortgesetzt wird, unabhängig davon, aus welchen Gründen die Versammlung abgebrochen war.

2. Ein irreparabler Schaden für die Gemeinschaft liegt vor, wenn mögliche Schadensersatzansprüche gegen Miterbbauberechtigte zu verjähren drohen, wenn die Gemeinschaft keine rechtlichen Schritte gegen den Betroffenen unternimmt. Ist hierzu ein Beschluss der Gemeinschaft erforderlich, kann jeder Mitberechtigte eine Versammlung einberufen. Weigern sich die anderen Mitberechtigten eine Versammlung durchzuführen, kann auf Antrag eine Versammlungseinberufung vom Gericht angeordnet werden.

3. Der Miterbbauberechtigte, der die einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt, kann sich auf Dringlichkeit nicht berufen, wenn ihm die Gefährdung der Rechtsstellung zunächst bekannt oder aus grober Fahrlässigkeit unbekannt gewesen ist und dadurch nichts unternommen worden ist. In solchen Fällen liegt eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit vor, es sei denn es liegen achtenswerte Motive für die verzögerte Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes vor.

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IBRRS 2014, 1182
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einzelabrechnung für sämtliche Tiefgaragenstellplätze ist nicht ordnungsgemäß!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.07.2013 - 980b C 98/12 WEG

1. Eine Einzelabrechnung für sämtliche Tiefgaragenstellplätze statt Einzelabrechnungen für jede einzelne entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Ist in der Teilungserklärung geregelt, dass die Kosten der Bewirtschaftung, Unterhaltung und Instandhaltung der Tiefgarage und der darin befindlichen Kfz-Stellplätze soweit möglich und gesetzlich zulässig getrennt von den Kosten der Wohnungen ermittelt und abgerechnet werden soll, bedeutet dies, dass hinsichtlich sämtlicher angefallener Kosten zu prüfen ist, ob eine Zuordnung dieser Kosten allein zu den Wohnungen oder zu den Tiefgaragenstellplätzen möglich ist.

3. Ist eine eindeutige Zuordnung der Unterhaltungskosten der Tiefgarageeinheiten möglich, so sind die Kosten entsprechend ausschließlich den Eigentümern der Wohnungen oder ausschließlich den Eigentümern der Tiefgaragenstellplätze zu belasten.

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IBRRS 2014, 1177
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeldanspruch durch Insolvenz gefährdet: Zwangsverwaltung!

AG Buchen, Beschluss vom 03.04.2013 - 1 C 127/13

Ist wegen zu erwartender Insolvenz des Schuldners die Vereitelung eines Wohngeldanspruches zu befürchten, kann die Zwangsverwaltung durch einstweilige Verfügung angeordnet werden.

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IBRRS 2014, 1148
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung einer Doppelstockgarage in Bruchteilseigentum

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - V ZB 116/13

1. Steht eine Doppelstockgarage in einer Wohnungseigentumsanlage im Bruchteilssondereigentum mehrerer Personen, können die Bruchteilseigentümer die Nutzung der einzelnen Stellplätze gemäß § 745 Abs. 1, § 1010 BGB regeln; zulässig ist aber auch eine Zuweisung der Stellplätze mittels Gebrauchsregelung durch Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer gemäß § 15 Abs. 1 WEG.*)

2. Streitigkeiten zwischen Bruchteilssondereigentümern über die Benutzung der Stellplätze sind unabhängig von der Rechtsgrundlage der Benutzungsregelung stets Wohnungseigentumssachen im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG.*)

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IBRRS 2013, 5327
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederherstellungspflicht des Eigentümers gehört nicht zum Wohnungsrecht!

OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2013 - 15 W 105/12

Eine Wiederherstellungspflicht des Eigentümers im Fall der Zerstörung des Objekts kann nicht dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) sein.*)

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IBRRS 2014, 1125
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verschmelzung der Verwalterin führt nicht zum Erlöschen des Verwaltervertrags

BGH, Urteil vom 21.02.2014 - V ZR 164/13

1. Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; der Verwaltervertrag erlischt nicht in entsprechender Anwendung von § 673 BGB, weil diese Norm durch die im Umwandlungsgesetz enthaltenen Spezialvorschriften verdrängt wird.*)

2. Die Verschmelzung der Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage stellt zwar als solche keinen wichtigen Grund dar, der eine vorzeitige Kündigung eines Verwaltervertrags rechtfertigt; an die erforderlichen besonderen Umstände, die die Fortführung der Verwaltung durch den übernehmenden Rechtsträger für die Wohnungseigentümer unzumutbar machen, sind aber keine hohen Anforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2014, 1122
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rauchen auf eigenem Balkon verboten!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.01.2014 - 2-09 S 71/13

1. Zwar ist das Rauchen Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dennoch ist anerkannt, dass das Rauchen nicht uneingeschränkt zulässig ist.

2. Ein Wohnungseigentümer hat das Rauchen auf einem Balkon zu unterlassen, wenn er noch einen anderen Balkon hat, wo das Rauchen die Nachbarn weniger stört.

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IBRRS 2014, 1115
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung einer Gabionenwand auf Gartenfläche im Sondernutzungsrecht

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.12.2013 - 2-13 S 82/12

1. Errichtet ein Sondereigentümer in dem Gartenanteil, an dem ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, eine Gabionenwand (Steinmauer), handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG.

2. Diese ist zu entfernen, wenn der Errichtung nicht alle übrigen Miteigentümer zugestimmt haben. Die Zustimmung nur eines der beiden im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Ehegatten genügt nicht.

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IBRRS 2014, 1098
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann auch „auswärtiger“ Verwalter nach dem WEG ordnungsgemäß bestellt werden?

LG Lüneburg, Urteil vom 18.03.2014 - 9 S 70/13

1. Auch wenn der vorgelegte Entwurf eines Verwaltervertrages möglicherweise Klauseln enthält, die nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen oder zukünftig zu neuen Streitpunkten führen könnten, folgt daraus keine Ungeeignetheit des gewählten Verwalters, insbesondere dann nicht, wenn eine juristische Person als Verwalterin bestellt wird, für die personell noch keine persönliche Verwaltertätigkeit für eine Beurteilung entfaltet wurde.

2. Die Auswahl eines Verwalters nach Vertrauen und Sympathie, Qualifikation und Konditionen kann für eine Erstbestellung nicht durch den Sitz der Verwaltung eingeschränkt werden.

3. Ein Miteigentümer hat zwar das Recht, ist aber nicht dazu angehalten, mehrfach und unterjährig Einsicht in die Belege der Verwaltung zu nehmen, verpflichtet dazu ist lediglich der Verwaltungsbeirat in dessen Aufgabenbereich die Belegprüfung fällt. Der individuelle Zeit- und Kostenaufwand, den der Miteigentümer bei der Fahrt zum Verwaltungssitz auf sich nehmen muss, kann damit kein einschränkender Maßstab für die Auswahl eines Verwalters durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer sein.

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IBRRS 2014, 1067
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss kompetent und neutral sein!

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2013 - 25 S 7/13

Der Beschluss über die Bestellung eines Verwalters ist für ungültig zu erklären, wenn dem bestellten Verwalter die fachliche Kompetenz fehlt und berechtigte Zweifel an seiner Neutralität als Verwalter aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zu einzelnen Eigentümern vorhanden sind.

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IBRRS 2014, 1043
WohnungseigentumWohnungseigentum
Räume für Versorgungsanlagen sind sondereigentumsfähig!

LG Duisburg, Urteil vom 07.06.2013 - 2 O 334/12

1. In einer nur aus zwei Parteien bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft können Versorgungsanschlüsse (etwa für Gas und Wasser) sowie entsprechende Zählereinrichtungen in einem im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Kellerraum untergebracht werden, solange nur dem anderen Wohnungseigentümer ein Zugangsrecht eingeräumt ist.

2. Die Sondereigentumsfähigkeit derartiger Räume wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass dort Anschlüsse für Strom, Telefon und Internet untergebracht sind, da mit solchen Einrichtungen erfahrungsgemäß kein so großer oder auch nur regelmäßiger Kontroll- oder Wartungsaufwand verbunden ist, dass die Räume zwingend gemeinschaftliches Eigentum sein müssten.

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IBRRS 2014, 0971
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlende Gesamteinnahmen: Ungültigkeit der Abrechnung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.01.2014 - 2-13 S 27/13

1. Fehlen in der Abrechnung neben dem Anfangs- und Endkontostand auch die Gesamteinnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungsjahr, so hat dies die Ungültigkeit der Abrechnung und nicht nur einen Ergänzungsanspruch zur Folge.*)

2. Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit. Es sei denn, der Wohnungseigentümer soll in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden (vgl. BGH, IMR 2012, 421.

3. Mit der Unwirksamkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung ist nicht auch (quasi automatisch) die Unwirksamkeit des Wirtschaftsplans verbunden.

4. In einem Wirtschaftsplan müssen die (künftigen) Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden.

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IBRRS 2014, 0956
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

LG Dortmund, Urteil vom 19.11.2013 - 1 S 296/12

1. Eigentümern kann nicht zugemutet werden, sich den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens auszusetzen.

2. Die Ablehnung eines Rauchverbots kommt einem bewussten Ausschluss von den Eigentümerversammlungen gleich (unter Hinweis auf OLG Köln, OLGR 2001, 1, 2), was in letzter Konsequenz dazu führen würde, dass die dort gefassten Beschlüsse nichtig wären, wenn man zukünftige Versammlungen wegen des Rauchens verlässt.

3. Man kann auch nicht darauf verwiesen werden, in der jeweiligen Eigentümerversammlung einen Antrag für ein Rauchverbot zu stellen.




IBRRS 2014, 0928
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Drittzustimmung bei Neubegründung von Sondernutzungsrechten!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13

Anders als für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf die nachträgliche Aufhebung und anschließende Neubegründung von Sondernutzungsrechten der Zustimmung des dritten Rechtsinhabers. Die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG greift insoweit nicht ein (siehe bereits Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09).*)

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IBRRS 2014, 0935
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Versammlung in den Ferien: Nur bei ausreichendem Vorlauf!

LG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2013 - 11 S 16/13

Die Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer in der typischen Reisezeit entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie mit ausreichendem Vorlauf angekündigt worden ist. Die Einhaltung der Mindestvorgabe von zwei Wochen( WEG § 24 Abs. 4 Satz 2) genügt dafür regelmäßig nicht.*)




IBRRS 2014, 0927
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen wirksamer Unterteilung von Sondereigentum!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

1. Die formlose schriftliche Mitteilung von Gründen, die der von einem Beteiligten gewünschten Amtslöschung entgegen stehen sollen, kann eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung sein, wenn die Mitteilung als abschließende und verbindliche Entschließung des Grundbuchamts erscheint.*)

2. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein zugehöriger Raum keinem der neu entstandenen Miteigentumsteile als Sondereigentum zugeordnet, sondern ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer "zur Gemeinschaftsbenutzung" ausgewiesen, so entsteht unzulässiges isoliertes Sondereigentum und ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)

3. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein bisher nicht zu diesem gehörender, sondern im Gemeinschaftseigentum stehender Raum ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer einer der neu entstandenen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet, so ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)

4. In einer Grundbuchsache ist das Beschwerdegericht berechtigt, über eine unmittelbar bei ihm eingelegte Beschwerde zu entscheiden, ohne das Rechtsmittel zuvor dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe vorzulegen.*)




IBRRS 2014, 0947
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Vollmachtsurkunde vorlegen!

BGH, Urteil vom 20.02.2014 - III ZR 443/13

§ 174 Satz 1 BGB ist auf einseitige Willenserklärungen des Verwalters im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf der Grundlage einer Vereinbarung oder eines Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG anwendbar.*)

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IBRRS 2014, 0926
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist ein WEG-Vergleich eintragungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 28.01.2014 - 34 Wx 318/13

Zur Eintragungsfähigkeit von Absprachen der Wohnungseigentümer im Grundbuch, die als Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt sind.*)

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IBRRS 2014, 0918
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsräume können auch Sondereigentum beanspruchen!

AG Charlottenburg, Urteil vom 10.04.2013 - 73 C 163/12

Einlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, können sich auch im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. In solchen Fällen ergibt sich in der Regel kein Ausgleichsanspruch für den betroffenen Sondereigentümer.

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IBRRS 2014, 0900
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!

KG, Beschluss vom 11.10.2013 - 1 W 196/13

Ist für die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Grund einstweiliger Verfügung gegen einen Wohnungseigentümer im Grundbuch ein Verfügungsverbot eingetragen worden, genügt zu dessen Löschung die Bewilligung des Verwalters auch dann nicht, wenn er hierzu durch Mehrheitsbeschluss in der Versammlung der Wohnungseigentümer bevollmächtigt worden ist.*)

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IBRRS 2014, 0898; IBRRS 2013, 5330
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!

KG, Beschluss vom 11.10.2013 - 1 W 195/13

Ist für die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft aufgrund einstweiliger Verfügung gegen einen Wohnungseigentümer im Grundbuch ein Verfügungsverbot eingetragen worden, genügt zu dessen Löschung die Bewilligung des Verwalters auch dann nicht, wenn er hierzu durch Mehrheitsbeschluss in der Versammlung der Wohnungseigentümer bevollmächtigt worden ist.*)

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IBRRS 2014, 0911
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgabenschuld: Gemeinschaft muss Eigentümer frei stellen

BGH, Urteil vom 14.02.2014 - V ZR 100/13

1. Eine von den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld stellt eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG dar.*)

2. Im Innenverhältnis ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, den durch Leistungsbescheid in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer von der Abgabenschuld freizustellen. Erfüllt der Wohnungseigentümer die Abgabenforderung aus eigenen Mitteln, steht ihm gegen die Gemeinschaft ein Erstattungsanspruch zu.*)

3. Ein Erstattungsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Wohnungseigentümer die Forderung aus dem Leistungsbescheid begleicht, ohne dies mit der Gemeinschaft zuvor abzustimmen. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides berechtigen die Gemeinschaft grundsätzlich nicht zu einer Zahlungsverweigerung, wenn der Wohnungseigentümer die Möglichkeit offen gehalten hat, die Rechtmäßigkeit des Bescheides verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.*)

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IBRRS 2014, 0910
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmverbot eines Eigentümers

BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 85/13

Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind.*)

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IBRRS 2014, 0905
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
WEG muss 82-jährigen Räumpflichtigen überwachen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 13.02.2014 - 1 U 77/13

1. Es ist zulässig, die im Winter sich ergebende Räum- und Streupflicht auf Dritte zu übertragen. Dabei ist aber eine sorgfältige Auswahl, gründliche Anweisung über die Art des Streuens und insbesondere auch eine Überwachung erforderlich.

2. Wird die Räum- und Streupflicht von einem 82-jährigen Rentner erfüllt, ist im Rahmen der Überwachungsverpflichtung der WEG eine kritische Überprüfung geboten, ob der Beauftragte trotz seines Alters noch hinreichend leistungsfähig ist, um seiner Räum-und Streupflicht sicher und zuverlässig nachzukommen. Ist eine solche Überprüfung seitens der WEG nicht erfolgt, haftet sie für einen Sturz, der sich auf der nicht geräumten Fläche ereignet hat.

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IBRRS 2014, 0880
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kleines Kabelloch im Fußboden ist zu dulden!

AG Hannover, Urteil vom 09.07.2013 - 483 C 3961/13

1. Die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zu Gunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind, gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

2. Berühren Maßnahmen zur Errichtung einer der genannten Anlagen auch Sondereigentum, bedarf die Durchführung der Maßnahme grundsätzlich der Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers. Der ist grundsätzlich verpflichtet solche Maßnahmen zu dulden, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen.

3. Müssen TV-Kabel verlegt werden, indem lediglich ein Loch in den Fußboden zu bohren ist, von dem dann ein Kabel in Fußleistenhöhe bis zum TV-Gerät verlegt wird, handelt es sich um eine bagatellartige Beeinträchtigung, die sich im Rahmen der Duldungspflicht bewegt.

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IBRRS 2014, 0872
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gläubiger der Wohngeldforderung ist immer die WEG!

AG Wiesbaden, Urteil vom 20.09.2013 - 92 C 2125/13

Gläubiger der Wohngeldforderung ist immer die Eigentümergemeinschaft, auch wenn der WEG-Verwalter die Forderungen gegen die einzelnen Eigentümer geltend macht. Für etwaige Fehler des Verwalters haftet daher die Wohnungseigentümergemeinschaft, es sei denn der Verwalter hat ein erhebliches unmittelbares Eigeninteresse oder er hat in besonderem Maße persönliches Vertrauen für sich in Anspruch genommen.

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IBRRS 2014, 0871
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stellt Terrassenüberdachung einen Nachteil dar?

BGH, Urteil vom 07.02.2014 - V ZR 25/13

1. Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnungseigentümer zu der Erteilung der Zustimmung zu bewegen.*)

2. Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 f.).*)




IBRRS 2014, 0867
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anerkenntnis eines anwesenden Eigentümers gilt für alle!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.02.2014 - 2-13 S 142/12

1. Eine Anfechtungsklage ist gegen die übrigen Eigentümer zu richten; diese sind notwendige Streitgenossen.

2. Wird der Termin auch nur von einem Eigentümer wahrgenommen, sind die anderen nicht säumig, sondern als durch den Nichtsäumigen als vertreten anzusehen.

3. Tritt der Eigentümer für sich selbst auf, gilt dies auch für den Fall, dass eigentlich für alle übrigen Eigentümer ein Rechtsanwalt bestellt ist, d. h,. auch in diesem Fall sind die Eigentümer als durch den Nichtsäumigen vertreten anzusehen.

4. Die Vertretungsfunktion des § 62 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass der nichtsäumige (beklagte) Eigentümer die übrigen (beklagten) Eigentümer vertreten kann, und zwar auch hinsichtlich eines Anerkenntnisses.

5. Im Falle eines Anerkenntnisses des nichtsäumigen Streitgenossen entfällt die Wirkung des Anerkenntnisses für die säumigen Streitgenossen auch dann nicht, wenn diese Berufung einlegen.

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IBRRS 2014, 0860
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Betriebsspaltung ändert Stellung des Verwalters nicht!

OLG München, Beschluss vom 31.01.2014 - 34 Wx 469/13

Die im Weg der Umwandlung vorgenommene Abspaltung eines Teilbetriebs ("WEG-Verwaltung") bewirkt keinen Wechsel in der Person des bestellten Verwalters. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird auch nicht verwalterlos. Ist zur Veräußerung des Wohnungseigentums die Verwalterzustimmung erforderlich, bedarf es weiterhin der Zustimmung des bestellten bisherigen Verwalters.*)

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IBRRS 2014, 0828
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Handwerker beauftragt: Kein vorsorgliches Zutrittsrecht

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 27.02.2013 - 539 C 26/12

Sind von der WEG-Verwaltung noch keine Handwerkeraufträge vergeben, sondern lediglich Angebote eingeholt werden, rechtfertigt dies kein vorsorgliches Zutrittsrecht für jene Handwerker zur Durchführung von Sanierungsarbeiten einschließlich erforderlicher vorbereitender Maßnahmen.

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IBRRS 2014, 0861
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Mobilfunksendeanlage bedarf der Zustimmung aller Eigentümer

BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 48/13

Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG).*)




IBRRS 2014, 0773
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlende Beschlusskompetenz über Einlegung des Rechtsmittels

AG Erfurt, Urteil vom 19.09.2013 - 2 C (WEG) 46/12

Der nicht am Verfahren beteiligten Eigentümergemeinschaft steht keine Beschlusskompetenz über die Einlegung eines Rechtsmittels zu, wenn sich im ersten Verfahren lediglich einzelne Eigentümer gegenüberstanden.

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IBRRS 2014, 0771
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung bei Regelungsklagen

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 16.07.2013 - 14 T 3796/13

Eine Kostenverteilung nach Köpfen entspricht billigem Ermessen, wenn bei einer kleineren Gemeinschaft ohne Verwalter davon ausgegangen werden kann, dass einer Eigentümerversammlung mit dem Thema "Neuwahl eines Verwalters" zugestimmt worden wäre.

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IBRRS 2014, 0769
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschaffenheit eines vertraglich geschuldeten "Eingangstors"?

LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2013 - 329 O 93/13

Die Bezeichnung "Tor" wird nicht nur als größere Öffnung in einem Gebäude, sondern nach allgemeinem Sprachgebrauch auch als ein- oder zweiflügelige Vorrichtung zum Verschließen einer derartigen Öffnung verwandt. Der Verpflichtung zum Einbau eines Eingangstors steht nicht entgegen, dass der Grundriss der Wohnungen keine Flügelradien aufweist.

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IBRRS 2014, 0747
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ersetzen der WEG-Zuständigkeit durch Gericht?

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 15.05.2013 - 303b C 1/13

Das Gericht ist grundsätzlich nicht befugt, eigenes Ermessen anstelle desjenigen der Wohnungseigentümer zu setzen, sondern lediglich dazu, einen Beschluss auf Wirksamkeit zu prüfen. Eine Unterlassen der Ermessensausübung der WEG liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Thema auf die Tagesordnung gesetzt worden war und die Beteiligten damit willens waren, sich mit dem Thema zu befassen.

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IBRRS 2014, 0746
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Zögerliche Schadensbehebung: Wann haftet Verwalter?

AG Hamburg, Urteil vom 18.06.2013 - 102d C 74/12

Eine haftungsbegründende pflichtwidrig zögerliche Bearbeitung aufgetretener Mängel am Gemeinschaftseigentum des Verwalters kommt nur in Betracht, soweit dieser den angemessenen Bearbeitungsaufwand pflichtwidrig überschritten und sich aus dieser Überschreitung ein Schaden ergeben hat.

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IBRRS 2014, 0745
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WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Beschluss wird über Jahre nicht umgesetzt: Verzugsschaden

LG München I, Urteil vom 07.11.2013 - 36 S 16560/12 WEG

1. Der einzelne Wohnungseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass gefasste Beschlüsse, die den Zweck haben, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht, umgesetzt werden; die Nichtumsetzung führt zur Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz.

2. Verzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB tritt mit der Bestandskraft des Beschlusses ein (unter Hinweis auf BGH, NJW 2012, 2955 ff).

3. Ein Streit der Parteien über die Art der Sanierungsweise ist unbeachtlich.

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IBRRS 2014, 0692
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Krimineller Verwalter: Was muss sich WEG zurechnen lassen?

BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 436/12

Eine entsprechend § 166 Abs. 1 BGB erfolgende Zurechnung des Wissens eines Vertreters des Gläubigers von den Anspruch begründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB kommt auch dann nicht in Betracht, wenn sich der Anspruch zwar nicht gegen den Vertreter selbst richtet, jedoch mit einem gegen ihn gerichteten Anspruch in einem so engen Zusammenhang steht, dass auch hier die Befürchtung besteht, der Vertreter werde nicht zu einer sachgerechten Verfolgung des Anspruchs beitragen (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. März 2011 - II ZR 301/09, NJW-RR 2011, 832 und vom 12. Juni 1989 - II ZR 334/87, NJW-RR 1989, 1255).*)




IBRRS 2014, 0666
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer verstorben: WEG kann Erben Inventarfrist setzen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2013 - 3 Wx 11/12

Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden sind keine reinen Eigenschulden des Erben, sondern entweder Nachlasserbenschulden - also bei der Verwaltung des Nachlasses entstandene Verbindlichkeiten, die eine Doppelstellung haben, nämlich sowohl Eigenverbindlichkeiten des Erben als auch (soweit sie auf ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses beruhen) Nachlassverbindlichkeiten darstellen - oder (ausnahmsweise) reine Nachlassverbindlichkeiten. Dann aber ist die Wohnungseigentümergemeinschaft Nachlassgläubigerin i. S. d. § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB, so dass dem Erben auf ihren Antrag eine Inventarfrist gesetzt wird.*)

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IBRRS 2014, 0649
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftswaschmaschine: Betrieb auf eigene Kosten?

AG Kassel, Urteil vom 10.01.2012 - 803 C 4518/11

Der Beschluss, dass weitere Reparaturen einer Gemeinschaftswaschmaschine auf Kosten der Gemeinschaft nicht vorgenommen werden, den Nutzern genehmigt wird, die Waschmaschine auf eigene Kosten zu betreiben und der zuletzt eine Regelung über die Verteilung der Instandsetzungskosten enthält, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2014, 0643
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ProzessualesProzessuales
Entziehung des Wohnungseigentums ist Wohnungseigentumssache

BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - V ZR 96/13

Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.*)

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IBRRS 2014, 0631
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BauträgerBauträger
Vergleich zwischen WEG und Bauträger für Eigentümer bindend!

OLG Köln, Urteil vom 23.10.2013 - 11 U 109/13

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen. Damit ist der einzelne Eigentümer von der Verfolgung seiner Rechte insoweit ausgeschlossen. Das gilt auch für den ausgeschiedenen Wohnungseigentumserwerber. Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft umfasst jedoch nicht die auf Rückabwicklung gerichteten Ansprüche des Wohnungseigentümers, wie Rücktritt und großer Schadensersatz.

2. Der einzelne Wohnungseigentümer ist an den von der Eigentümergemeinschaft mit dem Bauträger abgeschlossenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich über die Erledigung von Erfüllungsansprüchen gebunden.

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