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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6084 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 0630
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kaufvertrag über WEG ist keine Binnenstreitigkeit!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.10.2013 - 2-13 S 42/12

Bei einem Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung liegt keine Binnenstreitigkeit im Sinne des Wohnungseigentumsrechts, sondern eine kaufrechtliche Streitigkeit vor, die eine abweichende gerichtliche Zuständigkeit begründet.

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IBRRS 2014, 0621
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Rückzahlungsanspruch wegen besonderem Innenverhältnis?

LG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - 19 S 77/12

Das durch die Jahresabrechnung zu konkretisierende Innenverhältnis der Wohnungseigentümer schließt eine isolierte Anspruchsverfolgung aus. Ein derartiger Innenausgleich würde durch einzelne Rückforderungen gestört. Daher ist der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers lediglich auf die Befriedigung aus den aus der abgerechneten Wirtschaftsperiode vorhandenen Geldmitteln begrenzt.

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IBRRS 2014, 0573
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

LG München I, Urteil vom 13.01.2014 - 1 S 1817/13 WEG

1. Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Tag der Beschlussfeststellung in der Wohnungseigentümerversammlung ohne Rücksicht darauf, ob der Kläger an dieser teilgenommen oder sonst Kenntnis von dem Beschluss erlangt hat.

2. Eine wirksame Beschlussanfechtung liegt nur vor, wenn sich dem Antrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände sowie nach Maßgabe der allgemeinen Auslegungsgrundsätze entnehmen lässt, welche Beschlüsse im Einzelnen angefochten werden sollen. Etwaige Zweifel gehen hierbei zu Lasten des Klägers.

3. § 16 Abs. 3 WEG gibt für einen Beschluss, welcher auch die Änderung des Verteilungsschlüssels von Instandhaltungskosten umfasst, keine Kompetenz.

4. § 16 Abs. 4 WEG gibt keine Kompetenz für eine über den Einzelfall hinausreichende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels.

5. Beschlüsse, die aufgrund einer Öffnungsklausel ergehen, sind, auch wenn das Quorum nicht erreicht ist, lediglich anfechtbar und nicht nichtig, es sei denn, dies ist in der Gemeinschaftsordnung entsprechend geregelt.

6. Allein der Umstand, dass die Öffnungsklausel ein bestimmtes Mehrheitserfordernis aufstellt und damit ein gewisser Bestandsschutz der bestehenden Regelungen erreicht werden soll, führt nicht dazu, dass eine Öffnungsklausel stets dahingehend auszulegen wäre, dass die Beschlusskompetenz als solche bereits an das Erreichen des Quorums geknüpft wäre.

7. Vor einer Beschlussfassung müssen die Einzelwirtschaftspläne vorab übersandt werden. Die bloße Gewährung einer Einsichtsmöglichkeit in der Versammlung genügt nicht.

8. Da Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 4 WEG auch Sonderrechtsnachfolger binden, sind sie nach den für Grundbucheintragungen geltenden Regeln objektiv-normativ auszulegen.

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IBRRS 2014, 0508
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbringen einer Kameraattrappe auf Balkon zulässig?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.11.2013 - 2-13 S 24/13

1. Die Installation einer Kamera an der Balkonunterseite stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar.

2. Alleine die Befürchtung von Wohnungseigentümern, bei einer Annäherung an den Balkon gefilmt zu werden, beeinträchtigt diese nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus, insbesondere wenn es sich wie hier lediglich um eine Kameraattrappe handelt.

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IBRRS 2014, 0451
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 46/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0404
ProzessualesProzessuales
Klagebefugnis: Berufung auf Gebietserhaltungsanspruch!

VG München, Urteil vom 27.10.2008 - M 8 K 08.369

Ein Wohnungseigentümer kann sich im Rahmen der Klagebefugnis auf den Gebietserhaltungsanspruch berufen, welcher der Vermeidung eines schleichenden Umwandlungsprozesses des jeweiligen Gebietes dienen soll.

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IBRRS 2014, 0368
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandhaltungspflicht trifft nicht WEG als Verband!

AG Oberhausen, Urteil vom 14.05.2013 - 34 C 9/13

Die Pflicht zur Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums trifft jeden einzelnen Wohnungseigentümer und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband. Sie kann daher aufgrund im Falle einer Pflichtverletzung nicht in Anspruch genommen werden.

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IBRRS 2014, 0342
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!

LG Duisburg, Urteil vom 22.08.2013 - 8 O 22/13

1. Die Verjährung eines Anspruchs kann nur durch eine Rechtshandlung des zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung materiell Berechtigten gehemmt werden; dies kann auch der gewillkürte Prozessstandschafter sein.*)

2. Allein aus der Rechten- und Pflichtenstellung des Verwalters einer WEG kann dieser das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht herleiten. Daher wird durch ein vom Verwalter im eigenen Namen geführtes selbständiges Beweisverfahren, das mögliche Ansprüche der WEG gegenüber Dritten zum Gegenstand hat, die Verjährung dieser Ansprüche grundsätzlich nicht gehemmt.*)

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IBRRS 2014, 0332
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausnutzen einer Nicht-Original-Vollmacht: WEG-Verwalter zahlt

LG Landau, Beschluss vom 24.06.2013 - 3 S 177/12

1. Wird während einer WEG-Versammlung ein Nachweis der Bevollmächtigung verlangt und wird dieser Nachweis nicht mittels einer Originalvollmacht erbracht und deswegen gerügt, dass die wirksame Bevollmächtigung mangels Vorlage eines Originals nicht möglich sei, darf ein Verwalter diese Vollmacht bei einer Stimmabgabe nicht mehr ausnutzen.

2. Dass tatsächlich eine Originalvollmacht erteilt wurde und nachträglich vorgelegt und geprüft werden kann, ist unerheblich.

3. Berücksichtigt ein gewerblicher Verwalter dennoch die Vollmacht bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit und macht sogar selbst von ihr Gebrauch, liegt ein grobes Verschulden gemäß § 49 Abs. 2 WEG vor.

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IBRRS 2014, 0315
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachteiligen baulichen Veränderungen müssen alle zustimmen!

AG Charlottenburg, Urteil vom 23.10.2013 - 73 C 72/13

1. Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, dürfen nur beschlossen werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte dadurch maßgeblich beeinträchtigt werden.

2. Wird ein bestehender Zaun, der in Rundholzbauweise ausgeführt ist, durch Halbrundhölzern "erneuert", führt das zu deutlich merkbaren optischen Veränderungen gegenüber dem bisherigen Zustand, die, unabhängig von ihrer ästhetischen Bewertung, von den unmittelbar betroffenen Eigentümern nicht geduldet werden müssen. Eine solche - nachteilige - bauliche Veränderung kann nicht mit rein wirtschaftlichen Erwägungen gerechtfertigt werden.

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IBRRS 2014, 0300
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann hat Mieter Vorkaufsrecht bei Aufteilung in Wohnungseigentum?

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 96/12

1. Das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB entsteht bei dem Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks im Grundsatz nur dann, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und ferner die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.*)

2. Es entsteht in der Regel nicht, wenn erst die Erwerber Wohnungseigentum begründen sollen, und zwar auch dann nicht, wenn diese beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen ("Erwerbermodell").*)

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IBRRS 2014, 0292
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kreditaufnahme zur Fassadensanierung rechtmäßig?

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2013 - 25 S 152/12

1. Ein WEG-Beschluss, das eine Kreditaufnahme vorsieht, die über die Deckung eines kurzfristigen Finanzierungsbedarfs hinausgeht und die Summe der Hausgeldzahlungen aller Eigentümer für drei Monate übersteigt, kann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.

2. Eine Kreditaufnahme durch die WEG zur dringenden Sanierung der Außenfassade entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die notwendigen Mittel nicht anders - etwa durch Rücklage - kurzfristig aufgebracht werden können und die Kreditaufnahme im Übrigen transparent ist und einzelnen Eigentümern die Möglichkeit eingeräumt ist, nicht am Darlehensprogramm teilzunehmen und die auf ihnen entfallende Sonderumlage aus eigenen Mitteln zu finanzieren unter Freistellung von den mit der Beantragung und Inanspruchnahme des Darlehens der Wohnungseigentümer entstehenden einmaligen und laufenden Kosten.

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IBRRS 2014, 0272
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter trifft keine Pflicht zur Finanzberatung!

AG Oberhausen, Urteil vom 07.07.2013 - 34 C 79/12

1. Die Fördermittelberatung ist von § 5 Abs. 2 Nr. 3 RDG eigenständig erfasst. Aus der Systematik des RDG geht hervor, dass auch der Wohnungseigentumsverwalter gerade nicht zur Fördermittelberatung (anders LG Mönchengladbach, ZMR 2007, 402) befugt ist, sondern hier bereits im Rahmen der unerlaubten Rechtsberatung agieren würde.*)

2. Haben die Wohnungseigentümer weder einen Beschluss gefasst, der im Grundsatz überhaupt die Umstellung der Wärmeversorgung regelt, noch einen Beschluss dahingehend gefasst, dass Fördermittel beantragt werden sollen, so besteht auch insoweit keine Handlungsverpflichtung des Verwalters.*)

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IBRRS 2014, 0271
WohnungseigentumWohnungseigentum
Strafrecht - Unbefugte Überweisungen: Verwalter strafbar wegen Untreue!

AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 15.04.2013 - 3 Ds 45 Js 27050/10

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) macht sich wegen Untreue strafbar, wenn er rechtsgrundlose Überweisungen zu Lasten des Kontos seiner WEG tätig, obwohl er weiß, dass er zur Vornahme dieser Zahlungen im Innenverhältnis nicht befugt ist und die WEG mit diesen Zahlungen nicht einverstanden sein würde.

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IBRRS 2014, 0254
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!

LG Itzehoe, Urteil vom 17.09.2013 - 11 S 93/12

1. Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, die Abrechnung zu prüfen und die Belege einzusehen. Die Abrechnung muss dem Wohnungseigentümer so rechtzeitig zugehen, dass er sie in zumutbarer Weise vor Beschlussfassung prüfen kann, ansonsten ist ein Beschluss zur Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen aus diesem Grund anfechtbar.

2. Der Verwalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Wohnungseigentümer auf einen anderen Ort der Einsichtnahme der Belege zu verweisen.




IBRRS 2014, 0233
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrektur des Abrechnungsentwurfs: Aufnahme in den Beschluss!

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 15.03.2013 - 303a C 20/12

Ergibt sich in einer Eigentümerversammlung Korrekturbedarf hinsichtlich der als Entwurf vom Verwalter vorgelegten Abrechnungen, sind diese Korrekturen in dem Beschluss aufzunehmen, sodass für jeden Eigentümer anhand des ursprünglichen Entwurfs und des anschließenden Beschlusstextes überprüfbar ist, ob die beschlossene Korrektur auch in der zu überarbeitenden Fassung der Abrechnungen berücksichtigt worden ist.

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IBRRS 2014, 0203
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Findlinge im Garten: Keine Gartengestaltung!

AG Oberhausen, Urteil vom 09.07.2013 - 34 C 94/12

1. Werden zwei bis drei stattliche Findlinge auf der gemeinschaftlichen Rasenfläche ausgelegt, um ein Befahren durch PKW zu verhindern, handelt es sich nicht mehr um eine Maßnahme der Gartengestaltung, sondern um eine bauliche Veränderung.

2. Die vorgenannte Maßnahme ist auch nachteilig im Sinne von § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 WEG und bedarf der Zustimmung sämtlicher Eigentümer.

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IBRRS 2014, 0152
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Welche Beeinträchtigungen sind hinzunehmen?

LG Berlin, Urteil vom 25.09.2013 - 85 S 57/12 WEG

1. Der Schallschutz richtet sich grundsätzlich nach den Schutzwerten, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Zum Zeitpunkt von Umbaumaßnahmen bzw. sonstigen Veränderungen im Sondereigentum geltende Schutzwerte finden nur dann Anwendung, wenn durch nachhaltige Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz eine bauliche Veränderung des Gebäudes erfolgt ist und die Maßnahmen von der Intensität des Eingriffs in die Gebäudesubstanz her mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar sind, wie z.B. durch eine Aufstockung des Gebäudes.

2. Jeder Sondereigentümer darf seine dem Sondereigentum unterliegenden Räume mit der Maßgabe ungehindert nutzen, dass er dadurch die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigt. Der Einbau eines Bades in einem als Kammer genutzten Raum ist daher grundsätzlich zulässig, wenn aus der Teilungserklärung nicht explizit etwas anderes zu entnehmen ist.

3. Wohnungseigentümer sind verpflichtet, es zu unterlassen, Fließ- und Installationsgeräusche zu verursachen, die einen Installationspegel von 30 db(A) überschreiten. Eigentümer können jedoch von ihren Nachbarn nicht verlangen sich so zu verhalten, dass keine störenden Geräusche wie Fließgeräusche, Schritte, Spülgeräusche und Geräusche durch die Nutzung von Badewanne, Dusche oder des Waschbeckens zu hören sind.

4. Eine allein durch eine häufigere Nutzung eines Raumes eingetretene Beeinträchtigung ist von einem Wohnungseigentümer hinzunehmen.

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IBRRS 2014, 0134
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterlassung der Nutzung von Teileigentum als Gaststätte!

KG, Beschluss vom 21.06.2012 - 16 U 52/11

1. Klageantrag und Urteilstenor einer Unterlassungsklage müssen die zu unterlassende Beeinträchtigung grundsätzlich so konkret angeben, dass die für die Zwangsvollstreckung notwendige Bestimmtheit auch unter Heranziehung der Urteilsgründe gesichert ist.

2. Die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Focacceria ist mit einer Nutzung als Restaurant, in welcher frisch zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und entsprechende Geräusch- und Geruchsbelästigungen anfallen, vergleichbar. Daher ist die Verurteilung zur Unterlassung des Restaurantbetriebes hinreichend bestimmt. Eine weitere Bezeichnung bestimmter Tätigkeiten, die zu unterlassen sind, ist insoweit nicht erforderlich.

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IBRRS 2014, 0090
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann dingliche Zuordnung der Abstellplätze nicht ändern!

AG Wiesbaden, Urteil vom 06.09.2013 - 92 C 2186/13

Die Eigentümerversammlung kann Nutzungsregelungen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums aufstellen, sie kann jedoch nicht in das Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer eingreifen, z.B. die dingliche Zuordnung der Pkw-Abstellplätze ändern.

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IBRRS 2014, 0054
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch des Scheinverwalters auf Verwaltervergütung!

LG Hamburg, Urteil vom 30.01.2013 - 318 S 127/11

1. Nur eine Entlastung im weitesten Sinne würde auch Rückzahlungsansprüchen des Verbandes gegen den Ex-Verwalter entgegenstehen, der sich vom Konto der Gemeinschaft selbst bedient hat.*)

2. Einzelne "Verwalterverträge" mit Wohnungseigentümern berechtigen nicht zum Zugriff auf das Verwaltungsvermögen.*)

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IBRRS 2014, 0033
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrere Vollmachten in Versammlung: Welche Vollmacht gilt?

LG Landau, Urteil vom 29.05.2013 - 3 S 166/12

1. Der Widerruf als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers kann unabhängig davon, ob die Vollmacht als Außen- oder Innenvollmacht erteilt worden ist, sowohl gegenüber dem Bevollmächtigten als auch dem Dritten, demgegenüber sie besteht, erklärt werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.01.2005 - 2 Wx 44/04, imr-online).

2. Das Abzeichnen auf der Anwesenheitsliste bei zu vertretenen Eigentümern kann - trotz beim Verwalter nicht mehr vorhandener Vollmachtsurkunde - ein Sachverhalt sein, bei dem das Gericht gemäß § 427 Satz 2 ZPO annehmen kann, dass in der Versammlung eine entsprechende Vollmacht vorhanden war.

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 5247
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentumsbegründung trotz fehlender Original-Unterschrift

OLG München, Beschluss vom 04.10.2013 - 34 Wx 174/13

Wird die Anlegung des Wohnungsgrundbuchs unter Verwendung eines nur formell nicht ordnungsgemäßen Aufteilungsplans vorgenommen (hier: - möglicherweise - fehlende Original-Unterschrift der Baubehörde auf Bauzeichnung), hindert dies die wirksame Begründung von Wohnungseigentum nicht, wenn der Aufteilungsplan im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügt.*)

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IBRRS 2013, 5198
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine einseitige Umwandlung in Wohnungseigentum möglich!

OLG München, Beschluss vom 11.11.2013 - 34 Wx 335/13

1. Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum durch Änderungsvorbehalt in der Teilungserklärung.*)

2. Eine ansonsten wirksame Ermächtigung kann dennoch nicht zu einer einseitigen Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum führen, wenn sie dadurch bedingt ist, dass bestimmte bauliche Vorgaben eingehalten sind. In diesem Fall ist ein Nachweis der Voraussetzungen in der Form des § 29 GBO nicht möglich. Bei der Annahme, eine entsprechende Verknüpfung zwischen der Einhaltung baubezogener (gesetzlicher wie technischer) Normen und der rechtlichen Befugnis habe hergestellt werden sollen, ist aber Zurückhaltung zu üben.*)

3. Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer und bedarf sowohl materiell-rechtlich grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer, als auch die Zustimmung der dinglich Berechtigten, sofern ihre Rechtsstellung beeinträchtigt wird.

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IBRRS 2013, 5189
ImmobilienImmobilien
Zustimmungserklärung des Verwalters wirkt fort!

BGH, Beschluss vom 07.11.2013 - V ZB 111/12

1. Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre.

2. Eine vom Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (vgl. BGH IMR 2013, 69).

3. Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat.

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IBRRS 2013, 5180
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erforderliche Nachweise bei der Eigentumsübertragung!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 15 W 311/12

1. Bedarf die Übertragung von Wohnungseigentum der Zustimmung eines Verwaltungsbeirates, ist nicht zur die Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen, sondern auch, dass derjenige, der die Zustimmung erteilt, die entsprechende Rechtsstellung tatsächlich einnimmt.*)

2. Dabei ist es gerechtfertigt, die Regelung des § 26 Abs. 3 WEG auf den Beirat zu übertragen, wenn dessen Bestellung aufgrund der Besonderheiten der Gemeinschaft im Grundbuchverfahren nachgewiesen werden muss.*)

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IBRRS 2013, 5164
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Einbau funkbasierter Zähler wirksam!

AG Dortmund, Urteil vom 26.11.2013 - 512 C 42/13

Die Wohnungseigentümer können beschließen, funkbasierte Heizkosten- und Warmwassermessgeräte einzubauen.

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IBRRS 2013, 5158
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsschutzbedürfnis trotz eigener Zustimmung gegeben?

LG Dortmund, Urteil vom 28.02.2013 - 11 S 232/12

Für das Rechtsschutzbedürfnis einer auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Anfechtungsklage ist es nicht erforderlich, dass der Kläger eine Verletzung eigener Rechte geltend macht oder durch den Beschluss selbst nachteilig betroffen ist.

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IBRRS 2013, 5153
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei einer Klage auf Aufgabe der Eigentümerliste!

AG Bensheim, Beschluss vom 28.03.2012 - 6 C 842/11

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2013, 5146
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung der Teilungserklärung bei Instandsetzungen!

LG Hamburg, Urteil vom 19.06.2013 - 318 S 101/12

1. Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden. Die Übertragung muss jedoch klar und eindeutig sein. Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit.

2. Ist in der Teilungserklärung festgelegt, dass ein Eigentümer "sämtliche im Zusammenhang mit dem Ausbau/der Sanierung des Dachgeschosses der Wohnung Nr. X entstehenden Kosten...übernimmt und die Wohnungseigentümergemeinschaft insoweit freihält", lässt sich daraus nicht entnehmen, dass der Eigentümer neben der Kostentragungspflicht auch die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht diesbezüglich überbürdet worden ist. Vielmehr ergibt sich aus der vereinbarten Freihalteverpflichtung, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Maßnahmen zu beauftragen hat und der betroffene Eigentümer sich verpflichtet, diese von den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen freizuhalten.

3. Wird dem Sondereigentümer einer Dachgeschosswohnung die Vornahme bestimmter baulicher Veränderungen gestattet und soll er sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Kosten tragen, bezieht sich dies nach dem nächstliegenden Sinn der Bedeutung nicht auf Instandsetzungsmaßnahmen an Teilen des Gemeinschaftseigentum, die gar nicht Gegenstand der von dem betreffenden Sondereigentümer durchgeführten Arbeiten sind.




IBRRS 2013, 5127
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Jahresabrechnung nicht identisch mit Nebenkostenabrechnung!

AG Erfurt, Urteil vom 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12

Der Umstand, dass eine wohnungseigentumsrechtliche Jahresabrechnung nicht als mietvertragliche Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt werden kann, führt zu keinem Schadensersatzanspruch des vermietenden Wohnungsgeigentümers gegen die Gemeinschaft.

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IBRRS 2013, 5103
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Welche Beeinträchtigungen müssen Nachbarn nicht dulden?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.2013 - 33 C 1922/13

1. Ein Wohnungseigentümer muss seine Vogelfutterstelle auf seinem Balkon so aufstellen, dass diese über die Balkonbrüstung nicht hinausragt. Der darunter wohnende Nachbar muss die daraus resultierende Beeinträchtigung durch Vogelkott und Futterreste nicht dulden.

2. Das Rauchen auf dem Balkon ist zu unterlassen, wenn der Nachbar über das zu duldende Maß hinaus beeinträchtigt wird und es andere Möglichkeiten gibt, z.B. noch ein Balkon, auf dem geraucht werden kann, ohne dass der Nachbar in diesem Maße gestört wird.

3. Ein Wohnungseigentümer muss eine Lampe, die er so aufgestellt hat, dass sie bei Dunkelheit direkt in das Schlafzimmer des Nachbarn leuchtet und dadurch ein erhebliches Gefühl der Lästigkeit hervorruft, entfernen. Der Nachbar ist nicht verpflichtet, die Lichteinwirkungen durch Rollladenbetrieb oder das Anbringen von Gardinen auf das zumutbare Maß abzusenken.




IBRRS 2013, 5023
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussablehnung ohne Sachbehandlung ist rechtswidrig!

LG München I, Urteil vom 22.04.2013 - 1 S 5114/12 WEG

Die Eigentümer üben das ihnen zustehende Ermessen nicht ordnungsgemäß aus, wenn sie einem Eigentümer keine Gelegenheit geben, die Gründe für den von ihm gestellten Antrag auf Verwalterabberufung in der Versammlung vorzutragen, weshalb diese Gründe auch nicht in die Entscheidung der übrigen Eigentümer einbezogen werden konnten.

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IBRRS 2013, 4999
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nicht prüfen!

AG Bonn, Urteil vom 07.06.2013 - 27 C 43/13

Den Verwalter trifft bei erteilter Einzugsermächtigung für die laufenden Hausgelder keine Verpflichtung, diese Einzugsermächtigung nicht mehr auszuführen, wenn ihm vom Verkäufer angezeigt wird, dass die Eigentumswohnung veräußert worden ist. Er ist nicht zur Überwachung des jeweiligen Eigentumsübergangs verpflichtet.

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IBRRS 2013, 4966
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch "vergemeinschaftet": Eigentümer nicht klagebefugt!

LG Köln, Urteil vom 14.03.2013 - 29 S 181/12

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Verfolgung gemeinschaftsbezogener Unterlassungsansprüche auf den Verband zu übertragen, lässt das Recht der einzelnen Eigentümer, Individualansprüche geltend zu machen, entfallen. Es fehlt diesen Eigentümern dann an der erforderlichen Aktivlegitimation.

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IBRRS 2013, 4949
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!

LG München I, Beschluss vom 07.05.2013 - 36 T 7524/13

Bei einer Klage gegen die übrigen WEG-Eigentümer, die auf die Ermächtigung des Klägers gerichtet ist, eine außerordentliche Eigentümerversammlung mit bestimmten Tagesordnungspunkten einzuberufen, ist nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter funktionell zuständig.

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IBRRS 2013, 4945
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen!

BGH, Urteil vom 19.07.2013 - V ZR 109/12

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Anschluss- und Benutzungszwang für benachbarte Grundstücke unterliegen.

2. Dies muss entweder in beiden Gemeinschaftsordnungen dinglich festgeschrieben oder unter den Wohnungseigentümern schuldrechtlich vereinbart sein.

3. Auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es möglich, dass ein oder mehrere Wohnungseigentümer Ansprüche des Verbandes im Wege gewillkürter Prozessstandschaft in eigenem Namen geltend machen, wenn hierfür ein schutzwürdiges Eigeninteresse besteht.

4. Die Erklärung eines Miteigentümers kann nur dann Wirkungen für und gegen dessen mitberechtigte Ehefrau entfalten, wenn er die Erklärung zugleich in deren Namen abgegeben hat.




IBRRS 2013, 4935
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch unter Eigentümern?

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 230/12

Wird die Nutzung des Sondereigentums durch rechtswidrige Einwirkungen beeinträchtigt, die von im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Räumen ausgehen, kann dem betroffenen Wohnungseigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen; das gilt auch im Verhältnis von Mietern solcher Räume.*)

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IBRRS 2013, 4932
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtsverfahren anhängig: WEG-Beschluss ist noch wirksam!

LG Stuttgart, Urteil vom 28.03.2013 - 2 S 36/12

Ein Beschluss über bauliche Veränderungen ist gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt ist. Ist ein gerichtliches Verfahren darüber noch anhängig, ist der Beschluss trotzdem wirksam und kann vollzogen werden.

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IBRRS 2013, 4845
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorlage der Bilanz fehlt: Darf Zustimmung verweigert werden?

AG Bergheim, Urteil vom 02.08.2013 - 29a C 98/12

Soweit die Zustimmung des Verwalters für die Veräußerung von Wohnungseigentum erforderlich ist, kann dieser auch die Vorlage einer Bilanz zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des potenziellen Erwerbers verlangen.

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IBRRS 2013, 4809
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter als Zustellungsvertreter im eigenen Verfahren?

LG Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2012 - 11 S 46/11

Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter dann auszuschließen, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände erkennbar sind, die die konkrete Gefahr einer unzureichenden und unsachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.

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IBRRS 2013, 4796
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohungseigentum - Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum!

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 212/12

Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2013, 4794
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Erfolglose Entziehungsklage: Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 281/12

Ein zwischen den Mitgliedern einer aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft geführter Rechtsstreit darüber, ob die Kosten einer erfolglos betriebenen Entziehungsklage (§ 18 Abs. 1 Satz 2 WEG) zu den Verwaltungskosten zählen, ist als Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG zu qualifizieren.*)

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IBRRS 2013, 4787
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Öffentlicher Aushang: Diffamierung von Miteigentümern?

AG München, Urteil vom 15.05.2012 - 481 C 2412/12 WEG

1. Ein mit Tesafilm an der Wohnungstür einer Miteigentümerin befestigter Zettel, in dem dieser - für vorbeigehende Miteigentümer sichtbar - ein "unverschämtes egoistisches Herumschlagen in den frühen Morgenstunden" vorgeworfen wird, hat diffamierenden Charakter und löst Unterlassungsansprüche unabhängig davon aus, ob die Vorwürfe zutreffen.

2. Derartige Vorwürfe stellen eine Beleidigung dar und dienen allein dem Zweck, die Miteigentümerin in Misskredit zu bringen.

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IBRRS 2013, 4746
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht fachgerecht eingebautes Fenster ist zu beseitigen!

LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2013 - 318 S 57/12

1 Wird in der Teilungserklärung der Dachraum als "Boden" bezeichnet, handelt es sich nicht ohne Weiteres um eine Zweckbestimmung im engeren Sinne, sondern vielmehr um einen im wohnungseigentumsrechtlichen Zusammenhang unverbindlichen Vorschlag zur Nutzung dieses Raumes.

2. Die Nutzung eines Dachraumes zu Wohnzwecken ist zulässig, wenn diese dem diesem Raum nach den Vereinbarungen zugewiesenen Nutzungszweck nicht entgegen steht. Ist dieser Raum als Bestandteil einer Wohnung ausgewiesen, ist die Nutzung zu Wohnzwecken zulässig.

3. Ein nicht fachgerecht eingebautes Dachfenster ist zu beseitigen, weil eine Beschädigung oder erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums nicht ausgeschlossen werden kann und es daher ein Nachteil für die WEG darstellt. Der Beseitigungsanspruch umfasst im Übrigen auch die Wiederherstellung der durch den Einbau des Fensters beeinträchtigten Gestaltung des Daches.

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IBRRS 2013, 4742
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtabrechnung bedarf keiner näheren Aufschlüsselung!

BGH, Urteil vom 11.10.2013 - V ZR 271/12

Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren; weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.*)

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IBRRS 2013, 4732
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vor neuer Verwalterbestellung Vergleichsangebote einholen!

LG Landau/Pfalz, Urteil vom 17.05.2013 - 3 S 134/12

Vor der Bestellung eines neuen Verwalters sind grundsätzlich auch dann drei Vergleichsangebote einzuholen, wenn die Bestellung lediglich für einen Interimszeitraum von sechs Monaten vorgesehen ist, da nicht auszuschließen ist, dass sich andere Verwalter zu vergleichbaren oder besseren Konditionen um das Amt bemüht hätten.

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IBRRS 2013, 4727
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Errichtung eines Dachbalkons: Einfache Mehrheit reicht nicht!

LG Berlin, Urteil vom 16.07.2013 - 55 S 171/12 WEG

Das Anbringen eines Dachbalkons stellt eine bauliche Veränderung vor, bei der alle betroffenen Eigentümer abstimmen müssen. Die Tatsache, dass in der Teilungserklärung eine Duldungsverpflichtung der anderen Eigentümer für den Fall eines Balkonausbaus vorgesehen ist, kann daran nichts ändern. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht hierfür nicht aus.

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IBRRS 2013, 4687
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unzulässig!

LG Berlin, Urteil vom 13.08.2013 - 85 S 177/12 WEG

1. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen können in Berlin zu 50% der Wohnfläche zugerechnet werden.

2. Ein Beschluss über die genaue Festlegung der anteiligen Wohn- und Nutzflächen stellt keine Änderung der Teilungserklärung dar, sondern ist in der Regel als Konkretisierung dieser anzusehen.

3. Die Wohnungseigentümer können den Umlageschlüssel jederzeit ändern, solange den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen Rechnung getragen wird und es insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt. Die Umstellung eines Verteilungsschlüssels, der eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen vorsieht, auf einen flächenabhängigen Verteilungsmaßstab für die verbrauchsabhängigen Kosten, ist zulässig.

4. Eine rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels scheidet aus, wenn das Wirtschaftsjahr bereits abgelaufen ist und der zugrunde liegende Wirtschaftsplan bestandskräftig ist.

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IBRRS 2013, 4664
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung bestimmt sich nach der Teilungserklärung!

AG Charlottenburg, Urteil vom 22.08.2013 - 72 C 54/13

1. Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die im Grundbuch eingetragen sind, sind wie Grundbucheintragungen auszulegen.

2. Die Jahresabrechnungspositionen Frischwasserlieferung, Abwasserentsorgung, Müllabfuhr und Recycling Papier/Pappe fallen unter dem Begriff "Betriebskosten" auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich benannt werden.

3. Ein Beschluss, der die Kosten anders verteilt als in der Teilungserklärung festgelegt, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

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