Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 4966LG Köln, Urteil vom 14.03.2013 - 29 S 181/12
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Verfolgung gemeinschaftsbezogener Unterlassungsansprüche auf den Verband zu übertragen, lässt das Recht der einzelnen Eigentümer, Individualansprüche geltend zu machen, entfallen. Es fehlt diesen Eigentümern dann an der erforderlichen Aktivlegitimation.
VolltextIBRRS 2013, 4949
LG München I, Beschluss vom 07.05.2013 - 36 T 7524/13
Bei einer Klage gegen die übrigen WEG-Eigentümer, die auf die Ermächtigung des Klägers gerichtet ist, eine außerordentliche Eigentümerversammlung mit bestimmten Tagesordnungspunkten einzuberufen, ist nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter funktionell zuständig.
VolltextIBRRS 2013, 4945
BGH, Urteil vom 19.07.2013 - V ZR 109/12
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Anschluss- und Benutzungszwang für benachbarte Grundstücke unterliegen.
2. Dies muss entweder in beiden Gemeinschaftsordnungen dinglich festgeschrieben oder unter den Wohnungseigentümern schuldrechtlich vereinbart sein.
3. Auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es möglich, dass ein oder mehrere Wohnungseigentümer Ansprüche des Verbandes im Wege gewillkürter Prozessstandschaft in eigenem Namen geltend machen, wenn hierfür ein schutzwürdiges Eigeninteresse besteht.
4. Die Erklärung eines Miteigentümers kann nur dann Wirkungen für und gegen dessen mitberechtigte Ehefrau entfalten, wenn er die Erklärung zugleich in deren Namen abgegeben hat.
IBRRS 2013, 4935
BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 230/12
Wird die Nutzung des Sondereigentums durch rechtswidrige Einwirkungen beeinträchtigt, die von im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Räumen ausgehen, kann dem betroffenen Wohnungseigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen; das gilt auch im Verhältnis von Mietern solcher Räume.*)
VolltextIBRRS 2013, 4932
LG Stuttgart, Urteil vom 28.03.2013 - 2 S 36/12
Ein Beschluss über bauliche Veränderungen ist gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt ist. Ist ein gerichtliches Verfahren darüber noch anhängig, ist der Beschluss trotzdem wirksam und kann vollzogen werden.
VolltextIBRRS 2013, 4845
AG Bergheim, Urteil vom 02.08.2013 - 29a C 98/12
Soweit die Zustimmung des Verwalters für die Veräußerung von Wohnungseigentum erforderlich ist, kann dieser auch die Vorlage einer Bilanz zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des potenziellen Erwerbers verlangen.
VolltextIBRRS 2013, 4809
LG Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2012 - 11 S 46/11
Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter dann auszuschließen, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände erkennbar sind, die die konkrete Gefahr einer unzureichenden und unsachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.
VolltextIBRRS 2013, 4796
BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 212/12
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer.*)
VolltextIBRRS 2013, 4794
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 281/12
Ein zwischen den Mitgliedern einer aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft geführter Rechtsstreit darüber, ob die Kosten einer erfolglos betriebenen Entziehungsklage (§ 18 Abs. 1 Satz 2 WEG) zu den Verwaltungskosten zählen, ist als Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG zu qualifizieren.*)
VolltextIBRRS 2013, 4787
AG München, Urteil vom 15.05.2012 - 481 C 2412/12 WEG
1. Ein mit Tesafilm an der Wohnungstür einer Miteigentümerin befestigter Zettel, in dem dieser - für vorbeigehende Miteigentümer sichtbar - ein "unverschämtes egoistisches Herumschlagen in den frühen Morgenstunden" vorgeworfen wird, hat diffamierenden Charakter und löst Unterlassungsansprüche unabhängig davon aus, ob die Vorwürfe zutreffen.
2. Derartige Vorwürfe stellen eine Beleidigung dar und dienen allein dem Zweck, die Miteigentümerin in Misskredit zu bringen.
VolltextIBRRS 2013, 4746
LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2013 - 318 S 57/12
1 Wird in der Teilungserklärung der Dachraum als "Boden" bezeichnet, handelt es sich nicht ohne Weiteres um eine Zweckbestimmung im engeren Sinne, sondern vielmehr um einen im wohnungseigentumsrechtlichen Zusammenhang unverbindlichen Vorschlag zur Nutzung dieses Raumes.
2. Die Nutzung eines Dachraumes zu Wohnzwecken ist zulässig, wenn diese dem diesem Raum nach den Vereinbarungen zugewiesenen Nutzungszweck nicht entgegen steht. Ist dieser Raum als Bestandteil einer Wohnung ausgewiesen, ist die Nutzung zu Wohnzwecken zulässig.
3. Ein nicht fachgerecht eingebautes Dachfenster ist zu beseitigen, weil eine Beschädigung oder erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums nicht ausgeschlossen werden kann und es daher ein Nachteil für die WEG darstellt. Der Beseitigungsanspruch umfasst im Übrigen auch die Wiederherstellung der durch den Einbau des Fensters beeinträchtigten Gestaltung des Daches.
VolltextIBRRS 2013, 4742
BGH, Urteil vom 11.10.2013 - V ZR 271/12
Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren; weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2013, 4732
LG Landau/Pfalz, Urteil vom 17.05.2013 - 3 S 134/12
Vor der Bestellung eines neuen Verwalters sind grundsätzlich auch dann drei Vergleichsangebote einzuholen, wenn die Bestellung lediglich für einen Interimszeitraum von sechs Monaten vorgesehen ist, da nicht auszuschließen ist, dass sich andere Verwalter zu vergleichbaren oder besseren Konditionen um das Amt bemüht hätten.
VolltextIBRRS 2013, 4727
LG Berlin, Urteil vom 16.07.2013 - 55 S 171/12 WEG
Das Anbringen eines Dachbalkons stellt eine bauliche Veränderung vor, bei der alle betroffenen Eigentümer abstimmen müssen. Die Tatsache, dass in der Teilungserklärung eine Duldungsverpflichtung der anderen Eigentümer für den Fall eines Balkonausbaus vorgesehen ist, kann daran nichts ändern. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht hierfür nicht aus.
VolltextIBRRS 2013, 4687
LG Berlin, Urteil vom 13.08.2013 - 85 S 177/12 WEG
1. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen können in Berlin zu 50% der Wohnfläche zugerechnet werden.
2. Ein Beschluss über die genaue Festlegung der anteiligen Wohn- und Nutzflächen stellt keine Änderung der Teilungserklärung dar, sondern ist in der Regel als Konkretisierung dieser anzusehen.
3. Die Wohnungseigentümer können den Umlageschlüssel jederzeit ändern, solange den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen Rechnung getragen wird und es insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt. Die Umstellung eines Verteilungsschlüssels, der eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen vorsieht, auf einen flächenabhängigen Verteilungsmaßstab für die verbrauchsabhängigen Kosten, ist zulässig.
4. Eine rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels scheidet aus, wenn das Wirtschaftsjahr bereits abgelaufen ist und der zugrunde liegende Wirtschaftsplan bestandskräftig ist.
VolltextIBRRS 2013, 4664
AG Charlottenburg, Urteil vom 22.08.2013 - 72 C 54/13
1. Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die im Grundbuch eingetragen sind, sind wie Grundbucheintragungen auszulegen.
2. Die Jahresabrechnungspositionen Frischwasserlieferung, Abwasserentsorgung, Müllabfuhr und Recycling Papier/Pappe fallen unter dem Begriff "Betriebskosten" auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich benannt werden.
3. Ein Beschluss, der die Kosten anders verteilt als in der Teilungserklärung festgelegt, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2013, 4636
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.2013 - 2-13 S 175/10
1. Die Wohnungseigentümer können den Verwalter durch Beschluss oder Vereinbarung bevollmächtigen, ihnen oder der Gemeinschaft zustehende Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Der Verwalter ist dann berechtigt auch ohne einen besonderen Eigentümerbeschluss einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer oder der Gemeinschaft in einem gerichtlichen Verfahren zu beauftragen.
2. Ist der Wohnungskaufvertrag wegen einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises nichtig, betrifft dies die Eigentümerstellung nicht, sondern führt lediglich zu einem Rückabwicklungsanspruch gegen den Verkäufer.
3. Ein Eigentümer, der den Kaufvertrag wegen überhöhten Preises angefochten hat, muss trotzdem Wohngeld zahlen.
VolltextIBRRS 2013, 4609
LG Berlin, Urteil vom 25.01.2013 - 55 S 80/12 WEG
1. Maßnahmen, die im Interesse aller Wohnungseigentümer auf die Erhaltung, Verbesserung oder dem der Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden Gebrauch gerichtet sind - d.h. bei objektiver Betrachtung unter Berücksichtigung besonderer Umstande des Einzelfalls nützlich sind - entsprechen ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Die Sicherung des Fernsehempfangs ist eine ureigene Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung.
3. Erfolgt eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter dergestalt, dass ihm eine unwiderrufliche Vollmacht zum Abschluss von Verträgen mit Dritten erteilt wird, ist ein Widerspruch zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht zu erkennen, wenn alle Eigentümer auf der Eigentümerversammlung den Vertrag zur Abstimmung vorgelegt bekommen und die Mehrheit der Wohnungseigentümer für den - möglicherweise bereits zuvor unterzeichneten - Vertrag abstimmen kann.
VolltextIBRRS 2013, 4586
LG Hamburg, Urteil vom 29.05.2013 - 318 S 5/13
1. Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer.
2. Bei der Entfernung eines Baumes handelt es sich um eine bauliche Veränderung, wenn der Baum die Anlage entscheidend prägt bzw. charakteristisch für den optischen Eindruck der Wohnanlage ist. Das ist der Fall bei einem Baum, der sich derart vom übrigen Baumbestand auf dem parkähnlich angelegten Gartenbereich der Anlage abhebt, dass er - würde er entfernt werden - an seinem derzeitigen Standort eine Art Lücke entstehen lassen würde.
IBRRS 2013, 4571
LG Hamburg, Urteil vom 10.04.2013 - 318 S 81/12
1. Das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, bilden das gemeinschaftliche Eigentum. Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, können nicht Gegenstand des Sondereigentums sein, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Das betrifft die konstruktiven Teile - "tragenden Elemente" - eines Hauses, darunter auch den Dachunterschlag.
2. Eine Änderung der Farbgebung des Dachunterschlags ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums und bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.
VolltextIBRRS 2013, 4512
AG Reutlingen, Urteil vom 22.03.2013 - 9 C 1614/12 WEG
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Entscheidung, ob Individualansprüche eines ihrer Mitglieder geltend gemacht werden, jedenfalls dann nicht mehr gegen seinen Willen an sich ziehen, wenn der betroffene Wohnungseigentümer seine Individualansprüche schon rechtshängig gemacht hat.*)
2. Macht ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft seine Individualansprüche rechtshängig, sind die übrigen Wohnungseigentümer aus Treuepflicht gehalten, den rechtskräftigen Ausgang des Verfahrens abzuwarten.*)
3. Ein gleichwohl gefasster Beschluss ("Okkupationsbeschluss") ist formell und materiell rechtswidrig, aber nicht nichtig.*)
4. Das Zustimmungserfordernis aus § 22 Abs. 1 WEG kann nicht durch einen mit der Mehrheit der Stimmen gefassten Okkupationsbeschluss unterlaufen werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 4488
AG Mettmann, Urteil vom 17.04.2013 - 26 C 93/11
Die Anbringung eines vollständigen Wärmedämmverbundsystem ist nicht erforderlich, wenn der Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Dies kann auch ohne vollständige Einhaltung der EnEV-Vorgaben erreicht werden.
VolltextIBRRS 2013, 4465
LG Itzehoe, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 S 88/12
Wegen der mangelnden Verfügbarkeit einer Ferienwohnung kann der Eigentümer eine Nutzungsausfallentschädigung nicht verlangen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4450
AG Bremen, Urteil vom 29.04.2013 - 29 C 87/10
1. Die Bezeichnung der Teileigentumseinheiten als "Laden" in einem Aufteilungsplan stellt keine Nutzungsbeschränkung dar, die dem Betrieb einer Speisegaststätte entgegensteht.
2. Für eine zulässige Nutzung ist nicht formal auf die eigentliche "Zweckbezeichnung" abzustellen, sodass andere Nutzungen nicht per se von vornherein untersagt werden dürfen, sondern darauf, ob eine anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer über das Maß hinaus beeinträchtigt, was bei einer Nutzung der bezeichneten Art typischerweise zu erwarten ist.
VolltextIBRRS 2013, 4412
AG Konstanz, Urteil vom 31.01.2013 - 12 C 620/12
Unabhängig davon, ob es sich bei dem Vollwärmeschutz einer Fassade um eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung handelt, haben sich die Wohnungseigentümer als speziellen Ausdruck des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes mit den Nutzen der Maßnahme im Verhältnis zu ihren Kosten auseinanderzusetzen. Liegt keine Kosten-Nutzen-Analyse vor, die ersichtlich macht, ob eine Amortisierung (sei es durch Energieersparnis oder entsprechende Mieterhöhungen) in einem Zeitraum von zehn Jahren zu erwarten ist, kann der Beschluss angefochten werden.
VolltextIBRRS 2013, 4350
LG München I, Urteil vom 11.04.2013 - 36 S 13242/12
1. Die Jahresgesamtabrechnung ist nicht ungültig, wenn eine periodenfremde Zahlung vorliegt, die zwar nicht als Schuld mindernde Einnahme in der Jahreseinzelabrechnung erscheint, jedoch in der erweiterten Bestandsrechnung als Teil der beschlossenen Jahresabrechnung ausgewiesen ist.
2. Erfolgen Zahlungen nach dem maßgeblichen Stichtag, haben diese zwar bei der Ermittlung des Saldos außen vor zu bleiben, allerdings führen die zum Erlöschen der Verbindlichkeit.
3. In der Jahresabrechnung ist grundsätzlich der Gesamtbetrag sämtlicher periodenfremder Zahlungen anzugeben. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht notwendig.
4. Die Erfüllung einer Verbindlichkeit eines Eigentümers und Einstellung dieser Zahlung in der Jahresabrechnung sind zu trennen. Für letzteres ist allein entscheidend der tatsächliche Zugang auf dem Konto der WEG.
5. Bei der Prüfung der rechnerischen Schlüssigkeit ist allein auf den Anfangs- und Endbestand der Bankkonten der WEG abzustellen.
VolltextIBRRS 2013, 4308
LG Hamburg, Urteil vom 10.04.2013 - 318 S 87/12
1. Grundsätzlich muss bei kostenintensiven Maßnahmen ein (gesonderter) Finanzierungsbeschluss ergehen (vgl. OLG München, ZMR 2008, 233; LG Hamburg, ZMR 2012, 474).*)
2. Ein Beschluss ist noch als hinreichend klar und bestimmt anzusehen, wenn unter Heranziehung des weiteren Inhalts der Versammlungsniederschrift sich als nächstliegender Sinn der Bedeutung ohne Weiteres ergibt, dass die (weitere) Beauftragung zwecks Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf diejenigen Vermögenseinbußen gerichtet gewesen ist, die durch die fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnungen 2007 bis 2009 eingetreten sind.*)
IBRRS 2013, 4192
AG Dortmund, Urteil vom 13.04.2012 - 514 C 123/11
1. Die Darstellung der Einnahmen sowie der Kontenabgleich sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Jahresgesamt- wie auch Einzelabrechnung. Die Jahresabrechnung muss aus sich heraus verständlich und nachprüfbar sein: Auf Zusatzinformationen außerhalb der Abrechnung kommt es nicht an.
2. Ein Eigentümer, der bei der Beschlussfassung bezüglich der Jahresabrechnung anwesend ist und nicht dem Beschluss nicht widerspricht, kann trotzdem eine Anfechtungsklage erheben. Das Gleiche gilt auch, wenn er dem angefochtenen Beschluss zunächst zustimmt.
3. Jeder Wohnungseigentümer kann eine ordnungsgemäße Verwaltung und Abrechnung verlangen, auch wenn er durch einen fehlerhaften Beschluss keine persönlichen Nachteile erleidet.
VolltextIBRRS 2013, 4168
LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2013 - 318 S 49/12
Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Eigentumseinheit und macht der Mieter davon in einer Weise Gebrauch, die gegen die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung verstößt, bestehen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen den vermietenden Eigentümer. Das gilt auch dann, wenn nicht der Eigentümer selber, sondern seine Eltern, für die er ein dingliches Nießbrauchsrecht bestellt hat, die Räume vermietet haben. Ein solches gestuftes Fremdnutzerverhältnis lässt die Verantwortlichkeit des Wohnungseigentümers gegenüber seinen Miteigentümern nicht entfallen.
VolltextIBRRS 2013, 4149
AG Idstein, Urteil vom 17.12.2012 - 32 C 15/12
Die Eigentümerversammlung kann zwar die Ausübung der Beseitigungsrechte auf den teilrechtsfähigen Verband übertragen. Dann kann sie aber nur Vollmacht für den teilrechtsfähigen Verband erteilen. Sie hat keine Kompetenz, mit Mehrheit in die Befugnis des Einzelnen einzugreifen, seine Individualansprüche geltend zu machen; ihn gewissermaßen zur Erhebung einer Beseitigungsklage zu zwingen. Insbesondere kann die Mehrheit nicht durch Mehrheitsbeschluss für einzelne Miteigentümer Vollmacht erteilen, Beseitigungsklage zu erheben.
VolltextIBRRS 2013, 4148
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.03.2013 - 2-13 T 117/12
1. Bei einer Klage auf Erteilung einer Auskunft richtet sich der Streitwert nach einem zu schätzenden Teilwert des Anspruchs, dessen Durchsetzung die verlangte Information dienen soll.
2. Dem Anfechtungskläger steht es frei, die Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste im Anfechtungsprozess selbst zu erzwingen. Das Gericht muss auf Anregung der Klägerin der Verwaltung aufgeben die Eigentümerliste vorzulegen und diese Anregung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln analog § 142 ZPO durchsetzen.
VolltextIBRRS 2013, 4128
AG Bremerhaven, Urteil vom 30.10.2012 - 55 C 2091/11
Ist die Wiederherstellung eines baurechtsmäßigen Zustands entweder durch Veränderung der Optik der Außenfassade durch die Anbringung eines Balkongeländers, oder aber durch eine Veränderung innerhalb des Sondereigentums des Klägers durch die Beseitigung eines baurechtswidrig aufgestellten Podestes auf dem Balkon möglich, kann die WEG durch Beschluss den Eigentümer dazu verpflichten, das vom Eigentümer schon angebrachte Geländer zu beseitigen. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, den betroffenen Eigentümer auf eine nur ihn verpflichtende Maßnahme zu verweisen, wenn er beim Eigentumserwerb von der Baurechtswidrigkeit des Podestes Kenntnis hatte.
VolltextIBRRS 2013, 4088
LG Lüneburg, Urteil vom 30.04.2013 - 5 S 111/12
Die Fällung eines großen, eine Anlage prägenden Baumes, ist keine Instandsetzung oder Instandhaltung, sondern mit einer baulichen Maßnahme wie der Errichtung oder dem Abbau eines Schuppens vergleichbar. Daher muss das Fällen großer Bäume von den Wohnungseigentümern in Ausübung gemeinschaftlicher Verwaltung beschlossen werden.
VolltextIBRRS 2013, 4083
AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 08.03.2013 - 44 C 2032/12
1. Die Wahl des Versammlungsorts liegt im Ermessen des Verwalters, mithin kann ein neutraler Ort gewählt werden, auch wenn dadurch Kosten entstehen.
2. Wird die Ladungsfrist versäumt, trägt der Verwalter die dadurch entstanden Kosten wie z. B. Raummiete.
3. Verzehrkosten sind kein ersatzfähiger Schaden, da die Wohnungseigentümer eine adäquate Gegenleistung erhalten.
4. Wird ein Ladungsfristversäumnis dazu genutzt, ausgiebig zu essen und zu trinken, verstößt das anschließende Geltendmachen von Verzehrkosten gegenüber dem Verwalter gegen Treu und Glauben.
VolltextIBRRS 2013, 4039
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.07.2013 - 3 W 22/13
Zur fehlenden Bewilligungsbefugnis des nach § 8 WEG teilenden Eigentümers im Hinblick auf die Zuordnung eines Sondernutzungsrechts, nachdem der teilende Eigentümer sämtliche Miteigentumsanteile an Dritte veräußert hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 4038
LG Berlin, Urteil vom 02.04.2013 - 85 S 179/12
1. Trotz eines bestandskräftigen Negativbeschlusses hat der Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Gestaltungsklage.
2. Der Verwalter tritt im Rahmen der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG) im Verhältnis zum geschädigten Wohnungseigentümer nicht als Erfüllungsgehilfe der übrigen Wohnungseigentümer bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft auf.
VolltextIBRRS 2013, 4028
LG München I, Urteil vom 12.09.2013 - 36 S 23656/12 WEG
1. Verwirkung von Unterlassungs- oder Herausgabeansprüchen unter Miteigentümern kommt im Regelfall nicht in Betracht.
2. Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung/Unterlassung verpflichtet sein.
3. Die falsche Anordnung von Kellerabteilen fällt nicht unter § 912 BGB.
VolltextIBRRS 2013, 4019
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.05.2013 - 2-13 S 75/12
1. Bei der Befestigung einer Parabolantenne handelt es sich um eine bauliche Veränderung.
2. Ist eine Satellitenanlage die einzige an dem Gebäude und von unten deutlich zu erkennen, stellt diese eine optische Beeinträchtigung dar, die die anderen Eigentümer nicht ganz unerheblich beeinträchtigt, weil der Gesamteindruck des Gebäudes optisch erheblich verändert wird.
3. Es besteht kein Anspruch auf den Empfang aller denkbaren Programme eines bestimmten Landes.
VolltextIBRRS 2013, 4003
LG Dortmund, Urteil vom 06.08.2013 - 1 S 298/12
1. In der Teilungserklärung kann bestimmt werden, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung dessen Protokollierung erforderlich ist und das Protokoll vom Verwalter zu erstellen und vom Versammlungsvorsitzenden sowie von zwei Wohnungseigentümern oder Verwaltungsbeiräten zu unterschreiben ist. Die unterzeichnenden Wohnungseigentümer müssen bei der Eigentümerversammlung anwesend gewesen sein.
2. Weigert sich ein Verwaltungsbeirat das Protokoll zu unterschreiben, ist das nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Streit über den Inhalt des Protokolls besteht.
3. Der Verstoß gegen eine qualifizierte Protokollierungsklausel ist geheilt, wenn die unterbliebenen Unterschriften nachträglich eingeholt werden. Eine nachträgliche Ersetzung der verweigerten Unterschriften durch die Unterschriften anderer anwesender Eigentümer ist jedoch unzulässig, weil so die inhaltliche Richtigkeit des Protokolls nicht bestätigt werden kann.
VolltextIBRRS 2013, 4000
BGH, Urteil vom 13.09.2013 - V ZR 209/12
Das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht begründet kein dingliches Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
VolltextIBRRS 2013, 3986
AG Idstein, Urteil vom 22.04.2013 - 32 C 3/13
Die Ausübungsbefugnis für sog. "geborene" gemeinschaftsbezogene Rechte obliegt dem teilrechtsfähigen Verband. Das ist der Fall, wenn die Befugnis zur Ausübung von Rechten aus der Kompetenz der Wohnungseigentümer ausgegliedert und der Gemeinschaft zugeordnet wird. Dazu gehört die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum.
VolltextIBRRS 2013, 3976
AG Wiesbaden, Beschluss vom 08.04.2013 - 92 C 2752/11
Die Mitglieder einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümer. Daher kann ein werdender Wohnungseigentümer auch Beklagter einer Anfechtungsklage sein. Haben jedoch die klagenden Eigentümer die Anfechtungsklage ausdrücklich nur gegen die im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer gerichtet, haben sie nicht alle übrigen Wohnungseigentümer verklagt, so dass die Anfechtungsklage unzulässig ist.
VolltextIBRRS 2013, 3962
LG Berlin, Urteil vom 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG
1. Es widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, die Jahresabrechnung zu genehmigen, nachdem ein Verwaltungsbeirat eine ablehnende Empfehlung in der Eigentümerversammlung gegeben hat. Es gibt keine Pflicht der Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung, den Empfehlungen des Beirats zu folgen.
2. Der Kostenverteilungsschlüssel bezüglich des Verwalterhonorars kann geändert werden, wenn sachliche Gründe vorliegen und kein einzelner Eigentümer unbillig benachteiligt wird.
3. Ist lediglich die Entlastung Beschlussgegenstand der WEG-Versammlung, kann der Verwalter nicht als Vertreter einzelner Eigentümer mitstimmen.
IBRRS 2013, 3930
LG Itzehoe, Urteil vom 12.04.2013 - 11 S 98/12
Auch der Eigentümer einer Ferienwohnung hat unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Verwaltung einen Anspruch auf Duldung der Installation eines eigenen Briefkastens.*)
VolltextIBRRS 2013, 3895
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2010 - 16 S 26/09
1. Dem Wohnungseigentumsverwalter steht auch bei Klagen eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer eine gesetzliche Prozessvertretungsmacht zu.
2. Die jahrelange Duldung einer der Gemeinschaftsordnung widersprechenden Abrechnungsweise führt zur Verwirkung des Anfechtungsrechts.
VolltextIBRRS 2013, 3882
AG Bonn, Urteil vom 19.10.2012 - 27 C 91/11
Sind die ermittelten Verbrauchszahlen für die Heizung in einer Wohnanlage aus mehreren technischen Gründen im Ergebnis unbrauchbar, ist die Jahresabrechnung bezüglich der Heizkosten als ungültig aufzuheben.
VolltextIBRRS 2013, 3859
LG Hamburg, Urteil vom 10.04.2013 - 318 S 91/12
1. Der WEG-Verwalter muss das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig nach Baumängeln überprüfen bzw. überprüfen lassen. Die Kontrollpflichten des Verwalters finden lediglich dort ihre Grenze, wo ihm etwaige Kontrollmaßnahmen nicht zugemutet werden können oder wo er zu einer Beurteilung, ob Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen notwendig sind, mangels Fachkenntnis nicht in der Lage ist. Werden erforderliche Maßnahmen festgestellt, muss der Verwalter die Wohnungseigentümer hierüber unterrichten und deren Entscheidung herbeiführen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang solcher Maßnahmen fällt jedoch in die Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer.
2. Der Verwalter ist nicht befugt, bei einem finanziell weitreichenden Vorhaben, wie etwa umfangreiche Bauarbeiten nach einem Wasserschaden, eigene Entscheidungen zu treffen; seine Pflicht besteht vielmehr in der Information der Eigentümer nebst Vorbereitung entsprechender Beschlussfassungen. Lehnt die Eigentümerversammlung einen Beschluss hierüber ab, kommen Ersatzansprüche gegen die übrigen Eigentümer in Betracht, nicht gegen den Verwalter.
3. Das Verschieben von Erhaltungsmaßnahmen angesichts einer fortschreitenden Verschlechterung des Bauzustandes ist trotz einer hohen finanziellen Belastung nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2013, 3816
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.04.2013 - 2-13 T 60/12
Beklagte Partei sind bei einer ausdrücklichen Klage gegen "die übrigen Wohnungseigentümer" von Anfang an alle im Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme des klagenden Eigentümers. Die nachträgliche Bennennung der Wohnungseigentümer, gegen die sich eine Anfechtungsklage richtet, ist keine Klageänderung in Form eines Parteiwechsels.
VolltextIBRRS 2013, 3798
LG München I, Urteil vom 10.11.2011 - 36 S 4112/11
Die Zustimmung aller Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei Eingriffen in die Fassadengestaltung in der Regel bereits dann erforderlich, wenn der Charakter der Fassade beeinträchtigt wird.
VolltextIBRRS 2013, 3787
AG Bonn, Urteil vom 21.12.2012 - 27 C 136/12
1. Zeigen Heizkostenabrechnungen von zwei aufeinander folgenden Jahren derartig große Unterschiede des für die einzelnen Wohnungen angesetzten Verbrauchs, dass dies mit unterschiedlichem Heizverhalten, der unterschiedlichen Lage der Wohnungen und etwaigem Leerstand bzw. der dort jeweils lebenden Personenzahl nicht mehr erklärbar ist, spricht vieles dafür, dass die Verbrauchserfassung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
2. Kann eine Heizkostenabrechnung keine belastbare Aussage über den tatsächlichen Wärmeverbrauch treffen, entweder aufgrund einer fehlerhaften Installation der Heizkostenverteiler oder eines unterbliebenen hydraulischen Abgleichs, ist die Jahresabrechnung bezüglich der Heizkosten als ungültig aufzuheben, weil sie ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht.
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